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3 Notwendige Höhe der Verteilungsmasse

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Kinderbetreuung

Kinderbetreuung

3 Notwendige Höhe der Verteilungsmasse

Die laufenden Ausgaben der Gemeinden im Kinderbetreuungsbereich im Jahr 2013 betrugen 1.396 Mio. Euro, ohne Wien 740 Mio. Euro. Hinzu kamen 139 Mio. Euro (bzw. 111 Mio. Euro ohne Wien) im Bereich der Investitionen, welche nicht durch Zuschüsse der Länder (bzw. des Bundes) gedeckt waren. Diese Summe von 1.535 Mio. Euro musste im Jahr 2013 über Ertragsanteile bzw. eigene Steuern gedeckt werden. Die nachfolgende Tabelle zeigt den aktuellen Finanzierungsbedarf (laufende Ausgaben der Gemeinden, einmalige Ausgaben der Gemeinden). Im Sinne der Modellannahme gilt es, die laufenden Ausgaben zu bereinigen, da von einer Transferentflechtung zwischen Ländern und Gemeinden im laufenden Betrieb ausgegangen wird. Dementsprechend kommen zu den 1,4 Mrd. Euro an laufenden Ausgaben auch die Ausgaben des Landes Niederösterreich für das pädagogische Personal, welches dann von den niederösterreichischen Gemeinden zu tragen wäre. Auch wird angenommen, dass die laufende Finanzierung von privaten Rechtsträgern von der Länder- auf die Gemeindeebene übertragen wird. Damit ergibt sich in Summe ein Finanzierungsbedarf in der Höhe von 1,9 Mrd. Euro für das Jahr 2013.

Tabelle 17: Finanzierungsbedarf im Kinderbetreuungsbereich 2013

Finanzierungsbedarf Kinderbetreuung - um Verflechtungen mit den Ländern bereinigt

Laufende Ausgaben der Gemeinden 1.396 656 740

+ laufende Ausgaben des Landes NÖ für pädagogisches Personal 161 0 161

+ laufende Zahlungen der Länder an private Rechtsträger 390 0 390

Gemeinden gesamt davon Wien

Mio. Euro (2013) Gesamt ohne Wien

Summe bereinigte laufende Ausgaben

Einmalige Ausgaben der Gemeinden 139 28 111

+ einmalige Zahlungen der Länder an private Rechtsträger 2 0 2

1.947 656 1.291

Summe bereinigte einmalige Ausgaben 141 28 113

Summe Netto-Ausgaben (ohne Zuschüsse von den Ländern) 2.087 684 1.404

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2015 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013 und Länderrechnungsabschlüssen 2013. Anmerkung: Laufende Ausgaben: Laufende Ausgaben im UA 240 Kinderbetreuung.; einmalige Ausgaben: Ausgaben in der Vermögensgebarung im UA 240, daher exkl. Finanztransaktionen (v.a. Schuldaufnahme, Rücklagenauflösung).74

Um in weiterer Folge eine Verteilungsmasse im Sinne der zuvor definierten Zielsetzungen festzulegen, bedarf es jedoch weiterer Abgrenzungen. Diese werden nachfolgend beschrieben.

Aufgabenorientierte Verteilung der Gemeinde-Ertragsanteile

Entsprechend der oben angeführten Grundannahme wird davon ausgegangen, dass keine laufenden Zuschüsse von den Ländern an die Gemeinden notwendig sind, da dies über eine verbesserte Ausstattung im Bereich der Ertragsanteile ausgeglichen wird. Dementsprechend würden sich die laufenden Ausgaben (Basis 2013) auf 1.947 Mio. Euro für sämtliche Gemeinden (bzw. 1.291 Mio. Euro ohne Wien) erhöhen. Dieser Betrag wäre dann im

74 Nähere Hinweise zu getätigten Abgrenzungen können dem Anhang ab Seite 190 entnommen werden.

vorliegenden Modell teilweise über eine aufgabenorientierte Mittelverteilung abzudecken. Ein vollständiges Abdecken über aufgabenorientierte Indikatoren wird nicht empfohlen. Eine Basisausstattung sollte für sämtliche Gemeinden aus den gegebenen eigenen Einnahmen (Ertragsanteile, eigene Steuern) überlassen werden.

