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Einleitung

1 Ausgangslage und Zielsetzung

Seit 1.1.2018 erfolgt die Fördervergabe an Gemeinden in Oberösterreich nach dem neuen Fördermodell „Gemeindefinanzierung neu“ 1 . Gespeist wird der Topf vorwiegend aus GemeindeBedarfszuweisungsmitteln gemäß FAG 2017, teils auch aus Landesmitteln. 2

Ziel der neuen Gemeindefinanzierung ist, die Fördermittelvergabe nach stärker transparenten Kriterien auszurichten und damit die Gemeindeautonomie zu stärken. Hierzu wurden ein Strukturfonds, ein Projektfonds, ein Härteausgleichsfonds und ein Regionalisierungsfonds eingerichtet. Insgesamt soll die Finanzierbarkeit von gemeindenotwendigen Investitionen gesichert werden. Nach einem zweijährigen Zeitraum ist eine Evaluierung der Regelung durch das Land OÖ vorgesehen. Um einen Beitrag zur Evaluierung zu leisten, hat der Oberösterreichische Städtebund das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung beauftragt, eine Vorab-Evaluierung durchzuführen, in welche insbesondere die Erfahrungen der Städte einfließen sollen. Auch eine kritische finanzwirtschaftliche Analyse wurde angestrebt. Vor diesem Hintergrund werden mit der vorliegenden Unterlage folgende Zielsetzungen verfolgt:  Zusammenfassen der bisherigen Erfahrungen der Städte mit der Umsetzung der „Gemeindefinanzierung neu“  Durchführen einer finanzwirtschaftlichen Analyse zur „Gemeindefinanzierung neu“  Darstellen der konkreten finanziellen Auswirkungen durch die „Gemeindefinanzierung neu“  Benennen der Auswirkungen des Ausschlusses der Statutarstädte vom allgemeinen Vergabeprozess im Rahmen der „Gemeindefinanzierung neu“  Entwickeln von Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der „Gemeindefinanzierung neu“

Insgesamt sollen die Stärken und Schwächen der „Gemeindefinanzierung neu“ sowohl aus Praxissicht als auch aus finanzwirtschaftlicher Perspektive herausgearbeitet werden.

2 Inhalt

In einem ersten Kapitel erfolgt eine Übersicht zur Regelung „Gemeindefinanzierung neu“. So werden die mit der Regelung verfolgten Zielsetzungen, aber auch der Verteilungsprozess samt Verteilungskriterien beschrieben. Im Rahmen einer finanzwirtschaftlichen Analyse werden mehrere Schwerpunkte gesetzt. Ausgangspunkt ist die Darstellung der finanziellen Ergebnisse der neuen Regelung sowohl im Überblick als auch nach Gemeindeklassen. Zusätzlich erfolgt eine finanzwirtschaftliche Analyse der Regelung.

1 Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales: Informationsbroschüre zu den Richtlinien „Gemeindefinanzierung neu“ 2 Die Gemeindefinanzierung ist auf die Statutarstädte Linz, Wels und Steyr nicht anzuwenden.

In einem dritten Teil werden die Einschätzungen zur Regelung aus Praxissicht dargestellt. Der Fokus liegt hierbei einerseits auf der Darstellung der identifizierten Stärken und Schwächen, andererseits werden Handlungsempfehlungen zusammengefasst. In einem Schlusskapitel erfolgt eine Kurzfassung der wichtigsten Ergebnisse.

3 Methodische Hinweise

Finanzielle Auswirkungen

Der Darstellung der finanziellen Auswirkungen liegen zwei Datenquellen zugrunde:  Daten des Landes Oberösterreich zu den Gemeinde-Bedarfszuweisungen  Gemeindefinanzdatensatz der Statistik Austria

Auswertungen nach EW-Klassen und Raumtypen

Die Zuteilung der Gemeinden und Städte zu den EW-Klassen beruht auf dem Bevölkerungstand zum 01.01.2018. Zur Auswertung nach EW-Klassen wurden die folgenden Kategorien gewählt:  bis 500 EW  501 bis 1.000 EW  1.001 bis 2.500 EW  2.501 bis 5.000 EW  5.001 bis 10.000 EW  10.001 bis 20.000 EW  über 20.000 EW (ohne Statutarstädte)  Statutarstädte

Die Zuteilung der Gemeinden und Städte zu den einzelnen Raumtypen erfolgte anhand der „Urban-Rural-Typologie“ der Statistik Austria aus dem Jahr 2016. Die Zuordnung der einzelnen Gemeinden zu den Raumtypen erfolgte durch die Statistik Austria aufgrund von unterschiedlichen Erreichbarkeiten, des Bevölkerungspotentials und dem Vorhandensein von bestimmten Infrastrukturen. 3 Die insgesamt elf Raumtypen wurden für die Auswertungen in dieser Studie zu folgenden vier Kategorien zusammengefasst:  ländlicher Raum  ländlicher Raum im Umland von Zentren  regionale Zentren  urbane Groß-, Mittel- und Kleinzentren

3 Vgl. Statistik Austria: Urban-Rural-Typologie 2016. S. 2ff.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl an Gemeinden sowie die Bevölkerungszahl nach den Gemeindeklassen.

