Sonderausgabe: Voranschlag und Rechnungsabschluss neu

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FORUM PUBLIC MANAGEMENT

www.kdz.or.at

Voranschlag und Rechnungsabschluss Neu SA 2018

SONDERAUSGABE VRV 2015


INHALT

SA

2018

EDITORIAL 3 VRV 2015: Gemeinde-Haushaltswesen umsetzen – praktisch erprobt.

BEITRÄGE 4 Gemeinde-Haushaltsreform: Der integrierte Drei-Komponenten-Haushalt. 8 Voranschlag Neu: Neuer Aufbau und neue Inhalte. 13 Rechnungsabschluss Neu: Eine Vermögensrechnung und 25 Anlagen. 17 Musterprojekt VRV 2015: Die Stadtgemeinde Trofaiach testet das neue Haushaltswesen in der Praxis.

IMPRESSUM: Eigentümer, Herausgeber und Verleger: KDZ Redaktion: Mag. Peter Biwald, Mag. Thomas Prorok, Mag. Michaela Bareis, MA Postanschrift: 1110 Wien, Guglgasse 13 Telefon: +43 1 8923492-0 Fax: +43 1 8923492-20 E-Mail: institut@kdz.or.at Internet: www.kdz.or.at Angaben gemäß § 25 Mediengesetz vom 12.6.1981: KDZ Managementberatungs- und WeiterbildungsGmbH, 1110 Wien, Guglgasse 13 Geschäftsführer: Mag. Peter Biwald, Mag. Thomas Prorok (Stv.) Vorstand: Mag. Wolfgang Figl, SC Mag. Angelika Flatz, Bgm. MMag. Klaus Luger, SR Mag. Martin Pospischill, SC Dr. Matthias Tschirf, Gen. Sekr. Dr. Thomas Weninger Aufgabe des Forum Public Management ist die praxisnahe Information von MandatarInnen, öffentlichen Bediensteten und anderen Interessierten aus Wirtschaft und Gesellschaft. Preis pro Ausgabe: € 4,55 + 10% USt. zzgl. Versandspesen Grafische Gestaltung: Martin Renner, www.rgd.at DTP-Produktion: Karin Hruschka, www.grafic.at Druck: Die Stadtdrucker, Korneuburg Titelbild: pixabay.com

20 Kontierungsleitfaden NEU: Ein Wegbegleiter bei der Umstellung auf das neue Haushaltswesen. 22 KDZ-Quicktest: Anpassung an die VRV 2015. 24 Umstellung VRV 2015: Welche Maßnahmen getroffen werden müssen.

Feedback zu den VRVSeminaren

„ „Die praktischen Beispiele und das Fachwissen der KDZ-Vortragenden bei der w Kompakt-Schulung haben bei uns sehr viel Kom zum Verständnis der VRV 2015 beigetragen. Das dadurch gewonnene Spezialwissen wird uns die Umstellung ab 2019 wesentlich erleichtern."

BESTELLUNGEN: bestellung@kdz.or.at

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OAR Karl Aufner, Amtsleiter der Stadtgemeinde Mattersburg


EDITORIAL

VRV 2015 Gemeinde-Haushaltswesen umsetzen – praktisch erprobt.

N

ach der Novelle zur VRV 2015 im Jänner 2018 veröffentlichten wir Muster-Voranschläge und -Rechnungsabschlüsse für drei Pilotgemeinden sowie den KDZ-Kontierungsleitfaden 2018 für Gemeinden und Gemeindeverbände.

Wir wollen diese Ausgabe dafür nutzen, den Voranschlag und Rechnungsabschluss Neu am Beispiel der Pilotgemeinde Trofaiach, die vom KDZ betreut und analysiert wurde, vorzustellen. Mit einem Wort: Rund zwei Mal 275 Seiten Voranschlag und Rechnungsabschluss kompakt und nachvollziehbar präsentiert. Das Projekt Muster-Voranschlag und -Rechnungsabschluss wurde für die drei Pilotgemeinden Grafenwörth, Klagenfurt am Wörthersee und Trofaiach vom KDZ gemeinsam mit Quantum und der NÖ Gemeindeberatung im Auftrag des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes umgesetzt. Dabei wurden auf Basis der Daten des Rechnungsabschlusses 2015 und des Voranschlags 2016 für die drei Pilotgemeinden die Rechenwerke auf Grundlage der VRV 2015 erstellt – vom Drei-Komponenten-Haushalt bis zu den insgesamt 25 Anlagen im Rechnungsabschluss. Die ErgebQLVVH GHV 3URMHNWV ¿QGHQ VLFK DXI www.kdz.eu/de/VRV_2015_Muster. Mit der neuen Gemeinde-Haushaltsreform wird auf einen integrierten Drei-Komponenten-Haushalt umgestellt. Zum Finanzierungshaushalt kommt der Ergebnis- und Vermögenshaushalt hinzu, wodurch die bisherige Trennung in ordentlichen und außerordentlichen Haushalt abgelöst wird. Auf dieser Grundlage sehen Voranschlag und Rechnungsabschluss komplett anders aus, wie wir in den ersten drei Beiträgen dieses Heftes zeigen. Den Nutzen des neuen Haushaltswesens für die Gemeinden beschreiben der

Bürgermeister von Trofaiach, Mario Abler und der Finanzverwalter Michael Walchshofer. An der Stelle ist ein großes Danke angebracht, für die gute Zusammenarbeit und die Bereitschaft sich auf Neues einzulassen. Der Gemeindehaushalt bietet mit den zusätzlichen Komponenten auch frische Informationen, die im „KDZ-Quicktest Neu“ aufgenommen werden. Am Beispiel der Stadtgemeinde Trofaiach werden diese KDZ-QuicktestKennzahlen auch erstmals berechnet und interpretiert. Mit dem Kontierungsleitfaden 2018 haben wir den nächsten wichtigen Schritt der Umsetzung eingeleitet. Die Neuerung der VRVNovelle von Jänner 2018 sind berücksichtigt, zahlreiche Buchungsbeispiele für den neuen Drei-Komponenten-Haushalt sind beschrieben und die 25 Anlagen lt. VRV 2015 werden ausführlich dargestellt. Was in den nächsten eineinhalb bis zwei Jahren noch zu tun ist, wird abschließend beleuchtet. Das KDZ unterstützt diesen Prozess auf vielen Ebenen, mit notwendigen Tools auf www.praxisplaner.at, mit Beratungsleistung und Schulungen für Politik und Verwaltung in ganz Österreich. Ich freue mich über Feedback und hoffe, dass wir Ihnen mit dieser Lektüre das neue Gemeinde-Haushaltswesen ein stückweit näher bringen können. Kommentar senden

Peter Biwald Geschäftsführer KDZ biwald@kdz.or.at

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GEMEINDE-HAUSHALTSREFORM

Der integrierte Drei-KomponentenHaushalt Ein zentraler Knotenpunkt der Gemeinde-Haushaltsreform. von Peter Biwald und Alexander Maimer

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Peter Biwald

ie Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) erfordert einen integrierten Drei-Komponenten-Haushalt. Das rein kamerale Haushaltswesen (VRV 1997) ist passÊ. Denn neben dem Finanzierungshaushaushalt (auf Basis der Einzahlungen und Auszahlungen) wird es mit dem Voranschlag 2020 auch einen Ergebnishaushalt (auf Basis von Erträgen und Aufwendungen) geben. Mit dem ersten Rechnungsabschluss 2020 wird auch eine VermÜgensrechnung erstellt, die das VermÜgen auf der Aktivseite und die Eigen- und Fremdmittel auf der Passivseite darstellt. Ein wichtiger Schritt, um die VermÜgensituation einer Gemeinde transparenter zu gestalten. Der integrierte Drei-Komponenten-Haushalt bedeutet fßr Voranschlag und Rechnungsabschluss somit kßnftig einen neuen Aufbau (siehe dazu auch die beiden folgenden Beiträge) und neue Inhalte, die in den drei Haushalten integriert sind.

Alexander Maimer

4

Im Finanzierungshaushalt wird jeder Zahlungsstrom (Einzahlung/Auszahlung) veranschlagt und verrechnet. Wenn damit im Jahr des Zahlungsstroms auch ein Wertzuwachs oder Wertverbrauch verbunden ist, schlägt sich dies auch im Ergebnishaushalt QLHGHU (LQH (LQ XQG $XV]DKOXQJ ÂżQGHW VLFK im VermĂśgenshaushalt jedenfalls in einer Veränderung des Bank-/Kassabestands wie auch der Forderungen und Verbindlichkeiten wieder. Am Ende des Jahres bildet die Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungen die Veränderung liquider Mittel. Ein positiver Betrag, d. h. Einzahlungen sind grĂśĂ&#x;er als Auszahlungen, spiegelt sich in

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einem hĂśheren Kassa-/Bankbestand zum 31.12. am Jahresende gegenĂźber dem 1.1. zu Jahresbeginn wider. Bei einem negativen Saldo ist es umgekehrt. Der Finanzierungshaushalt baut auf dem Status des aktuellen Haushaltswesens auf und liefert Informationen zur Liquidität der Gemeinde und zur Finanzierung des Gesamthaushalts. Er zeigt, wie weit der Ăœberschuss der operativen Gebarung (Saldo 1) die NettoInvestitionen (Saldo 2) deckt. Ein positiver Saldo 3 präsentiert jene Summe, die zur RĂźckzahlung von Schulden bzw. zur ErhĂśhung der liquiden Mittel Ăźberbleibt, ein negativer Saldo 3, in welcher HĂśhe Schulden neu aufzunehmen sind bzw. in welchem AusmaĂ&#x; die liquiden Mittel sinken werden. Das AusmaĂ&#x; des Schuldenabbaus zeigt ein negativer Saldo 4, die HĂśhe der Neuverschuldung ein positiver Saldo 4. Die Ă„nderung des Zahlungsmittelbestands bzw. der liquiden Mittel ist aus dem Saldo 5 (im Voranschlag) bzw. aus dem Saldo 7 (nur im Rechnungsabschluss inklusive der nicht voranschlagswirksamen Gebarung) abzulesen. Jeder Wertzuwachs (= Ertrag) bzw. -verlust $XIZDQG ÂżQGHW VLFK LP (UJHEQLVKDXVhalt wieder. Dieser kann jedoch vom Zahlungsstrom abweichen. Dies ist jedenfalls beim AnlagevermĂśgen gegeben. Die Anschaffung eines langlebigen Wirtschaftsguts (z. B. ein Fahrzeug oder Gebäude) fĂźhrt im Jahr der Anschaffung zu einer Auszahlung im Finanzierungshaushalt in HĂśhe des AnschafIXQJVZHUWHV MHGRFK ÂżQGHW VLFK GLH 1XW]XQJ als Wertverbrauch (Aufwand) erst in den folgenden Jahren im Ergebnishaushalt wieder.


GEMEINDE-HAUSHALTSREFORM

Abb 1: Integrierter Drei-KomponentenHaushalt

Veränderung liquider Mittell

Finanzierungshaushalt

Investitionszuschüsse

Kurzfristiges s Vermögen

Langfristige Langfristige F e dmit el Fremdmittel

Liquide Mittel

Kurzfristige Fremdmittel

Vermögenshaushalt

Quelle: KDZ, 2017

Erträge

Langfristiges gfristige es Vermög n Vermögen

Aufwendungen

Auszahlungen

Einzahlungen

Net oNettovermögen

Nettoergebnis oergebnis s

Ergebnishaushalt

D. h., der Saldo des Ergebnishaushalts (= Nettoergebnis) weicht künftig vom Saldo 1 des Finanzierungshaushalts (= Saldo der operativen Gebarung) ab. Die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen bildet das Nettoergebnis. Ein positives Nettoergebnis erhöht das Nettovermögen (entspricht dem Eigenkapital), ein negatives reduziert dieses gegenüber dem Vorjahr.

damit die Aktivseite. Jeder Abgang – durch Nutzung, Ausscheidung oder Begleichung der Forderung – reduziert es. Jede zusätzliche 9HUSÀLFKWXQJ ± ] % GXUFK RIIHQH 9HUELQGOLFKkeiten, Darlehensaufnahmen oder höhere Rückstellungen – erhöht die Passivseite (wie auch umgekehrt). Das Nettovermögen ändert sich primär auf Basis des Saldos des Ergebnishaushalts (= Nettoergebnis).

Neben den laufenden Aufwendungen kommen künftig insbesondere Abschreibungen zum Anlagevermögen sowie die Dotierung von Rückstellungen hinzu. Das Nettoergebnis zeigt für den Gesamthaushalt, wie weit die Aufwendungen für die kommunalen Leistungen und die dafür erforderliche Infrastruktur PLW HLJHQHQ 0LWWHOQ ¿QDQ]LHUW ZHUGHQ N|QQHQ Ist das Nettoergebnis positiv, dann hat die Gemeinde genug Erträge erwirtschaftet, um diese Aufwendungen abzudecken.

