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Betreutes Wohnen

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Bekleidungstipps

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Normierung des Betreuten Wohnens sorgt seit 2006 für Transparenz

Dienstleistungen für • Senioren werden in der heutigen Gesellschaft zunehmend relevant und sind ein erheblicher Wirtschaftsfaktor. Viele Senioren werden im Alter nicht von Familienangehörigen betreut und wollen zudem nicht auf Eigenständigkeit und abwechslungsreiche Unternehmungen verzichten. Aus diesem Grunde hat sich die Wohnform Betreutes Wohnen im Gegensatz zu klassischen Heimaufenthalten entwickelt. Ein Wohnraum wird angemietet, und gleichzeitig wird ein Vertrag über eine Betreuungsdienstleistung abgeschlossen. Dies soll Unabhängigkeit sichern, aber gleichzeitig Leistungen, die die Senioren nicht selber ausführen können, gewährleisten. Ein derart komplexer Service, welcher einerseits aus der Bereitstellung einer Mietwohnung, andererseits aus der Leistung verschiedener individueller Dienste besteht, birgt ein hohes Problempotenzial in sich. Senioren und Angehörigen fehlte vielfach die Transparenz der Leistungskataloge und somit die Vergleichbarkeit verschiedener Anbieter. Diese unterscheiden sich nicht allein hinsichtlich des Angebots und der Qualität der Leistungen, sondern oft sind auch deutliche Preisunterschiede zu verzeichnen. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, dass die Betroffenen auf Basis einer umfassenden und qualitativ hochwertigen Information eine individuelle angemessene Entscheidung für einen Dienstleistungsanbieter treffen können.

Verbraucherschützer sahen Handlungsbedarf

Bis 2006 gab es keine allgemeingültigen Mindestanforderungen an Dienstleistungen des Betreuten Wohnens. Das änderte sich erst mit der Einführung der Norm DIN 77800. Der Verbraucherrat des Deutschen Insituts für Normung (DIN) hatte schon Jahre zuvor dringenden Handlungsbedarf gesehen, bei Anbietern Qualitätsmaßstäbe anzulegen und die Transparenz des Angebots zu erhöhen. Auf dessen Antrag hin wurde 2002 ein nationales Normungsprojekt zum Betreuten Wohnen für Senioren in die Wege geleitet. An diesem waren Vertreter von Beratungs- und Betreuungseinrichtungen, öffentlichen Stellen, Bauträger- und Entwicklungsgesellschaften, Verbraucherschutz, Verbänden und Hochschulen beteiligt. Erklärtes Ziel der beteiligten Fachkreise war die Erarbeitung einer als Zertifi zierungs-

DIN 77800

Die folgenden Bereiche werden durch einen von DIN CERTCO anerkannten Gutachter betrachtet: − Dienstleistungsangebot − Informationsgestaltung − Wohnangebot − Vertragsgestaltung − Qualitätssichernde

Maßnahmen Durch die Festlegung einheitlicher Standards können Interessierte Kosten und Leistungen von Einrichtungen für Betreutes Wohnen gut vergleichen. Foto: dapd

grundlage geeigneten DIN-Norm mit Anforderungen, Hinweisen und Empfehlungen in Bezug auf die Wohnform Betreutes Wohnen. Die Zielrichtung „Dienstleistungs-Norm“ bedeutet, dass zum Beispiel nicht bauliche Anforderungen den Schwerpunkt bilden (diese sind bereits in Normen zum barrierefreien Bauen festgelegt), sondern die unter den Begriff Betreutes Wohnen zu fassenden komplexen Dienstleistungen. Weiterhin sollte ein einheitlicher Standard geschaffen werden, der die Vielzahl von regionalen und lokalen Regelungen, die häufi g nicht miteinander vergleichbar sind, ablöst.

Begutachtung und Kontrolle durch Experten

Die Norm enthält Anforderungen an die Transparenz des Leistungsangebotes, an die zu erbringenden Dienstleistungen (unterschieden nach Grundleistungen / allgemeine Betreuungsleistungen und Wahlleistungen / weitergehende Betreuungsleistungen), an das Wohnangebot, an die Vertragsgestaltung sowie an qualitätssichernde Maßnahmen. Das entsprechende Zertifi zierungsprogramm steht seit Frühherbst 2006 Interessenten offen. Ausführender Zertifi zierer ist die DIN CERTCO GmbH. Die Begutachtung, einschließlich der Vor-Ort-Kontrolle, wird von beauftragten Fachleuten vorgenommen. Bei erfolgreicher Zertifi zierung erhält der Anbieter das „DIN-Geprüft“-Zeichen für eine Dauer von sechs Jahren. Innerhalb dieser Laufzeit unterliegt der Zertifi katsinhaber einer regelmäßigen Überprüfung. Zudem werden alle 24 Monate mittels eines im Umfang reduzierten Vor-Ort-Audits die Anforderungen an Betreutes Wohnen durch DIN CERTCO-Gutachter überprüft. PM/red

Alle Zertifi katsinhaber sind im Internet auf www. dincertco.de aufgelistet.