Tabelle 1: Gemeinden und ihre Bevölkerung nach EW-Klassen, FK-Quintilen und Raumtypen, 2018

Gliederung

Anzahl Gemeinden Bevölkerung 01.01.2018

durchschn. Gemeindegröße Anteil an der Gesamtbevölkerung

EW-Klassen bis 500 EW 11 4.364 397 0% 501 bis 1.000 EW 75 57.067 761 4% 1.001 bis 2.500 EW 199 333.233 1.675 23% 2.501 bis 5.000 EW 102 351.509 3.446 24% 5.001 bis 10.000 EW 40 259.463 6.487 18% 10.001 bis 20.000 EW 8 110.355 13.794 7% über 20.000 EW 2 53.175 26.588 4% Statutarstädte 3 304.410 101.470 21% Summe 440 1.473.576 3.349 100% FK-Quintile FK-Quintil 1 88 64.710 735 4% FK-Quintil 2 88 117.457 1.335 8% FK-Quintil 3 88 167.337 1.902 11% FK-Quintil 4 88 256.718 2.917 17% FK-Quintil 5 88 867.354 9.856 59% Summe 440 1.473.576 3.349 100% Raumtyp Ländlicher Raum 269 518.657 1.928 35% Ländlicher Raum im Umland von Zentren 120 303.534 2.529 21% Regionale Zentren 17 85.816 5.048 6% Urbane Groß-, Mittel- und Kleinzentren 34 565.569 16.634 38% Summe 440 1.473.576 3.349 100%

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018,Statistik des Bevölkerungsstandes 2018, Urban-Rural-Typologie.

Finanzwirtschaftliche Analyse

Die finanzwirtschaftliche Analyse basiert auf einer Experteneinschätzung unter Einbezug finanzwirtschaftlicher Kriterien. Diese beziehen sich einerseits auf einen Evaluierungsrahmen zum Finanzausgleich 4 , andererseits werden die Verwendungszwecke der GemeindeBedarfszuweisungsmittel gemäß Finanzausgleichsgesetz 2017 5 einbezogen.

4 Bröthaler; Getzner: Evaluierungsrahmen zum Finanzausgleich, 2017, S. 388 f. 5 FAG 2017: BGBl. I Nr. 116/2016 idF. BGBl. I Nr. 103/2019.

Workshop mit städtischen Vertreterinnen und Vertretern

Im Rahmen eines Workshops mit städtischen Vertreterinnen und Vertretern am 23. September 2019 erfolgte eine Einschätzung der „Gemeindefinanzierung neu“. Dabei standen die folgenden Fragen im Mittelpunkt:  Wie schätzen Sie die Gemeindefinanzierung neu insgesamt ein?  Was hat sich mit der neuen Regelung verbessert oder verschlechtert? z.B.: - Gemeindeautonomie - Transparenz hinsichtlich verfolgter Ziele und erreichter Ergebnisse - Nachvollziehbarkeit der Regelung - Prozess der Fördervergabe - Planungssicherheit für Gemeinden - Finanzierbarkeit von zentralörtlichen Leistungen - Ausgleich von Unterschieden zwischen städtischem und ländlichem Raum  Welche Stärken und Schwächen der „Gemeindefinanzierung neu“ bestehen?  Wie gut ist die jetzige Regelung zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben geeignet?  Was sollte jedenfalls verbessert werden?  Welche Ziele sind bei der Weiterentwicklung der „Gemeindefinanzierung neu“ zu verfolgen?  Welche Voraussetzungen gibt es für eine erfolgreiche Umsetzung?  Welche Lösungsvorschläge bestehen?

Ergebnis war eine zusammenfassende Darstellung der Stärken/Schwächen sowie der Ziele/Lösungsvorschläge aus Praxissicht. Am Workshop nahmen insgesamt sechs Vertreterinnen und Vertreter aus Städten unterschiedlicher Gemeindegröße teil. Die Statutarstädte waren dabei nicht vertreten, da die Regelung auf sie keine Anwendung findet.

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