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4 Verortung der Mittelaufbringung – Ansätze im Finanzausgleichssystem

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Kinderbetreuung

Kinderbetreuung

Ergänzend zur laufenden Finanzierung soll es auch ergänzende programmatische Förderungen zur Behebung des Nachholbedarfes im Kinderbetreuungsbereich geben. Der Fokus soll dabei auf den Ausbau der Betreuungsplätze für 0- bis 2-Jährige (Förderhöhe bei durchschnittlich 370 Mio. Euro) sowie auf den Ausbau der Ganztagsplätze bei den 3- bis 5Jährigen (Förderhöhe rund 115 Mio. Euro) gelegt werden. Der Förderzeitraum sollte dabei mittelfristig angelegt sein.

4 Verortung der Mittelaufbringung – Ansätze im Finanzausgleichssystem

Als nächstes gilt es zu klären, welche Ansatzpunkte bei einer aufgabenorientierten Mittelverteilung im gegebenen Finanzausgleich hinsichtlich der Mittelaufbringung möglich sind. Hierzu gibt es grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten, wie in den nächsten beiden Übersichten erkennbar ist.

Für die aufgabenorientierte Finanzierung des laufenden Betriebs sind dabei mehrere Möglichkeiten gegeben. In der folgenden Tabelle werden die Varianten zur Finanzierung des laufenden Betriebs beschrieben sowie ihre Vor- und Nachteile erörtert:

Ganzheitliche Reform der Ertragsanteile: Sämtliche Ertragsanteile werden nach einem neuen Modus, d.h. nach neuen – teilweise aufgabenorientierten – Kriterien verteilt. Zusätzlicher aufgabenorientierter Indikator bei der bestehenden Ertragsanteilsverteilung: Bei Beibehaltung der derzeitigen Ertragsanteilsverteilung wäre die Integration einer zusätzlichen Regelung zur aufgabenorientierten Mittelverteilung in der Kinderbetreuung anhand eines oder mehrerer Indikator/en möglich. Dies könnte sowohl im Rahmen der Oberverteilung, als auch innerhalb der Unterverteilung zutreffen. Kinderbetreuungsfonds: Über einen Vorwegabzug bei den Gemeinden (und Ländern und/oder Bund) könnte ein eigener Fonds gespeist werden. Dieser wäre für die laufende Finanzierung anhand von ausgabenorientierten Indikatoren zuständig. Verstärkte Aufgabenorientierung bei den Zuschüssen der Länder an die Gemeinden: Hier würde eine verstärkte Ausrichtung des bereits bestehenden Systems der laufenden Transfers von den Ländern an die Gemeinde nach aufgabenorientierten Indikatoren erfolgen.

Für das weitere Modell sollen dabei folgende Grundlagen gelten: Grundsätzlich wäre für den Bereich der laufenden Finanzierung die erste Variante einer ganzheitlichen Reform der Ertragsanteile zu bevorzugen. Damit wäre ein ausgewogenes System aus Ressourcen- und Lastenausgleich sichergestellt. Da die erste Variante nur langfristig realisierbar ist, soll für die folgenden Modellrechnungen die zweite Variante – also die Integration von aufgabenorientierten Indikatoren in die bestehende Ertragsanteilsverteilung – herangezogen werden. Auch die dritte Variante mit dem Kinderbetreuungsfonds wäre denkbar, wird hier aber nicht weiterverfolgt. Die vierte Variante wird als nicht empfehlenswert eingeschätzt, da bereits jetzt die Unterschiede zwischen den Bundesländern sehr hoch sind.

Ansatzpunkt Beschreibung

Finanzierung des laufenden Bedarfs Vorteil

Ganzheitliche Reform der Ertragsanteile

Sämtliche Ertragsanteile werden nach neuen Kriterien verteilt. Möglich wäre hier, Bauer u. Mitterer (2009) zu folgen, und 40 Prozent der Mittel pro Kopf, 40 Prozent nach aufgabenorientierten Kriterien und 20 Prozent für zentralörtliche Leistungen zu verwenden. Der Bereich der Kinderbetreuung würde hierbei teilweise über eine pro-Kopf-Verteilung abgegolten (da es sich um eine Basisaufgabe handelt, die sämtliche Gemeinden zu erfüllen haben), teilweise über aufgabenorientierte Kriterien (um unterschiedliche Angebote zu honorieren). Der Lastenausgleich wird mit einem Ressourcenausgleich kombiniert. .) ganzheitliche und in sich stimmige Mittelverteilung .) hoher Umstellungsaufwand .) vermutlich starke Veränderungen gegenüber der derzeitigen Mittelverteilung .) Übergangsregelungen sind notwendig

Nachteil

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2015.

Zusätzlicher aufgabenorientierter Indikator bei der bestehenden Ertragsanteilsverteilung

Kinderbetreuungsfonds

Bei Beibehaltung der derzeitigen Ertragsanteilsverteilung wäre eine zusätzliche Integration einer zusätzlichen Regelung zur aufgabenorientierten Mittelverteilung in der Kinderbetreuung anhand eines oder mehrerer Indikator/en möglich. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass ein Teil der jetzigen Mittel des abgestuften Bevölkerungsschlüssels für eine aufgabenorientierte Mittelverteilung verwendet wird. .) vergleichsweise einfache Umsetzung .) verändert die bestehende Mittelverteilung, sodass Ausgleichsregelungen notwendig werden (insbesondere, da dadurch der abgestufte Bevölkerungsschlüssel geschwächt wird) .) punktuelle Lösung .) steigende Komplexität des jetzigen Systems .) Variante sollte nur gewählt werden, wenn es eine Entwicklungsperspektive Richtung verstärkter Aufgabenorientierung gibt

