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I „Gemeindefinanzierung neu“ im Überblick

„GEMEINDEFINANZIERUNG NEU“ IM ÜBERBLICK

Ziele

Mit 1.1.2018 wurde die bisherige Gemeinde-Bedarfszuweisungsregelung des Landes Oberösterreich durch die „Gemeindefinanzierung neu“ ersetzt. Gemäß der Richtlinie 6 sollen damit die folgenden Ziele verfolgt werden:  Schaffen eines zeitgemäßen, objektiven und transparenten GemeindefinanzierungsModells;  Stärken der Gemeindebudgets, um Gemeinden in die Lage zu versetzen, ihre ordentlichen Haushalte auszugleichen und darüber hinausgehend auch die erforderlichen Eigenanteile für außerordentliche Projekte ansparen zu können  höchstmögliche Gemeindeautonomie  Optimierung des Einsatzes der Bedarfszuweisungen  Angebot für Anreize für eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit  Abbau bürokratischer Hürden

Umfang und Anwendung

Im Rahmen der „Gemeindefinanzierung neu“ werden folgende Mittel verteilt:  einerseits Gemeindemittel, welche im Rahmen der Ertragsanteilsverteilung den Ländern zur Weitergabe an die Gemeinden überlassen werden (Gemeinde-Bedarfszuweisungen)  andererseits Landesmittel Tabelle 2 gibt einen Überblick über das Fördervolumen. Im Jahr 2017 standen insgesamt 218,7 Mio. Euro zur Verteilung zur Verfügung, im Jahr 201 8 insgesamt 237,1 Mio. Euro. Das ausbezahlte Volumen variiert ebenfalls, wobei hier 2018 auch auf nicht ausbezahlte Mittel der Vorjahre zurückgegriffen wurde. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Gemeinden Oberösterreichs. Davon ausgenommen sind die Statutarstädte Linz, Wels und Steyr, da für diese – wie auch bei der alten Regelung – ein jährliches Bedarfszuweisungs-Kontingent besteht.

6 Amt der oö. Landesregierung: Richtlinien „Gemeindefinanzierung neu“

„GEMEINDEFINANZIERUNG NEU“ IM ÜBERBLICK

Tabelle 2: Fördervolumen – Einzahlungen und Auszahlungen, 2017 und 2018

Oberösterreich 2017 2018 Veränderung

Stand Jahresanfang

35.569.312,29 40.438.259,68 14% Einzahlungen 218.717.674,04 237.054.704,51 8%

aus Gemeinde-Ertragsanteilen 193.216.019,86 207.378.455,59 7% Bedarfszuweisungen gemäß § 25 FAG 2017 19.646.752,00 20.392.178,00 4% Bedarfszuweisungen gemäß § 26 FAG 2017 0,00 0,00 Verstärkung durch Landesmittel 5.854.902,18 9.284.070,92 59% Rückflüsse aus Darlehen 0,00 0,00

Auszahlungen 213.848.726,65 268.890.271,55 26%

Bedarfszuweisungen 199.025.859,15 254.072.271,55 28%

Tilgung Fremd- und Konjunkturmittel (Land OÖ) 14.822.867,50 14.818.000,00 0%

Stand Jahresende 40.438.259,68 8.602.692,64 -79%

Quelle: Land Oberösterreich: Meldung an das BMF zu BZ-Mitteln in Oberösterreich. 2017 wurden die bisherigen Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel aufgrund einer Neuerung im FAG 2017 um rund 20 Mio. Euro aufgestockt. In Tabelle 3 sind die Auszahlungen des Bundes an das Land Oberösterreich dargestellt. Die bisherigen Gemeinde-Bedarfszuweisungen erhöhten sich von 2016 auf 2018 von 189 auf 209 Mio. Euro. Ab 2017 kommen jeweils 20 Mio. Euro an Aufstockung hinzu. Den deutlichen Sprung bei den vom Land an die Gemeinden ausbezahlten GemeindeBedarfszuweisungen kann man im Jahr 2017 nicht erkennen. Dafür lagen die Auszahlungsbeträge im Jahr 2018 deutlich höher. Es liegt daher der Schluss nahe, dass die Übermittlung der Zusatzmittel 2017 erst im Jahr 201 8 erfolgte. Dies würde auch den deutlich stärkeren Anstieg der Gemeinde-Bedarfszuweisungen im Jahr 2018 erklären.

