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Umstellung VRV 2015: Welche Maßnahmen getroffen

Die nächsten Schritte

:HOFKH0D‰QDKPHQPVVHQMHW]WJHWURIIHQZHUGHQ" von Alexander Maimer und Peter Biwald

Alexander Maimer

Peter Biwald

Die Umstellung auf die VRV 2015 mit dem Voranschlag 2020 kommt in großen Schritten näher. Bis dahin ist noch einiges vorzubereiten und mehrere zentrale Themen müssen bearbeitet werden.

Sachanlagen

Gebäude bewerten, Straßenkilometer feststellen, Fuhrparke listen – kurz, es gilt das Gemeindevermögen zu erfassen und zu bewerten. Dies ist eine wesentliche Grundlage, um den ersten Voranschlag (mit den Abschreibungen) im Jahr 2019 und die Eröffnungs bilanz bis zum Ende des Jahres 2020 zu erstellen. Dieser Schritt ist bei vielen öster reichischen Gemeinden bereits sehr weit gediehen. Probleme gibt es teilweise noch bei umfangreichen Aufgabenbereichen wie z. B. den Gemeindestraßen. Wenn eine Gemeinde mit dem Registrieren und Bewerten des Gemeindevermögens erst am Beginn steht oder noch gar nicht gestartet hat, sollte rasch damit begonnen werden. Gemeinden haben viele unterschiedliche Vermögenswerte, die oft nicht einfach zu beurteilen sind. Ein Jahr bleibt gerade noch Zeit dafür. Das KDZ bietet mit dem KDZ-Vermögensbewerter (Excel-Tool) sowie dem KDZ-Leitfaden Vermögensbewertung auf www.praxisplaner.at Unterstützung. Der Zugang steht allen österreichischen Gemeinden kostenfrei zur Verfügung.

„Für die Politik bringt die VRV große Änderungen. Damit gilt es, auch sie mit den Inhalten vertraut zu machen.“

Rückstellungen, Forderungen, Abgrenzungen

Nicht nur die Übersicht über das Vermögen ist für den ersten Voranschlag notwendig, wesentlich sind auch die Rückstellungen, insbesondere die Personalrückstellungen für Abfertigungen, Jubiläumsgelder und Urlaube. Für diese Rückstellungen können in jedem Fall bereits die Grunddaten erhoben werden und Vorarbeiten getätigt werden. Auch an dere Themenbereiche wie z. B. Forderungen sollten bereits bearbeitet werden. Bei der Bewertung der Forderungen kann auf Erfahrungswerte aus den Vorjahren zurückgegriffen werden. Ebenso sollten die Vorauszahlungen und Rückstände zum 31.12. auf Basis des Rechnungsabschlusses 2018 analysiert werden, um den Handlungsbedarf für den ersten Voranschlag zu erkennen.

Der erste Voranschlag

Der erste Voranschlag muss spätestens ab Sommer 2019 erstellt werden. Nur wer den Voranschlag rechtzeitig fertigstellt, kann sich HLQ%LOGEHUGLH¿QDQ]LHOOH6LWXDWLRQGHU Gemeinde machen. Ist der Ergebnisvoranschlag ausgeglichen? Welches Ausmaß nehmen die Abschreibungen ein? Bringt der Finanzierungshaushalt einen ausreichenden Überschuss, um GLH,QYHVWLWLRQHQXQG7LOJXQJHQ]X¿QDQ zieren? Nur so können diese Fragen ausreichend beantwortet werden.

Schulungen und Know-how

Derzeit befassen sich mit der VRV 2015 ihren Auswirkungen und der Interpretation der Ergebnisse nur einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzabteilung. Von den Veränderungen sind allerdings alle Abteilungen

betroffen, deshalb ist es wichtig alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der VRV 2015 vertraut zu machen und ihnen ein Grundverständnis des neuen Rechnungs wesens zu vermitteln.

Gleichzeitig ist es auch wichtig die Mandatarinnen und Mandatare auf die Veränderungen durch die VRV 2015 vorzubereiten, da sich die Aufbereitung der Informationen und die Interpretation der Ergebnisse durch die neue VRV sehr verändern. Die Mandatarinnen und Mandatare müssen wissen, wie man den Ergebnis-, den Finanzierungs- und den Vermögenshaushalt liest, wie man die Ergebnisse interpretiert und wo in diesem System GHWDLOOLHUWHUH,QIRUPDWLRQHQ]X¿QGHQVLQG

Prozesse überprüfen und neu gestalten

Vor dem Hintergrund der VRV 2015 ist es wichtig, sämtliche rechnungswesenbezogenen Prozesse einer Gemeinde zu evaluieren und bei Bedarf neu auszurichten. Zu diesen Prozessen zählen insbesondere der Bestell- bzw. Rechnungslauf, das Erstellen des Voranschlags, die Inventarisierung des Gemeindevermögens, die Vorrats- bzw. Lagerverwaltung und die Entwicklung des Gemeindevermögens in den Dienststellen. Alle Prozesse, die mit dem Gemeindevermögen in Verbindung stehen, müssen in jedem Fall neu aufgesetzt werden. Das Gemeindevermögen zu erfassen und zu bewerten stellt somit eine grundlegende Herausforderung dar.