Ähnlich der jetzigen Lösung des Pflegefonds könnte es auch einen Kinderbetreuungsfonds geben. Dieser könnte über Vorwegabzüge bei den Ertragsanteilen gespeist werden. Die Mittelzuteilung auf die einzelnen Gemeinden könnte dann über aufgabenorientierte Indikatoren erfolgen. Diese Variante ähnelt beim Effekt der zuvor genannten Lösung, jedoch reduziert sie nicht nur den abgestuften Bevölkerungsschlüssel, sondern die Summe der Ertragsanteile. Auch wirkt sie sich auf die Verteilung der Gemeindemittel nach Bundesländern aus. Die Variante bietet aber die Möglichkeit, dass auch auf bundeslandspezfische Rahmenbedingungen im Rahmen einer bundeslandweise unterschiedlichen Gewichtung der Indikatoren eingegangen wird. Dementsprechend kann je nach Bundesland eine individuelle Gewichtung, die sich an den bundesländerspezifischen Besonderheiten und Zielsetzungen orientiert, erfolgen. .) die aufgabenorientierte Verteilung ist bundesländerübergreifend und ermöglicht eine Mittelverschiebung zwischen den Bundesländern (durch die fixe Bildung der länderweisen Gemeindetöpfe im Zuge der Ertragsanteile ist im jetzigen System keine Verschiebung zwischen den Bundesländern möglich) .) erleichterte bundesweit einheitliche Steuerung gegenüber dem jetzigen System .) als zusätzlicher Transfer erhöht dies die Komplexität des Transfersystems .) eine bundeslandspezifische Gewichtung der Indikatoren würde die Komplexität deutlich erhöhen

Verstärkte Aufgabenorientierung bei den Kostenzuschüssen der Länder an die Gemeinden

Das bereits bestehende System der Kostenzuschüsse von den Ländern an die Gemeinde könnte verstärkt nach aufgabenorientierten Indikatoren ausgerichtet werden. Die Indikatoren sollten dabei in Einklang mit einem landesweiten Entwicklungsplan zum Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen stehen. .) berücksichtigt bundesländerweise unterschiedliche Besonderheiten und Zielsetzungen .) würde die Zielsetzungen der 15aVereinbarungen nachvollziehbarer umsetzen .) Stärken der Transfers statt Transferbereinigung .) Erstellen eines landesweiten Entwicklungsplanes wäre vorteilhaft

Tabelle 18: Mögliche Ansatzpunkte der Mittelherkunf t – laufender Betrieb

Weiters finden sich auch Vorschläge zur Finanzierung programmatischer Förderungen mit Aufgaben- bzw. Wirkungszielen: Bundes-/Landeszuschüsse: Bei den bestehenden Zuschüssen könnten verstärkt aufgabenorientierte Indikatoren berücksichtigt werden. Zweckwidmung eines Teils der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel: Ein Teil der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel darf nur für den Kinderbetreuungsbereich verwendet werden.

Bei den programmatischen Förderungen stellt sich die Frage, welchen Beitrag die einzelnen Gebietskörperschaften tragen können/sollen. So sind hier verschiedenste Varianten möglich. Die jetzigen 15a-Vereinbarungen sehen in der Regel ein Verhältnis von 50 Prozent Bund und 50 Prozent Länder und Gemeinden vor. In Zukunft wird der Anteil von Ländern und Gemeinden gemäß der aktuellen 15a-Vereinbarung abnehmen. Das Thema der unterschiedlichen Kostenbeitragspflicht der einzelnen Gebietskörperschaften muss bei den weiteren Ausführungen mitgedacht werden.

Für den Modellvorschlag wird die Variante der Bundes-/Landeszuschüsse bevorzugt, da hier auch der Bund und die Länder eingebunden wären.

Tabelle 19: Mögliche Ansatzpunkte der Mittelherkunft – programmatische Schwerpunkte

Ansatzpunkt Beschreibung Vorteil Nachteil

Finanzierung von programmatischen Förderungen mit Aufgaben- bzw. Wirkungsbezug

Bundes-/Landeszuschüsse

Dies entspricht beispielsweise der Weiterführung der bisherigen Regelungen über die 15a-Vereinbarungen. Dementsprechend besteht eine bundesweit einheitliche Festlegung der grundsätzlichen Ziele der Förderung (z.B. über Wirkungsziele). Für die Kinderbetreuung stehen dann sowohl Bundes- als auch Landeszuschüsse zur Verfügung (auch eine Verwendung anderer Finanzquellen - z.B. Mittel aus dem Familienlastenausgleichsfonds - ist möglich). Innerhalb der Bundesländer werden die bundesweit einheitlichen Zielsetzungen entsprechend der bundesländerspezifischen Rahmenbedingungen heruntergebrochen. .) Verstärkte Verknüpfung von bundesweiten Wirkungszielen und landesspezifischen Zielsetzungen ist möglich .) Transparenz müsste gegenüber dem jetzigen System erhöht werden, weiters ist eine Evaluierung der Zielerreichung notwendig

Zweckwidmung eines Teils der GemeindeBedarfszuweisungsmittel

Ein Teil der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel könnte für die Kinderbetreuung zweckgewidmet werden. Die Mittelvergabe sollte dabei grundsätzlich an bundesweit einheitlichen und transparenten Kriterien erfolgen. Zusätzlich wäre auch möglich, dass die bundesweit einheitlichen Kriterien teilweise an die bundesländerspezifischen Zielsetzungen angepasst werden können. .) Erhöhung der Transparenz bei der Vergabe der GemeindeBedarfszuweisungsmittel .) verringert die Gestaltungsspielräume der Länder bei der GemeindeBedarfszuweisungsmittelvergabe .) bedeutet keine zusätzlichen Mittel für die Gemeindeebene

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2015.

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