Der STEIRERIN Vorsorge-Ratgeber 2024

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NEU ERBEN & SCHENKEN STREIT VERMEIDEN

ALTERSVORSORGE

STEUERN SPAREN

DER STEIRERIN

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LIEBE LESERINNEN & LESER!

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ie Frage nach einer umfassenden Vorsorge betrifft jeden von uns, unabhängig von Alter oder Lebenssituation. In einer Welt, die ständigen Veränderungen unterworfen ist, ist es von entscheidender Bedeutung, frühzeitig Weichen zu stellen und kluge Entscheidungen zu treffen. Bereits zum dritten Mal wollen wir Sie daher mit unserem Vorsorgeratgeber bei der Klärung essenzieller Fragen im Leben mit hilfreichen Informationen begleiten – rechtlich, steuerlich, finan-

NICOLE NIEDERL Geschäftsführung Steirerin Verlags GmbH & Co KG

ziell und persönlich. Wir reden über die Planung der finanziellen Absicherung im Alter, die Möglichkeiten des Vererbens oder Schenkens und der Vermeidung von Konflikten. Denn es steht außer Frage, dass jeder früher oder später in die Phase kommt, sich mit seiner eigenen finanziellen Vorsorge für das Alter und den Todesfall auseinanderzusetzen. Entsprechende Vorkehrungen sind daher essenziell. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen wollen wir in Zusammenarbeit mit Profis wie der Notariatskammer

für Steiermark sowie Expert:innen für Steuern, Versicherungen und Finanzen mit diesem Ratgeber in Ihren Händen bieten. Zusätzlich finden Sie die wichtigsten Adres­sen und Kontakte von steirischen Expert:innen angeführt, um einen praktischen Überblick über die richtigen Ansprechpartner:innen zu haben. Sie sehen, alles in allem ein umfassendes Allround-Nachschlagewerk zu diesen wichtigen Themen.

IMPRESSUM Eigentümer und Verleger Die Steirerin Verlags GmbH & Co KG, Schubertstraße 29/1 • 8010 Graz • Tel.: 0316/84 12 12-0 • Fax: 0316/84 12 12-709 • office@diesteirerin.at Geschäftsführung Mag. Nicole Niederl • Mag. Andreas Eisendle Chefredakteurin Lissi Stoimaier Redaktion Yvonne Hölzl • Betina Petschauer • Lara Amhofer Grafik Natalie Marath • Micki Weikhard • Daniela „Kasu“ Balazic • grafik@diesteirerin.at Assistenz der Geschäftsführung Christian Forjan, Julia Kahofer Anzeigen Mag. Irmgard Reiter • Martina Dreser-Krenn • Hans-Jürgen Maier Coverbild und -grafik Shutterstock

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VORSORGEN – ABER RICHTIG!

Nach der erfolgreichen Veröffentlichung des STEIRERIN VorsorgeRatgebers 2024 wird es auch 2025 eine Fortsetzung geben. Sie wollen als Partner dabei sein und Ihr Unternehmen oder Ihre Dienstleistung präsentieren? Dann melden Sie sich gerne jetzt schon bei uns!

Ansprechperson:

Mag. Nicole Niederl

Geschäftsführung STEIRERIN

nicole.niederl@diesteirerin.at 4

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MIT WEITSICHT

HANDELN

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ine kurze Frage: Wenn Sie in ein Auto steigen, schnallen Sie sich an? Höchstwahrscheinlich ja. Haben Sie beim Losfahren vor, einen Unfall zu bauen? Eher nein! Und genauso verhält es sich mit der Vorsorge. Klarerweise beschäftigt sich niemand gerne mit Themen wie dem eigenen Ableben oder dem Fall, dass die eigene Entscheidungsfähigkeit aufgrund einer Krankheit nicht mehr gegeben ist. Darauf vorbereitet zu sein, ist aber essenziell und hilft im Fall der Fälle, Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu schaffen sowie Streit zu vermeiden. EIN THEMA FÜR ALLE Warum ist es wichtig, ein Testament zu haben? Wie vererbe und verschenke ich rechtlich richtig? Wie sieht es mit der ge-

setzlichen Erbfolge und im Fall eines Testaments mit den Pflichtteilen aus? Und was ist eine Vorsorgevollmacht? Fragen, die jede und jeden betreffen. Von der kleinen Familie bis zum Patchwork-Verbund, vom familiären Traditionsunternehmen bis zum Großkonzern. Die Antworten zu den vielen Fragen rund um die richtige Vorsorge wollen wir, Ihr Notariat Steiermark, im Vorsorge-Ratgeber „Erben und Schenken 2024“ geben. MASSGESCHNEIDERTE ABSICHERUNG Ihre steirischen Notariate dienen als erste Ansprechpartner rund um Erbschaft, Schenkungen und Übergaben. Aufgrund der Spezialisierung und Erfahrung können wir optimal begleiten und gemein-

sam die beste, individuelle Absicherung erarbeiten. Der Weg zu einer ersten Beratung in Ihrem Notariat ist dabei unkompliziert. Für Termine stehen die Notarinnen und Notare in allen steirischen Notariaten gerne zur Verfügung. Gemeinsam mit Ihrem Notariat schaffen Sie so Klarheit bei Fragen, die sowohl zu Lebzeiten als auch zum Ablebenszeitpunkt so wichtig sind.

Dieter Kinzer Präsident der Notariatskammer für Steiermark 5

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INHALT WUSSTEN SIE, DASS ...? Spannende Daten und Fakten rund um Vorsorge, Rechte, Steuern und Co.

KLARHEIT SCHAFFEN Eine rechtzeitige Vorsorge für persönliche, rechtliche und finanzielle Angelegenheiten schafft Rechtsfrieden und verhindert Streit.

SCHENKEN & VERERBEN – EIN LEITFADEN Die Weitergabe von Vermögenswerten muss sorgfältig geplant und abgesichert werden.

ERBFOLGE EINFACH ERKLÄRT Rund um Pflichtteile, die gesetzliche Erbfolge und Co. gibt es viele Irrtümer. Wir klären die gängigsten auf.

FÜR DEN ERNSTFALL VORBEREITET

NOTARE IN IHRER NÄHE Das Adressverzeichnis der steirischen Notarinnen und Notare.

Grafik: Shutterstock

Klare Verhältnisse schaffen und auch in Zukunft über sich selbst bestimmen – mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung sichern Sie sich ab.

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PRIVATE GRUNDSTÜCKSVERKÄUFE Immobilienertragsteuer, Hauptwohnsitzbefreiung, Regelbesteuerungsoption … Wir erklären, was bei privaten Grundstücksveräußerungen zu beachten ist.

VERLASSENSCHAFTSVERFAHREN Wie läuft ein Verlassenschaftsverfahren ab? Muss man ein Erbe antreten? Wann macht ein Erbteilungsübereinkommen Sinn? Ein Überblick.

WIE SICH GUT GESCHÜTZT ANFÜHLT. Unser umfassender Schutz in allen Lebensbereichen, von Österreichs meistempfohlener* Versicherung. grawe.at/meistempfohlen

RICHTIG VERSICHERT IN DIE ZUKUNFT Die richtige Versicherung ist mehr als nur ein Vertrag. Wie man heute die Weichen für eine sorgenfreie Zukunft stellen kann.

DAS VERMÖGEN ABSICHERN Private Banking – ein maßgeschneiderter Weg, um Vermögen nicht nur zu schützen, sondern nachhaltig zu vermehren. Ein Interview.

GENERATIONEN-FRAGE Eine von UNIQA beauftragte Studie beleuchtet die Einstellung der Steirer:innen zum Thema Finanzvorsorge und zeigt Besonderheiten zwischen den Generationen auf.

