Umsetzungsstand FAG 2017 zu Transfers an Gemeinden

Page 8

UMSETZUNGSSTAND EINZELNER TRANSFERREGELUNGEN

II

Umsetzungsstand einzelner Transferregelungen

1

Umsetzungsstand Gemeinde-Bedarfszuweisungen

Mit dem FAG 2017 kam es zu einer Übertragung des bisherigen Gemeindekopfquotenausgleichs vom Bund an die Gemeinden in Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel. Diese Zusatzmittel stocken die bisherigen Gemeinde-Bedarfszuweisungen auf. Insgesamt ergeben sich nun folgende Verwendungszwecke (§ 12 Abs. 5 FAG 2017):     

Förderung bestehender und zusätzlicher interkommunaler Zusammenarbeit einschließlich solcher in Form von Gemeindeverbänden, Unterstützung strukturschwacher Gemeinden, Förderung von Gemeindezusammenlegungen einschließlich solcher, die in den jeweils letzten zehn Jahren erfolgt sind, landesinterner Finanzkraftausgleich zwischen den Gemeinden unter Bedachtnahme auf weitere landesrechtliche Finanzkraftregelungen, Bedarfszuweisungen an Gemeinden (dies sind etwa Haushaltsausgleich oder Investitionsförderungen).

In den Jahren bis 2019 sind zumindest 15 Prozent und ab dem Jahr 2020 zumindest 20 Prozent der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel für die ersten drei Zwecke (Gemeindekooperationen und -zusammenlegungen, strukturschwache Gemeinden) zu verwenden. Die Länder sind verpflichtet, das BMF zumindest alle zwei Jahre über die Verwendung der GemeindeBedarfszuweisungsmittel zu informieren. Seit dem FAG 2017 kam es in allen Bundesländern zu Adaptierungen der Vergaberichtlinien der Gemeinde-Bedarfszuweisungen. Folgend wird ein Überblick zu den Regelungen der Bundesländer nach einzelnen Verwendungszwecken gegeben. Insgesamt zeigen sich dabei sehr unterschiedliche Regelungen. Auch sind in den Vergaberichtlinien nicht immer alle im FAG 2017 definierten Verwendungszwecke klar zuzuordnen. Die Zwecke werden in der Regel in den Vergaberichtlinien nicht gesondert als solche bezeichnet, sondern wurden daher im Folgenden von den Autorinnen zugeordnet. Als Grundlage für die nachfolgenden Ausführungen gelten jeweils die Vergaberichtlinien der Bundesländer, welche auf der BMF-Homepage3 veröffentlicht wurden. Im Bereich der Bedarfszuweisungen erfolgte – aufgrund der großen Bedeutung dieses Bereiches – eine weitere Differenzierung. Insgesamt ergeben sich damit die folgenden Verwendungszwecke: 

3

Gemeindekooperationen und -zusammenlegungen: - Förderung bestehender und zusätzlicher interkommunaler Zusammenarbeit einschließlich solcher in Form von Gemeindeverbänden - Förderung von Gemeindezusammenlegungen einschließlich solcher, die in den jeweils letzten zehn Jahren erfolgt sind Struktur- und finanzschwache Gemeinden - Unterstützung strukturschwacher Gemeinden

https://www.bmf.gv.at/budget/finanzbeziehungen-zu-laendern-und-gemeinden/unterlagen-zum-finanzausgleich.html (download 14.12.2018).

8 24.01.19


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.