Der Vermögenshaushalt ist für den ersten Voranschlag insoweit relevant, als die Abschreibungen und Veränderungen von Rückstellungen im Ergebnishaushalt zu veranschlagen sind. Die Eröffnungsbilanz wird in den meisten Gemeinden erst im Laufe des Jahres 2020, spätestens im 1. Quartal 2021 vorzulegen sein. Im Mittelpunkt der Jahre 2018/2019 steht, die Voraussetzungen für den ersten Voranschlag zu schaffen, insbesondere sind das Anlagevermögen und die 9HUSÀLFKWXQJHQ DXV 5 FNVWHOOXQJHQ ]X HU fassen und zu bewerten. Die Eröffnungs> bilanz folgt ein Jahr später.

Der Vermögenshaushalt ist nur im Rechnungsabschluss auszuweisen. Mit dem Vermögenshaushalt ist – ähnlich einer Bilanz – das gesamte Gemeindevermögen (Anlageund Umlaufvermögen) den Fremdmitteln (Schulden, Rückstellungen, Verbindlichkeiten) gegenüberzustellen. Die Differenz ist das Nettovermögen (Eigenkapital). Jeder Vermögenszugang im Bereich des Finanz- und Sachanlagevermögens sowie der Forderungen und Vorräte erhöht das Vermögen und

„Der neue Haushalt bringt Informationen zur Liquidität, zur Deckung des Ressourcenverbrauchs und zur Vermögensentwicklung.“ SONDERAUSGABE VRV 2015 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT

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GEMEINDE-HAUSHALTSREFORM

Neue Informationen aus dem Drei-Komponenten-Haushalt Mit dem integrierten Drei-KomponentenHaushalt werden somit der Politik, der Verwaltung und der interessierten Öffentlichkeit zusätzliche Informationen bereitgestellt. Der Finanzierungshaushalt baut auf dem aktuellen Status auf und liefert wie bisher Informationen zur Liquidität der Gemeinde und zur Finanzierung des Gesamthaushalts sowie seiner Teilbereiche. Für den Gesamthaushalt zeigt sie wie weit mit dem Saldo 1 (Überschuss der laufenden bzw. operativen Gebarung) die Investitionen (Saldo 2) gedeckt werden können und wieviel (Saldo 3) für die Tilgung von Schulden sowie den Aufbau von Cash-Reserven (Rücklagen) übrig bleiben.

Der Ergebnis- und Vermögenshaushalt bringt zusätzliche Informationen, die über das kamerale Haushaltswesen hinausgehen.

Kann die Gemeinde ihre Leistungen und die Infrastruktur mit eigenen 0LWWHOQ ¿QDQ]LHUHQ" Das Nettoergebnis (Gewinn bzw. Verlust) lt. Ergebnishaushalt zeigt, wie weit die kommunalen Leistungen und die dafür erforderliche ,QIUDVWUXNWXU PLW HLJHQHQ 0LWWHOQ ¿QDQ]LHUW werden können.

Reduktion der Kostendeckungs-Illusionen Der Ergebnishaushalt wird durchgehend bis auf die Ebene der Ansätze (z. B. 240 Kinderbetreuung, 850 Wasserversorgung) geführt. Damit werden in den Gebührenhaushalten

VRV 2015 À Vermögensbewerter Sachanlagen À Vermögensbewerter Personalrückstellungen À Vermögensbewerter Finanzanlagen À Vermögensbewerter Forderungen À Leitfaden zur kommunalen Vermögensbewertung À Checkliste für den ersten Voranschlag Der Zugang ist für alle österreichischen Gemeinden kostenlos. Information: Daniela Rubelli, rubelli@kdz.or.at, Tel.: +43 1 892 34 92-30

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GEMEINDE-HAUSHALTSREFORM

auch die Abschreibungen dargestellt. Das Ausmaß der Kostendeckung kann damit von Politik, interessierten Bürgerinnen und Bürgern aber auch von Prüforganen (wie dem Rechnungshof) besser beurteilt werden. In den Zuschussbereichen (wie z. B. Kinderbetreuung) ist die Unterdeckung inklusive der Infrastrukturaufwendungen erkennbar.

Überblick zum Vermögen und seiner Finanzierung bzw. Erhaltung Der Vermögenshaushalt legt offen, welches Vermögen – insbesondere Sachanlagevermögen – die Gemeinde besitzt und welche Substanz sie erhalten muss. Mit den Informationen aus Vermögens- und Ergebnisrechnung kann künftig besser beurteilt werden, wie weit die Gemeinde mit ihren Investitionen und Instandhaltungen die Vermögenssubstanz erhalten kann. Weiters zeigt der Vermögenshaushalt, wie die Gemeinde ihre VermöJHQ ¿QDQ]LHUW KDW ± PLW (LJHQPLWWHOQ RGHU PLW Fremdmitteln. Das Nettovermögen ist somit keine disponible Wertgröße sondern primär eine Finanzierungsgröße. Mit der VRV 2015 werden somit zum bereits bestehenden Finanzierungshaushalt mit dem Ergebnis- und Vermögenshaushalt zusätzliche Informationen bereitgestellt. Diese verEHVVHUQ GLH XPIDVVHQGH ¿QDQ]LHOOH %HXUWHLlung und Steuerung einer Gemeinde für Politik und Verwaltung. Damit sollte sich der Aufwand für die Umsetzung der VRV 2015 für die Gemeinden lohnen und einen zusätzlichen Nutzen bringen. < Kommentar senden

„Die VRV 2015 liefert die Grundlage des neuen Haushaltswesens, die Landesgesetze regeln verschiedene wichtige Details.“

:$6 :(5'(1 ',( /$1'(6*(6(7=( 12&+ 5(*(/1" À Investitionsnachweis als zusätzliche Beilage Statt dem außerordentlichen Haushalt wird mit hoher Wahrscheinlichkeit künftig auch ein Investitionsnachweis im Voranschlag und Rechnungsabschluss aufzunehmen sein. Dabei sind die Investitionen (vermögensverändernde Maßnahmen) hinsichtlich der damit verbundenen Auszahlungen und deren Finanzierung (z. B. Darlehen, Bedarfszuweisungen, Rücklagenentnahmen, Überschüsse aus der operativen Gebarung) darzustellen. À Haushaltsausgleich wird neu geregelt Künftig wird es die Gliederung nach ordentlichen und außerordentlichen Haushalt nicht mehr geben. Folglich kann der Haushaltsausgleich nicht mehr am Ergebnis des ordentlichen Haushalts gemessen werden. Die Beurteilung des Haushaltsausgleichs wird sich künftig an den drei Komponenten messen: ausgeglichener Ergebnishaushalt (Nettoergebnis von größer gleich Null), ausgeglichene Finanzierungsrechnung (Saldo 1 abzüglich der Tilgungen und Investitionsausgaben für bewegliches Vermögen größer gleich Null), positives Nettovermögen. Die konkrete Ausprägung der drei Größen wird noch in den Landesgesetzen geregelt werden. À Vertiefende Gliederung des Anlagevermögens Damit Vermögens-Illusionen nicht gefördert werden, sollte das Vermögen – insbesondere das Sachanlagevermögen – so gegliedert werden, dass die Art des Vermögens (öffentliches Gut, nicht veräußerbares Vermögen – in Form Gemeingut, veräußerbares Vermögen) direkt erkennbar ist. Hier könnten die Landesgesetze eine vertiefende Gliederung z.B. im Anlagennachweis vorgeben.

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VORANSCHLAG NEU

Voranschlag Neu Neuer Aufbau und neue Inhalte. von Clemens HĂśdl

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er erste Voranschlag gemäĂ&#x; VRV 2015 muss fĂźr das Jahr 2020 im Herbst 2019 erstellt und beschlossen werden. Eine Neuerung dabei ist, dass ein Ergebnisvoranschlag und ein Finanzierungsvoranschlag budgetiert werden mĂźssen. Während der Ergebnisvoranschlag sämtliche veranschlagten Erträge und Aufwendungen enthält, zeigt der Finanzierungsvoranschlag die Einzahlungen und Auszahlungen der Gemeinde. Um den Voranschlag 2020 zeitgerecht erstellen zu kĂśnnen, mĂźssen sämtliche Vorarbeiten rechtzeitig abgeschlossen sein, z. B. die VermĂśgensbewertung zur Berechnung der Abschreibungen des SachanlagevermĂśgens.

Gesamthaushalt 'LH ÂżQDQ]LHOOHQ 9HUKlOWQLVVH GHU JHVDPWHQ Gemeinde sind am Beginn des Voranschlages in Form des Ergebnis- und Aufbau Voranschlag Neu1

Gesamthaushalt Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag

Voranschlagsquerschnitt

10 Bereichsbudgets Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag Detailnachweis nach Ansätzen und Kontengruppen

Stellenplan

Finanzierungsvoranschlags auf Ebene des Gesamthaushalts darzustellen. Neben dem Voranschlag fĂźr das zu beschlieĂ&#x;ende Finanzjahr sind, auch die Werte fĂźr den Voranschlag des laufenden Finanzjahrs sowie der Rechnungsabschluss fĂźr das vorangegangene Finanzjahr darzustellen. Hier hat sich zur VRV 1997 nichts geändert. Im ersten Voranschlag fĂźr das Jahr 2020 werden die beiden rechten Spalten jedoch leer bleiben (VA 2019, RA 2018), aufgrund nicht vorhandener Vergleichswerte. Der Ergebnisvoranschlag zeigt sämtliche veranschlagten Erträge und Aufwendungen. Der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen ergibt das Nettoergebnis der Gemeinde. Aus dem Nettoergebnis kĂśnnen HaushaltsrĂźcklagen gebildet werden, entweder allgemeine HaushaltsrĂźcklagen oder zweckgebundene HaushaltsrĂźcklagen. Falls wie am Beispiel von Trofaiach im Voranschlag geplant wird, bereits bestehende HaushaltsrĂźcklagen aufzulĂśsen, scheint dies ebenfalls an dieser Stelle im Voranschlag auf. Der Finanzierungsvoranschlag zeigt die geplanten Einzahlungen und Auszahlungen der Gemeinde. Der erste Teil des Finanzierungsvoranschlages, die operative Gebarung, entspricht vom Aufbau dem Ergebnisvoranschlag. Abweichungen zwischen den beiden Haushalten stellen beispielsweise die Dotierung von RĂźckstellungen sowie AbVFKUHLEXQJHQ GDU ZHOFKH QLFKW ÂżQDQ]LHrungswirksam sind und daher nur im Ergebnisvoranschlag enthalten sind.

Anlagen zum Voranschlag 1 Details siehe im Muster-Voranschlag der Stadtgemeinde Trofaiach unter: http://www.kdz.eu/de/VRV_2015_Muster

Quelle: KDZ

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VORANSCHLAG NEU

Ergebnisvoranschlag VA Gesamthaushalt MVAG Ebene

MVAG Code

Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen (1. Ebene)

VA 2016

VA 2015

RA 2014

1 1 1 SU 1 1 1 1 SU SA0 1 1 SU

211 212 213 21 221 222 223 224 22 SA0 230 240 23

20.286.700,00 3.565.800,00 981.900,00 24.834.400,00 5.983.700,00 12.645.600,00 5.281.600,00 175.100,00 24.086.000,00 748.400,00 123.500,00 111.200,00 12.300,00

20.275.900,00 3.379.300,00 376.400,00 24.031.600,00 5.706.700,00 11.715.800,00 4.923.200,00 267.600,00 22.613.300,00 1.418.300,00 232.000,00 46.200,00 185.800,00

20.030.448,42 3.689.453,10 316.449,35 24.036.350,87 5.567.629,68 11.548.813,09 4.463.781,80 178.863,03 21.759.087,60 2.277.263,27 325.253,25 402.537,14 -77.283,89

SA00

SA00

Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit Erträge aus Transfers Finanzerträge Summe Erträge Personalaufwand Sachaufwand (ohne Transferaufwand) Transferaufwand (laufende Transfers und Kapitaltransfers) Finanzaufwand Summe Aufwendungen (0) Nettoergebnis (21 - 22) Entnahmen von Haushaltsrßcklagen Zuweisung an Haushaltsrßcklagen Summe Haushaltsrßcklagen 1HWWRHUJHEQLV QDFK =XZHLVXQJ XQG (QWQDKPHQ YRQ +DXVKDOWVU FNODJHQ 6$ 68

760.700,00

1.604.100,00

2.199.979,38

Quelle: Muster-Voranschlag 2016 der Stadtgemeinde Trofaiach, S. 4.