GELD RICHTIG ANLEGEN In welche Veranlagungen sollte man aktuell investieren? Wie schafft man trotz Inflation einen Wertzuwachs? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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* Alljährlich werden in einer unabhängigen Studie (FMVÖ Recommender Award) Kund:innen von Versicherungen und Banken zu Zufriedenheit und Weiterempfehlungsbereitschaft befragt. Die GRAWE steht bei den überregionalen Versicherungen in der Gesamtwertung der Jahre 2019-2023 an erster Stelle: grawe.at/meistempfohlen

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WUSSTEN SIE,

DASS …

Spannende Daten und Fakten rund um die Themen Vorsorge, Rechte, Steuern und Co.

... auch Schulden grundsätzlich mitvererbt werden? Mansollte daher im Rahmen der Rechtsberatung auch allfällige Verbindlichkeiten thematisieren.

... die private Krankenversicherung aktuell einen neuen Nachfragehöchststand erlebt?

... derzeit nur rund 20 Prozent der Österreicher:innen ihren Nachlass durch ein Testament geregelt haben?

... Lebensgefährten zwar ein außerordentliches Erbrecht zusteht, erben können sie aber unter anderem erst dann, wenn es keine gesetzlichen Erben mehr gibt?

... das Erbvolumen in Österreich stetig ansteigt? Laut Berechnungen von 12 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf über 20 Milliarden Euro im Jahr 2035.

... die sogenannte Generation Z (16 bis 27 Jahre) hinsichtlich der finanziellen Vorsorge am unschlüssigsten ist? Nur zwei von zehn haben schon konkrete VorsorgeMaßnahmen getroffen.

GRAFIK: STEIRERIN

Quelle: Notariatskammer für Steiermark, UNIQA, WKO Steiermark

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... eine Patientenverfügung für 8 Jahre verbindlich ist, wenn vorab auch eine Rechtsbelehrung z. B. von einem Notar oder einer Notarin erfolgt ist?

... laut Studie mehr als zwei Drittel der 16- bis 60-Jährigen in der Steiermark finanzielle Vorsorge für wichtig halten? Gleichzeitig treffen nur 36 Prozent der Befragten schon konkrete Maßnahmen zur eigenen Vorsorge.

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... die Vorsorgevollmacht für den Fall vorsorgt, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist?

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KLARHEIT SCHAFFEN MIT EINEM TESTAMENT

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erzeit haben nur rund 20 Prozent der Österreicher:innen ihren Nachlass durch ein Testament geregelt. Es ist jedoch sinnvoll, sich schon früh mit dem Thema auseinanderzusetzen, auch wenn es vordergründig keinen Grund zur Eile gibt. Warum ist es prinzipiell empfehlenswert, ein Testament zu haben? Dieter Kinzer: Eine rechtzeitige Vorsorge der persönlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten schafft

Rechtsfrieden und verhindert somit Streit. So sind zumindest das Vermögen und das Auskommen der Familienmitglieder im Falle des plötzlichen Ablebens abgesichert. Das gilt aber nicht nur für das private Umfeld, sondern insbesondere auch für Unternehmer:innen beziehungsweise Gesellschafter:innen eines Unternehmens. Welche Form muss ein Testament haben? Im Rahmen der Erbrechtsreform 2017 wurden einige neue Formvorschriften

festgelegt. Ein vollständig eigenhändig in leserlicher Handschrift – unter Angabe von aktuellem Datum – geschriebenes Testament, das als letzter Wille erkennbar ist, ist zwar grundsätzlich noch immer formgültig. In der Praxis zeigt sich aber oft, dass gerade bei komplexeren Regelungen das Ergebnis des selbst zu Papier Gebrachten gar nicht das ist, was der:die Testamentsverfasser:in eigentlich wollte. Daher ist es jedenfalls empfehlenswert, im Vorfeld eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, das Testament

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Bei einem Testament geht es um wirklich viel. Falsche Formulierungen oder nicht gut durchdachte Entscheidungen können unangenehme Folgen haben. Die Beratung im Notariat hilft, Fehler zu vermeiden. Dieter Kinzer, Präsident der Notariatskammer für Steiermark, dazu im Interview.

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dann von einer:m Rechtsexpert:in aufsetzen und vor allem auch im Zentralen Testamentsregister registrieren zu lassen. So ein „fremdhändiges“ Testament muss in Gegenwart von drei gleichzeitig anwesenden Zeug:innen eigenhändig unterschrieben und mit einem eigenhändigen Zusatz des Testators versehen werden, dass die Urkunde seinen/ihren letzten Willen enthält. Darüber hinaus müssen die Zeug:innen identifizierbar sein und nicht bloß unterschreiben, sondern neben der Unterschrift auch den Zusatz „als Zeuge“ eigenhändig dazuschreiben. Eine begünstigte Person und/oder deren nahe Verwandte dürfen nicht als Zeug:in fungieren. Wird eine Formvorschrift verletzt, kann das Testament deshalb sogar ungültig und daher nichtig sein.

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Sie empfehlen, ein Testament regelmäßig zu überprüfen. Warum? Weil sich Lebensumstände oder auch die Rechtslage ändern können. Daher empfiehlt es sich, in solchen Fällen das Testament jedenfalls einer Überprüfung durch eine:n Rechtsexpert:in unterziehen zu lassen. Wie sieht es aus, wenn der:die Verstorbene Schulden hatte? Auch die Schulden einer:s Verstorbenen werden grundsätzlich mitvererbt. Man sollte daher im Rahmen der Rechtsberatung auch allfällige Verbindlichkeiten bzw. Schulden thematisieren. Was passiert mit dem Vermögen, wenn kein Testament vorliegt?

Liegt kein (gültiges) Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Danach bekommt der Ehegatte beziehungsweise der eingetragene Partner ein Drittel, die Kinder zwei Drittel. Bei drei Kindern beispielsweise erhält dann jedes Kind zwei Neuntel. Gibt es keine Nachkommen, erbt der Ehegatte beziehungsweise eingetragene Partner nur zwei Drittel, sofern es noch beide Elternteile des oder der Verstorbenen gibt; die Eltern würden diesfalls je ein Sechstel neben dem Ehegatten beziehungsweise dem eingetragenen Partner erben. Geschwister haben diesfalls aber keinen Erbanspruch mehr. Geschiedene Partner beerben einander ohnehin nicht. Eine Lebensgefährtin oder ein Lebensgefährte können nur dann erben, wenn es sonst keinen gesetzlich erbberechtigten Verwandten mehr gibt. Inwiefern unterstützt mich ein Notariat bei der Erstellung des Testaments? Als vom Gesetz bestellte Gerichtskommissäre im Verlassenschaftsverfahren sowie aufgrund ihrer täglichen notariellen Spezialisierung kennen Notarinnen und Notare die Probleme, die im Zuge der Weitergabe von Vermögenswerten auftreten können. Dieses Wissen ermöglicht es, bestmöglich zu beraten, sei es bei Übertragungen zu Lebzeiten, bei Vorsorgemaßnahmen für den Fall des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit oder auch bei einer Regelung von Erbangelegenheiten. Eine rechtzeitige Vorsorge der persönlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten schafft Rechtssicherheit und verhindert Streit.

Dieter Kinzer, Präsident der Notariatskammer für Steiermark

BEDINGUNGEN & AUFLAGEN Ein Testament kann auch Bedingungen und Auflagen enthalten, um eine Verpflichtung einzubinden oder das Erbe von einem gewissen Ereignis abhängig zu machen. BEISPIELE: Gültige Bedingung „Mein Sohn erhält mein Wertpapierdepot, wenn er sein Jusstudium abschließt.“ Gültige Befristung „Meine Tochter erhält mit der Vollendung ihres 25. Lebensjahres meinen gesamten Schmuck.“ Gültige Auflage „Mein Erbe hat für die Bestattung im Familiengrab aufzukommen und für die Grabpflege auf Friedhofsdauer Sorge zu tragen.“

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Die Weitergabe von Immobilien und Vermögenswerten über mehrere Generationen muss sorgfältig geplant und abgesichert werden. Das gilt besonders für große Werte wie Immobilien und bei Patchworkfamilien.

