Evaluierung "Gemeindefinanzierung neu" in Oberösterreich

Page 1

www.kdz.or.at

„Gemeindefinanzierung neu“ aus Städtesicht

Evaluierung Endbericht 28.2.2020

verfasst von Dr.in Karoline Mitterer DIin Marion Seisenbacher

Im Auftrag von Landesgruppe Oberösterreich des Österreichischen Städtebundes

KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung Guglgasse 13 · A-1110 Wien T: +43 1 892 34 92-0 · F: -20 institut@kdz.or.at · www.kdz.or.at



INHALT

Inhaltsverzeichnis Einleitung ........................................................................................................................................ 5 1

Ausgangslage und Zielsetzung .................................................................................... 5

2

Inhalt ............................................................................................................................. 5

3

Methodische Hinweise .................................................................................................. 6

I

„Gemeindefinanzierung neu“ im Überblick ....................................................................... 9

II

Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen ....................................................................... 15 1

Ergebnisse auf Basis Länderdaten............................................................................. 15

2

Ergebnisse auf Basis Gemeindefinanzdatensatz....................................................... 24

III

Finanzwirtschaftliche Betrachtung................................................................................... 29

IV

Stärken, Schwächen und Handlungsempfehlungen aus Sicht der Städte .................. 34

V

VI

1

Gesamteinschätzung .................................................................................................. 34

2

Stärken und Schwächen ............................................................................................. 36

2.1

Stärken........................................................................................................................ 36

2.2

Schwächen ................................................................................................................. 36

3

Ziele und Lösungsvorschläge ..................................................................................... 38

3.1

Vorschläge für Ziele der Vergaberichtlinien ............................................................... 39

3.2

Lösungsvorschläge ..................................................................................................... 39

3.3

Voraussetzungen für die Umsetzung ......................................................................... 41

Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen ........................................................ 42 1

Zentrale Ergebnisse.................................................................................................... 42

2

Handlungsempfehlungen ............................................................................................ 48

Anhang ................................................................................................................................ 53 1

Literatur- und Quellenverzeichnis ............................................................................... 53

2

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis......................................................................... 53

3

Vertiefende Tabellen................................................................................................... 55

3.1

Detailergebnisse gemäß Landes-Datensatz .............................................................. 55

3.2

Detailergebnisse gemäß Gemeindefinanzdatensatz der Statistik Austria ................. 59

3 28.02.20



EINLEITUNG

Einleitung 1

Ausgangslage und Zielsetzung

Seit 1.1.2018 erfolgt die Fördervergabe an Gemeinden in Oberösterreich nach dem neuen Fördermodell „Gemeindefinanzierung neu“1. Gespeist wird der Topf vorwiegend aus GemeindeBedarfszuweisungsmitteln gemäß FAG 2017, teils auch aus Landesmitteln.2 Ziel der neuen Gemeindefinanzierung ist, die Fördermittelvergabe nach stärker transparenten Kriterien auszurichten und damit die Gemeindeautonomie zu stärken. Hierzu wurden ein Strukturfonds, ein Projektfonds, ein Härteausgleichsfonds und ein Regionalisierungsfonds eingerichtet. Insgesamt soll die Finanzierbarkeit von gemeindenotwendigen Investitionen gesichert werden. Nach einem zweijährigen Zeitraum ist eine Evaluierung der Regelung durch das Land OÖ vorgesehen. Um einen Beitrag zur Evaluierung zu leisten, hat der Oberösterreichische Städtebund das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung beauftragt, eine Vorab-Evaluierung durchzuführen, in welche insbesondere die Erfahrungen der Städte einfließen sollen. Auch eine kritische finanzwirtschaftliche Analyse wurde angestrebt. Vor diesem Hintergrund werden mit der vorliegenden Unterlage folgende Zielsetzungen verfolgt:     

Zusammenfassen der bisherigen Erfahrungen der Städte mit der Umsetzung der „Gemeindefinanzierung neu“ Durchführen einer finanzwirtschaftlichen Analyse zur „Gemeindefinanzierung neu“ Darstellen der konkreten finanziellen Auswirkungen durch die „Gemeindefinanzierung neu“ Benennen der Auswirkungen des Ausschlusses der Statutarstädte vom allgemeinen Vergabeprozess im Rahmen der „Gemeindefinanzierung neu“ Entwickeln von Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der „Gemeindefinanzierung neu“

Insgesamt sollen die Stärken und Schwächen der „Gemeindefinanzierung neu“ sowohl aus Praxissicht als auch aus finanzwirtschaftlicher Perspektive herausgearbeitet werden.

2

Inhalt

In einem ersten Kapitel erfolgt eine Übersicht zur Regelung „Gemeindefinanzierung neu“. So werden die mit der Regelung verfolgten Zielsetzungen, aber auch der Verteilungsprozess samt Verteilungskriterien beschrieben. Im Rahmen einer finanzwirtschaftlichen Analyse werden mehrere Schwerpunkte gesetzt. Ausgangspunkt ist die Darstellung der finanziellen Ergebnisse der neuen Regelung sowohl im Überblick als auch nach Gemeindeklassen. Zusätzlich erfolgt eine finanzwirtschaftliche Analyse der Regelung. 1 2

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales: Informationsbroschüre zu den Richtlinien „Gemeindefinanzierung neu“ Die Gemeindefinanzierung ist auf die Statutarstädte Linz, Wels und Steyr nicht anzuwenden.

5 28.02.20


EINLEITUNG

In einem dritten Teil werden die Einschätzungen zur Regelung aus Praxissicht dargestellt. Der Fokus liegt hierbei einerseits auf der Darstellung der identifizierten Stärken und Schwächen, andererseits werden Handlungsempfehlungen zusammengefasst. In einem Schlusskapitel erfolgt eine Kurzfassung der wichtigsten Ergebnisse.

3

Methodische Hinweise

Finanzielle Auswirkungen Der Darstellung der finanziellen Auswirkungen liegen zwei Datenquellen zugrunde:  

Daten des Landes Oberösterreich zu den Gemeinde-Bedarfszuweisungen Gemeindefinanzdatensatz der Statistik Austria

Auswertungen nach EW-Klassen und Raumtypen Die Zuteilung der Gemeinden und Städte zu den EW-Klassen beruht auf dem Bevölkerungstand zum 01.01.2018. Zur Auswertung nach EW-Klassen wurden die folgenden Kategorien gewählt:        

bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW über 20.000 EW (ohne Statutarstädte) Statutarstädte

Die Zuteilung der Gemeinden und Städte zu den einzelnen Raumtypen erfolgte anhand der „Urban-Rural-Typologie“ der Statistik Austria aus dem Jahr 2016. Die Zuordnung der einzelnen Gemeinden zu den Raumtypen erfolgte durch die Statistik Austria aufgrund von unterschiedlichen Erreichbarkeiten, des Bevölkerungspotentials und dem Vorhandensein von bestimmten Infrastrukturen.3 Die insgesamt elf Raumtypen wurden für die Auswertungen in dieser Studie zu folgenden vier Kategorien zusammengefasst:    

3

ländlicher Raum ländlicher Raum im Umland von Zentren regionale Zentren urbane Groß-, Mittel- und Kleinzentren

Vgl. Statistik Austria: Urban-Rural-Typologie 2016. S. 2ff.

6 28.02.20


EINLEITUNG

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl an Gemeinden sowie die Bevölkerungszahl nach den Gemeindeklassen. Tabelle 1: Gemeinden und ihre Bevölkerung nach EW-Klassen, FK-Quintilen und Raumtypen, 2018

Gliederung

Anzahl Gemeinden

Bevölkerung 01.01.2018

durchschn. Gemeindegröße

Anteil an der Gesamtbevölkerung

EW-Klassen bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW über 20.000 EW Statutarstädte Summe FK-Quintil 1 FK-Quintil 2 FK-Quintil 3 FK-Quintil 4 FK-Quintil 5 Summe Ländlicher Raum Ländlicher Raum im Umland von Zentren Regionale Zentren Urbane Groß-, Mittel- und Kleinzentren Summe

11 75 199 102 40 8 2 3 440 FK-Quintile

4.364 57.067 333.233 351.509 259.463 110.355 53.175 304.410 1.473.576

397 761 1.675 3.446 6.487 13.794 26.588 101.470 3.349

0% 4% 23% 24% 18% 7% 4% 21% 100%

88 88 88 88 88 440 Raumtyp

64.710 117.457 167.337 256.718 867.354 1.473.576

735 1.335 1.902 2.917 9.856 3.349

4% 8% 11% 17% 59% 100%

269 120 17 34 440

518.657 303.534 85.816 565.569 1.473.576

1.928 2.529 5.048 16.634 3.349

35% 21% 6% 38% 100%

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2018,Statistik des Bevölkerungsstandes 2018, Urban-Rural-Typologie.

Finanzwirtschaftliche Analyse Die finanzwirtschaftliche Analyse basiert auf einer Experteneinschätzung unter Einbezug finanzwirtschaftlicher Kriterien. Diese beziehen sich einerseits auf einen Evaluierungsrahmen zum Finanzausgleich4, andererseits werden die Verwendungszwecke der GemeindeBedarfszuweisungsmittel gemäß Finanzausgleichsgesetz 20175 einbezogen.

4 5

Bröthaler; Getzner: Evaluierungsrahmen zum Finanzausgleich, 2017, S. 388 f. FAG 2017: BGBl. I Nr. 116/2016 idF. BGBl. I Nr. 103/2019.

7 28.02.20


EINLEITUNG

Workshop mit städtischen Vertreterinnen und Vertretern Im Rahmen eines Workshops mit städtischen Vertreterinnen und Vertretern am 23. September 2019 erfolgte eine Einschätzung der „Gemeindefinanzierung neu“. Dabei standen die folgenden Fragen im Mittelpunkt:  

     

Wie schätzen Sie die Gemeindefinanzierung neu insgesamt ein? Was hat sich mit der neuen Regelung verbessert oder verschlechtert? z.B.: - Gemeindeautonomie - Transparenz hinsichtlich verfolgter Ziele und erreichter Ergebnisse - Nachvollziehbarkeit der Regelung - Prozess der Fördervergabe - Planungssicherheit für Gemeinden - Finanzierbarkeit von zentralörtlichen Leistungen - Ausgleich von Unterschieden zwischen städtischem und ländlichem Raum Welche Stärken und Schwächen der „Gemeindefinanzierung neu“ bestehen? Wie gut ist die jetzige Regelung zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben geeignet? Was sollte jedenfalls verbessert werden? Welche Ziele sind bei der Weiterentwicklung der „Gemeindefinanzierung neu“ zu verfolgen? Welche Voraussetzungen gibt es für eine erfolgreiche Umsetzung? Welche Lösungsvorschläge bestehen?

Ergebnis war eine zusammenfassende Darstellung der Stärken/Schwächen sowie der Ziele/Lösungsvorschläge aus Praxissicht. Am Workshop nahmen insgesamt sechs Vertreterinnen und Vertreter aus Städten unterschiedlicher Gemeindegröße teil. Die Statutarstädte waren dabei nicht vertreten, da die Regelung auf sie keine Anwendung findet.

8 28.02.20


„GEMEINDEFINANZIERUNG NEU“ IM ÜBERBLICK

I

„Gemeindefinanzierung neu“ im Überblick

Ziele Mit 1.1.2018 wurde die bisherige Gemeinde-Bedarfszuweisungsregelung des Landes Oberösterreich durch die „Gemeindefinanzierung neu“ ersetzt. Gemäß der Richtlinie6 sollen damit die folgenden Ziele verfolgt werden:  

   

Schaffen eines zeitgemäßen, objektiven und transparenten GemeindefinanzierungsModells; Stärken der Gemeindebudgets, um Gemeinden in die Lage zu versetzen, ihre ordentlichen Haushalte auszugleichen und darüber hinausgehend auch die erforderlichen Eigenanteile für außerordentliche Projekte ansparen zu können höchstmögliche Gemeindeautonomie Optimierung des Einsatzes der Bedarfszuweisungen Angebot für Anreize für eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit Abbau bürokratischer Hürden

Umfang und Anwendung Im Rahmen der „Gemeindefinanzierung neu“ werden folgende Mittel verteilt:  

einerseits Gemeindemittel, welche im Rahmen der Ertragsanteilsverteilung den Ländern zur Weitergabe an die Gemeinden überlassen werden (Gemeinde-Bedarfszuweisungen) andererseits Landesmittel

Tabelle 2 gibt einen Überblick über das Fördervolumen. Im Jahr 2017 standen insgesamt 218,7 Mio. Euro zur Verteilung zur Verfügung, im Jahr 2018 insgesamt 237,1 Mio. Euro. Das ausbezahlte Volumen variiert ebenfalls, wobei hier 2018 auch auf nicht ausbezahlte Mittel der Vorjahre zurückgegriffen wurde. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Gemeinden Oberösterreichs. Davon ausgenommen sind die Statutarstädte Linz, Wels und Steyr, da für diese – wie auch bei der alten Regelung – ein jährliches Bedarfszuweisungs-Kontingent besteht.

6

Amt der oö. Landesregierung: Richtlinien „Gemeindefinanzierung neu“

9 28.02.20


„GEMEINDEFINANZIERUNG NEU“ IM ÜBERBLICK

Tabelle 2: Fördervolumen – Einzahlungen und Auszahlungen, 2017 und 2018 Oberösterreich

2017

Stand Jahresanfang

35.569.312,29

Einzahlungen aus Gemeinde-Ertragsanteilen Bedarfszuweisungen gemäß § 25 FAG 2017 Bedarfszuweisungen gemäß § 26 FAG 2017 Verstärkung durch Landesmittel Rückflüsse aus Darlehen Auszahlungen Bedarfszuweisungen Tilgung Fremd- und Konjunkturmittel (Land OÖ) Stand Jahresende

2018

Veränderung

40.438.259,68

14%

218.717.674,04

237.054.704,51

8%

193.216.019,86 19.646.752,00 0,00 5.854.902,18 0,00

207.378.455,59 20.392.178,00 0,00 9.284.070,92 0,00

7% 4%

213.848.726,65

268.890.271,55

26%

199.025.859,15 14.822.867,50

254.072.271,55 14.818.000,00

28% 0%

40.438.259,68

8.602.692,64

-79%

59%

Quelle: Land Oberösterreich: Meldung an das BMF zu BZ-Mitteln in Oberösterreich.

2017 wurden die bisherigen Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel aufgrund einer Neuerung im FAG 2017 um rund 20 Mio. Euro aufgestockt. In Tabelle 3 sind die Auszahlungen des Bundes an das Land Oberösterreich dargestellt. Die bisherigen Gemeinde-Bedarfszuweisungen erhöhten sich von 2016 auf 2018 von 189 auf 209 Mio. Euro. Ab 2017 kommen jeweils 20 Mio. Euro an Aufstockung hinzu. Den deutlichen Sprung bei den vom Land an die Gemeinden ausbezahlten GemeindeBedarfszuweisungen kann man im Jahr 2017 nicht erkennen. Dafür lagen die Auszahlungsbeträge im Jahr 2018 deutlich höher. Es liegt daher der Schluss nahe, dass die Übermittlung der Zusatzmittel 2017 erst im Jahr 2018 erfolgte. Dies würde auch den deutlich stärkeren Anstieg der Gemeinde-Bedarfszuweisungen im Jahr 2018 erklären. Tabelle 3: Zahlungen Gemeinde-Bedarfszuweisungen ans Land sowie Weitergabe an die Gemeinden, 2016-2018 Datenquelle Auszahlungen Bund an Land OÖ Gemeindebedarfszuweisungen § 12 (1) Aufstockung Bedarfszuweisungen § 25 (2) Auszahlungen Land gemäß Rechnungsabschluss (ohne GV)

2014 183 183 0 157

Auszahlungen in Mio. Euro 2015 2016 2017 193 189 215 193 189 195 0 0 20 198

182

196

2018 229 209 20 251

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2020; auf Basis von: BMF: Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben 2014-2018; Land Oberösterreich: Rechnungsabschlüsse 2014-2018.

10 28.02.20


„GEMEINDEFINANZIERUNG NEU“ IM ÜBERBLICK

Elemente der „Gemeindefinanzierung neu“ Die „Gemeindefinanzierung neu“ besteht aus mehreren Elementen (Abbildung 1): 

 

Strukturfonds: Mittel zur Stärkung der Gemeindeautonomie. Die Verteilung erfolgt primär nach der Finanzkraft und Einwohnerzahl, es finden sich aber auch weitere aufgabenorientierte Verteilungskriterien. Härteausgleichsfonds: Mittel zum Haushaltsausgleich und zur Finanzierung von Eigenmittelanteilen bei Infrastruktur-Projekten. Die Mittel gehen an Gemeinden mit Haushaltsabgängen sowie Gemeinden mit niedriger Finanzkraft. Projektfonds: Mittel zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten. Die Förderquote orientiert sich an der Finanzkraft. Regionalisierungsfonds: Mittel zur Regionalisierung von Infrastruktur-Projekten durch Gemeinde-Kooperationen. Es handelt sich um einen Zuschlag zur Förderquote im Projektfonds.

Abbildung 1: Elemente „Gemeindefinanzierung neu“

Quelle: Land OÖ: Richtlinien „Gemeindefinanzierung neu“, S.4.

Tabelle 4 und Tabelle 5 geben einen detaillierten Einblick in die Elemente.

11 28.02.20


Betrag

Volumen

Zweck

66 Mio. € 13 Mio. € 13 Mio. € 30 Mio. € 10 Mio. € 7 Mio. € 2 Mio. €

Sockelbetrag allgemeine Verwaltungsleistungen Kinderbetreuung und Pflichtschulen Gemeindestraßen inkl. Winterdienst Güterwege inkl. Winterdienst Tourismus bei Gemeinden mit mehr als 10.000 Nächtigungen pro Jahr -9 Mio. € Ressourcenausgleich

„GEMEINDEFINANZIERUNG NEU“ IM ÜBERBLICK

10 Mio. € ; später in Abhängigkeit der Haushaltssituation der oö. Gemeinden Härteausgleichsfonds-Kriterien: Definierte Wertgrenzen bei Investitionen/Instandhaltung; freiwillige Ausgaben und Subventionen; Verfügungsmittel/Repräsentationsausgaben; Dienstpostenplan; Anschlussgebühren; Benützungsgebühren Wasser/Kanal; Feuerwehr; Freibäder/Hallenbäder; Essen auf Rädern; Kinderbetreuung/Pflichtschulen; Sportanlagen; Bücherei; Winterdienst; Friedhöfe; Energieaufwand; Ortsbildpflege/Straßenbau/Bauhof/Parkanlagen/Spielplätze; Wildbachverbauung; Tourismus; Raumordnung; Infrastrukturbeiträge; Kassenkredit/Geldverkehrsspesen; Beteiligungen; Gemeindeabgaben; Rücklagen; Versicherungen; Altlasten. Verteilvorgang 1: Höhe der Abgangsdeckung bei Gemeinden mit Stützung von Abgangsgemeinden Ausgleich des Abgang im ordentlichen Haushalt ordentlichen Haushalts Verteilvorgang 2: 15.000 bis 200.000 € (durchschn. 70.000 €) je Stützung von Abgangsgemeinden und Gemeinden Eigenmittelvorsorge zur Gemeinde für Gemeinden mit Abgang im ordentlichen mit geringen Eigenmitteln Projektfinanzierung Haushalt sowie wenn die Gemeinde die notwendigen Eigenmittel für Projektfinanzierungen nicht aufbringen kann; nach zwei Kriterien: Sockelförderung: Förderquote Projektfonds <65%: 30.000 € Förderquote Projektfonds 65-70%: 20.000 € Förderquote Projektfonds 71-75%: 10.000 € Förderquote Projektfonds >75%: 0 € Aufgabenorientierte Verteilungskriterien (wie Strukturfonds) Härteausgleichsfonds

Tabelle 4: „Gemeindefinanzierung neu“ im Überblick – Teil 1

Quelle: KDZ: Eigene Darstellung 2019; auf Basis: Land Oberösterreich: „Gemeindefinanzierung neu“, 2018.

