Evaluierung "Gemeindefinanzierung neu" in Oberösterreich

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„GEMEINDEFINANZIERUNG NEU“ IM ÜBERBLICK

I

„Gemeindefinanzierung neu“ im Überblick

Ziele Mit 1.1.2018 wurde die bisherige Gemeinde-Bedarfszuweisungsregelung des Landes Oberösterreich durch die „Gemeindefinanzierung neu“ ersetzt. Gemäß der Richtlinie6 sollen damit die folgenden Ziele verfolgt werden:  

   

Schaffen eines zeitgemäßen, objektiven und transparenten GemeindefinanzierungsModells; Stärken der Gemeindebudgets, um Gemeinden in die Lage zu versetzen, ihre ordentlichen Haushalte auszugleichen und darüber hinausgehend auch die erforderlichen Eigenanteile für außerordentliche Projekte ansparen zu können höchstmögliche Gemeindeautonomie Optimierung des Einsatzes der Bedarfszuweisungen Angebot für Anreize für eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit Abbau bürokratischer Hürden

Umfang und Anwendung Im Rahmen der „Gemeindefinanzierung neu“ werden folgende Mittel verteilt:  

einerseits Gemeindemittel, welche im Rahmen der Ertragsanteilsverteilung den Ländern zur Weitergabe an die Gemeinden überlassen werden (Gemeinde-Bedarfszuweisungen) andererseits Landesmittel

Tabelle 2 gibt einen Überblick über das Fördervolumen. Im Jahr 2017 standen insgesamt 218,7 Mio. Euro zur Verteilung zur Verfügung, im Jahr 2018 insgesamt 237,1 Mio. Euro. Das ausbezahlte Volumen variiert ebenfalls, wobei hier 2018 auch auf nicht ausbezahlte Mittel der Vorjahre zurückgegriffen wurde. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Gemeinden Oberösterreichs. Davon ausgenommen sind die Statutarstädte Linz, Wels und Steyr, da für diese – wie auch bei der alten Regelung – ein jährliches Bedarfszuweisungs-Kontingent besteht.

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Amt der oö. Landesregierung: Richtlinien „Gemeindefinanzierung neu“

9 28.02.20


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