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Investitionen und deren Finanzierung

Abbildung 42: Investitionen der Gemeindeebene inkl. Wien in Mio. Euro sowie in Prozent des BIP, 2012 bis 2021

Investitionen Gemeindeebene gemäß ESVG 2010 (inkl. Wien) Anteil Investitionen in Prozent des BIP

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2023 auf Basis Statistik Austria: BIP und Öffentliche Finanzen 2012 bis 2021. Anmerkung: Öffentliche Investitionen der Gemeindeebene mit Stand 31.01.2023.

Abbildung 43: Anteil der Gebietskörperschaften an den öffentlichen Bruttoinvestitionen in Prozent, 2012 bis 2021

(exkl. Wien) Gemeinden (inkl. Wien) SV-Träger

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2023 auf Basis Statistik Austria: öffentliche Finanzen 2012 bis 2021 mit Stand 31.01.2023.

5.4 Resümee

Die Investitionstätigkeit der Gemeinden (inkl. ausgelagerte Gesellschaften) belief sich 2021 auf 4,6 Mrd. Euro. Der Anstieg um 11 Prozent gegenüber 2020 ist dem Rückgang 2020 um 8 Prozent gegenüber 2019 gegenüberzustellen. Aus aktueller Sicht konnte damit ein mittelfristiger Rückgang der kommunalen Investitionstätigkeit nach der Wirtschaftskrise 2020 überwunden werden.

2018 und 2019 wurde bisher am meisten investiert. Dass dies trotz der steigenden Umlagenlast – und der damit verbundenen enger werdenden Spielräume im Rahmen der laufenden Finanzierung – möglich war, deutet auf erfolgreiche Konsolidierungsbemühungen der Gemeinden v. a.

bei Personal und Sachaufwand hin, ist aber auch Ergebnis der positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Jahre bis 2019. Dass sich die Investitionen 2021 wieder erholten steht in Verbindung mit der sich stark erholenden Wirtschaft und dem kommunalen Investitionsprogramm.

Die wichtigsten Investitionsbereiche betreffen den Dienstleistungsbereich – v. a. Ver­ und Entsorgung – (36 Prozent), den Straßenbau (23 Prozent) sowie die Kinderbetreuung und Bildung (19 Prozent). Besonders dynamisch hat sich hierbei der Bildungsbereich entwickelt, was auf umfangreiche Ausbauprojekte v. a. bei den Pflichtschulen zurückzuführen ist.

6. Verschuldungssituation Weitgehend stabile Verschuldung

2020 und 2021 als Krisenjahre hatten deutliche Auswirkungen auf die Verschuldung. So wurden die Vorgaben im Rahmen des Österreichischen Stabilitätspaktes außer Kraft gesetzt, sodass sich die Gemeinden stärker verschulden konnten als in den Vorjahren. Davon haben sie 2020 auch Gebrauch machen müssen. Im folgenden Kapitel erfolgt ein Überblick über die Verschuldenssituation der österreichischen Gemeinden bzw. der Gemeindeebene.

6.1

Moderate Verschuldung, sinkende Haftungen Abbildung 44 zeigt die Entwicklung der oben genannten wichtigen Steuerungsgrößen im Bereich Verschuldung. Der öffentliche Schuldenstand erhöhte sich von 2012 auf 2021 um 45 Prozent. Die Schulden gemäß Gemeindehaushalte entwickelten sich demgegenüber mit 15 Prozent deutlich weniger dynamisch.

Ein schwankendes Bild zeigt der Schuldendienst, wobei der höchste Wert 2019 erreicht wurde – trotz des sehr niedrigen Zinsniveaus in den letzten Jahren. 2020 sank der Schuldendienst gegenüber 2019 und erhöhte sich 2020 erneut.

In Bezug auf die Haftungen der Gemeinden ist zu beobachten, dass diese bis 2013 gestiegen sind und seitdem kontinuierlich zurückgehen. Die zurückgehende Entwicklung ist auch auf die Bestimmungen zu Haftungsobergrenzen zurückzuführen, die im Österreichischen Stabilitätspakt festgelegt wurden. Weiters ist dies ein Anzeichen, dass der Trend zur Ausgliederung von kommunalen Leistungen gebremst wurde.

6.2 Struktur der Fremdmittel der Gemeinden

Im Jahr 2021 standen den Gemeinden Fremdmittel in der Höhe von 25,7 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon entfielen 61 Prozent bzw. 15,7 Mrd. Euro auf langfristige Finanzschulden und Verbindlichkeiten (im Wesentlichen Darlehen) und 28 Prozent bzw. 7,3 Mrd. Euro auf langfristige Rückstellungen. Zu erwähnen sind weiters kurzfristige Finanzschulden und Verbindlichkeiten in der Höhe von 1,4 Mrd. Euro bzw. 5 Prozent der Fremdmittel (etwa Verbindlichkeiten aus Abgaben, Lieferungen und Leistungen).

Betrachtet man die Pro-Kopf-Werte, zeigen sich bei den langfristigen Finanzschulden und Verbindlichkeiten höhere Pro-Kopf-Werte sowohl bei den kleineren Gemeinden als auch bei den Städten. Die niedrigsten Pro-Kopf-Werte (Abbildung 45) zeigen sich bei den Gemeinden von 5.001 bis 10.000 EW. Auch nach Bundesland (Abbildung 46) zeigen sich deutliche Unterschiede. Die höchsten Pro-KopfFremdmittel bestehen in Vorarlberg mit knapp 4.500 Euro pro Kopf. Die weiteren Bundesländer bewegen sich zwischen 1.500 und 2.600 Euro pro Kopf.

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