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Marcella Handl, Notariatskammer für Steiermark

en Nachlass rechtzeitig zu verwalten, erspart Unsicherheit und Streit. „Zwar sind die Themen Vererben und Verschenken umfassend durch den Gesetzgeber geregelt, trotzdem brennt das Thema stets unter den Nägeln“, wissen die Notare Marcella Handl und Martin Lux aus Erfahrung. Wenn man nicht höllisch aufpasst, driften Wunsch und Wirklichkeit bei Erbschaften und Schenkungen oft weit auseinander. Denn der Gesetzgeber hat zwar

ein Regelwerk geschaffen, dieses schert aber alle Fälle über einen Kamm. Der individuelle Wille der Erblasser:innen oder Geschenkgeber:innen bleibt darin unberücksichtigt. FRAGEN ÜBER FRAGEN Grundsätzlich ist Vererben und Verschenken ein Thema, das immer dann in den Vordergrund tritt, wenn erhebliche Vermögenswerte vererbt oder an die nächste Generation weitergegeben werden. Die Fragen und strittigen Momente dazu sind vielschichtig: Wie werden die Werte unter den Erben aufgeteilt? Wie teile ich eine Eigentumswohnung auf drei Erben auf und wie werden etwaige Pflegeleistungen im Verlassenschaftsverfahren berücksichtigt, die ein Teil der Familie erbracht hat? Diese und noch unzählige andere Fragen führen oft zu Unstimmigkeiten und enden nicht selten vor Gericht. Durch das Fehlen einer letztwilligen Verfügung können aber nicht nur Streit und Unsicherheit, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Gefahrensituationen entstehen.

VORSICHT BEI IMMOBILIEN Ein zentraler Vermögensbereich, der für den Erb- und Schenkungsfall ganz besonders beachtet werden sollte, sind die Immobilien. Beispiele: Nach dem Ableben eines Mannes erbt mangels Testament aufgrund der gesetzlichen Erbfolge die Ehefrau ein Drittel des Hauses und jedes der zwei noch minderjährigen Kinder ebenfalls jeweils ein Drittel. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation will die Witwe das Haus verkaufen, weil sie sich die monatlichen Zahlungen nicht mehr leisten kann. Diese Entscheidung liegt aber nicht alleine in den Händen der Witwe, da die minderjährigen Kinder im Verlassenschaftsverfahren unter dem Schutz des Pflegschaftsgerichtes stehen, das zu einem Verkauf seine Einwilligung geben muss. Ob es das tut, hängt aber nicht vom Wunsch der Mutter der Kinder ab, sondern vereinfacht ausgedrückt davon, ob das Gericht einen Vorteil im Verkauf für die minderjährigen Kinder sieht oder nicht. Probleme entstehen auch oft, wenn die vererbte

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SCHENKEN & VERERBEN – EIN LEITFADEN

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Liegenschaft kein Haus, sondern eine gemeinsame Eigentumswohnung der Ehe- oder Lebenspartner:in ist – selbst dann, wenn die Kinder schon volljährig sind. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geht das Eigentum an dem Hälfteanteil des Verstorbenen automatisch auf den überlebenden Partner über und dieser muss den Kindern des Verstorbenen einen gewissen Ausgleichsanspruch in Geld ersetzen. Wenn dieses Geld nicht vorhanden ist, kann es eng werden. Zwar kann es Erleichterungen für den überlebenden Partner geben, wenn die Wohnung dem dringenden Wohnbedürfnis dient und dieser auch einen Pflichtteilsanspruch nach dem Verstorbenen hat. Die Erfahrung zeigt aber, dass diese gesetzliche Regelung bzw. überhaupt die gesetzliche Erbfolge oft nicht den individuellen Bedürfnissen entspricht. DIE PATCHWORKFAMILIE Besonders problematisch kann es werden, wenn noch ein außereheliches Kind oder ein Kind aus einer vorigen Ehe in einem anderen Fami-

lienverbund lebt, aber natürlich genauso erbberechtigt ist. Dieses hat ebenfalls Anspruch auf einen gewissen Anteil am Haus oder der Wohnung. In Zeiten von Patchworkfamilien heutzutage ist das fast schon ein Regelfall. Es sind diese Momente und Situationen, in denen ein:e Notar:in mit einer eingehenden Beratung und dem fairen Ausgleich aller Interessen schon vor dem Erbfall für Klarheit sorgen kann. AUSGLEICH DER INTERESSEN Und wie ist sichergestellt, dass der:die Notar:in auf die Interessen aller Beteiligten achtet? Handl und Lux heben an dieser Stelle die Berufsvorschriften für Notar:innen hervor:

„Notar:innen sind schon von Gesetzes wegen zur Objektivität und Allparteilichkeit verpflichtet. Sie müsen auf den Ausgleich der Interessen der ganzen Familie und sohin auch der Kinder aus früheren oder außerehelichen Beziehungen achten.“

Martin Lux, Vizepräsident Notariatskammer für Steiermark

KOSTENLOSE ERSTBERATUNG Der Weg zu einer ersten Beratung in einem Notariat ist unkompliziert. Nähe zu den Klient:innen und emotionale Kompetenz sind dabei von entscheidender Bedeutung. Daher wird ein erstes Gespräch zur Orientierung über die anstehenden Fragen und Probleme in der Regel auch kostenlos geführt. Innerhalb von nur 20 Minuten werden die Vermögenssituation und die Erbsituation durchleuchtet und mögliche Gefahrenmomente aufgezeigt. Danach kann die Entscheidung über das weitere Vorgehen von den Interessenten getroffen werden. Für Termine stehen die Notarinnen und Notare in allen 82 steirischen Notariaten gerne zur Verfügung. Die Kontakte zu den Notariaten finden sich online auf notar.at und natürlich auch in diesem Ratgeber!

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ERBFOLGE EINFACH ERKLÄRT

Rund um Pflichtteile, die gesetzliche Erbfolge und Co. gibt es viele Irrtümer. Christina Brodschild und Christian Pail klären die gängigsten auf.

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as Erbvolumen in Österreich steigt stetig an – laut Berechnungen von 12 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf über 20 Milliarden im Jahr 2035. Das heißt, es wird immer mehr vererbt. Das bringt mit sich, dass sich immer mehr Menschen mit Fragen wie „Wer soll nach dem Tod berücksichtigt werden? Gibt es Vermögen, das man schon zu Lebzeiten weitergeben möchte? Und wer sind meine gesetzlichen Erben?“ beschäftigen. IRRTUM 1 Es gibt keine Kinder, also erbt der:die Ehepartner:in alles. Leben die Eltern des:der Verstorbenen noch, so erhält jeder noch lebende Elternteil ein Sechstel des Nachlasses. Sofern noch beide

Christian Pail & Christina Brodschild, Notariatskammer für Steiermark

GESETZLICHE ERBFOLGE

Zur gesetzlichen Erbfolge kommt es, wenn kein oder kein formgültiges Testament errichtet wurde oder die darin bedachten Personen das Erbe nicht annehmen können oder wollen. Gesetzlich geerbt wird nach Linien, das heißt abhängig vom Grad der Verwandtschaft innerhalb einer Familie.

EHEPARTNER 1

Kinder

Enkel

Urenkel

Die Nachkommen des Verstorbenen, also seine Kinder, Enkel, Urenkel usw. Wenn alle Kinder noch leben, wird die Erbschaft unter ihnen geteilt. Kinder von vorverstorbenen Kindern erben den Anteil des vorverstorbenen Kindes anteilig.

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Eltern

Geschwister

Nichten & Neffen

Die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen (Geschwister des Verstorbenen und deren Nachkommen).

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Großeltern

Tanten & Onkel

Cousins & Cousinen

Die beiden Großelternpaare des Verstorbenen und deren Nachkommen.

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Urgroßeltern

Die Urgroßeltern des Verstorbenen, jedoch nicht deren Nachkommen (Erbrechtsgrenze).

