Grundlagen für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich für den Pflichtschulbereich

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Indikatoren für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich im Pflichtschulbereich Vorschläge für die Gemeindeebene

28. September 2018 Endbericht

verfasst von Dr.in Karoline Mitterer DIin Nikola Hochholdinger DIin Marion Seisenbacher Auftraggeber Österreichischer Städtebund KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung Guglgasse 13 · A-1110 Wien T: +43 1 892 34 92-0 · F: -20 institut@kdz.or.at · www.kdz.or.at



INHALT

Inhaltsverzeichnis Einleitung ........................................................................................................................................ 5

I

II

III

IV

1

Ausgangslage und Zielsetzung .................................................................................... 5

2

Inhalte ........................................................................................................................... 5

3

Methodische Hinweise .................................................................................................. 6

Eckpunkte eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs............................................... 7 1

Grundlagen ................................................................................................................... 7

2

Prozess der Indikatorenauswahl .................................................................................. 9

Aufgaben und (Finanzierungs-)Ziele der Gemeinden im Pflichtschulbereich ............ 12 1

Aufgaben der Gemeinden im Pflichtschulbereich ...................................................... 12

2

Ziele im Pflichtschulbereich ........................................................................................ 16

Indikatoren für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich ....................................... 19 1

Datenverfügbarkeit und -bewertung ........................................................................... 19

2

Indikatorenauswahl und Vorschlag für Indikatoren-Sets ............................................ 22

Schlussfolgerungen ........................................................................................................... 28 1

Verknüpfung des aufgabenorientierten Finanzausgleichs mit dem

Zielsteuerungsprozess ......................................................................................................... 28

V

VI

2

Vorschlag für Indikatoren auf Gemeindeebene.......................................................... 29

3

Weitergehende Reformnotwendigkeiten .................................................................... 31

Verzeichnisse ...................................................................................................................... 33 1

Abbildungsverzeichnis ................................................................................................ 33

2

Tabellenverzeichnis .................................................................................................... 33

3

Quellenverzeichnis ..................................................................................................... 34

Anhang ................................................................................................................................ 35

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EINLEITUNG

Einleitung 1

Ausgangslage und Zielsetzung

Mit dem Paktum zum Finanzausgleich 2017 wurde der Pflichtschulbereich für Kinder von sechs bis 15 Jahren (nach der Elementarbildung für Kinder unter sechs Jahren) als zweites Pilotprojekt der Aufgabenorientierung auf Gemeindeebene festgelegt. Ein konkreter Umsetzungsvorschlag hierfür war mit September 2018 geplant. Da jedoch auch das Pilotprojekt zur Elementarbildung bisher noch nicht umgesetzt werden konnte, wurde mit dem Pilotprojekt zur Pflichtschule noch nicht begonnen. Zur Vorbereitung der Konzeption des Pilotprojektes zur Pflichtschule erscheinen jedoch Entscheidungsgrundlagen wichtig. Insbesondere für die Städte stellt sich die Frage, welche Steuerungsziele mit einem aufgabenorientierten Finanzausgleich verbunden sind. Schließlich ist zu klären, welche Leistungsindikatoren für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich grundsätzlich verfügbar und – auf Basis der angepeilten Steuerungsziele – geeignet sind. Dem vorliegenden Projekt liegen daher die folgenden Zielsetzungen zugrunde:  Klären der Verfügbarkeit und Eignung von Leistungsindikatoren für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich;  Entwickeln von Indikatorenvorschlägen für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich unter Berücksichtigung der gewünschten Steuerungseffekte aus Städtesicht. Die vorliegende Studie ist weiters eine Grundlagenstudie für die vom KDZ durchgeführte weiterführende Studie „Leistungs- und wirkungsbezogene Pflichtschulfinanzierung“1.

2

Inhalte

In einem ersten Schritt erfolgt ein kurzer Abriss der Grundlagen eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs. Neben Hinweisen zum Begriff der Aufgabenorientierung werden verschiedene Konzepte der Aufgabenorientierung sowie mögliche Formen der Verortung innerhalb des Finanzausgleichssystems diskutiert. Darauf aufbauend wird ein Vorschlag für den Entwicklungsprozess zu einem aufgabenorientierten Finanzausgleich vorgelegt und die Anforderungen an einen Prozess zur Identifizierung aufgabenorientierter Indikatoren herausgearbeitet. In einem zweiten Teil werden die Aufgaben und Steuerungsbereiche der Gemeinden näher ausgeführt. Hierbei wird auf die Aufgaben der Gemeinden in den Bereichen Pflichtschule, schulische Tagesbetreuung, außerschulische Tagesbetreuung und Ferienbetreuung näher eingegangen. Ergänzend erfolgt eine Zusammenstellung bestehender Wirkungs- und Leistungsziele, welche auch als Grundlage für die Auswahl von Indikatoren eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs dienen könnten. Im Zentrum des dritten Teils stehen erstens die Datenverfügbarkeit und -bewertung, zweitens konkrete Vorschläge für ausgewählte Indikatoren. Ergebnis ist eine Sammlung an verfügbaren bzw. steuerungsrelevanten Indikatoren, welche hinsichtlich der Datenlage und Aussagekraft 1

Mitterer, Karoline; Hochholdinger, Nikola; Seisenbacher, Marion: Leistungs- und wirkungsbezogene Pflichtschulfinanzierung, 2018.

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EINLEITUNG

beschrieben sowie hinsichtlich ihrer Eignung für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich bewertet werden. Darauf aufbauend werden konkrete Indikatoren vorgeschlagen, welche in einen aufgabenorientierten Finanzausgleich integriert werden könnten. Schließlich werden in einem letzten Kapitel Schlussfolgerungen gezogen.

3

Methodische Hinweise

Aufgaben und Zielsetzungen Die Zusammenstellung der Aufgaben und Zielsetzungen basiert im Wesentlichen auf einer Literaturrecherche2. Ergänzend wurden Expertengespräche mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern geführt. Indikatoren In einem ersten Schritt erfolgte eine Überprüfung der Datenverfügbarkeit. Dies umfasste einerseits einen Austausch mit der Statistik Austria, andererseits wurden auch weitere mögliche Quellen überprüft. Die Indikatoren wurden in Nachfrage-, Leistungs- und Wirkungsindikatoren unterteilt. Um sämtliche wichtige Steuerungsbereiche der Gemeinden mittels Indikatoren abdecken zu können, war es teilweise notwendig, die bereits grundsätzlich verfügbaren Indikatoren um weitere Indikatoren zu ergänzen. Hierzu wurden Indikatoren entwickelt, um sämtliche Steuerungsbereiche abdecken zu können (etwa Betreuungsstunden in der schulischen Tagesbetreuung). In einem zweiten Schritt wurden die Indikatoren dahingehend bewertet, ob diese grundsätzlich für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich geeignet sind. Hierzu erfolgte sowohl eine Einschätzung zur Eignung hinsichtlich der Datenlage, als auch zur Steuerungsrelevanz des Indikators. Drittens wurde eine Auswahl an Indikatoren durchgeführt, die für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich Anwendung finden sollte. Die Auswahl basierte auf der zuvor durchgeführten Bewertung der Indikatoren in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus der kommunalen Praxis.3 Vielen Dank an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit.

2 3

Beispielsweise Berichte der Rechnungshöfe, gesetzliche Grundlagen, Unterlagen zu Wirkungszielen (wie z.B. Wirkungsmonitoring des Bundes). Nähere Ausführungen hierzu finden sich auch im Bericht Mitterer et al.: Leistungs- und wirkungsbezogene Pflichtschulfinanzierung, 2018. So erfolgten Diskussionen im Rahmen von Interviews bzw. Arbeitssitzungen mit einzelnen Städten sowie im Rahmen des Bildungsausschusses des Österreichischen Städtebundes.

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ECKPUNKTE EINES AUFGABENORIENTIERTEN FINANZAUSGLEICHS

I

Eckpunkte eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs

Die Stärkung der Aufgabenorientierung ist eine der zentralen Reformaspekte zum Finanzausgleich. Im Nachfolgenden wird ein Überblick zum Begriff der Aufgabenorientierung und zu den verschiedenen Ansatzpunkten der Reform gegeben. Weiters wird dargestellt, welche Anforderungen sich daraus für aufgabenorientierte Indikatoren auf Gemeindeebene ergeben.

1

Grundlagen

Ein Lastenausgleich – daher eine differenzierte Mittelausstattung aufgrund unterschiedlicher bestehender Aufgaben – ist im bestehenden Finanzausgleichssystem nur unzureichend berücksichtigt. Der überwiegende Teil der Finanzbeziehungen orientiert sich nicht an Aufgabennotwendigkeiten, sondern an Input- oder Ausgabengrößen. Die Mittelzuteilung orientiert sich damit verstärkt an unspezifischen, teils historischen Verteilungsvorgängen und weniger an den tatsächlichen Bedarfen. Zum Zweck der Aufgabenorientierung Eine stärkere Aufgabenorientierung (Lastenausgleich) bei der Grundausstattung4 der Gebietskörperschaftsebenen hat das Ziel, unterschiedliche Rahmenbedingungen auf der Ausgabenseite (teilweise) auszugleichen. Lastenausgleichende Regelungen setzen daher an spezifischen Leistungen und Wirkungen bzw. konkreten Bedarfen an. Dabei sind grundsätzlich zwei Herangehensweisen möglich. Einerseits kann die Leistung nach Maßgabe der hierfür bereitgestellten Mittel dimensioniert werden (Aufgabe folgt den verfügbaren Mitteln), andererseits können die Mittel nach der Erbringung der spezifischen Aufgaben ausgerichtet werden (Mittel folgen den Aufgaben). Um insbesondere mittel- bis langfristig wechselnde sachpolitische Prioritäten zu berücksichtigen und daher den Steuerungs- und Finanzierungsprozess besser miteinander zu verschränken, erscheint dabei der zweite Ansatz zweckmäßig.5 Mögliche Einordnung eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs Grundsätzlich bestehen sehr unterschiedliche Ansatzpunkte der Aufgabenorientierung im Finanzausgleich. Bei einer sehr weiten Betrachtung geht es um grundsätzliche Fragestellungen des Föderalismus, wie insbesondere die Zuordnung der Aufgaben auf die jeweilige staatliche Ebene anhand sachbezogener Kriterien. Im engeren Sinn ist eine Verankerung der Aufgabenorientierung im Finanzausgleich mithilfe verschiedener Instrumente möglich. So findet sich eine Aufgabenorientierung bei vertikalen6 Finanzierungsströmen beispielsweise in der Art. 15a-Vereinbarung zur Zielsteuerung Gesundheit oder auch in den Art. 15a-Vereinbarungen zum Ausbau der ganztägigen Schulformen. Mit solchen Vereinbarungen sollen konkrete aufgabenbezogene Ziele und deren Verknüpfung mit den Finanzierungsströmen unterstützt werden.

4 5 6

umfasst vor allem die Ertragsanteile, aber auch laufende Transfers. Vgl. Bauer u. Mitterer: Reformen im Finanzausgleich 2017, 2018, S. 55. Zwischen den Gebietskörperschaftsebenen

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ECKPUNKTE EINES AUFGABENORIENTIERTEN FINANZAUSGLEICHS

Meistens bezieht sich der Begriff der Aufgabenorientierung jedoch auf einen horizontalen7 Finanzausgleich8. Der Einsatz von Finanzmitteln soll dabei anhand von aufgabenorientierten Kriterien erfolgen und damit Rücksicht auf unterschiedlich hohe Aufgabenniveaus der Gemeinden bzw. der Länder nehmen.9 Verschiedene Konzepte der Aufgabenorientierung Im Kontext des Finanzausgleichs im engeren Sinn kann zwischen zwei grundsätzlich verschiedenen Konzepten unterschieden werden, nämlich ein auf die Rahmenbedingungen10 abstellendes Konzept („Stellvertreter-Konzept“) und ein analytisches, auf Standardkosten basierendes Konzept („Standardkosten-Konzept“). Das Stellvertreter-Konzept ermöglicht eine umfassende Implementierung der Aufgabenorientierung insbesondere bei der Basisausstattung der Gebietskörperschaften (daher vor allem bei den Ertragsanteilen). Hier dienen „Stellvertretergrößen“ als (Nachfrage-)Indikatoren für die Mittelverteilung – wie beispielsweise die Anzahl von Kindern einer gewissen Altersgruppe oder die Siedlungsdichte. Dabei werden Indikatoren nicht pro Aufgabenbereich gezielt gewählt, sondern es werden mit den Indikatoren die Rahmenbedingungen der Aufgabenerfüllung abgebildet, um den Bedarf an Leistungen zu bestimmen. So ist beispielsweise bei starken Bevölkerungszuwächsen auch mit einem erhöhten Investitionsbedarf im Bereich der Infrastruktur – quer über alle Aufgabenbereiche – zu rechnen. Eine niedrige Siedlungsdichte impliziert etwa den Erhalt eines ausgedehnten Wegenetzes. Kennzeichen dieses Konzeptes ist, dass kein direkter Zusammenhang zwischen den Indikatoren und der konkreten Aufgabenerfüllung besteht. Vorteil ist, dass ein Indikator für mehrere Aufgaben und Leistungen herangezogen werden kann und daher insgesamt eine geringere Anzahl an Indikatoren notwendig ist. Damit kann die Komplexität auf einem vertretbaren Niveau gehalten werden. Durch den fehlenden direkten Zusammenhang mit konkreten Leistungsangeboten sinkt auch die Gefahr an negativen Anreizwirkungen. Dem gegenüber orientiert sich das Standardkosten-Konzept an konkreten, einzelnen Aufgabenstellungen und den damit zusammenhängenden unterschiedlichen Ausgaben zur Leistungserstellung. Konkrete Leistungen werden mittels Kostensätzen abgegolten. Zwischen Indikator und Finanzmittelfluss besteht daher ein direkter Zusammenhang. Beispiele hierfür sind eine pauschale (teilweise) Abgeltung der durchschnittlichen Ausgaben pro betreutem Kind oder pro Straßenkilometer. Nachteil dieses Konzeptes ist, dass es nicht auf sämtliche Aufgabenbereiche anwendbar ist. Einerseits würde die Vielzahl an notwendigen Indikatoren eine hohe Komplexität nach sich ziehen. Andererseits fehlen in mehreren Aufgabenbereichen die empirischen Daten oder geeignete Indikatoren. Vorteil dieses Konzeptes ist der unmittelbare Zusammenhang mit der konkreten Aufgabe und eine damit verbundene direkte Steuerungsmöglichkeit. In der Praxis wird man auch Mischformen zwischen den Konzepten finden. Die neueren Entwicklungen im FAG 2017 legen den Schluss nahe, dass in Österreich vorerst das Standardkosten-Konzept verfolgt wird.11 7

Zwischen den Gebietskörperschaften einer Ebene – daher zwischen Ländern oder zwischen Gemeinden. Starke horizontale Wirkung zeigen aktuell Ertragsanteile (insbesondere durch den abgestuften Bevölkerungsschlüssel) oder Transfers zwischen Ländern und Gemeinden (Verschiebungen in der Finanzmittelausstattung der Gemeinden in Abhängigkeit der Finanzkraft). 9 Vgl. Mitterer: Stärkung der Aufgabenorientierung, 2017, S. 460 f. 10 z. B. sozio-ökonomische oder geografisch-topografische Rahmenbedingungen 11 Vgl. Mitterer: Stärkung der Aufgabenorientierung, 2018, S. 461 ff. 8

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ECKPUNKTE EINES AUFGABENORIENTIERTEN FINANZAUSGLEICHS

Reformbestrebungen durch das FAG 2017 Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017 wurde erstmals der Begriff der Aufgabenorientierung im Finanzausgleichsgesetz integriert12. Es wurde festgelegt, dass ein Teil der GemeindeErtragsanteile in den Pilotbereichen Elementarbildung und Pflichtschule aufgabenorientiert verteilt werden soll. Sowohl die Höhe der aufgabenorientierten Ertragsanteile als auch die konkreten Parameter selbst sollten für den Bereich der Elementarpädagogik bis Ende 2017 und für den Bereich der Pflichtschulen bis Ende 2018 festgelegt werden.13 Nun gilt es, ein solches Modell zum Ausgleich der unterschiedlichen Versorgungsleistungen von Gemeinden konkret auszugestalten, Umsetzungsmöglichkeiten zu diskutieren und mit anderen Reformelementen des Finanzausgleichs abzustimmen.

