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Finanzausgleichsreform: Ein hoffnungsloser Fall?

Finanzausgleichsreform

Ein hoffnungsloser Fall?

von Karoline Mitterer

Karoline Mitterer

Es ist Halbzeit in der Finanzausgleichs periode 2017 bis 2021. Mit dem letzten Finanzausgleichsgesetz 2017 kam es zwar zu vielfältigen Änderungen, die großen Reformthemen wie Aufgabenorientierung oder Steuerautonomie sind jedoch gescheitert. An diesem Punkt stellt sich nun die Frage, ob die Finanzausglei chsreform überhaupt zu retten ist.

Reformen und ihr Scheitern

Reformen zum Finanzausgleich werden seit Jahrzehnten gefordert. Mit jedem mühsam ausverhandelten Finanzausgleichsgesetz

„Finanzausgleichsreformen scheitern am Föderalismus, Föderalismusreformen scheitern am Finanzausgleich.“

Gescheiterte Reformthemen im FAG 2017

Aufgabenorientierter Finanzausgleich Reform der Länder-Gemeinde-Transfers Grundsteuerreform Steuerautonomie Länder

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Verbesserung der Governance-Strukturen und -Prozesse ganzheitliche Ansätze zur Aufgabenorientierung umfassende Reformen der Länder-GemeindeT ransfers Fortführen der Arbeitsgruppe Grundsteuerreform Föderalismus weiterentwickeln

Reformthemen im Finanzausgleich.

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2019. kommt es zu Änderungen, da auf aktuelle Themen wie dynamische Aufgabenbereiche (z.B. Pflegefonds), bundesgesetzliche Maßnahmen (z.B. Eisenbahnkreuzungen) oder Effizienzbemühungen (z.B. Vereinfachung der gemeindeweisen Ertragsanteilsverteilung) abgestellt wird. Der Finanzausgleich wird so nicht nur komplexer, sondern oft auch in sich widersprüchlicher und schwerer steuer bar . Zu Beginn der Finanzausgleichsverhandlungen zum FAG 2017 haben sich die Verhandlungspartner daher mehrere Reform ziele gesetzt, welch e jedoch weitgehend nicht umgesetzt werden konnten.

Vorläufiges Ende der Aufgabenorientierung

Die bestehende unzureichende Verschränkung von Aufgaben und Finanzierung führt zu Steuerungsproblemen, welche mithilfe eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs gelöst werden hätten sollen. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe einberufen, deren Beratungen aber wieder eingestellt wurden. Ende 2018 wurde die Aufgabenorientierung auch formal aus dem Gesetz gestrichen. Die Aufgabenorientierung scheiterte dabei nicht nur an unterschiedlichen Interessenlagen der Akteure, sondern auch an der Komplexität des Finanzausgleichssystems.

Minimale Bewegung: Abgabenautonomie der Länder

Die Stärkung der Abgabenautonomie der Länder war ein prominentes Thema bei den Finanzausgleichsverhandlungen (etwa Verländerung von Einkommensteuer oder Umsatzsteuer). Schlussendlich wurde nur die – jedoch mit 1 Mrd. Euro betragsmäßig nicht relevante – Verländerung des Wohnbauförderungsbeitrages beschlossen.

Eingeschlafene Grundsteuerreform

Weiters war geplant, die längst fällige Grundsteuerreform umzusetzen. Eine Arbeitsgruppe sollte diese bis September 2017 vorbereiten. Im Zentrum stand ein Vorschlag von Städtebund und Gemeindebund für eine vereinfachte Neuberechnung der Einheitswerte sowie Überlegungen zur laufenden Valorisierung der neuen Einheitswerte anhand von Grundstückspreisen. Die Arbeitsgruppe wurde schließlich ohne Ergebnis eingestellt.

Dauerbaustelle Länder-Gemeinde-Transfers

Mit dem FAG 2017 ergaben sich weitreichende Auswirkungen auf die Länder-GemeindeTransfers. Mittel sowie Verantwortung wurden für einen landesinternen Ressourcenausgleich an die Länder über tragen, leider ohne ausreichende bundesweite Vorgaben zu den Länder-Gemeinde-Transfers. Ganzheitliche Konzepte für einen Ressourcenausgleich, welche etwa auch die Umlagenbelastungen berücksichtigen, fehlen bisher.

Mehr-Ebenen-Steuerung verbessern

Bei all diesen Baustellen zeigt sich Eines ganz klar: Es bestehen deutliche Abstimmungsprobleme zwischen den Akteuren und es fehlt der gemeinsame strategische Rahmen, innerhalb dessen sich die Entwicklung des Finanzausgleichs bewegen soll. Doch wie soll dies gelingen?

Betrachtet man Governance-Strukturen und -Prozesse zeigen sich mehrere Schwachstellen. Neben unterschiedlichem Problembewusstsein sind es insbesondere Mängel bei Koordinierungsprozessen. Es ist daher wichtig, verstärkt in Themen wie Projektmanagement, Verhandlungsdesign und Förderung des Interessenausgleichs zu investieren und Regelungen der Zusammenarbeit zu bestimmen. Siehe hierzu unsere neueste Publikation „Nachhaltig wirken“ mit dem Beitrag „Reform der Finanzausgleichsreform“.

Fokus auf Reformbereiche

Die Zeit bis zu den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen sollte genutzt werden: • Aufgabenorientierung: Die Arbeitsgruppe sollte ihre Arbeit aufnehmen und in einem ersten Schritt die Ziele der Aufgabenorientierung definieren. Möglich wären sowohl ganzheitliche Ansätze als auch Pilotprojekte.

• Reformen der Länder-Gemeinde

Transfers: Umfassende Reformen, welche nicht nur die Finanzkraft, sondern auch unterschiedliche Funktionen der Gemeinden berücksichtigen, fehlen. Hier wären von Ländern und Gemeinden gemeinsam entsprechende Konzepte zu erarbeiten. • Reform der Grundsteuer: Die Arbeitsgruppe sollte fortgeführt werden.

„Bei den bisherigen Governance-Strukturen und -Prozessen zeigen sich mehrere Schwachstellen.“

Föderalismus weiterentwickeln

Schließlich ist auf die enge Verflechtung zwischen Finanzausgleichs- und Föderalismusreform hinzuweisen. Wichtig ist, dass hierbei nicht nur die reine Aufgabenzuordnung bzw. das Maß der Verflechtung zu bestimmen ist, sondern insbesondere auch die Prozesse und Strukturen betrachtet werden.

Dies betrifft etwa ein stärkeres Agieren in Netzwerken statt in Hierarchien, wobei insbesondere auch die Gemeindeebene als gleichberechtigter Partner einzubinden ist. Es gilt die Mehr-Ebenen-Steuerung bei gemeinschaftlichen Aufgaben zu stärken (etwa gebietskörperschafts-übergreifende Ziele oder Institutionen für die Mehr-Ebenen-Steuerung). Das bedeutet, Schnittstellenprobleme zu reduzieren, Blockadehaltungen Einzelner zu durchbrechen, das gegenseitige Vertrauen aufzubauen und die Zusammenarbeit der Akteure insgesamt zu verbessern. < Kommentar senden

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