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ERBLASSER

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Elternteile leben, bekommt der:die Ehepartner:in somit nur zwei Drittel des Nachlasses! Vor der Erbrechtsnovelle 2017 hätten, sofern die Eltern bereits verstorben waren, auch die Geschwister noch geerbt. Seit dem neuen Erbrecht steht Geschwistern, sofern es eine:n überlebende:n Ehepartner:in gibt, allerdings kein Erbteil mehr zu. IRRTUM 2 Lebensgefährt:innen erben auch. Lebensgefährt:innen steht jetzt zwar ein außerordentliches Erbrecht zu, erben können sie aber unter anderem erst dann, wenn es keine gesetzlichen Erb:innen mehr gibt. Wer mit dem:der verstorbenen Lebensgefährt:in drei Jahre in dessen/deren Wohnung im gemeinsamen Haushalt gelebt hat, darf allerdings nach dessen/deren Tod nur ein Jahr befristet dort bleiben (sofern kein Eintrittsrecht nach dem Mietrechtsgesetz hilft). Möchte man seine:n Lebensgefährt:in absichern, sollte man daher unbedingt ein Testament zu seinen bzw. ihren Gunsten errichten.

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IRRTUM 3 Ich kann meine Kinder jederzeit enterben. Enterben bedeutet, dass einer:m Pflichtteilsberechtigten der Pflichtteilsanspruch entzogen wird. Dafür müssen aber schwerwiegende Enterbungsgründe vorliegen, zum Beispiel wenn ein:e Pflichtteilsberechtigte:r eine schwere Straftat gegenüber dem/der Verstorbenen begangen hat. IRRTUM 4 Mit einer Schenkung zu Lebzeiten ist man alle Sorgen los. Wenn es nichts mehr zu erben gibt, weil ein Kind schon zu Lebzeiten z. B. die Eigentumswohnung und das zweite Kind nichts oder wertmäßig viel weniger bekommen hat, ist noch lange nicht alles erledigt. Zu Lebzeiten getätigte Schenkungen innerhalb des engeren Familienkreises werden nämlich auf das Erbe oder auf den Pflichtteil angerechnet. Dies hätte nur durch den Abschluss eines Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtvertrags zwischen dem „benachteiligten“ Kind und der:m Geschenkgeber:in verhindert werden können. Ein solcher Vertrag muss jedenfalls in Notariatsaktform errichtet werden, um gültig zu sein.

IRRTUM 5 Der Pflichtteil muss sofort ausgezahlt werden. Es ist gesetzlich möglich, Pflichtteile in Raten zu zahlen, sie können auch bis zu fünf Jahre – mit gerichtlicher Genehmigung sogar bis zu zehn Jahre – gestundet werden. Zu beachten ist dabei allerdings, dass im Falle der Stundung ab dem Todestag 4 % Zinsen pro Jahr anfallen. IRRTUM 6 Es gilt immer das österreichische Erbrecht. Bereits seit Sommer 2015 ist die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft. Es zählt nicht mehr die Staatsangehörigkeit der:s Erblasser:in, sondern das Aufenthaltsprinzip. Der letzte dauerhafte gewöhnliche Aufenthaltsort einer:s österreichischen Staatsbürger:in entscheidet, welches Recht anwendbar und welches Gericht zuständig ist. Will man das verhindern, sollte man in seinem Testament eine entsprechende Rechtswahl treffen.

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FÜR DEN ERNSTFALL VORBEREITET

Stephan Plankensteiner und Nicolas Kotzmuth, Notariatskammer für Steiermark

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as passiert, wenn ich meine Entscheidungsfähigkeit verliere? Wer würde für mich dann Entscheidungen treffen? Die Verunsicherung ist gestiegen und Antworten werden gewünscht.

„Ein Gespräch über Orientierung, Sicherheit und die rechtlichen Möglichkeiten zur Schaffung klarer Verhältnisse im Falle des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit ist ein wesentlicher Schritt zur Mitbestimmung der eigenen Zukunft“, wissen Stephan Plankensteiner und Nicolas Kotzmuth von der Notariatskammer für Steiermark. Herr Plankensteiner, warum werden Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen immer gefragter? Stephan Plankensteiner: Gerade die Pandemie hat gezeigt, wie schnell man

DIE VORSORGEVOLLMACHT Die Vorsorgevollmacht sorgt für den Fall vor, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist. Damit ist die Möglichkeit gegeben, im Vorhinein eine Vertrauensperson zu bestimmen, die einen in bestimmten Angelegenheiten vertritt, sollte man die Entscheidungsfähigkeit (Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit) verlieren. Damit kann einer allfälligen späteren Erwachsenenvertretung – früher nannte man das Sachwalterschaft – vorgebeugt werden. Die Vorsorgevollmacht wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert.

von einem Ernstfall betroffen sein kann und wie fragil in manchen Fällen die eigene Gesundheit ist. Im Privatbereich liegt ein Hauptaugenmerk auf der Eigenvorsorge. Das betrifft unter anderem die Schaffung klarer Verhältnisse, an wen im Notfall Entscheidungen delegiert werden können. Inwiefern kann man sich für den Ernstfall absichern? Nicolas Kotzmuth: Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung kann man selbst bestimmen, wie die eigene Zukunft aussieht, auch wenn man nicht mehr Herr oder Frau seiner Entscheidungen sein kann. Neben dem Übertragen von diversen Aufgaben an eine Vertrauensperson kann beispielsweise auch verfügt werden, dass das Ableben nicht durch den langfristigen Einsatz lebenserhaltender Maschinen hinausgezögert werden soll. Es hilft, jetzt schon klare Verhältnisse für die Zukunft zu schaffen.

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Klare Verhältnisse schaffen und auch in Zukunft über sich selbst bestimmen – mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung sichern Sie sich ab.

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Was wird in einer Vorsorgevollmacht geregelt? Plankensteiner: Mit der Vorsorgevollmacht – die bei einer:m Notar als Notariatsakt errichtet werden kann – bestimme ich selbst, wer mich im Falle des Verlusts meiner Entscheidungsfähigkeit vertreten darf. Die von mir bestimmte Person übernimmt dabei die Verpflichtung, mich bestmöglich zu vertreten, und hat Entscheidungen so zu treffen, wie ich sie selbst getroffen hätte. In der Vorsorgevollmacht selbst wird etwa die Vollmacht zur Regelung von medizinischen oder auch wirtschaftlichen Angelegenheiten erteilt. Auch die Frage, ob ich im Falle meiner Pflegebedürftigkeit eine Heim- oder lieber eine 24-Stunden-Pflege vorziehe, kann ich in meiner Vorsorgevollmacht regeln. Und was regelt man in einer Patientenverfügung? Kotzmuth: In einer Patientenverfügung kann man bestimmte medizinische

Behandlungen vorweg ablehnen. Die Patientenverfügung wird dann schlagend, wenn man sich selbst nicht mehr äußern bzw. entscheiden kann. Zu beachten ist, dass die Patientenverfügung unter Mithilfe eines Arztes oder einer Ärztin, der über die medizinischen Konsequenzen aufzuklären hat, zu errichten ist. So eine Patientenverfügung ist dann für 8 Jahre verbindlich, wenn auch eine Rechtsbelehrung z. B. von einer:m Notar:in erfolgt ist. Eine Patientenverfügung kann auch insbesondere dann ergänzend zu einer Vorsorgevollmacht abgeschlossen werden, wenn die Bevollmächtigten sich nicht imstande sehen, Entscheidungen über Leben und Tod zu treffen.

Lässt sich in einer Vorsorgevollmacht auch die Vermögensweitergabe im Ablebensfall regeln? Plankensteiner: Nein. Die Vermögensweitergabe nach dem Ableben ist in einem Testament zu regeln. Wie kann ich mich bei einer Notarin oder einem Notar genauer informieren? Kotzmuth: Aktuell gibt es in der Steiermark insgesamt 82 Notariate. Es empfiehlt sich, in einem dieser Notariate einen Beratungstermin zu vereinbaren, um die Details zu besprechen. So können dann die richtigen Maßnahmen getroffen werden. Ein Erstgespräch ist hierbei kostenlos. DIE PATIENTENVERFÜGUNG

In einer Patientenverfügung wird eine medizinische Behandlung vorweg abgelehnt. Einer verbindlichen Patientenverfügung muss ein ärztliches Aufklärungsgespräch vorausgehen und die Patientenverfügung ist dann vor einer:m Notar:in, Rechtsanwält:in oder einer rechtskundigen Person der Patientenvertretung zu unterschreiben. Die Patientenverfügung wird ebenfalls im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert.

