FINANZAUSGLEICHSREFORM
Finanzausgleichsreform Ein hoffnungsloser Fall?
von Karoline Mitterer
Es ist Halbzeit in der Finanzausgleichs periode 2017 bis 2021. Mit dem letzten Finanzausgleichsgesetz 2017 kam es zwar zu vielfältigen Änderungen, die großen Reformthemen wie Aufgabenorientierung oder Steuerautonomie sind jedoch gescheitert. An diesem Punkt stellt sich nun die Karoline Mitterer
Frage, ob die Finanzausgleichsreform überhaupt zu retten ist.
Reformen und ihr Scheitern Reformen zum Finanzausgleich werden seit Jahrzehnten gefordert. Mit jedem mühsam ausverhandelten Finanzausgleichsgesetz
„Finanzausgleichsreformen scheitern am Föderalismus, Föderalismusreformen scheitern am Finanzausgleich.“ Gescheiterte Reformthemen im FAG 2017 • Aufgabenorientierter Finanzausgleich • Reform der Länder-Gemeinde-Transfers • Grundsteuerreform • Steuerautonomie Länder
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Zeit nutzen für • • •
Verbesserung der Governance-Strukturen und -Prozesse ganzheitliche Ansätze zur Aufgabenorientierung umfassende Reformen der Länder-GemeindeTransfers • Fortführen der Arbeitsgruppe Grundsteuerreform • Föderalismus weiterentwickeln
Reformthemen im Finanzausgleich. Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2019.
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KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #2 2019
kommt es zu Änderungen, da auf aktuelle Themen wie dynamische Aufgabenbereiche (z.B. Pflegefonds), bundesgesetzliche Maßnahmen (z.B. Eisenbahnkreuzungen) oder Effizienzbemühungen (z.B. Vereinfachung der gemeindeweisen Ertragsanteilsverteilung) abgestellt wird. Der Finanzausgleich wird so nicht nur komplexer, sondern oft auch in sich widersprüchlicher und schwerer steuerbar. Zu Beginn der Finanzausgleichsverhand lungen zum FAG 2017 haben sich die Verhandlungspartner daher mehrere Reformziele gesetzt, welche jedoch weitgehend nicht umgesetzt werden konnten.
Vorläufiges Ende der Aufgabenorientierung Die bestehende unzureichende Verschränkung von Aufgaben und Finanzierung führt zu Steuerungsproblemen, welche mithilfe eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs gelöst werden hätten sollen. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe einberufen, deren Beratungen aber wieder eingestellt wurden. Ende 2018 wurde die Aufgabenorientierung auch formal aus dem Gesetz gestrichen. Die Aufgaben orientierung scheiterte dabei nicht nur an unterschiedlichen Interessenlagen der Akteure, sondern auch an der Komplexität des Finanzausgleichssystems.
Minimale Bewegung: Abgabenautonomie der Länder Die Stärkung der Abgabenautonomie der Länder war ein prominentes Thema bei den Finanzausgleichsverhandlungen (etwa Verländerung von Einkommensteuer oder Umsatzsteuer). Schlussendlich wurde nur die – jedoch mit 1 Mrd. Euro betragsmäßig nicht relevante – Verländerung des Wohnbauför derungsbeitrages beschlossen.