Tabelle 3: Zahlungen Gemeinde-Bedarfszuweisungen ans Land sowie Weitergabe an die Gemeinden, 2016-2018

Datenquelle

Auszahlungen Bund an Land OÖ Gemeindebedarfszuweisungen § 12 (1)

Aufstockung Bedarfszuweisungen § 25 (2) Auszahlungen Land gemäß Rechnungsabschluss (ohne GV)

Auszahlungen in Mio. Euro 2014 2015 2016 2017 2018

183 193 189 215 229 183 193 189 195 209 0 0 0 20 20

157 198 182 196 251

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2020; auf Basis von: BMF: Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben 2014-2018; Land Oberösterreich: Rechnungsabschlüsse 2014-2018.

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Elemente der „Gemeindefinanzierung neu“

Die „Gemeindefinanzierung neu“ besteht aus mehreren Elementen (Abbildung 1):  Strukturfonds: Mittel zur Stärkung der Gemeindeautonomie. Die Verteilung erfolgt primär nach der Finanzkraft und Einwohnerzahl, es finden sich aber auch weitere aufgabenorientierte Verteilungskriterien.  Härteausgleichsfonds: Mittel zum Haushaltsausgleich und zur Finanzierung von Eigenmittelanteilen bei Infrastruktur-Projekten. Die Mittel gehen an Gemeinden mit Haushaltsabgängen sowie Gemeinden mit niedriger Finanzkraft.  Projektfonds: Mittel zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten. Die Förderquote orientiert sich an der Finanzkraft.  Regionalisierungsfonds: Mittel zur Regionalisierung von Infrastruktur-Projekten durch Gemeinde-Kooperationen. Es handelt sich um einen Zuschlag zur Förderquote im Projektfonds.

Abbildung 1: Elemente „Gemeindefinanzierung neu“

Quelle: Land OÖ: Richtlinien „Gemeindefinanzierung neu“, S.4.

Tabelle 4 und Tabelle 5 geben einen detaillierten Einblick in die Elemente.

Quelle: KDZ: Eigene Darstellung 2019; auf Basis: La nd Oberösterreich: „Gemeindefinanzierung neu“, 2018 Bezeichnung Betrag Volumen Zweck Strukturfonds 66 Mio. € Sockelförderung 30.000 € pro Gemeinde 13 Mio. € Sockelbetrag pro Kopf 13 Mio. € allgemeine Verwaltungsleistungen Anzahl der 0-14-Jährigen 30 Mio. € Kinderbetreuung und Pflichtschulen pro Straßenkilometer Gemeindestraße 10 Mio. € Gemeindestraßen inkl. Winterdienst pro Straßenkilometer Güterweg 7 Mio. € Güterwege inkl. Winterdienst Beitrag für Tourismusgemeinden (pro Kopf? pro Gemeinde?) 2 Mio. € Tourismus bei Gemeinden mit mehr als 10.000 Nächtigungen pro Jahr Finanzkraftorientierte Verteilungskriterien +25% Zuschlag: unter 899 € Fnianzkraft pro Kopf -25% Abschlag: 1.100-1.200 € pro Kopf -50% Abschlag: 1.200-1.300 € pro Kopf -66% Abschlag: 1.300-1.500 € pro Kopf -80% Abschlag: über 1.500 € pro Kopf -9 Mio. € Ressourcenausgleich Maximalbetrag maximal 400.000 € pro Gemeinde Härteausgleichsfonds 10 Mio. € ; später in Abhängigkeit der Haushaltssituation der oö. Gemeinden Verteilvorgang 1: Ausgleich des ordentlichen Haushalts Höhe der Abgangsdeckung bei Gemeinden mit Abgang im ordentlichen Haushalt Stützung von Abgangsgemeinden 15.000 bis 200.000 € (durchschn. 70.000 €) je Gemeinde für Gemeinden mit Abgang im ordentlichen Haushalt sowie wenn die Gemeinde die notwendigen Eigenmittel für Projektfinanzierungen nicht aufbringen kann; nach zwei Kriterien: Sockelförderung: Förderquote Projektfonds <65%: 30.000 € Förderquote Projektfonds 65-70%: 20.000 € Förderquote Projektfonds 71-75%: 10.000 € Förderquote Projektfonds >75%: 0 € Aufgabenorientierte Verteilungskriterien Aufgabenorientierte Verteilungskriterien Verteilvorgang 2: Eigenmittelvorsorge zur Projektfinanzierung Härteausgleichsfonds-Kriterien: Definierte Wertgrenzen bei Investitionen/Instandhaltung; freiwillige Ausgaben und Subventionen; Verfügungsmittel/Repräsentationsausgaben; Dienstpostenplan; Anschlussgebühren; Benützungsgebühren Wasser/Kanal; Feuerwehr; Freibäder/Hallenbäder; Essen auf Rädern; Kinderbetreuung/Pflichtschulen; Sportanlagen; Bücherei; Winterdienst; Friedhöfe; Energieaufwand; Ortsbildpflege/Straßenbau/Bauhof/Parkanlagen/Spielplätze; Wildbachverbauung; Tourismus; Raumordnung; Infrastrukturbeiträge; Kassenkredit/Geldverkehrsspesen; Beteiligungen; Gemeindeabgaben; Rücklagen; Versicherungen; Altlasten. Stützung von Abgangsgemeinden und Gemeinden mit geringen Eigenmitteln . (wie Strukturfonds)