12 28.02.20

Bezeichnung

Strukturfonds Sockelförderung 30.000 € pro Gemeinde Aufgabenorientierte pro Kopf Verteilungskriterien Anzahl der 0-14-Jährigen pro Straßenkilometer Gemeindestraße pro Straßenkilometer Güterweg Beitrag für Tourismusgemeinden (pro Kopf? pro Gemeinde?) Finanzkraftorientierte +25% Zuschlag: unter 899 € Fnianzkraft pro Kopf Verteilungskriterien -25% Abschlag: 1.100-1.200 € pro Kopf -50% Abschlag: 1.200-1.300 € pro Kopf -66% Abschlag: 1.300-1.500 € pro Kopf -80% Abschlag: über 1.500 € pro Kopf Maximalbetrag maximal 400.000 € pro Gemeinde


Volumen

Zweck

Basisförderung Förderquote: 20-80% in Abhängigkeit des Verhältnisses zwischen eigener Finanzkraft pro Kopf und der durchschn. Landesfinanzkraftquote. Ausgangsbasis 55% Zuschläge nach Finanzkraftsumme <500.000 €: Zuschlag 10% Finanzkraftsumme Finanzkraftsumme <1.000.000 €: Zuschlag 7,5% Finanzkraftsumme <1.500.000 €: Zuschlag 5%

Projektförderung, Ressourcenausgleich

Ressourcenausgleich

Sonderkompetenz Oö. Möglichkeit der Festlegung einer höheren Landesregierung Basisfinanzierung als 55% Pflichtschulbauten Orientierung an Finanzkraft der Herkunftsgemeinden der SchülerInnen

Ressourcenausgleich

13 28.02.20

Regionalisierungsfonds bis 15 Mio. € Förderbare Projekte: Pflichtschulbau- und GTS-Maßnahmen, Kindergärten und Krabbelstuben, Horte, Amtsgebäude, Bauhöfe und Kommunalfahrzeuge, Sportanlagen und Bäderbauten, Feuerwehrzeugstätten, Musikprobelokale, Veranstaltungsinfrastruktur Förderung von 15% Zuschlag zur Förderquote aus dem Projektfonds interkommunalen Förderung von Gemeindekooperationen Projekten Zusammenführung von 15% Zuschlag zur Förderquote aus dem Projektfonds Förderung von Gemeindekooperationen Infrastruktur Gemeindefusionen Fördermittel für max. drei "Fusionprojekte" der neuen Gemeinden; 15% Zuschlag zur Förderquote aus dem Förderung von Gemeindefusionen Projektfonds

„GEMEINDEFINANZIERUNG NEU“ IM ÜBERBLICK

Betrag

Tabelle 5: „Gemeindefinanzierung neu“ im Überblick – Teil 2

Quelle: KDZ: Eigene Darstellung 2019; auf Basis: Land Oberösterreich: „Gemeindefinanzierung neu“, 2018.

Bezeichnung

Projektfonds rund 70 Mio. € Voraussetzungen: positive Bedarfsprüfung; Nachweis für erforderliche Eigenmittel (1/3); Feststellung der anerkennbaren Projektkosten; Geringfügigkeitsgrenzen in Abhängigkeit der Finanzkraft: bis 1 Mio. € Finanzkraft: 20.000 € bis 2 Mio. €: 30.000 € bis 3 Mio. €: 50.000 € bis 5 Mio. €: 75.000 € bis 7 Mio. €: 100.000 € bis 10 Mio. €: 150.000 € über 10 Mio. €: 200.000 € Förderbare Projekte: Feuerwehrfahrzeuge, Pflichtschulbau- und GTS-Maßnahmen, Kindergärten und Krabbelstuben, Horte, Musikschulen, Feuerwehrzeugstätten, Amtsgebäude und Bauhöfe in Gemeinden über 1.500 EW, Friedhöfe und Aufbahrungshallen, Kommunalfahrzeuge, Musikprobelokale, Sportstättenbau, Bäderbauten


„GEMEINDEFINANZIERUNG NEU“ IM ÜBERBLICK

Strukturfonds Der Strukturfonds umfasst Mittel in der Höhe von 66 Mio. Euro. Davon stammen 60 Mio. Euro aus dem Topf der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel, 6 Mio. Euro sind Landesmittel. Der Zweck ist eine Stärkung der Gemeindeautonomie. Hierfür wird ein Set an verschiedenen Verteilungskriterien verwendet:  

Sockelförderung: Fixbetrag in der Höhe von 30 Tsd. Euro pro Gemeinde. Aufgabenorientierte Verteilungskriterien: Berücksichtigung der Einwohnerzahl, der Anzahl der 0-14-Jährigen, der Straßenkilometer bei Gemeindestraßen und Güterwegen sowie Nächtigungszahlen. Finanzkraftorientierte Verteilungskriterien: Hier bestehen Zu- oder Abschläge zu den aufgabenorientierten Verteilungskriterien in Abhängigkeit der Finanzkraft. Bei den finanzschwachen Gemeinden werden die aufgabenorientierten Mittel um 25 Prozent erhöht, bei den finanzkräftigsten Gemeinden reduzieren sich diese um 80 Prozent. Auch gibt es einen Maximalbetrag von 400 Tsd. Euro.

Härteausgleichsfonds Im Härteausgleichsfonds werden insgesamt 10 Mio. Euro jenen Gemeinden zur Verfügung gestellt, welche einen Abgang im ordentlichen Haushalt aufweisen oder Probleme bei der Finanzierung von Eigenmittelanteilen bei Infrastruktur-Projekten aufweisen. Zweck ist, Abgangsgemeinden in Oberösterreich zu verhindern und finanzschwache Gemeinden bei der Projektfinanzierung zu unterstützen. Dies bedeutet, dass Abgänge im ordentlichen Haushalt bei Einhaltung von Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung (z.B. in den Bereichen Wertgrenzen bei Investitionen, freiwillige Ausgaben, Benützungsgebühren, Gemeindeabgaben) ausgeglichen werden. Jene Gemeinden, welche die notwendigen Eigenmittel für Projektfinanzierungen nicht aufbringen können, erhalten Fixbeträge in Abhängigkeit der Förderquoten im Projektfonds (daher in Abhängigkeit ihrer Finanzkraft). Auch werden aufgabenorientierte Verteilungskriterien (analog dem Strukturfonds) berücksichtigt. Projektfonds Der größte Teil der Mittel wird mit rund 70 Mio. Euro im Rahmen des Projektfonds verteilt, womit die Finanzierung von Infrastrukturprojekten gewährleistet werden soll. Die Förderquote kann zwischen 20 und 80 Prozent der Investitionskosten betragen und ist von der Finanzkraft abhängig. Damit ein Investitionsprojekt gefördert werden kann, muss ein Mindestvolumen in Abhängigkeit der Finanzkraft gegeben sein. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei finanzschwachen Gemeinden bei 20 Tsd. Euro, bei finanzstarken Gemeinden bei 200 Tsd. Euro. Regionalisierungsfonds Bis zu 15 Mio. Euro stehen für Infrastruktur-Projekte durch Gemeinde-Kooperationen zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um einen Zuschlag von 15 Prozent zur Förderquote aus dem Projektfonds, welche sich an der Finanzkraft orientiert.

14 28.02.20


AUSWIRKUNGEN AUF DIE GEMEINDEFINANZEN

II

Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen

Im Folgenden werden die finanziellen Auswirkungen der neuen Regelung auf die horizontale Verteilung der Gemeinden auf Basis von zwei Informationsquellen dargestellt. 

Erstens wurden vom Land Daten zur Verfügung gestellt, welche eine Gegenüberstellung der Förderungen der Jahre 2017 und 2018 ermöglichen. Auch ist hier eine Differenzierung der Förderungen nach den genannten Fonds möglich. Zweitens kann als Quelle auf die von den Gemeinden verbuchten Förderungen zurückgriffen werden (Gemeindefinanzdaten der Statistik Austria). Hier ist eine Unterscheidung in laufende Transfers und einmalige Kapitaltransfers möglich.

Vorteil bei den Länderdaten ist, dass eine tiefergehende Differenzierung der Zahlungen nach den Fonds der „Gemeindefinanzierung neu“ möglich ist. Beim Gemeindefinanzdatensatz der Statistik Austria kann hingegen die Betrachtung eines 5-Jahre-Zeitraums erfolgen.

1

Ergebnisse auf Basis Länderdaten

Ergebnisse nach Fonds In Tabelle 6 wird ein Überblick über die Auszahlungen des Landes Oberösterreich nach den verschiedenen Fonds gegeben. Die Neuregelung gilt ab 2018. Die Zuordnung der Finanzströme 2017 zu den Fonds, welche einen Vergleich dieser beiden Jahre ermöglicht, erfolgte durch das Land. Auch gemäß FAG 2017 sind die Mittel ab 2017 nach den verschiedenen Verwendungszwecken auszuweisen. Insgesamt kam es zu mehreren Änderungen der Schwerpunktsetzung:     

Der Strukturfonds wurde deutlich aufgestockt. Etwa ein Viertel der Mittel 2018 kommen aus dem Strukturfonds. Das Gewicht des Härteausgleichsfonds ist gleich geblieben. Anteilsmäßig weniger Mittel gibt es im Projektfonds. Hier reduzierte sich der Anteil von 37 Prozent 2017 auf 26 Prozent 2018. Der Anteil für interkommunale Kooperationen ist annähernd gleich. Weniger Gewicht erhalten Sonderfinanzierungen. Ihr Anteil geht von 23 auf 16 Prozent zurück.

Die Fonds speisen sich überwiegend aus den Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln (2018: 227,8 Mio. Euro) und in geringem Ausmaß aus Landesmitteln (2018: 9,3 Mio. Euro). Im Jahr 2018 konnte auf in den Vorjahren nicht gänzlich ausgeschüttete Mittel zurückgegriffen werden, weshalb das ausbezahlte Volumen 2018 merkbar höher lag als 2017 (siehe auch Tabelle 2). 2019 sollte der Auszahlungsbetrag wieder niedriger ausfallen.

15 28.02.20


AUSWIRKUNGEN AUF DIE GEMEINDEFINANZEN

Abbildung 2: Auszahlungen nach Fonds, 2017/2018 6%

2018

2017 16%

23%

Strukturfonds 31%

3%

2%

26%

Härteausgleichsfonds Projektfonds Regionalisierungsfonds

26% 30%

Sonderfinanzierung

37%

Quelle: Land Oberösterreich: Meldung an das BMF zu BZ-Mitteln in Oberösterreich.

Tabelle 6: Auszahlungen des Landes Oberösterreich zur Förderung von Gemeinden, 2017/ 2018 Fonds

2017

2018

Veränderung

Strukturfonds

12.000.000

66.268.041

452%

Härteausgleichsfonds

61.077.489

76.083.454

25%

Straßen- und Wegebau, Straßenbeleuchtung

26.911.146

27.615.434

3%

Verteilvorgang 1 Verteilvorgang 2 BZ gem. § 25 Abs. 2 FAG 2017

14.434.535 0 19.731.808

24.015.433 4.060.409 20.392.178

66%

73.832.907

65.000.977

-12%

6.566.152 1.844.570 384.650 8.236.184 19.105.607 10.584.701 4.446.235 17.784.777 4.880.031

6.919.679 1.117.847 2.629.300 6.245.920 13.313.869 7.699.632 4.122.300 18.789.910 4.162.520

5% -39% 584% -24% -30% -27% -7% 6% -15%

5.708.993

5.626.618

-1%

46.406.470

41.093.182

-11%

199.025.859

254.072.272

28%

Projektfonds Amtsgebäude Aufbahrungshallen und Friedhöfe Bäder Bauhöfe, Fahrzeuge und Geräte Feuerwehrwesen Kindergärten, Krabbelstuben und Horte Musikschulen und -probelokale Pflichschulbau- und GTS-Maßnahmen Sportstätten Regionalisierungsfonds Sonderfinanzierung Summe

Quelle: Land Oberösterreich: Meldung an das BMF zu BZ-Mitteln in Oberösterreich.

16 28.02.20

3%


AUSWIRKUNGEN AUF DIE GEMEINDEFINANZEN

Horizontale Verschiebungen nach EW-Klassen In einem zweiten Schritt soll die horizontale Verteilung näher betrachtet werden. In Abbildung 3 sind die Förderungen der Jahre 2017 und 2018 nach Einwohnerklassen und Fonds dargestellt. Dabei zeigt sich einerseits, dass sich 2018 insgesamt das Gesamtvolumen erhöht hat, da verstärkt auf in den Vorjahren nicht ausgeschüttete Mittel zurückgegriffen wurde (siehe Tabelle 2). Andererseits zeigt sich eine signifikante Veränderung der Förderhöhe nach EW-Klassen. So stiegen die Förderungen für die Kleinstgemeinden um 61 Prozent und jene der Gemeinden von 500 bis 2.500 EW um 32 bzw. 37 Prozent. Die Steigerungen der Gemeinden von 2.500 bis 20.000 EW lagen bei 20 bzw. 25 Prozent, jene der Städte über 20.000 EW nur bei 11 Prozent bzw. bei den Statutarstädten bei 10 Prozent.

80.000.000

70.000.000

70.000.000

60.000.000

60.000.000

30.000.000

Härteausgleichsfonds

20.000.000

10.000.000

Strukturfonds

10.000.000

Statutarstädte

über 20.000 EW

10.001-20.000 EW

5.001-10.000 EW

0

2.501-5.000 EW

Statutarstädte

über 20.000 EW

10.001-20.000 EW

2.501-5.000 EW

5.001-10.000 EW

501-1.000 EW

1.001-2.500 EW

bis 500 EW

0

+10%

Projektfonds

20.000.000

+11%

30.000.000

+25%

40.000.000

+20%

Regionalisierungsfonds

1.001-2.500 EW

40.000.000

50.000.000

+32%

Sonderfinanzierung

501-1.000 EW

50.000.000

+22%

90.000.000

80.000.000

2018

+37%

100.000.000

+61%

2017

90.000.000

bis 500 EW

100.000.000

Euro

Euro

Abbildung 3: Förderungen nach Fonds und EW-Klassen in Euro, 2017/2018

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen; auf Basis: Land Oberösterreich: Meldung an das BMF zu BZ-Mitteln in Oberösterreich.

Insgesamt ergibt sich dadurch eine Anteilsverschiebung nach EW-Klassen. Der stärkste Zuwachs um 2,7 Prozentpunkte besteht bei den Gemeinden von 1.000 bis 2.500 EW. Vergleichsweise geringe Zuwächse bestehen bei den Gemeinden unter 1.000 EW. In allen weiteren EW-Klassen kommt es zu Anteilsrückgängen, besonders stark bei den Gemeinden von 2.500 bis 5.000 EW (-1,1 Prozent) und bei den Statutarstädten (-1,0 Prozent).

17 28.02.20


AUSWIRKUNGEN AUF DIE GEMEINDEFINANZEN

Abbildung 4: Anteile der Gemeinden nach EW-Klassen am Fördervolumen, 2017/2018 1,1%

7,2% 1,8%

0,8% 3,3%

2017

bis 500 EW 3,1%

501-1.000 EW

11,3%

6,2% 0,7%

1,2%

11,7%

1.001-2.500 EW 2.501-5.000 EW

12,5%

2018

1%

12,2%

5.001-10.000 EW 10.001-20.000 EW

36,2%

über 20.000 EW

25,8%

38,9%

24,7%

Statutarstädte Sonstige (GV)

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen; auf Basis: Land Oberösterreich: Meldung an das BMF zu BZ-Mitteln in Oberösterreich.

Hinsichtlich der horizontalen Verteilung ist insbesondere auch die Betrachtung der Pro-KopfWerte relevant. Die Förderungen pro Kopf sinken deutlich mit der EW-Klasse. Lag das Verhältnis zwischen kleinster und größter EW-Klasse im Jahr 2017 noch bei 1:11, so erhöhte sich dieses 2018 auf 1:15.

900

Euro pro Kopf

2017

800 700 600

900

2018

800 700

Spanne 1:15

600 500

300

200

Härteausgleichsfonds

200

100

Strukturfonds

100 0

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen; auf Basis: Land Oberösterreich: Meldung an das BMF zu BZ-Mitteln in Oberösterreich, EW-Klassen gemäß Statistik Austria Bevölkerungsstand 01.01.2018.

18 28.02.20

Statutarstädte

Statutarstädte

über 20.000 EW

10.001-20.000 EW

5.001-10.000 EW

2.501-5.000 EW

1.001-2.500 EW

501-1.000 EW

bis 500 EW

0

über 20.000 EW

Projektfonds

10.001-20.000 EW

300

400

5.001-10.000 EW

Regionalisierungsfonds

2.501-5.000 EW

Sonderfinanzierung

1.001-2.500 EW

Spanne 1:11

400

501-1.000 EW

500

bis 500 EW

Euro pro Kopf

Abbildung 5: Förderungen pro Kopf nach EW-Klassen, 2017/2018


AUSWIRKUNGEN AUF DIE GEMEINDEFINANZEN

Horizontale Verschiebungen nach Finanzkraft-Quintilen Die „Gemeindefinanzierung neu“ enthält quer durch alle Fonds ressourcenausgleichende Elemente. Insofern interessiert, in welchem Ausmaß die Neuregelung zu einer Veränderung der Finanzkraftausstattung führt. Hierzu wurden die Gemeinden in Finanzkraft-Quintile unterteilt. Dies bedeutet, dass sämtliche Gemeinden nach ihrer Finanzkraft (Ertragsanteile + eigene Steuern) sortiert und in fünf gleich große Gruppen unterteilt wurden.7 Insgesamt erkennt man, dass die Förderungen absolut mit den Finanzkraft-Quintilen zunehmen. 2017 zeigten sich vergleichsweise niedrige, tendenziell ähnliche Werte bei den ersten drei Finanzkraft-Quintilen, 2018 zeigt sich ein gleichmäßigerer Verlauf. Besonders starke Steigerungen verzeichneten die Gemeinden im 3. Finanzkraft-Quintil mit + 51 Prozent. Die Steigerung in den beiden finanzkräftigsten Quintilen lag hingegen nur bei 18 bzw. 20 Prozent. Die Anstiege in den beiden finanzschwächsten Quintilen bewegten sich bei 33 bzw. 34 Prozent. Die deutlich meisten Mittel werden in beiden Jahren an die finanzkräftigsten Gemeinden ausbezahlt, wobei hier auch 60 Prozent der gesamten oberösterreichischen Bevölkerung leben.

80.000.000

70.000.000

70.000.000

60.000.000

60.000.000 50.000.000

30.000.000

0

FK-Quintil 5

0

FK-Quintil 4

10.000.000

FK-Quintil 3

10.000.000

FK-Quintil 2

20.000.000

FK-Quintil 1

20.000.000

FK-Quintil 5

Strukturfonds

30.000.000

40.000.000

FK-Quintil 4

Härteausgleichsfonds

FK-Quintil 1

Projektfonds

40.000.000

+33%

Regionalisierungsfonds

FK-Quintil 3

Sonderfinanzierung

50.000.000

+20%

80.000.000

2018

+18%

90.000.000

+51%

90.000.000

+34%

2017

100.000.000

FK-Quintil 2

100.000.000

Euro

Euro

Abbildung 6: Förderungen nach Fonds und Finanzkraft-Quintilen in Euro, 2017/2018

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen; auf Basis: Land Oberösterreich: Meldung an das BMF zu BZ-Mitteln in Oberösterreich.

7

Im 1. Finanzkraft-Quintil befinden sich die Gemeinden mit der geringsten, im 5. Finanzkraft-Quintil die Gemeinden mit der höchsten Finanzkraft. Näheres auch in den methodischen Erläuterungen.

19 28.02.20


AUSWIRKUNGEN AUF DIE GEMEINDEFINANZEN

Auch bei der Anteilsverteilung zeigt sich die deutliche Verbesserung für die Gemeinden im mittleren Finanzkraft-Quintil. Hingegen verloren die finanzkräftigeren Gemeinden Anteile. Abbildung 7: Anteile der Gemeinden nach Finanzkraft-Quintilen am Fördervolumen, 2017/2018 1,8%

1,2%

2017

13,0%

2018

13,6% FK-Quintil 1 29,6%

31,6%

FK-Quintil 2

16,0%

16,9%

FK-Quintil 3 FK-Quintil 4 15,4%

FK-Quintil 5

22,1%

18,3%

20,5%

Sonstige (GV)

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen; auf Basis: Land Oberösterreich: Meldung an das BMF zu BZ-Mitteln in Oberösterreich.

Eine Betrachtung der Förderungen pro Kopf zeigt sehr deutlich die ressourcenausgleichende Wirkung der Zahlungen, welche mit der Neuregelung 2018 noch weiter verstärkt wurde. So waren die Förderungen an die Gemeinden im niedrigsten Finanzkraft-Quintil 2017 um das 4,2-fache höher. 2018 waren sie um das 4,7-fache höher.

600

Euro pro Kopf

Euro pro Kopf

Abbildung 8: Förderungen pro Kopf nach Finanzkraft-Quintilen, 2017/2018

2017

500

400

2018

500

Spanne 1:4,7 400

Spanne 1:4,2 Sonderfinanzierung

300

600

300

Regionalisierungsfonds Projektfonds

200

Härteausgleichsfonds

200

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen; auf Basis: Land Oberösterreich: Meldung an das BMF zu BZ-Mitteln in Oberösterreich, EW-Klassen gemäß Statistik Austria Bevölkerungsstand 01.01.2018.

