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5 Resümee

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Kinderbetreuung

Kinderbetreuung

5 Resümee

Zusammenfassend werden die im Vorkapitel definierten Grundannahmen dargestellt.

Gemeinsame Zielsetzung von Bund, Ländern und Gemeinden

Bund, Länder und Gemeinden orientieren sich an einer gemeinsamen Zielvereinbarung. Diese beinhaltet nicht nur Vorgaben zu den Betreuungsquoten, sondern auch konkrete Wirkungsziele zur Kinderbetreuung. Auch sollten Zielsetzungen zur Sicherung der laufenden Finanzierung sowie von etwaigen ergänzenden programmatischen Schwerpunkten festgelegt werden. Wichtige Wirkungsziele hierbei sollten sein: Erhöhen der Erwerbsquote der Frauen – bei gleichzeitiger Verbesserung der Wahlfreiheit für Frauen; Ausgleich von Unterschieden aufgrund der sozio-ökonomischen Herkunft; gute Arbeitsbedingungen für das Kindergartenpersonal.

Entfall der laufenden Zuschüsse der Länder

Die Finanzierungsverantwortung wird verstärkt bei den Gemeinden gebündelt. Konkret wird von einem Entfall der laufenden Zuschüsse der Länder an die Gemeinden im Kinderbetreuungsbereich ausgegangen. Dies würde einen Abtausch von Ländertransfers gegen höhere Ertragsanteile zugunsten der Gemeinden erfordern. Die höheren Ertragsanteile der Gemeinden stünden für eine aufgabenorientierte Mittelverteilung zur Verfügung. Die Möglichkeit einmaliger Zuschüsse zu Investitionsförderung soll den Ländern belassen werden.

Konzentration auf die laufende Finanzierung und programmatische Förderungen

Um die laufende Finanzierung der Kinderbetreuung (bei gleichzeitigem Entfall der laufenden Zuschüsse der Länder an die Gemeinden) zu sichern, wird eine aufgabenorientierte Mittelverteilung über die Ertragsanteile vorgeschlagen. Zielsetzungen der laufenden Finanzierung sind vor allem:

Sicherstellen der laufenden Finanzierung; Ermöglichen der Ausweitung des Betreuungsangebotes; Berücksichtigen von Leistungsstandards; Berücksichtigen besonderer Lasten; Verbessern der Qualifizierung und Entlohnung des Betreuungspersonals.

Ergänzend dazu sollen – so wie auch jetzt mit den 15a-Vereinbarungen – programmatische Förderungen bestehen, allerdings mit enger Verknüpfung zu den oben beschriebenen gemeinsamen Zielvereinbarungen. Die Mittel könnten so wie jetzt über die Länder oder auch direkt über den Bund ausgeschüttet werden. Konkrete Zielsetzungen für die weitere Modellbetrachtung sind dabei: Beheben eines Nachholbedarfs bei Kinderbetreuungseinrichtungen; Fördern der interkommunalen/interregionalen Kooperation.

Aufgabenorientierte laufende Finanzierung über Ertragsanteile

Der derzeit bestehende Zuschussbedarf im Kinderbetreuungsbereich soll teilweise nach aufgabenorientierten Kriterien, teilweise pro Kopf (bzw. gemäß der bisherigen Ertragsanteilsverteilung) abgegolten werden. Hier wird ein Verhältnis von 50:50 vorgeschlagen. Dieses Verhältnis wurde gewählt, um auch Gemeinden, die keine Standortgemeinde sind, die Finanzierung der Kinderbetreuungslasten zu sichern. Auch entspricht dies dem Grundverständnis, dass es sich bei der Kinderbetreuung um eine Basisaufgabe handelt, welche grundsätzlich bei allen Gemeinden anfällt. Über eine aufgabenorientierte Mittelverteilung soll dann ergänzend zur Basisausstattung auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, Lasten sowie die anderen genannten Ziele Bezug genommen werden. Das nachfolgende Modell sieht eine Integration von aufgabenorientierten Indikatoren in die bestehende Verteilung der Ertragsanteile vor.

Programmatische Förderungen mit Aufgaben- bzw. Wirkungsbezug

Ergänzend zur laufenden Finanzierung sollen mit programmatischen Förderungen gezielt Aufgaben- und/oder Wirkungsziele verfolgt werden. Bei den programmatischen Förderungen handelt es sich um zeitlich befristete Programme, welche zweckmäßigerweise an die Finanzausgleichsperiode zu knüpfen sind. Diese Förderungen sollten mit klaren Vergabekriterien und einer folgenden Evaluierung verbunden sein. Die Förderhöhe wird mit 370 Mio. Euro für den Ausbau der Betreuungsplätze für 0- bis 2-Jährige sowie mit 113 Mio. Euro für den Ausbau der Ganztagsplätze bei den 3- bis 5-Jährigen angenommen. Programmatische Förderungen sollten dabei vom Bund und/oder den Ländern gegeben werden. Eine direkte Vergabe der Zuschüsse vom Bund an die Gemeinden würde eine bundesweit einheitliche Umsetzung der Vereinbarung gewährleisten.

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