LINKS! 9/2017

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Foto: DIE LINKE Nordrhein-Westfalen / flickr.com / CC BY-SA 2.0

Rentengerechtigkeit jetzt – auch für in der DDR Geschiedene!

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Politik und Kultur für Sachsen, Europa und die Welt September 2017

Trennungen sind eine schwierige, oft schmerzhafte Angelegenheit. So mancher Mensch hat noch Jahre danach Schwierigkeiten, damit umzugehen.

Kinder versorgten oder sich in Studium oder Fernstudium befanden. Ein im Westen üblicher Versorgungsausgleich findet nicht statt.

Oft sind es aber nicht nur der Schmerz im Herzen, die Enttäuschung, der gefühlte Verlust, sondern handfeste existenzielle Folgen, die aus einer Trennung oder Scheidung erwachsen. Das kann Menschen ein Leben lang begleiten. So ergeht es beispielsweise tausenden nach DDR-Recht geschiedenen Frauen. In diesem Sommer bekam ich einen sehr berührenden Brief einer 79 Jahre alten Frau aus der Lausitz. Ausführlich schilderte mir die alte Dame ihren Lebensweg, die Entbehrungen der Kriegs- und Nachkriegsjahre, ihre Berufs- und Familienarbeit und die damit verbundenen Lasten. Nun mag man sagen: Ja, so ging es vielen Frauen – und das stimmt auch. Das Problem liegt aber in den völlig unterschiedlichen Lebenswegen und Rechtsstellungen von Frauen in der alten Bundesrepublik und der DDR. Während Frauen im Westen in viel geringerem Umfang als in der DDR berufstätig waren, galt dort die gesetzliche Verpflichtung zur Unterhaltszahlung an geschiedene Frauen fort. In der DDR gab es nur sehr wenige Frauen, die nicht berufstätig waren, was einerseits zu finanzieller Unabhängigkeit vom Partner, andererseits aber auch dazu führte, dass Unterhaltszahlungen an geschiedene Partner im DDRRecht schlicht nicht vorgesehen waren. Lediglich für gemeinsame Kinder musste nach einer Trennung Unterhalt gezahlt werden. Hinzu kommt, dass die während einer nach DDR-Recht geschiedenen Ehe erarbeiteten Rentenansprüche nicht geteilt werden. Dadurch fehlen den Frauen natürlich jene Jahre in der Rentenberechnung komplett, in denen sie

So kommt es, dass tausende Frauen, die nach DDR-Recht geschieden wurden und nach 1990 keine Arbeit mehr fanden oder in Rente gingen, heute unter Altersarmut leiden – vermutlich bis ans Lebensende. DIE LINKE hat sich als einzige im Bundestag vertretene Partei immer wieder parlamentarisch und außerparlamentarisch für eine gerechte Überleitung von DDR-Renten stark gemacht. Auch in dieser Wahlperiode haben wir in mehreren Anträgen auf das Problem der in der DDR geschiedenen Frauen hingewiesen und eine gerechte Lösung gefordert. Darin haben wir unter anderem die Bundesregierung aufgefordert, schnellstmöglich ein Konzept für ein Entschädigungssystem vorzulegen. Wir wollen allen Menschen eine armutsfeste Rente ermöglichen und die ostdeutschen Biografien auch rentenrechtlich anerkennen. Wir fordern, dass die für die Betroffenen vorteilhafteren Regelungen des DDR-Rentenrechts, sofern sie nicht ins bundesdeutsche Alterssicherungssystem integrierbar sind, als besonderes zeitlich befristetes Entschädigungssystem geschaffen werden. Das wäre ein gerechter Schritt zur Bekämpfung von Altersarmut ostdeutscher Frauen und zur Anerkennung ihrer Lebensleistung. Am 24. September wird ein neuer Bundestag gewählt. Wir werden das Thema Rentenungerechtigkeit im Bundestag auch in der nächsten Wahlperiode wieder thematisieren. Das sind wir gerade den Frauen der Aufbaugeneration schuldig. • Katja Kipping


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