2

Prozess der Indikatorenauswahl

Bei der Ausgestaltung eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs gilt es, verschiedenste Fragestellungen zu klären, wie etwa die Einordnung des aufgabenorientierten Finanzausgleichs im Finanzausgleichssystem, der Umfang der aufgabenorientiert zu verteilenden Mittel und das konkrete Verteilungskonzept, welches zugrunde gelegt wird. Schwerpunkt des vorliegenden Projektes ist die Prüfung der Datenverfügbarkeit sowie die Auswahl an geeigneten Indikatoren für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich. Ausgangspunkt des folgenden Vorschlages ist die mit dem Paktum zum FAG 2017 vereinbarte Verpflichtung der Gebietskörperschaftsebenen zur Umsetzung einer aufgabenorientierten Mittelverteilung im Rahmen eines Teils der Gemeinde-Ertragsanteilsverteilung. Das Konzept für die aufgabenorientierte Verteilung der Mittel im Pflichtschulbereich sollte dabei einem Vorschlag für die Elementarpädagogik folgen, welcher jedoch aktuell noch nicht vorliegt. Dass es bisher noch keinen konkreten Vorschlag für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich im Bereich der Elementarpädagogik gibt, ist in hohem Maße auf unterschiedliche Interessenlagen der Verhandlungspartner zurückzuführen, welche im Rahmen des bestehenden Steuerungsprozesses nicht ausgeglichen werden konnten. Um dieses Ergebnis für den Pflichtschulbereich zu vermeiden, soll hier eine alternative Herangehensweise an einen aufgabenorientierten Finanzausgleich vorgeschlagen werden. Schritt für Schritt zum aufgabenorientierten Finanzausgleich Um einen aufgabenorientierten Finanzausgleich zu entwickeln, bedarf es mehrerer Schritte. 1. Ziele und Grundsätze der Modellkonstruktion Zu Beginn des Prozesses sollte die Klärung der Ziele stehen. Es wäre zuerst notwendig, gebietskörperschafts-übergreifende Wirkungs- und Leistungsziele zu definieren, welche mit dem aufgabenorientierten Finanzausgleich verfolgt werden sollen. Am Beispiel der Pflichtschule könnte dies die Sicherung der laufenden Finanzierung, ergänzend aber auch die Ermöglichung des geordneten Ausbaus an Leistungen sein (z. B. Ausbau Ganztagsschule, VIF-konforme Betreuungszeiten).

12 13

Paktum über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2017. Siehe hierzu nähere Ausführungen im Paktum zum FAG 2017.

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ECKPUNKTE EINES AUFGABENORIENTIERTEN FINANZAUSGLEICHS

Auch sind die zentralen Grundsätze des aufgabenorientierten Finanzausgleichs zu definieren. Es ist etwa festzulegen, wo ein aufgabenorientierter Finanzausgleich im Finanzausgleichssystem eingeordnet werden soll. Eine Möglichkeit ist, dass entsprechend der Intention des Finanzausgleichsgesetzes 2017 ein Teil der Gemeinde-Ertragsanteile hierfür verwendet wird und ein Bezug zu den Leistungen des Pflichtschulbereiches hergestellt wird. 2. Identifikation unterschiedlicher Lasten Im zweiten Schritt gilt es zu klären, inwieweit den Ländern und Gemeinden unterschiedliche Lasten in der Leistungserbringung entstehen. Im Bereich der Pflichtschule besteht etwa ein unterschiedliches Angebot an Ganztagsschulen oder zu Öffnungszeiten der schulischen oder außerschulischen Nachmittagsbetreuung. Weitere Unterschiede bestehen auch bei den Schulund Klassengrößen oder bei der Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler in Hinblick auf den Förderbedarf (z. B. Anteil mit Schülerinnen und Schüler mit nicht-deutscher Umgangssprache)14 3. Verfügbarkeit und Auswahl von Indikatoren Basierend darauf ist in einem dritten Schritt die Verfügbarkeit an Daten für die Indikatoren zu prüfen und eine Auswahl an Indikatoren für das aufgabenorientierte Modell zu treffen. 4. Modellkonstruktion Die Indikatoren-Bewertung bietet dann die Grundlage für eine weitere Modellkonstruktion. Dies umfasst nicht nur die hier vorgeschlagene konkrete Auswahl an Indikatoren. Eine Modellkonstruktion geht darüber hinaus und umfasst auch die Festlegung von Gewichtungen und erste Modellberechnungen. Diese weitergehenden Teilschritte konnten im Rahmen dieser Studie nicht gesetzt werden, da hierzu die Konkretisierung der vorgelagerten Schritte – insbesondere die Einigung auf die Ziele und Grundsätze durch alle drei Gebietskörperschaftsebenen – essenziell ist. Abbildung 1: Vorgeschlagene Entwicklungsschritte für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2018.

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Nähere Darstellungen zu den Unterschieden in Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. „Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.“.

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ECKPUNKTE EINES AUFGABENORIENTIERTEN FINANZAUSGLEICHS

Prozess zur Identifizierung von aufgabenorientierten Indikatoren Im Rahmen dieses Projektes liegt der Fokus auf der Indikatorenauswahl für die Gemeindeebene. Dieses Projekt kann daher nur einen Teilbereich des gesamten Prozesses abdecken und auf mehrere wesentliche Fragestellungen, wie etwa die Grundausrichtung eines aufgabenorientierten Modells oder auf eine konkrete Modellkonstruktion, nicht eingehen. Für weitere Schritte der Modellkonstruktion kann jedoch auf die ergänzende KDZ-Studie „Leistungs- und wirkungsbezogene Pflichtschulfinanzierung“15 verwiesen werden, in welche die vorliegenden Ergebnisse eingeflossen sind. Der Prozess zur Identifizierung von ausgabenorientierten Indikatoren für die Gemeindeebene orientiert sich im Rahmen dieser Studie anhand der folgenden Schritte: Aufgaben der Gemeinden im Pflichtschulbereich Bevor der Frage nachgegangen werden kann, welche finanziellen Mittel den Gemeinden im Rahmen eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs zur Verfügung gestellt werden sollen, bedarf es einer Klärung, welche Aufgaben die Gemeinden im Pflichtschulbereich wahrnehmen. Im Folgenden wird der Begriff insofern breiter gefasst, da auch die Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der schulischen oder außerschulischen Tagesbetreuung hinzugezählt wird. In weiterer Folge wird angestrebt, die wichtigsten Aufgabenbereiche der Gemeinden mithilfe von aufgabenbezogenen Indikatoren abzudecken. Ziele im Pflichtschulbereich Derzeit fehlen gebietskörperschafts-übergreifende Wirkungs- und Leistungsziele noch weitgehend. Um dennoch eine Grundlage für die Auswahl von Indikatoren zu haben, erfolgt im Rahmen des Projektes (basierend auf bestehenden Zielen) – etwa des Bundes oder des Landes Steiermark – eine Übersicht hierzu. Verfügbarkeit von Indikatoren Im Rahmen des Projektes erfolgt eine Übersicht über die auf Gemeindeebene flächendeckend verfügbaren Daten zur Indikatorenbildung mit Bezug zu Pflichtschule inkl. Tagesbetreuung. Auswahl an Indikatoren für den aufgabenorientierten Finanzausgleich Die Indikatoren werden anhand mehrerer Kriterien – wie insbesondere Datenqualität und Steuerungsrelevanz – hinsichtlich ihrer Eignung für den Finanzausgleich bewertet. Auch werden die Indikatoren den zuvor definierten Zielsetzungen zugeordnet. So wird angestrebt, alle Zielbereiche, in welchen eine relevante Zuständigkeit der Gemeinden besteht, mittels Indikatoren abzudecken. Die Indikatorenauswahl umfasst sowohl „sofort“ verfügbare Indikatoren als auch „bisher nicht erhobene“ Indikatoren, welche jedoch zur Abdeckung der Zielsetzung besonders gut geeignet erscheinen. Indikatorenvorschlag Basierend auf der derart durchgeführten Auswahl an grundsätzlich geeigneten Indikatoren erfolgt eine weitere Konzentration auf wenige, besonders „treffsichere“ Indikatoren im Rahmen von zwei Vorschlägen für Indikatoren-Sets.

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Mitterer, Karoline; Hochholdinger, Nikola; Seisenbacher, Marion: Leistungs- und wirkungsbezogene Pflichtschulfinanzierung, Wien, 2018.

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AUFGABEN UND (FINANZIERUNGS-)ZIELE DER GEMEINDEN IM PFLICHTSCHULBEREICH

II

Aufgaben und (Finanzierungs-)Ziele der Gemeinden im Pflichtschulbereich

Im Pflichtschulbereich finden sich alle drei Gebietskörperschaftsebenen als Verantwortungsträger. Im Nachfolgenden werden die konkreten Aufgaben und die damit zusammenhängenden Ziele im Pflichtschulbereich genauer ausgeführt. In den vorliegenden Ausführungen wird der Pflichtschulbereich breiter gefasst, da hier die Schülerin bzw. der Schüler, welche/r eine Pflichtschule besucht, im Mittelpunkt stehen soll. Insofern beschränkt sich die Aufgabe der Gemeinde nicht auf die Bereitstellung des Schulgebäudes, sondern umfasst insbesondere auch die Gewährleistung einer entsprechenden Betreuung während des Freizeitteils des Tages – beispielsweise über Horte. Der hier verwendete Begriff der Pflichtschule umfasst daher die folgenden Aufgaben:    

Pflichtschule im engeren Sinn; Schulische Tagesbetreuung (Ganztagsschule); Außerschulische Tagesbetreuung (Horte); Ferienbetreuung.

Im Zentrum der folgenden Betrachtung stehen die allgemein bildenden Pflichtschulen. Diese umfassen gemäß § 3 Schulorganisationsgesetz die folgenden Schultypen: Volksschulen, Hauptschulen, Neue Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen. Berufsbildende Pflichtschulen (Berufsschule) oder die AHS-Unterstufe werden nachfolgend nicht berücksichtigt.

1

Aufgaben der Gemeinden im Pflichtschulbereich

Die Gemeinden übernehmen vielfältige Aufgabenfelder. Pflichtschule im engeren Sinn Zentrales kommunales Aufgabenfeld im Pflichtschulbereich ist die Infrastrukturbereitstellung für einen Großteil der oben genannten Schultypen16. Dies umfasst die Bereitstellung, die Instandhaltung und den Betrieb von Schulgebäuden und der übrigen Schulliegenschaften. Weiters umfasst sind Einrichtung und Unterrichtsmaterialien, jedoch keine Lernmittel. Gemeinden stellen auch das Hilfspersonal für den Betrieb von Schulgebäuden bei, etwa die Schulwartin bzw. den Schulwart oder das Reinigungspersonal. Die laufenden Kosten für ihren Verantwortungsbereich müssen die Gemeinden selbstständig tragen. Bei der Errichtung und Renovierung von Schulgebäuden können in der Regel Landesförderungen (in je nach Bundesland und Finanzkraft unterschiedlicher Höhe) beantragt werden. Auch sind die Gemeinden dazu verpflichtet, Schulärztinnen und Schulärzte bereitzustellen und auch den Schülertransport zu gewährleisten. Bei der Infrastrukturbereitstellung sind die Gemeinden weiters verpflichtet, auf unterschiedliche Bedarfe einzugehen (z. B. Deutschförderklassen oder Ausstattungserfordernisse für behinderte Kinder).

16

So finden sich je nach Bundesland und Schultyp gesonderte Regelungen, etwa bei Landessonderschulen, bei denen das Land als Schulerhalter auftritt.

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AUFGABEN UND (FINANZIERUNGS-)ZIELE DER GEMEINDEN IM PFLICHTSCHULBEREICH

Darüber hinaus werden die Gemeinden von den Ländern verpflichtet, Beiträge in unterschiedlicher Höhe zur Finanzierung von interdisziplinären Diensten (wie etwa Schulsozialarbeit) oder für die Bereitstellung von sonderpädagogischem Personal zu leisten. Die Gemeinden übernehmen in der Regel17 keine personelle Verantwortung beim pädagogischen Personal (v.a. Lehrerinnen und Lehrer, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, sonderpädagogisches Personal, interdisziplinäre Teams) und tragen auch keine Verantwortung hinsichtlich der Qualität des Unterrichtsteils. Dies liegt grundsätzlich bei den Bundesländern. Tabelle 1: Aufgaben der Gemeinden in der Pflichtschule im engeren Sinn

Aufgabenfeld

Leistungsbeschreibung

Schulgebäude

Infrastruktur: Bereitstellung, Instandhaltung und Betrieb von Schulgebäuden und den übrigen Schulliegenschaften, der Einrichtungen und Unterrichtsmaterialien (keine Lernmittel); Bereitstellen von Räumlichkeiten mit sich verändernden Nutzungen (z. B. Deutschförderklassen, Digitalunterricht) Hilfspersonal: SchulwartIn, Reinigungspersonal SchulärztInnen Personal und räumliche Gegebenheiten Interdisziplinäre Dienste Personalkostenbeitrag der (z.B. Schulsozialarbeit) Gemeinden

Hinweis zur Finanzierung*

Pflichtaufgabe / freiwillige Leistung

Förderungen der Länder zur Pflichtaufgabe Errichtung und Renovierung (z.B. Schulbauprogramme, Schulbaufonds); Gastschulbeiträge von anderen Gemeinden

keine Förderung

Pflichtaufgabe

keine Förderung

Pflichtaufgabe

in mehreren Bundesländern Ko-Finanzierung durch Gemeinden zum Personal in mehreren Bundesländern Ko-Finanzierung durch Gemeinden zum Personal

in mehreren Bundesländern Pflichtaufgabe Infrastruktur = Pflichtaufgabe; Personal KoFinanzierung = in mehreren Bundesländern Pflichtaufgabe Pflichtaufgabe

Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern

Infrastrukturbereitstellung (Ausstattung von Räumen), in manchen Bundesländern Personalkostenbeitrag der Gemeinden

Schülertransport

Organisation zusätzlicher eigener teils Abgeltung im Rahmen Schülertransporte oder Bestellung der Schülerfreifahrt bei Zusatzverkehre im ÖPNV eigener Leistungserbringung

* Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt auf Finanzbeziehungen zu Bund oder Ländern (nicht zwischen Gemeinden).

Quelle: KDZ: eigene Darstellung; auf Basis: Schulorganisationsgesetz und weitere gesetzliche Grundlagen, Expertengespräche mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern.

Schulische Tagesbetreuung (Ganztagsschule) Mit der Ganztagsschule findet sich eine neue Schulform der Pflichtschule. Gemäß Schulorganisationsgesetz18 sind ganztägige Schulformen Schulen mit Tagesbetreuung, an denen 17 18

Ausnahme Ganztagsschule – siehe folgendes Teilkapitel. § 8 Abs.j und § 8d Schulorganisationsgesetz BGBl. Nr. 242/1962 idF. BGBl. I Nr. 35/2018.

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AUFGABEN UND (FINANZIERUNGS-)ZIELE DER GEMEINDEN IM PFLICHTSCHULBEREICH

neben dem Unterricht eine Tagesbetreuung angeboten wird, wobei die Tagesbetreuung aus folgenden Bereichen besteht:   

gegenstandsbezogene Lernzeit, die sich auf bestimmte Pflichtgegenstände bezieht und durch Lehrerinnen und Lehrer zu besorgen ist, individuelle Lernzeit, die durch Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe zu besorgen ist, sowie jedenfalls Freizeit (einschließlich Verpflegung), die durch Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe, Freizeitpädagoginnen und -pädagogen oder weitere befähigte Personen zu besorgen ist.