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ADRESSVERZEICHNIS

ÖFFENTLICHE NOTARIATE IN DER STEIERMARK BRUCK-MÜRZZUSCHLAG

DR. GUIDO SCHWAB

MAG. JOHANNES KOREN

DR. BERNHARD FRIZBERG

MAG. JÖRG JÄGER

Wiener Straße 29/3 8605 Kapfenberg T: 03862/28 800-0 F: 03862/28 800-9 office@notariat-kapfenberg.at www.notariat-kapfenberg.at

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Hoher Markt 3 8600 Bruck/Mur T: 03862/51 430 F: 03862/56 069 office@notariat-bruck.at www.notariat-bruck.at MAG. DIETMAR MÜHL

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Hoher Markt 3 8600 Bruck/Mur T: 03862/51 430 F: 03862/56 069 office@notariat-bruck.at www.notariat-bruck.at MAG. JOHANNES WEISSENBACHER, MBL

Hauptstraße 89 8650 Kindberg T: 03865/2632 F: 03865/2632-40 weissenbacher@notar.at www.notar-kindberg.at

MAG. THOMAS REITER

DEUTSCHLANDSBERG

Stadtplatz 2 8680 Mürzzuschlag T: 03852/496 96 F: 03852/496 96 40 kanzlei@notar-reiter.at www.notar-reiter.at

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Fabrikstraße 4–6 8530 Deutschlandsberg T: 03462/2492 F: 03462/2492-16 notar@hochkofler.net

MAG. HORST NEUHOLD

Schulgasse 27 8530 Deutschlandsberg T: 03462/5444 F: 03462/5444-16 office@notar-neuhold.at www.notar-neuhold.at MAG. WOLFGANG SCHNABL

Sauerbrunnstraße 6 8510 Stainz T: 03463/2329 F: 03463/2329-15 office@notar-schnabl.at www.notar-schnabl.at GRAZ DR. GERALD ALBERER

Am Eisernen Tor/ Kaiserfeldgasse 2–4 • 8010 Graz T: 0316/84 84 20 F: 0316/84 84 20-42 gerald.alberer@notar.at www.grazer-notar.at

DR. BERND FÜRNSCHUSS

Hans-Sachs-Gasse 3 8010 Graz T: 0316/81 31 00 F: 0316/81 31 00-7 notariat@notare-ffk.at www.notare-ffk.at DR. DIETER KINZER

Hans-Sachs-Gasse 3 8010 Graz T: 0316/81 31 00 F: 0316/81 31 00-7 notariat@notare-ffk.at www.notare-ffk.at DR. PETER KONRADT

Hamerlinggasse 6 8010 Graz T: 0316/82 72 62 F: 0316/82 72 62-4 peter.konradt@notar.at www.notariat-konradt.at

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MAG. ROLAND KRAUSS

DR. SONJA PICHLER

Hauptplatz 14 8010 Graz T: 0316/82 15 35 F: 0316/82 15 35-17 office@notariat-hauptplatz.at www.notariat-hauptplatz.at

Hamerlinggasse 8 8010 Graz T: 0316/300 113, 0316/82 34 15 office@notariat-pichler.at www.notariat-pichler.at

MAG. ULRIKE KRAUSS-MOGEL

Raubergasse 20 8010 Graz T: 0316/81 00 44-0 F: 0316/81 00 44-8 pisk.wenger@notariat-graz.at www.notariat-graz.at

Hauptplatz 14 8010 Graz T: 0316/82 15 35 F: 0316/82 15 35-17 office@notariat-hauptplatz.at www.notariat-hauptplatz.at DR. HELMUT LENK

Hauptplatz 14 8010 Graz T: 0316/82 15 35 office@notariat-hauptplatz.at www.notariat-hauptplatz.at MAG. JOSEF LOIDL

Joanneumring 11 8010 Graz T: 0316/8009 F: 0316/8009-5 office@notar-loidl.at MAG. MARTIN LUX

Neutorgasse 57 8010 Graz T: 0316/8069 F: 0316/8069-11 office@notar-lux.at www.notar-lux.at

DR. WALTER PISK

MAG. ROLAND REICH

Südtiroler Platz 7 8020 Graz T: 0316/71 32 81 F: 0316/71 30 44 notar@notariat-reich.at www.notariat-reich.at

DR. PETER WENGER

Raubergasse 20 8010 Graz T: 0316/81 00 44-0 F: 0316/81 00 44-8 pisk.wenger@notariat-graz.at www.notariat-graz.at DR. BERND ZANKEL

Kaiserfeldgasse 27 8010 Graz T: 0316/83 02 83 F: 0316/83 02 83-83 zankel@notar-graz.at www.notar-graz.at

MAG. ROBERT ESPOSITO

Hauptstraße 147 8141 Premstätten T: 03136/55 653 F: 03136/55 653-55 esposito@notar.at MAG. DANIELA GRAF

MAG. URSULA THIER

DR. HELMUT MERTH

Grazer Straße 8 8101 Gratkorn T: 03124/22 2 21 F: 03124/22 2 21-2 office@notar-czeike.at www.notar-czeike.at

Hauptplatz 4 8130 Frohnleiten T: 03126/20 400 F: 03126/20 400-20 office@notar-graf.at www.notar-graf.at

Sackstraße 6 • 8010 Graz T: 0316/81 60 81 F: 0316/81 60 81-6 office@notariat-sackstrasse.at www.notariat-sackstrasse.at

Radetzkystraße 29 8010 Graz T: 0316/82 77 17 F: 0316/82 77 17-4 notar.dr.merth@a1business.at www.merth-notar.at

GRAZ-UMGEBUNG MAG. OLIVER CZEIKE

MAG. CHRISTOPH KANTE LL.M.

Rupert-Schmid-Platz 1 8501 Lieboch T: 03136/62 883 F: 03136/62 883-99 office@notar-lieboch.at www.notar-lieboch.at DR. ASTRID LEOPOLD

Schmiedgraben 1 8062 Kumberg T: 03132/28 4 28 office@notarinkumberg.at www.notarinkumberg.at MAG. CHRISTOPH LOHBERGER

Hauptstraße 140 8301 Laßnitzhöhe T: 03133/33 200 F: 03133/33 200-11 office@notariat-lohberger.at

www.notariat-lohberger.at DR. RICHARD PFISZTER

Hauptplatz 4 8401 Kalsdorf bei Graz T: 03135/55 550 F: 03135/55 550-40 notariat@pfiszter.at www.notar-pfiszter.at MMAG. DR. CHRISTIAN REICH

Dr.-Auner-Straße 22/2 8074 Raaba-Grambach T: 0316/90 99 00 F: 0316/90 99 00-99 kanzlei@notar-raaba.at www.notar-raaba.at MAG. FRANZ RUZSICS

Kärntnerstraße 518 8054 Seiersberg-Pirka T: 0316/34 10 10 F: 0316/34 10 10-34 office@notar-gs.at www.notar-gs.at DR. WOLFGANG SUPPAN

Brucker Straße 10 8101 Gratkorn T: 03124/23 0 23 F: 03124/23 0 23-5 office@notar-suppan.at www.notar-suppan.at HARTBERG-FÜRSTENFELD DR. WOLFGANG HACKL

Hauptplatz 20 8240 Friedberg T: 03339/22 203 F: 03339/22 203-4 office@notariat-hackl.at www.notariat-hackl.at

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MAG. PAULUS HALBAUER

Hauptplatz 4 8280 Fürstenfeld T: 03382/51 651 F: 03382/51 651-6 office@notar-halbauer.at www.notar-halbauer.at MAG. MARCELLA HANDL