20 28.02.20

FK-Quintil 5

FK-Quintil 4

FK-Quintil 3

FK-Quintil 2

FK-Quintil 5

FK-Quintil 4

FK-Quintil 3

0

FK-Quintil 2

0

FK-Quintil 1

100

FK-Quintil 1

Strukturfonds 100


AUSWIRKUNGEN AUF DIE GEMEINDEFINANZEN

Horizontale Verschiebungen zwischen städtischem und ländlichem Raum In der dritten Betrachtungskategorie werden die Gemeinden entsprechend ihrer geografischen Lage zugeordnet. Die Förderungen kommen in einem hohen Maße dem ländlichen Raum zugute. Diese Gemeinden verzeichneten auch mit +37 Prozent die höchsten Steigerungen. Mit 22 Prozent erhöhten sich die Mittel für Gemeinden von regionalen Zentren sowie im ländlichen Raum im Umland von Zentren. Die Förderungen an Zentren stiegen hingegen nur um 13 Prozent. Abbildung 9: Förderungen nach Fonds und Raumtyp in Euro, 2017 und 2018 Euro

140.000.000

Euro

140.000.000

2017

+37%

120.000.000

120.000.000

100.000.000

100.000.000

80.000.000

80.000.000

2018

+22% Sonderfinanzierung

60.000.000

60.000.000

Regionalisierungsfonds Projektfonds 40.000.000

Härteausgleichsfonds

+13%

40.000.000

Strukturfonds 20.000.000

20.000.000

+22%

Urbane Groß-, Mittel- und Kleinzentren

Regionale Zentren

Ländlicher Raum im Umland von Zentren

0

Ländlicher Raum

Urbane Groß-, Mittel- und Kleinzentren

Regionale Zentren

Ländlicher Raum im Umland von Zentren

Ländlicher Raum

0

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen; auf Basis: Land Oberösterreich: Meldung an das BMF zu BZ-Mitteln in Oberösterreich.

2017 flossen 51 Prozent der Mittel an Gemeinden im ländlichen Raum, 2018 lag der Anteil bei 55 Prozent. Im Vergleich dazu leben 35 Prozent der Bevölkerung im ländlichen Raum. Die Stärkung der Gemeinden im ländlichen Raum ging zulasten der anderen Gemeindeklassen, deren Anteile an den Gesamtmitteln sich durchwegs verringerten.

21 28.02.20


AUSWIRKUNGEN AUF DIE GEMEINDEFINANZEN

Abbildung 10: Anteile der Gemeinden nach Raumtyp am Fördervolumen, 2017 und 2018 1,8%

1,2%

2017

2018

14,0%

15,8%

Ländlicher Raum

3,3%

3,5% Ländlicher Raum im Umland von Zentren 51,1%

Regionale Zentren

55,0%

26,5% Urbane Groß-, Mittel- und Kleinzentren

27,7%

Sonstige (GV)

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen; auf Basis: Land Oberösterreich: Meldung an das BMF zu BZ-Mitteln in Oberösterreich.

Eine Betrachtung der Pro-Kopf-Werte zeigt, dass die Umverteilung mit der neuen Regelung auch nach Regionstyp zunimmt. So erhöhte sich die Spanne von 1:3,0 auf 1:3,6. Auffällig ist, dass 2017 die Pro-Kopf-Werte für regionale Zentren und urbane Groß-, Mittel- und Kleinzentren annähernd gleich hoch sind. 2018 konnten sich die regionalen Zentren verbessern.

400

400

2017

Euro pro Kopf

Euro pro Kopf

Abbildung 11: Förderungen pro Kopf nach Raumtyp, 2017/2018

300

2018

300

Spanne 1:3,6

Spanne 1:3 Sonderfinanzierung

200

Regionalisierungsfonds

200

Projektfonds Härteausgleichsfonds

Urbane Groß-, Mittel- und Kleinzentren

0

Regionale Zentren

Urbane Groß-, Mittel- und Kleinzentren

Regionale Zentren

Ländlicher Raum im Umland von Zentren

Ländlicher Raum

0

100

Ländlicher Raum im Umland von Zentren

Strukturfonds

Ländlicher Raum

100

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen; auf Basis: Land Oberösterreich: Meldung an das BMF zu BZ-Mitteln in Oberösterreich.

22 28.02.20


AUSWIRKUNGEN AUF DIE GEMEINDEFINANZEN

Ausgewählte Städte im Detail Ergänzend soll auch noch ein Blick auf ausgewählte Städte geworfen werden. In Abbildung 12 sind die Förderungen 2018 an einzelne Städte nach Fonds dargestellt. Linz, Steyr und Wels fallen nicht unter die allgemeinen Verteilungsregeln der „Gemeindefinanzierung neu“, ihr Anteil an den Gemeinde-Bedarfszuweisungen wird in der Länderdatei anderweitig ausgewiesen (Sonderfinanzierung). Ein Vergleich der einzelnen Städte stellt sich aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen als schwierig heraus. So sind die Gemeinden unterschiedlich groß (siehe zweite Skala rechts bzw. die roten Punkte der Abbildung) und auch die Finanzkraft ist sehr verschieden. Betrachtet man etwa die Mittel aus dem Strukturfonds, fallen diese durchaus uneinheitlich aus. Die Städte Kirchdorf an der Krems und Rohrbach-Berg erhalten auch nennenswerte Mittel aus dem Härteausgleichsfonds. Die Mittel aus dem Projektfonds sind in Abhängigkeit der eingereichten Projekte sehr unterschiedlich.

300 200.000 250

EinwohnerInnen

Euro pro Kopf

Abbildung 12: Förderungen an ausgewählte Städte in Euro pro Kopf und EinwohnerInnen, 2018

150.000 200

150

100.000

100 50.000 50

Strukturfonds

Härteausgleichsfonds

Projektfonds

Regionalisierungsfonds

Sonderfinanzierung

Vöcklabruck

Schärding

Rohrbach-Berg

Ried im Innkreis

Perg

Traun

Leonding

Kirchdorf an der Krems

Grieskirchen

Gmunden

Freistadt

Eferding

Braunau am Inn

Wels

Steyr

0

Linz

0

Bevölkerung

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen; auf Basis: Land Oberösterreich: Meldung an das BMF zu BZ-Mitteln in Oberösterreich; Statistik Austria: Statistik der Bevölkerungsstandes 2018.

23 28.02.20


AUSWIRKUNGEN AUF DIE GEMEINDEFINANZEN

2

Ergebnisse auf Basis Gemeindefinanzdatensatz

Eine zweite Datenquelle stellt der Gemeindefinanzdatensatz der Statistik Austria dar. Hier ergibt sich zusätzlich eine Betrachtungsweise über einen längeren Zeitraum. Nachteil ist jedoch, dass die Abgrenzbarkeit der Gemeinde-Bedarfszuweisungen nicht ausreichend gegeben ist.8 Weiters zu erwähnen ist, dass hier ausschließlich die Einnahmen der Gemeinden verzeichnet sind. Zahlungen des Landes an Gemeindeverbände oder weitere ausgelagerte Gemeindeinstitutionen werden hier nicht erfasst. Dennoch ist eine Betrachtung des Gemeindefinanzdatensatzes hilfreich, da hier Verschiebungen in einem größeren Zeitrahmen erkennbar sind. Veränderungen im 5-Jahres-Zeitraum Die Transfereinnahmen der Gemeinden vom Land bewegten sich von 2014 bis 2018 bei 411 bis 480 Mio. Euro. In dieser Gesamtsumme sind nicht nur die Gemeinde-Bedarfszuweisungen enthalten, sondern auch weitere Transfers vom Land an die Gemeinden. Zu nennen sind hier insbesondere laufende Kostenbeiträge im Kinderbetreuungsbereich oder die Weitergabe der Investitionszuschüsse des Bundes in den Bereichen Ganztagsschulen und Kindergarten. In Abbildung 13 sind die gemäß den Rechnungsabschlüssen der Länder ausbezahlten Gemeinde-Bedarfszuweisungen an Gemeinden ausgewiesen (türkis). Lag der Anteil der Gemeinde-Bedarfszuweisungen an den gesamten Transfereinnahmen der Gemeinden im Jahr 2014 noch bei 37 Prozent, erhöhte sich der Anteil bis zum Jahr 2018 auf 57 Prozent. Dies zeigt eine wachsende Bedeutung der Gemeinde-Bedarfszuweisungen im Verhältnis zu Landesförderungen. Abbildung 13: Transfereinnahmen der Gemeinden vom Land in Mio. Euro, 2014-2018 600

ab 2017 zusätzliche Gemeinde-BZ-Mittel um rund 20 Mio. € laut FAG 480 Mio. €

500

420 Mio. €

442 Mio. €

411 Mio. €

437 Mio. €

in Mio. Euro

400 300 200

251 Mio. € 198 Mio. € 157 Mio. €

182 Mio. €

196 Mio. €

57% 100

37%

0 2014

41%

41%

48%

Anteil der BZ-Mittel an der Summe der Förderungen 2015 BZ-Mittel an Gemeinden

2016

2017

2018

weitere Förderungen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2019 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2014 bis 2018; Land Oberösterreich: Rechnungsabschlüsse 2014 bis 2018, Anlage 3b. 8

So können laufende Transfereinnahmen sowohl durch Gemeinde-Bedarfszuweisungen begründet sein als auch laufende Personalkostenzuschüsse im Kinderbetreuungsbereich. Einmalige Kapitaltransfereinnahmen können sowohl Projektförderungen gemäß „Gemeindefinanzierung neu“ sein, oder aber auch die Weitergabe von Investitionszuschüssen aufgrund von 15a-Vereinbarungen, etwa für Ganztagsschulen.

24 28.02.20


AUSWIRKUNGEN AUF DIE GEMEINDEFINANZEN

Gleichzeitig zeigt sich eine Verschiebung innerhalb der Förderstruktur. So steigt der Anteil an laufendenden Transfers (z.B. Haushaltsausgleich, Ko-Finanzierungen Kinderbetreuung) von 2014 auf 2017 kontinuierlich an. Mit 2018 ist dann ein massiver Anstieg der laufenden Transfers erkennbar, was vorwiegend auf die Einführung des Strukturfonds zurückzuführen ist. Die Ergebnisse des Vorkapitels gemäß Detailbetrachtung der Gemeinde-Bedarfszuweisungen spiegeln sich auch in der Gesamtbetrachtung der Transfereinnahmen vom Land wider. In den folgenden Abbildungen ist der dynamische Ausgabenverlauf erkennbar. So wurden 2015 die höchsten Beträge innerhalb des Betrachtungszeitraums verzeichnet.9 2016 und 2018 sind von der Höhe her vergleichbar. Betrachtet man diese beiden Jahre werden die genannten Verschiebungen zwischen den Gemeindeklassen weitgehend bestätigt. Nach EW-Klasse (Abbildung 14 sowie Tabelle 15 im Anhang) kam es von 2017 auf 2018 sowohl absolut als auch pro Kopf zu deutlich überdurchschnittlichen Steigerungen bei kleineren Gemeinden. Abbildung 14: Transfereinnahmen vom Land nach EW-Klassen pro Kopf, 2014-2018 0

100

200

300

400

500

600

700

800

900

bis 500 EW

501 bis 1.000 EW

1.001 bis 2.500 EW 2014 2015 2.501 bis 5.000 EW

2016 2017

5.001 bis 10.000 EW

2018

10.001 bis 20.000 EW

über 20.000 EW* in Euro pro Kopf

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2019 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2014 bis 2018. Anmerkung: * exklusive Statutarstädte.

Nach Finanzkraft-Quintilen (Abbildung 15 sowie Tabelle 15 im Anhang) sind es vor allem die ersten drei Quintile, welche Zuwächse verzeichnen können. Dies verdeutlicht die nun verstärkte ressourcenausgleichende Wirkung der neuen Regelung.

9

Die Schwankungen im Zeitverlauf sind v.a. auf Investitionsprogramme (v.a. Kinderbetreuung, Ganztagsschulen) zurückzuführen.

25 28.02.20


AUSWIRKUNGEN AUF DIE GEMEINDEFINANZEN

Abbildung 15: Transfereinnahmen vom Land nach FK-Quintilen pro Kopf, 2014-2018 0

100

200

300

400

500

600

700

800

900

FK-Quintil 1

FK-Quintil 2

2014 2015

FK-Quintil 3

2016 2017 2018

FK-Quintil 4

FK-Quintil 5 in Euro pro Kopf

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2019 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2014 bis 2018.

Nach Raumtyp (Abbildung 16 sowie Tabelle 15 im Anhang) profitieren primär die Gemeinden im ländlichen Raum. Hier finden sich verstärkt kleine und finanzschwache Gemeinden. Abbildung 16: Transfereinnahmen vom Land nach Raumtyp pro Kopf, 2014-2018 0

100

200

300

400

500

600

700

800

900

Ländlicher Raum 2014

Ländlicher Raum im Umland von Zentren

2015 2016 2017

Regionale Zentren

2018

Urbane Groß-, Mittel- und Kleinzentren in Euro pro Kopf

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2019 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2014 bis 2018.

Verschiebungen zwischen laufenden und einmaligen Transfers Eine weitere Betrachtungsebene betrifft die Struktur der Förderungen. In den folgenden Übersichten werden die von den Gemeinden verbuchten laufenden und einmaligen Transfers differenziert. Im Jahr 2018 ist – gegenüber den Vorjahren – eine deutliche Stärkung der laufenden Transfers erkennbar, und zwar bei sämtlichen Gemeinden bis etwa 10.000 EW (Abbildung 17). Lag der

26 28.02.20


AUSWIRKUNGEN AUF DIE GEMEINDEFINANZEN

durchschnittliche Anteil der laufenden Transfers (Tabelle 18 im Anhang) im Zeitraum 2014 bis 2017 zwischen 2910 und 38 Prozent (exkl. Statutarstädte), erhöhte sich dieser bis 2018 schlagartig auf 51 Prozent. Bei sämtlichen Gemeinden bis 20.000 EW erhöhte sich der Anteil der laufenden Transfers von 2014 bis 2018 um zumindest 10 Prozentpunkte. Abbildung 17: Laufende Transfers und Kapitaltransfers vom Land in Euro pro Kopf nach EW-Klassen, 2017 und 2018 Euro pro Kopf

100

200

2017

300

321

400

500

501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW

2017

2.501 bis 5.000 EW

2017

5.001 bis 10.000 EW

2017 2018

99

130

10.001 bis 20.000 EW

599

2017

2017

113

117

2018

126

101

2017

126

265

2018 151

900

1.000

270

290

225

100

201

152 65

800

235

223

2018

700

313 399

2018

600

243

2018

über 20.000 EW*

bis 500 EW

0

142 164

46

laufende Transfers vom Land 2017 Kapitaltransfers vom Land 2017

2018

139

37

laufende Transfers vom Land 2018 Kapitaltransfers vom Land 2018

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2019 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2017 und 2018. Anmerkung: * exklusive Statutarstädte.

Nach Finanzkraft-Quintilen (Abbildung 18) zeigt sich, dass der Anteil an laufenden Transfers quer durch alle Quintile von 2017 auf 2018 deutlich ansteigt. Auch dies ist zu einem wesentlichen Teil auf die Einführung des Strukturfonds zurückzuführen.

10

Die niedrigeren Werte ergeben sich aufgrund stärkerer Investitionszuschüsse bei Ausbauprogrammen.

27 28.02.20


AUSWIRKUNGEN AUF DIE GEMEINDEFINANZEN

Abbildung 18: Laufende Transfers und Kapitaltransfers vom Land in Euro pro Kopf nach FK-Quintil, 2017 und 2018 Euro pro Kopf

FK-Quintil 5 FK-Quintil 4 FK-Quintil 3 FK-Quintil 2 FK-Quintil 1

0

100

2017

200

247 213

187

234

112

230

160 75

800

268

118

2018

700

258

266

2018

600

275

179

2018

2017

500

437

2017

2017

400

287

2018

2017

300

155 laufende Transfers vom Land 2017

164

Kapitaltransfers vom Land 2017 2018

109

laufende Transfers vom Land 2018

131

Kapitaltransfers vom Land 2018

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2019 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2017 und 2018.

Nach Raumtyp (Abbildung 19) zeigt sich ebenfalls durchgehend eine Zunahme der Bedeutung der laufenden Transfers. Dies trifft allerdings nicht auf die urbanen Zentren zu, da größere Städte weniger von Struktur- und Härteausgleichsfonds profitieren. Abbildung 19: Laufende Transfers und Kapitaltransfers vom Land in Euro pro Kopf im städtischen und ländlichen Raum, 2017 und 2018 Euro pro Kopf

Urbane Groß-, Mittelund Regionale Kleinzentren Zentren

Ländlicher Raum im Umland von Zentren

Ländlicher Raum

0

100

2017

2017 2018

194

84

192

121

118

600

232 217

90

500

227

150

2018

400

245 260

2017

2018

300

168

2018

2017

200

112 123 117

laufende Transfers vom Land 2017 Kapitaltransfers vom Land 2017 laufende Transfers vom Land 2018 Kapitaltransfers vom Land 2018

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2019 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2017 und 2018.

28 28.02.20


FINANZWIRTSCHAFTLICHE BETRACHTUNG

III Finanzwirtschaftliche Betrachtung Eine finanzwirtschaftliche Analyse der „Gemeindefinanzierung neu“ kann aus verschiedenen Blickwinkeln erfolgen. Beurteilungskriterien zum Finanzausgleich können dabei auf mehreren Ebenen ansetzen: 

Systemische Kriterien: Diese zielen auf die übergeordneten Rahmenbedingungen und Zielsetzungen des Finanzausgleichs ab. Wichtige Kriterien sind hierbei die Konnexität, die institutionelle Kongruenz oder die fiskalische Äquivalenz. Diese Kriterien zielen daher auf ein möglichst gut abgestimmtes Verhältnis zwischen Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen ab. Strukturelle Kriterien: Diese stellen auf die konkrete Ausgestaltung der finanziellen Beziehungen zwischen den Gebietskörperschaften ab. Wichtige Kriterien sind hierbei etwa das Ausmaß der Abgabenautonomie bzw. Transferverflechtungen, die erzielten Verteilungswirkungen (Allokation, Distribution – daher Ressourcen- und Lastenausgleich), die Berücksichtigung von Spillovers und lokalen/regionalen Präferenzen sowie generell der Aspekt der Transparenz. Diese Kriterien legen daher ihren Schwerpunkt auf die möglichst optimale Abstimmung zwischen den Akteuren. Technisch-administrative Kriterien: Diese zielen auf die praktischen Detailregelungen und die rechtstechnische Umsetzung ab. Wichtige Kriterien betreffen etwa die Einfachheit, Vollständigkeit, Kompatibilität oder die Kosteneffizienz der Regelungen. Diese Kriterien betreffen daher die konkrete Umsetzung von Regelungen.11

In der folgenden tiefergehenden Betrachtung wird der Fokus auf die ersten beiden Kriterienbereiche gelegt, daher die systemischen und strukturellen Kriterien. Die Auseinandersetzung mit dem dritten Teil der technisch-administrativen Kriterien fließt in die Beurteilung der Regelung aus Praxissicht ein. Tabelle 7 gibt einen Überblick über die verwendeten Bewertungskriterien. Das hier vorliegende Bewertungsschema beruht auf einem von Bröthaler/Getzner (TU-Wien) entwickelten Evaluierungsrahmen zum Finanzausgleich 12 und wurde für die vorliegende Fragestellung zur „Gemeindefinanzierung neu“ angepasst und konkretisiert. Auch werden in der Übersicht die im FAG 2017 vorgesehenen Verwendungszwecke von Gemeinde-Bedarfszuweisungen dargestellt. Da sich die Wirkungen der „Gemeindefinanzierung neu“ nur im Zusammenwirkung der weiteren Transferbeziehungen zwischen Land und Gemeinden ergeben, ist eine alleinige Betrachtung der „Gemeindefinanzierung neu“ nicht immer möglich. Insbesondere bei den systemischen Kriterien wird daher der Blick auf das Finanzausgleichssystem erweitert.

11 12

Vgl. Bröthaler u. Getzner: Evaluierungsrahmen zum Finanzausgleich und Einschätzungen zum FAG 2017, 2017, S. 386. Vgl. Bröthaler u. Getzner: Evaluierungsrahmen zum Finanzausgleich und Einschätzungen zum FAG 2017, 2017, S. 386 ff.