Finanzierungsvoranschlag VA Gesamthaushalt MVAG Ebene

MVAG Code

Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen (1. Ebene)

1 1 1 SU 1 1 1 1 SU

311 312 313 31 321 322 323 324 32

SA1

SA1

1 1

331 332

SU 1 1

33 341 342

SU

34

SA2

SA2

Einzahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Transfers (ohne Kapitaltransfers) Einzahlungen aus Finanzerträgen Summe Einzahlungen operative Gebarung Auszahlungen aus Personalaufwand Auszahlungen aus Sachaufwand (ohne Transferaufwand) Auszahlungen aus Transfers (ohne Kapitaltransfers) Auszahlungen aus Finanzaufwand Summe Auszahlungen operative Gebarung 6DOGR *HOGĂ€XVV DXV GHU 2SHUDWLYHQ Gebarung (31 - 32) Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der RĂźckzahlung von Darlehen sowie gewährten VorschĂźssen Summe Einzahlungen investive Gebarung Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit Auszahlungen von gewährten Darlehen sowie gewährten VorschĂźssen Summe Auszahlungen investive Gebarung 6DOGR *HOGĂ€XVV DXV GHU ,QYHVWLYHQ Gebarung (33 - 34) 6DOGR 1HWWRÂżQDQ]LHUXQJVVDOGR (Saldo 1 + Saldo 2) Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden Summe Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden Summe Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 6DOGR *HOGĂ€XVV DXV GHU )LQDQ]LHUXQJVWlWLJNHLW (35 - 36) 6DOGR *HOGĂ€XVV DXV GHU YRUDQVFKODJVZLUNVDPHQ Gebarung (Saldo 3 + Saldo 4)

SA3

SA3

1 SU 1 SU

351 35 361 36

SA4

SA4

SA5

SA5

VA 2016

VA 2015

RA 2014

20.281.000,00 3.565.800,00 981.900,00 24.828.700,00 5.897.200,00 10.290.700,00 5.281.600,00 175.100,00 21.644.600,00

20.271.800,00 3.379.300,00 376.400,00 24.027.500,00 5.632.200,00 10.165.100,00 4.923.200,00 267.600,00 20.988.100,00

20.095.990,48 3.686.233,10 316.449,35 24.098.672,93 5.489.355,33 10.050.074,86 4.463.781,80 178.863,03 20.182.075,02

3.184.100,00

3.039.400,00

3.916.597,911

155.700,00

4.100,00

6.527,521

3.900,00 159.600,00 2.352.200,00

7.200,00 11.300,00 4.549.500,00

13.812,39 20.339,91 2.750.531,38

7.800,00 2.360.000,00

10.200,00 4.559.700,00

8.800,00 2.759.331,38

-2.200.400,00

-4.548.400,00

-2.738.991,47

983.700,00

-1.509.000,00

1.177.606,44

6.000,00 6.000,00 961.600,00 961.600,00

2.306.000,00 2.306.000,00 952.400,00 952.400,00

5.695,45 5.695,45 947.545,57 947.545,57

-955.600,00

1.353.600,00

-941.850,12

28.100,00

-155.400,00

235.756,32

Quelle: Muster-Voranschlag 2016 der Stadtgemeinde Trofaiach, S. 5.

Im Anschluss an die operative Gebarung folgt die investive Gebarung. Diese enthält sämtliche mit geplanten Investitionen verbundeQHQ *HOGĂ€ VVH G K GLH $XV]DKOXQJ I U GLH Anschaffung von VermĂśgensgegenständen, Einzahlungen von InvestitionszuschĂźssen, aber auch Einzahlungen durch die VeräuĂ&#x;erung von VermĂśgensgegenständen. Die Ab-

schreibungen sind an dieser Stelle nicht enthalten. Diese stellen keine Auszahlung dar. Die Summe aus dem Saldo der operativen Gebarung (Saldo 1) und dem Saldo der investiven Gebarung (Saldo 2) ergibt den 1HWWR ÂżQDQ]LHUXQJVVDOGR 6DOGR 'LHVHU > ]HLJW RE GLH ÂżQDQ]LHOOHQ 0LWWHO DXV GHU

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VORANSCHLAG NEU

operativen Gebarung ausreichend sind, um die Investitionen zu decken oder ob Fremdmittel aufgenommen werden mĂźssen. Die wesentlichsten Positionen der Finanzierungstätigkeit sind die Einzahlung aus der Aufnahme von Finanzschulden sowie die Auszahlung aus der Tilgung von Finanzschulden. Auszahlungen fĂźr Zinsen sind nicht in der Finanzierungstätigkeit sondern in der operativen Gebarung im Finanzaufwand enthalten. Der Saldo 5 (die Summe aus Saldo 1, Saldo 2 XQG 6DOGR ]HLJW GHQ *HOGĂ€XVV DXV GHU YRUanschlagswirksamen Gebarung. Ist der Saldo 5 positiv (siehe Trofaiach VA 2016), ist im Voranschlag ein Aufbau der liquiden Mittel im zu beschlieĂ&#x;enden Finanzjahr geplant, ist er negativ (siehe Trofaiach VA 2015), fĂźhrt dies zu einem Abbau der liquiden Mittel.

Voranschlagsquerschnitt Der Voranschlagsquerschnitt dient dem Herleiten des Finanzierungssaldos gemäĂ&#x; den Regelungen des ESVG 2010 (Maastricht-Ergebnis).

Bereichsbudgets Auf der nächsten Ebene sind fĂźr die zehn Gruppen 0 bis 9 jeweils ein Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag darzustellen. Die Gliederung ist tiefer als auf der Ebene des Gesamthaushalts. Damit wird fĂźr jede Gruppe (bzw. Politikfeld) das Nettoergebnis erkennbar und fĂźr die Gruppen 0 bis 8 der erforderliche Zuschussbedarf (inkl. Abschreibungen fĂźr die Infrastruktur) aus den ĂœberschĂźssen der Gruppe 9 ermittelt.

Detailnachweis Neben der aggregierten Darstellung des Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlags auf > Ebene des Gesamthaushalts sowie der

Ergebnisvoranschlag VA Bereichsbudget 2 / Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft MVAG Ebene

MVAG Code

Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen (1. und 2. Ebene)

1 2 2 1 2 SU 1 2 2 2 1 2 2 2 2 2 1 2 2

211 2114 2115 212 2121 21 221 2211 2212 2213 222 2221 2222 2223 2224 2225 223 2231 2234

SU SA0 1 2 1 2 SU

22 SA0 230 2301 240 2401 23

SA00

SA00

Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit Erträge aus Leistungen Erträge aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit Erträge aus Transfers Transferertrag von Trägern des Üffentlichen Rechts 6XPPH (UWUlJH Personalaufwand Personalaufwand (Bezßge, Nebengeb., Mehrleistungen) Gesetzlicher und freiwilliger Sozialaufwand Sonstiger Personalaufwand 1LFKW ¿QDQ]LHUXQJVZLUNVDPHU 3HUVRQDODXIZDQG Sachaufwand (ohne Transferaufwand) Gebrauchs- und Verbrauchsgßter, Handelswaren Verwaltungs- und Betriebsaufwand Leasing- und Mietaufwand Instandhaltung Sonstiger Sachaufwand 1LFKW ¿QDQ]LHUXQJVZLUNVDPHU 6DFKDXIZDQG Transferaufwand (laufende Transfers und Kapitaltransfers) Transferaufwand an Träger des Üffentlichen Rechts Transferaufwand an Haushalte und Organisationen ohne Erwerbscharakter 6XPPH $XIZHQGXQJHQ (0) Nettoergebnis (21 - 22) Entnahmen von Haushaltsrßcklagen Entnahmen von Haushaltsrßcklagen Zuweisung an Haushaltsrßcklagen Zuweisung an Haushaltsrßcklagen 6XPPH +DXVKDOWVU FNODJHQ 1HWWRHUJHEQLV QDFK =XZHLVXQJ XQG (QWQDKPHQ YRQ +DXVKDOWVU FNODJHQ 6$ 68

VA 2016

VA 2015

RA 2014

596.500,00 409.200,00 187.300,00 760.900,00 760.900,00 1.357.400,00 1.770.500,00 1.396.000,00 347.900,00 12.400,00 1.535.500,00 89.300,00 281.100,00 375.500,00 112.500,00 411.400,00 448.500,00 187.100,00

601.500,00 407.200,00 194.300,00 606.500,00 606.500,00 1.208.000,00 1.718.900,00 1.353.300,00 340.900,00 10.500,00 1.461.200,00 94.000,00 284.100,00 383.100,00 115.400,00 416.500,00 432.000,00 176.200,00

587.260,04 396.728,21 190.531,83 638.912,01 638.912,01 1.226.172,05 1.644.578,54 1.291.349,25 331.173,56 8.666,54 1.526.069,38 86.284,46 280.082,77 400.502,72 124.416,03 397.045,77 419.106,83 172.085,12

261.400,00 3.754.500,00 -2.397.100,00 18.300,00 18.300,00 0,000 0,00 18.300,00

255.800,00 3.612.100,00 -2.404.100,00 0,00 0,00 10.000,00 10.000,00 -10.000,00

247.021,71 3.589.754,75 -2.363.582,70 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 -20.000,00

-2.378.800,00

-2.414.100,00

-2.383.582,70

Quelle: Muster-Voranschlag 2016 der Stadtgemeinde Trofaiach, Seite 15.

10

KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT SONDERAUSGABE VRV 2015


VORANSCHLAG NEU

Summen und Salden entsprechend dem Ergenis- und Finanzierungshaushalt

Darstellung der einzelnen Konten fĂźr jeden Ansatz

Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag wird nebeneinander dargestellt

Beispiel Detailnachweis Ansatz 2400 Konto

Kindergarten Sonnenschein

VA 2016 VA 2015 RA 2014 Ergebnisvoranschlag

VA 2016 VA 2015 RA 2014 Finanzierungsvoranschlag

Operative Gebarung 2400 2400 2400 2400 2400

810 816 824 861 871

Erträge aus Leistungen Kostenbeiträge (Kostenersätze) fßr sonstige Leistungen Miet- und Pachterträge Transfers von Ländern, Landesfonds und Landeskammern Kapitaltransfers aus Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel

24.000,00 0,00 200,00 151.400,00 15.000,00

20.000,00 0,00 200,00 170.800,00 12.000,00

21.007,71 21,00 236,00 126.277,79 14.975,00

24.000,00 0,00 200,00 151.400,00 15.000,00

20.000,00 0,00 200,00 170.800,00 12.000,00

21.106,08 13,45 236,00 126.277,79 14.975,00

SU

21 / 31

Summe Erträge / Einzahlungen operative Gebarung

190.600,00

203.000,00

162.517,50

190.600,00

203.000,00

162.608,32

2400 2400 2400 2400 2400 2400 2400 2400

400 420 454 456 457 459 510 511

2.000,00 500,00 800,00 200,00 200,00 200,00 202.200,00

2.000,00 500,00 800,00 200,00 200,00 200,00 243.700,00

2.373,18 540,25 651,01 188,50 129,10 353,13 203.094,10

2.000,00 500,00 800,00 200,00 200,00 200,00 202.200,00

2.000,00 500,00 800,00 200,00 200,00 200,00 243.700,00

2.373,18 540,25 651,01 188,50 129,10 353,13 203.094,10

2400 2400 2400 2400 2400 2400 2400 2400 2400 2400 2400 2400 2400 2400 2400 2400 2400 2400 2400 2400 2400

522 523 540 565 569 580 581 592 593 600 610 614 631 670 680 700 720 724 728 751 768

Geringwertige WirtschaftsgĂźter (GWG) Roh-, Hilfs- und Baustoffe Reinigungsmittel Schreib-, Zeichen- und sonstige BĂźromittel Druckwerke Sonstige VerbrauchsgĂźter GeldbezĂźge der Vertragsbediensteten der Verwaltung GeldbezĂźge der Vertragsbediensteten in handwerklicher Verwendung GeldbezĂźge der nicht ganzjährig beschäftigten Angestellten GeldbezĂźge der nicht ganzjährig beschäftigten Arbeiter SachbezĂźge der Vertragsbediensteten der Verwaltung MehrleistungsvergĂźtungen Sonstige NebengebĂźhren Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds fĂźr Familienbeihilfen Dienstgeberbeiträge zur Alterssicherung Dotierung von RĂźckstellungen fĂźr Jubiläumszuwendungen Dotierung von RĂźckstellungen fĂźr nicht konsumierte Urlaube EnergiebezĂźge Instandhaltung von Grund und Boden Instandhaltung von Gebäuden und Bauten Telekommunikationsdienste Versicherungen PlanmäĂ&#x;ige Abschreibung Miet- und Pachtaufwand Kostenbeiträge (Kostenersätze) fĂźr Leistungen ReisegebĂźhren Entgelte fĂźr sonstige Leistungen Transfers an Länder, Landesfonds und Landeskammern Sonstige Transfers an private Haushalte

600,00 0,00 0,00 2.000,00 5.000,00 1.500,00 9.500,00 43.100,00 1.700,00 400,00 900,00 2.300,00 600,00 500,00 800,00 14.500,00 23.800,00 8.600,00 300,00 2.700,00 24.400,00 800,00

0,00 0,00 1.800,00 1.200,00 4.600,00 2.200,00 10.200,00 49.200,00 1.900,00 400,00 900,00 2.300,00 600,00 500,00 800,00 10.700,00 22.900,00 8.800,00 400,00 700,00 23.000,00 800,00

0,00 3.457,20 0,00 1.620,00 4.760,74 2.165,18 10.042,33 48.528,85 1.838,06 408,46 798,70 4.054,51 553,92 410,67 928,10 12.410,94 22.326,34 8.640,00 445,70 297,70 36.236,90 804,19

600,00 0,00 0,00 0,00 5.000,00 1.500,00 9.500,00 43.100,00 0,00 0,00 900,00 2.300,00 600,00 500,00 800,00 0,00 23.800,00 8.600,00 300,00 2.700,00 24.400,00 800,00

0,00 0,00 1.800,00 0,00 4.600,00 2.200,00 10.200,00 49.200,00 0,00 0,00 900,00 2.300,00 600,00 500,00 800,00 0,00 22.900,00 8.800,00 400,00 700,00 23.000,00 800,00