Rochusplatz 3 • 8230 Hartberg T: 03332/650 55 F: 03332/650 55-21 office@notariat-handl.at www.notariat-handl.at MAG. CHRISTOPH KÜNZEL

Stift 2 • 8250 Vorau T: 03337/4114 F: 03337/4114-15 office@notar-vorau.at www.notar-vorau.at DR. CHRISTOPH RAIMANN

Michaeligasse 38 8230 Hartberg T: 03332/62 275 F: 03332/62 275-22 office@notariat-hartberg.at www.notariat-hartberg.at MAG. KURT TEMM

Märzgasse 127 • 8225 Pöllau T: 03335/2241 F: 03335/2241-4 notar@temm.at www.temm.at

F: 03452/83 100-14 notar@altenburger.at www.altenburger.at MAG. MARKUS HUBMANN

Unterer Markt 33 8410 Wildon T: 03182/3220-0 F: 03182/3220-85 info@notariatwildon.at www.notariatwildon.at MAG. JÖRG MAITZ

Hauptplatz 163 a 8454 Arnfels T: 03455/8020 F: 03455/8020-6 kanzlei@notar-maitz.at www.notar-maitz.at MAG. JÜRGEN PENDL

Hauptplatz 22/Top 2 8430 Leibnitz T: 03452/71 334 F: 03452/713 34 - 15 office@notar-pendl.at www.notar-pendl.at MAG. MICHAEL SPATH

Leopold-Fessler-Gasse 2 8430 Leibnitz T: 03452/826 43 F: 03452/713 72 office@notar-spath.at www.notar-spath.at LEOBEN

LEIBNITZ

MAG. THEODOR GRÖSSING

DR. JOSEF ALTENBURGER

Hauptplatz 14 • 8700 Leoben T: 03842/42 182-0 F: 03842/42 182-42 office@notar-groessing.at

Karl-Morre-Gasse 12 8430 Leibnitz T: 03452/83 100

MAG. ALICE PERSCHA

Peter-Tunner-Straße 4 8700 Leoben T: 03842/43 293 F: 03842/43 293-3 office@notariat-leoben.at MAG. SUSANNE WEICHSLER

Parkstraße 11 • 8700 Leoben T: 03842/44 400 F: 03842/44 400-4 office@notar-weichsler.at www.notar-weichsler.at LIEZEN DR. HANS COLL

Hauptstraße 56/Rathaus 8786 Rottenmann T: 03614/2566 F: 03614/2566-10 notariat@notar-coll.at www.notar-coll.at DR. WOLFGANG ERHART

Hauptplatz 40 8970 Schladming T: 03687/24 573 F: 03687/24 573-15 wolfgang.erhart@notar.at www.notarzuschladming.at MAG. GEORG HUBMER

Hauptplatz 57, 8962 Gröbming T: 03685/22 318 F: 03685/22 318-21 georg.hubmer@notar.at www.notar-hubmer.at DR. BRIGITTE KAMMERLANDER

Markt 32 • 8933 St. Gallen T: 03632/277 11 F: 03632/277 11-4

kammerlander@notar.at www.notar-kammerlander.at Neu ab 01.02.2024 MAG. CHRISTOPH-RUDOLF KRENN Markt 32 • 8933 St. Gallen T: 03632/277 11 F: 03632/277 11-4 krenn@notarkrenn.at www.notarkrenn.at MAG. MICHAEL PREIHS

Hauptstraße 26, 8940 Liezen T: 03612/23 544 F: 03612/23 544-40 notariat@preihs.at www.preihs.at DR. NINA RAICH

Ischler Straße 65 8990 Bad Aussee T: 03622/52 0 59 F: 03622/52 0 59-4 office@notarin-raich.at www.notarin-raich.at DR. PHILIPP SCHINDELKA

Hauptplatz 2/2 8952 Irdning-Donnersbachtal T: 03682/22 449 F: 03682/24 170 philipp.schindelka@notar.at Neu ab 01.02.2024 DR. BRIGITTE KAMMERLANDER

Trautenfelser Straße 76 8952 Irdning-Donnersbachtal T: 03682/21600 kammerlander@notar.at www.notar-kammerlander.at

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MURAU MAG. EUGEN KUNZFELD

Stadt 1 • 8832 Oberwölz T: 03581/8364 F: 03581/8364-4 eugen.kunzfeld@notar.at MAG. KLAUS MAIER

Schillerplatz 1 8850 Murau T: 03532/2262 F: 03532/2262-3 office@notar-maier.at www.notar-maier.at MAG. CHRISTIAN PAIL

Hauptplatz 32 8820 Neumarkt i.d.Stmk. T: 03584/2353 F: 03584/2353-3 office@notar-pail.at www.notar-pail.at MURTAL DR. CHRISTINA BRODSCHILD

Hauptplatz 10 8720 Knittelfeld T: 03512/82 012 F: 03512/82 012-22 office@notariat-knittelfeld.at MAG. BERTRAM HOFER

Herrengasse 19 8750 Judenburg T: 03572/82 490 F: 03572/85 233 office@hofer-pail.at www.hofer-pail.at MAG. GERALD PAIL

Herrengasse 19 8750 Judenburg

MAG. VALENTINA HERK

T: 03572/82 490 F: 03572/85 233 office@hofer-pail.at www.hofer-pail.at DR. ANDREA STEINBERGER

Hauptplatz 19 8750 Judenburg T: 03572/44 0 55 F: 03572/44 0 55-4 office@notar-steinberger.at www.notar-steinberger.at DR. WALTER ZAVERSKY

Hauptplatz 10 8720 Knittelfeld T: 03512/82 012 F: 03512/82 012-22 office@notariat-knittelfeld.at SÜDOSTSTEIERMARK DR. CHRISTIAN FRÜHWIRTH

Ungarnstraße 9 • 8350 Fehring T: 03155/5106 F: 03155/5106-16 kanzlei@notariat-herk.at DR. JOHANNES KÜGERL

Kirchbach 11 8082 Kirchbach i. Stmk. T: 03116/2626 F: 03116/2626-14 office@kirchbachnotar.at

DR. ELISABETH WINKELBAUERHOHENBERG

Rathausplatz 2–4 • 8580 Köflach T: 03144/3481 F: 03144/3481-6 office@notar-koeflach.at www.notar-koeflach.at WEIZ MAG. GERFRIED FRIZBERG

MAG. MICHAELA KÜNZEL-PAINSIPP

Hauptplatz 4 • 8190 Birkfeld T: 03174/4408 F: 03174/4408-25 notar@frizberg.com www.frizberg.com

Bürgergasse 40 8330 Feldbach T: 03152/4050-0 F: 03152/4050-77 notar@kuenzel.at www.kuenzel.at

Birkfelder Straße 11 • 8160 Weiz T: 03172/44 0 44 F: 03172/44 0 44-4 notar@haider-partner.at

MAG. KURT PAINSIPP

MAG. JOCHEN HAIDER

DR. WERNER PAUGER

Langgasse 53 8490 Bad Radkersburg T: 03476/2311 F: 03476/3456 christian.fruehwirth@notar.at

Bürgergasse 40 • 8330 Feldbach T: 03152/4050-0 F: 03152/4050-77 notar@painsipp.at www.kuenzel.at

Weizer Straße 9 • 8200 Gleisdorf T: 03112/8383 F: 03112/8383-83 werner.pauger@ notariat-gleisdorf.at

MAG. MAXIMILIAN SCHÖNHOFER

VOITSBERG

Weizer Straße 9 • 8200 Gleisdorf T: 03112/8383 F: 03112/8383-83 arno.pichler@ notariat-gleisdorf.at

Nikolaiplatz 1 • 8480 Mureck T: 03472/2474 F: 03472/2474-24 kanzlei@notariat-mureck.at DR. HARALD CLAUDIUS HANDL

Hauptplatz 30/1 8330 Feldbach T: 03152/2269 F: 03152/2269-21 office@notar-handl.at www.notar-handl.at

MAG. PAUL PARTHL

Hauptplatz 34 8570 Voitsberg T: 03142/23 891 F: 03142/23 891-40 office@notariat-voitsberg.at DR. GERD TÜCHLER LL.M.

