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zu den Gemeindefinanzen sowie Handlungserfordernisse und -optionen

Sicherstellung der Investitionsfähigkeit in klimafreundliche Infrastruktur

Gemeinden stehen in den nächsten Jahren vor der Herausforderung, verstärkt in Klimainfrastruktur zu investieren. Dies betrifft den Klimaschutz sowie Klimawandelanpassungsmaßnahmen – siehe hierzu das vorherige Kapitel.

Wir empfehlen, die Themen Klimaschutz und Klimawandelanpassung deutlich stärker im Finanzausgleich zu integrieren. Zweckmäßig wäre etwa die Einrichtung eines permanenten Klimainvestitionsfonds für die Kommunal- und Länderebene, um Maßnahmen in Klimaschutz und Klimawandelanpassung im Allgemeinen und für den stadtregionalen öffentlichen Verkehr im Besonderen zu ermöglichen.

Weiters sinnvoll wäre ein Durchleuchten der Finanzausgleichsregelungen, inwieweit diese förderlich für Klimaschutz und Klimawandelanpassung sind (z. B. Ökologisierung von Gemeindeabgaben – etwa durch Einführung einer Grundsteuer C auf unbebaute Baugrundstücke zur Baulandmobilisierung; Streichen von Instrumenten, welche dem Klimaschutz hinderlich sind). Besonderes Augenmerk sollte auf die Verbesserung der Multi­Level­Governance durch bessere Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaftsebenen sowie zwischen Aufgabenbereichen gelegt werden.

Grundlegende Reformbedarfe im Finanzausgleichsgesetz

Mit Ende 2023 läuft das Finanzausgleichsgesetz aus, die Verhandlungen für eine neue Finanzausgleichsperiode laufen. Um die finanziellen Spielräume der Gemeinden und insbesondere die Finanzierbarkeit der kommunalen Daseinsvorsorge zu stärken, werden mehrere Maßnahmen empfohlen.

Stärkung der Einnahmenpotenziale der Gemeinden: Da seit mehreren Jahren ein Trend weg von der Nutzer- hin zur allgemeinen Steuerfinanzierung besteht, bedarf es der Stärkung der Abgabenbasis für die Gemeinden. Dies bedeutet etwa einen klaren Rahmen betreffend der möglichen Gebührenhöhe oder die längst fällige Grundsteuerreform.

Flexibilisierung des vertikalen Finanzausgleichs: Auf Gemeindeebene bestehen mehrere besonders dynamische Aufgabenbereiche (v. a. Kinderbetreuung, Ganztagsschulen, öffentlicher Verkehr, Soziales, Gesundheit), während der

Finanzausgleich demgegenüber starr ist. Hinzu kommen mit Klimaschutz und Klimawandelanpassung neue Aufgaben mit hohen Investitionsbedarfen, welche im bestehenden Finanzausgleich nicht berücksichtigt sind. Eine stärkere Dynamisierung des Finanzausgleichs – etwa durch regelmäßige Anpassung der vertikalen Schlüssel auf die Gebietskörperschaftsebenen, könnte hier Abhilfe schaffen.

Finanzielle Spielräume bei Gesundheit und Soziales erhöhen: Es zeigen sich mehrere strukturelle Probleme, welche die finanziellen Spielräume der Gemeinden kontinuierlich schmälern. Insbesondere zu nennen sind die Ko-Finanzierungsverpflichtungen der Gemeinden zu Soziales und Gesundheit. Hier sind die Gemeinden häufig Mitzahler, jedoch ohne entsprechendes Mitspracherecht. Eine Transferreform würde hier nachhaltig Entlastung bringen.

Kompetenzbereinigungen & Co: Durch Klärung der Kompetenzen, bessere Abstimmung zwischen den Akteuren und Verbesserung der Prozesse sollten Effizienzpotenziale gehoben werden. Würde man etwa bei Ganztagsschulen das pädagogische Personal in einer Hand bei Bund oder Ländern zusammenfassen, würde das nicht nur die Gemeindebudgets entlasten, sondern auch zu mehr Effizienz in der Leistungserbringung und besserer Qualität für die betreuten Kinder führen.

Konjunkturgerechte Rückführung der expansiven Fiskalpolitik

Um wieder ausreichend fiskalische Spielräume auf gesamtstaatlicher Ebene zu erreichen, verweist der Fiskalrat in seinen Empfehlungen vom Dezember 2022 darauf, die expansive Fiskalpolitik der Krisenjahre wieder konjunkturgerecht zurückzuführen. Hierzu bedarf es eines entsprechenden Gesamtkonzepts für die langfristige Stabilisierung der öffentlichen Finanzen, welches einerseits Investitionen in Zukunftsbereiche ermöglicht, andererseits strukturelle Reformen zur langfristigen Absicherung der fiskalischen Nachhaltigkeit enthält. Insbesondere in Bezug auf den Klimaschutz verweist der Fiskalrat auf Datenlücken und Mängel in der Koordination zwischen den Gebietskörperschaften. Auch empfiehlt er budgetäre Umschichtungen zur Freisetzung der erforderlichen Budgetmittel. Strukturreformen könnten insbesondere in den Bereichen Soziales und Gesundheit zu einer Bremsung der Ausgabendynamik führen.

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