29 28.02.20


FINANZWIRTSCHAFTLICHE BETRACHTUNG

Tabelle 7: Finanzwirtschaftliche Bewertungskriterien Bewertungskriterien Systemische Kriterien Grundsätze und Rahmenbedingungen Föderalismusmodell Konnexität, fiskalische Äquivalenz, institutionelle Kongruenz Verantwortlichkeit Transparenz

Beurteilungsmaßstäbe

klare Zuordnung von Kompetenzen und Aufgaben Übereinstimmung der Aufgaben-/Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung im Sinne einer ökonomisch effizienten staatlichen Leistungserbringung Ausmaß der subnationalen Entscheidungsautonomie, Eigenverantwortlichkeit (Grad der Dezentralisierung) Transparenz, Einfachheit der Aufgaben- und Finanzierungsverflechtungen

Explizite Ausrichtung an inhaltlichen; d.h. wirtschaftspolitische Ziele (z.B. Ziel-, Aufgaben-, Leistungs-, Wachstum, Verteilungsgerechtigkeit); Berücksichtigung unterschiedlicher Wirkungsorientierung Grade der Aufgabenerfüllung/Leistungserbringung Transparenz über die Ziele Messbarkeit der Zielsetzungen und Evaluierungen Prozess Reformprozess Institutionelle Kooperation

Längerfristige Reformstrategien, Verhandlungsprinzip Intensität der Kooperation und Koordination zwischen Ebenen und Einheiten, Kompromissintensität

Strukturelle Kriterien Effizienzorientierung, Anreizorientierung Spillover, Skaleneffekte Finanzierbarkeit von zentralörtlichen Leistungen Förderung interkommunaler Kooperationen Regionales Denken Lokale/regionale Präferenzen

Anreize zur effizienten Aufgabenerfüllung und zur Erzielung der gewünschten Wirkungen Berücksichtigung räumlicher externer Effekte und der Kosteneffizienz unterschiedlicher Organisationsformen

Berücksichtigung lokal oder regional unterschiedlicher Präferenzen bzw. Niveaus öffentlicher Güter und Dienstleistungen, Abgrenzung Wahlbedarf

Ressourcenausgleich ressourcenausgleichende Wirkung Rolle der Finanzkraft beim Verteilungsprozess

Ausmaß des Finanzkraft-Ausgleichs und regionalpolitischen Ausgleichs (Kohärenz, Wachstums- gegenüber Verteilungsorientierung)

Lastenausgleich sozio-demografische Rahmenbedingungen geografisch-topografische Rahmenbedingungen regionale Versorgungsfunktion Bezirksverwaltungsagenden

Berücksichtigung von verschiedenen Sonderlasten bzw. von Ausmaß, Niveau und Qualität der Leistungserbringung

Zusammenspiel Ressourcen- und Lastenausgleich

Abstimmung von Ressourcen- und Lastenausgleich und Ausrichtung entsprechend der Zielsetzung

Verwendungszwecke gemäß Finanzausgleichsgesetz 2017 Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Haushalt (Haushaltsausgleich) Deckung außergewöhnlicher Erfordernisse Ausgleich von Härten bisherige Verwendungszwecke Förderung bestehender und zusätzlicher interkommunaler Zusammenarbeit Unterstützung strukturschwacher Gemeinden Förderung von Gemeindezusammenlegungen landesinterner Finanzkraftausgleich zwischen den Gemeinden unter Bedachtnahme auf weitere landesrechtliche Finanzkraftregelungen zusätzliche Verwendungszwecke

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2019; basierend auf FAG 2017 sowie Bröthaler; Getzner: Evaluierungsrahmen zum Finanzausgleich, 2017, S. 388 f.

Systemische Kriterien Grundsätze und Rahmenbedingungen Eine alleinige Betrachtung der Finanzierungsströme im Finanzausgleich vernachlässigt die Tatsache, dass es einer bestmöglichen Übereinstimmung von Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen bedarf. Betrachtet man die Transferverflechtungen zwischen Land und Gemeinden

30 28.02.20


FINANZWIRTSCHAFTLICHE BETRACHTUNG

mit den zahlreichen Ko-Finanzierungsregelungen wird dies besonders deutlich. Es mangelt etwa mehrfach an einer klaren Zuordnung von Kompetenzen und Aufgaben (z.B. Ganztagsschulen). Auch fehlt oftmals die Übereinstimmung der Aufgaben- und Ausgabenverantwortung, wie dies besonders bei den Umlagen für Soziales und Krankenanstalten sichtbar wird. Ziel-, Aufgaben-, Leistungs- und Wirkungsorientierung Durch die hohe Bedeutung der Gemeinde-Bedarfszuweisungen wird einerseits garantiert, dass auch Gemeinden mit geringen finanziellen Spielräumen ausreichend Infrastrukturen und Dienstleistungen bereitstellen können, andererseits entstehen jedoch nicht zu vernachlässigende Abhängigkeitsverhältnisse. Eine Einschränkung der Gemeindeautonomie ist die Folge. Durch Transparenzmängel in der Vielfalt an Transferbeziehungen wird dies noch zusätzlich verstärkt. Zu Beginn des Berichtes werden die Ziele der „Gemeindefinanzierung neu“ angeführt. Zu nennen sind hier insbesondere eine Stärkung der Gemeindeautonomie, Steigerung der Effizienz, Stärkung der Gemeindebudgets, Schaffung von Objektivität und Transparenz und der Abbau bürokratischer Hürden. Insofern besteht Transparenz über die Zielsetzungen. Es ist noch offen, welche Qualität die Evaluierungen haben werden und inwiefern eine Messbarkeit der gesetzten Ziele gelingt. Dies ist von Bedeutung, da bestimmte Ziele durchaus auch unterschiedlich wirken können. Die bestehenden umfassenden Regelungen im Bereich des Härteausgleichsfonds etwa schränken die Gemeindeautonomie ein, andererseits können sie jedoch die Effizienz der Leistungserbringung in den Gemeinden stärken. Ein und dieselbe Maßnahme kann daher das eine Ziel unterstützen, das andere behindern. Bei den Regelungen der „Gemeindefinanzierung neu“ ist offen geblieben, wie die gesetzten Ziele gemessen werden sollen. Die angeführten Ziele stellen auch stark auf die Ressourcenbereitstellung ab, vernachlässigen aber die Wirkungs- und Aufgabenebene. So wird dem Stärken der Gemeindebudgets, um Gemeinden in die Lage zu versetzen, ihre ordentlichen Haushalte auszugleichen und darüber hinausgehend auch die erforderlichen Eigenanteile für außerordentliche Projekte ansparen zu können, viel Gewicht gegeben. Prozess Ein weiteres Bewertungskriterium ist die Qualität des Reformprozesses. Mit dem Paktum zum FAG 2017 wurde vereinbart, dass eine Übertragung der bisherigen Finanzkraftstärkung des Bundes an die Länder mit grundlegenden Transferreformen in den Bundesländern einhergehen sollen. Insbesondere bedeutet dies, dass bei der Neugestaltung des Ressourcenausgleichs das gesamte Transfersystem zwischen Land und Gemeinden zu berücksichtigen ist. Auch Umlagen weisen etwa einen hohen Ressourcenausgleich auf, ebenso auch die GemeindeBedarfszuweisungen. Ein ganzheitlicher Reformprozess, welcher daher nicht nur auf die Gemeinde-Bedarfszuweisungen, sondern auf das gesamte landesinterne Transfersystem abstellt, fehlt. Da es sich bei den Gemeinde-Bedarfszuweisungen um originäre Gemeindemittel handelt, wäre im Rahmen eines ganzheitlichen Reformprozesses auch darauf zu achten, dass eine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Land und Gemeinden besteht. Da die Ziele derzeit doch sehr einseitig auf die Stärkung von finanzkraftschwachen Gemeinden ausgerichtet sind, legt dies nahe, dass bei der Festlegung der Ziele kein ausreichender Interessenausgleich zwischen den Gemeinden erfolgte.

31 28.02.20


FINANZWIRTSCHAFTLICHE BETRACHTUNG

Strukturelle Kriterien Effizienzorientierung, Anreizorientierung Anreize zur Steigerung der Effizienz finden sich primär im Rahmen des Härteausgleichsfonds, welche auf Effizienzsteigerungen innerhalb der einzelnen Gemeinde abstellen. Gleichzeitig werden über den Härteausgleichsfonds aber auch die bestehenden Gemeindestrukturen konserviert, da nur geringe Anreize für Gemeindestrukturreformen bestehen. Auch die Anreize im Regionalisierungsfonds zur Stärkung der interkommunalen Kooperation sind schwach ausgeprägt. Spillover, Skaleneffekte Die Berücksichtigung räumlicher externer Effekte erfolgt nur in geringem Maße – daher ausschließlich im Rahmen der Förderung interkommunaler Kooperationen. Eine Berücksichtigung der Finanzierbarkeit von zentralörtlichen Leistungen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Auch ein koordiniertes Abstimmen der Leistungsangebote innerhalb von Regionen wird in den Richtlinien nicht angeführt. Durch den Ausschluss der drei Statutarstädte (Bezirksverwaltungsagenden) aus den allgemeinen Richtlinien ist ebenfalls davon auszugehen, dass hier Spillovers keine ausreichende Berücksichtigung finden. Lokale/regionale Präferenzen Zweck der Gemeinde-Bedarfszuweisungen ist auch, den Gemeinden eine entsprechende Schwerpunktsetzung mit ihren Projekten zu ermöglichen. Insofern werden auch lokale/regionale Präferenzen bei der Mittelverteilung berücksichtigt. In den Richtlinien wird jedoch keine Verknüpfung mit bestehenden landesweiten Konzepten (z.B. Raumordnungskonzepte, Wirtschaftskonzepte) angesprochen, um die Präferenzen der Gemeinden innerhalb von Regionen zu koordinieren. Ressourcenausgleich Der Ressourcenausgleich ist stark ausgeprägt, was sich auch in den finanzstatistischen Betrachtungen zeigt. Es finden sich finanzkraftausgleichende Elemente in sämtlichen Fonds. Die Finanzkraft wird weitgehend als primäres Verteilungskriterium herangezogen. Weitere regionalpolitische Ausgleiche, welche stärker auf Strukturdaten (z.B. Erwerbsquote) abzielen, erfolgen nicht. Lastenausgleich Der Lastenausgleich ist deutlich unterrepräsentiert und erfolgt ausschließlich im Rahmen des Strukturfonds. Als Lastenkriterien werden die Einwohnerzahl, die Anzahl der 0-14-Jährigen, die Straßenkilometer und die Berücksichtigung von Tourismusgemeinden verwendet. Weitere Lastenkriterien, welche stärker als „Stellvertreterindikatoren“ zu verstehen sind und welche auf die gesamte Aufgabenstruktur hinwirken, bestehen nicht. Beispiele hierfür wären etwa die Siedlungsdichte, generell die Altersstruktur oder die Knüpfung an das Zentrale-Orte-Konzept. Kriterien zur Abgeltung der regionalen Versorgungsfunktion fehlen zur Gänze. Auch eine Abgeltung der höheren Ausgaben in Zusammenhang mit Bezirksverwaltungsagenden erfolgt nicht.

32 28.02.20


FINANZWIRTSCHAFTLICHE BETRACHTUNG

Zusammenspiel Ressourcen- und Lastenausgleich Ressourcen- und Lastenausgleich sind keine getrennten Säulen, sondern sind stark miteinander verbunden. Im Rahmen des Strukturfonds hat der Ressourcenausgleich ein deutlich stärkeres Gewicht. So reduzieren sich die Mittel aus dem Lastenausgleich bei hoher Finanzkraft auf 20 Prozent. Die enge Verwobenheit ist dabei als kritisch zu sehen, da dadurch das ohnehin nur gering ausgeprägte lastenausgleichende Element zusätzlich massiv geschwächt wird. Verwendungszwecke gemäß FAG 2017 Die im FAG 2017 vorgesehenen Verwendungszwecke der Gemeinde-Bedarfszuweisungen finden sich grundsätzlich auch in der Richtlinie wieder. Generell zu sagen ist, dass die Verwendungszwecke dabei sehr generell formuliert sind und dementsprechend einen großen Interpretationsspielraum für die Länder ermöglichen. Beim landesinternen Finanzkraftausgleich zwischen den Gemeinden ist darauf hinzuweisen, dass diese unter Bedachtnahme auf weitere landesrechtliche Finanzkraftregelungen zu erfolgen haben. Dies ist bei den bestehenden Richtlinien nicht erkennbar, da sie die bei den Umlagen bereits bestehende starke ressourcenausgleichende Wirkung zusätzlich verstärken.

33 28.02.20


STÄRKEN, SCHWÄCHEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN AUS SICHT DER STÄDTE

IV Stärken, Schwächen und Handlungsempfehlungen aus Sicht der Städte Im Rahmen des Projektes erfolgte am 23. September 2019 ein Workshop mit Städtevertreterinnen und -vertretern, um die Neuregelung der „Gemeindefinanzierung neu“ zu evaluieren sowie Handlungsempfehlungen abzuleiten.13 Folgend werden die Ergebnisse dargestellt. Im Mittelpunkt standen dabei:   

1

Stärken und Schwächen der aktuellen Regelung Definition der Anforderungen und Zielanpassungen aus Städtesicht Erarbeiten von Handlungsempfehlungen

Gesamteinschätzung

Abbildung 20 zeigt einen ersten Einblick in das Bewertungsergebnis der WorkshopTeilnehmerinnen und -Teilnehmer. Insgesamt zeigte sich, dass die Gesamteinschätzung der Städte zur „Gemeindefinanzierung neu“ mittelmäßig bis gut ausfällt. Im Vergleich zu der bisherigen Regelung kam es für einige Städte insgesamt zu einer leichten Verbesserung, für einige zu einer leichten Verschlechterung. Im Workshop wurde auch betont, dass sich in einigen Städten wenig geändert hat, da sie grundsätzlich eher wenige Förderungen erhalten bzw. derzeit noch bestehende Förderzusagen nach dem alten Regelsystem aufweisen. Betrachtet man einzelne Aspekte zeigt sich folgendes Bild: 

Gute Noten gibt es für die Aspekte der Nachvollziehbarkeit der Regelung und zur Planungssicherheit, welche sich auch gegenüber der Vorgängerregelung verbessert haben. Als mittelmäßig wird die Regelung in den Bereichen Gemeindeautonomie und dem Prozess der Fördervergabe eingeschätzt. Auch hier zeigt sich gegenüber der Vorgängerregelung eine Verbesserung. Als unzureichend wurden die Aspekte der Transparenz hinsichtlich verfolgter Ziele und erreichter Ergebnisse sowie hinsichtlich der Finanzierbarkeit von zentralörtlichen Leistungen eingeschätzt. Auch der hohe Ausgleich von Unterschieden zwischen städtischem und ländlichem Raum wurde negativ bewertet. Bei diesen drei Aspekten wurde auch eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Regelung festgestellt.

Im Folgenden werden die einzelnen Aspekte hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen näher betrachtet.

13

Näheres zu den gestellten Fragen ist dem Kapitel der methodischen Erläuterungen zu entnehmen.

34 28.02.20


STÄRKEN, SCHWÄCHEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN AUS SICHT DER STÄDTE

Abbildung 20: Gesamteinschätzung der aktuellen Regelung sowie im Vergleich zur bisherigen Regelung

Quelle: Ergebnis des Evaluierungsworkshops am 23. Sept. 2019

35 28.02.20


STÄRKEN, SCHWÄCHEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN AUS SICHT DER STÄDTE

2

Stärken und Schwächen

2.1

Stärken

Planungssicherheit Die Planbarkeit und die Planungssicherheit für die Gemeinden haben sich grundsätzlich verbessert und auch die Pünktlichkeit der Auszahlungen wurde positiv bewertet. Nachvollziehbarkeit der Regelung Die Nachvollziehbarkeit der Regelung wird grundsätzlich positiv bewertet und hat sich im Vergleich zur bisherigen Regelung mit der „Gemeindefinanzierung neu“ verbessert. Die Verteilungskriterien des Strukturfonds sind transparent. Prozess der Förder- und Mittelvergabe Der Prozess der Fördervergabe wird von den Städten insgesamt als mittelmäßig bis gut eingeschätzt. Er hat sich gegenüber der bisherigen Regelung verbessert und ist jetzt strukturierter und nachvollziehbarer. Förderung kleiner Gemeinden Die neue Regelung fällt zu Gunsten von kleinen Gemeinden aus. Kleinere Gemeinden profitieren beispielsweise aufgrund von verhältnismäßig größeren Güterwegenetzen und werden dementsprechend bei den aufgabenorientierten Verteilungskriterien des Strukturfonds stärker berücksichtigt und gefördert. Auch für Tourismusgemeinden bringt die „Gemeindefinanzierung neu“ zusätzliche Mittel aus dem Strukturfonds.

2.2

Schwächen

Mängel im Förderprozess Obwohl insgesamt eine Verbesserung im Förderprozess festgestellt werden kann, wird doch auch Verbesserungspotenzial aufgezeigt: 

   

36 28.02.20

Der Genehmigungsprozess wird insgesamt als zu lange eingeschätzt. Es wird nicht ausreichend berücksichtigt, dass wachsende Städte oftmals unter Zeitdruck bei der Realisierung von Projekten stehen. Insbesondere regelmäßig wiederkehrende Projekte, wie dies auf wachsende Gemeinden etwa bei Kindergärten oder Schulen zutrifft, sollten schneller abgewickelt werden. Durch Vorbehalte bei Finanzierungszusagen wird die Planbarkeit erschwert, da dies insbesondere bei größeren Projekten zu Finanzierungsproblemen führen kann. Das Vorhandensein von mehreren Förderstellen beim Land Oberösterreich erschwert und verlangsamt den Prozess. Die Abstimmung zwischen der Direktion Inneres & Kommunales und anderen Direktionen (z.B. GSGD) dauert lange und führt zu Verzögerungen im Prozess. Fehlende zeitnahe Auszahlungen zwingen zu immer längeren Zwischenfinanzierungen.


STÄRKEN, SCHWÄCHEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN AUS SICHT DER STÄDTE

Es fehlen Informationen über die förderbaren Kosten, sodass die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Förderung unklar ist. Es ist nicht klar, welche „Standards“ gefördert werden. Potenziale in Richtung Digitalisierung werden nicht genutzt.

Verteilungs- bzw. Vergabekriterien Grundsätzlich wird die Umlagenbelastung bei der Mittelvergabe nicht berücksichtigt, sondern es besteht vorwiegend eine reine Finanzkraft-Orientierung. Damit wird nicht das tatsächliche finanzielle Potenzial einer Gemeinde berücksichtigt. Die Finanzierbarkeit der regionalen Versorgungsfunktion ist nicht berücksichtigt. Strukturfonds Die Begrenzung der Mittel aus dem Strukturfonds von max. 400 Tsd. Euro ist zu niedrig angesetzt, da dieser Betrag nicht ausreicht, um eine Vielzahl an Basisprojekten, welche in der alten Regelung vom Land gefördert wurden (z.B. Spielplätze, Feuerwehrautos), zu finanzieren. Die Grenzziehung bei 400 Tsd. Euro ist nicht nachvollziehbar und wirkt beliebig. Die Verteilungskriterien zu den Güterwegen und den Tourismusgemeinden sind für die Städte nicht nachvollziehbar und erscheinen zu hoch gewichtet. Projektfonds Der Eigenmittelanteil bei den Projektfonds (ein Drittel) muss bereits bei Projektstart von der Gemeinde nachgewiesen werden. Je nach Projektvolumen kann dies Projekte erschweren/verhindern. Vor allem bei Großprojekten ist die Finanzierbarkeit des Eigenmittelanteils schwierig. Es wird kritisch gesehen, dass sich die finanzkraftabhängige Geringfügigkeitsgrenze, welche für den Projektfonds gilt, an der absoluten Finanzkraft einer Gemeinde orientiert und in keiner Relation zur Bevölkerungszahl steht. Weiters schließt die Geringfügigkeitsgrenze viele Projekte der Städte von der Finanzierung aus (z.B. Spielplätze), die bisher subventioniert wurden. Diese Kosten sind jedoch höher als die im Rahmen des Strukturfonds dafür vorgesehenen Mittel von maximal 400 Tsd. Euro. Es fehlt eine Förderung im Bereich des Straßenbaus. Kleinere Gemeinden erhalten dafür Förderungen aus dem Härteausgleichsfonds und darüber hinaus noch Mittel aus dem Strukturfonds für Güterwege. Für die Städte reichen die Mittel aus dem Strukturfonds nicht aus, um die gemeindeeigenen Straßen zu finanzieren. Transparenzmängel Transparenz insbesondere hinsichtlich der erreichten Ergebnisse ist bei der „Gemeindefinanzierung neu“ nicht gegeben und hat sich auch gegenüber der bisherigen Regelung weiter verschlechtert. So fehlen Informationen zur Berechnungsgrundlage und zum Verteilungsschlüssel. Es fehlen transparente Abrechnungen, in welchen die Auszahlungen gemeindeweise für alle einzelnen Fonds ausgewiesen werden. Die formulierten Ziele der „Gemeindefinanzierung neu“ sind vage. Es fehlen messbare Kriterien zur Zielerreichung.

37 28.02.20


STÄRKEN, SCHWÄCHEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN AUS SICHT DER STÄDTE

Förderung der kleinteiligen Gemeindestruktur Die verstärkte Förderung von Abgangsgemeinden (zumeist kleine, ländliche Gemeinden) fördert kleinteilige Gemeindestrukturen und mindert den Kooperations- und Fusionswillen bei den Gemeinden. Darüber hinaus führt die verstärkte Förderung von finanzschwachen Gemeinden und Abgangsgemeinden dazu, dass diese Gemeinden noch stärker von den Förderungen des Landes abhängig sind. Da es keine Verpflichtung zu Kooperationen zwischen Städten und Umlandgemeinden gibt, braucht es ausreichend Anreize zur Kooperation. Die in der „Gemeindefinanzierung neu“ vorgesehenen Anreize reichen hier nicht aus. Auch fehlt eine regionale Abstimmung von Infrastrukturprojekten und Dienstleistungen, welche bei der Fördervergabe zugrunde gelegt wird. Berücksichtigung zentraler Orte Die Finanzierbarkeit von zentralörtlichen Leistungen mittels „Gemeindefinanzierung neu“ wird von den Städten als schlecht eingeschätzt und hat sich im Vergleich mit der bisherigen Regelung weiter verschlechtert. Während die großen Städte zahlreiche Infrastrukturen für die Umlandgemeinden zur Verfügung stellen und oftmals sehr geringe Förderquoten erhalten, profitieren die kleinen Gemeinden zusätzlich von hohen Förderquoten. Fehlende Gesamtsicht aufs Transfersystem Das Transfersystem wird nicht als Ganzes betrachtet. Die Finanzkraft als vorwiegendes Verteilungskriterium berücksichtigt nicht die Gesamtsituation einer Gemeinde. Es fehlt jedenfalls die Berücksichtigung der Umlagenbelastung als auch der unterschiedlichen Aufgabennotwendigkeiten der Gemeinden im Sinne eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs. Bei letzterem wäre jedenfalls die Berücksichtigung der regionalen Versorgungsfunktion zu betonen. Weiters wird die Verschiebung der Fördermittel von den Städten zu den ländlichen Gemeinden insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Ausbaubedarfe in städtischen Regionen sehr kritisch gesehen.

