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Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
from Weisser Dorfecho 184
by perey-medien
Vorsorge statt Betreuung – Teil 3 Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Liebe Leserinnen und Leser des Weißer Dorfechos,
mit den zwei vorangegangenen Artikeln wurden sensible Themen erläutert. Ansatzweise konnten für die Praxis Schilderungen der Abläufe angesprochen werden. Ziel war es, den Umgang mit dieser Thematik zu vereinfachen. Dies ist gelungen. Danke an dieser Stelle für Ihre positiven Rückmeldungen.
Auf Ihr Mitwirken hin gestalten sich die Themen. Gerne möchte ich auf Ihre wesentlichen Fragen eingehen. Diese haben sich auf das Vorgehen und nicht den Inhalt der Vollmachten bezogen.
Wenn Sie die Erstellung selbst in die Hand nehmen möchten, ist darauf zu achten, dass die Vollmachten auf Ihre Wünsche und in Absprache mit dem Vollmachtsnehmer erstellt werden. Die Vollmachten können auch jederzeit verändert werden. Eine Aktualisierung ist jedoch nicht unbedingt erforderlich. Vordrucke können aus dem Internet gezogen werden. U.a. bietet das Bundesministerium für Justiz (BMJ) entsprechende Vordrucke an. Die Hinterlegung der Vollmachten in direkter Form ist nur bei den Betroffenen und evtl. dem behandelnden Arzt möglich. Die Mitteilung eines Vollmachtshinweises kann bei der Bundesnotarkammer gegen Gebühr eingetragen werden. Dort wird jedoch lediglich nur hinterlegt, wer Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer ist.
Darüber hinaus muss erwähnt werden, dass mit diesen Vollmachten jeweils ein Grundplan festgehalten wird. Das evtl. der Vollmachtnehmer nicht sofort erreicht werden kann, ist in der Regel eine Ausnahme. Dieser ist in der Regel aus Ihrem sozialen Umfeld und entsprechend vernetzt und Ihnen bekannt.
Für viele ist dies ein Buch mit sieben Siegeln. Zudem kommt die Unsicherheit, alles in der richtigen Bahn zu haben. Das Thema ist sehr komplex und viele wünschen sich Unterstützung. Sollten das bei Ihnen auch so sein, berate ich Sie sehr gerne individuell, bspw. bei der Erstellung der Vollmachten.
Ein Termin kann in meinem Büro oder gerne auch bei Ihnen zu Hause stattfi nden. Der Vorgang (Beratung, Erstellung und Fertigstellung) dauert 2-3 Stunden.
Die Abrechnung erfolgt pauschal. Somit sind die entstehenden Kosten für Sie gut kalkulierbar. Dies stimme ich vorab in einem ersten Telefonat selbstverständlich mit Ihnen ab.
Außerdem ist eine Übernahme von Einzeltätigkeiten in Absprache möglich. Dazu zählen u.a. die Beantragung des Pfl egegrads bei der Krankenkasse etc., aber auch Anträge des täglichen Lebens sind Bestandteile meiner täglichen Arbeit. Auch hier ist eine individuelle Beratung möglich. Selbstverständlich sind die Datenschutzbestimmungen zu jeder Zeit garantiert.
ZUR PERSON Stefan Kroll (52) Pfl egefachwirt/ Berufsbetreuer aufgewachsen in Weiß 15 Jahre als Berufsbetreuer tätig Umzug des Büros nach Weiß 03.2020 Übernahme von Vollmachten
Betreuungsbüro Kroll Kirchplatz 1, 50999 Köln Weiß 0172-7403439 betreuungkroll@gmail.com