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URHEBER UND NUTZUNGSRECHTE

BETRIEB

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Wem gehören Fotos und wie darf ich sie verwenden?

WER DIE URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE VON FOTOS NICHT BEACHTET, KANN SCHNELL ZUR KASSA GEBETEN WERDEN. DIE BERUFSGEMEINSCHAFT DER FOTOGRAFEN IM LVH KLÄRT AUF, WORAUF GEACHTET WERDEN MUSS.

Das Urheberrecht von Fotografien ist in der italienischen Gesetzgebung durch das Gesetz Nr. 633 aus dem Jahr 1941 geregelt. Das Gesetz unterscheidet zwischen fotografischen Werken mit schöpferischem Charakter (diese sind 70 Jahre über den Tod des Fotografen hinaus geschützt) und einfachen Fotos mit dokumentarischem Charakter (Schutzfrist erlischt 20 Jahre nach der Aufnahme). Auch in Südtirol werden Unternehmen immer wieder aufgrund der Missachtung der Lizenzbedingungen von Fotografien abgemahnt. Egal ob es um die Neugestaltung einer Webseite, den neuen Produktkatalog oder die Kunden-Newsletter geht – beinahe alle Bilder sind nämlich rechtlich geschützt. Vorab sollten zwei Begriffe und deren Unterscheidung geklärt werden: Urheberrecht und Nutzungsrecht. Als Urheber wird derjenige bezeichnet, der das Foto produziert hat. Dieses Urheberrecht kann an niemanden weitergegeben werden. Der Fotograf kann seine Bilder allerdings weitergeben, in dem er dem Kunden einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte einräumt.

VERTRAGLICHE ABSICHERUNG

Der Obmann der Fotografen im lvh, Florian Andergassen, erläutert: „Angenommen ein Handwerksbetrieb engagiert einen Fotografen für Imagebilder für die neue Webseite. Das Urheberrecht der Bilder liegt beim Fotografen. Mit ihm sollte der Auftraggeber bereits im Vorfeld Nutzungsrechte klären. Diese beinhalten die Nutzungsdauer, den Nutzungszweck (kommerziell, redaktionell, privat), den Umfang des Nutzungsrechts (einfach oder ausschließlich), die Medien, in denen die Bilder verwendet werden dürfen (Print, Web, Social Media), eventuelle geographische Einschränkungen, die Bildbearbeitung (erlaubt oder nicht erlaubt) und die Übertragbarkeit der Nutzungsrechte.“ Vom Fotografen gekaufte Bilder können zum Beispiel nicht einfach an Dritte (z.B. andere Unternehmen, Verbände usw.) weitergegeben werden. Sofern der Auftraggeber sicherstellen möchte, dass der Fotograf dieselben Fotos nicht an andere Interessenten verkauft, kann das ausschließliche Nutzungsrecht erworben werden.

FOTOS AUS BILDDATENBANKEN

Vorsicht gilt auch bei der Verwendung von kostenlosen Fotos aus Bilddatenbanken. Auch hier sollten immer die Nutzungsbedingungen vor der Verwendung geprüft werden. Je nach Anbieter gibt es nämlich unterschiedliche Lizenzbedingungen. Übersieht man Bedingungen und wird abgemahnt, sollte man umgehend eine Rechtsberatung einholen. Es reicht nämlich nicht aus, das Foto von der Homepage zu nehmen.

KORREKTE BILDNACHWEISE

Jedes Foto verfügt über einen sogenannten Waschzettel, auch Metadaten, IPTC oder Bildinformationen genannt. Dazu zählen sämtliche Angaben zum Urheber und zu allen anderen relevanten Aspekten (Model Release, Agentur, Copyrightstatus). Diese Daten sind in der Regel bereits vorhanden. Nachträgliche Informationen lassen sich mit günstigen Programmen wie ACDSee oder IrfanView einfügen. Ein vollständig ausgefüllter „Waschzettel“ ist bereits der erste Schritt in die richtige Richtung. Der Dateiname informiert bereits über wichtige Details. Daher sollte dieser immer ausformuliert und so eindeutig wie möglich sein. Wie ein korrekter Bildnachweis auszusehen hat, zeigen einige Bilder unten links und rechts. Häufig sind neben dem Dateinamen auch der Fotograf, seine Agentur sowie die Nutzungshinweise angeführt. Bildnachweise im Web müssen für das menschliche Auge erkennbar und dem Bild eindeutig zuzuordnen sein, also nicht im Alt-Text versteckt werden. Quellenangaben wie „YouTube“ oder „Flickr“ reichen nicht aus. Selbst bei öffentlich zugänglichen Pools sollte immer der Name des Urhebers angeführt werden. Eine Ausnahmeregelung gilt für die Fotomontage: Wird ein Bild aus mehreren Einzelmotiven zusammengebaut, hat es gleich mehrere Urheber. Ein korrekter Bildnachweis könnte dann folgendermaßen aussehen: Bildbeschreibung [M] Name des Photoshop-Monteurs, [F] Fotograf 1, [F] Fotograf 2. Ziel der Fotografen im lvh ist es, verstärkt zu sensibilisieren und über die Fotorechte zu informieren.

01 Florian Ander-

gassen Obmann der Fotografen

02 Kennzeichung des Urhebers

Foto: Florian Andergassen

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