0,00 3.457,20 0,00 0,00 4.760,74 2.165,18 10.042,33 48.528,85 0,00 0,00 798,70 4.054,51 553,92 410,67 928,10 0,00 22.326,34 8.640,00 445,70 297,70 36.236,90 804,19

SU

22 / 32

Summe Aufwendungen / Auszahlungen operative Gebarung 350.100,00

391.500,00

368.057,76

331.500,00

377.300,00

351.780,30

-159.500,00

-188.500,00

-205.540,26

-140.900,00

-174.300,00

-189.171,98

SA 0 / SA 1

1HWWRHUJHEQLV 6DOGR *HOGĂ€XVV aus der operativen Gebarung (31 - 32)

2400

894

Entnahmen von zweckgebundenen HaushaltsrĂźcklagen

18.300,00

0,00

0,00

SU

23

Summe HaushaltsrĂźcklagen

18.300,00

0,00

0,00

-141.200,00

-188.500,00

-205.540,26

Nettoergebnis nach Zuweisung und Entnahmen von HaushaltsrĂźcklagen (SA0 +/- SU23)

SA 00

Investive Gebarung SU

33

Summe Einzahlungen investive Gebarung

2400 2400

010 042

Gebäude und Bauten Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung

0,00

0,00

0,00

0,00 33.300,00

9.700,00 17.800,00

0,00 22.100,09

SU

34

Summe Auszahlungen investive Gebarung

6$

6DOGR *HOGĂ€XVV DXV GHU LQYHVWLYHQ *HEDUXQJ

33.300,00

27.500,00

22.100,09

6$

6DOGR 1HWWRÂżQDQ]LHUXQJVVDOGR 6DOGR 6DOGR

Finanzierungstätigkeit SU

35

Summe Einzahlungen aus der Finanzierungsätigkeit

0,00

0,00

0,00

SU

36

Summe Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0,00

0,00

0,00

-174.200,00

-201.800,00

-211.272,07

6$

6DOGR *HOGĂ€XVV DXV GHU )LQDQ]LHUXQJVWlWLJNHLW

6DOGR *HOGĂ€XVV DXV GHU YRUDQVFKODJV wirksamen Gebarung (Saldo 3 + Saldo 4)

SA 5

Quelle: Muster-Voranschlag 2016 der Stadtgemeinde Trofaiach, S. 114.

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11


VORANSCHLAG NEU

Anlagen zum Voranschlag

Inhalt

Stellenplan fßr den Gesamthaushalt Anlage 6a - Nachweis ßber Transferzahlungen $QODJH E 1DFKZHLV  EHU +DXVKDOWVU FNODJHQ XQG Zahlungsmittelreserven Anlage 6c - Einzalnachweis ßber Finanzschulden und Schuldendienst gem. § 32 Abs. 1 und 2 (Gemeinden) Anlage 6f - Nachweis ßber haushaltsinterne Vergßtungen

Geplanter Personalstand zum Stichtag Transferzahlungen nach Teilsektoren des Staates 1DFKZHLV  EHU ¿QDQ]LHOOH XQG QLFKW ¿QDQ]LHOOH +DXVKDOWVU FNODJHQ inkl. der entsprechenden Zahlungsmittelreserven Detaillierte Aufschlßsselung der vorhandenen Darlehensverhältnisse Ausweis der haushaltsinternen Vergßtungen auf Gruppenebene

Darstellung der zehn Bereichsbudgets hat zusätzlich eine Darstellung aller Ansätze zu erfolgen. Je Ansatz werden die einzelnen Konten dargestellt. Vom Prinzip her ähnelt diese DarVWHOOXQJ GHU ELVKHULJHQ $XĂ€LVWXQJ QDFK GHU VRV 1997. Bisher wurden die Posten je Unterabschnitt aufsteigend dargestellt. In der VRV 2015 werden die Konten je Ansatz innerhalb der Logik von Ergebnis- und Finanzierungshaushalt auch aufsteigend dargestellt. Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag werden im Detailnachweis nebeneinander dargestellt, im Gegensatz zu den Gesamt- und Bereichsbudgets.

Anlagen zum Voranschlag Die Anlagen werden weitgehend aus dem System durch Kontenzuordnungen automatisiert befĂźllt. Folgende Anlagen mĂźssen dem Voranschlag beigelegt werden. Die Anlagen im Voranschlag entsprechen inhaltlich dem Status quo. Davon ausgenommen ist die Anlage 6b, wo neben den HaushaltsrĂźcklagen auch die Zahlungsmittel-reVHUYHQ G K GLH ÂżQDQ]LHOOH %HGHFNXQJ GHU MHweiligen RĂźcklage, darzustellen sind. <

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:$6 ,67 1(8 %(, '(5 925$16&+/$*6(567(//81*" À Neben dem Finanzierungsvoranschlag ist auch ein Ergebnisvoranschlag zu erstellen. À 'LH $EVFKUHLEXQJHQ VLQG ÀlFKHQGHFNHQG DQVDW]ZHLVH ]X YHUDQVFKODJHQ À Die planbaren Rßckstellungen sind ansatzweise zu veranschlagen.

:$6 /b667 6,&+ $86 '(0 925$16&+/$* '(5 67$'7*(0(,1'( 752)$,$&+ +(5$86/(6(1" Ă€ Ergebnisvoranschlag: • Im VA 2016 liegt das Nettoergebnis bei 748.400 Euro und damit unter dem Nettoergebnis von VA 2015 (1.418.300 Euro) und RA 2014 (2.277.263 Euro). Der RĂźckgang ist auf den starken Anstieg von Sach- und Transferaufwand zurĂźckzufĂźhren. In Summe gelingt es der Stadtgemeinde die Aufwendungen fĂźr die LeisWXQJHQ LQNO ,QIUDVWUXNWXU PLW HLJHQHQ 0LWWHOQ ]X ÂżQDQ]LHUHQ • In der HĂśhe von 12.300 Euro werden mehr RĂźcklagen aufgelĂśst als gebildet. • Das Nettoergebnis nach Zuweisung und Entnahmen von HaushaltsrĂźcklagen liegt bei 760.700 Euro. Ă€ Finanzierungsvoranschlag: ‡ 'HU *HOGĂ€XVV DXV GHU RSHUDWLYHQ *HEDUXQJ 6DOGR ZLUG PLW HLQHP LP 9$ JHSODQWHQ hEHUVFKXVV YRQ DXVUHLFKHQ XP GLH 1HWWR ,QYHVWLWLRQHQ 6DOGR LP $XVPD‰ YRQ (XUR ]X ÂżQDQ]LHUHQ ‡ 'HU 1HWWRÂżQDQ]LHUXQJVVDOGR 6DOGR LQ GHU +|KH YRQ (XUR EHVDJW GDVV LQ GLHVHP $XVPD‰ 0LWWHO zur VerfĂźgung stehen sollen, um die Schulden zu reduzieren. ‡ 'HU *HOGĂ€XVV DXV GHU )LQDQ]LHUXQJVWlWLJNHLW 6DOGR ]HLJW PLW HLQHP $EJDQJ YRQ (XUR GDV $XVmaĂ&#x; des geplanten Schuldenabbaus. ‡ 'HU *HOGĂ€XVV DXV GHU YRUDQVFKODJVZLUNVDPHQ *HEDUXQJ 6DOGR LQ GHU +|KH YRQ (XUR ]HLJW GLH geplante ErhĂśhung der liquiden Mittel fĂźr das Jahr 2016.

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KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT SONDERAUSGABE VRV 2015


RECHNUNGSABSCHLUSS NEU

Rechnungsabschluss Neu Eine VermĂśgensrechnung und 25 Anlagen.

von Robert BlĂśschl

D

er Rechnungsabschluss Neu ist per 31.12.2020 erstmals zu erstellen und bis Ende März 2021 zu beschlieĂ&#x;en.1 Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss auch die ErĂśffnungsbilanz zum 1.1.2020 vorliegen.

Aufbau Rechnungsabschluss Neu

Gesamthaushalt – Ergebnis- und Finanzierungsrechnung exklusive und inklusive interner VergĂźtungen VermĂśgensrechnung NettovermĂśgensveränderungsrechnung

Bereinigter Gesamthaushalt (exklusive interner VergĂźtungen) Anders als im Voranschlag sind Ergebnisund Finanzierungsrechnung auf Ebene des Gesamthaushalts um die internen VergĂźtungen zu bereinigen. Interne VergĂźtungen entstehen bei Leistungsverrechnungen innerhalb der Gemeinde. Erbringt also der Bauhof fĂźr einen anderen Bereich der Gemeinde /HLVWXQJHQ ZLUG GLHVH /HLVWXQJVYHUĂ€HFKWXQJ mittels interner VergĂźtungen dargestellt. In der Regel dient die interne VergĂźtung der buchhalterischen Umbuchung von Erträgen und Aufwendungen. Nur in Ausnahmefällen sind solche VergĂźtungen von tatsächlichen ZahlungsstrĂśmen begleitet. Diese VergĂźtungen sind auf Ebene des Gesamthaushalts der Ergebnisrechnung

10 Bereichsbudgets Ergebnis- und Finanzierungsrechnung Detailnachweis nach Ansätzen und Kontengruppen Rechnungsquerschnitt

25 Anlagen

Quelle: KDZ

XQG Âą IDOOV ÂżQDQ]LHUXQJVZLUNVDPH 'LUHNW buchungen erfolgen – auch in der Finanzierungsrechnung zu eliminieren. Dabei kann es durchaus zu Abweichungen beim Nettoergebnis kommen und zwar dann, wenn die internen Erträge nicht den internen >

1 Siehe Muster-Rechnungsabschluss 2015 der Stadtgemeinde Trofaiach unter kdz.eu/de/VRV_2015_Muster.

Ergebnisrechnung RA Gesamthaushalt (bereinigt um interne VergĂźtungen) MVAG Ebene

MVAG Code

Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen (1. Ebene)

RA 2015

VA 2015

Differenz

1 1 1 SU 1 1 1 1 SU SA0 1 1 SU SA00

211 212 213 21 221 222 223 224 22 SA0 230 240 23 SA00

Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit Erträge aus Transfers Finanzerträge Summe Erträge Personalaufwand Sachaufwand (ohne Transferaufwand) Transferaufwand (laufende Transfers und Kapitaltransfers) Finanzaufwand Summe Aufwendungen (0) Nettoergebnis (21 - 22) Entnahmen von Haushaltsrßcklagen Zuweisung an Haushaltsrßcklagen Summe Haushaltsrßcklagen 1HWWRHUJHEQLV QDFK =XZHLVXQJ XQG (QWQDKPHQ YRQ +DXVKDOWVU FNODJHQ 6$ 68

19.508.519,50 3.543.904,99 189.452,39 23.241.876,88 5.796.077,84 10.714.220,14 5.006.029,82 174.312,17 21.690.639,97 1.551.236,91 462.927,06 63.952,79 398.974,27

20.275.900,00 3.379.300,00 376.400,00 24.031.600,00 5.706.700,00 11.715.800,00 4.923.200,00 267.600,00 22.613.300,00 1.418.300,00 232.000,00 46.200,00 185.800,00

-767.380,50 164.604,99 -186.947,61 -789.723,12 89.377,84 -1.001.579,86 82.829,82 -93.287,83 -922.660,03 132.936,91 230.927,06 17.752,79 213.174,27

1.950.211,18

1.604.100,00

346.111,18

Im Muster-Dokument der Pilotgemeinde Trofaiach wurden die internen Vergßtungen im Bereich der Erträge der operativen Verwaltungstätigkeit, der Finanzerträge und der Sachaufwendungen bereinigt.

Quelle: Muster-Rechnungsabschluss 2015 der Stadtgemeinde Trofaiach, Seite 4.

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13


RECHNUNGSABSCHLUSS NEU

Aufwendungen entsprechen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es aufgrund von Verrechnungen mit Betrieben gewerblicher Art zu steuerlichen Differenzen kommt. Zweck dieser Darstellung ist es, den Gesamthaushalt der Gemeinde ohne interne Verrechnungen darzustellen, also nur die „externen“ Leistungsbeziehungen abzubilden. Die bereinigte Darstellung („Nettodarstellung“) ist im Rechnungsabschluss der „Bruttodarstellung“ – demnach inkl. interner VergĂźtungen – voranzustellen.

Aufbau der VermÜgensrechnung Der VermÜgenshaushalt ist zumindest als VermÜgensrechnung zu fßhren. Die VermÜgensrechnung muss also zwingend Bestandteil des Rechnungsabschlusses sein. Ein VermÜgensvoranschlag kann freiwillig erstellt werden. Fßr die Aktivseite der VermÜgensrechnung muss das VermÜgen der Gemeinde erfasst und bewertet werden – je nachdem welche

Zum Stichtag hat eine Bewertung der Beteiligungen zu erfolgen. Die wesentlichste Beteiligung des Piloten Trofaiach – die Stadtwerke Trofaiach GesmbH – wurde mit dem anteiligen Eigenkapital aufgenommen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. Abgaben stellen im Wesentlichen die schlieĂ&#x;lichen Einnahmenreste dar.

FĂźr die Erfassung und Bewertung des langfristigen VermĂśgens kann auf bestehende VermĂśgensverzeichnisse aufgebaut werden. Falls keine Anschaffungskosten mehr vorliegen, kĂśnnen alternative Bewertungsverfahren (Referenzwerte, Zeitwerte) angewandt werden.