Tabelle 4: „Gemeindefinanzierung neu“ im Überblick – Teil 1

„GEMEINDEFINANZIERUNG NEU“ IM ÜBERBLICK

Quelle: KDZ: Eigene Darstellung 2019; auf Basis: La nd Oberösterreich: „Gemeindefinanzierung neu“, 2018 . Bezeichnung Betrag Volumen Zweck Projektfonds rund 70 Mio. € Basisförderung Förderquote: 20-80% in Abhängigkeit des Verhältnisses zwischen eigener Finanzkraft pro Kopf und der durchschn. Landesfinanzkraftquote. Ausgangsbasis 55% Projektförderung, Ressourcenausgleich Zuschläge nach Finanzkraftsumme Finanzkraftsumme <500.000 €: Zuschlag 10% Finanzkraftsumme <1.000.000 €: Zuschlag 7,5% Finanzkraftsumme <1.500.000 €: Zuschlag 5% Ressourcenausgleich Sonderkompetenz Oö. Landesregierung Möglichkeit der Festlegung einer höheren Basisfinanzierung als 55% Pflichtschulbauten Orientierung an Finanzkraft der Herkunftsgemeinden der SchülerInnen Ressourcenausgleich Regionalisierungsfonds bis 15 Mio. € Förderung von interkommunalen Projekten 15% Zuschlag zur Förderquote aus dem Projektfonds Förderung von Gemeindekooperationen Zusammenführung von Infrastruktur 15% Zuschlag zur Förderquote aus dem Projektfonds Förderung von Gemeindekooperationen Gemeindefusionen Fördermittel für max. drei "Fusionprojekte" der neuen Gemeinden; 15% Zuschlag zur Förderquote aus dem Förderbare Projekte: Pflichtschulbau- und GTS-Maßnahmen, Kindergärten und Krabbelstuben, Horte, Amtsgebäude, Bauhöfe und Kommunalfahrzeuge, Sportanlagen und Bäderbauten, Feuerwehrzeugstätten, Musikprobelokale, Veranstaltungsinfrastruktur Voraussetzungen: positive Bedarfsprüfung; Nachweis für erforderliche Eigenmittel (1/3); Feststellung der anerkennbaren Projektkosten; Geringfügigkeitsgrenzen in Abhängigkeit der Finanzkraft: bis 1 Mio. € Finanzkraft: 20.000 € bis 2 Mio. €: 30.000 € bis 3 Mio. €: 50.000 € bis 5 Mio. €: 75.000 € bis 7 Mio. €: 100.000 € bis 10 Mio. €: 150.000 € über 10 Mio. €: 200.000 € Förderbare Projekte: Feuerwehrfahrzeuge, Pflichtschulbau- und GTS-Maßnahmen, Kindergärten und Krabbelstuben, Horte, Musikschulen, Feuerwehrzeugstätten, Amtsgebäude und Bauhöfe in Gemeinden über 1.500 EW, Friedhöfe und Aufbahrungshallen, Kommunalfahrzeuge, Musikprobelokale, Sportstättenbau, Bäderbauten Projektfonds Förderung von Gemeindefusionen

