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4 Resümee

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Kinderbetreuung

Kinderbetreuung

Wochenöffnungszeiten berücksichtigt. Diese Transfers tragen insgesamt zur Basisfinanzierung für die Erhalter der Kinderbetreuungseinrichtungen bei. Teilweise ist eine Steuerung der Qualität des Kinderbetreuungsangebotes (z.B. über die Öffnungszeiten) gegeben, die Intensität der Steuerung ist jedoch in den Bundesländern unterschiedlich stark ausgeprägt. Investitionszuschüsse der Länder für den Kinderbetreuungsbereich sind meistens nicht gesondert geregelt. Die Regelungen der 15a-Vereinbarungen finden zumeist keine weitere Spezifizierung. Damit ist eine Verknüpfung mit den Zielsetzungen der 15aVereinbarungen sowie ein Herunterbrechen in die landesspezifische Planung und Koordinierung nicht erkennbar. Auch sind keine regionalspezifischen Nachhol- bzw. Ausbaupläne bekannt, welche die Versorgungsqualität innerhalb von Regionen gewährleisten würden. Transfers zwischen den Gemeinden sind als Kostenbeiträge zu qualifizieren und sollen in der weiteren Betrachtung nicht weiter berücksichtigt werden.

4 Resümee

Bestehende Vorschläge zur Aufgabenorientierung bedürfen einer weiteren Konkretisierung

Bei den bestehenden Vorschlägen zur Aufgabenorientierung handelt es sich in erster Linie um ganzheitliche Ansätze, deren genauere Ausgestaltung – nicht zuletzt aufgrund der hohen Komplexität – jedoch häufig noch offen ist. Dementsprechend wäre eine weitere Konkretisierung notwendig. Dabei können auch internationale Beispiele als wichtige Ideengeber dienen. Weiters kann von diesen Beispielen aufgrund der längeren Erprobungszeit bei näherer Auseinandersetzung auch gelernt werden.

Kinderbetreuung ist in erster Linie über Transfers im Finanzausgleich berücksichtigt

Im Bereich der Ertragsanteile und der eigenen Abgaben finden sich keine direkten Bezüge im aktuellen Finanzausgleich zur Kinderbetreuung. Hingegen bestehen Transfers vom Bund und den Ländern an die Gemeinden, sowie auch zwischen den Gemeinden. Damit ist eine klare Abgrenzung der Finanzierungsverantwortung nicht mehr möglich.

Reformnotwendigkeiten des Finanzausgleichs aus Sicht der elementaren Bildung und Betreuung

Die in Zusammenhang mit dem Gesamtsystem des Finanzausgleichs ausgeführten Reformoptionen berühren den nachfolgend betrachteten Kinderbetreuungsbereich nur teilweise. Dennoch können auch für den Kinderbetreuungsbereich zentrale Reformnotwendigkeiten genannt werden.

Konnexität der Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung

Die Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung liegt im Kinderbetreuungsbereich nicht in einer Hand. So wird die Aufgabenverantwortung in erster Linie durch die Länder über vorgegebene Rahmenbedingungen bestimmt. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aber auch durch die 15a-Vereinbarungen und damit teils auch seitens des Bundes. Die eigentliche Aufgaben- und Ausgabenverantwortung wird letztlich durch die Gemeinden getragen, wenngleich

ein Teil der Ausgaben durch Landesförderungen (für das pädagogische Personal) bzw. die Mittel aus den 15a-Vereinbarungen zur Kinderbetreuung abgegolten werden. Auch die Einnahmenverantwortung ist nur teilweise im Entscheidungsbereich der Gemeinden. Ein Teil der Ausgaben wird zwar durch Leistungsentgelte direkt durch die Gemeinden bestimmt. Die restlichen Ausgaben müssen hingegen über Landestransfers, auf welche die Gemeinden keinen direkten Einfluss haben oder über allgemeine Steuermittel (Ertragsanteile und eigene Abgaben) gedeckt werden. Ein entsprechend stärkeres Zusammenführen der Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung wäre daher zu befürworten. Dies könnte beispielsweise erfolgen, indem die Länderzuschüsse für den Kinderbetreuungsbereich entfallen und den Gemeinden im Rahmen einer aufgabenorientierten Mittelverteilung der Ertragsanteile mehr Mittel für die Kinderbetreuung bereitgestellt werden.

Zielorientierung des Finanzausgleichs

Das bestehende Finanzausgleichssystem verknüpft nur selten eine klare Zielsetzung mit den Finanzmittelströmen. Dies trifft auch auf den Kinderbetreuungsbereich zu, da beispielsweise zwar mit den 15a-Vereinbarungen das Ziel einer Kinderbetreuungsquote bei den Unter-3-Jährigen von 33 Prozent vorgegeben ist. Diese wird jedoch von den einzelnen Bundesländern nicht weiter heruntergebrochen. Bestehende Personalkostenzuschüsse der Bundesländer orientieren sich zudem fast ausschließlich an den Personalkosten, berücksichtigen meist nicht Faktoren wie die Gruppengröße, die Öffnungszeiten oder die Schließtage. Durch eine verstärkte Berücksichtigung outputbezogener Zielvorgaben könnte jedoch die Betreuungssituation in Österreich gezielt gesteuert werden. Insbesondere könnten auch Wirkungsziele zum Kinderbetreuungsbereich in den Finanzausgleich integriert werden.

Aufgabenorientierter Lastenausgleich

Die unterschiedlichen Kinderbetreuungsquoten und die verschiedene Betreuungsqualität werden im Rahmen der Ertragsanteilsverteilung derzeit nicht berücksichtigt. Durch eine aufgabenorientierte Mittelverteilung kann auf die unterschiedlichen Ausgangssituationen in den Gemeinden reagiert und das Angebot im Kinderbetreuungsbereich gesteuert werden.

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