Ganztägige Schulformen können in getrennter (=offene Form) oder verschränkter Abfolge geführt werden. Bei der verschränkten Form der Tagesbetreuung wechseln Unterrichts- und Betreuungsteil mehrmals im Laufe eines Tages einander ab. Bei offenen ganztägigen Schulformen wird eine Betreuung im Anschluss an den Unterricht angeboten.19 Die Aufgaben der Gemeinden bei Ganztagsschulen betreffen die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur für den Unterrichts- und Freizeitteil. Hierunter fallen etwa die notwendige Infrastruktur zur Abwicklung der Verpflegung oder auch Ruheräume. Auch die Organisation und Abwicklung der Verpflegung liegt in der Verantwortung der Gemeinden. Tabelle 2: Aufgaben der Gemeinden in der schulischen Tagesbetreuung (Ganztagsschule) Pflichtaufgabe / freiwillige Hinweis zur Finanzierung* Leistung Anschubfinanzierung (15a- Pflichtaufgabe Vereinbarung zum Ausbau (ab Bedarf von 15 der ganztägigen Kindern) Schulformen bzw. BIG); in einzelnen Bundesländern Beiträge der Länder zum Personal- und Sachaufwand an ganztägigen Schulformen

Aufgabenfeld Schulgebäude Freizeitpersonal

Leistungsbeschreibung siehe oben (Pflichtschule) Organisation und Kosten für Personal zur Freizeitbetreuung

individuelle Lernzeit

teilweise freiwillige Übernahme der Organisation

Verpflegung

Organisation und Abwicklung der keine Förderung Verpflegung z.B. Sprachkurse, keine Förderung Begabtenförderung, Kostenbeiträge zu und Organisation von Freizeit- und Kulturangeboten

Zusatzangebote im Freizeitbereich

Finanzierung durch Bund

Pflichtaufgabe

Pflichtaufgabe freiwillige Leistung

* Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt auf Finanzbeziehungen zu Bund oder Ländern (nicht zwischen Gemeinden).

Quelle: KDZ: eigene Darstellung; auf Basis: Schulorganisationsgesetz und weitere gesetzliche Grundlagen, Expertengespräche mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern, Rechnungshof: Tagesbetreuung 2018.

19

Rechnungshof: Tagesbetreuung 2018, S. 21.

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AUFGABEN UND (FINANZIERUNGS-)ZIELE DER GEMEINDEN IM PFLICHTSCHULBEREICH

Darüber hinaus sind die Gemeinden bei Ganztagsschulen dazu verpflichtet, personelle Verantwortung für einen Teil des pädagogischen Personals zu übernehmen. So müssen die Gemeinden das Freizeit- und Unterstützungspersonal für den Freizeitteil stellen. In einzelnen Bundesländern20 können die Gemeinden hierbei auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesländer zurückgreifen. In der Regel ist das Personal für die Freizeitbetreuung jedoch durch die Gemeinden zu tragen. Ab 2019 entfällt auch die bis dahin bestehende finanzielle Unterstützung im Rahmen der 15a-Vereinbarung zum Ausbau ganztägiger Schulformen21. Mit dem Bildungsinvestitionsgesetz werden nur mehr zusätzliche Plätze gefördert. Gesondert ist die individuelle Lernzeit zu beurteilen. Diese liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Bundes bzw. der Länder. Im Sinne einer optimalen Verschränkung von Lernund Freizeitteil kann die Organisation durchaus auch durch die Städte bzw. Gemeinden erfolgen. Die alleinige Finanzierungsverantwortung hierfür liegt jedoch beim Bund. Zusätzlich werden in zahlreichen Gemeinden auch freiwillige Zusatzangebote im Rahmen der Freizeitbetreuung angeboten. Dies umfasst beispielsweise Sprachkurse, eine Begabtenförderung oder vielfältige Kultur- und Sportangebote. Außerschulische Tagesbetreuung (Horte) Neben der schulischen Tagesbetreuung wird in den meisten Gemeinden auch eine außerschulische Tagesbetreuung von unterschiedlichen Betreibern angeboten. Diese erfolgt im überwiegenden Teil in Form von Horten. Es können jedoch auch ergänzende Angebote wie beispielsweise Schulkindergruppen oder alterserweiterte Gruppen bestehen. Die außerschulische Tagesbetreuung ist durch eine Vielfalt und Inhomogenität der Angebote gekennzeichnet. So ist dieser Bereich häufig historisch gewachsen. Auch bestehen unterschiedliche gesetzliche Vorgaben je nach Bundesländern. Dies betrifft etwa bauliche Anforderungen, die Ausbildung des Betreuungspersonals, die Gruppengrößen oder die Betreuungsbeiträge.22 In den meisten Bundesländern besteht eine verpflichtende Bereitstellung des Angebotes einer außerschulischen Tagesbetreuung, wenn ein entsprechender Bedarf vorliegt. Die Gemeinden können dies im Rahmen von städtischen Einrichtungen selbst organisieren oder das Angebot über den Weg von privaten Anbietern gewährleisten. Dementsprechend findet man in den Gemeinden verschiedenste Organisationsformen, um das Angebot zu gewährleisten. Wird die außerschulische Tagesbetreuung über städtische Einrichtungen erbracht, übernehmen die Gemeinden die gesamte Abwicklung. Dies betrifft daher die Infrastruktur, das Hilfs- und Betreuungspersonal sowie die Verpflegung. Ein Teil der Kosten wird den Gemeinden in sämtlichen Bundesländern im Rahmen von Landesförderungen abgegolten. Bei privaten Einrichtungen treten die Gemeinden als Auftraggeber auf und tragen teils über Finanzierungsbeiträge zur Gewährleistung des Angebotes bei. Die privaten Einrichtungen erhalten zusätzlich auch Förderungen durch die Länder. Zusätzlich bieten einzelne Gemeinden auch eine Frühbetreuung sowie eine Verpflegung mit einem Mittagessen im Rahmen der außerschulischen Tagesbetreuung an. 20 21 22

z.B. Kärnten. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen, BGBl. Nr. 192/2013. Vgl. Rechnungshof: Tagesbetreuung, 2018, S. 22 ff.

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AUFGABEN UND (FINANZIERUNGS-)ZIELE DER GEMEINDEN IM PFLICHTSCHULBEREICH

Tabelle 3: Aufgaben der Gemeinden in der außerschulischen Tagesbetreuung (Horte) Pflichtaufgabe / freiwillige Aufgabenfeld Leistungsbeschreibung Hinweis zur Finanzierung* Leistung städtische Einrichtungen Infrastruktur, HortbetreuuerInnen Landesförderungen Bereitstellung des (v. a. Horte) und Unterstützungspersonal, Angebotes ist in Hilfspersonal, Verpflegung mehreren private Einrichtungen Beauftragung privater Anbieter teils Finanzierungsbeiträge Bundesländern Pflichtaufgabe (v. a. Horte ) der Gemeinden Frühbetreuung, Infrastruktur und Personal Finanzierung durch freiwillige Leistung Mittagstisch Gemeinde, teils Elternbeiträge * Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt auf Finanzbeziehungen zu Bund oder Ländern (nicht zwischen Gemeinden).

Quelle: KDZ: eigene Darstellung; auf Basis: Expertengespräche mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern, Rechnungshof: Tagesbetreuung 2018.

Ferienbetreuung Eine Ferienbetreuung ist im Rahmen des Schulorganisationsgesetzes grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Allerdings bestehen in den Bundesländern teils gesetzliche Vorgaben. So ist in Salzburg ein Angebot an Ferienbetreuung im Rahmen der außerschulischen Tagesbetreuung (gemäß Salzburger Kinderbetreuungsgesetz) nach Bedarf an schulautonomen Tagen sowie während der Ferienzeiten verpflichtend vorgesehen.23 Die Gewährleistung der Ferienbetreuung erfolgt durch die Gemeinden teils über städtische, teils über Beauftragung privater Einrichtungen. Für die Finanzierung gelten die Ausführungen zur außerschulischen Tagesbetreuung. Tabelle 4: Aufgaben der Gemeinden in der Ferienbetreuung

Aufgabenfeld Gewährleistung des Angebotes

Leistungsbeschreibung Bereitstellung Infrastruktur und Personal oder Beauftragung privater Anbieter

Pflichtaufgabe / freiwillige Hinweis zur Finanzierung* Leistung Landesförderungen teils freiwillige Leistung, in einzelnen Bundesländern Pflichtaufgabe

Quelle: KDZ: eigene Darstellung; auf Basis: Expertengespräche mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern, Rechnungshof: Tagesbetreuung 2018.

2

Ziele im Pflichtschulbereich

Um eine zweckmäßige Auswahl an Indikatoren treffen zu können, bedarf es eines entsprechenden Zielbezuges. So sollen die mit den Indikatoren erfassten Leistungen Informationen zur Zielerreichung liefern. Für ein aufgabenorientiertes Finanzausgleichsmodell wäre notwendig, dass gebietskörperschafts-übergreifende – daher für alle Gebietskörperschaftsebenen geltende – Zielsetzungen bestehen, um konkurrierende Wirkungen 23

vgl. Rechnungshof: Tagesbetreuung, 2018, S. 171.

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AUFGABEN UND (FINANZIERUNGS-)ZIELE DER GEMEINDEN IM PFLICHTSCHULBEREICH

der Maßnahmen bzw. Finanzierungsbeziehungen der einzelnen Gebietskörperschaftsebenen auszuschließen. Diese fehlen derzeit jedoch noch weitgehend. Im Pflichtschulbereich finden sich Wirkungsziele vor allem im Rahmen des Bundesbudgets bzw. des Wirkungsmonitorings des Bundes. Auch in der Steiermark (als Beispiel eines Bundeslandes) werden Wirkungsziele im Rahmen des Budgets ausgewiesen. Im Nachfolgenden wird versucht, einen Überblick zu bestehenden Wirkungszielen zu geben, welche für eine gebietskörperschaftsübergreifende Steuerung relevant sein können.24 Dabei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass dies lediglich eine Auflistung bestehender, zwischen den Gebietskörperschaftsebenen nicht abgestimmter Ziele ist. Für eine konkrete Modellumsetzung wäre es notwendig, einen entsprechenden Zielabstimmungsprozess umzusetzen. Insbesondere Bund und Länder haben dabei sehr vielfältige Einflussmöglichkeiten zur Erreichung von Wirkungszielen. Die Gemeinden können nur im Rahmen ihrer Verantwortungsbereiche zur Erreichung der Wirkungsziele beitragen. Dies betrifft einerseits die Infrastrukturbereitstellung im Zuge der Bereitstellung eines bedarfsgerechten und qualitätsvollen Angebotes im Pflichtschulbereich, andererseits die Gewährleistung der Angebote in der Tagesbetreuung. Tabelle 5: Zusammenstellung von gebietskörperschafts-übergreifenden Wirkungszielen im Pflichtschulbereich Wirkungsziele Hohes Bildungsniveau der Schülerinnen und Schüler Reduktion des Anteils an RisikoschülerInnen (SchülerInnen, welche die Grundkompetenz nicht erreichen) Gleiche Bildungschancen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Einkommens- und Vermögensverhältnissen Bedarfsgerechte und qualitätsvolle Angebote im Bildungswesen Förderung der gesellschaftlichen Inklusion Steigern der Effektivität und Effizienz in der Bildungsverwaltung

primär verantwortliche Gebietskörperschaft Bund, Länder Bund, Länder Bund, Länder alle Ebenen Bund, Länder alle Ebenen

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2018; auf Basis: Bundesvoranschlag 2018, Wirkungsmonitoring 2017, Land Steiermark: Wirkungsziele 2018, ExpertInnen-Workshop 2018.

Aufbauend auf den idealerweise gebietskörperschafts-übergreifend festgelegten Wirkungszielen bedarf es konkreter Teil-Ziele und Maßnahmen, um die Wirkungsziele verfolgen zu können. Im Folgenden wird eine entsprechende Zusammenfassung vorgeschlagen25, welche als Grundlage für die später folgende Auswahl an Indikatoren gelten soll. Sie umfassen dabei einen Mix an Reformzielen und Zielen der Fortführung bestehender Maßnahmen (wie etwa die Bereitstellung der Infrastruktur). Die Übersicht bietet eine Auflistung verschiedener bestehender Ziele und Maßnahmen im Pflichtschulbereich (inkl. Tagesbetreuung). Im Rahmen eines gebietskörperschafts-übergreifenden Prozesses gilt es nun, die Prioritäten sowie Detailziele festzulegen. Hierzu ist ein entsprechender Prozess des Interessenausgleichs durchzuführen. Dieser betrifft nicht nur einen Ausgleich zwischen Bundes-, Landes- und Gemeindeebene, sondern auch den Ausgleich zwischen verschiedenen Ministerien des Bundes, zwischen den Bundesländern und innerhalb der Gemeindeebene. 24

Die hier dargestellten Wirkungsziele wurden teils dem Bundesvoranschlag bzw. dem Wirkungsmonitoring des Bundes, teils dem Budget des Landes Steiermark entnommen. Die hier vorliegende Zusammenschau wurde mit kommunalen ExpertInnen sowie mit ExpertInnen der Arbeiterkammer Wien diskutiert. 25 Die Auswahl erfolgte basierend auf den bestehenden Schwerpunktsetzungen und Maßnahmen des Bundes und des Landes Steiermark in Abstimmung mit kommunalen VertreterInnen.

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AUFGABEN UND (FINANZIERUNGS-)ZIELE DER GEMEINDEN IM PFLICHTSCHULBEREICH

Dabei gilt es, im Rahmen eines solchen gemeinsamen Prozesses die bestehenden Ziele grundsätzlich hinsichtlich ihrer Eignung zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Beispielsweise erscheinen Qualitätsziele im aktuellen Zielkatalog unterrepräsentiert. So bedarf es etwa im Bereich der Ganztagsschule auch qualitativer Weiterentwicklungen, um die aktuellen Schnittstellenprobleme aufgrund der zersplitterten Kompetenzlage zu lösen. Auch bei der Tagesund Ferienbetreuung sind vertiefende Diskussionen zu inhaltlichen Qualitätsvorgaben noch ausständig. Wie bei den Wirkungszielen gilt, dass nicht alle dargestellten Zielbereiche für die Gemeindeebene steuerungsrelevant sind. Bedeutung haben etwa der Ausbau und Betrieb von ganztägigen Schulformen, der Ausbau der Tages- und Ferienbetreuung sowie die Bereitstellung der Infrastruktur im Pflichtschulbereich. Bei einzelnen Aufgaben – wie etwa bei sozial benachteiligten Kindern oder bei Kindern mit Behinderung – besteht in einzelnen Bundesländern eine (Ko-Finanzierungs)verantwortung zu Personalbereitstellungen des Landes. Tabelle 6: Ausgewählte gebietskörperschafts-übergreifende Ziele und Maßnahmen Zielbereiche

Ziele / Maßnahmen

Bildungsqualität und - Erhöhen des Bildungsniveaus der Schülerinnen und niveau Schüler

primär verantwortliche Gebietskörperschaft Bund, Länder

Stärken der sozialen Durchlässigkeit an Bildungsübergängen Steigerung der Unterrichtsqualität durch laufende Fortbildung von LehrerInnen Ganztagesschule

Ausbau und Betrieb der ganztägigen Schulformen in getrennter oder verschränkter Form mit VIF-konformen Betreuungszeiten

Sozial benachteiligte Unterstützungssysteme / Schulsozialarbeit: Stärken Kinder von interdisziplinären Teams an Schulen Ausbau und qualitative Verbesserung von Maßnahmen zur Integration von SchülerInnen mit Migrationshintergrund

alle Ebenen

Bund, Länder, (Gemeinden) alle Ebenen

Kinder mit Behinderung

Sonderpädagogik / Betreuungsdienste: Stärken eines gemeinsamen Unterrichtes von behinderten und nicht behinderten Kindern

Bund, Länder, (Gemeinden)

Tages- und Ferienbetreuung

VIF-konformer Ausbau der Tages- und Ferienbetreuung von SchülerInnen

Länder, Gemeinden

Optimierte Schulstandorte

Optimieren der Schulstandorte: Chancengerechtigkeit im Zugang für alle SchülerInnen in einer Region

Länder, Gemeinden

Infrastruktur

Bereitstellen einer gesetzeskonformen Infrastruktur / Schaffen von Mindeststandards

(Länder), Gemeinden

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2018; auf Basis: Bundesvoranschlag 2018, Wirkungsmonitoring 2017, Land Steiermark: Wirkungsziele 2018 und Regionaler Bildungsplan 2012, ExpertInnen-Workshop 2018.

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INDIKATOREN FÜR EINEN AUFGABENORIENTIERTEN FINANZAUSGLEICH

III Indikatoren für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich Im folgenden Kapitel wird ein Überblick über verfügbare Daten bzw. mögliche Indikatoren im Pflichtschulbereich gegeben. Die Indikatoren werden hinsichtlich ihrer Datenqualität und Eignung für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich bewertet. Weiters wird eine Vorauswahl getroffen, inwieweit Indikatoren in einem aufgabenorientierten Finanzausgleich umsetzbar sind. Das Kapitel schließt mit einem konkreten Vorschlag zu Indikatoren-Sets.