Für Sie sind wir individuell nach Ihren Bedürfnissen da. Wir übernehmen hauswirtschaftliche Hilfe und das, was Sie nicht mehr alleine können. Abrechnung als niedrigschwelliges Angebot über die Pflegekassen oder als private Leistung zu günstigen Konditionen. Ausgebildete Demenzbetreuer zur Demenzbetreuung bei Ihnen zu Hause. Agentur für Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung Katrin Richter Zollikoferstraße 15a · 04315 Leipzig Tel. 0341 6881360 · Fax 0341 8796428 · Mobil: 0178 7165679 E-Mail: alltagsbetreuung@hotmail.com

Miteinander - Füreinander

„Betreutes Wohnen zu Hause“ mit der Volkssolidarität

© Steffen Reichert, goodnews Agentur für Kommunikation GmbH In der Begegnungsstätte in den Schönefelder Hochhäusern findet regelmäßig der Kurs „Kochen und Backen für und mit Senioren“ des Gesundheitsprojektes AGNES statt. Der Stadtverband Leipzig der Volkssolidarität bietet in zwei Objekten in der Stadt Leipzig das „Betreute Wohnen zu Hause“ an. Mit der Umsetzung dieses Konzeptes unterstützen wir ältere Menschen bei der Bewältigung ihres Alltages, ohne dass sie ihr vertrautes Umfeld verlassen müssen. Sobald Hilfe im häuslichen Bereich oder in der Pflege benötigt wird, steht ein kompetenter Ansprechpartner für Sie zur Verfügung. „Betreutes Wohnen zu Hause“ in der Arthur-Hoffmann-Straße 4-6, direkt am Bayrischen Platz (Vermietung: Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH) „Betreutes Wohnen zu Hause“ in den Schönefelder Hochhäusern mit der stadtoffenen Begegnungsstätte Volksgartenstraße 28 (Vermietung: Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH)

Informationen und Beratung: Telefon „Betreutes Wohnen zu Hause“: 0341 2254664 Mail „Betreutes Wohnen zu Hause“: BWZH@volkssolidaritaet-leipzig.de Telefon Begegnungsstätte Volksgartenstraße 28: 0341 2346730 Besuchen Sie uns im Internet: www.volkssolidaritaet-leipzig.de

Rente richtig?

Häufig erhält man auf Fragen zur Rente die verschiedensten Antworten von selbsternannten „Experten“ aus dem Bekannten- und Verwandtenkreis. Vielfach basieren diese allerdings auf Vermutungen und zum Teil auch schlichtweg auf Irrtümern. Das kann zur Folge haben, dass aus mangelnder Sachkunde rechtmäßig zustehende Ansprüche nicht geltend gemacht werden oder viel Zeit, Geld und Nerven darauf verwendet werden, Verfahren zu betreiben, die keinen Erfolg versprechen oder am Ende gar zu einer Rentenkürzung führen. Fachlich kompetenten Rat hingegen bieten gerichtlich registrierte Rentenberater. In der Berufsausübung sind sie unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung. Es werden jedoch auch die Gebiete der Unfall,- Kranken- und Pflegeversicherung abgedeckt. Des Weiteren erstreckt sich die Tätigkeit auf die Gebiete des Schwerbehindertenrechts, des Versorgungsrechts sowie der betrieblichen Altersvorsorge. Das Aufgabenfeld eines Rentenberaters ist dabei sehr vielseitig. So umfasst die Tätigkeit neben der reinen Rechtsberatung und der Prüfung von Bescheiden der Sozialleistungsträger auch die Vertretung in Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren. Darüber hinaus werden Vorsorgeanalysen erstellt und Gestaltungsmöglichkeiten der Beitragszahlung aufgezeigt. Die Beratung erfolgt für nahezu alle Berufsgruppen sowie auch für selbstständig Tätige, Beamte, Rentner, Hausfrauen, arbeitslose Menschen, Existenzgründer u.v.a. Aber auch Unternehmen und deren Mitarbeiter werden bei Bedarf zu sozialrechtlichen Themen beraten und geschult. Das deutsche Sozialversicherungsrecht und dessen Auslegung sind sehr komplex und unterliegen fortwährenden Veränderungen durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung. Die Regelungen sind daher für Laien meist unüberschaubar. Fachkundiger Rat durch einen Rentenberater ist daher besonders in Fällen mit umfangreichen Versicherungsbiografien sowie bei Vorliegen von Sondersachverhalten (z.B. Zugehörigkeit zu Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR, Fremdrentenrecht, Beschäftigungszeiten im Ausland etc.) unabdingbar. Die Inanspruchnahme der Leistungen eines Rentenberaters ist außerdem bei Unklarheiten hinsichtlich bestimmter gesetzlicher Regelungen, im Falle von Unstimmigkeiten in Bescheiden sowie bei Streitigkeiten mit Sozialleistungsträgern empfehlenswert. Auch im Vorfeld von beabsichtigten Leistungsanträgen empfiehlt sich eine Beratung über die Anspruchsvoraussetzungen sowie zur Rechtslage. Die Vergütung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Rentenberater Sascha Schilbach

Diplomverwaltungswirt (FH)

Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz beim Sächsischen Landessozialgericht Mitglied im Bundesverband der Rentenberater e.V.

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