3

Ziele und Lösungsvorschläge

Nach einer Evaluierung des Status Quo und der damit identifizierten Stärken und Schwächen stellt sich die Frage, wie sich der Vergabeprozess weiterentwickeln soll:  Zuerst erfolgte ein Vorschlag für Ziele, welche mit einem modernen GemeindeBedarfszuweisungsmittel-Vergabeprozess aus Städtesicht verbunden sein sollten.  Darauf aufbauend wurden Lösungsvorschläge erarbeitet, welche sowohl Bezug auf die gesetzten Zielsetzungen nehmen als auch an die identifizierten Schwächen des aktuellen Systems anknüpfen.  Schließlich wurden noch die Voraussetzungen aus Städtesicht definiert, um die „Gemeindefinanzierung neu“ erfolgreich weiterentwickeln zu können.

38 28.02.20


STÄRKEN, SCHWÄCHEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN AUS SICHT DER STÄDTE

3.1

Vorschläge für Ziele der Vergaberichtlinien

Im Rahmen des Workshops wurden sieben Ziele definiert:  

 

3.2

Stärkung der Gemeindeautonomie: Die Fördervergabe führt zu einer Stärkung der Gemeindeebene. Finanzielle Unabhängigkeit der Gemeinden: Die finanziellen Abhängigkeiten von Gemeinden werden verringert. Dies trifft insbesondere auch auf bisherige Abgangsgemeinden zu. Gemeinden sollen finanziell möglichst selbstständig sein und mittelfristig die Ausgaben des laufenden Betriebs ohne gesonderte Förderungen des Landes decken können. Gezielte Unterstützung bei besonderen sozio-demografischen Herausforderungen: Gemeinden mit besonderen sozio-demografischen Herausforderungen sollen im Sinne einer Aufgabenorientierung besonders gestützt werden. Gemeinde-Bedarfszuweisungen sollen jedoch nicht großflächig dem Ausgleich des Haushaltes dienen, sondern nur erfolgen, wenn besondere sozio-demografische Herausforderungen vorliegen. Die Abgangsdeckung sollte daher die Ausnahme und nicht die Regel sein. Finanzierbarkeit von Projekten mit regionaler Versorgungsfunktion: Die Förderrichtlinien sichern die Finanzierbarkeit von Projekten mit regionaler Versorgungsfunktion. Verpflichtende regionale Abstimmung: Die regionale Abstimmung von Infrastrukturen und Dienstleistungen ist Teil der Förderrichtlinien. Dies soll Versorgungsdefizite oder -überschüsse innerhalb einer Region verhindern. Abbau von bürokratischen Hürden: Die bürokratischen Hürden bei der Fördervergabe sollen weiter abgebaut werden. Förderschwerpunkte mit Steuerungseffekten: Um die Steuerungsqualität zu erhöhen, sollen variable, politisch gesetzte Förderschwerpunkte mit bestimmten Steuerungseffekten bestehen, welche bei der Fördervergabe zusätzlich berücksichtigt werden. Empfohlenes Beispiel wäre hier die Förderung höherer Umweltstandards als Beitrag zum Klimapfad.

Lösungsvorschläge

Förderprozess Beschleunigte und vereinfachte Verfahren Der Prozess der Fördervergabe sollte entbürokratisiert, vereinfacht und beschleunigt werden. Vor allem bei Standardprojekten (z.B. Kindergärten) sollte ein beschleunigtes und vereinfachtes Verfahren möglich sein. Eine konkrete Maßnahme zur Verfahrensvereinfachung ist die Reduzierung auf eine einzelne Förderstelle im Land Oberösterreich. Die Abwicklung der Förderungen sollte elektronisch möglich sein, es braucht eine stärkere Digitalisierung im Prozess. Zudem sollten die Fördermittel zeitnahe nach Fertigstellung des Projektes und über einen Zeitraum von max. drei Jahren ausbezahlt werden.

39 28.02.20


STÄRKEN, SCHWÄCHEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN AUS SICHT DER STÄDTE

Klarheit über die förderbaren Kosten Eine Festlegung der förderbaren Kostenrahmen würde zur besseren Orientierung in der Planungsphase helfen. Hierzu wird die Festlegung von Normkosten vorgeschlagen, an welchen sich die förderbaren Kosten orientieren. Dies können etwa durchschnittliche Quadratmeterpreise für eine bestimmte Projektart (z.B. Kindergarten) sein, welche dann als förderbare Kosten definiert werden. Der Normkostensatz könnte sich an schon bestehenden Projekten orientieren und vom Land regelmäßig in aktualisierter Form bereitgestellt werden. Auch würde eine Spezifizierung der förderbaren Kosten helfen. Dies betrifft etwa die Fragestellung, welche Standards gefördert werden und ob etwa auch Maßnahmen mit Klimarelevanz (z.B. Photovoltaik-Anlage, verbesserte Energieeffizienz) gefördert werden oder nicht. Entfall Finanzierungszusagen-Vorbehalt Der Finanzierungszusagen-Vorbehalt für gewährte Förderungen sollte entfallen, damit die Städte sich auf die Förderzusage verlassen können. Transparente Abrechnungen Die Transparenz der Abrechnungen sollte erhöht werden. Sinnvoll wären hier gesamthafte gemeindeweise Abrechnungen, welche die Auszahlungen nach den einzelnen Fonds zeigen. Entpolitisierung vorantreiben Generell wird eine weitere Entpolitisierung bei der Fördervergabe gewünscht. Verteilungskriterien Evaluierung der bestehenden Verteilungskriterien Die aufgabenorientierten Verteilungskriterien des Strukturfonds sind zu evaluieren sowie die Hintergründe für die jetzigen Kriterien offenzulegen, um die Nachvollziehbarkeit der Kriterien zu erhöhen. Ausgewogenheit der Kriterien verbessern Die starke Verwobenheit von Lasten- und Ressourcenausgleich im Rahmen des Strukturfonds sollte aufgehoben werden, da damit die Lasten von finanzkräftigen Gemeinden unberücksichtigt bleiben. Vielmehr sollten dies zwei voneinander unabhängige Säulen sein. Es braucht daher sowohl einen Ressourcenausgleich als auch einen starken Lastenausgleich. Neben der Finanzkraft sollten auch weitere sozio-demografische Kriterien berücksichtigt werden. Dies trifft insbesondere auf den Strukturfonds und den Projektfonds zu. Um besser auf die tatsächliche finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden abzustellen, sollte zusätzlich zur Finanzkraft auch die Umlagenbelastung berücksichtigt werden. Die Förderung von Straßeninfrastrukturen sollte vom Härteausgleichsfonds in den Projektfonds übergeführt werden. Berücksichtigung der regionalen Versorgungsfunktion Bei den Kriterien sollte stärker die regionale Versorgungsfunktion von zentralen Orten berücksichtigt werden. Möglich wäre hier eine Orientierung am Zentrale-Orte-Konzept des Landesraumordnungsprogramms des Landes Oberösterreich.

40 28.02.20


STÄRKEN, SCHWÄCHEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN AUS SICHT DER STÄDTE

Für Großprojekte mit regionaler Versorgungsfunktion (z.B. Schulcluster) sollte der Eigenmittelanteil (1/3-Finanzierung) reduziert werden. Deckelung beim Strukturfonds und Geringfügigkeitsgrenze annähern Die Anwendung einer Geringfügigkeitsgrenze im Rahmen des Projektfonds wird grundsätzlich unterstützt, da dies auch weniger Verwaltungsaufwand bedeutet. Die im Strukturfonds vorgesehenen Mittel von max. 400 Tsd. Euro reichen jedoch nicht, um damit jene Projekte zu finanzieren, welche die Geringfügigkeitsgrenze unterschreiten. Die Deckelung ist daher anzuheben – etwa in Abhängigkeit der Gemeindegröße. Die Geringfügigkeitsgrenze ist zu evaluieren. Projekte mit regionaler Versorgungsfunktion sollten gesondert berücksichtigt werden. Gesamtevaluation der Transferbeziehungen zwischen Land Oberösterreich und Gemeinden Eine Gesamtevaluierung der Transferbeziehungen, welche sowohl Förderungen als auch Umlagen umfasst, wäre wichtig, um die Transferverflechtungen insgesamt zu bewerten. Ein Fokus sollte dabei auch auf die ausreichende Finanzierbarkeit von zentralörtlichen Leistungen gelegt werden. Stärken des regionalen Denkens Es benötigt stärkere finanzielle Anreize für Gemeindekooperationen. Bei der Finanzierung von regionalen Projekten sollte eine verpflichtende Kooperation zwischen Umland- und Standortgemeinde bzw. eine Kostenbeteiligung von den Umlandgemeinden angedacht werden. Bei der stärkeren Verankerung einer Regionsperspektive kann auch von den Erfahrungen der Regionalmanagements gelernt werden.

3.3

Voraussetzungen für die Umsetzung

Um eine zielführende Evaluierung durchführen zu können, müssen Gemeinden und Städte aller Größenklassen in den Prozess miteinbezogen werden. Sowohl Städte als auch Gemeinden brauchen eine starke politische Vertretung bzw. es muss eine breite Beteiligung der kommunalen Ebene sichergestellt werden. Die Evaluierung der „Gemeindefinanzierung neu“ sollte breit angelegt sein und insbesondere überprüfen, inwieweit die gesetzten Ziele erreicht wurden. Hierzu zählt auch eine Evaluation, welche die Auswirkungen der Förderrichtlinie nach Gemeindegrößenklassen berücksichtigt, zusätzlich die Entwicklung der Fördermittel insgesamt sowie die damit verbundenen Ausschöpfungsquoten.

41 28.02.20


ZUSAMMENFASSUNG UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN

V

Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen

Mit 1.1.2018 wurde die bisherige Gemeinde-Bedarfszuweisungsregelung des Landes Oberösterreich durch die „Gemeindefinanzierung neu“ ersetzt. Die vorliegende Studie soll einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Regelung leisten. Im Zentrum stehen dabei eine Analyse der veränderten finanziellen Verteilungen auf Gemeindeebene, eine finanzwirtschaftliche Betrachtung der Neuregelung sowie Einschätzungen von kommunalen Expertinnen und Experten hinsichtlich der Stärken und Schwächen.

1

Zentrale Ergebnisse

Veränderte Verteilungswirkungen auf Gemeindeebene Im Jahr 2018 wurden 254 Mio. Euro an Gemeinde-Bedarfszuweisungen ausbezahlt. Diese verteilten sich auf mehrere Fonds (Abbildung 2):     

26 Prozent Strukturfonds: dient der Basisfinanzierung; Verteilung nach Finanzkraft, Einwohnerzahl und aufgabenorientierten Kriterien; 30 Prozent Härteausgleichsfonds: zum Haushaltsausgleich und Finanzkraftstärkung; Verteilung in Abhängigkeit des Haushaltsabganges und der Finanzkraft; 26 Prozent Projektfonds: zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten; in Abhängigkeit der Finanzkraft; 2 Prozent Regionalisierungsfonds: zur Förderung von Gemeinde-Kooperationen; in Abhängigkeit der Finanzkraft; 16 Prozent im Rahmen einer Sonderfinanzierung (gesonderte Projektfinanzierungen, BZMittel der Statutarstädte).

Durch die Neuregelung werden vor allem ländliche Gemeinden mittlerer Finanzkraft stärker gefördert als durch die bisherige Regelung. Bei finanzschwachen und kleinen Gemeinden liegen die Förderungen in einem ähnlichen Bereich wie bei der letzten Regelung. Verluste zeigen sich bei großen und überdurchschnittlich finanzstarken Zentren sowie im weiteren Umland von Zentren. Dies ist in den Anteilsverschiebungen an der Summe der BZ-Mittel gut erkennbar (Abbildung 4, Abbildung 7, Abbildung 10): 

42 28.02.20

deutliche Anteilszuwächse bei den Gemeinden von 1.000 bis 2.500 EW (+2,7 Prozent Anteil), Rückgänge bei den Gemeinden von 2.501 bis 5.000 EW (-1,1 Prozent) und bei Statutarstädten (-1,0 Prozent); deutliche Anteilszuwächse bei Gemeinden des mittleren Finanzkraft-Quintils (+2,9 Prozent Anteil), Rückgänge bei den Gemeinden der beiden finanzkräftigeren Quintile (-1,6 Prozent im 4. FK-Quintil, -2,0 Prozent im 5. FK-Quintil); deutliche Anteilszuwächse bei Gemeinden im ländlichen Raum (+3,9 Prozent), Rückgänge bei den urbanen Zentren (-1,8 Prozent) und dem ländlichen Raum im Umland von Zentren (-1,2 Prozent) (siehe Abbildung 21).


ZUSAMMENFASSUNG UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN

Abbildung 21: Anteile der Gemeinden nach Raumtyp an den Auszahlungen, 2017 und 2018 1,8%

1,2%

2017

2018

14,0%

15,8%

Ländlicher Raum

3,3%

3,5% Ländlicher Raum im Umland von Zentren Regionale Zentren

51,1%

55,0%

26,5% Urbane Groß-, Mittel- und Kleinzentren

27,7%

Sonstige (GV)

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen; auf Basis: Land Oberösterreich: Meldung an das BMF zu BZ-Mitteln in Oberösterreich.

Ein weiterer Effekt der Neuregelung ist, dass die Pro-Kopf-Unterschiede stärker werden. So haben sich die Spannen der Pro-Kopf-Einnahmen der Gemeinden nach Gemeindeklassen in sämtlichen Betrachtungskategorien erhöht (Abbildung 5, Abbildung 8, Abbildung 11): nach EW-Klassen: Erhöhung der Spanne 2017 von 1:11 auf 1:15 im Jahr 2018 (siehe Abbildung 22); nach FK-Quintilen: Erhöhung der Spanne 2017 von 1:4,2 auf 1:4,7 im Jahr 2018; nach Raumtypen: Erhöhung der Spanne 2017 von 1:3,0 auf 1:3,6 im Jahr 2018.

  

Insgesamt erhöhten sich daher die Pro-Kopf-Beträge jener Gemeinden, welche bereits bisher vergleichsweise hohe Pro-Kopf-Beträge erhielten, stärker als jene der weniger stark geförderten Gemeinden.

900

Euro pro Kopf

2017

800 700 600

900

2018

800 700

Spanne 1:15

600 500

300

200

Härteausgleichsfonds

200

100

Strukturfonds

100

Statutarstädte

über 20.000 EW

10.001-20.000 EW

5.001-10.000 EW

2.501-5.000 EW

1.001-2.500 EW

501-1.000 EW

bis 500 EW

0

0

Statutarstädte

Projektfonds

über 20.000 EW

300

400

10.001-20.000 EW

Regionalisierungsfonds

5.001-10.000 EW

400

2.501-5.000 EW

Sonderfinanzierung

1.001-2.500 EW

Spanne 1:11

501-1.000 EW

500

bis 500 EW

Euro pro Kopf

Abbildung 22: Bedarfszuweisungen pro Kopf nach EW-Klasse, 2017/2018

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen; auf Basis: Land Oberösterreich: Meldung an das BMF zu BZ-Mitteln in Oberösterreich, EW-Klassen gemäß Statistik Austria Bevölkerungsstand 01.01.2018.

43 28.02.20


ZUSAMMENFASSUNG UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN

Im Zeitverlauf nimmt die Bedeutung der Gemeinde-Bedarfszuweisungen an der Summe der ausbezahlten Transfers vom Land Oberösterreich an die Gemeinden kontinuierlich zu. Lag der Anteil der Gemeinde-Bedarfszuweisungen an den gesamten Transfereinnahmen der Gemeinden im Jahr 2014 noch bei 37 Prozent, erhöhte sich der Anteil bis zum Jahr 2018 auf 57 Prozent (Abbildung 23). Die Transfereinnahmen der Gemeinden vom Land bewegten sich von 2014 bis 2018 zwischen 411 und 480 Mio. Euro. In dieser Gesamtsumme sind nicht nur die GemeindeBedarfszuweisungen enthalten, sondern auch weitere Transfers vom Land an die Gemeinden. Zu nennen sind hier insbesondere laufende Kostenbeiträge im Kinderbetreuungsbereich oder die Weitergabe der Investitionszuschüsse des Bundes in den Bereichen Ganztagsschulen und Kindergarten. 2017 wurden die bisherigen Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel aufgrund einer Neuerung im FAG 2017 um rund 20 Mio. Euro aufgestockt. Den deutlichen Sprung bei den vom Land an die Gemeinden ausbezahlten Gemeinde-Bedarfszuweisungen kann man im Jahr 2017 nicht erkennen. Dafür lagen die Auszahlungsbeträge im Jahr 2018 deutlich höher. Abbildung 23: Transfereinnahmen der Gemeinden vom Land in Mio. Euro, 2014-2018 600

ab 2017 zusätzliche Gemeinde-BZ-Mittel um rund 20 Mio. € laut FAG 480 Mio. €

500

420 Mio. €

442 Mio. €

411 Mio. €

437 Mio. €

in Mio. Euro

400 300 200

251 Mio. € 198 Mio. € 157 Mio. €

182 Mio. €

196 Mio. €

57% 100

37%

0 2014

41%

41%

48%

Anteil der BZ-Mittel an der Summe der Förderungen 2015 BZ-Mittel an Gemeinden

2016

2017

2018

weitere Förderungen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2019 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2014 bis 2018; Land Oberösterreich: Rechnungsabschlüsse 2014 bis 2018, Anlage 3b.

Eine zusätzliche bemerkenswerte Erkenntnis ist eine Verschiebung in der Förderstruktur. Im Jahr 2018 ist – gegenüber den Vorjahren – eine deutliche Stärkung der laufenden Transfers erkennbar, und zwar bei sämtlichen Gemeinden bis etwa 10.000 EW. Lag der durchschnittliche Anteil der laufenden Transfers (Tabelle 18) im Zeitraum 2014 bis 2017 zwischen 2914 und 38 Prozent, erhöhte sich dieser bis 2018 schlagartig auf 51 Prozent. Bei sämtlichen Gemeinden bis 10.000 EW erhöhte sich der Anteil der laufenden Transfers von 2017 auf 2018 um zumindest 10 Prozentpunkte. 14

Die niedrigeren Werte ergeben sich aufgrund stärkerer Investitionszuschüsse bei Ausbauprogrammen.