1

Datenverfügbarkeit und -bewertung

Im Rahmen des Projektes wird ein Überblick zu möglichen Indikatoren für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich gegeben. Dabei wurde einerseits auf verfügbare Datenquellen zurückgegriffen (insbesondere Schulstatistik sowie die abgestimmte Erwerbsstatistik der Statistik Austria), andererseits wurden auch Indikatoren definiert, für die aktuell keine Daten erhoben werden. Methodische Hinweise: Beschreibung und Bewertung der Indikatoren Aufbau des Indikatorenkatalogs Der Indikatorenkatalog (siehe Anhang) ist grundlegend nach drei Haupt-Kategorien gegliedert: Nachfrage-Indikatoren, Leistungs-Indikatoren und Wirkungs-Indikatoren.26 Dabei erfolgte eine Sortierung der Indikatoren nach den folgenden Merkmalen:             

Basisdaten Bildungsbedarf im Pflichtschulbereich Bildungsbedarf – sozio-ökonomische Rahmenbedingungen (wohnortbezogen) Besonderer Bildungsbedarf – Risiko-SchülerInnen (schulstandortbezogen) Schulgröße – Erhaltung und Betrieb Schulgröße – Betreuungsleistung Betreuungsintensität/-qualität Regionale Versorgung durch Schulstandorte Außerschulische Tagesbetreuung (Horte) Schulische Tagesbetreuung (Ganztagsschule) Ferienbetreuung Ausgaben der Gemeinden Ausgaben der Länder Bildungserfolg

Datenlage Die einzelnen Indikatoren werden hinsichtlich der Datenlage beschrieben. Dies betrifft die Nennung der Datenquelle ebenso wie die Information zum räumlichen Bezug bzw. zur Verwaltungseinheit der verfügbaren Datengrundlagen (Bund, Land, Bezirk oder Gemeinde). Auch erfolgt eine grundsätzliche Einschätzung zur Datenqualität (Vollständigkeit, Validität, Vergleichbarkeit zwischen den Erhebungseinheiten). 26

Teils ist auf Überschneidungen zwischen diesen Indikatorenkategorien hinzuweisen.

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INDIKATOREN FÜR EINEN AUFGABENORIENTIERTEN FINANZAUSGLEICH

Aussagekraft in Bezug auf Zielsetzungen Die einzelnen Indikatoren wurden hinsichtlich ihrer Aussagekraft in Bezug auf die zuvor definierten Zielsetzungen eingeschätzt. Hierbei wurde beurteilt, inwieweit der Indikator geeignet ist, das jeweilige Ziel abzubilden. Konkret wurden die folgenden Zielbereiche definiert:27       

Bildungsqualität und -niveau Ganztagsschule Sozial benachteiligte Kinder (umfasst etwa interdisziplinäre Dienste oder Förderung von Kindern mit Sprachdefiziten) Kinder mit Behinderung Tages- und Ferienbetreuung Optimierte Schulstandorte Infrastruktur

Hierbei ist zu betonen, dass nicht alle dargestellten Zielbereiche im Verantwortungsbereich der Gemeinden liegen. Insbesondere zum Bildungsniveau sowie zu den Herausforderungen in Zusammenhang mit Kindern mit Behinderung haben die Gemeinden keine konkreten Zuständigkeiten, weshalb diese Zielbereiche in weiterer Folge für die Gemeindeebene ausgeschlossen wurden. Eignung für den Finanzausgleich und Auswahl der grundsätzlich geeigneten Indikatoren In einem weiteren Schritt wurden die einzelnen Indikatoren dahingehend bewertet, ob sie grundsätzlich für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich geeignet sind. Insbesondere erfolgte dabei eine Einschätzung nach den folgenden Kriterien:  

 

Hohe Steuerungsrelevanz: Der Indikator ist als Unterstützung im Steuerungsprozess geeignet (z.B. relevante Steuerungsmaßzahl, Messung der Zielerreichung). Berücksichtigung lokaler/regionaler Präferenzen/Sonderlasten: Der Indikator ist geeignet, unterschiedliche Präferenzen bzw. Sonderlasten der Gebietskörperschaften abzubilden. Sonderlasten können hierbei auf unterschiedlichen Rahmenbedingungen beruhen, wie etwa die Lage im Raum (z. B. städtischer Raum, ländlicher Raum) oder die soziodemografische Zusammensetzung der SchülerInnen (z. B. Anteil an Kindern mit nichtdeutscher Umgangssprache, Bildungshintergrund der Eltern). Ausreichende, einheitliche Datenqualität: Die Datenqualität ist in allen Gemeinden – etwa unabhängig vom Bundesland – ähnlich und insgesamt ausreichend. Verfügbarkeit auf Gemeindeebene: Der Indikator ist auf Gemeindeebene flächendeckend verfügbar.

Auf Basis der derart durchgeführten Einschätzung zur Eignung wurde die Treffsicherheit und sofortige Umsetzbarkeit des Indikators beurteilt: 

27

Treffsicherheit: Besteht sowohl eine hohe Steuerungsrelevanz als auch eine ausreichende Berücksichtigung der lokalen/regionalen Präferenzen und Sonderlasten gilt ein Indikator als „treffsicher“. Sofortige Umsetzbarkeit: Ist die Datenqualität ausreichend und einheitlich sowie flächendeckend auf der Gemeindeebene gegeben, gilt ein Indikator als „sofort umsetzbar“. Ist die sofortige Umsetzbarkeit nicht gegeben, gilt ein Indikator als derzeit nicht ausreichend verfügbar.

Siehe hier auch das Vorkapitel zu den Zielen im Pflichtschulbereich, insbesondere Tabelle 6.

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INDIKATOREN FÜR EINEN AUFGABENORIENTIERTEN FINANZAUSGLEICH

Schließlich wurden jene Indikatoren ausgewählt, welche grundsätzlich für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich geeignet sind. Dabei ergaben sich zwei Arten von Indikatoren:  

sofort umsetzbare Indikatoren („Sofort-Indikatoren“): Diese Indikatoren weisen sowohl eine hohe Treffsicherheit als auch sofortige Umsetzbarkeit auf. Teils nicht ausreichend verfügbare Indikatoren („Ideal-Indikatoren“): Diese Indikatoren weisen durchwegs eine hohe Treffsicherheit auf, sind aber teilweise noch nicht verfügbar.

Nachfolgende Übersicht verdeutlicht die nun entstandenen zwei Typen von Indikatoren. Die Sofort-Indikatoren sind zwar sofort verfügbar, können jedoch nicht alle steuerungsrelevanten Zielbereiche abdecken, da hier entsprechende Indikatoren fehlen. Im Gegenzug dazu decken die Ideal-Indikatoren zwar alle Zielbereiche ab, es sind jedoch noch weitere Erhebungen notwendig. Abbildung 2: Sofort- und Idealindikatoren

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2018.

Überblick zu den Indikatoren Die Zusammenstellung der Indikatoren ergab, dass derzeit bereits eine Fülle an Indikatoren im Pflichtschulbereich verfügbar ist. Ein Großteil der Indikatoren konnte dabei die Zielbereiche Bildungsniveau, sozial benachteiligte Kinder und den Infrastrukturbereich abdecken. Vergleichsweise wenig Indikatoren finden sich zu Ganztagsschulen, Kindern mit Behinderung, Tages- und Ferienbetreuung sowie zu optimierten Schulstandorten. Insbesondere in den Bereichen Ganztagsschule und Tages- sowie Ferienbetreuung kann die aktuelle Datenlage als unzureichend eingeschätzt werden. Weiters fällt auf, dass die Datenqualität je nach Datenquelle sehr unterschiedlich ist. Insbesondere im Bereich der Kindertagesheimstatistik kann hier auf deutliche Erhebungsunterschiede in den Bundesländern hingewiesen werden.28 Die gesammelten Indikatoren inklusive Beschreibung und Bewertung finden sich im Anhang. 28

Näheres siehe Studie Mitterer et al.: Leistungs- und wirkungsbezogene Pflichtschulfinanzierung, 2018.

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INDIKATOREN FÜR EINEN AUFGABENORIENTIERTEN FINANZAUSGLEICH

2

Indikatorenauswahl und Vorschlag für Indikatoren-Sets

Basierend auf den Bewertungen der Indikatoren hat sich gezeigt, dass grundsätzlich eine Vielzahl an Indikatoren für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich geeignet wäre. Im folgenden Kapitel steht daher die Reduktion der möglichen Indikatoren im Zentrum. Bei der Auswahl der am besten geeigneten Indikatoren wurde das KDZ von mehreren Expertinnen und Experten aus den Mitgliedsstädten des Österreichischen Städtebundes unterstützt.29 Dabei wurde insbesondere berücksichtigt: 

 

Die Vorschläge basieren auf dem Status Quo der aktuellen Aufgabenverteilung auf die Gebietskörperschaften. Etwaige angestrebte Kompetenz-, Aufgaben- oder Finanzierungsentflechtungen sind daher nicht berücksichtigt. Es wurden jene Indikatoren gewählt, welche für die jeweiligen Ziele als besonders geeignet erscheinen. Es werden im Vorschlag nur jene Ziele abgebildet, welche für die Gemeindeebene österreichweit relevant sind. Ziele, die nur in einzelnen Bundesländern Gemeinderelevanz aufweisen, werden nicht miteinbezogen. Die Auswahl der hier dargestellten Indikatoren erfolgte sehr stark auch vor dem Hintergrund der Verfügbarkeit. Für eine Auswahl an möglichst treffsicheren Indikatoren bedarf es daher weiterführender Untersuchungen und Experteneinschätzungen, um insbesondere die konkreten Wirkungen der Indikatoren einschätzen zu können. Bei den genannten Indikatoren handelt es sich daher um einen Vorschlag, welcher in weiterer Folge – insbesondere auch vor dem Hintergrund der verfolgten Zielsetzungen – weiterentwickelt werden muss.

Aus dem Prozess der Reduktion auf wenige, für ein aufgabenorientiertes Modell geeignete Indikatoren resultieren zwei Indikatoren-Set-Vorschläge, welche auf der zuvor dargestellten Typisierung der Indikatoren nach Verfügbarkeit basieren: 

Indikatoren-Set „Sofort-Indikatoren“: Dieses Indikatoren-Set zeichnet sich durch eine sofortige Verfügbarkeit der Indikatoren in ausreichender Datenqualität aus. Es können jedoch aufgrund der mangelnden Datenverfügbarkeit nicht alle steuerungsrelevanten Zielbereiche abgedeckt werden. Indikatoren-Set „Ideal-Indikatoren“: Dieses Indikatoren-Set deckt zwar alle steuerungsrelevanten Aufgabenbereiche ab, ein Teil der Indikatoren muss aber aufgrund der derzeit fehlenden Verfügbarkeit noch erhoben werden.

Neben der grundsätzlichen Auswahl an Indikatoren erfolgte auch eine Zuteilung der Indikatoren entsprechend der Funktion: 

29

Indikatoren zur Basis-Abgeltung: Diese Indikatoren sollen eine Basisfinanzierung im Aufgabenbereich Pflichtschule inkl. Tagesbetreuung gewährleisten. Ein wesentlicher Teil der finanziellen Abgeltung im Finanzausgleich sollte diesen Bereich abdecken. Indikatoren zur Lasten-Abgeltung: Zur differenzierteren Steuerung werden ergänzende Indikatoren gewählt, welche unterschiedliche lokale oder regionale Präferenzen bzw. Sonderlasten abbilden.

Siehe methodische Hinweise.

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INDIKATOREN FÜR EINEN AUFGABENORIENTIERTEN FINANZAUSGLEICH

Indikatoren-Set „Sofort-Indikatoren“ Tabelle 7: Indikatoren-Set „Sofort-Indikatoren“ Indikator

2)

1)

2)

7. Infrastruktur

5. Tagesbetreuung, Ferienbetreuung

1)

6. Optimierte Schulstandorte

4. Kinder mit Behinderung

3. Sozial benachteiligte Kinder

2. Ganztagsschule

1. Bildungsqualität und -niveau

Zielbereich

x

x

x

x

x

x x

BASIS-ABGELTUNG Anzahl SchülerInnen Anzahl Schulklassen

1)

LASTEN-ABGELTUNG Anzahl RisikoschülerInnen, basierend auf: Bevölkerung mit niedrigem Bildungsstand SchülerInnen mit nicht-deutscher Umgangssprache mittlere Klassengröße

1)

2)

2)

x x

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2018 in Diskussion von ExpertInnen des Österreichischen Städtebundes. 1) für Gemeinden nicht steuerungsrelevant; 2) keine Indikatoren in ausreichender Qualität verfügbar.

Vorgeschlagene Indikatoren Der sofort umsetzbare Indikatorenvorschlag „Sofort-Indikatoren“ umfasst auf Gemeindeebene die folgenden beiden Indikatoren zur Abgeltung eines Basis-Bedarfes: 

Anzahl an Schülerinnen und Schüler: Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ist der zentrale Indikator für den Infrastrukturbereich und ermöglicht – unabhängig von der Klassengröße – eine gleichmäßige Mittelzuteilung pro Kind. Anzahl an Schulklassen: Auch die Anzahl an Schulklassen ist ein relevanter Indikator für den Infrastrukturbereich, da viele Kosten pro Klasse – unabhängig von der Klassengröße – anfallen.

Es wird vorgeschlagen, die Anzahl an Schülerinnen und Schülern stärker zu gewichten, um hier positive Anreize für effiziente und zeitgemäße Schulstrukturen zu schaffen. So ist mit einer stärkeren Gewichtung der Anzahl an Schülerinnen und Schülern auch eine Zunahme an Gemeindekooperationen zu erwarten, da Kleinstklassen gegenüber dem jetzigen Status weniger stark gefördert werden. Zusätzlich dazu wurden die folgenden Indikatoren zur spezifischen Lasten-Abgeltung ausgewählt, welche in Form von Zuschlägen den Basis-Bedarf ergänzen: Risikoschülerinnen und -schüler: An diesen Indikator sollen Zuschläge für sozio-ökonomisch benachteiligte Schülerinnen und Schüler und den daraus entstehenden Förderbedarf geknüpft werden. Da derzeit keine treffsichere Definition der Risikoschülerinnen und -schüler besteht, könnten vorerst die folgenden

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INDIKATOREN FÜR EINEN AUFGABENORIENTIERTEN FINANZAUSGLEICH

beiden – grundsätzlich noch zu diskutierenden –Teil-Indikatoren Anwendung finden. In weiterer Folge bedarf es jedoch einer fundierten Weiterentwicklung des Indikators. 

Erziehungsberechtigte oder Bevölkerung mit niedrigem Bildungsstand: Dieser Indikator spiegelt den Bedarf an zusätzlichen Aufgaben aufgrund der spezifischen sozioökonomischen Zusammensetzung der Bevölkerung wider. Dies betrifft etwa KoFinanzierungsleistungen der Gemeinden im Bereich der interdisziplinären Dienste (wie etwa Schulsozialarbeit), aber auch eigene spezifische Förderangebote beispielsweise im Rahmen der Freizeitbetreuung. Schülerinnen und Schüler mit nicht-deutscher Umgangssprache: Dieser Indikator setzt den Schwerpunkt auf zusätzliche Bedarfe aufgrund eines höheren Risikos an Sprachförderbedarf. Für die Gemeinden sind daran auch zusätzliche Infrastrukturbedarfe für Deutschförderklassen oder ergänzende, freiwillige Integrationsmaßnahmen geknüpft.

Mittlere Klassengröße: Dieser Indikator soll dazu beitragen, eine Mindestklassengröße zu gewährleisten und Gemeindekooperationen zu fördern. Insbesondere zum Indikator der mittleren Klassengröße ist darauf hinzuweisen, dass die Klassengröße aus unterschiedlichen Gründen variieren kann. So reduziert sich die Klassengröße etwa bei Kleinstschulen, aber auch bei höheren Betreuungsintensitäten (wie etwa Kindern mit Behinderungen). Es wird daher vorgeschlagen, dass die höchsten Zuschläge bei einer mittleren Klassengröße ab 20 Kindern bestehen. Danach soll ein abgestufter Zuschlag bei einer mittleren Klassengröße zwischen 15 und 20 Kindern erfolgen. Bei einer mittleren Klassengröße unter 15 Kindern sollen die Zuschläge am niedrigsten sein.