Informationen der Länder berücksichtigen

Derzeit sind alle österreichischen Bundesländer damit beschäftigt ihre Gemeindeordnungen und ihre Haushaltsordnungen zu überarbeiten. Diese beinhalten wesentliche Bestandteile, die im ersten Voranschlag >

À www.kdz.eu/KLF2018-bestellen

KDZ Kontierungsleitfaden 2018 für Gemeinden und Gemeindeverbände lt. VRV 2015 1HXDXÀDJHEDVLHUHQGDXIGHU959%*%/,,1U

Alexander Maimer, Robert Blöschl, Birgit Frank, Clemens Hödl Wien 2018, 477 Seiten, gebunden, ISBN 978-3-200-05673-2 Normalpreis: 54 Euro (excl. UST und Versandspesen)

Der Kontierungsleitfaden für Gemeinden und Gemeindeverbände 2018 wurde an die Anforderungen der VRV DQJHSDVVW'LHVH1HXDXÀDJHHQWKlOWHLQHDNWXDOLsierte Bearbeitung des Ansatzverzeichnisses, eine komplett neu erstellte Beschreibung der Kontengruppen (früher Posten) inklusive einem neuen Stichwortverzeichnis. Die Anlagen wegen ausführlich beschrieben, ihre Befüllung erklärt und das funktionale System der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung inkl. dem neuen KDZ-Quicktest veranschaulicht. Anwendungsbeispiele erleichtern das Umsetzen. Der Kontierungsleitfaden wurde gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe aus Österreichischem Städtebund, Österreichischen Gemeindebund, Bundesministerium für Finanzen (BMF), Gemeindeaufsichtsabteilungen und dem Bundesrechnungshof erstellt.

zu berücksichtigen sind. Hier ist unter anderem der Investitionsnachweis zu nennen, der von den Gemeinden erstellt werden muss. Gleichzeitig unterstützen die Gemeindeordnungen und Haushaltsordnungen bei der Interpretation der Ergebnisse, da sie z. B. Vorgaben bezogen auf den Finanzierungshaushalt und den Ergebnishaushalt (muss ein Ergebnishaushalt ausgeglichen sein) geben.

Aufgrund des immer kürzeren Zeitraums bis zur Umstellung auf die VRV 2015 sind noch einige Schritte zu tun. Wichtig ist jetzt insbesondere die Schulung der Mitarbeiterinnen

„Es gibt noch einiges für den ersten Voranschlag zu tun, die Eröffnungsbilanz kommt erst danach.“

und Mitarbeiter sowie der Mandatarinnen und Mandatare. Gleichzeitig müssen auch die letzten Informationen für die Vermögensrechnung und den ersten Voranschlag zusammengetragen werden. Im Jahr 2020, spätestens bis zum ersten Rechnungsabschluss 2020 – d. h. Ende 1. Quartal 2021 – ist auch die Eröffnungsbilanz zu erstellen. <

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À

www.praxisplaner.at

NÄHERE INFORMATIONEN ZU DEN SEMINAREN

Eva Wiesinger, MBA, Seminarmanagement E-Mail: wiesinger@kdz.or.at Tel.: +43 1 8923492 - 16

www.kdz.eu/seminarprogramm

Feedback zu den VRVSeminaren

„Die Umsetzung der VRV 2015 ist für die Gemeinden eine große Her ausforderung und mit Mehrarbeit verbunden. Bevor mit den Vorbereitungs

DUEHLWHQEHJRQQHQZLUGVLQGGLHbQGHUXQJHQ]XGH¿QLHUHQE]ZULFKWLJ zu berechnen und das Zusammenspiel zwischen Ergebnis- und

Finanzierungsrechnung zu verstehen. Dabei hat mir die Seminarreihe F des KDZ „Umsetzung VRV Neu“ des sehr geholfen.“

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„Ich habe im Frühjahr 2018 die vom KDZ angebotene Seminarreihe zur VRV 2015 besucht. Der Inhalt dieser vier Seminartage war für mich sehr aufschlussreich und gewinnbringend und hilft mir bei meiner täglichen „Konfrontation“ mit der VRV 2015 neu. Aufgrund dieser positiven Erfahrung sind für die Herbsttermine bereits weitere Mitarbeiter angemeldet.“

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Weiterbildung für MitarbeiterInnen und MandatarInnen im öffentlichen Dienst

Gemeinde-Haushaltsreform (VRV neu)

,QHLQWlJLJHQ6HPLQDUHQ]XUTXDOLÀ]LHUWHQ VRV-Anwenderin und zum VRV-Anwender!

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04.10. VRV 2015 – Grundlagen inklusive Muster-Voranschlag und -Rechnungsabschluss St. Pölten 18.10. Workshop Vermögensbewertung St. Pölten 22.11. Den ersten Voranschlag VRV neu vorbereiten St. Pölten 06.12. Buchen in der neuen VRV auf Basis des KDZ-Kontierungsleitfaden 2018 St. Pölten

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