44 28.02.20


ZUSAMMENFASSUNG UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN

Finanzwirtschaftliche Analyse Die finanzwirtschaftliche Analyse zeigt einige Fortschritte gegenüber der Vorgängerregelung, aber auch noch mehrere kritische Aspekte und einem damit verbundenen Verbesserungsbedarf. Positiv hervorzustreichen ist die stärkere Objektivierung der Mittelvergabe sowie erste Ansätze einer Aufgabenorientierung. Systemische Kriterien Es ist jedoch auch auf mehrere kritische Aspekte hinzuweisen. Hervorzustreichen sind hierbei die Reformbemühungen der FAG-Verhandlungspartner im Zuge der Verhandlungen zum FAG 2017. Vereinbart wurde, dass der Bund den Gemeinden zusätzliche Gemeinde-Bedarfszuweisungen übermittelt und dass im Gegenzug die Länder ihre Finanzkraftregelungen unter „Bedachtnahme auf weitere landesrechtliche Finanzkraftregelungen“ überarbeiten. Dies kann in der Neuregelung der BZ-Richtlinien nicht erkannt werden, da die finanzkraftausgleichende Wirkung noch weiter verstärkt wurde und eine gesamthafte Betrachtung des landesinternen Transfersystems (daher inkl. Umlagen, welche ebenfalls eine stark finanzkraftausgleichende Wirkung haben) ebenfalls nicht bekannt ist. Eine stärkere Verschränkung von Aufgabensteuerung und Finanzierungsströmen konnte ebenfalls nicht erreicht werden. Es finden sich zwar aufgabenorientierte Elemente im Rahmen des Strukturfonds, allerdings werden die aufgabenorientiert ausgeschütteten Mittel bei hoher Finanzkraft um 80 Prozent reduziert. Hier kann daher keinesfalls von einer Aufgabenorientierung gesprochen werden, da diese nur funktionieren kann, wenn keine Vermengung von Ressourcenund Lastenausgleich vorliegt. Auch sind die Finanzierungsströme an keine ausreichend konkreten Aufgaben- oder Wirkungsziele geknüpft. Möglich wären hier etwa Verschränkungen mit der Raumplanung (z.B. Knüpfung an das Zentrale-Orte-Konzept). Die derzeit formulierten Ziele der „Gemeindefinanzierung neu“ sind zwar benannt und transparent, es fehlen jedoch messbare Kriterien zur Zielerreichung. Die derzeit angeführten Ziele stellen jedenfalls stark auf den Ressourcenausgleich ab, vernachlässigen aber die Aufgabenebene. Da es sich bei den Gemeinde-Bedarfszuweisungen um originäre Gemeindemittel handelt, wäre im Rahmen eines ganzheitlichen Reformprozesses auch darauf zu achten, dass eine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Land und Gemeinden besteht. Da die Ziele derzeit doch sehr einseitig auf die Stärkung von finanzkraftschwachen und kleinen bis mittleren Gemeinden ausgerichtet sind, legt dies nahe, dass bei der Festlegung der Ziele kein ausreichender Einbezug der Städte erfolgte und insbesondere Fragen der regionalen Versorgungsfunktion bisher unberücksichtigt blieben. Strukturelle Kriterien Insgesamt zeigt sich eine sehr hohe Bedeutung des Ressourcenausgleichs. In sämtlichen Fonds ist die Finanzkraft entscheidend für die Auszahlungshöhe der Mittel. Die stark finanzkraftausgleichende Wirkung wird auch in den finanzstatistischen Berechnungen bestätigt. Eine Berücksichtigung der Finanzierbarkeit von zentralörtlichen Leistungen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Auch ein koordiniertes Abstimmen der Leistungsangebote innerhalb von Regionen wird in den Richtlinien nicht angeführt. Hingegen ist der Lastenausgleich deutlich unterrepräsentiert und erfolgt ausschließlich im Rahmen des Strukturfonds. Durch die enge Verwobenheit von Ressourcen- und Lastenausgleich

45 28.02.20


ZUSAMMENFASSUNG UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN

wird das ohnehin nur gering ausgeprägte lastenausgleichende Element zusätzlich massiv geschwächt. Kriterien zur Abgeltung der regionalen Versorgungsfunktion fehlen zur Gänze. Auch eine Abgeltung der höheren Ausgaben in Zusammenhang mit Bezirksverwaltungsagenden erfolgt nicht. Deutlich zu wenig genutzt wird der Regionalisierungsfonds. Die derzeitigen Anreize reichen nicht aus, um hier die im Sinne der Effizienzsteigerung notwendigen Gemeindekooperationen voranzubringen. Dies zeigt sich auch im ausgeschütteten Volumen. Grundsätzlich ist in der Richtlinie zur „Gemeindefinanzierung neu“ ein Volumen von 15 Mio. Euro vorgesehen, tatsächlich ausbezahlt wurden 2018 nur 5,6 Mio. Euro; dies ist ein Drittel. Betrachtet man zusätzlich den Härteausgleichsfonds, liegt der Schluss nahe, dass mit der „Gemeindefinanzierung neu“ die bestehenden Gemeindestrukturen konserviert werden, da den Gemeinden ohnehin Abgänge im Haushalt ersetzt werden und sie sich daher nicht um Effizienzmöglichkeiten außerhalb ihrer Gemeindegrenzen (Kooperationen und Zusammenlegungen) kümmern müssen. Einschätzungen der Praxis zu Stärken und Schwächen Im Rahmen eines Workshops mit Städtevertreterinnen und -vertretern erfolgten eine Einschätzung zu den Stärken und Schwächen der „Gemeindefinanzierung neu“ sowie eine Erarbeitung von Handlungsempfehlungen aus Praxissicht. Insgesamt zeigte sich, dass die Gesamteinschätzung der Städte zur „Gemeindefinanzierung neu“ mittelmäßig bis gut ausfällt. Im Vergleich mit der bisherigen Regelung kam es für einige Städte insgesamt zu einer leichten Verbesserung, für einige zu einer leichten Verschlechterung. Im Workshop wurde auch betont, dass sich in einigen Städten wenig geändert hat, da sie grundsätzlich eher wenige Förderungen erhalten bzw. derzeit noch bestehende Förderzusagen nach dem alten Regelsystem haben. Betrachtet man einzelne Aspekte zeigt sich folgendes Bild: 

46 28.02.20

Gute Noten gibt es für die Aspekte der Nachvollziehbarkeit der Regelung und zur Planungssicherheit, welche sich auch gegenüber der Vorgängerregelung verbessert haben. Als mittelmäßig wird die Regelung in den Bereichen Gemeindeautonomie und dem Prozess der Fördervergabe eingeschätzt. Auch hier zeigt sich gegenüber der Vorgängerregelung eine Verbesserung. Als unzureichend wurden die Aspekte der Transparenz hinsichtlich verfolgter Ziele und erreichter Ergebnisse sowie hinsichtlich der Finanzierbarkeit von zentralörtlichen Leistungen eingeschätzt. Auch der hohe Ausgleich von Unterschieden zwischen städtischem und ländlichem Raum wurde negativ bewertet. Bei diesen drei Aspekten wurde auch eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Regelung festgestellt.


ZUSAMMENFASSUNG UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN

In Bezug auf die einzelnen Fonds können die folgenden Aspekte hervorgestrichen werden: 

Strukturfonds: Die Begrenzung der Mittel bei 400 Tsd. Euro ist nicht nachvollziehbar und wirkt beliebig. Einzelne aufgabenorientierte Verteilungskriterien sowie Gewichtungen sind nicht nachvollziehbar. Die Finanzierbarkeit von zentralörtlichen Leistungen bleibt gänzlich unberücksichtigt. Härteausgleichsfonds: Die verstärkte Förderung von Abgangsgemeinden fördert kleinteilige Gemeindestrukturen und mindert den Kooperations- und Fusionswillen bei den Gemeinden. Auch erhöht dies die Abhängigkeit der Gemeinden von Landestransfers. Projektfonds: Der Eigenmittelanteil von einem Drittel der Projektkosten ist vor allem bei Großprojekten ein Problem. Die finanzkraftabhängige Geringfügigkeitsgrenze ist nicht nachvollziehbar und sollte sich zumindest an der Bevölkerungszahl orientieren. Förderungen für den Straßenbau fehlen. Regionalisierungsfonds: Die Anreize zur Kooperation reichen nicht aus. Dies betrifft insbesondere auch Kooperationen zwischen Städten und Umlandgemeinden bzw. eine regionale Abstimmung von Infrastrukturprojekten und Dienstleistungen.

Im Rahmen des Workshops wurden basierend auf den Stärken und Schwächen Vorschläge für eine Weiterentwicklung der „Gemeindefinanzierung neu“ entwickelt. In der folgenden Übersicht sind diese zusammengefasst. Wichtiges Anliegen dabei war eine Anpassung der Zielsetzungen, welche etwa auch die Aufgabenperspektive, aber auch gewünschte Steuerungseffekte stärker berücksichtigen. Tabelle 8: Lösungsvorschläge städtischer Vertreterinnen und Vertreter Bereiche mit Verbesserungsbedarf

Ziele der Vergaberichtlinien

Förderprozess

Verteilungskriterien

Lösungsvorschläge * Stärkung der Gemeindeautonomie * finanzielle Unabhängigkeit der Gemeinden * gezielte Unterstützung bei besonderen sozio-demografischen Herausforderungen * Finanzierbarkeit von Projekten mit regionaler Versorgungsfunktion * verpflichtende regionale Abstimmung * Abbau von bürokratischen Hürden * Förderschwerpunkte mit Steuerungseffekten * beschleunigte und vereinfachte Verfahren * Klarheit über die förderbaren Kosten * Entfall Finanzierungszusagen-Vorbehalt * transparente Abrechnungen * Entpolitisierung vorantreiben * Evaluierung der bestehenden Verteilungskriterien * Ausgewogenheit der Kriterien verbessern * Berücksichtigung der regionalen Versorgungsfunktion * Deckelung beim Strukturfonds und Geringfügigkeitsgrenze annähern

Gesamtevaluation der Transferbeziehungen * Transfers zwischen Land OÖ und Gemeinden ganzheitlich betrachten Stärken des regionalen * stärkere finanzielle Anreize für Gemeindekooperationen * verpflichtende Kooperationen zwischen Umland- und Standortgemeinden Denkens * breite Beteiligung der kommunalen Ebene (Gemeinden + Städte) Voraussetzungen für * Zieldiskussion im Rahmen der Evaluierung eine Umsetzung Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2019; auf Basis: Workshop mit städtischen Vertreterinnen und Vertretern.

47 28.02.20


ZUSAMMENFASSUNG UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN

2

Handlungsempfehlungen

Basierend auf der Analyse werden hier Empfehlungen zur Weiterentwicklung dargestellt, welche sowohl die finanzwirtschaftliche Einschätzung als auch die Erfahrungen der Städte berücksichtigen. Die Empfehlungen beziehen sich in einem ersten Schritt auf die Grundlagen und Rahmenbedingungen, in einem zweiten Schritt auf die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Fonds der Regelung. Grundlagen und Rahmenbedingungen Ziele und Wirkungen Der erste Vorschlag betrifft die Weiterentwicklung der Ziele und Wirkungsorientierung. Derzeit sind Ziele nicht ausreichend benannt und es wurden mit der Regelung keine Messkriterien zur Zielerreichung festgelegt. Insgesamt wird empfohlen, bei den Zielsetzungen einen stärkeren Aufgabenbezug herzustellen. Entsprechend dem Vorschlag aus der Praxis bedeutet dies etwa die gezielte Unterstützung bei besonderen sozio-demografischen Herausforderungen, bei unterschiedlichen Versorgungsleistungen oder die verpflichtende regionale Abstimmung bei Infrastruktur- und Dienstleistungsangeboten. Auch Förderschwerpunkte mit Steuerungseffekten – etwa zur Stärkung des Klimaschutzes – sollten angedacht werden. Hinsichtlich der Evaluierung der „Gemeindefinanzierung neu“ wird eine gezielte Evaluierung der Zielerreichung empfohlen. Die zentrale Frage, die zu klären ist, ist dabei, ob die Maßnahmen geeignet sind, um die gesetzten Zielsetzungen zu erreichen. Konnte etwa die Autonomie der Gemeinden erhöhte werden oder wurden die Abhängigkeiten noch weiter verstärkt? Sind die Regelungen geeignet, um Gemeindekooperationen zu fördern? Konnten die bürokratischen Hürden ausreichend abgebaut werden? Die bisher dargestellten Analysen legen nahe, dass bezüglich dieser Ziele keine ausreichende Zielerreichung gegeben ist und es hier noch Einiges an Entwicklungspotenzial gibt. Um die Transparenz zu verbessern bietet sich das Bereitstellen der Berechnungsgrundlagen und Informationen zu den Verteilungsschlüsseln im Strukturfonds an alle Gemeinden an. Auch eine transparente Übersicht zu den ausbezahlten Mitteln nach einzelnen Gemeinden und Fonds sollte zum Standard werden. Fördervergabeprozess Im Förderprozess konnten mit der Neuregelung bereits Verbesserungen erreicht werden. Um diesen noch weiter zu verbessern bieten sich mehrere Ansatzpunkte wie etwa eine Beschleunigung von Standardprojekten eine elektronische Abwicklung oder die Reduzierung an Förderstellen an. Auch eine Konkretisierung zu den förderbaren Kosten würde den Prozess vereinfachen. Reformprozess Bei einer Weiterentwicklung der „Gemeindefinanzierung neu“ wird empfohlen, im Sinne einer zukunftsgerichteten Mehr-Ebenen-Steuerung, die Gemeinden sehr breit miteinbeziehen. Schließlich handelt es sich bei den Gemeinde-Bedarfszuweisungen um originäre Gemeindemittel.15 Dabei ist auf einen Einbezug der Gemeinden aller Größenklassen zu achten, um ein möglichst ausgewogenes Ergebnis zu erhalten. Um den steigenden Anforderungen (z.B. 15

Vorwegabzug bei den Ertragsanteilen der Gemeinden, welche daher auch wieder an die Gemeinden auszuschütten sind. Hinzu kommen im geringen Umfang eine Finanzzuweisung des Bundes zum Finanzkraftausgleich.

48 28.02.20


ZUSAMMENFASSUNG UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN

Klimaschutz, Demografie) möglichst gut begegnen zu können, sollte ein stärkeres Netzwerkdenken, daher ein Agieren auf Augenhöhe, gegenüber dem klassischen Hierarchiedenken mehrfache Vorteile bringen.16 Die „Gemeindefinanzierung neu“ ist nur ein Element innerhalb des länderinternen Finanzausgleichs. Hinzu kommen vor allem die Umlagen sowie weitere Förderungen (z.B. Kinderbetreuung, Ganztagsschulen). Da die Bedeutung des länderinternen Transfersystems insbesondere aufgrund der überdurchschnittlichen Umlagenentwicklung sehr deutlich an Bedeutung gewonnen hat, wäre hier eine gesamthafte Betrachtung sämtlicher Transfers sinnvoll, um die Wirkungen in ihrer Gesamtheit einschätzen und bewerten zu können. Eine Gesamtevaluierung der Transferbeziehungen sollte dabei das Ziel der Autonomiesteigerung für Gemeinden verfolgen, wie dies etwa durch Transferentflechtung und -reduzierung möglich wäre. Bei einer Reform sollte es auch eine Stärkung der aufgabenorientierten Elemente geben. Insbesondere braucht es auch gezielte Lösungen für die drei Statutarstädte. Tabelle 9: Kritische Aspekte und Lösungsansätze – Grundlagen und Rahmenbedingungen Kritische Aspekte Ziele und Wirkungen Fehlende messbare Wirkungsziele

Evaluierungen zu Wirkungen der Maßnahmen fehlen noch

Mängel der Transparenz

Fördervergabeprozess Mängel im Förderprozess (z.B. Langwierigkeit, mangelnde Planungssicherheit, Vielzahl an Förderstellen, fehlende zeitnahe Auszahlung) Förderbare Kosten

Lösungsansätze - Wirkungsziele benennen und messbare Kriterien definieren - stärkerer Bezug auf Aufgabenziele und die regionale Abstimmung - Förderschwerpunkte mit Steuerungseffekten (z.B. Klimaschutz) lfd. Evaluierung, inwieweit die einzelnen Verteilungskriterien die gewünschten Effekte erreicht haben: z.B. - Strukturfonds: Sind die gewählten Strukturindikatoren ausreichend differenziert und unterstützen dabei, das Versorgungsangebot innerhalb einer Region zu sichern? - Härteausgleichsfonds: Hat sich die finanzielle Situation der Gemeinden nachhaltig verbessert? - Projektfonds: Konnte die Infrastruktur in den Regionen gesichert bzw. zukunftsfit werden? - Regionalisierungsfonds: Konnten durch vermehrte Kooperationsprojekte Einsparungseffekte erzielt werden? - Berechnungsgrundlagen und Informationen zu den Verteilungsschlüsseln im Strukturfonds bereitstellen - Finanzierungsströme nach den einzelnen Kriterien bereitstellen, um Verteilungswirkungen nachvollziehen zu können Beschleunigung, Reduzierung auf eine Föderstelle, elektronische Abwicklung, maximale Streckung der Auszahlung auf drei Jahre, Entfall Finanzierungszusagen-Vorbehalt, transparente Abrechnungen, Entpolitisierung Konkretisierung zu den förderbaren Kosten (z.B. Normkosten, geförderte Kostenarten)

Reformprozess unzureichende Einbindung der Gemeindeebene Gemeinden aller Größenklassen einbeziehen, breite Beteiligung der kommunalen Ebene keine ganzheitliche Neustrukturierung des Gesamtevaluierung der Transferbeziehungen (Transfereinnahmen und landesinternen Transfersystems ausgaben) inkl. Fokus auf die ausreichende Finanzierbarkeit zentralörtlicher Leistungen großes Gewicht des Transfersystems führt zu Transferentflechtung und -reduzierung, klare Aufgabenzuordnungen Einschränkung der Gemeindeautonomie Ausschluss der drei Statutarstädte Berücksichtigung der Aufgabennotwendigkeiten der zentralen Orte bei einer Neuordnung der Transferbeziehungen

Quelle: KDZ: Eigene Darstellung 2019; auf Basis der finanzwirtschaftlichen Analyse und den Einschätzungen aus Praxissicht. 16

Näheres hierzu etwa in der KDZ-Publikation „Governance-Perspektiven in Österreichs Föderalismus“ oder in der KDZ-Studie „Option einer governance-orientierten Reform des Finanzausgleichs“.

49 28.02.20


ZUSAMMENFASSUNG UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN

Ausgestaltung der Fonds Strukturfonds Beim Strukturfonds fällt die hohe Finanzkraftorientierung auf, welche die Aufgabenorientierung unterminiert. Es werden daher zwei getrennte Säulen des Ressourcen- und Lastenausgleichs empfohlen sowie generell eine weitere Stärkung der Aufgabenorientierung. Jedenfalls wäre die derzeit fehlende Berücksichtigung von regionalen Versorgungsaufgaben nachzuholen. Möglich wäre dies etwa durch eine Knüpfung an das Zentrale-Orte-Konzept des Oö. Landesraumordnungsprogramms, um eine ausreichende Differenzierung auf Städteebene zu gewährleisten. Die alleinige Ausrichtung an der Finanzkraft ist wenig treffsicher. Es wird daher empfohlen, auch andere Strukturindikatoren zur berücksichtigen. Dies können etwa die Bevölkerungsentwicklung oder die Siedlungsdichte sein. Auch eine Berücksichtigung der Umlagenbelastung bei der Finanzkraftdefinition würde zu einer Entlastung zentraler Orte beitragen. Die Deckelung von 400 Tsd. Euro wäre zu evaluieren. Härteausgleichsfonds Der Härteausgleichsfonds konserviert bestehende Gemeindestrukturen. Um dies aufzubrechen wird empfohlen, verstärkt auch Gemeindekooperationen als Instrument der Effizienzsteigerung zu berücksichtigen. Auch bedarf es regional besser abgestimmter Infrastrukturen, um teure Erhaltungskosten einzelner Gemeinden zu vermeiden. Projektfonds Auch beim Projektfonds zeigt sich, dass die regionale Versorgungsfunktion nicht berücksichtigt wird. Deshalb wird empfohlen, bei Projekten mit regionaler Versorgungsfunktion den Eigenmittelanteil zu reduzieren, um die Finanzierbarkeit solcher Projekte zu erleichtern. Auch könnten die Geringfügigkeitsgrenzen auch in Abhängigkeit des Zentralitätsgrades der Gemeinde angepasst werden. Neben der Finanzkraft und der oben vorgeschlagenden regionalen Versorgungsfunktion könnten auch noch weitre Strukturindikatoren berücksichtigt werden, da die Finanzkraft alleine nicht ausreichend auf verschiedene Rahmenbedingungen differenziert. Es wäre weiters anzudenken, die Mittel für den Straßenbau aus dem Härteausgleichsfonds in den Projektfonds zu verschieben, um diese Mittel sämtlichen Gemeinden zur Erfüllung dieser Basisaufgabe zugänglich zu machen. Regionalisierungsfonds Die sehr geringe Ausschöpfung des Regionalisierungsfonds zeigt, dass die Anreize für Kooperationen und Gemeindestrukturreformen nicht ausreichen. Hier wären mehrere Möglichkeiten denkbar. Etwa gezielte höhere Förderungen in bestimmten Aufgabenfeldern bei Kooperationslösungen, verpflichtende Prüfungen von Kooperationslösungen bei Investitionsprojekten oder höhere Aufschläge auf die Zahlungen aus dem Projektfonds. Weiters wird eine stärkere regionale Abstimmung von Infrastrukturen und Dienstleistungen empfohlen. Dies betrifft insbesondere auch die gezielte Förderung der Zusammenarbeit zwischen Städten und Umlandgemeinden.

50 28.02.20


ZUSAMMENFASSUNG UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN

Tabelle 10: Kritische Aspekte und Lösungsansätze – einzelne Fonds Kritische Aspekte

Lösungsansätze

Strukturfonds Finanzkraftorientierte Kriterien konterkarieren aufgabenorientierte Kriterien

Zwei parallele (voneinander unabhängige) Säulen: 1) Aufgabenorientierte Verteilung, 2) Finanzkraftausgleich

Es werden ausschließlich Basisaufgaben berücksichtigt (KIGA, Pflichtschule, Straße), zentralörtliche Aufgaben sind nicht berücksichtigt

generell Stärkung der Aufgabenorientierung, Reduzierung des Ressourcenausgleichs Berücksichtigung des Zentralörtlichkeitsgrades von Gemeinden - etwa Knüpfung an das Zentrale-Orte-Konzept des Oö. Landesraumordnungsprogramms (derzeit drei Kategorien: überregionales Zentrum, ergänzendes Zentrum im Stadtumlandbereich, regionales Zentrum)

Alleinige Ausrichtung an der Finanzkraft ist wenig treffsicher und stärkt noch keine strukturschwachen Gemeinden. Andere wesentliche Strukturindikatoren sind nicht berücksichtigt.