Hauptplatz 34 • 8570 Voitsberg T: 03142/23 891 F: 03142/23 891-40 office@notariat-voitsberg.at

DR. ARNO PICHLER

DR. ALEXANDER STARKEL

Bismarckgasse 1 8160 Weiz T: 03172/5533 F: 03172/5533-5 kanzlei@notariat-weiz.at www.notariat-weiz.at

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PRIVATE GRUNDSTÜCKSVERKÄUFE: DAS WICHTIGSTE IM ÜBERBLICK Immobilienertragssteuer, Hauptwohnsitzbefreiung, Regelbesteuerungsoption … Philip Steinle, Partner der SBF Steuerberatung OG, erklärt, was bei privaten Grundstücksveräußerungen zu beachten ist.

Philip Steinle, Partner der SBF Steuerberatung OG

mensteuergesetz (EStG) umfasst. Das bedeutet, dass die Veräußerungen von privaten Grundstücken, wie Verkauf, Tausch und sonstige entgeltliche Rechtsgeschäfte prinzipiell steuerpflichtig sind. Dies gilt jedoch nicht bei Unentgeltlichkeit des Vorgangs – wenn also die Übertragung ohne Kaufpreis erfolgt, wie zum Beispiel bei einer Erbschaft, einem Vermächtnis, einem Erwerb durch Anrechnung auf den Pflichtteilsanspruch und einer Schenkung unter Lebenden oder auf den Todesfall. Bei privaten Grundstücksveräußerungen fällt eine Immobilienertragsteuer (ImmoESt) mit einem besonderen Steuersatz in der Höhe von 30 % an. DIE WICHTIGSTEN BEGRIFFE RUND UM DAS THEMA ERKLÄRT • Grundstücksbegriff Vom Grundstücksbegriff umfasst sind der (nackte) Grund und Boden, Gebäude (auch auf fremdem Grund und Boden) und grundstücksgleiche Rechte (Baurecht nach dem Baurechtsgesetz, nicht jedoch

© LIZZ KROBATH/PRONTOLUX

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ie Art und Weise, wie Gewinne aus dem Verkauf privater Grundstücke besteuert werden, hat sich im Jahr 2012 grundlegend geändert. Davor gab es eine Regelung, die als Spekulationsfrist von zehn Jahren bekannt war. Das bedeutete, dass Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien außerhalb dieser Frist im Regelfall steuerfrei waren. Innerhalb der Frist unterlag der Gewinn jedoch dem allgemeinen Einkommensteuertarif. Seit dem 1. April 2012 werden Gewinne aus dem Verkauf privater Immobilien mit der sogenannten Immobilienertragsteuer (ImmoESt) besteuert. Private Grundstücksveräußerungen sind Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören. Damit sind grundsätzlich alle entgeltlichen Übertragungen von Grundstücken des Privatvermögens von der Steuerpflicht nach § 30 Einkom-

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© SHUTTERSTOCK

Wohnrechte). Weiters zählen hierzu auch Wirtschaftsgüter, die nach der Verkehrsauffassung mit Grund und Boden, Gebäuden oder grundstücksgleichen Rechten derart in einem engen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen, dass sie die Nutzung des Grundstücks ermöglichen oder verbessern und daher nicht eigenständig übertragen werden können oder regelmäßig im Rahmen eines Veräußerungsgeschäftes mitübertragen werden (z. B. Zäune, Parkplätze, Drainagen, Gartenlauben usw.). Wirtschaftsgüter, die aus der Nutzung des Grundstücks entstehen und land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen (stehende Ernte, stehendes Holz), sind hingegen vom Grundstücksbegriff auch dann nicht umfasst, wenn sie

in einem einheitlichen Vorgang mit dem Grund und Boden veräußert werden. • Zeitpunkt Als Zeitpunkt der Veräußerung ist im Zusammenhang mit Grundstücken der Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes (z. B. Kauf- oder Tauschvertrag) maßgebend. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn das wirtschaftliche Eigentum schon früher übertragen wurde. Wird ein Grundstück beispielsweise im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung erworben, ist der Zeitpunkt der Zuschlagserteilung als maßgeblicher Stichtag für die Veräußerung bzw. Anschaffung zu sehen. • Hauptwohnsitzbefreiung Eigenheime und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden fallen nicht unter

die Steuerpflicht nach § 30 EStG, wenn sie dem Veräußerer durchgehend: - seit der Anschaffung oder Herstellung (Fertigstellung), mindestens aber seit zwei Jahren, oder - für mindestens fünf Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung als Hauptwohnsitz gedient haben und in beiden Fällen der Hauptwohnsitz aufgegeben wird. • Herstellerbefreiung Die Einkünfte aus der Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden sind von der Besteuerung insofern ausgenommen, als das errichtete Gebäude nicht innerhalb der letzten zehn Jahre zur Erzielung von Einkünften genutzt worden ist. Ein auf den Grund und Boden entfallender

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Starkes Team: Ingrid Böhm, Philip Steinle und Markus Feldgrill (v. l.)

• Regelbesteuerungsoption Der Steuerpflichtige kann beantragen, dass die unter den besonderen Steuersatz (ImmoESt) fallenden Einkünfte mit dem allgemeinen Steuertarif versteuert werden (Regelbesteuerungsoption). Die Regelbesteuerung bewirkt, dass alle Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen in den Gesamtbetrag der Einkünfte und ins Einkommen miteinbezogen werden. Diese werden dann nicht dem besonderen Steuersatz in der Höhe von 30 %, sondern dem allgemeinen Einkommensteuertarif unterzogen. Damit können beispielsweise im Rahmen anderer Einkünfte erlittene Verluste mit positiven Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen ausgeglichen werden.

SBF STEUERBERATUNG OG Seit 1978 ist die Steuerberatungskanzlei SBF in Graz kompetenter Partner in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen. Diese Tradition führt das Führungs-Trio Philip Steinle, Ingrid Böhm und Markus Feldgrill fort. Schwerpunkte: Neben den Standardtätigkeiten wie Buchhaltung, Lohnverrechnung und Jahresabschluss liegt der Schwerpunkt auf Unternehmen aus dem Gesundheits- und Immobilienbereich, diversen Großunternehmen und Spezialthemen wie Unternehmensgründungen und -transaktionen sowie Umgründungen. SBF Steuerberatung OG Wielandgasse 35, 8010 Graz Tel.: 0316/8026 office@sbf-wt.at www.sbf-wt.at

© THOMAS LUEF

Veräußerungsgewinn ist jedoch steuerpflichtig. Ein selbst hergestelltes Gebäude kann nur bei einem ins Gewicht fallenden, finanziellen Baurisiko vorliegen. Nicht selbst hergestellt ist jedenfalls ein Gebäude, das zu einem Fixpreis erstellt worden ist. Weiters handelt es sich um ein selbst hergestelltes Gebäude nur dann, wenn Baumaßnahmen nach der Verkehrsauffassung als Errichtung eines Gebäudes, somit als „Hausbau“, und nicht etwa als Haussanierung oder -renovierung anzusehen sind. • Einkünfteermittlung Entscheidend für die Ermittlung der Einkünfte und den Umfang der Steuerpflicht ist, ob es sich um Alt- oder Neugrundstücke handelt. Maßgebender Stichtag ist dabei der 31.3.2012. Grundstücke, die zum 31.3.2012 steuerverfangen waren oder nach diesem Zeitpunkt angeschafft werden bzw. worden sind, gelten als Neugrundstücke. • Altgrundstücke Grundsätzlich erfolgt die Einkünfteermittlung pauschal. Außer bei Umwidmungen nach dem 1.1.1988 betragen die pauschalen Anschaffungskosten prinzipiell 86 % des Veräußerungserlöses, daher sind 14 % des Veräußerungserlöses als Einkünfte anzusetzen und mit einer ImmoESt in der Höhe von 30 % zu versteuern (Steuerbetrag 4,2 %). • Neugrundstücke Bei Grundstücken, bei denen der letzte entgeltliche Erwerb ab dem 31.3.2002 stattgefunden hat, fallen 30 % ImmoESt auf den Veräußerungsgewinn an.

