manufakt 05/2022

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BETRIEB ERFOLGREICHE UNTERNEHMENSFÜHRUNG: Mit dem richtigen Know-how in Management, Produktion, Verkauf, Marketing und Organisation zum Erfolg.

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Wem gehören Fotos und wie darf ich sie verwenden? WER DIE URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE VON FOTOS NICHT BEACHTET, KANN SCHNELL ZUR KASSA GEBETEN WERDEN. DIE BERUFSGEMEINSCHAFT DER FOTOGRAFEN IM LVH KLÄRT AUF, WORAUF GEACHTET WERDEN MUSS. Das Urheberrecht von Fotografien ist in der italienischen Gesetzgebung durch das Gesetz Nr. 633 aus dem Jahr 1941 geregelt. Das Gesetz unterscheidet zwischen fotografischen Werken mit schöpferischem Charakter (diese sind 70 Jahre über den Tod des Fotografen hinaus geschützt) und einfachen Fotos mit dokumentarischem Charakter (Schutzfrist erlischt 20 Jahre nach der Aufnahme). Auch in Südtirol werden Unternehmen immer wieder aufgrund der Missachtung der Lizenzbedingungen von Fotografien abgemahnt. Egal ob es um die Neugestaltung einer Webseite, den neuen Produktkatalog oder die Kunden-Newsletter geht – beinahe alle Bilder sind nämlich rechtlich geschützt. Vorab sollten zwei Begriffe und deren Unterscheidung geklärt werden: Urheberrecht und Nutzungsrecht. Als Urheber wird derjenige bezeichnet, der das Foto produziert hat. Dieses Urheberrecht kann an niemanden weitergegeben werden. Der Fotograf kann seine Bilder allerdings weitergeben, in dem er dem Kunden einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte einräumt.

Beispiel für in Auftrag gegebenes Bild Fotoquelle sollte wie folgt angegeben werden: Foto: Florian Andergassen


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