Berücksichtigung der Umlagenbelastung bei der Finanzkraft, um einen landesinternen, ganzheitlichen Finanzkraftausgleich sicherzustellen (wie mit dem FAG auch vorgesehen) Berücksichtigung weiterer Strukturindikatoren; etwa Bevölkerungsentwicklung, Altersstruktur, Erwerbsquote, Siedlungsdichte, Zugehörigkeit zu Raumtypen (auch hier Orientierung am Oö. Landesraumordnungsprogramm)

Deckelung ist nicht nachvollziehbar (Grenzziehung bei 400 Tsd. Euro wird als zu niedrig eingeschätzt)

Zweckmäßigkeit der Deckelung gesondert evaluieren bzw. diese an der Einwohnerzahl orientieren

Härteausgleichsfonds Ausgleich des ordentlichen Haushaltes konserviert bestehende Gemeindestrukturen; dies senkt die Wahrscheinlichkeit von notwendigen Gemeindekooperationen und -zusammenlegungen deutlich Regionales Denken fehlt Projektfonds 1/3 Eigenmittelanteil ist bei großen Projekten mit regionaler Bedeutung ein finanzielles Hindernis

Berücksichtigen der Möglichkeit von Kooperationen bei den Härteausgleichskriterien

nur regional abgestimmte Infrastrukturen fördern Berücksichtigung der regionalen Versorgungsfunktion bei Projekten

Geringfügigkeitsgrenzen erschweren Finanzierbarkeit von Projekten bei Gemeinden mit hoher Finanzkraft Fördermöglichkeiten für Straßenbau fehlen

Berücksichtigung der Einwohnerzahl oder der regionalen Versorgungsfunktion bei den Geringfügigkeitsgrenzen

Alleinige Orientierung an der Finanzkraft verzerrt.

Berücksichtigung weiterer Strukturindikatoren (siehe oben). Regionale Versorgungsfunktion berücksichtigen.

Regionalisierungsfonds 15 Prozent Aufschlag sind vergleichsweise geringer Anreiz, um grundlegende Strukturreformen zu fördern

unzureichende regionale Abstimmung von Infrastrukturen und Dienstleistungen

Straßenbau in den Förderkatalog aufnehmen

Anreize für interkommunale Kooperationen und Zusammenlegungen erhöhen, z.B. gezielte Förderung bestimmter Aufgabenfelder (gemeinsame Bauhöfe, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen) verpflichtende Prüfung einer Kooperationslösung bei Investitionsprojekten Evaluation, inwieweit der Aufschlag ausreichend Anreize schafft - stärkere Anreize zur Zusammenarbeit, etwa zwischen Städten und Umlandgemeinden - verpflichtende Kostenbeteiligung von Umlandgemeinden bei regionalen Projekten

Quelle: KDZ: Eigene Darstellung 2019; auf Basis: finanzwirtschaftliche Analyse, Einschätzungen aus Praxissicht.

Sonderregelung für die Statutarstädte Die drei Statutarstädte Linz, Wels und Steyr sind von den Richtlinien zur „Gemeindefinanzierung neu“ ausgeschlossen. Sie erhalten ein fixes Bedarfszuweisungs-Kontingent. Dieses liegt bei rund 50 Euro pro Kopf. Im Vergleich dazu erhalten Gemeinden von 501 bis 1.000 EW mit über 500 Euro pro Kopf das Zehnfache an Förderungen. Bemerkenswert ist auch, dass sich der Anteil der drei Statutarstädte am Fördervolumen von 2017 auf 2018 von 7,2 Prozent auf 6,2 Prozent verringerte. Gleichzeitig liegt der Anteil an der oberösterreichischen Bevölkerung bei 20,8 Prozent. Daher ein Fünftel der oberösterreichischen Bevölkerung wird hier von den allgemeinen Verteilungsrichtlinien ausgeschlossen.

51 28.02.20


ZUSAMMENFASSUNG UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN

Mit der „Gemeindefinanzierung neu“ wurden erstmals Elemente einer Aufgabenorientierung integriert. Allerdings bleiben Aufgaben von Städten im Rahmen ihrer zentralörtlichen Funktion gänzlich unberücksichtigt. Dies trifft noch deutlicher bei den Statutarstädten zu, da der zugewiesene Pauschalbetrag keine Verknüpfung mit den tatsächlichen Aufgabenerfordernissen aufweist. Insbesondere zu nennen ist hier die Bezirksverwaltungstätigkeit, welche im Rahmen des Finanzausgleichs keine entsprechende Berücksichtigung findet. Bei einer Weiterentwicklung der Richtlinien wäre jedoch darauf Bedacht zu nehmen. Es bedarf gezielter Lösungen für die Statutarstädte, damit diese ihre zentralörtlichen Aufgaben wie auch ihre Bezirksverwaltungsagenden auch weiterhin erbringen können. Ergänzung: Sondertopf von 20 Mio. Euro Für die Jahre 2019, 2020 und 2021 werden vom Land Oberösterreich zusätzliche Mittel für die Gemeinden in der Höhe von 20 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Laut Medienberichten17 werden die Mittel nach einem Schlüssel aus Finanzkraft und Einwohnerzahl auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt. Jede Gemeinde erhält eine Direktzahlung zwischen 15.000 und 90.000 Euro. Für die drei Statutarstädte sind jeweils 100.000 Euro vorgesehen. Bei den Mitteln soll es sich um Landesmittel18 handeln, welche die bestehenden Mittel aus der „Gemeindefinanzierung neu“ ergänzen. Die Mittel sind für Investitionen zum „Schwerpunkt Ehrenamt und Vereinsarbeit“ zu verwenden. Die Mittel erhalten die Gemeinden zwar ohne Antrag, die zweckmäßige Verwendung muss jedoch im Nachhinein nachgewiesen werden. Durch die verwendeten Verteilungskriterien mit starkem Fokus auf einen Ressourcenausgleich sowie die betragsmäßige Deckelung ist davon auszugehen, dass dieser Sondertopf die bereits mit der „Gemeindefinanzierung neu“ stärkere Umverteilung zwischen den Gemeinden in Abhängigkeit der Finanzkraft noch zusätzlich verstärkt. Städte erhalten pro Kopf deutlich unterdurchschnittliche Mittel, obwohl gerade diese aufgrund ihrer Besonderheit als zentrale Orte etwa im Sozialbereich (z.B. Jugendarbeit, Frauenhäuser, Wohnungslosigkeit) verstärkt Mittel einsetzen müssen. Eine gezielte Förderung, welche verstärkt die konkreten Leistungen und Wirkungen berücksichtigt, wäre hier daher zu begrüßen. Bei einer Gesamtevaluierung der „Gemeindefinanzierung neu“ sollten auch diese Mittel in die Betrachtung miteinbezogen werden. Ergänzung: Empfehlungen des Rechnungshofs Eine Reform des Transfersystems wird auch vom Rechnungshof gefordert. Dieser hat sich zuletzt die Zahlungsströme zwischen Ländern und Gemeinden anhand der Beispiele Ansfelden und Feldkirchen angesehen und auch mehrere Schlüsse für das oberösterreichische Transfersystem gezogen.19 Insbesondere empfiehlt der Rechnungshof eine Festlegung von Verteilungszielen. So sieht er die hohe Umverteilungswirkung kritisch, da damit negative Anreizeffekte ausgelöst werden können. Auch empfiehlt er eine stärkere Zusammenführung von Ausgabenverantwortung und Finanzierung, etwa indem unterschiedliche Leistungen der Gemeinden bei der Transferhöhe berücksichtigt werden, die hohe Bedeutung der finanziellen Leistungsfähigkeit reduziert wird oder regionalpolitische Strategien ein höheres Gewicht erhalten.

17 18 19

OÖ Nachrichten 15.11.2019 „Sondertopf: 20 Millionen Euro für die Gemeinden“. Zusätzliche Verstärkungsmittel des Finanzressorts sowie Mittel aus dem Infrastrukturressort. Rechnungshof: Zahlungsströme zwischen Ländern und Gemeinden, 2019.

52 28.02.20


ANHANG

VI Anhang 1

Literatur- und Quellenverzeichnis

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales: Informationsborschüre zu den Richtlinien „Gemeindefinanzierung neu“. Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales: Richtlinien „Gemeindefinanzierung neu“. Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales: Detailinformationen zum Härteausgleichsfonds der „Gemeindefinanzierung neu“, 2018. Informationsveranstaltungen Juli und August 2017. Bauer, Helfried; Biwald, Peter; Mitterer, Karoline (Hrsg.): Governance-Perspektiven in Österreichs Föderalismus. Herausforderungen und Optionen. NWV Wien 2019. Bauer, Helfried; Mitterer, Karoline; Pichler, Dalilah: Option einer governance-orientierten Reform des Finanzausgleichs. Strategische Überlegungen. KDZ-Studie Wien 2019. Bröthaler, Johann; Getzner, Michael: Evaluierungsrahmen zum Finanzausgleich und Einschätzungen zum FAG 2017. In: Bauer, Helfried; Biwald, Bauer; Mitterer, Karoline; Thöni, Erich (Hrsg.): Finanzausgleich 2017. Ein Handbuch – mit Kommentar zum FAG 2017. Wien Graz 2017. Finanzausgleichsgesetz 2017: BGBl. I Nr. 116/2016 idF. BGBl. I Nr. 103/2019. Rechnungshof Österreich: Zahlungsströme zwischen Ländern und Gemeinden anhand der Beispiele Ansfelden und Feldkirchen in Kärnten. In: Reihe Oberösterreich 2019/7.

2

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

Tabelle 1: Gemeinden und ihre Bevölkerung nach EW-Klassen, FK-Quintilen und Raumtypen, 2018 .......................................................................................................................................... 7 Tabelle 2: Fördervolumen – Einzahlungen und Auszahlungen, 2017 und 2018........................... 10 Tabelle 3: Zahlungen Gemeinde-Bedarfszuweisungen ans Land sowie Weitergabe an die Gemeinden, 2016-2018 .......................................................................................................... 10 Tabelle 4: „Gemeindefinanzierung neu“ im Überblick – Teil 1....................................................... 12 Tabelle 5: „Gemeindefinanzierung neu“ im Überblick – Teil 2....................................................... 13 Tabelle 6: Auszahlungen des Landes Oberösterreich zur Förderung von Gemeinden, 2017/ 2018 ................................................................................................................................................. 16 Tabelle 7: Finanzwirtschaftliche Bewertungskriterien .................................................................... 30 Tabelle 8: Lösungsvorschläge städtischer Vertreterinnen und Vertreter ...................................... 47 Tabelle 9: Kritische Aspekte und Lösungsansätze – Grundlagen und Rahmenbedingungen ...... 49 Tabelle 10: Kritische Aspekte und Lösungsansätze – einzelne Fonds ......................................... 51 Tabelle 11: Auszahlungen in Euro und Veränderung, 2017 und 2018 – Teil 1............................. 55 Tabelle 12: Auszahlungen in Euro und Veränderung, 2017 und 2018 – Teil 2............................. 56 Tabelle 13: Auszahlungen in Euro und Veränderung, 2017 und 2018 – Teil 3............................. 57 Tabelle 14: Auszahlungen pro Kopf, 2017 und 2018..................................................................... 58

53 28.02.20


ANHANG

Tabelle 15: Transfereinnahmen gesamt der Gemeinden vom Land in Euro, 2014 bis 2018........ 59 Tabelle 16: Laufende Transfereinnahmen der Gemeinden vom Land in Euro, 2014 bis 2018 .... 60 Tabelle 17: Kapitaltransfereinnahmen der Gemeinden vom Land in Euro, 2014 bis 2018........... 61 Tabelle 18: Anteil laufender Transfers an den Gesamttransfers nach EW-Klassen, 2017-2018.. 62 Tabelle 19: Anteil laufender Transfers an den Gesamttransfers nach Finanzkraft-Quintilen, 20172018 ........................................................................................................................................ 62 Tabelle 20: Anteil laufender Transfers an den Gesamttransfers nach Raumtyp, 2017-2018 ....... 62 Abbildung 1: Elemente „Gemeindefinanzierung neu“ .................................................................... 11 Abbildung 2: Auszahlungen nach Fonds, 2017/2018 .................................................................... 16 Abbildung 3: Förderungen nach Fonds und EW-Klassen in Euro, 2017/2018.............................. 17 Abbildung 4: Anteile der Gemeinden nach EW-Klassen am Fördervolumen, 2017/2018 ............ 18 Abbildung 5: Förderungen pro Kopf nach EW-Klassen, 2017/2018.............................................. 18 Abbildung 6: Förderungen nach Fonds und Finanzkraft-Quintilen in Euro, 2017/2018 ................ 19 Abbildung 7: Anteile der Gemeinden nach Finanzkraft-Quintilen am Fördervolumen, 2017/2018 20 Abbildung 8: Förderungen pro Kopf nach Finanzkraft-Quintilen, 2017/2018 ................................ 20 Abbildung 9: Förderungen nach Fonds und Raumtyp in Euro, 2017 und 2018 ............................ 21 Abbildung 10: Anteile der Gemeinden nach Raumtyp am Fördervolumen, 2017 und 2018 ......... 22 Abbildung 11: Förderungen pro Kopf nach Raumtyp, 2017/2018 ................................................. 22 Abbildung 12: Förderungen an ausgewählte Städte in Euro pro Kopf und EinwohnerInnen, 2018 ................................................................................................................................................. 23 Abbildung 13: Transfereinnahmen der Gemeinden vom Land in Mio. Euro, 2014-2018 .............. 24 Abbildung 14: Transfereinnahmen vom Land nach EW-Klassen pro Kopf, 2014-2018 ................ 25 Abbildung 15: Transfereinnahmen vom Land nach FK-Quintilen pro Kopf, 2014-2018 ............... 26 Abbildung 16: Transfereinnahmen vom Land nach Raumtyp pro Kopf, 2014-2018 ..................... 26 Abbildung 17: Laufende Transfers und Kapitaltransfers vom Land in Euro pro Kopf nach EWKlassen, 2017 und 2018 ......................................................................................................... 27 Abbildung 18: Laufende Transfers und Kapitaltransfers vom Land in Euro pro Kopf nach FKQuintil, 2017 und 2018 ............................................................................................................ 28 Abbildung 19: Laufende Transfers und Kapitaltransfers vom Land in Euro pro Kopf im städtischen und ländlichen Raum, 2017 und 2018 .................................................................................... 28 Abbildung 20: Gesamteinschätzung der aktuellen Regelung sowie im Vergleich zur bisherigen Regelung ................................................................................................................................. 35 Abbildung 21: Anteile der Gemeinden nach Raumtyp an den Auszahlungen, 2017 und 2018 .... 43 Abbildung 22: Bedarfszuweisungen pro Kopf nach EW-Klasse, 2017/2018 ................................. 43 Abbildung 23: Transfereinnahmen der Gemeinden vom Land in Mio. Euro, 2014-2018 .............. 44

54 28.02.20


ANHANG

3

Vertiefende Tabellen

3.1

Detailergebnisse gemäß Landes-Datensatz

Tabelle 11: Auszahlungen in Euro und Veränderung, 2017 und 2018 – Teil 1 EW-Klasse bis 500 EW 501-1.000 EW 1.001-2.500 EW 2.501-5.000 EW 5.001-10.000 EW 10.001-20.000 EW über 20.000 EW Statutarstädte Sonstige (GV) Summe

2017 139.922 1.623.827 5.924.886 2.976.746 1.334.619

12.000.000

FK-Quintile FK-Quintil 1 FK-Quintil 2 FK-Quintil 3 FK-Quintil 4 FK-Quintil 5 Sonstige (GV) Summe

2017 2.174.903 2.886.702 2.627.030 2.684.470 1.626.895 12.000.000

2017 5.949.966 5.320.637 78.889 650.508 12.000.000

61.077.489

54.268.041

452%

76.083.454

15.005.965

25%

Strukturfonds Veränderung 2018 in Euro in % 7.707.414 5.532.511 254% 10.540.426 7.653.724 265% 12.268.504 9.641.474 367% 16.200.130 13.515.660 503% 19.551.567 17.924.672 1102%

Härteausgleichsfonds Jahr Veränderung 2017 2018 in Euro in % 13.946.036 20.656.233 6.710.197 48% 12.796.254 19.369.022 6.572.768 51% 9.527.367 12.921.764 3.394.397 36% 13.891.238 13.298.017 -593.221 -4% 10.916.594 9.838.418 -1.078.176 -10%

66.268.041

61.077.489

54.268.041

452%

76.083.454

15.005.965

25%

Strukturfonds Veränderung 2018 in Euro in % 37.026.539 31.076.573 522% 19.600.641 14.280.004 268% 2.883.153 2.804.264 3555% 6.757.708 6.107.200 939%

Härteausgleichsfonds Jahr Veränderung 2017 2018 in Euro in % 38.306.459 51.183.690 12.877.231 34% 17.882.953 20.845.598 2.962.645 17% 2.146.585 1.744.790 -401.795 -19% 2.741.492 2.309.376 -432.116 -16%

66.268.041

61.077.489

Jahr 2017

Grieskirchen Kirchdorf an der Krems Leonding Traun Perg Ried im Innkreis Rohrbach-Berg Schärding Vöcklabruck Summe

66.268.041

Jahr

Ausgewählte Städte Linz Steyr Wels Braunau am Inn Eferding Freistadt Gmunden

Härteausgleichsfonds Jahr Veränderung 2017 2018 in Euro in % 1.434.500 2.447.357 1.012.857 71% 10.944.579 16.118.106 5.173.527 47% 25.392.410 35.501.922 10.109.512 40% 16.449.315 15.370.903 -1.078.412 -7% 5.663.255 5.764.769 101.514 2% 691.430 641.097 -50.333 -7% 502.000 239.300 -262.700 -52%

Jahr

Raumtyp Ländlicher Raum Ländlicher Raum iUv Zentren Regionale Zentren Urbane Zentren Sonstige (GV) Summe

Strukturfonds Veränderung 2018 in Euro in % 714.679 574.757 411% 6.441.476 4.817.649 297% 25.565.723 19.640.837 331% 20.703.331 17.726.585 596% 10.136.046 8.801.427 659% 1.952.149 1.952.149 754.637 754.637

Jahr

54.268.041

452%

Strukturfonds Veränderung 2018 in Euro in %

244.137 114.358 379.636 206.589

244.137 114.358 379.636 206.589

71.635 87.115 400.000 354.637 154.013 121.762 233.512 191.227 191.184 2.749.805

71.635 87.115 400.000 354.637 154.013 121.762 233.512 191.227 191.184 2.749.805

76.083.454

15.005.965

25%

Härteausgleichsfonds Jahr Veränderung 2017 2018 in Euro in %

250.000 150.000

150.000 183.000

-250.000 0 183.000

10.070 300.000 502.000

301.836 239.300

-10.070 1.836 -262.700

1% -52%

348.240

300.000

-48.240

-14%

241.430 1.801.740

203.000 1.377.136

-38.430 -424.604

-16% -24%

0%

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen 2019; auf Basis: Land Oberösterreich: Meldung an das BMF zu BZ-Mitteln in Oberösterreich.

55 28.02.20


ANHANG

Tabelle 12: Auszahlungen in Euro und Veränderung, 2017 und 2018 – Teil 2

2017 325.694 6.197.077 25.902.499 21.812.699 14.863.654 3.714.854 1.016.430

Projektfonds Veränderung 2018 in Euro in % 204.800 -120.894 -37% 4.065.205 -2.131.872 -34% 26.592.105 689.606 3% 18.551.872 -3.260.827 -15% 11.550.278 -3.313.376 -22% 3.303.617 -411.237 -11% 733.100 -283.330 -28%

73.832.907

65.000.977

EW-Klasse bis 500 EW 501-1.000 EW 1.001-2.500 EW 2.501-5.000 EW 5.001-10.000 EW 10.001-20.000 EW über 20.000 EW Statutarstädte Sonstige (GV) Summe

Jahr

2017 5.816.298 11.042.858 11.898.551 17.876.016 27.199.184 73.832.907

65.000.977

Jahr

2017 37.561.321 22.369.286 3.808.990 10.093.310 73.832.907

65.000.977

Jahr 2017

Grieskirchen Kirchdorf an der Krems Leonding Traun Perg Ried im Innkreis Rohrbach-Berg Schärding Vöcklabruck Summe

-12%

Jahr

Gemeinden über 10.000 EW Linz Steyr Wels Braunau am Inn Eferding Freistadt Gmunden

-8.831.930

Projektfonds Veränderung 2018 in Euro in % 35.085.438 -2.475.883 -7% 18.500.022 -3.869.264 -17% 3.151.899 -657.091 -17% 8.263.618 -1.829.692 -18%

Raumtyp Ländlicher Raum Ländlicher Raum iUv Zentren Regionale Zentren Urbane Zentren Sonstige (GV) Summe

-12%

Projektfonds Veränderung 2018 in Euro in % 3.832.275 -1.984.023 -34% 8.501.481 -2.541.377 -23% 14.416.075 2.517.524 21% 16.345.660 -1.530.356 -9% 21.905.486 -5.293.698 -19%

FK-Quintile FK-Quintil 1 FK-Quintil 2 FK-Quintil 3 FK-Quintil 4 FK-Quintil 5 Sonstige (GV) Summe

-8.831.930

-8.831.930

-12%

Projektfonds Veränderung 2018 in Euro in %

828.500 195.200 65.000 413.600

86.650 172.000 51.372 272.800

-741.850 -23.200 -13.628 -140.800

-90% -12% -21% -34%

146.864 277.500 568.930 447.500 434.637 320.000 1.023.300 187.669 39.000 4.947.700

32.600 263.723 282.600 450.500 209.764 1.679.800 656.900 110.600 39.000 4.308.309

-114.264 -13.777 -286.330 3.000 -224.873 1.359.800 -366.400 -77.069 0 -639.391

-78% -5% -50% 1% -52% 425% -36% -41% 0% -13%

Regionalisierungsfonds Jahr Veränderung 2017 2018 in Euro in % 10.160 8.135 -2.025 -20% 101.752 111.880 10.128 10% 759.230 600.918 -158.312 -21% 733.156 1.178.469 445.313 61% 367.010 412.489 45.479 12% 63.289 302.042 238.753 377% 33.563 -33.563 3.640.833 5.708.993

3.012.685 5.626.618

-628.148 -82.375

-17% -1%

Regionalisierungsfonds Jahr Veränderung 2017 2018 in Euro in % 174.123 150.828 -23.295 -13% 294.969 240.269 -54.700 -19% 248.149 224.751 -23.398 -9% 665.252 1.016.247 350.995 53% 685.667 981.838 296.171 43% 3.640.833 3.012.685 -628.148 -17% 5.708.993 5.626.618 -82.375 -1% Regionalisierungsfonds Jahr Veränderung 2017 2018 in Euro in % 1.332.737 1.361.059 28.322 2% 370.833 581.745 210.912 57% 128.625 292.813 164.188 128% 235.965 378.316 142.351 60% 3.640.833 3.012.685 -628.148 -17% 5.708.993 5.626.618 -82.375 -1% Regionalisierungsfonds Jahr Veränderung 2017 2018 in Euro in %

54.215

58.087

33.563 41.042

128.820

3.872

7%

-33.563 41.042 125.000

0 125.000

261.000 485.129

261.000 356.309

0%

277%

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen 2019; auf Basis: Land Oberösterreich: Meldung an das BMF zu BZ-Mitteln in Oberösterreich.

