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5.2 Aufgabenorientierung im Finanzausgleich

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2.3 Variante 2

2.3 Variante 2

es der Annäherung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Förderbedingungen in den Bundesländern. Gleichzeitig müssten auch Mindest-Qualitätsstandards auf Bundesebene geregelt werden. Das Vorhandensein von Mindeststandards stellt jedoch keine Voraussetzung für das Modell dar, da die unterschiedlichen Standards auch bei der bestehenden Ertragsanteilsverteilung keine Berücksichtigung finden.

Interkommunale Kooperation verstärken

Insbesondere in ländlichen Regionen bedarf es einer Stärkung von interkommunalen Kooperationen, um das Betreuungsangebot deutlich auszubauen und gleichzeitig möglichst effizient mit den Mitteln umzugehen.

5.2 Aufgabenorientierung im Finanzausgleich

Mittelfristiger Nachhol- bzw. Ausbauplan

Im Modell wird eine kombinierte Anwendung der laufenden Finanzierung und von programmatischen Förderungen empfohlen. Die genaue Ausgestaltung des Modells sollte dabei auf einem lang- bzw. mittelfristigen Nachhol- und. Ausbauplan beruhen. Hierzu würde es politischer Festlegungen des gewollten Entwicklungshorizonts bedürfen. So ist beispielsweise die Höhe des Nachhol- bzw. Ausbaubedarfs zu klären.

Zielsetzung der aufgabenorientierten Mittelverteilung muss festgelegt werden

Dem Modell eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs müssen entsprechende Zielsetzungen zugrunde liegen. Diese müssen ausreichend konkret sein und in weiterer Folge auch evaluiert werden. Der hier verfolgte Ansatz setzt auf ein Bündel an Wirkungszielen, die für den gesamten Bereich der elementaren Bildung und Betreuung gelten. Dann erfolgt eine weitere Konkretisierung der Zielsetzungen für die laufende Finanzierung sowie zu ergänzenden Förderprogrammen.

Komplexität des Finanzausgleichs würde insgesamt verringert

Zu berücksichtigen ist weiters, dass eine Integration der aufgabenorientierten Mittelverteilung die Komplexität der Ertragsanteilsverteilung je nach Ausgestaltung zwar im engeren Sinn erhöhen würde. So sind hier Pauschalsätze auf Basis eines umfangreichen Datenmaterials festzusetzen, auch Zielformulierungen bezüglich der Kinderbetreuung wären im Finanzausgleich zu verankern. Durch einen Entfall des Getränkesteuer- und Werbesteuerausgleichs würde jedoch im Gegenzug eine komplexe Regelung entfallen, wodurch die Komplexität wieder verringert werden würde. Wird das gesamte Finanzausgleichssystems im weiteren Sinn betrachtet, ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Entfall der finanziellen laufenden Verflechtungen zwischen Ländern und Gemeinden zu einer deutlichen Vereinfachung des Systems beitragen würde.

Auswahl der Indikatoren

Die konkrete Auswahl der Indikatoren sowie der dahinter liegenden Gewichtungen hängt schließlich von den politischen Zielsetzungen ab. In den hier vorgestellten Varianten sind verschiedene Komplexitätsgrade zu finden. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass mit steigender Komplexität zwar eine exaktere Aufgabenorientierung erfolgen kann, dass jedoch gleichzeitig die Komplexität und damit verbunden der laufende Verwaltungsaufwand steigt. Die Mittelausstattung über Ertragsanteile hat jedoch nicht das Ziel, bestehende Ausgabennotwendigkeiten bestmöglich

abzugelten, sondern soll in erster Linie einer Basisfinanzierung der Gemeinden dienen. Ob die einzelne Gemeinde die Mittel tatsächlich für die elementare Bildung und Betreuung einsetzt oder nicht, bleibt schlussendlich in der Entscheidung der Gemeinde. Die hier verwendeten Indikatoren bieten dabei je nach Variante unterschiedliche Grade an Detailliertheit, ohne eine zu hohe Komplexität bei gleichzeitiger ausreichender Datenqualität zu erreichen. Grundsätzlich könnte jedoch auch über andere Indikatoren diskutiert werden, wie beispielsweise VIF97-Indikatoren, Betreuungsschlüssel, Gruppengröße, Ausbildung der PädagogInnen, Kinder mit besonderem Förderbedarf.

Höhe der Verteilungsmasse

Eine weitere wichtige Frage ist, in welcher Höhe der Zuschussbedarf im Bereich der elementaren Bildung und Betreuung über eine aufgabenorientierte Mittelverteilung ausgeglichen werden soll und wieviel über andere Ertragsanteile und eigene Steuern. Im vorliegenden Modell wird ein Verhältnis von 50:50 angenommen. Hierbei handelt es sich um eine Annahme. Auch das Fördervolumen der programmatischen Förderung ist schwierig einzuschätzen. Die hier berechnete Bandbreite zwischen 86 und 514 Mio. Euro ermöglicht sehr viel Spielraum. Der Mittelwert läge für die programmatischen Förderungen bei 300 Mio. Euro.

Verortung der Mittelaufbringung

Grundsätzlich wäre eine ganzheitliche Finanzausgleichsreform zu bevorzugen. Da die Umsetzung jedoch kurzfristig unrealistisch ist, gilt es, entsprechende aufgabenorientierte Ansätze in den bestehenden Finanzausgleich zu integrieren. Im vorliegenden Modell erfolgt hierbei eine Präferenz für die Verteilung über Ertragsanteile. Grundsätzlich sind jedoch auch andere Möglichkeiten (z.B. Kinderbetreuungsfonds – ähnlich dem Pflegefonds) denkbar. Im Sinne einer bundesweit einheitlichen Lösung ist jedoch eine Ertragsanteilsverteilung zu bevorzugen.

Festlegen der Indikatoren und deren Gewichtungen bedürfen weiterer Diskussionen

Die hier dargestellten Varianten stellen nur mögliche Ausgestaltungsvarianten dar, basierend auf fundierten Grundannahmen. Die Wahl und Gewichtung der Indikatoren hat dabei Auswirkungen auf die Verteilungswirkungen, welche jedoch nicht im Hauptfokus stehen sollte. Im Rahmen einer aufgabenorientierten Finanzierung sollten vielmehr die verfolgten Wirkungsziele im Mittelpunkt stehen, z.B. gewünschte Qualitätsparameter, Betreuungsquoten.

Das Modell kann bestimmte Problembereiche nicht lösen

Der hier dargestellte Ansatz zur aufgabenorientierten Mittelverteilung am Beispiel der Kinderbetreuung dient dazu, dass erbrachte Leistungen und die Mittelausstattung enger verknüpft werden. Andere problematische Aspekte, die aufgrund demografischer oder geotopografischer Rahmenbedingungen entstehen, gehen jedoch über die Lösungskompetenz dieses Ansatzes hinaus. Diese Bereiche müssten ebenfalls im Rahmen der Aufgabenorientierung, allerdings mithilfe eigener Indikatoren, abgedeckt werden. Zu denken ist hier insbesondere an die Problematiken von Abwanderungsgemeinden oder von Gemeinden in peripheren Gebieten. In diesen Gemeinden bestehen aufgrund der geringen Gruppengröße höhere Pro-Kopf-Ausgaben pro betreutem Kind. Eine Feinsteuerung hierzu wäre jedenfalls bei den Ländern anzusiedeln, da diese im Rahmen ihrer Förderpolitik gezielt auf die regionalen Besonderheiten eingehen können. Ist es daher Ziel

97 VIF = Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf

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