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GASTKOLUMNE
Stellungnahme
„Nur Bares ist Wahres“ ??? – Zahlungen sollen nur noch über Konten oder online erfolgen …
DIPL.-VOLKSWIRT WOLFRAM MÜLLER Gesetzliches Zahlungsmittel Globaler Krieg gegen Bargeld
Diese Aktivitäten sind mittlerweile weit fortgeschritten. Eine wesentliche Etappe ist die Durchsetzung von Obergrenzen, bis zu denen Bargeld noch straffrei verwendet werden darf. Derzeit bestehen in 18 der 27 EU-Mitgliedsstaaten derartige Bargeldobergrenzen. Diese reichen von 500 € in Griechenland bis zu 15.000 € in Kroatien.
Als Rechtfertigung dient die vorgebliche Bekämpfung von Geldwäsche und Korruption. Höchst fadenscheinig, denn gleichzeitig bleiben die für Geldwäsche und Korruption idealen Steuerund Kontrolloasen in diversen Mitgliedsstaaten unangetastet. Wenn Zahlungen nurmehr über Konten oder online erfolgen, erschließt sich allerdings für die Regierungen ein weites Feld neuer Besteuerung und Kontrolle des dann gläsernen Steuerbürgers.
Am 21.07.2021 hat die EU-Kommission als „notwendige Maßnahme zur Bekämpfung von Geldwäsche“ ein sogenanntes „Antimoney laundering package“ (111 Seiten) als Entwurf vorgelegt. Dieses „Anti-Geldwäsche-Paket“ enthält vor allem drei Neuerungen: Die Anti-GeldwäscheRegeln sollen als EU-Verordnung erlassen und damit unmittelbar geltendes Recht werden. Bisher wurden hierzu nur Rahmenregeln erlassen, welche von den Mitgliedsstaaten nur teilweise in nationales Recht überführt wurden. Derzeit laufen etliche Vertragsverletzungsverfahren. Zur Durchsetzung der Verordnung soll eine neue EU-Behörde geschaffen werden, die sich ausschließlich mit dem Kampf gegen
„Geldwäsche und Terrorfinanzierung“ befassen und die einheitliche Anwendung der Verordnung durchsetzen soll. Mit der Verordnung soll in der EU eine einheitliche Obergrenze für die Nutzung von Bargeld in Höhe von zunächst 10.000 € vorgeschrieben werden. Dies ist vor allem, aber nicht nur, in Deutschland sehr umstritten. Besonders in den neun EU-Staaten, in denen keine Bargeldobergrenzen bestehen, werden derartige Bestrebungen als vorbereitender Schritte zu einem Bargeldverbot angesehen. Die EU-Finanzmarktkommis sarin Mairead McGuinness gab an deren Adresse denn auch zu Protokoll: „Wir wollen das Bargeld nicht abschaffen.” Die Halbwertzeit dieser Erklärung dürfte recht übersichtlich sein. Jean-Claude Juncker, bis Ende 2019 Präsident der EU- Kommission: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Klingt reißerisch übertrieben? Leider nicht. Bereits seit 2014 sind Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ ernsthafte Aktivitäten maßgeblicher Unternehmen der Finanz- Der Fahrplan jedenfalls steht. Die und IT-Branche, die Boston Consulting Group sowie einige Notenbanken zur schrittweisen Abschaffung des Bargelds bekannt. GAST KOLUMNE nächsten Schritte auf dem Wege zur Durchsetzung des Bargeldverbots in der EU sind: Einführung der EUid (Europäische digitale Identität für jeden Bürger) Ende 2022. Einführung der Anti-Geldwäsche-Verordnung mit 10.000 € Bargeldobergrenze Anfang 2023. Einführung des E-Euro (Elektronischer Euro) ca. 2024. Absehbare Konsequenzen des angestrebten Bargeldverbots werden einschneidende Beschränkungen von Persönlichkeits- und Freiheitsrechten sein. Doch freie Bürger müssen frei entscheiden können, wie und womit sie bezahlen wollen. Es wäre weder mit der freiheitlichen Grundordnung unserer Verfassung noch mit den Grundlagen und ordnungspolitischen Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft vereinbar, wenn diese Freiheit kassiert wird. Bargeld ist gemäß § 14 Abs. 1 Bundesbankgesetz in Deutschland das einzige gesetzliche Zahlungsmittel, und in § 128 Abs. 1 des „Vertrags über die Arbeitsweise Wolfram Müller Dipl.-Betriebswirt, der EU“ steht, dass die von der EZB und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten die einzigen sind, die in der Dipl.-Volkswirt, EU als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Dipl.-Handelslehrer, Sorgen wir dafür, dass das dauerhaft so Unternehmensberater VBV, bleibt. seit 1986 selbstständig Wolfram Müller
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