56 28.02.20


ANHANG

Tabelle 13: Auszahlungen in Euro und Veränderung, 2017 und 2018 – Teil 3 EW-Klasse bis 500 EW 501-1.000 EW 1.001-2.500 EW 2.501-5.000 EW 5.001-10.000 EW 10.001-20.000 EW über 20.000 EW Statutarstädte Sonstige (GV) Summe FK-Quintile FK-Quintil 1 FK-Quintil 2 FK-Quintil 3 FK-Quintil 4 FK-Quintil 5 Sonstige (GV) Summe Raumtyp Ländlicher Raum Ländlicher Raum iUv Zentren Regionale Zentren Urbane Zentren Sonstige (GV) Summe

Sonderfinanzierung Jahr Veränderung 2017 2018 in Euro in % 196.299 7.533 -188.766 -96% 3.660.078 2.961.447 -698.631 -19% 14.167.050 10.643.036 -3.524.014 -25% 9.416.687 6.954.462 -2.462.225 -26% 2.619.702 3.197.773 578.071 22% 2.066.654 1.617.593 -449.061 -22% 14.280.000

15.711.338

1.431.338

46.406.470

41.093.182

-5.313.289

2017 2018 2.106.575 3.382.504 22.527.313 29.698.114 72.146.075 98.903.704 51.388.604 62.759.037 24.848.240 31.061.355 6.536.227 7.816.498 1.551.993 1.727.037 10% 14.280.000 15.711.338 3.640.833 3.012.685 -11% 199.025.859 254.072.272

Sonderfinanzierung Jahr Veränderung 2017 2018 in Euro in % 3.826.025 2.279.416 -1.546.609 -40% 4.880.415 4.193.651 -686.764 -14% 6.352.325 6.577.834 225.509 4% 8.904.549 5.167.669 -3.736.880 -42% 22.443.156 22.874.612 431.456 2% 46.406.470

41.093.182

-5.313.289

Gesamt Jahr

Veränderung in Euro in % 1.275.929 61% 7.170.801 32% 26.757.629 37% 11.370.434 22% 6.213.115 25% 1.280.271 20% 175.044 11% 1.431.338 10% -628.148 -17% 55.046.412 28%

Gesamt Jahr

2017 2018 25.937.385 34.626.166 31.901.198 42.844.849 30.653.422 46.408.928 44.021.525 52.027.723 62.871.496 75.151.921 3.640.833 3.012.685 -11% 199.025.859 254.072.272

Sonderfinanzierung Gesamt Jahr Veränderung Jahr 2017 2018 in Euro in % 2017 2018 18.578.750 14.985.237 -3.593.513 -19% 101.729.233 139.641.964 9.249.252 7.848.018 -1.401.234 -15% 55.192.961 67.376.024 824.130 432.256 -391.874 -48% 6.987.219 8.504.911 17.754.338 17.827.670 73.332 0% 31.475.613 35.536.688 3.640.833 3.012.685 46.406.470 41.093.182 -5.313.289 -11% 199.025.859 254.072.272

Veränderung in Euro in % 8.688.781 33% 10.943.651 34% 15.755.506 51% 8.006.198 18% 12.280.425 20% -628.148 -17% 55.046.412 28% Veränderung in Euro in % 37.912.731 37% 12.183.062 22% 1.517.691 22% 4.061.076 13% -628.148 -17% 55.046.412 28%

Linz Steyr Wels Braunau am Inn Eferding Freistadt Gmunden

Sonderfinanzierung Jahr Veränderung 2017 2018 in Euro in % 10.000.000 10.521.338 521.338 5% 1.680.000 1.840.000 160.000 10% 2.600.000 3.350.000 750.000 29% 0 14.327 14.327 27.170 0 -27.170 0 6.227 6.227 199.996 504.958 304.962 152%

2017 10.000.000 1.680.000 2.600.000 828.500 472.370 215.000 613.596

2018 10.521.338 1.840.000 3.350.000 345.114 286.358 587.235 1.167.347

Veränderung in Euro in % 521.338 5% 160.000 10% 750.000 29% -483.386 -58% -186.012 -39% 372.235 173% 553.751 90%

Grieskirchen Kirchdorf an der Krems Leonding Traun Perg Ried im Innkreis Rohrbach-Berg Schärding Vöcklabruck Summe

0 365.789 0 0 6.750 527.000 14.798 221.843 261.000 15.904.346

156.934 997.504 1.070.930 481.063 441.387 888.042 1.386.338 409.512 541.430 22.782.606

104.235 910.761 921.900 805.137 363.777 2.234.604 1.315.412 304.327 694.184 25.751.728

-52.699 -86.743 -149.030 324.074 -77.610 1.346.562 -70.926 -105.185 152.754 2.969.122

Ausgewählte Städte

0 200.000 0 0 0 392.000 0 2.500 0 16.831.349

-165.789

-6.750 -135.000 -14.798 -219.343 -261.000 927.003

-45%

-26% -99% 6%

Gesamt Jahr

-34% -9% -14% 67% -18% 152% -5% -26% 28% 13%

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen 2019; auf Basis: Land Oberösterreich: Meldung an das BMF zu BZ-Mitteln in Oberösterreich.

57 28.02.20


ANHANG

Tabelle 14: Auszahlungen pro Kopf, 2017 und 2018 EW-Klasse bis 500 EW 501-1.000 EW 1.001-2.500 EW 2.501-5.000 EW 5.001-10.000 EW 10.001-20.000 EW über 20.000 EW Statutarstädte Ø Gemeinde

Strukturfonds 2017 32 29 19 9 5 0 0 0 17

2018 164 115 79 60 40 18 14 0 77

Strukturfonds FK-Quintile

FK-Quintil 1 FK-Quintil 2 FK-Quintil 3 FK-Quintil 4 FK-Quintil 5 Ø Gemeinde

Jahr 2017 33 23 15 10 3 17

Härteausgleichsfonds 2017 335 203 85 48 23 7 9 0 95

2018 570 296 120 45 24 6 4 0 132

Härteausgleichsfonds Jahr

2018 124 90 73 62 39 77

Strukturfonds

2017 231 112 56 53 23 95

Projektfonds 2017 86 110 79 62 60 34 19 0 77

2018 58 70 76 53 47 33 14 0 65

Projektfonds Jahr

2018 344 169 77 49 20 132

Härteausgleichsfonds

2017 94 96 72 71 53 77

Regionalisierungsfonds

Sonderfinanzierung

2017

2017 40 61 43 27 10 21 0 45 39

2018 2 2 2 2 1 1 1 0 2

2 2 2 3 2 3 0 0 2

Regionalisierungsfonds Jahr

2018 60 75 84 65 43 65

2017

2018 2 50 33 19 13 16 0 51 30

Sonderfinanzierung Jahr

2018 3 2 2 3 1 2

2 2 1 4 2 2

2017 54 44 39 38 18 39

Gesamt 2017 495 405 229 148 100 62 29 45 230

2018 795 533 311 181 125 76 33 51 306

Gesamt Jahr

2018 33 39 43 20 15 30

Projektfonds

Regionalisierungsfonds

Sonderfinanzierung

Jahr 2017 2018 80 68 86 71 46 39 44 35 77 65

Jahr 2017 2018 3 2 2 2 1 3 1 1 2 2

Jahr 2017 2018 44 33 35 31 10 4 21 12 39 30

2017 415 277 184 175 98 230

2018 562 374 277 200 119 306

Gesamt

Raumtyp

Ländlicher Raum Ländlicher Raum iUv Zentren Regionale Zentren Urbane Zentren Ø Gemeinde

Ausgewählte Städte

Jahr 2017 2018 17 85 22 78 2 38 6 33 17 77

Jahr 2017 2018 116 166 80 103 29 29 14 17 95 132

Strukturfonds

Härteausgleichsfonds

Projektfonds

Regionalisierungsfonds

Sonderfinanzierung

Jahr 2017 2018

Jahr 2017 2018

Jahr 2017 2018

Jahr 2017 2018

Jahr 2017 2018 49 51 44 48 43 55 0 1 7 1 15 38

Linz Steyr Wels Braunau am Inn Eferding Freistadt Gmunden Grieskirchen Kirchdorf an der Krems Leonding Traun Perg Ried im Innkreis Rohrbach-Berg Schärding Vöcklabruck

14 28 48 16 14 19 14 14 18 10 45 36 16

Ø Gemeinde

23

20

58 0 17

49 48 8 31 29 63 20 18 52 27 198 37 3

5 42 6 21 7 59 10 18 25 141 128 21 3

37

26

45

37

62 19 2 68 18

67

19 14 67 8

12

13

83

44

1 3

3 24 21

1 45 3 43 21

6

15

30

33

34

Jahr 2017 2018 259 355 225 284 89 114 86 99 230 306 Gesamt Jahr 2017 2018 49 51 44 48 43 55 49 20 117 70 28 74 46 88 31 21 227 202 38 32 20 33 53 43 75 188 268 256 80 58 44 56 76

81

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen 2019; auf Basis: Land Oberösterreich: Meldung an das BMF zu BZ-Mitteln in Oberösterreich; Statistik Austria: Statistik des Bevölkerungsstandes 2017 und 2018.

58 28.02.20


ANHANG

3.2

Detailergebnisse gemäß Gemeindefinanzdatensatz der Statistik Austria

Tabelle 15: Transfereinnahmen gesamt der Gemeinden vom Land in Euro, 2014 bis 2018 Transfers vom Land gesamt Jahr

EW-Klasse

bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW über 20.000 EW 1 Ø Gemeinde

1

2014

2015

661 711 424 316 217 220 128 430

706 696 512 388 242 229 146 488

2014

2015

663 540 373 343 224 429

669 609 468 418 266 486

Raumtyp

Ländlicher Raum Ländlicher Raum iUv Zentren Regionale Zentren Urbane Zentren Ø Gemeinde

2014

2015

467 415 335 217 429

522 502 332 228 486

564 578 386 302 229 229 172 386

870 689 448 294 229 227 176 439

2016 2017 in Euro pro Kopf 601 512 419 361 268 432

562 447 331 342 239 384

2018

Transfers vom Land gesamt Jahr 2016 2017 2018 in Euro pro Kopf 478 410 310 203 432

414 382 276 213 384

2014

2015

272 322 153 218 591 654 143 113 237 191 272 313 118 277

226 457 260 313 432 569 160 132 273 173 202 205 152 273

2016 2017 in Euro pro Kopf 244 262 301 210 1.312 695 172 165 227 347 251 206 193 353

167 356 214 286 447 399 194 150 216 306 361 242 155 269

Veränderung

209 -22 24 -23 12 6 48 9

in % 32% -3% 6% -7% 5% 3% 37% 2%

Veränderung in %

695 513 421 315 240 437

487 411 233 235 437

Transfers vom Land gesamt Jahr

Ausgewählte Städte

Braunau am Inn Eferding Freistadt Gmunden Grieskirchen Kirchdorf an der Krems Leonding Traun Perg Ried im Innkreis Rohrbach-Berg Schärding Vöcklabruck Ø Gemeinde

678 602 449 348 248 223 168 434

2018

Transfers vom Land gesamt Jahr

FK-Quintil

FK-Quintil 1 FK-Quintil 2 FK-Quintil 3 FK-Quintil 4 FK-Quintil 5 Ø Gemeinde

2016 2017 in Euro pro Kopf

2018 195 356 268 237 190 387 189 162 92 329 284 223 161 236

32 -27 48 -28 16 8

5% -5% 13% -8% 7% 2%

Veränderung in % 20 -4 -101 18 8

4% -1% -30% 8% 2%

Veränderung

-78 34 115 19 -401 -267 46 49 -145 138 11 -90 43 -40

in % -28% 11% 75% 9% -68% -41% 32% 43% -61% 72% 4% -29% 37% -15%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2019 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2014 bis 2018. Anmerkung: 1) exklusive Statutarstädte.

59 28.02.20


ANHANG

Tabelle 16: Laufende Transfereinnahmen der Gemeinden vom Land in Euro, 2014 bis 2018 laufende Transfers vom Land EW-Klasse

bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW über 20.000 EW 1 Ø Gemeinde1

2014

2015

355 281 148 95 59 103 106 155

288 246 136 94 59 106 124 141

2014

2015

295 187 118 106 67 155

257 168 111 99 72 141

Raumtyp

Ländlicher Raum Ländlicher Raum iUv Zentren Regionale Zentren Urbane Zentren Ø Gemeinde

2014

2015

170 151 82 84 155

150 144 79 88 141

Ausgewählte Städte

Braunau am Inn Eferding Freistadt Gmunden Grieskirchen Kirchdorf an der Krems Leonding Traun Perg Ried im Innkreis Rohrbach-Berg Schärding Vöcklabruck Ø Gemeinde

302 251 140 99 63 106 127 146

321 265 151 100 65 113 126 154

2018 599 399 223 152 99 126 139 233

laufende Transfers vom Land Jahr

FK-Quintil

FK-Quintil 1 FK-Quintil 2 FK-Quintil 3 FK-Quintil 4 FK-Quintil 5 Ø Gemeinde

Jahr 2016 2017 in Euro pro Kopf

2014

2015

97 126 27 100 103 148 108 104 7 88 39 108 83 88

90 181 26 101 98 96 142 105 30 98 37 104 80 91

2016 2017 in Euro pro Kopf 263 170 115 106 74 146

287 179 118 112 75 154

2018 437 266 187 160 109 232

laufende Transfers vom Land Jahr 2016 2017 2018 in Euro pro Kopf 157 145 88 89 146

168 150 84 90 154

260 217 121 118 232

laufende Transfers vom Land Jahr 2016 2017 2018 in Euro pro Kopf 101 185 26 104 125 103 142 113 52 82 56 104 90 99

96 180 26 105 111 106 146 106 40 117 49 109 94 99

108 203 75 114 125 116 157 121 61 107 99 156 101 119

Veränderung

244 118 75 56 41 23 33 78

in % 69% 42% 51% 59% 69% 22% 31% 50%

Veränderung

143 78 69 54 42 77

in % 48% 42% 59% 51% 62% 50%

Veränderung

90 66 39 34 77

in % 53% 44% 47% 41% 50%

Veränderung

11 78 48 13 22 -32 49 17 53 18 60 48 18 31

in % 11% 62% 179% 13% 21% -21% 46% 17% 746% 21% 152% 44% 22% 36%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2019 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2014 bis 2018. Anmerkung: 1) exklusive Statutarstädte.

60 28.02.20


ANHANG

Tabelle 17: Kapitaltransfereinnahmen der Gemeinden vom Land in Euro, 2014 bis 2018 Kapitaltransfers vom Land Jahr

EW-Klasse

bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW über 20.000 EW Ø Gemeinde1

1

2014

2015

306 430 276 221 158 117 22 275

418 451 376 294 182 123 22 347

2014

2015

368 353 255 237 157 274

412 441 358 320 195 345

2014

2015

298 264 252 133 274

371 358 252 140 345

Ausgewählte Städte

Braunau am Inn Eferding Freistadt Gmunden Grieskirchen Kirchdorf an der Krems Leonding Traun Perg Ried im Innkreis Rohrbach-Berg Schärding Vöcklabruck Ø Gemeinde

270 290 225 142 130 101 37 206

2016 2017 in Euro pro Kopf 337 342 303 255 194 286

2018

275 268 213 230 164 230

258 247 234 155 131 205

Kapitaltransfers vom Land Jahr

Raumtyp

Ländlicher Raum Ländlicher Raum iUv Zentren Regionale Zentren Urbane Zentren Ø Gemeinde

2018

Kapitaltransfers vom Land Jahr

FK-Quintil

FK-Quintil 1 FK-Quintil 2 FK-Quintil 3 FK-Quintil 4 FK-Quintil 5 Ø Gemeinde

2016 2017 in Euro pro Kopf 376 243 352 313 309 235 249 201 185 164 118 117 41 46 288 231

2014

2015

175 196 126 117 488 506 35 9 230 103 233 205 35 189

136 276 234 212 334 473 18 27 243 75 165 101 72 182

2016 2017 in Euro pro Kopf 321 245 266 232 222 192 114 123 286 230

2018 227 194 112 117 205

Kapitaltransfers vom Land Jahr 2016 2017 2018 in Euro pro Kopf 143 77 275 106 1.187 592 30 51 176 265 194 102 103 254

71 176 188 181 336 293 48 43 176 188 312 133 61 170

86 153 193 123 65 270 32 41 31 222 184 67 60 118

Veränderung

-36 -141 -51 -79 -29 -16 14 -69

in % -12% -33% -18% -36% -18% -14% 65% -25%

Veränderung

-110 -105 -21 -82 -26 -69

in % -30% -30% -8% -35% -16% -25%

Veränderung

-70 -70 -140 -16 -69

in % -24% -27% -56% -12% -25%

Veränderung

-89 -43 67 6 -423 -236 -3 32 -199 119 -49 -138 25 -72

in % -51% -22% 53% 5% -87% -47% -9% 342% -87% 116% -21% -67% 71% -38%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2019 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2014 bis 2018. Anmerkung: 1) exklusive Statutarstädte.

61 28.02.20


Tabelle 18: Anteil laufender Transfers an den Gesamttransfers nach EW-Klassen, 20172018 Anteil laufende Transfers an Gesamttransfers Jahr

Gliederung

2014

2015

2016

2017

2018

in Prozent (%) bis 500 EW

53%

39%

45%

59%

71%

501 bis 1.000 EW

39%

35%

41%

45%

57%

1.001 bis 2.500 EW

34%

26%

31%

38%

49%

2.501 bis 5.000 EW

31%

25%

29%

34%

52%

5.001 bis 10.000 EW

27%

25%

26%

29%

44%

10.001 bis 20.000 EW

46%

46%

48%

50%

56%

82%

85%

76%

73%

80%

34%

29%

32%

38%

51%

체ber 20.000 EW gesamt

1

1

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2019 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2014 bis 2018. Anmerkung: 1) exklusive Statutarst채dte.

Tabelle 19: Anteil laufender Transfers an den Gesamttransfers nach Finanzkraft-Quintilen, 2017-2018 Gliederung FK-Quintil 1 FK-Quintil 2 FK-Quintil 3 FK-Quintil 4 FK-Quintil 5 Summe

Anteil laufende Transfers an Gesamtransfers 2014 2015 2016 2017 2018 43% 38% 44% 50% 62% 36% 28% 34% 41% 53% 32% 24% 28% 36% 45% 32% 25% 30% 34% 52% 45% 40% 42% 43% 51% 39% 32% 36% 40% 52%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2019 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2014 bis 2018.

Tabelle 20: Anteil laufender Transfers an den Gesamttransfers nach Raumtyp, 2017-2018 Gliederung L채ndlicher Raum L채ndlicher Raum iUv Zentren Regionale Zentren Urbane Zentren Summe

Anteil laufende Transfers an Gesamtransfers 2014 2015 2016 2017 2018 32% 25% 29% 35% 49% 37% 29% 34% 39% 52% 24% 25% 26% 32% 52% 58% 55% 58% 52% 55% 39% 32% 36% 40% 52%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2019 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2014 bis 2018.


KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung Guglgasse 13 · A-1110 Wien T: +43 1 892 34 92-0 · F: -20 institut@kdz.or.at · www.kdz.or.at


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.