VermĂśgensrechnung V Ăś h Ebene

Code

Position

AKTIVA

0 1 2 1 2 2 2 2 2 2 1 1 2 2 2 1 2 0 1 2 2 2

10 101 1010 102 1021 1022 1023 1024 1026 1027 103 104 1041 1043 1044 106 1063 11 113 1131 1132 1134

A A.I A.I.1 A.II A.II.1 A.II.2 A.II.3 A.II.4 A.II.6 A.II.7 A.III A.IV A.IV.1 A.IV.3 A.IV.4 A.V A.V.3 B B.I B.I.1 B.I.2 B.I.4

1 1 2 2 1 1 SU

114 115 1151 1152 116 117

B.II B.III B.III.1 B.III.2 B.IV B.IV

Langfristiges VermÜgen Immaterielle VermÜgenswerte Immaterielle VermÜgenswerte Sachanlagen Grundstßcke, Grundstßckseinrichtungen und Infrastruktur Gebäude und Bauten Wasser- und Abwasserbauten und -anlagen Sonderanlagen Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung Kulturgßter Aktive Finanzinstrumente/Langfristiges FinanzvermÜgen Beteiligungen Beteiligungen an verbundenen Unternehmen Sonstige Beteiligungen Verwaltete Einrichtungen, die der Kontrolle unterliegen Langfristige Forderungen Sonstige langfristige Forderungen .XU]IULVWLJHV 9HUP|JHQ Kurzfristige Forderungen Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Kurzfristige Forderungen aus Abgaben Sonstige kurzfristige Forderungen (nicht voranschlags wirksame Gebarung) Vorräte Liquide Mittel Kassa, Bankguthaben, Schecks Zahlungsmittelreserven Aktive Finanzinstrumente/Kurzfristiges FinanzvermÜgen Aktive Rechnungsabgrenzung 6XPPH $NWLYD

RA 2015

RA 2014

Differenz

44.339.452,65 285,00 285,00 42.384.906,01 13.411.366,31 8.915.427,42 16.331.289,76 2.043.010,83 1.517.821,43 165.990,26 0,00 1.936.410,79 1.904.034,00 10.574,94 21.801,85 17.850,85 17.850,85 1.214.523,72 376.357,38 142.760,89 86.757,77

40.673.598,12 285,00 285,00 39.015.504,96 9.704.667,17 9.096.582,33 17.298.531,63 1.418.138,91 1.323.739,99 173.844,93 0,00 1.634.386,79 1.607.010,00 5.574,94 21.801,85 23.421,37 23.421,37 2.141.603,40 1.428.263,64 912.568,92 179.564,14

3.665.854,53 0,00 0,00 3.369.401,05 3.706.699,14 -181.154,91 -967.241,87 624.871,92 194.081,44 -7.854,67 0,00 302.024,00 297.024,00 5.000,00 0,00 -5.570,52 -5.570,52 -927.079,68 -1.051.906,26 -769.808,03 -92.806,37

146.838,72 0,00 838.166,34 523.800,85 314.365,49 0,00 0,00 45.553.976,37

336.130,58 0,00 713.339,76 0,00 713.339,76 0,00 0,00 42.815.201,52

-189.291,86 0,00 124.826,58 523.800,85 -398.974,27 0,00 0,00 2.738.774,85

Quelle: Muster-Rechnungsabschluss 2015 der Stadtgemeinde Trofaiach, Seite 10.

Die nicht voranschlagswirksame Gebarung wird es auch im neuen System geben. Offene Forderungen sind separat auszuweisen.

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KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT SONDERAUSGABE VRV 2015

Mit Finanzmittel gedeckte RĂźcklagen sind kĂźnftig auf der Aktivseite als Zahlungsmittelreserven darzustellen.


RECHNUNGSABSCHLUSS NEU

Daten vorliegen. Bei der Pilotgemeinde Trofaiach konnte auf ein bereits bestehendes VermĂśgensverzeichnis zurĂźckgegriffen werden.

NettovermĂśgensveränderungsrechnung Die NettovermĂśgensveränderungsrechnung gibt die Veränderung des NettovermĂśgens zwischen zwei Stichtagen wieder. Veränderungen im NettovermĂśgen ergeben sich insbesondere durch die erzielten Nettoergebnisse – ein positives Nettoergebnis erhĂśht

RĂźcklagen sind kĂźnftig auf der Passivseite darzustellen.

das NettovermÜgen, ein negatives fßhrt zu einem Rßckgang. Rßcklagenveränderungen, Bewertungs- und Fremdwährungsdifferenzen sowie Nacherfassungen von VermÜgenswerten, welche nicht in die ErÜffnungsbilanz aufgenommen wurden, verändern ebenfalls ergebnisneutral das NettovermÜgen.

Bereichsbudgets Neben der aggregierten Darstellung der Ergebnis- und Finanzierungsrechnung auf Ebene des Gesamthaushalts hat zusätzlich eine tiefer gegliederte Darstellung auf >

Das kumulierte Nettoergebnis stellt die ab der Anwendung der VRV 2015 erwirtschafteten Ergebnisse dar. In der ErĂśffnungsbilanz wird hier ein Wert von null ausgewiesen.

Der Saldo der ErĂśffnungsbilanz ist die ResidualgrĂśĂ&#x;e, welche sich bei der Erstellung der ErĂśffnungsbilanz aus der Differenz zwischen Kapital und VermĂśgen errechnet.

VermĂśgensrechnung Ebene

Code

Position

PASSIVA

0 1 2 1 2 1 2 1 2 1 0 1 0 1 2 1 1 2 0 1 2 1 2

12 121 1210 122 1220 123 1230 124 1240 125 13 131 14 141 1411 142 143 1432 15 151 1511 152 1524

C C.I C.I.1 C.II C.II.1 C.III C.III.1 C.IV C.IV.1 C.V D D.I E E.I E.I.1 E.II E.III E.III.2 F F.I F.I.1 F.II F.II.4

1 2 1 SU

153 1533 154

F.III F.III.3 F.IV

1HWWRYHUP|JHQ $XVJOHLFKVSRVWHQ

Saldo der ErÜffnungsbilanz Saldo der ErÜffnungsbilanz Kumuliertes Nettoergebnis Kumuliertes Nettoergebnis Haushaltsrßcklagen Haushaltsrßcklagen Neubewertungsrßcklagen (Umbewertungskonto) Neubewertungsrßcklagen (Umbewertungskonto) Fremdwährungsumrechnungsrßcklagen 6RQGHUSRVWHQ ,QYHVWLWLRQV]XVFK VVH .DSLWDOWUDQVIHUV

Investitionszuschßsse /DQJIULVWLJH )UHPGPLWWHO Langfristige Finanzschulden, netto Langfristige Finanzschulden Langfristige Verbindlichkeiten Langfristige Rßckstellungen Rßckstellungen fßr Jubiläumszuwendungen .XU]IULVWLJH )UHPGPLWWHO Kurzfristige Finanzschulden, netto Kurzfristige Finanzschulden Kurzfristige Verbindlichkeiten Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten (nicht voranschlagswirksame Gebarung) Kurzfristige Rßckstellungen Rßckstellungen fßr nicht konsumierte Urlaube Passive Rechnungsabgrenzung 6XPPH 3DVVLYD

RA 2015

RA 2014

Differenz

32.425.613,50 27.801.113,84 27.801.113,84 4.013.110,17 4.013.110,17 314.365,49 314.365,49 297.024,00 297.024,00 0,00 0,00 0,00 12.821.634,14 11.510.121,14 11.510.121,14 0,00 1.311.513,00 1.311.513,00 306.728,73 7.598,53 7.598,53 7.683,20

30.714.432,98 27.801.113,84 27.801.113,84 2.199.979,38 2.199.979,38 713.339,76 713.339,76 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11.443.897,37 10.170.583,78 10.170.583,78 0,00 1.273.313,59 1.273.313,59 656.871,17 361.823,57 361.823,57 12.089,35

1.711.180,52 0,00 0,00 1.813.130,79 1.813.130,79 -398.974,27 -398.974,27 297.024,00 297.024,00 0,00 0,00 0,00 1.377.736,77 1.339.537,36 1.339.537,36 0,00 38.199,41 38.199,41 -350.142,44 -354.225,04 -354.225,04 -4.406,15

7.683,20 291.447,00 291.447,00 0,00 45.553.976,37

12.089,35 282.958,25 282.958,25 0,00 42.815.201,52

-4.406,15 8.488,75 8.488,75 0,00 2.738.774,85

Quelle: Muster-Rechnungsabschluss 2015 der Stadtgemeinde Trofaiach, Seite 11.

PersonalrĂźckstellungen: Während die RĂźckstellung I U -XELOlXPVJHOGHU ÂżQDQ]PDWKHPDWLVFK ]X HUUHFKnen ist, liegt der RĂźckstellung fĂźr nicht konsumierte Urlaube der offene Urlaubsanspruch zugrunde. Eine RĂźckstellung fĂźr Abfertigungen muss nur gebildet ZHUGHQ ZHQQ GLH 9HUSĂ€LFKWXQJ QLFKW DXI HLQH 9HU sicherung, einen Fonds oder eine Abfertigungskassa Ăźbertragen wurde.

Nicht rĂźckzahlbare Bedarfszuweisungen sind nicht als Passivposten darzustellen. Es gilt die landesgesetzlichen 6SH]LÂżND ]X EHDFKWHQ

Die NeubewertungsrĂźcklage ergibt sich im Zuge der Neubewertung von Beteiligungen.

SONDERAUSGABE VRV 2015 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT

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RECHNUNGSABSCHLUSS NEU

:$6 6$*7 '(5 9(50g*(16+$86+$/7 $86" Die Stadtgemeinde Trofaiach verfügt über ein Sachanlagevermögen von 42,4 Mio. Euro. Dies ist mehr als 90 Prozent des Gesamtvermögens. Das Nettovermögen beläuft sich auf 32,4 Mio. Euro, d.h. die Aktiva sind zu 70 Prozent mit eigenen 0LWWHOQ ¿QDQ]LHUW ZRUGHQ 'LH )UHPGPLWWHO YRQ NQDSS 13 Mio. Euro umfassen großteils langfristige Finanzschulden (11,5 Mio. Euro).

Ebene der zehn Ansatzgruppen zu erfolgen. Die zehn sogenannten Bereichsbudgets folgen ebenfalls der bereits beschriebenen Struktur. Die Vermögensrechnung ist nur auf Ebene des Gesamthaushalts darzustellen. Eine Aufteilung sämtlicher Positionen der Vermögensrechnung auf die einzelnen Ansatzgruppen muss also nicht erfolgen. Zu beachten ist jedoch, dass zum Beispiel die Abschreibungen sehr wohl auf Ebene der Ansatzgruppen und im Detailnachweis (siehe den Beitrag zum Voranschlag Neu) sogar auf Ansatzebene darzustellen sind. Dasselbe gilt auch für die Veränderung der Rückstellungen

usw. Aus diesem Grund müssen daher viele Positionen der Vermögensrechnung dennoch den Ansätzen zugeordnet werden.

Anlagen zum Rechnungsabschluss Die 25 Anlagen zum Rechnungsabschluss wurden insbesondere um solche mit Bezug zur Vermögensrechnung erweitert. So ist nun HUVWPDOV YHUSÀLFKWHQG HLQ XPIDVVHQGHU $QODgennachweis zu erstellen. Weitere neue Anlagen sind der Rückstellungsspiegel sowie der Leasingspiegel. Während sich einige Anlagen aus dem System durch Kontenzuordnungen automatisiert befüllen lassen, sind zum Beispiel beim Leasingnachweis detaillierte Informationen aus den Leasingverträgen gefordert. Als Hilfestellung bei der Befüllung der Anlagen wurden diese für den im Mai 2018 erschienenen KDZ-Kontierungsleitfaden beschrieben und – dort wo es möglich war – mit den entsprechenden Konten befüllt. Dadurch soll eine möglichst einheitliche und korrekte Befüllung der Anlagen garantiert werden. < Kommentar senden

Finanzierungsrechnung RA Bereichsbudget 0 / Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung

Die Bereichsbudgets sind auf Ebene MVAG 2 darzustellen, was eine tiefere Gliederung bedeutet. So werden z.B. nicht nur die Auszahlungen für Sachaufwand dargestellt. Es können beispielsweise auch die Auszahlungen für Instandhaltungen abgelesen werden.