Tabelle 5: „Gemeindefinanzierung neu“ im Überblick – Teil 2

„GEMEINDEFINANZIERUNG NEU“ IM ÜBERBLICK

„GEMEINDEFINANZIERUNG NEU“ IM ÜBERBLICK

Strukturfonds

Der Strukturfonds umfasst Mittel in der Höhe von 66 Mio. Euro. Davon stammen 60 Mio. Euro aus dem Topf der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel, 6 Mio. Euro sind Landesmittel. Der Zweck ist eine Stärkung der Gemeindeautonomie. Hierfür wird ein Set an verschiedenen Verteilungskriterien verwendet:  Sockelförderung: Fixbetrag in der Höhe von 30 Tsd. Euro pro Gemeinde.  Aufgabenorientierte Verteilungskriterien: Berücksichtigung der Einwohnerzahl, der Anzahl der 0-14-Jährigen, der Straßenkilometer bei Gemeindestraßen und Güterwegen sowie Nächtigungszahlen.  Finanzkraftorientierte Verteilungskriterien: Hier bestehen Zu- oder Abschläge zu den aufgabenorientierten Verteilungskriterien in Abhängigkeit der Finanzkraft. Bei den finanzschwachen Gemeinden werden die aufgabenorientierten Mittel um 25 Prozent erhöht, bei den finanzkräftigsten Gemeinden reduzieren sich diese um 80 Prozent. Auch gibt es einen Maximalbetrag von 400 Tsd. Euro.

Härteausgleichsfonds

Im Härteausgleichsfonds werden insgesamt 10 Mio. Euro jenen Gemeinden zur Verfügung gestellt, welche einen Abgang im ordentlichen Haushalt aufweisen oder Probleme bei der Finanzierung von Eigenmittelanteilen bei Infrastruktur-Projekten aufweisen. Zweck ist, Abgangsgemeinden in Oberösterreich zu verhindern und finanzschwache Gemeinden bei der Projektfinanzierung zu unterstützen. Dies bedeutet, dass Abgänge im ordentlichen Haushalt bei Einhaltung von Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung (z.B. in den Bereichen Wertgrenzen bei Investitionen, freiwillige Ausgaben, Benützungsgebühren, Gemeindeabgaben) ausgeglichen werden. Jene Gemeinden, welche die notwendigen Eigenmittel für Projektfinanzierungen nicht aufbringen können, erhalten Fixbeträge in Abhängigkeit der Förderquoten im Projektfonds (daher in Abhängigkeit ihrer Finanzkraft). Auch werden aufgabenorientierte Verteilungskriterien (analog dem Strukturfonds) berücksichtigt.

Projektfonds

Der größte Teil der Mittel wird mit rund 70 Mio. Euro im Rahmen des Projektfonds verteilt, womit die Finanzierung von Infrastrukturprojekten gewährleistet werden soll. Die Förderquote kann zwischen 20 und 80 Prozent der Investitionskosten betragen und ist von der Finanzkraft abhängig. Damit ein Investitionsprojekt gefördert werden kann, muss ein Mindestvolumen in Abhängigkeit der Finanzkraft gegeben sein. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei finanzschwachen Gemeinden bei 20 Tsd. Euro, bei finanzstarken Gemeinden bei 200 Tsd. Euro.

Regionalisierungsfonds

Bis zu 15 Mio. Euro stehen für Infrastruktur-Projekte durch Gemeinde-Kooperationen zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um einen Zuschlag von 15 Prozent zur Förderquote aus dem Projektfonds, welche sich an der Finanzkraft orientiert.

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