Gesamteinschätzung Der dargestellte Vorschlag „Sofort-Indikatoren“ wäre aufgrund der bestehenden Datenverfügbarkeit sofort umsetzbar und könnte daher unmittelbar in einen aufgabenorientierten Modellvorschlag Eingang finden. Dieser Vorschlag würde daher – theoretisch30 – eine planmäßige Umsetzbarkeit des aufgabenorientierten Finanzausgleichs im Pilotbereich Pflichtschule ab 2019 ermöglichen. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass insgesamt nur drei Zielbereiche mit den bestehenden Sofort-Indikatoren abgedeckt werden können. Insbesondere zu den Ganztagsschulen und zur Tages- und Ferienbetreuung fehlen derzeit noch entsprechende Daten. Diese Bereiche weisen für die Gemeinden jedoch ebenfalls eine hohe Steuerungsrelevanz auf. In diesem Sinne wäre es notwendig, für diese Bereiche entsprechende Indikatoren zu erheben und in das Modell zu integrieren. Insgesamt ist der Vorschlag zu den Sofort-Indikatoren als Minimalvariante zu sehen, welcher jedoch eine differenzierte Mittelzuteilung unter Einbezug der Breite des Aufgabenspektrums der Gemeinden nicht ermöglicht. Er könnte im Rahmen einer ersten Umsetzungsstufe eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs Eingang finden, wobei das Indikatoren-Set bei erweiterter Datenverfügbarkeit für die noch ausständigen Zielbereiche mit den Jahren optimiert werden muss. 30

Die aktuellen schleppenden Aktivitäten zur Konkretisierung des Pilotprojektes Pflichtschule lassen eine rasche Umsetzung jedoch nicht erwarten.

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INDIKATOREN FÜR EINEN AUFGABENORIENTIERTEN FINANZAUSGLEICH

Indikatoren-Set „Ideal-Indikatoren“ Tabelle 8: Indikatoren-Set „Ideal-Indikatoren“

6. Optimierte Schulstandorte

7. Infrastruktur

5. Tagesbetreuung, Ferienbetreuung

4. Kinder mit Behinderung

3. Sozial benachteiligte Kinder

2. Ganztagsschule

Zielbereich 1. Bildungsqualität und -niveau

Indikator (weiß = sofort umsetzbar, orange = derzeit nicht ausreichend verfügbar)

x

x

x

x

Anzahl Schulklassen Anzahl SchülerInnen in der Tagesbetreuung, basierend auf: Anzahl SchülerInnen in Ganztagesschulen

Anzahl betreute Kinder in der außerschulischen Tagesbetreuung LASTEN-ABGELTUNG Anzahl RisikoschülerInnen, basierend auf: SchülerInnen mit niedrigem Bildungsstand der Eltern

für G nicht steuerungsrel.

Anzahl SchülerInnen

für G nicht steuerungsrel.

BASIS-ABGELTUNG

x

x

x

x

x

x

SchülerInnen aus Haushalten mit niedrigem Einkommen

x

SchülerInnen mit Sprachförderbedarf Jahresbetreuungsstunden in der Tagesbetreuung, basierend auf: Wochenbetreuungsstunden in der außersch. Betreuung

x

x x

x

Wochenbetreuungsstunden in Ganztagsschulen x x Betreuungsstunden in der Ferienbetreuung x x Schulgröße: SchülerInnen je Schulstandort Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2018 in Diskussion von ExpertInnen des Österreichischen Städtebundes.

x

Vorgeschlagene Indikatoren Bei dem Indikatoren-Set „Ideal-Indikatoren“ werden die folgenden Basis-Indikatoren vorgeschlagen: 

Anzahl an Schülerinnen und Schülern: Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ist der zentrale Indikator für den Infrastrukturbereich und ermöglicht – unabhängig von der Klassengröße – eine gleichmäßige Mittelzuteilung pro Kind. Anzahl an Schulklassen: Auch die Anzahl an Schulklassen ist ein wesentlicher Indikator für den Infrastrukturbereich, da viele Kosten pro Klasse – unabhängig von der Klassengröße – anfallen. durchschnittliche Anzahl Schülerinnen und Schüler in der Tagesbetreuung, bestehend aus: - durchschnittliche Anzahl Schülerinnen und Schüler in Ganztagsschulen: Dieser TeilIndikator soll einen Teil der höheren laufenden Ausgaben der Gemeinden im Rahmen

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INDIKATOREN FÜR EINEN AUFGABENORIENTIERTEN FINANZAUSGLEICH

des Freizeitbereiches, aber auch die höheren Ansprüche in die Infrastruktur im Ganztagsschulbereich abdecken. - durchschnittliche Anzahl betreute Kinder in der außerschulischen Tagesbetreuung: Dieser Teil-Indikator soll zur Basisfinanzierung in der außerschulischen Tagesbetreuung beitragen. Hinsichtlich der Gewichtung der Indikatoren wird – wie bereits beim Vorschlag zu den SofortIndikatoren – eine gegenüber der Klassenanzahl stärkere Gewichtung der Schüleranzahl empfohlen. Ergänzend werden die folgenden Indikatoren zur Lasten-Abgeltung vorgeschlagen: Anzahl Risikoschülerinnen und -schüler: Wie bereits beim Vorschlag mit Sofort-Indikatoren soll hier ein gesonderter Zuschlag für Risikoschülerinnen und -schüler bestehen. Dieser Indikator ist grundsätzlich noch zu entwickeln, um eine möglichst hohe Treffsicherheit zu erreichen. Basierend auf (voraussichtlich) verfügbaren Daten könnten hier beispielhaft die folgenden Teil-Indikatoren Anwendung finden: 

Bildungsbiographien der Eltern oder Schülerinnen und Schüler mit niedrigem Bildungsstand der Eltern (oder auch Bildungserfahrung der Erziehungsberechtigten in Österreich): Dieser Indikator spiegelt den Bedarf an zusätzlichen Aufgaben aufgrund der spezifischen sozio-ökonomischen Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler wider. Hierunter fallen etwa Ko-Finanzierungsleistungen der Gemeinden im Bereich der interdisziplinären Dienste (wie etwa Schulsozialarbeit), aber auch eigene spezifische Förderangebote beispielsweise im Rahmen der Freizeitbetreuung. Schülerinnen und Schüler aus Haushalten mit niedrigem Einkommen: Dieser Indikator gibt einerseits Hinweise zu zusätzlichen Förderbedarfen bei sozial benachteiligten Kindern, andererseits bestehen insbesondere in der Tages- und Ferienbetreuung auch soziale Staffelungen, welche hier ebenfalls unterstützt werden könnten. Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf: Mit den neuen Sprachstandsfeststellungen bei Eintritt in die Schule sollte dieser Indikator flächendeckend zur Verfügung stehen. Auf der Gemeindeebene stellt er insbesondere auf Infrastrukturbedarfe durch zusätzliche Deutschförderklassen und auf zusätzliche, freiwillige Integrationsmaßnahmen ab.

Die hier vorgeschlagenen Teil-Indikatoren sollen hierbei nur beispielhaft gelten, da die Entwicklung des Indikators „Risikoschülerinnen und -schüler“ auf fundierter Basis – beispielsweise im Rahmen von Studien oder in Expertengruppen – erfolgen sollte. Jahresbetreuungsstunden in der Tagesbetreuung: bestehend aus: 

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Wochenbetreuungsstunden in der außerschulischen Betreuung bzw. in Ganztagsschulen: Diese Teil-Indikatoren ermöglichen eine umfassende Berücksichtigung unterschiedlicher Öffnungszeiten und Betreuungsbedarfe sowie -angebote in den Gemeinden während des Schuljahres. Betreuungsstunden in der Ferienbetreuung: Dieser Indikator berücksichtigt unterschiedliche Betreuungsbedarfe sowie -angebote in den Ferienzeiten.


INDIKATOREN FÜR EINEN AUFGABENORIENTIERTEN FINANZAUSGLEICH

Schulgröße – Schülerinnen und Schüler je Schulstandort: Dieser Indikator soll zur stärkeren Förderung von Gemeindekooperationen beitragen, indem beispielsweise Kleinstschulen keinen Zuschlag erhalten. Gesamteinschätzung Der Vorschlag „Ideal-Indikatoren“ bietet die Möglichkeit einer Verknüpfung von aufgabenbezogener Steuerung und Finanzierung im Pflichtschulbereich. So können hier sämtliche für die Gemeinden relevante Zielbereiche abgedeckt werden, sodass eine Verknüpfung mit dem Zielsteuerungsprozess ermöglicht wird. Es handelt sich daher um einen ganzheitlichen Ansatz. Zur Umsetzung dieses Vorschlages bedarf es jedoch noch einer entsprechenden Vorlaufzeit, da mehrere Indikatoren noch in einer ausreichenden Qualität erhoben werden müssen. Dabei ist die Verbesserung der Datenlage bei mehreren Indikatoren bereits vorgesehen. Mit einem verbesserten Datensatz zu den Schülerinnen und Schülern in Ganztagsschulen ist nach Auskunft der Statistik Austria mit Ende 2018 zu rechnen. Die Schülerinnen und Schüler mit niedrigem Bildungsstand der Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler je Schulstandort sollten bereits jetzt auf Basis einer Spezialauswertung analysiert werden können. Daten zu den Schülerinnen und Schülern mit Sprachförderbedarf sollten mit Einführung der Sprachförderklassen mit September 2018 zur Verfügung stehen. Zusätzliche Erhebungen wären insbesondere bei der Erfassung der Betreuungsstunden in der schulischen und außerschulischen Tagesbetreuung sowie in der Ferienbetreuung notwendig. Bei der Erfassung der Anzahl an betreuten Kindern in der außerschulischen Tagesbetreuung würde es einer qualitativen Anpassung (insbesondere Behebung von bundesländerweise unterschiedlichen Erhebungskriterien und Definitionen) bedürfen. Insgesamt ist der Vorschlag der Ideal-Indikatoren gegenüber dem Vorschlag der SofortIndikatoren zu bevorzugen, da hier eine differenzierte Mittelzuteilung unter Berücksichtigung der im Pflichtschulbereich zugrundeliegenden Zielsetzungen ermöglicht wird.

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SCHLUSSFOLGERUNGEN

IV Schlussfolgerungen Das Pilotprojekt zum aufgabenorientierten Finanzausgleich für den Pflichtschulbereich befindet sich – entgegen den Vereinbarungen im Paktum zum FAG 2017 – noch immer in den Startlöchern. Die vorliegende Studie möchte einen Beitrag für den weiteren Entwicklungsprozess leisten und legt den Fokus auf mögliche Indikatoren für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich aus Sicht der Städte. Im Zentrum der Betrachtungen steht dabei die Pflichtschule sowie die schulische und außerschulische Tagesbetreuung. Aus dem vorliegenden Vorschlag für Indikatoren-Sets für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich können dabei drei Schlussfolgerungen gezogen werden: 1.

2.

3.

Es bedarf einer Verknüpfung des aufgabenorientierten Finanzausgleichs mit dem Zielsteuerungsprozess im Pflichtschul- und Tagesbetreuungsbereich. Hierzu sind eine neue Steuerungskultur und eine verbesserte Zusammenarbeit der Gebietskörperschaftsebenen notwendig. So gilt es, gebietskörperschafts-übergreifende, sachpolitische und funktionale Ziele zu definieren. Ein Vorschlag für ein Indikatoren-Set ist auf Basis der vorhandenen Datenlage grundsätzlich möglich. Für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich mit hoher Steuerungsrelevanz bedarf es jedoch einer Verbesserung der Datenlage und Weiterentwicklung der Indikatoren. Der vorliegende Indikatoren-Vorschlag basiert auf den bestehenden Kompetenzzuteilungen auf die Gebietskörperschaftsebenen. Der Prozess zum aufgabenorientierten Finanzausgleich sollte jedoch weiter gedacht werden. So ist eine optimierte Finanzmittelzuteilung nur möglich, wenn auch klare Kompetenzzuteilungen bestehen und Strategien zur Weiterentwicklung des Finanzausgleichssystems vereinbart sind.

Im Nachfolgenden werden die genannten Schlussfolgerungen näher ausgeführt.

1

Verknüpfung des aufgabenorientierten Finanzausgleichs mit dem Zielsteuerungsprozess

Indikatoren für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich sollten nicht nur aufgrund ihrer Verfügbarkeit, sondern insbesondere auch aufgrund ihrer Steuerungsrelevanz ausgewählt werden. Indikatoren können dabei dazu beitragen, Wirkungs- und Leistungsziele zu verfolgen und deren Zielerreichung messbar zu machen. „Neue Steuerung“ und optimierte Zusammenarbeit der Gebietskörperschaftsebenen Bevor eine Auswahl an Indikatoren erfolgen kann, bedarf es der Festlegung der sachbezogenen Wirkungs- und Leistungsziele einerseits und der Zielsetzungen des aufgabenorientierten Finanzausgleichs andererseits. Dabei gilt es, gebietskörperschafts-übergreifende Ziele zu definieren, um die Strategien der Gebietskörperschaften aufeinander abzustimmen und die Zusammenarbeit zu verbessern. Gerade hier zeigten sich in der Vergangenheit Schwächen, da unterschiedliche Interessen der Akteure aufeinandertreffen. In diesem Sinne bedarf es eines zwischen den Gebietskörperschaftsebenen abgestimmten Zielsteuerungsprozesses. Dies umfasst beispielsweise die gemeinsame Festlegung von Wirkungszielen und die Ableitung konkreter Ziele und Maßnahmen im Sinne einer Prioritätensetzung zur Erreichung der Wirkungsziele. Ansätze für einen verbesserten

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SCHLUSSFOLGERUNGEN

Zielabstimmungsprozess bietet etwa der Multi-Level-Governance-Ansatz31, welcher eine verbesserte Koordination und Kooperation der Gebietskörperschaftsebenen zum Ziel hat. Indikatoren als Bindeglied zwischen Zielsteuerung und Mittelzuteilung Indikatoren für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich sollten in weiterer Folge einen Bezug zu den gemeinsamen, gebietskörperschafts-übergreifenden Zielsetzungen aufweisen. Damit sind sie ein Bindeglied zwischen der sachbezogenen Zielsteuerung auf der einen Seite und der fiskalischen Ausstattung im Rahmen des Finanzausgleichs auf der anderen Seite.

2

Vorschlag für Indikatoren auf Gemeindeebene

Rasche Umsetzung auf Basis vorhandener Indikatoren grundsätzlich möglich Im Rahmen der vorliegenden Studie werden zwei Indikatoren-Sets vorgeschlagen. 

Ein erstes Indikatoren-Set mit „Sofort“-Indikatoren basiert auf der bestehenden Datenlage und könnte sofort umgesetzt werden. Da jedoch Datenlücken bestehen, können nicht alle relevanten Aufgabenfelder der Gemeinden abgebildet werden. Das zweite Indikatoren-Set beinhaltet „Ideal“-Indikatoren. Zusätzlich zu den sofort verfügbaren Indikatoren werden hier auch Indikatoren umfasst, deren Datengrundlage aktuell noch erhoben werden muss.

Ein Indikatoren-Set setzt sich dabei folgendermaßen zusammen:  

Basis-Abgeltung zur teilweisen Basisfinanzierung des Pflichtschulbereichs; Lasten-Abgeltung zur differenzierten Steuerung, um unterschiedliche Präferenzen bzw. Sonderlasten abzubilden.

Nachfolgend findet sich ein Überblick zu den vorgeschlagenen Indikatoren der beiden Indikatoren-Sets. Nähere Ausführungen zum Hintergrund der Auswahl der Indikatoren sind dem Vorkapitel zu entnehmen32. Tabelle 9: Indikatorenvorschläge für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich im Pflichtschulbereich Indikatoren

Indikatorenvorschlag "Sofort-Indikatoren" "Ideal-Indikatoren" BASIS-ABGELTUNG

Anzahl SchülerInnen Anzahl Schulklassen Anzahl SchülerInnen in der Tagesbetreuung LASTEN-ABGELTUNG Anzahl RisikoschülerInnen Jahresbetreuungsstunden in der Tagesbetreuung mittlere Klassengröße Schulgröße: SchülerInnen je Schulstandort Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2018 in Diskussion von ExpertInnen des Österreichischen Städtebundes. 31 32

siehe etwa Bauer u. Biwald: Vom Regieren zum Steuern, 2017, S. 425 ff. Zusätzliche Informationen sind auch der ergänzenden Studie „Mitterer et al.: Leistungs- und wirkungsbezogene Pflichtschulfinanzierung, 2018“ zu entnehmen.