16

MVAG Ebene

MVAG Code

Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen (1. und 2. Ebene)

RA 2015

VA 2015

Differenz

1 2 1 2 SU 1 2

311 3114 312 3121 31 321 3211

245.200,00 245.200,00 6.900,00 6.900,00 252.100,00 2.040.000,00

10.409,87 10.409,87 3.936,38 3.936,38 14.346,25 -20.703,58

2 2 1 2 2 2 2 2 1 2 2

3212 3213 322 3221 3222 3223 3224 3225 323 3231 3234

1.745.500,00 294.500,00 0,00 934.700,00 96.200,00 134.600,00 91.700,00 100.800,00 511.400,00 438.100,00 382.600,00

-17.276,15 -4.937,87 1.510,44 38.664,16 -15.858,93 7.133,83 -7.160,18 2.012,48 52.536,96 4.278,74 1.611,42

S SU S SA1

32 SA1

55.500,00 3.412.800,00

2.667,32 22.239,32

-3.160.700,00

-7.893,07

1

332

2 S SU 2

3323 33 3 3414

Einzahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit 255.609,87 Einzahlungen aus Leistungen 255.609,87 Einzahlungen aus Transfers (ohne Kapitaltransfers) 10.836,38 Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts 10.836,38 6XPPH (LQ]DKOXQJHQ RSHUDWLYH *HEDUXQJ 266.446,25 Auszahlungen aus Personalaufwand 2.019.296,42 Auszahlungen für Personalaufwand (Bezüge, Nebengebühren und Mehrleistungsvergütungen) 1.728.223,85 Auszahlungen für gesetzliche und freiw. Sozialaufwendungen 289.562,13 Auszahlungen aus sonstigem Personalaufwand 1.510,44 Auszahlungen aus Sachaufwand (ohne Transferaufwand) 973.364,16 Auszahlungen für Gebrauchs- u. Verbrauchsgüter, Handelswaren 80.341,07 Auszahlungen für Verwaltungs- und Betriebsaufwand 141.733,83 Auszahlungen für Leasing und Mietaufwand 84.539,82 Auszahlungen für Instandhaltung 102.812,48 Sonstige Auszahlungen aus Sachaufwand 563.936,96 Auszahlungen aus Transfers (ohne Kapitaltransfers) 442.378,74 Transferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts 384.211,42 Transferzahlungen an Haushalte und Organisationen ohne Erwerbscharakter 58.167,32 6XPPH $XV]DKOXQJHQ RSHUDWLYH *HEDUXQJ 3.435.039,32 6DOGR *HOGÀXVV DXV GHU 2SHUDWLYHQ Gebarung (31 - 32) -3.168.593,07 Einzahlungen aus der Rückzahlung von Darlehen sowie gewährten Vorschüssen 6.570,52 Einzahlungen aus Darlehen an Unternehmen und Haushalte 6.570,52 6XPPH (LQ]DKOXQJHQ LQYHVWLYH *HEDUXQJ 6.570,52 Auszahlungen für den Erwerb von technischen Anlagen,, F Fahrze Fah hrze rzeuge euge e und un nd Maschinen M Masc aschi asc chi hinen hin en Fahrzeuge 21.142,27

7.200,00 7.200,00 7 200 7.2 00,,00 7.200,00

-629,48 -629,48 -62 629 62 9,48 9,4 -629,48

KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT SONDERAUSGABE VRV 2015

Quelle: Muster-Rechnungsabschluss 2015 der Stadtgemeinde 14/15. 21.000,00 Trofaiach, Seite 142,27


MUSTERPROJEKT VRV 2015

Werkzeugkasten fĂźr Politik und Finanzabteilung Das neue Haushaltswesen wurde von Trofaiach in der Praxis getestet. von Mario Abl und Michael Walchshofer

Das „HerzstĂźck VermĂśgen“

drei Gemeinden an dem „Musterprojekt VRV

Nachdem das bisherige Rechnungswesensystem mehr oder weniger auf rein zahlungsĂ€XVVEH]RJHQH (UJHEQLVVH DEVWHOOWH XQG weitestgehend davon abstrahierte, WIE und WOFĂœR das Geld und Ressourcen eingesetzt werden, wird mit der VermĂśgensrechnung („Bilanz“) dieser Aspekt der Substanzerhaltung kĂźnftig stärker in den Fokus rĂźcken. In der Ăśffentlichen Diskussion waren bisher die Schulden stark im Mittelpunkt, mit der nun zu erstellenden Bilanz werden GLHVHQ QXQ DXFK GDPLW ÂżQDQ]LHUWH 9HUP|genswerte gegenĂźbergestellt. Die ErĂśffnungsbilanz lässt zudem einen RĂźckschluss darĂźber zu, ob in der Vergangenheit Geld bloĂ&#x; ausgegeben oder eben doch Ăźberwiegend investiert wurde. >

2015“ teilgenommen und wurde dabei vom KDZ begleitet. Die Neuerungen, die dieses PRGLÂż]LHUWH 5HFKQXQJVZHVHQ PLW VLFK EULQJW sind sehr begrĂźĂ&#x;enswert und aus GrĂźnden einer besseren Budgetsteuerung auch unerlässlich. Mit dieser „Drei-Komponenten-Rechnung“ gewinnt man kĂźnftig Informationen Ăźber die Beschaffenheit eines Ăśffentlichen Haushaltes, die bisher nicht oder zumindest nur sehr versteckt vorhanden waren. Die zentralen Neuerungen sind hier aus Sicht der Anwendung in der Praxis kurz umrissen.

Foto: Stadtgemeinde Trofaiach

Die Stadtgemeinde Trofaiach hat als eine von

SONDERAUSGABE VRV 2015 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT

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MUSTERPROJEKT VRV 2015

(V HPSÂżHKOW VLFK GDV 9HUP|JHQ HLQHU GebietskĂśrperschaft in einem ersten Schritt einmal mĂśglichst lĂźckenlos zu erfassen (GrundstĂźcke, Gebäude, Wasser/Kanalnetz, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung, ‌). Erst danach sollte man sich der Bewertungsfrage widmen. Und hier scheint der Grundsatz angebracht: „So genau und exakt wie notwendig bzw. rechtlich vorgegeben, und gleichzeitig so pragmatisch und unkompliziert als mĂśglich.“ Ist das VermĂśgen vollständig erfasst und bewertet – also auch mit Buchwerten und (Rest)Nutzungsdauern richtig hinterlegt – gewinnt man mit der sich ergebenden jährlichen Abschreibung („Afa“) eine recht brauchbare GrĂśĂ&#x;enordnung dessen, was jedes Jahr in die Infrastruktur investiert werden sollte, um die Substanz einer GebietskĂśrperschaft zumindest aufrecht zu erhalten.

RĂźckstellungen – das „unsichtbare“ Fremdkapital

MHGRFK HUVW LQ IHUQHU =XNXQIW VWDWWÂżQGHQ nicht dargestellt und waren daher bisher gänzlich ergebnisunwirksam. Dem Umstand, dass der Aufwand aber in der Gegenwart entsteht, wird mit der VRV 2015 Rechnung getragen. Dieser periodengerechte Ausweis ist auch in seiner Implikation auf kĂźnftige politische Entscheidungen nicht ganz uninteressant, weil schwerer damit geliebäugelt werden kann, dass abgegebene Zahlungsversprechen im hier und jetzt, ergebnistechnisch dann ein zukĂźnftiger Verantwortungsträger „ausbaden“ darf. Im Wesentlichen geht es bei diesem Thema um so genannte HumankapitalrĂźckstellungen, sprich alles, was sich um den Personalbereich dreht (Pensionen, Abfertigung, Jubiläumsgelder, Urlaubs- und Zeitguthaben). Um die erstmalig zu dotierende RĂźckstellung mĂśglichst gering zu halten, HPSÂżHKOW HV VLFK GLH EHHLQĂ€XVVEDUHQ GrĂśĂ&#x;en rechtzeitig in die richtige Richtung zu steuern (z. B. durch Abbau von Alturlauben bzw. Zeitguthaben).

Im bisherigen System wurden latente Risiken (z. B. mĂśgliche Prozesskosten wegen eines Ăźber mehrere Jahre laufenden Verfahrens) bzw. abgegebene Zahlungsversprechen, die

Die Herausforderungen unserer modernen Zeit brauchen auch in der Ăśffentlichen Finanzwirtschaft zeitgemäĂ&#x;e Finanz- und Budgetinstrumente. NatĂźrlich ergeben sich mit der Umstellung auf ein neues Haushaltswesen groĂ&#x;e Herausforderungen fĂźr unsere MitarbeiterInnen. Ich bin aber davon Ăźberzeugt, dass wir gemeinsam einen positiven Veränderungsprozess umsetzen werden, der uns eine nachhaltige Qualitätssteigerung bringen wird! 0DULR $EO 0%$ % UJHUPHLVWHU 7URIDLDFK

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“

KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT SONDERAUSGABE VRV 2015

Foto: Stadtgemeinde Trofaiach

„


MUSTERPROJEKT VRV 2015

„

Mit dem Systemumstieg auf die VRV NEU erhält die Verwaltung nun ein adäquates Werkzeug zur besseren Steuerung Üffentlicher Haushalte.

Foto: Stadtgemeinde Trofaiach

“

0DJ 0LFKDHO :DOFKVKRIHU )LQDQ]GLUHNWRU 7URIDLDFK

„Echte“ offene Forderungen versus „ErgebnisaufhĂźbschung“ Die VRV Neu bringt mit sich, dass man sich kĂźnftig jährlich Ăźber die Stichhaltigkeit von Forderungen und AuĂ&#x;enstände Gedanken machen muss, weil gegebenenfalls Wertberichtigungen vorzunehmen sind. Dies bedeutet positive Effekte hinsichtlich der Aussagekraft von Ergebnissen und erhĂśht die Transparenz. Im jetzigen System wird sicherlich die eine oder andere GebietskĂśrperschaft nur deshalb als „Soll-ĂœberschussGemeinde“ (DAS Ergebnis der Kameralistik!) gefĂźhrt, weil derlei Bereinigungen bei den „schlieĂ&#x;lichen Einnahmenresten“ bzw. in der „voranschlagsunwirksamen Gebarung“ noch nicht – ergebnismindernd – vollzogen wurden. Es ist daher ratsam, rechtzeitig uneinbringliche Forderungen buchhalterisch wertzuberichtigen und gleichzeitig ein striktes Mahnund Exekutionswesen zu implementieren, um den Ausstand generell am Minimum zu halten.

um die Finanz- und Budgetsteuerung verantwortungsvoll und mit Qualität durchfĂźhren zu kĂśnnen. Das Betrachten und Analysieren mehrerer Teilergebnisse im Verbund und deren Wechselwirkung erlaubt eine verlässlichere Beurteilung des Haushaltes und stellt damit auch eine bessere Entscheidungsgrundlage fĂźr die Politik dar. NatĂźrlich ist auch die VRV 2015 aufgrund der vielen unterschiedlichen Interessenlagen ein „Werk des Kompromisses“ – und damit da oder dort sicherlich verbesserungsfähig – doch wird der „Werkzeugkasten“ fĂźr die Finanzabteilungen als Aufbereiter von Entscheidungsgrundlagen aber auch fĂźr die Politik als Entscheidungsträger mit dieser gesetzlichen Neuerung zweifelsohne ordentlich aufgerĂźstet! <

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Fazit Die Stadtgemeinde Trofaiach arbeitet nun bereits seit einigen Jahren mit den „Elementen der doppelten Buchhaltung“ (= VRV NEU),

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KONTIERUNGSLEITFADEN

Der Kontierungsleitfaden Neu Ein Wegbegleiter bei der Umstellung auf das neue Haushaltswesen. von Alexander Maimer und Robert BlĂśschl

Seit Ende Mai 2018 ist der neue KDZ-Kontierungsleitfaden fßr Gemeinden und Gemeindeverbände erhältlich. Er unterstßtzt die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Umstellung auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015). Wir beleuchten die wesentlichen neuen Inhalte, welche sich durch das geänderte Haushaltsrecht ergeben.

Neuer Kontenplan Alexander Maimer

Robert BlĂśschl

Mit der VRV 2015 wurde ein integrierter Ergebnis-, Finanzierungs- und VermĂśgenshaushalt als zentraler Bestandteil des Haushaltsrechts geschaffen. Diese neue Haushaltsstruktur fĂźhrte dazu, dass der Kontenplan (frĂźher Postenverzeichnis) deutlich erweitert wurde. Da bisher im Haushaltsrecht NHLQH YHUSĂ€LFKWHQGH YROOVWlQGLJH $XIVWHOOXQJ des VermĂśgens und des Kapitals in Form einer VermĂśgensrechnung gefordert war, mussten insbesondere hierfĂźr entsprechende Konten geschaffen werden. Zudem bildet der neu geschaffene Ergebnishaushalt Geschäftsfälle ab, die einen Ertrag (Wertzuwachs) oder Aufwand (Werteinsatz) GDUVWHOOHQ MHGRFK NHLQHQ =DKOXQJVĂ€XVV QDFK sich ziehen. Insbesondere fĂźr diese nicht ÂżQDQ]LHUXQJVZLUNVDPHQ *HVFKlIWVIlOOH ] % Dotierungen von RĂźckstellungen) mussten ebenfalls neue Konten geschaffen werden.

)LQDQ]HQ HLQH 1HXDXĂ€DJH GHV EHNDQQWHQ Kontierungsleitfadens erarbeitet. Das Grundprinzip des Nachschlagewerkes bleibt bestehen: Einer Beschreibung der Ansätze folgt ein entsprechendes Stichwortverzeichnis, welches beim Finden des richtigen Ansatzes helfen soll. Die Beschreibungen der Kontengruppen werden ebenfalls durch ein solches Verzeichnis ergänzt. Das Stichwortverzeichnis fĂźr die Kontengruppen wurde aufgrund der vielen Neuerungen komplett neu gestaltet. Neben diesen bekannten Inhalten wurden jedoch auch einige neue Elemente entwickelt.

