Elemente des FAG 2008 zur Abgeltung zentralörtlicher Funktionen

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RESÜMEE

III Resümee 1

Kritische Anmerkungen zur aktuellen Ausgestaltung des ABS

Kontinuierliche Aushöhlung des ABS durch Abflachung Betrachtet man die Entwicklungen rund um den ABS im Zeitverlauf, zeigt sich eine eindeutige Verschiebung zu Ungunsten der größeren Städte. Wie in Tabelle 2 ersichtlich, kam es nicht nur zu einer Reduktion der Stufen und einer damit verbundenen Anhebung der untersten Stufe auf die nachfolgende Stufe. Vielmehr wurde auch der Vervielfacher in den unteren Stufen im Zeitverlauf kontinuierlich angehoben. Besonders deutlich wird dies bei einer Betrachtung des Verhältnisses zwischen den Stufen (Abbildung 6). So betrug das ursprüngliche Verhältnis zwischen der untersten Stufe (bis 2.500 EW) und der obersten Stufe (über 50.000 EW) 0,43:1. Eine Gemeinde bis 2.500 EW erhielt daher pro EW nur 43 Prozent der Mittel einer Stadt über 50.000 EW. Dieses Verhältnis wurde laufend reduziert, sodass seit 2011 ein Verhältnis von 0,69:1 (zwischen Gemeinden unter 10.000 EW und über 50.000 EW) besteht. Eine Gemeinde unter 10.000 EW erhält nun pro EW 69 Prozent einer Stadt über 50.000 EW. Dies verdeutlicht die Abflachung des ABS in beträchtlichem Ausmaß.

Verhältnis zur ABS-Stufe über 50.000 EW

Abbildung 6: Verhältnis zum obersten Vervielfacher des ABS im Zeitverlauf 100% 90% 80% 70% 60%

bis 1.000 EW

50%

1.001-2.500 EW

40%

2.501-10.000 EW

30%

10.001-20.000 EW

20%

20.001-50.000 EW

10% 0% 1948

1955

1985

2005

2011

Jahre mit ABS-Änderungen im FAG

Quelle: Diverse Novellen zum Finanzausgleichsgesetz seit 1948; KDZ: eigene Darstellung 2014.

Die Abflachung des ABS wirkte sich jedoch nicht nur auf das Verhältnis zwischen der kleinsten und größten EW-Stufe aus. Bemerkenswert ist insbesondere, dass sich das Verhältnis zwischen den kleineren Gemeinden und den Gemeinden zwischen 10.001 bis 20.000 EW im Zeitverlauf dramatisch veränderte. So näherten sich die Pro-Kopf-Beträge bis zum Jahr 2011 beinahe vollständig an. So lag der Anteil an der obersten Stufe im Jahr 1948 bei den Kleinstgemeinden bei 43 Prozent, bei den Gemeinden von 10.001 bis 20.000 EW bei 71 Prozent. Im Jahr 2011 liegt der Anteil bei den Gemeinden von 10.001 bis 20.000 EW noch immer bei 71 Prozent, der Anteil der anderen EW-Stufen hat sich jedoch mit einem Anteil von 69 Prozent beinahe vollständig angenähert.

17 11.03.14


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