29 28.09.18


SCHLUSSFOLGERUNGEN

Bei beiden Vorschlägen dient die Anzahl an Schülerinnen und Schülern sowie (geringer gewichtet) die Anzahl der Schulklassen eine wichtige Rolle für die Basis-Abgeltung. In Zukunft sollte zusätzlich auch die Anzahl an Schülerinnen und Schülern in der Tagesbetreuung erfasst werden. Im Bereich der Lasten-Abgeltung findet sich die Anzahl der Risikoschülerinnen und -schüler als ein zentraler Indikator. Hierzu stehen aktuell bereits Indikatoren zur Messung bereit – wie etwa die Kinder mit nicht-deutscher Umgangssprache. In weiterer Folge ist jedoch eine Weiterentwicklung sowie Konkretisierung zweckmäßig. So sollten etwa in Kürze auch Zahlen zu Schülerinnen und Schülern mit konkretem Sprachförderbedarf zur Verfügung stehen, welche hier integriert werden könnten. Zusätzlich sollte im Rahmen der Lasten-Abgeltung mithilfe der Jahresbetreuungsstunden auf unterschiedliche Angebote im Bereich der Tagesbetreuung reagiert werden. Zur Optimierung der Klassen- bzw. Schulgröße sowie zur Förderung von Gemeindekooperationen sind zusätzliche entsprechende Indikatoren zu Klassen- bzw. Schulgröße vorgesehen. Grundsätzlich kann ein aufgabenorientierter Finanzausgleich auch mit der aktuell verfügbaren Datenlage umgesetzt werden. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass dann ein wesentlicher Aufgabenbereich der Gemeinden – und zwar die Tagesbetreuung – fehlt, da derzeit die Datenlage unzureichend ist. Hier bedarf es einerseits einer Optimierung der Datenqualität im außerschulischen Betreuungsbereich (Horte), andererseits sind valide Daten zu den Ganztagsschulen notwendig. Weitere Schritte zur Konkretisierung müssen folgen Der hier vorgeschlagene Auswahlprozess für aufgabenorientierte Indikatoren kann nur einer von mehreren notwendigen Schritten zu einem aufgabenorientierten Finanzausgleich sein. Der vorliegende Prozess sollte auch als Chance gesehen werden, um grundlegende Reformen in der Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften umzusetzen (siehe Ausführungen unten). Da dies wohl nur langfristig umgesetzt werden kann, basiert der vorliegende IndikatorenVorschlag auf bestehenden Aufgabenverteilungen. Diese Vorgehensweise kann auch für das Pilotprojekt zum Pflichtschulbereich gemäß dem Paktum zum FAG 2017 angenommen werden. Damit findet sich eine sehr enge Definition des aufgabenorientierten Finanzausgleichs, welche sich ausschließlich auf die Ertragsanteilsverteilung der Gemeinden beschränkt. Um zumindest diesen Pfad weiterzuverfolgen, müssten noch mehrere Fragestellungen geklärt werden, wie insbesondere: 

30 28.09.18

Steuerungsrelevanz der Indikatoren: Es sollte geklärt werden, welcher Steuerungsansatz mit einem aufgabenorientierten Finanzausgleich verfolgt werden soll. Die Auswahl der Indikatoren bietet dabei die Chance, dass diese im Steuerungsprozess unterstützen. Diese Chance sollte auch genutzt werden. Festlegen des Anspruchs auf Vollständigkeit: Es ist festzulegen, ob ausschließlich mit bereits vorhandenen Indikatoren gearbeitet werden soll oder ob neue, steuerungsrelevante Datensätze erhoben und daher alle relevanten kommunalen Aufgabenfelder (daher auch die Tagesbetreuung) abgedeckt werden sollen. Indikatoren-Gewichtungen: Zur Festlegung der Gewichtung von Indikatoren bedarf es weiterführender Analysen und Modell-Berechnungen. So können etwa Analysen zu den tatsächlichen aktuellen Ausgaben für die Tagesbetreuung in Abhängigkeit der Betreuungsdauer oder der Gruppengröße hilfreich sein.


SCHLUSSFOLGERUNGEN

3

Zielsetzungen zu Verteilungswirkungen: Die gewählten Gewichtungen der Indikatoren haben einen massiven Einfluss auf die tatsächliche Mittelzuteilung auf die einzelnen Gemeinden. Zur Fixierung der Gewichtungen ist daher eine von allen Gebietskörperschaftsebenen gemeinsam erarbeitete Festlegung der zugrundeliegenden gewollten Zielsetzungen zu den Verteilungswirkungen notwendig. Wechselwirkungen im Abtausch mit dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel: Wenn ein Teil der Ertragsanteile aufgabenorientiert verteilt werden soll, bedeutet dies wohl einen Abtausch mit Mitteln aus dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel. Eine gesamthafte Betrachtung – bei entsprechenden Ausgleichsinstrumenten – ist daher notwendig, um ungewollte Verteilungswirkungen zu verhindern. Festlegen des weiteren Zeitplans: Die mit dem Paktum zum FAG 2017 angestrebten Zeitpläne sind zu aktualisieren und zu konkretisieren. Als möglicher Zeitrahmen für die Finalisierung des Pilotprojektes Pflichtschule könnte der Herbst 2019 gelten.

Weitergehende Reformnotwendigkeiten

Finanzausgleich betrifft nicht nur die Mittelzuteilung Der Finanzausgleich geht über die reine Mittelzuteilung hinaus. So umfasst der Finanzausgleich im weiteren Sinn auch Regelungen zur Aufgabenerfüllung (z. B. Festlegungen von Kompetenzen, Zieldefinition), zur Aufbringung und Verteilung der benötigten Mittel (z. B. Abläufe, Kontrollen) sowie zur Gestion der erforderlichen Ausgaben (z. B. Transparenz).33 Dementsprechend reicht es nicht, sich ausschließlich mit der Mittelzuteilung zu beschäftigten. Vielmehr bedarf es einer Verknüpfung von Aufgabenerfüllung und Mittelzuteilung, was auch dem Grundprinzip eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs entspricht. Es ist daher notwendig, die Aufgabenerfüllung mit der Mittelzuteilung in Einklang zu bringen. Hierzu sind grundsätzlich mehrere Wege denkbar. Einerseits kann die Mittelzuteilung an die aktuelle Aufgabenerfüllung angepasst werden, wodurch bestehende Kompetenzverflechtungen auch im Bereich der Finanzmittel abgebildet werden. Andererseits würde eine Entflechtung der Kompetenzen und eine klare Zuordnung der Aufgaben zu den Gebietskörperschaftsebenen nicht nur eine Vereinfachung des Steuerungsprozesses bedeuten, sondern auch eine deutlich einfachere Ausgestaltung der Finanzmittelausstattung. Reform des Finanzausgleichsmodells definieren Mit dem Paktum zum FAG 2017 wurde zwar ein „Einstieg“ in den „Umstieg“ zur Reform des Finanzausgleichs kommuniziert. Allerdings wurde nicht festgelegt, wohin sich der Finanzausgleich in seiner Summe hinbewegen soll. So wurden mehrere Maßnahmen gesetzt, welche jedoch nicht aufeinander abgestimmt sind und in Summe neutrale bis leicht positive Effekte haben können. Eine tiefergehende Reform konnte daher nicht erreicht werden.34 Für die Entwicklung eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs wäre es jedoch wichtig, die Fahrtrichtung des Finanzausgleichs zu kennen. Dementsprechend bedarf es konkreter

33 34

vgl. Bauer u. Thöni: Finanzausgleich im Überblick, 2017, S. 50. vgl. Bröthaler u. Getzner: Evaluierungsrahmen Finanzausgleich, 2017, S. 398.

31 28.09.18


SCHLUSSFOLGERUNGEN

Entwicklungsstrategien für das Finanzausgleichssystems, wobei hier bereits auf zahlreiche Vorschläge von Expertinnen und Experten35 zurückgegriffen werden kann. Notwendigkeit einer Neuordnung der Kompetenzen Der Pflichtschulbereich ist durch eine hohe Verflechtung der Kompetenzen der Gebietskörperschaften gekennzeichnet. Besonders deutlich wird dies im Bereich der Ganztagsschulen, wo auch die Gemeinden Verantwortung für das pädagogische Personal übernehmen. Ein hohes Maß an Verflechtungen bedeutet jedoch einen hohen Koordinierungsaufwand und es ergeben sich zunehmend Schnittstellenprobleme. Dadurch wird eine bundesstaatliche Steuerung deutlich erschwert. Durch die Bündelung der Kompetenzen auf der Länderebene wären wohl merkbare Effizienz- und Effektivitätssteigerungen möglich. Der Prozess zu einem aufgabenorientierten Finanzausgleich kann als Chance gesehen werden, verstärkt über die bestehenden Kompetenzzuteilungen nachzudenken und diese zu optimieren. Ein idealtypischer Prozess wäre hier, zuerst die sachpolitischen und funktionalen Ziele gemeinsam (daher alle drei Gebietskörperschaftsebenen) festzulegen, dann die Aufgaben neu zu verteilen und erst im dritten Schritt die Finanzierungsregelungen festzulegen.

35

wie etwa Bröthaler et al.: Reformoptionen und Reformstrategien, 2011. Eine Übersicht zu bestehenden Studien der letzten Jahre kann dem Anhang 2 im FAG-Handbuch 2017 entnommen werden.

32 28.09.18


VERZEICHNISSE

V

Verzeichnisse

1

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Vorgeschlagene Entwicklungsschritte für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich ...................................................................................................................... 10 Abbildung 2: Sofort- und Idealindikatoren ...................................................................................... 21

2

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Aufgaben der Gemeinden in der Pflichtschule im engeren Sinn .................................. 13 Tabelle 2: Aufgaben der Gemeinden in der schulischen Tagesbetreuung (Ganztagsschule) ...... 14 Tabelle 3: Aufgaben der Gemeinden in der außerschulischen Tagesbetreuung (Horte) ............. 16 Tabelle 4: Aufgaben der Gemeinden in der Ferienbetreuung ....................................................... 16 Tabelle 5: Zusammenstellung von gebietskörperschafts-übergreifenden Wirkungszielen im Pflichtschulbereich .................................................................................................................. 17 Tabelle 6: Ausgewählte gebietskörperschafts-übergreifende Ziele und Maßnahmen .................. 18 Tabelle 7: Indikatoren-Set „Sofort-Indikatoren“ .............................................................................. 23 Tabelle 8: Indikatoren-Set „Ideal-Indikatoren“................................................................................ 25 Tabelle 9: Indikatorenvorschläge für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich im Pflichtschulbereich .................................................................................................................. 29 Tabelle 10: Auswahl der „Sofort-Indikatoren“ ................................................................................ 35 Tabelle 11: Auswahl der „Ideal-Indikatoren“ – Teil 1 ..................................................................... 36 Tabelle 12: Auswahl der „Ideal-Indikatoren“ – Teil 2 ..................................................................... 37 Tabelle 13: Indikatorenkatalog – Teil 1 .......................................................................................... 38 Tabelle 14: Indikatorenkatalog – Teil 2 .......................................................................................... 39 Tabelle 15: Indikatorenkatalog – Teil 3 .......................................................................................... 40 Tabelle 16: Indikatorenkatalog – Teil 4 .......................................................................................... 41 Tabelle 17: Indikatorenkatalog – Teil 5 .......................................................................................... 42 Tabelle 18: Indikatorenkatalog – Teil 6 .......................................................................................... 43

33 28.09.18


VERZEICHNISSE

3

Quellenverzeichnis

Art. 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztätiger Schulformen: BGBl. I Nr. 192/2013 idF BGBl. I Nr. 95/2014 Artikel 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen: BGBl. I Nr. 115/2011 idF BGBl. I Nr. 95/2014 Bauer, Helfried; Biwald, Peter; Mitterer, Karoline; Thöni, Erich (Hrsg.): Finanzausgleich 2017. Ein Handbuch – mit Kommentar zum FAG 2017. Wien Graz 2017. Bauer, Helfried; Biwald, Peter: Vom Regieren zum Steuern – Wirkungsziele im Finanzausgleich. In: Bauer et al. (Hrsg.): FAG-Handbuch 2017, 2017, S. 411-430. Bauer, Helfried; Thöni, Erich: Finanzausgleich im Überblick – Grundsätzliches und das System in Österreich. In: Bauer et al. (Hrsg.): FAG-Handbuch 2017, 2017, S. 49-75. Bildungsinvestitionsgesetz: BGBl. I Nr. 8/2017 idF BGBl. I Nr. 26/2018 BMF: Teilheft Bundesvoranschlag 2018. Untergliederung 30. Bildung. Wien 2018. Bröthaler, Johann; Getzner, Michael: Evaluierungsrahmen zum Finanzausgleich und Einschätzung zum FAG 2017. In: Bauer et al. (Hrsg.): FAG-Handbuch 2017, 2017, S. 383-410. Bröthaler, Johann; Getzner, Michael; Pitlik, Hans; Schratzenstaller, Margit; Biwald, Peter; Bauer, Helfried; Schuh, Ulrich; Strohner, Ludwig: Grundlegende Reform des Finanzausgleichs: Reformoptionen und Reformstrategien. Endbericht, hrsg. TU Wien, WIFO, KDZ, IHS, Wien 2011. Bund: Wirkungsmonitoring des Bundes. https://www.wirkungsmonitoring.gv.at/ [download 28.6.2018] Land Steiermark: Budget 2018. Überblick über die Wirkungsziele 2018. Graz 2018. Land Steiermark: Regionaler Bildungsplan Steiermark. Ergebnisse und Empfehlungen der Experten/innen. Graz 2012. Mitterer, Karoline: Stärkung der Aufgabenorientierung. In Bauer et al. (Hrsg.): FAG-Handbuch 2017, 2017, S. 459-481. Mitterer, Karoline; Hochholdinger, Nikola; Seisenbacher, Marion: Leistungs- und wirkungsbezogene Pflichtschulfinanzierung, Wien, 2018. Paktum über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2017. https://www.bmf.gv.at/budget/finanzbeziehungen-zu-laendern-undgemeinden/Paktum_FAG_2017.pdf?67ruo0 [download 28.6.2018] Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz: BGBl. Nr. 163/1955 idF BGBl. Nr. 163/1955 Rechnungshof Österreich: Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schülern. Reihe BUND 2018/2. Wien 2018. Salzburger Kinderbetreuungsgesetz: LGBl. Nr. 41/2007 idF LGBl. Nr. 35/2017 Schulorganisationsgesetz: BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 35/2018 Schulunterrichtsgesetz: BGBl. Nr. 472/1986 idF BGBl. I Nr. 35/2018

34 28.09.18


Lasten-Abgeltung

Basis-Abgeltung

7. Infrastruktur

6. Optimierte Schulstandorte

5. Tagesbetreuung, Ferienbetreuung

4. Kinder mit Behinderung

3. Sozial benachteiligte Kinder

2. Ganztagsschule

1. Bildungsqualität und -niveau

SchülerInnen am Wohnort in Pflichtschulen mit anderem Geburtsland bezogen auf alle wohnhaften SchülerInnen

x

Bevölkerung mit niedrigem Bildungsstand bezogen auf die Gesamtbevölkerung

x

Regionale Versorgung durch Schulstandorte

Bildungserfolg

SchülerInnen in Pflichtschulen insgesamt und nach Schultyp SchülerInnen in Pflichtschulen nach dem Erhalter bezogen auf alle SchülerInnen in Pflichtschulen Mittlere Klassengrößen nach Schultyp: SchülerInnen je Klasse Einpendelnde SchülerInnen in Pflichtschulen bezogen auf allen SchülerInnen in Plichtschulen am Schulort Erreichbarkeiten: Wegzeiten in Minuten (Klassen) von den Wohnorten zu den Schulstandorten für PflichtschülerInnen

x x

Indikatoren nur für Horte bedingt verfügbar

Betreuungsintensität/qualität

SchülerInnen mit sonderpädagogischem Betreuungsbedarf nach Schultyp Außerordentliche SchülerInnen nach Schultyp Schulklassen insgesamt und nach Schultyp

1)

x aktuell kein Indikator verfügbar

Schulgröße - Erhaltung und Betrieb Schulgröße Betreuungsleistung

Bevölkerung mit niedrigem Einkommenbezogen auf die Gesamtbevölkerung SchülerInnen in Sonderschulen (bzw. nach Sonderschulplan-Lehrplan unterrichtete SchülerInnen) bezogen auf alle SchülerInnen in Pflichtschulen Schülerinnen mit nicht-deutscher Umgangssprache (insgesamt und nach Schultyp) bezogen auf alle SchülerInnen in Pflichtschulen

für Gemeinden nicht steuerungsrelevant

Besonderer Bildungsbedarf - RisikoSchülerInnen (schulstandortbezogen)

für Gemeinden nicht primär steuerungsrelevant

1)

x

x x x

x x x

x x x

1)

Aufstiegsquote: Aufstiegsberechtigte SchülerInnen nach Schultyp NEET ab 15 Jahren (Not in employment, education or training) bezogen auf die 1) Wohnbevölkerung Bildungsferne Jugendliche (15-24 Jahre) bezogen auf die Bevölkerung im Alter von 15-24 1) Jahre 1) Indikatoren sind zwar auf Gemeindeebene verfügbar, können jedoch nicht den verbliebenen Zielsetzungen zugeordnet werden

ANHANG

Indikator (grün = vorgeschlagene Indikatoren)

Bildungsbedarf - Sozioökonomische Rahmenbedingungen (wohnortbezogen)

VI Anhang

Merkmal

Tabelle 10: Auswahl der „Sofort-Indikatoren“

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2018 in Diskussion von ExpertInnen des Österreichischen Städtebundes.