Buchungsbeispiele als Hilfestellung Die neue VRV fĂźhrt ein erweitertes kommunales Rechnungswesen ein, welches auf den Grundlagen der doppelten BuchfĂźhrung aufbaut. Um ein Verständnis fĂźr diese Logik zu schaffen, wurden im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Kontierungsleitfadens wichtige Geschäftsfälle identiÂż]LHUW XQG LQ )RUP YRQ %XFKXQJVEHLVSLHOHQ aufbereitet. Dadurch werden die Auswirkungen auf die drei Komponenten – Ergebnishaushalt, Finanzierungshaushalt und VermĂśgenshaushalt – veranschaulicht. Jedes Buchungsbeispiel beschreibt einen Geschäftsfall aus der Gemeindepraxis. AngefĂźhrt werden jeweils die betroffenen Konten sowie die Haushalte, auf die der Geschäftsfall einwirkt.

Beschreibung der Anlagen Update des Kontierungsleitfadens Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen von zahlreichen Arbeitsgruppensitzungen mit Expertinnen und Experten des Städte- und Gemeindebundes, der Gemeindeaufsichtsabteilungen und des Bundesministeriums fßr 20

KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT SONDERAUSGABE VRV 2015

Mit der VRV 2015 werden die erforderlichen Anlagen zum Voranschlag und Rechnungsabschluss deutlich ausgeweitet. Insbesondere einige vermĂśgensbezogene Anlagen mĂźssen erstmalig erstellt werden. Um ein korrektes und einheitliches BefĂźllen der Anlagen sicher-


KONTIERUNGSLEITFADEN

]XVWHOOHQ ZXUGHQ GLHVH I U GLH 1HXDXĂ€DJH des Kontierungsleitfadens inhaltlich beschrieben. Bei jenen Anlagen, welche anhand der Konten des Kontenplans befĂźllt werden kĂśnnen, wurden den einzelnen Datenfeldern die entsprechenden Konten zugeordnet. Diese Kontenzuordnung ist auch ein wichtiger Hinweis und eine UnterstĂźtzung fĂźr die EDV-Anbieter. Einige Anlagen wiederum erfordern Informationen aus anderen Dokumenten. So kann zum Beispiel der Leasingnachweis nur anhand der Leasingverträge befĂźllt werden.

Weitere Werkzeuge fĂźr die Umstellung (UJlQ]HQG ZXUGHQ ZLFKWLJH %HJULIĂ€LFKNHLWHQ des neuen Haushaltsrechts in einem Glossar gesammelt und beschrieben. Die Begriffsbestimmungen sollen gerade in der intensiven Zeit der Umstellung dabei helfen, Begriffsverwirrungen aufzuklären und einheitliche Grundlagen schaffen. Der weiterentwickelte KDZ-Quicktest nach der VRV 2015 wird im Kontierungsleitfaden ausfĂźhrlich vorgestellt.

KDZ-KONTIERUNGSLEITFADEN BESTELLEN KDZ Kontierungsleitfaden 2018 fĂźr Gemeinden und Gemeindeverbände lt. VRV 2015 1HXDXĂ€DJH EDVLHUHQG DXI GHU 959 BGBL. II Nr. 17/2018, ISBN 978-3-200-05673-2 Wien 2018 Ă€ www.kdz.eu/KLF2018-bestellen

Der Kontierungsleitfaden geht online In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium fßr Finanzen, welches die entsprechende Plattform zur Verfßgung stellt, wird derzeit an einer Onlineversion des Kontierungsleitfadens gearbeitet. Diese soll den Kontierungsleitfaden in Buchform ergänzen. Die Onlineversion wird die Ansatz- und Kontenbeschreibungen enthalten. Eine Onlinesuchfunktion ermÜglicht es, nicht nur nach Stichworten, sondern auch nach WÜrtern innerhalb der Kontenbeschreibungen zu suchen. Neben dem Kontierungsleitfaden der Gemeinden soll auch jener der Länder und des Bundes auf die Plattform gestellt werden. So kann ein gebietskÜrperschaftsßbergreifenGHU $XVWDXVFK VWDWW¿QGHQ 'HU =XJDQJ ]XU Onlineversion soll den Üsterreichischen Städten und Gemeinden im Laufe des 2. Halbjahres 2018 ermÜglicht werden. < Kommentar senden Abb 1: Buchungsbeispiel Abgrenzung von Mietaufwendungen

Quelle: Kontierungsleitfaden 2018 lt. VRV 2015, Wien, KDZ 2018.

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KDZ-QUICKTEST NEU

Refreshing 'HU YHUWUDXWH .'= 4XLFNWHVW GLHQW GHU QDFKKDOWLJHQ 6WHXHUXQJ GHU *HPHLQGH¿QDQ]HQ Jetzt wird er an die VRV 2015 angepasst. von Peter Biwald und Clemens Hödl

M

Peter Biwald

it der Umstellung auf die VRV 2015 ergeben sich ab dem Jahr 2020 für die Analyse kommunaler Haushalte neue Anforderungen und Möglichkeiten. Der nunmehr VHLW ]ZDQ]LJ -DKUHQ LP (LQVDW] EH¿QGOLFKH KDZ-Quicktest auf Basis der VRV 1997 wird an die sich aus der VRV 2015 und dem DreiKomponenten-Haushalt ergebenden Potenziale angepasst. $XI %DVLV GHV DNWXHOOHQ ¿QDQ]ZLUWVFKDIWOLFK orientierten KDZ-Quicktests ist der Gemeindehaushalt dann nachhaltig im Gleichgewicht, wenn der Überschuss der laufenden Gebarung (operative Gebarung bzw. Saldo 1) die Investitionen (investive Gebarung bzw. Saldo 2) plus Folgelasten im Rahmen einer vertretbaren Verschuldung abdeckt.

Clemens Hödl

Mit dem Drei-Komponenten-Haushalt erhält der KDZ-Quicktest Neu zwei zusätzliche Analysequellen – den Ergebnis- und den Vermögenshaushalt. Damit bildet er mithilfe eines mehrdimensionalen Kennzahlensets, das die Finanz-, Ergebnis- und Vermögenssicht berücksichtigt, eine wichtige Grundlage zur Beurteilung und Steuerung der NachhalWLJNHLW GHU *HPHLQGH¿QDQ]HQ 'HU *HPHLQdehaushalt wird aus drei Perspektiven

KDZ-QUICKTEST – NEU

KDZ-QUICKTEST – STATUS

K1

K1 Öffentliche Sparquote

Nettoergebnisquote

K2a Freie Finanzspitze

K4 Quote freie Finanspitze

K2b (LJHQ¿QDQ]LHUXQJVTXRWH

K2 (LJHQ¿QDQ]LHUXQVTXRWH

K3a Verschuldungsdauer

K3a Verschuldungsdauer

K3b Schuldendiensquote

K3b Schuldendienstquote

K4

Nettovermögensquote

K5

Substanzerhaltungsquote

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Quelle: KDZ 2017

KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT SONDERAUSGABE VRV 2015

beleuchtet und – wie bisher – zu einem Bonitäts- und Nachhaltigkeitswert verdichtet. Der KDZ-Quicktest Neu baut somit auf der bewährten kameralen Analyse auf und ergänzt diese um die Ergebnis- und Vermögensdimension.

Welche Fragen beantwortet GHU .'= 4XLFNWHVW 1HX" Aus Sicht der Ertragskraft stellt sich die Frage, wie weit im Ergebnishaushalt ein Überschuss verbleibt. Die Kennzahl Nettoergebnisquote (NEQ) zeigt, ob mit den laufenden Erträgen die Aufwendungen für die kommunalen Leistungen und die dafür erforderliche Infrastruktur abgedeckt werden können. Ein positiver Wert heißt, dass dies erfüllt wird. Ein negativer Wert sagt aus, dass dies nicht der Fall ist, entweder weil die Mittelausstattung unzureichend für das Leistungsportfolio inkl. Infrastruktur ist oder dieses zu groß ist, um mit den bestehenden Erträgen bedeckt zu werden. Aus Sicht der Nachhaltigkeit der *HPHLQGH¿QDQ]HQ VROOWH GDV 1HWWRHUJHEQLV jedenfalls mittel- bis langfristig positiv sein. Aus Sicht der Zahlungsfähigkeit bzw. Liquidität stellt sich die Frage, wie weit die laufende/operative Gemeindetätigkeit und die dafür erforderlichen Investitionen mit eigenen Geld EHUVFK VVHQ /LTXLGLWlW ¿QDQ]LHUW ZHUGHQ können. Die Kennzahl Freie Finanzspitze (FSQ) zeigt den Überschuss nach Tilgungen und damit den Spielraum für neue InvestitiRQVYRUKDEHQ 'LH (LJHQ¿QDQ]LHUXQJVTXRWH (EFQ) liefert Informationen darüber, wie weit die Auszahlungen der operativen und invesWLYHQ *HEDUXQJ PLW HLJHQHQ 0LWWHOQ ¿QDQ]LHUW werden können und inwieweit neue Fremdmittel aufgenommen werden müssen.


KDZ-QUICKTEST NEU

'DV ZLFKWLJH 7KHPD GHU ÂżQDQ]LHOOHQ /HLstungsfähigkeit wird hiermit von zwei Seiten betrachtet. Das AusmaĂ&#x; der Verschuldung wird wie bisher mit zwei Kennzahlen analysiert. Die Verschuldungsdauer (VSD) zeigt, wie lange HV EUDXFKW XP GLH 9HUSĂ€LFKWXQJHQ GHU Gemeinde zu tilgen. Die Kennzahl Schuldendienstquote (SDQ) zeigt, welcher Anteil der Abgabenerträge fĂźr den Schuldendienst einzusetzen ist. Neu ist die Beurteilung der VermĂśgensdeckung und Erhaltung der VermĂśgenssubstanz. Die Kennzahl NettovermĂśgensquote (NVQ) zeigt, wie weit das VermĂśgen PLW HLJHQHQ 0LWWHOQ ÂżQDQ]LHUW ZHUGHQ NDQQ Die Kennzahl Substanzerhaltungsquote (SEQ) beurteilt, in welchem AusmaĂ&#x; die getätigten Investitionen und Instandhaltungen die VermĂśgenssubstanz erhalten. FĂźr die Stadtgemeinde Trofaiach zeigen sich auf Basis des Muster-Rechnungsabschlusses 2015 folgende Ergebnisse zum KDZ-Quicktests NEU: KDZ-Quicktest Neu am Beispiel des Muster-RA 2015 Trofaiach NEQ FSQ

EFQ

VSD

dass Trofaiach die operativen und investiven Ausgaben zu 93,5 Prozent aus Einzahlungen der operativen und investiven Gebarung bedecken kann. Die auf 100 fehlenden 6,5 Prozent mussten 2015 durch zusätzliche Darlehen oder dem Abbau der liquiden Mittel aufgebracht werden. Die Verschuldungsdauer (VSD) ist 3,98 Jahren gering – in knapp vier Jahren wäre die Gemeinde schuldenfrei. 6,2 Prozent der Abgabenerträge mĂźssen in Trofaiach fĂźr den Schuldendienst aufgewendet werden (Schuldendienstquote – SDQ). Wie die Verschuldungsdauer ist auch die Schuldendienstquote als gering einzustufen. Die NettovermĂśgensquote (NVQ) zeigt, dass 71,2 Prozent des VermĂśgens mit eigenen MitWHOQ ÂżQDQ]LHUW ZXUGH Âą HLQ JXWHU :HUW Die Substanzerhaltungsquote (SEQ) zeigt, dass durch Ersatzinvestitionen und Instandhaltungen 81,1 Prozent der Abschreibungen reinvestiert werden, d. h. eine Substanzerhaltung ist in diesem Jahr nicht ausreichend gegeben. Bei dieser Kennzahl sollte mittelbis langfristig ein Wert von jedenfalls 100 Prozent erreicht werden.

SDQ NVQ SEQ

7,2% 8,7% 93,5% 3,98 6,2% 71,2% 81,1% Jahre Quelle: Muster-RA 2015 Stadtgemeinde Trofaiach; Berechnung KDZ 2018

Die Nettoergebnisquote (NEQ) zeigt, dass die Erträge von Trofaiach um 7,2 Prozent hÜher als die Aufwendungen sind. Der Stadtgemeinde ist es im Jahr 2015 gelungen, die Aufwendungen fßr die Leistungen und Infrastruktur mit eigenen Erträgen abzudecken. Die Freie Finanzspitze (FSQ) liegt in Trofaiach bei 8,7 Prozent. Nach Begleichung der operativen Auszahlungen und der Tilgungen verbleiben der Stadtgemeinde freie Mittel. Die (LJHQ¿QDQ]LHUXQJVTXRWH ()4 zeigt,

Der KDZ-Quicktet Neu bildet die kĂźnftigen Parameter des Haushaltsausgleichs ab. Am Beispiel von Trofaiach sind die Netto-Ergebnisquote (NEQ), die Freie Finanzspitze (FSQ) sowie die NettovermĂśgensquote (NVQ) positiv. DarĂźber hinausgehend werden auch die Substanzerhaltung und Verschuldung in das Zentrum der Analyse und Steuerung des Gemeindehaushalts gestellt, die einen positiven Status aufweisen. Eine detaillierte Beschreibung zur Ermittlung der einzelQHQ .HQQ]DKOHQ ÂżQGHW VLFK LP .'= .RQWLHrungsleitfaden 2018 (ab Seite 433). < Kommentar senden

Ă€ www.kdz.eu/KLF2018-bestellen SONDERAUSGABE VRV 2015 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT

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UMSTELLUNG VRV 2015

Die nächsten Schritte :HOFKH 0D QDKPHQ P VVHQ MHW]W JHWURIIHQ ZHUGHQ" von Alexander Maimer und Peter Biwald

Die Umstellung auf die VRV 2015 mit dem Voranschlag 2020 kommt in großen Schritten näher. Bis dahin ist noch einiges vorzubereiten und mehrere zentrale Themen müssen bearbeitet werden.

