Aufgabenorientierter Finanzausgleich am Beispiel der elementaren Kinderbetreuung - Endbericht

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MODELLGRUNDLAGEN

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Resümee

Zusammenfassend werden die im Vorkapitel definierten Grundannahmen dargestellt. Gemeinsame Zielsetzung von Bund, Ländern und Gemeinden Bund, Länder und Gemeinden orientieren sich an einer gemeinsamen Zielvereinbarung. Diese beinhaltet nicht nur Vorgaben zu den Betreuungsquoten, sondern auch konkrete Wirkungsziele zur Kinderbetreuung. Auch sollten Zielsetzungen zur Sicherung der laufenden Finanzierung sowie von etwaigen ergänzenden programmatischen Schwerpunkten festgelegt werden. Wichtige Wirkungsziele hierbei sollten sein: Erhöhen der Erwerbsquote der Frauen – bei gleichzeitiger Verbesserung der Wahlfreiheit für Frauen; Ausgleich von Unterschieden aufgrund der sozio-ökonomischen Herkunft; gute Arbeitsbedingungen für das Kindergartenpersonal.

Entfall der laufenden Zuschüsse der Länder Die Finanzierungsverantwortung wird verstärkt bei den Gemeinden gebündelt. Konkret wird von einem Entfall der laufenden Zuschüsse der Länder an die Gemeinden im Kinderbetreuungsbereich ausgegangen. Dies würde einen Abtausch von Ländertransfers gegen höhere Ertragsanteile zugunsten der Gemeinden erfordern. Die höheren Ertragsanteile der Gemeinden stünden für eine aufgabenorientierte Mittelverteilung zur Verfügung. Die Möglichkeit einmaliger Zuschüsse zu Investitionsförderung soll den Ländern belassen werden. Konzentration auf die laufende Finanzierung und programmatische Förderungen Um die laufende Finanzierung der Kinderbetreuung (bei gleichzeitigem Entfall der laufenden Zuschüsse der Länder an die Gemeinden) zu sichern, wird eine aufgabenorientierte Mittelverteilung über die Ertragsanteile vorgeschlagen. Zielsetzungen der laufenden Finanzierung sind vor allem: Sicherstellen der laufenden Finanzierung; Ermöglichen der Ausweitung des Betreuungsangebotes; Berücksichtigen von Leistungsstandards; Berücksichtigen besonderer Lasten; Verbessern der Qualifizierung und Entlohnung des Betreuungspersonals. Ergänzend dazu sollen – so wie auch jetzt mit den 15a-Vereinbarungen – programmatische Förderungen bestehen, allerdings mit enger Verknüpfung zu den oben beschriebenen gemeinsamen Zielvereinbarungen. Die Mittel könnten so wie jetzt über die Länder oder auch direkt über den Bund ausgeschüttet werden. Konkrete Zielsetzungen für die weitere Modellbetrachtung sind dabei: Beheben eines Nachholbedarfs bei Kinderbetreuungseinrichtungen; Fördern der interkommunalen/interregionalen Kooperation.

86 22.10.15


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