IndikatorArt

Bezug zur Zielsetzung

35 28.09.18


Schulgröße Betreuungsleistung Betreuungsintensität/qualität Regionale Versorgung durch Schulstandorte

7. Infrastruktur

x

x x x x x x

x x x

x x

x

Mittlere Klassengrößen nach Schultyp: SchülerInnen je Klasse

x

Einpendelnde SchülerInnen in Pflichtschulen bezogen auf allen SchülerInnen in Plichtschulen am Schulort Erreichbarkeiten: Wegzeiten in Minuten (Klassen) von den Wohnorten zu den Schulstandorten für PflichtschülerInnen

x

Lasten-Abgeltung

6. Optimierte Schulstandorte

x

Basis-Abgeltung

5. Tagesbetreuung, Ferienbetreuung

4. Kinder mit Behinderung

x

x x für Gemeinden nicht primär steuerungsrelevant

Schulgröße - Erhaltung und Betrieb

Indikator-Art

x

für Gemeinden nicht steuerungsrelevant

Besonderer Bildungsbedarf - RisikoSchülerInnen (schulstandortbezogen)

SchülerInnen am Wohnort in Pflichtschulen mit anderem Geburtsland bezogen auf alle wohnhaften SchülerInnen Bevölkerung mit niedrigem Bildungsstand bezogen auf die Gesamtbevölkerung Bevölkerung mit Migrationshintergrund bezogen auf die Gesamtbevölkerung Bevölkerung mit niedrigem Einkommen bezogen auf die Gesamtbevölkerung Haushalte mit niedrigem Einkommen bezogen auf alle Haushalte SchülerInnen in Sonderschulen (bzw. nach Sonderschulplan-Lehrplan unterrichtete SchülerInnen) bezogen auf alle SchülerInnen in Pflichtschulen Schülerinnen mit nicht-deutscher Umgangssprache (insgesamt und nach Schultyp) bezogen auf alle SchülerInnen in Pflichtschulen Außerordentliche SchülerInnen nach Schultyp SchülerInnen aus Haushalten mit niedrigem Einkommen bezogen auf alle SchülerInnen in Pflichtschulen SchülerInnen mit niedrigem Bildungsstand der Eltern bezogen auf alle SchülerInnen in Pflichtschulen SchülerInnen mit Sprachförderbedarf Schulstandorte nach Erhalter bezogen auf alle Schulstandorte Schulklassen insgesamt und nach Schultyp SchülerInnen je Schulstandort Ausgegebene Mittagessen Nutzfläche Turnsaal SchülerInnen in Pflichtschulen insgesamt und nach Schultyp SchülerInnen in Pflichtschulen nach dem Erhalter bezogen auf alle SchülerInnen in Pflichtschulen

3. Sozial benach-teiligte Kinder

Prognose: SchülerInnen 2021 und 2031 am Schulort (Basis 2009, Prognoseregion)

2. Ganztagsschule

Basisdaten Bildungsbedarf im Pflichtschulbereich Bildungsbedarf - Sozioökonomische Rahmenbedingungen (wohnortbezogen)

Bezug zur Zielsetzung

1. Bildungsqualität und niveau

Indikator (hellorange = derzeit nicht ausreichend verfügbare Indikatoren)

Tabelle 11: Auswahl der „Ideal-Indikatoren“ – Teil 1

x x x x x x x x

x

ANHANG

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2018 in Diskussion von ExpertInnen des Österreichischen Städtebundes.

36 28.09.18

Merkmal


x

x

x

x x x x

x

x

x

x x x

x

x x x x

x

x

x x x x

x

Lasten-Abgeltung

Basis-Abgeltung

7. Infrastruktur

6. Optimierte Schulstandorte

5. Tagesbetreuung, Ferienbetreuung

4. Kinder mit Behinderung

3. Sozial benach-teiligte Kinder

x

für Gemeinden nicht primär steuerungsrelevant

Ferienbetreuung Ausgaben der Gemeinden

x

x

für Gemeinden nicht steuerungsrelevant

Schulische Tagesbetreuung (Ganztagsschule)

2. Ganztagsschule

Betreute Kinder in außerschulischer Tagesbetreuung (Horte) im Alter von 6-14 Jahren oder 6-10 Jahren bzw. bezogen auf alle Kinder in diesen Altersgruppen Betreute Kinder nach Öffnungszeiten (Klassen) der außerschulischen Tagesbetreuung (Horte) bezogen auf alle Kinder in Horten (6-14 Jahre) Betreuungspersonal in der außerschulischen Tagesbetreuung (Horte) in VZÄ bezogen auf die betreuten Kinder (Betreute Kinder nach) Anzahl der Schließtage in der außerschulischen Tagesbetreuung (Horte) während Schuljahr SchülerInnen-Betreuungsstunden in der außerschulischen Betreuung (Horte) (Wochenbetreuungsstunden) Schulen mit schulischer Nachmittagsbetreuung (Ganztagesschulen) bezogen auf alle Schulen [verschränkte und offene Form] SchülerInnen in Ganztagesschulen bezogen auf alle SchülerInnen SchülerInnen-Betreuungsstunden (Wochenbetreuungsstunden) Freizeitpädagogen in VZÄ bezogen auf die betreuten Kinder in GTS (Betreute Kinder nach) Anzahl der Schließtage in der schulischen Tagesbetreuung während Schuljahr SchülerInnen-Betreuungsstunden Gesamtausgaben nach Schultyp je SchülerIn Ausgaben für Bereitstellung, Instandhaltung und Betrieb von Schulgebäuden nach Schultyp je SchülerIn Ausgaben für Unterstützungspersonal, Integrationsmaßnahmen und/oder sonderpädagogische Maßnahmen nach Schultyp je SchülerIn Ausgaben für die Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten nach Schultyp je SchülerIn Aufstiegsquote von SchülerInnen mit Migrationshintergrund bzw. nicht deutscher Umgangssprache: Aufstiegsberechtigte SchülerInnen mit nicht-deutscher Umgangssprache nach Schultyp Abschlussquote von SchülerInnen mit Migrationshintergrund bzw. nicht-deutscher Umgangssprache in der Sekundarstufe I nach Schultyp

1. Bildungsqualität und -niveau Außerschulische Tagesbetreuung (Horte)

Indikator-Art

Bezug zur Zielsetzung

ANHANG

Indikator (hellorange = derzeit nicht ausreichend verfügbare Indikatoren)

Tabelle 12: Auswahl der „Ideal-Indikatoren“ – Teil 2

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2018 in Diskussion von ExpertInnen des Österreichischen Städtebundes.

Merkmal

37 28.09.18


Indikator

Datenlage

Aussagekraft in Bezug auf Zielsetzungen

Bildungsbedarf - Sozioökonomische Rahmenbedingungen (wohnortbezogen)

Leistungs - Indikatoren

Besonderer Bildungsbedarf Risiko-SchülerInnen (schulstandortbezogen)

Schulgröße - Erhaltung und Betrieb

Schulgröße Betreuungsleistung

Abgest. Erwerbsstatistik Lohnsteuerstatistik EU-SILC Abgest. Erwerbsstatistik Schulstatistik Schulstatistik

G

x

Schulstatistik

G

x

Schulstatistik Schulstatistik -

G G n.V.

x x

-

n.V.

Schulstatistik Schulstatistik Schulstatistik Schulstatistik Schulstatistik

n.V. G G G n.V. n.V. G G

Schulstatistik

G

Schulstatistik Schulstatistik Schulstatistik

G G G

x x x

Schulstatistik

G

x

7. Infrastruktur

Bevölkerung mit niedrigem Bildungsstandbezogen auf die Gesamtbevölkerung Bevölkerung mit niedrigem Einkommen bezogen auf die Gesamtbevölkerung Haushalte mit niedrigem Einkommen bezogen auf alle Haushalte Arbeitslose Personen bezogen auf alle Erwerbspersonen SchülerInnen in Sonderschulen (bzw. nach Sonderschulplan-Lehrplan unterrichtete SchülerInnen) bezogen auf alle SchülerInnen in Pflichtschulen SchülerInnen mit anderer Staatsangehörigkeit bezogen auf alle SchülerInnen in Pflichtschulen Schülerinnen mit nicht-deutscher Umgangssprache (insgesamt und nach Schultyp) bezogen auf alle SchülerInnen in Pflichtschulen SchülerInnen mit sonderpädagogischem Betreuungsbedarf nach Schultyp Außerordentliche SchülerInnen nach Schultyp SchülerInnen aus Haushalten mit niedrigem Einkommen bezogen auf alle SchülerInnen in Pflichtschulen SchülerInnen mit niedrigem Bildungsstand der Eltern bezogen auf alle SchülerInnen in Pflichtschulen SchülerInnen mit Sprachförderbedarf Schulstandorte nach Erhalter bezogen auf alle Schulstandorte Schulklassen insgesamt und nach Schultyp SchülerInnen je Schulstandort Ausgegebene Mittagessen Nutzfläche Turnsaal SchülerInnen in Pflichtschulen insgesamt und nach Schultyp SchülerInnen in AHS-Unterstufe bezogen auf alle Schülerinnen in Pflichtschulen und AHSUnterstufen SchülerInnen in Pflichtschulen nach dem Erhalter bezogen auf alle SchülerInnen in Pflichtschulen Lehrpersonal in VZÄ nach Schultyp Mittlere Klassengrößen nach Schultyp: SchülerInnen je Klasse Betreuungsschlüssel insgesamt: SchülerInnen je Lehrpersonal (VZÄ) in Pflichtschulen nach Schultyp Betreuungsverhältnis SchülerInnen mit nicht-deutscher Umgangssprache je Lehrpersonal (VZÄ) in Pflichtschulen nach Schultyp

L oder Gemeindengrößenklasse G G L G G

6. Optimierte Schulstandorte

Mikrozensus

5. Tagesbetreuung, Ferienbetreuung

Bez G

4. Kinder mit Behinderung

Schulstatistik Abgest. Erwerbsstatistik

3. Sozial benachteiligte Kinder

G Bez

2. Ganztagsschule

Abgest. Erwerbsstatistik ÖROK-Bevölkerungsprognose

1. Bildungsniveau

Wohnbevölkerung oder SchülerInnen im Alter von 6-14 Jahren (am Wohnort) Prognose: Wohnbevölkerung 2030 und 2050 im Alter von 0-19 Jahren (Basis 2014, Prognoseregion) Prognose: SchülerInnen 2021 und 2031 am Schulort (Basis 2009, Prognoseregion) SchülerInnen am Wohnort in Pflichtschulen mit anderem Geburtsland bezogen auf alle wohnhaften SchülerInnen Bevölkerung mit Migrationshintergrund bezogen auf die Gesamtbevölkerung

x x

x

x x

x

x

x

x x x

x x x x x

x x x

x

x

x

x x

x x x x

x x

x

x x x x x x x x x

x

x

ANHANG

Betreuungsintensität/-qualität

Ebene der Verfügbarkeit Bund / Land / Bezirk / Gemeinde

Basisdaten Bildungsbedarf im Pflichtschulbereich

Datenquelle

Zielbereich

Tabelle 13: Indikatorenkatalog – Teil 1

38 28.09.18

Merkmal


grundsätzliche Eignung

Betreuungsintensität/-qualität

sofort umsetzbar - Gemeinden (max. 2 Punkte)

sofort umsetzbar - Länder (max. 1 Punkt) 1 1

n x

n x

2 2

2 2

0 2

0 1

n

x

2

2

0

1

x x

x x n x x

x x x x x

2 2 2 1 2

2 2 2 1 2

2 2 0 2 2

1 1 1 1 1

x

x

x

x

1

1

2

1

x

x

x

x

x

2

2

2

x x x

x x x

x x

x x n

x x n

2 2 2

2 2 2

2 2 0

x

x

x

n

n

2

2

0

0

x x x x x x x n

x x x x

x n

x x x x x x x x

n x n n n x x

n x x x n n x x

n x x n n n x x

2 2 2 2 2 2 2 1

2 2 2 2 1 1 2 1

0 1 2 1 0 0 2 2

0 1 1 0 0 0 1 1

39 28.09.18

n n

n x

x x

x x

x x

x

x

x

Bevölkerung mit niedrigem Bildungsstandbezogen auf die Gesamtbevölkerung Bevölkerung mit niedrigem Einkommen bezogen auf die Gesamtbevölkerung Haushalte mit niedrigem Einkommen bezogen auf alle Haushalte Arbeitslose Personen bezogen auf alle Erwerbspersonen SchülerInnen in Sonderschulen (bzw. nach Sonderschulplan-Lehrplan unterrichtete SchülerInnen) bezogen auf alle SchülerInnen in Pflichtschulen SchülerInnen mit anderer Staatsangehörigkeit bezogen auf alle SchülerInnen in Pflichtschulen Schülerinnen mit nicht-deutscher Umgangssprache (insgesamt und nach Schultyp) bezogen auf alle SchülerInnen in Pflichtschulen SchülerInnen mit sonderpädagogischem Betreuungsbedarf nach Schultyp Außerordentliche SchülerInnen nach Schultyp SchülerInnen aus Haushalten mit niedrigem Einkommen bezogen auf alle SchülerInnen in Pflichtschulen SchülerInnen mit niedrigem Bildungsstand der Eltern bezogen auf alle SchülerInnen in Pflichtschulen SchülerInnen mit Sprachförderbedarf Schulstandorte nach Erhalter bezogen auf alle Schulstandorte Schulklassen insgesamt und nach Schultyp SchülerInnen je Schulstandort Ausgegebene Mittagessen Nutzfläche Turnsaal SchülerInnen in Pflichtschulen insgesamt und nach Schultyp SchülerInnen in AHS-Unterstufe bezogen auf alle Schülerinnen in Pflichtschulen und AHSUnterstufen SchülerInnen in Pflichtschulen nach dem Erhalter bezogen auf alle SchülerInnen in Pflichtschulen Lehrpersonal in VZÄ nach Schultyp Mittlere Klassengrößen nach Schultyp: SchülerInnen je Klasse Betreuungsschlüssel insgesamt: SchülerInnen je Lehrpersonal (VZÄ) in Pflichtschulen nach Schultyp Betreuungsverhältnis SchülerInnen mit nicht-deutscher Umgangssprache je Lehrpersonal (VZÄ) in Pflichtschulen nach Schultyp

x x x n x

x x x n x

x x x x x

x x

n

n

x x x x

x

x

x

x

x x

x

x

x

x

x x x

x

x

x

1

x

x

1 1 0

x x

x x

x

später umsetzbar

auf Länderebene - später

Treffsicherheit L (max. 2 Punkte)

2 0

n n

auf Länderebene sofort

Treffsicherheit G (max. 2 Punkte)

