Sonderausgabe: Voranschlag und Rechnungsabschluss neu

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UMSTELLUNG VRV 2015

Die nächsten Schritte :HOFKH 0D QDKPHQ P VVHQ MHW]W JHWURIIHQ ZHUGHQ" von Alexander Maimer und Peter Biwald

Die Umstellung auf die VRV 2015 mit dem Voranschlag 2020 kommt in großen Schritten näher. Bis dahin ist noch einiges vorzubereiten und mehrere zentrale Themen müssen bearbeitet werden.

Sachanlagen Alexander Maimer

Peter Biwald

Gebäude bewerten, Straßenkilometer feststellen, Fuhrparke listen – kurz, es gilt das Gemeindevermögen zu erfassen und zu bewerten. Dies ist eine wesentliche Grundlage, um den ersten Voranschlag (mit den Abschreibungen) im Jahr 2019 und die Eröffnungsbilanz bis zum Ende des Jahres 2020 zu erstellen. Dieser Schritt ist bei vielen österreichischen Gemeinden bereits sehr weit gediehen. Probleme gibt es teilweise noch bei umfangreichen Aufgabenbereichen wie z. B. den Gemeindestraßen. Wenn eine Gemeinde mit dem Registrieren und Bewerten des Gemeindevermögens erst am Beginn steht oder noch gar nicht gestartet hat, sollte rasch damit begonnen werden. Gemeinden haben viele unterschiedliche Vermögenswerte, die oft nicht einfach zu beurteilen sind. Ein Jahr bleibt gerade noch Zeit dafür. Das KDZ bietet mit dem KDZ-Vermögensbewerter (Excel-Tool) sowie dem KDZ-Leitfaden Vermögensbewertung auf www.praxisplaner.at Unterstützung. Der Zugang steht allen österreichischen Gemeinden kostenfrei zur Verfügung.

Rückstellungen, Forderungen, Abgrenzungen Nicht nur die Übersicht über das Vermögen ist für den ersten Voranschlag notwendig, wesentlich sind auch die Rückstellungen, insbesondere die Personalrückstellungen für Abfertigungen, Jubiläumsgelder und Urlaube. Für diese Rückstellungen können in jedem Fall bereits die Grunddaten erhoben werden und Vorarbeiten getätigt werden. Auch andere Themenbereiche wie z. B. Forderungen sollten bereits bearbeitet werden. Bei der Bewertung der Forderungen kann auf Erfahrungswerte aus den Vorjahren zurückgegriffen werden. Ebenso sollten die Vorauszahlungen und Rückstände zum 31.12. auf Basis des Rechnungsabschlusses 2018 analysiert werden, um den Handlungsbedarf für den ersten Voranschlag zu erkennen.

Der erste Voranschlag Der erste Voranschlag muss spätestens ab Sommer 2019 erstellt werden. Nur wer den Voranschlag rechtzeitig fertigstellt, kann sich HLQ %LOG EHU GLH ¿QDQ]LHOOH 6LWXDWLRQ GHU Gemeinde machen. Ist der Ergebnisvoranschlag ausgeglichen? Welches Ausmaß nehmen die Abschreibungen ein? Bringt der Finanzierungshaushalt einen ausreichenden Überschuss, um GLH ,QYHVWLWLRQHQ XQG 7LOJXQJHQ ]X ¿QDQ zieren? Nur so können diese Fragen ausreichend beantwortet werden.

Schulungen und Know-how

„Für die Politik bringt die VRV große Änderungen. Damit gilt es, auch sie mit den Inhalten vertraut zu machen.“ 24

KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT SONDERAUSGABE VRV 2015

Derzeit befassen sich mit der VRV 2015 ihren Auswirkungen und der Interpretation der Ergebnisse nur einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzabteilung. Von den Veränderungen sind allerdings alle Abteilungen


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