Für die weitere Modellrechnung wird angenommen, dass insgesamt 1 Mrd. Euro aufgabenorientiert verteilt werden. Dies entspricht annähernd dem folgenden Satz: 50 Prozent der laufenden Ausgaben (Basis 2013: 973,3 Mio. Euro) werden aufgabenorientiert, 50 Prozent werden (als Basisfinanzierung) über Ertragsanteile bzw. eigene Steuern finanziert.

Programmatische Förderungen mit Aufgaben- bzw. Wirkungsbezug

Der notwendige Mittelbedarf bei programmatischen Förderungen ist schwieriger zu bestimmen, da sich die Höhe sehr stark an der Zielsetzung orientiert. An dieser Stelle werden zwei Ansätze exemplarisch vorgestellt. Betreuungsquote der 0- bis 2-Jährigen erhöhen (Förderungsvariante A); Ganztagsplätze bei 3- bis 5-Jährigen erhöhen (Förderungsvariante B).

Die nachfolgenden Berechnungen zum Zuschussbedarf werden im Kapitel V. 4 konkretisiert. Um die Förderhöhe zur Erhöhung der Betreuungsquote der 0- bis 2-Jährigen (Förderungsvariante A) zu bestimmen, sind grundsätzlich mehrere Wege möglich. Hier sollen zwei Varianten (A1 und A2) verfolgt werden. Förderungsvariante A1: Der zusätzliche Zuschussbedarf kann auf Basis der bestehenden Finanzierungsstrukturen hochgerechnet werden. Nimmt man an, dass insgesamt eine Betreuungsquote von 33 Prozent erreicht werden soll, würde dies einen Finanzierungsbedarf in der Höhe von 145 Mio. Euro75 bedeuten. Diese Variante geht davon aus, dass nur vereinzelt neue Gruppen errichtet werden müssen und verstärkt bestehende Infrastruktur genutzt werden kann.

Förderungsvariante A2: Der Zuschussbedarf würde sich jedoch deutlich erhöhen, wenn die fehlenden Betreuungsplätze ausschließlich über Neuinvestitionen in die Infrastruktur erreicht werden können. Bei geschätzten Errichtungskosten von 280 Tsd. Euro pro Gruppe76 läge der Förderbedarf bei dieser Variante bei 597 Mio. Euro77 .

Bildet man aus diesen beiden Werten (A1 + A2) den Mittelwert würde dies ein Fördervolumen von rund 370 Mio. Euro bedeuten.

Förderungsvariante B: Bei der zweiten angenommenen Zielsetzung steht der verstärkte Ausbau von Ganztagsplätzen für 3- bis 5-Jährige im Mittelpunkt. Um den Anteil der Ganztagsplätze auf zwei Drittel zu erhöhen, würde es – basierend auf der bestehenden Finanzierungsstruktur – Mehrausgaben in der Höhe von 113 Mio. Euro78 bedürfen. An dieser Stelle soll darauf verwiesen werden, dass es sich bei den Einschätzungen zur Förderhöhe um qualifizierte Schätzungen handelt. Um das tatsächlich notwendige Fördervolumen zu bestimmen, wären genauere Berechnungen notwendig. Die hier dargestellten Werte sollen daher vielmehr als Größenordnung gesehen werden.

75 Siehe Kapitel V. 4. 76 Angenommener Errichtungspreis von 280 Tsd. Euro pro Gruppe basiert auf den BKI Objektdaten 2012. 77 Siehe Kapitel V. 4. 78 Siehe Kapitel V. 4.

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