Sachanlagen Alexander Maimer

Peter Biwald

Gebäude bewerten, Straßenkilometer feststellen, Fuhrparke listen – kurz, es gilt das Gemeindevermögen zu erfassen und zu bewerten. Dies ist eine wesentliche Grundlage, um den ersten Voranschlag (mit den Abschreibungen) im Jahr 2019 und die Eröffnungsbilanz bis zum Ende des Jahres 2020 zu erstellen. Dieser Schritt ist bei vielen österreichischen Gemeinden bereits sehr weit gediehen. Probleme gibt es teilweise noch bei umfangreichen Aufgabenbereichen wie z. B. den Gemeindestraßen. Wenn eine Gemeinde mit dem Registrieren und Bewerten des Gemeindevermögens erst am Beginn steht oder noch gar nicht gestartet hat, sollte rasch damit begonnen werden. Gemeinden haben viele unterschiedliche Vermögenswerte, die oft nicht einfach zu beurteilen sind. Ein Jahr bleibt gerade noch Zeit dafür. Das KDZ bietet mit dem KDZ-Vermögensbewerter (Excel-Tool) sowie dem KDZ-Leitfaden Vermögensbewertung auf www.praxisplaner.at Unterstützung. Der Zugang steht allen österreichischen Gemeinden kostenfrei zur Verfügung.

Rückstellungen, Forderungen, Abgrenzungen Nicht nur die Übersicht über das Vermögen ist für den ersten Voranschlag notwendig, wesentlich sind auch die Rückstellungen, insbesondere die Personalrückstellungen für Abfertigungen, Jubiläumsgelder und Urlaube. Für diese Rückstellungen können in jedem Fall bereits die Grunddaten erhoben werden und Vorarbeiten getätigt werden. Auch andere Themenbereiche wie z. B. Forderungen sollten bereits bearbeitet werden. Bei der Bewertung der Forderungen kann auf Erfahrungswerte aus den Vorjahren zurückgegriffen werden. Ebenso sollten die Vorauszahlungen und Rückstände zum 31.12. auf Basis des Rechnungsabschlusses 2018 analysiert werden, um den Handlungsbedarf für den ersten Voranschlag zu erkennen.

Der erste Voranschlag Der erste Voranschlag muss spätestens ab Sommer 2019 erstellt werden. Nur wer den Voranschlag rechtzeitig fertigstellt, kann sich HLQ %LOG EHU GLH ¿QDQ]LHOOH 6LWXDWLRQ GHU Gemeinde machen. Ist der Ergebnisvoranschlag ausgeglichen? Welches Ausmaß nehmen die Abschreibungen ein? Bringt der Finanzierungshaushalt einen ausreichenden Überschuss, um GLH ,QYHVWLWLRQHQ XQG 7LOJXQJHQ ]X ¿QDQ zieren? Nur so können diese Fragen ausreichend beantwortet werden.

Schulungen und Know-how

„Für die Politik bringt die VRV große Änderungen. Damit gilt es, auch sie mit den Inhalten vertraut zu machen.“ 24

KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT SONDERAUSGABE VRV 2015

Derzeit befassen sich mit der VRV 2015 ihren Auswirkungen und der Interpretation der Ergebnisse nur einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzabteilung. Von den Veränderungen sind allerdings alle Abteilungen


UMSTELLUNG VRV 2015

betroffen, deshalb ist es wichtig alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der VRV 2015 vertraut zu machen und ihnen ein Grundverständnis des neuen Rechnungswesens zu vermitteln. Gleichzeitig ist es auch wichtig die Mandatarinnen und Mandatare auf die Veränderungen durch die VRV 2015 vorzubereiten, da sich die Aufbereitung der Informationen und die Interpretation der Ergebnisse durch die neue VRV sehr verändern. Die Mandatarinnen und Mandatare mßssen wissen, wie man den Ergebnis-, den Finanzierungs- und den VermÜgenshaushalt liest, wie man die Ergebnisse interpretiert und wo in diesem System GHWDLOOLHUWHUH ,QIRUPDWLRQHQ ]X ¿QGHQ VLQG

Prozesse ßberprßfen und neu gestalten Vor dem Hintergrund der VRV 2015 ist es wichtig, sämtliche rechnungswesenbezo-

genen Prozesse einer Gemeinde zu evaluieren und bei Bedarf neu auszurichten. Zu diesen Prozessen zählen insbesondere der Bestell- bzw. Rechnungslauf, das Erstellen des Voranschlags, die Inventarisierung des GemeindevermÜgens, die Vorrats- bzw. Lagerverwaltung und die Entwicklung des GemeindevermÜgens in den Dienststellen. Alle Prozesse, die mit dem GemeindevermÜgen in Verbindung stehen, mßssen in jedem Fall neu aufgesetzt werden. Das GemeindevermÜgen zu erfassen und zu bewerten stellt somit eine grundlegende Herausforderung dar.

Informationen der Länder berßcksichtigen Derzeit sind alle Üsterreichischen Bundesländer damit beschäftigt ihre Gemeindeordnungen und ihre Haushaltsordnungen zu ßberarbeiten. Diese beinhalten wesentliche Bestandteile, die im ersten Voranschlag >

KDZ Kontierungsleitfaden 2018 fĂźr Gemeinden und Gemeindeverbände lt. VRV 2015 1HXDXĂ€DJH EDVLHUHQG DXI GHU 959 %*%/ ,, 1U Alexander Maimer, Robert BlĂśschl, Birgit Frank, Clemens HĂśdl Wien 2018, 477 Seiten, gebunden, ISBN 978-3-200-05673-2 Normalpreis: 54 Euro (excl. UST und Versandspesen)

Ă€ www.kdz.eu/KLF2018-bestellen

Der Kontierungsleitfaden fĂźr Gemeinden und Gemeindeverbände 2018 wurde an die Anforderungen der VRV DQJHSDVVW 'LHVH 1HXDXĂ€DJH HQWKlOW HLQH DNWXDOLsierte Bearbeitung des Ansatzverzeichnisses, eine komplett neu erstellte Beschreibung der Kontengruppen (frĂźher Posten) inklusive einem neuen Stichwortverzeichnis. Die Anlagen wegen ausfĂźhrlich beschrieben, ihre BefĂźllung erklärt und das funktionale System der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung inkl. dem neuen KDZ-Quicktest veranschaulicht. Anwendungsbeispiele erleichtern das Umsetzen. Der Kontierungsleitfaden wurde gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe aus Ă–sterreichischem Städtebund, Ă–sterreichischen Gemeindebund, Bundesministerium fĂźr Finanzen (BMF), Gemeindeaufsichtsabteilungen und dem Bundesrechnungshof erstellt.

SONDERAUSGABE VRV 2015 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT

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UMSTELLUNG VRV 2015

zu berĂźcksichtigen sind. Hier ist unter anderem der Investitionsnachweis zu nennen, der von den Gemeinden erstellt werden muss. Gleichzeitig unterstĂźtzen die Gemeindeordnungen und Haushaltsordnungen bei der Interpretation der Ergebnisse, da sie z. B. Vorgaben bezogen auf den Finanzierungshaushalt und den Ergebnishaushalt (muss ein Ergebnishaushalt ausgeglichen sein) geben. Aufgrund des immer kĂźrzeren Zeitraums bis zur Umstellung auf die VRV 2015 sind noch einige Schritte zu tun. Wichtig ist jetzt insbesondere die Schulung der Mitarbeiterinnen

„Es gibt noch einiges fĂźr den ersten Voranschlag zu tun, die ErĂśffnungsbilanz kommt erst danach.“

und Mitarbeiter sowie der Mandatarinnen und Mandatare. Gleichzeitig mĂźssen auch die letzten Informationen fĂźr die VermĂśgensrechnung und den ersten Voranschlag zusammengetragen werden. Im Jahr 2020, spätestens bis zum ersten Rechnungsabschluss 2020 – d. h. Ende 1. Quartal 2021 – ist auch die ErĂśffnungsbilanz zu erstellen. < Kommentar senden

Ă€ www.praxisplaner.at NĂ„HERE INFORMATIONEN ZU DEN SEMINAREN Eva Wiesinger, MBA, Seminarmanagement E-Mail: wiesinger@kdz.or.at Tel.: +43 1 8923492 - 16 www.kdz.eu/seminarprogramm

Feedback zu den VRVSeminaren

„Die Umsetzung der VRV 2015 ist fĂźr die Gemeinden eine groĂ&#x;e Herausforderung und mit Mehrarbeit verbunden. Bevor mit den VorbereitungsDUEHLWHQ EHJRQQHQ ZLUG VLQG GLH bQGHUXQJHQ ]X GHÂżQLHUHQ E]Z ULFKWLJ zu berechnen und das Zusammenspiel zwischen Ergebnis- und F Finanzierungsrechnung zu verstehen. Dabei hat mir die Seminarreihe des KDZ „Umsetzung VRV Neu“ sehr geholfen.“ 0DULRQ +DQGOHU /HLWHULQ GHU )LQDQ]DEWHLOXQJ GHU 6WDGWJHPHLQGH 7HUQLW]

„Ich habe im FrĂźhjahr 2018 die vom KDZ angebotene Seminarreihe zur VRV 2015 besucht. Der Inhalt dieser vier Seminartage war fĂźr mich sehr aufschlussreich und gewinnbringend und hilft mir bei meiner täglichen „Konfrontation“ mit der VRV 2015 neu. Aufgrund dieser positiven Erfahrung sind fĂźr die Herbsttermine bereits weitere Mitarbeiter angemeldet.“ 0DQIUHG 'REUHW]EHUJHU 03$ /HLWHU GHU )LQDQ]DEWHLOXQJ GHU *HPHLQGH (QJHUZLW]GRUI

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KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT SONDERAUSGABE VRV 2015


Herbst 2018

Weiterbildung für MitarbeiterInnen und MandatarInnen im öffentlichen Dienst

Gemeinde-Haushaltsreform (VRV neu) ,Q HLQWlJLJHQ 6HPLQDUHQ ]XU TXDOLÀ]LHUWHQ VRV-Anwenderin und zum VRV-Anwender! Einzeln buchbar oder gesamt zum reduzierten Vorteilspreis.

Seminarreihe für Niederösterreich 04.10. VRV 2015 – Grundlagen inklusive Muster-Voranschlag und -Rechnungsabschluss 18.10. Workshop Vermögensbewertung 22.11. Den ersten Voranschlag VRV neu vorbereiten 06.12. Buchen in der neuen VRV auf Basis des KDZ-Kontierungsleitfaden 2018

St. Pölten St. Pölten St. Pölten St. Pölten

Seminarreihe für Oberösterreich 12.09. VRV 2015 – Grundlagen inklusive Muster-Voranschlag und -Rechnungsabschluss 03.10. Workshop Vermögensbewertung 15.11. Den ersten Voranschlag VRV neu vorbereiten 05.12. Buchen in der neuen VRV auf Basis des KDZ-Kontierungsleitfaden 2018

Linz Linz Linz Linz

Seminarreihe für die Steiermark 02.10. VRV 2015 – Grundlagen inklusive Muster-Voranschlag und -Rechnungsabschluss 18.10. Workshop Vermögensbewertung 08.11. Den ersten Voranschlag VRV neu vorbereiten 12.12. Buchen in der neuen VRV auf Basis des KDZ-Kontierungsleitfaden 2018

Bruck/Mur Bruck/Mur Bruck/Mur Bruck/Mur

Praxis-Seminare für Salzburg, Vorarlberg und Tirol 08.10. Den ersten Voranschlag VRV neu vorbereiten 11.10. Buchen in der neuen VRV auf Basis des KDZ-Kontierungsleitfaden 2018 24.10. Buchen in der neuen VRV auf Basis des KDZ-Kontierungsleitfaden 2018 15.11. Buchen in der neuen VRV auf Basis des KDZ-Kontierungsleitfaden 2018

Wals Feldkirch Innsbruck Wals

Bei Teilnahme an allen 4 Seminaren der KDZ-Seminarreihe HUKDOWHQ GLH 7HLOQHKPHU,QQHQ HLQ =HUWLÀNDW GHV .'= Å4XDOLÀ]LHUWH U 959 $QZHQGHULQ $QZHQGHU´

NÄHERE INFORMATIONEN Eva Wiesinger, MBA Seminarmanagement E-Mail: wiesinger@kdz.or.at Tel.: +43 1 8923492 - 16 www.kdz.eu/seminarprogramm

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FORUM PUBLIC MANAGEMENT

ERSCHEINT IM DEZEMBER 2018

KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung Guglgasse 13 · A-1110 Wien T: +43 1 892 34 92-0 · F: -20 institut@kdz.or.at · www.kdz.or.at


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