0 1

Wohnbevölkerung oder SchülerInnen im Alter von 6-14 Jahren (am Wohnort) Prognose: Wohnbevölkerung 2030 und 2050 im Alter von 0-19 Jahren (Basis 2014, Prognoseregion) Prognose: SchülerInnen 2021 und 2031 am Schulort (Basis 2009, Prognoseregion) SchülerInnen am Wohnort in Pflichtschulen mit anderem Geburtsland bezogen auf alle wohnhaften SchülerInnen Bevölkerung mit Migrationshintergrund bezogen auf die Gesamtbevölkerung

auf Gemeindeebene

Verfügbarkeit und Qualität auf Länderebene

Schulgröße Betreuungsleistung

Verfügbarkeit auf Gemeindeebene

Schulgröße - Erhaltung und Betrieb

0 1

Berücksichtigung lokaler/regionaler Präferenzen/Sonderlasten

Besonderer Bildungsbedarf Risiko-SchülerInnen (schulstandortbezogen)

x x

hohe Steuerungsrelevanz für Länder

Leistungs - Indikatoren

Nachfrage - Indikatoren

Bildungsbedarf - Sozioökonomische Rahmenbedingungen (wohnortbezogen)

x n

hohe Steuerungsrelevanz für Gemeinden Basisdaten Bildungsbedarf im Pflichtschulbereich

ausreichende, einheitliche Datenqualität (Gemeindeebene)

sofort umsetzbar

auf Gemeindeebene

Eignung für den Finanzausgleich

x x

x

x

x

x

x

x

x

x

2

2

2

1

x

x

n x n

x x x

x x x

x x x

x x x

x x x

1 2 1

2 2 2

2 2 2

1 1 1

x

x x x

n

x

x

x

x

x

1

2

2

1

x

x

x

x

x

x x

x

x x x

x

ANHANG

Indikator

Tabelle 14: Indikatorenkatalog – Teil 2

Merkmal


Indikator

Datenlage

Aussagekraft in Bezug auf Zielsetzungen

Ferienbetreuung

SchülerInnen in Pflichtschulen und AHS-Unterstufen am Schulort bezogen auf die Bevölkerung im Alter von 6-14 Jahren SchülerInnen in Pflichtschulen am Schulort bezogen auf die SchülerInnen in Pflichtschulen am Wohnort Einpendelnde SchülerInnen in Pflichtschulen bezogen auf allen SchülerInnen in Plichtschulen am Schulort Erreichbarkeiten: Entfernung in Straßenkilometern (Klassen) der Wohnorte zu den Schulstandorten für PflichtschülerInnen Erreichbarkeiten: Wegzeiten in Minuten (Klassen) von den Wohnorten zu den Schulstandorten für PflichtschülerInnen EinpendlerInnen zu Ausbildungszwecken (Pflichtschulen) nach Schultyp Gruppen in außerschulischen Tagebetreuung (Horten) Betreute Kinder in außerschulischer Tagesbetreuung (Horte) im Alter von 6-14 Jahren oder 6-10 Jahren bzw. bezogen auf alle Kinder in diesen Altersgruppen Betreute Kinder nach Öffnungszeiten (Klassen) der außerschulischen Tagesbetreuung (Horte) bezogen auf alle Kinder in Horten (6-14 Jahre) Betreuungspersonal in der außerschulischen Tagesbetreuung (Horte) in VZÄ bezogen auf die betreuten Kinder (Betreute Kinder nach) Anzahl der Schließtage in der außerschulischen Tagesbetreuung (Horte) während Schuljahr SchülerInnen-Betreuungsstunden in der außerschulischen Betreuung (Horte) (Wochenbetreuungsstunden) Schulen mit schulischer Nachmittagsbetreuung (Ganztagesschulen) bezogen auf alle Schulen [verschränkte und offene Form] SchülerInnen in Ganztagesschulen bezogen auf alle SchülerInnen Gruppen in Ganztagesschulen SchülerInnen-Betreuungsstunden (Wochenbetreuungsstunden) Freizeitpädagogen in VZÄ bezogen auf die betreuten Kinder in GTS (Betreute Kinder nach) Anzahl der Schließtage in der schulischen Tagesbetreuung während Schuljahr SchülerInnen-Betreuungsstunden

Ausgaben der Gemeinden

Gesamtausgaben nach Schultyp je SchülerIn

Regionale Versorgung durch Schulstandorte

Leistungs - Indikatoren

Außerschulische Tagesbetreuung (Horte)

Schulische Tagesbetreuung (Ganztagsschule)

7. Infrastruktur

6. Optimierte Schulstandorte

5. Tagesbetreuung, Ferienbetreuung

4. Kinder mit Behinderung

3. Sozial benachteiligte Kinder

2. Ganztagsschule

1. Bildungsniveau

Schulstatistik (2016/2017), Abgest. Erwerbsstatistik 2015 Schulstatistik (2016/2017), Abgest. Erwerbsstatistik 2015 Abgest. Erwerbsstatistik

G

x

G

x

G

x

Abgest. Erwerbsstatistik

G

x

Abgest. Erwerbsstatistik

G

x

Abgest. Erwerbsstatistik Kindertagesheimstatistik Kindertagesheimstatistik

G G G

x x

Kindertagesheimstatistik

G

x

Kindertagesheimstatistik

G

x

Kindertagesheimstatistik

G

x

-

n.V.

x

BMB Homepage

Bez

x

x

x

-

n.V. n.V. n.V. n.V. n.V.

x x x x x

x x x x x

x x

-

n.V.

x

x

Bildungsausgaben-Statistik, Gemeindefinanzdaten, Datensatz Gemeindeverbände Ausgaben für Bereitstellung, Instandhaltung und Betrieb von Schulgebäuden nach Schultyp Bildungsausgaben-Statistik, je SchülerIn Gemeindefinanzdaten Ausgaben für Unterstützungspersonal, Integrationsmaßnahmen und/oder Gemeindefinanzdaten sonderpädagogische Maßnahmen nach Schultyp je SchülerIn Ausgaben für die Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten nach Schultyp je SchülerIn Gemeindefinanzdaten Gesamtausgaben nach Schultyp je SchülerIn Bildungsausgaben-Statistik, Länderfinanzdaten Ausgaben für das Lehrpersonal nach Schultyp je SchülerIn Länderfinanzdaten Förderungen an die Schulerhalter nach Schultyp je SchülerIn Länderfinanzdaten, Länderfonds

x

G

x

G

x

G G L L L

x x

x x x

x x

x x

ANHANG

Ausgaben der Länder

Ebene der Verfügbarkeit Bund / Land / Bezirk / Gemeinde

Datenquelle

Zielbereich

Tabelle 15: Indikatorenkatalog – Teil 3

40 28.09.18

Merkmal


grundsätzliche Eignung

ausreichende, einheitliche Datenqualität (Gemeindeebene)

Verfügbarkeit auf Gemeindeebene

Verfügbarkeit und Qualität auf Länderebene

Treffsicherheit G (max. 2 Punkte)

Treffsicherheit L (max. 2 Punkte)

sofort umsetzbar - Gemeinden (max. 2 Punkte)

sofort umsetzbar - Länder (max. 1 Punkt)

n

x

x

x

0

0

2

1

n

n

x

x

n

1

0

2

0

x

x

x

x

x

x

2

2

2

1

n

n

x

x

x

n

1

1

2

0

Ausgaben der Gemeinden

Gesamtausgaben nach Schultyp je SchülerIn

Ausgaben der Länder

Ausgaben für Bereitstellung, Instandhaltung und Betrieb von Schulgebäuden nach Schultyp je SchülerIn Ausgaben für Unterstützungspersonal, Integrationsmaßnahmen und/oder sonderpädagogische Maßnahmen nach Schultyp je SchülerIn Ausgaben für die Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten nach Schultyp je SchülerIn Gesamtausgaben nach Schultyp je SchülerIn Ausgaben für das Lehrpersonal nach Schultyp je SchülerIn Förderungen an die Schulerhalter nach Schultyp je SchülerIn

Leistungs - Indikatoren

Außerschulische Tagesbetreuung (Horte)

Schulische Tagesbetreuung (Ganztagsschule)

x

x

später umsetzbar

41 28.09.18

x

x

x

x

x

n

2

2

2

0

n n x

n x x

x x x

x n n

x x x

x n x

1 1 2

1 2 2

2 1 1

1 0 1

x

x

x

n

x

n

2

2

1

0

x

x

x

x

x

n

x

n

2

2

1

0

x

x

x

x

x

n

x

n

2

2

1

0

x

x

x

x

x

n

n

n

2

2

0

0

x

x

x

x

x

n

n

2

2

0

0

x

x

x n x x x

x x x x x

x x x x x

n n n n n

n n n n n

2 1 2 2 2

2 2 2 2 2

0 0 0 0 0

0 0 0 0 0

x x x x

x x x x x

x

x

x

n

n

n

2

2

0

0

x

x

x

n

x

n

x

n

2

1

1

0

x

x

n

x

n

x

n

2

1

1

0

x

x

n

x

n

x

n

2

1

1

0

x

x n

n x

x x

n

x n

n n

2 1

1 2

1 0

0 0

x

n n

x x

x x

n n

n n

1 1

2 2

0 0

0 0

n

x

auf Länderebene - später

Berücksichtigung lokaler/regionaler Präferenzen/Sonderlasten

n

x

auf Länderebene sofort

hohe Steuerungsrelevanz für Länder

n

Ferienbetreuung

SchülerInnen in Pflichtschulen und AHS-Unterstufen am Schulort bezogen auf die Bevölkerung im Alter von 6-14 Jahren SchülerInnen in Pflichtschulen am Schulort bezogen auf die SchülerInnen in Pflichtschulen am Wohnort Einpendelnde SchülerInnen in Pflichtschulen bezogen auf allen SchülerInnen in Plichtschulen am Schulort Erreichbarkeiten: Entfernung in Straßenkilometern (Klassen) der Wohnorte zu den Schulstandorten für PflichtschülerInnen Erreichbarkeiten: Wegzeiten in Minuten (Klassen) von den Wohnorten zu den Schulstandorten für PflichtschülerInnen EinpendlerInnen zu Ausbildungszwecken (Pflichtschulen) nach Schultyp Gruppen in außerschulischen Tagebetreuung (Horten) Betreute Kinder in außerschulischer Tagesbetreuung (Horte) im Alter von 6-14 Jahren oder 6-10 Jahren bzw. bezogen auf alle Kinder in diesen Altersgruppen Betreute Kinder nach Öffnungszeiten (Klassen) der außerschulischen Tagesbetreuung (Horte) bezogen auf alle Kinder in Horten (6-14 Jahre) Betreuungspersonal in der außerschulischen Tagesbetreuung (Horte) in VZÄ bezogen auf die betreuten Kinder (Betreute Kinder nach) Anzahl der Schließtage in der außerschulischen Tagesbetreuung (Horte) während Schuljahr SchülerInnen-Betreuungsstunden in der außerschulischen Betreuung (Horte) (Wochenbetreuungsstunden) Schulen mit schulischer Nachmittagsbetreuung (Ganztagesschulen) bezogen auf alle Schulen [verschränkte und offene Form] SchülerInnen in Ganztagesschulen bezogen auf alle SchülerInnen Gruppen in Ganztagesschulen SchülerInnen-Betreuungsstunden (Wochenbetreuungsstunden) Freizeitpädagogen in VZÄ bezogen auf die betreuten Kinder in GTS (Betreute Kinder nach) Anzahl der Schließtage in der schulischen Tagesbetreuung während Schuljahr SchülerInnen-Betreuungsstunden

Regionale Versorgung durch Schulstandorte

auf Gemeindeebene

hohe Steuerungsrelevanz für Gemeinden

sofort umsetzbar

auf Gemeindeebene

Eignung für den Finanzausgleich

x

x x

x

x x x

ANHANG

Indikator

Tabelle 16: Indikatorenkatalog – Teil 4

Merkmal


Indikator

Datenlage

Aussagekraft in Bezug auf Zielsetzungen

Wirkungs - Indikatoren

(Entwicklung der) Bevölkerung mit höherer Bildung (zumindest Matura) am Wohnort bezogen auf die Gesamtbevölkerung Aufstiegsquote: Aufstiegsberechtigte SchülerInnen nach Schultyp

L

x

x

L

7. Infrastruktur

6. Optimierte Schulstandorte

x

L

5. Tagesbetreuung, Ferienbetreuung

G

Sonderauswertung Schulstatistik Aufstiegsquote von SchülerInnen mit Migrationshintergrund bzw. nicht deutscher Sonderauswertung Umgangssprache: Aufstiegsberechtigte SchülerInnen mit nicht-deutscher Umgangssprache Schulstatistik nach Schultyp Abschlussquote in der Sekundarstufe I nach Schultyp Sonderauswertung Schulstatistik Abschlussquote von SchülerInnen mit Migrationshintergrund bzw. nicht-deutscher Sonderauswertung Umgangssprache in der Sekundarstufe I nach Schultyp Schulstatistik Abschlussquote in der Sekundarstufe II insgesamt Sonderauswertung Schulstatistik Schülerinnen und Schüler, die die Bildungsstandards erreichen bzw. übertreffen Bundesinstitut für (Mathematik 4. Schulstufe) bezogen auf alle SchülerInnen der 4. Schulstufe Bildungsforschung (BIFIE) NEET ab 15 Jahren (Not in employment, education or training) bezogen auf die Abgest. Erwerbsstatistik Wohnbevölkerung Bildungsferne Jugendliche (15-24 Jahre) bezogen auf die Bevölkerung im Alter von 15-24 Abgest. Erwerbsstatistik Jahre

4. Kinder mit Behinderung

x

3. Sozial benachteiligte Kinder

G

2. Ganztagsschule

Abgest. Erwerbsstatistik

1. Bildungsniveau

Ebene der Verfügbarkeit Bund / Land / Bezirk / Gemeinde

Bildungserfolg

Datenquelle

Zielbereich

Tabelle 17: Indikatorenkatalog – Teil 5

42 28.09.18

Merkmal

x

L

x

L

x

G

x

x

G

x

x

Anmerkungen: Pflichtschulen: alle allgemeinbildenden Pflichtschulen: Volksschulen, Hauptschulen oder Neue Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen; SchülerInnen in Sonderschulen inklusive SchülerInnen, die nach dem Lehrplan der Sonderschule in anderen Schulen unterrichtet werden.

ANHANG


grundsätzliche Eignung

Berücksichtigung lokaler/regionaler Präferenzen/Sonderlasten

Verfügbarkeit und Qualität auf Länderebene

Treffsicherheit G (max. 2 Punkte)

Treffsicherheit L (max. 2 Punkte)

sofort umsetzbar - Gemeinden (max. 2 Punkte)

n

n

x

x

x

x

1

1

2

1

x

x

x

x

x

x

2

2

2

1

Aufstiegsquote von SchülerInnen mit Migrationshintergrund bzw. nicht deutscher Umgangssprache: Aufstiegsberechtigte SchülerInnen mit nicht-deutscher Umgangssprache nach Schultyp Abschlussquote in der Sekundarstufe I nach Schultyp

x

x

x

n

x

2

2

0

x

x

x

n

x

2

2

Abschlussquote von SchülerInnen mit Migrationshintergrund bzw. nicht-deutscher Umgangssprache in der Sekundarstufe I nach Schultyp Abschlussquote in der Sekundarstufe II insgesamt

x

x

x

n

x

2

2

x

x

x

n

x

2

Schülerinnen und Schüler, die die Bildungsstandards erreichen bzw. übertreffen (Mathematik 4. Schulstufe) bezogen auf alle SchülerInnen der 4. Schulstufe NEET ab 15 Jahren (Not in employment, education or training) bezogen auf die Wohnbevölkerung Bildungsferne Jugendliche (15-24 Jahre) bezogen auf die Bevölkerung im Alter von 15-24 Jahre

x

x

x

n

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

auf Länderebene sofort

auf Gemeindeebene

später umsetzbar

auf Gemeindeebene

sofort umsetzbar - Länder (max. 1 Punkt)

hohe Steuerungsrelevanz für Länder

(Entwicklung der) Bevölkerung mit höherer Bildung (zumindest Matura) am Wohnort bezogen auf die Gesamtbevölkerung Aufstiegsquote: Aufstiegsberechtigte SchülerInnen nach Schultyp

Verfügbarkeit auf Gemeindeebene

hohe Steuerungsrelevanz für Gemeinden Wirkungs - Indikatoren

Bildungserfolg

ausreichende, einheitliche Datenqualität (Gemeindeebene)

sofort umsetzbar

x

x

x

1

x

x

0

1

x

x

0

1

x

x

2

0

1

x

x

2

2

0

1

x

x

2

2

2

1

x

x

2

2

2

1

x

x

auf Länderebene - später

Eignung für den Finanzausgleich

Anmerkungen: Pflichtschulen: alle allgemeinbildenden Pflichtschulen: Volksschulen, Hauptschulen oder Neue Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen; SchülerInnen in Sonderschulen inklusive SchülerInnen, die nach dem Lehrplan der Sonderschule in anderen Schulen unterrichtet werden.

ANHANG

Indikator

Tabelle 18: Indikatorenkatalog – Teil 6

Merkmal

43 28.09.18


ANHANG

44 28.09.18


KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung Guglgasse 13 · A-1110 Wien T: +43 1 892 34 92-0 · F: -20 institut@kdz.or.at · www.kdz.or.at


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