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IM WALD DIE LETZTE RUHE FINDEN

ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG © MICHAEL KLEINBURGER

Waldführungen durch den FriedWald Schöcklland machen mit der Bestattung in der Natur vertraut.

N

atürlich, individuell und tröstlich – so empfinden viele Menschen den Abschied im Wald. Vom Wald geht eine besondere Wirkung aus: Im Frühjahr und Sommer sind es die wärmenden Sonnenstrahlen, die frische Luft und das Zwitschern der Vögel, die wohltuend und tröstlich wirken. Im Herbst und Winter spenden buntes Laub, ein vorbeihuschendes Eichhörnchen oder ein mit Eiskristallen bedecktes Baumgrab Kraft und Trost. So auch im FriedWald Schöcklland in Kumberg bei Graz. Im zehn Hektar großen Waldgebiet am Fuße des

Grazer Hausberges, dem Schöckl, übernimmt die Natur den Grabschmuck: Je nach Jahreszeit zieren Moose und Farne, goldgefärbte Blätter und Schnee die Grabstätten. Mit einer Namenstafel werden sie zu individuellen Orten des Erinnerns und Gedenkens. FRIEDWALD KOSTENLOS KENNENLERNEN Wer die Atmosphäre im FriedWald Schöckl­land kennenlernen und gleichzeitig mehr über die Bestattung in der Natur erfahren möchte, kann an einer kostenlosen

Waldführung teilnehmen. Lernen Sie ab Jahresende 2023 auch den neuen FriedWald Hügelland bei Vasoldsberg kennen. Wir beraten Sie gerne:

Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter www.friedwald-schoecklland.at oder telefonisch unter 03117/390 30

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Wie läuft ein Verlassenschaftsverfahren ab? Muss man ein Erbe antreten? Wann macht ein Erbteilungsübereinkommen Sinn? Der Grazer Rechtsanwalt Jakob Liebmann weiß Rat.

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n Österreich werden jährlich Vermögenswerte in Höhe von rund sechs Milliarden Euro hinterlassen. Der durchschnittliche Erblasser in Österreich hinterlässt ein Vermögen in Höhe von 275.000 Euro. Der Tod einer nahestehen-

den Person ist für Angehörige nicht nur eine emotional belastende Situation, sondern bringt für die Hinterbliebenen auch Aufgaben im Zusammenhang mit dem Verlassenschaftsverfahren mit sich. Der Grazer Rechtsanwalt Jakob Liebmann (Kanzlei Keber & Liebmann am Marburger Kai 47/II in Graz) hat die Antworten zu den Fragen rund um Verlassenschaftsverfahren, deren Zweck es ist, unter Mitwirkung des Verlassenschaftsgerichtes das Vermögen des Erblassers an die rechtmäßigen Erben zu verteilen.

EINLEITUNG DES VERLASSENSCHAFTSVERFAHRENS Nach dem Tod einer Person wird die Sterbeurkunde vom Standesamt an das zuständige Bezirksgericht des letzten Wohnsitzes übermittelt. Das Bezirksgericht als Verlassenschaftsgericht übermittelt den Akt sodann an das zuständige Notariat, welches die Funktion des Gerichtskommissärs und als verlängerter Arm des Gerichts die Abhandlungspflege übernimmt. Im Rahmen der sogenannten Todesfallaufnahme lädt der Gerichtskommis-

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VERLASSENSCHAFTSVERFAHREN: GUT ZU WISSEN

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sär eine nahestehende Person des Verstorbenen in die Kanzlei, um relevante Informationen über persönliche Daten des Verstorbenen und die Vermögensverhältnisse einzuholen. Abseits dieser im Rahmen der Todesfallaufnahme eingeholten Auskünfte führt der Gerichtskommissär Abfragen im Grund-, Firmenbuch und bei Bankinstituten durch. Neben Erhebungen zur Höhe des hinterlassenen Vermögens dient das Verlassenschaftsverfahren auch der Feststellung der rechtmäßigen gesetzlichen und testamentarischen Erben. In diesem Zusammenhang hat der Gerichtskommissär durch Abfrage in den beiden österreichischen Testamentsregistern zu überprüfen, ob der Verstorbene eine letztwillige Verfügung errichtet hat, und sodann sämtliche infrage kommende gesetzliche und testamentarische Erben zu informieren und Kopien allfälliger letztwilliger Verfügungen zu übermitteln. ERBANTRITTSERKLÄRUNG ODER AUSSCHLAGUNG DER ERBSCHAFT Im Rahmen der Verlassenschaftsabhandlung klärt der Gerichtskommissär die Erbberechtigten über ihre Möglichkeiten und die rechtlichen Konsequenzen eines Erbantritts, also der Annahme der

Erbschaft, oder einer Ausschlagung der Erbschaft auf. Gerade bei überschuldeten Nachlässen stellen sich für Erben oftmals Fragen der Haftung. Erben sind nicht verpflichtet, die Verbindlichkeiten zu übernehmen, und können das Erbe ablehnen. Die Abgabe einer unbedingten Erbantrittserklärung ist nur anzuraten, wenn keine oder nur geringe Schulden vorhanden sind. Hier ist zu beachten, dass der Erbe bei unbedingtem Erbantritt mit seinem gesamten Vermögen auch für ihm nicht bekannte Verbindlichkeiten des Verstorbenen haftet. Wenn der Erbe über die Vermögenssituation des Verstorbenen nicht ausreichend informiert ist, empfiehlt es sich daher, eine bedingte Erbantrittserklärung abzugeben. Um abschätzen zu können, welche die im konkreten Fall beste Wahl für den Erben darstellt, hat dieser Einsichtsrechte in den Verlassenschaftsakt. EINANTWORTUNG Nach Abgabe der Erbantrittserklärungen stellt das Gericht mit dem Ein-

Rechtsanwalt Jakob Liebmann

antwortungsbeschluss fest, wer zu welcher Quote Erbe des Vermögens ist. Mit Rechtskraft der Einantwortung übernehmen die Erben quotenmäßig das Eigentum über das Vermögen des Verstorbenen. Um ein oftmals unpraktisches Miteigentum mehrerer Erben an einzelnen Vermögenswerten wie zum Beispiel Liegenschaften zu vermeiden, kann bereits vor oder auch nach Einantwortung ein Erbteilungsübereinkommen, in welchem die Vermögensgegenstände zwischen den Erben aufgeteilt werden, geschlossen werden. www.keber-liebmann.at

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RICHTIG VERSICHERT IN DIE ZUKUNFT

Wie kann man sich in puncto Gesundheit versicherungstechnisch am besten absichern? Eine umfassende Beratung zu diesem Thema beleuchtet jedenfalls die drei Säulen der Gesundheitsvorsorge zusammen mit dem Kunden. Neben den staatlich zu erwartenden Leistungen spielen auch eine etwaige betriebliche Vorsorge beim Arbeitgeber, z. B. durch die steuerlich begünstigte Möglichkeit im Rahmen des § 3/1/15a Einkommensteuergesetz, 300,– Euro pro Jahr steuerfrei in eine Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung zu investieren, eine

Rolle. In der 3. – der privaten – Säule spielen die Krankenhauskostenversicherung (Sonderklasse), die Privatarztversicherung sowie die Unfallversicherung die Hauptrolle. Abgestimmt auf die Wünsche und finanziellen Möglichkeiten ergibt sich so ein maßgeschneidertes langjähriges Konzept für die Vorsorge im Gesundheitsbereich. Wie wichtig ist es, frühzeitig mit dem Abschluss von Versicherungen anzufangen, insbesondere wenn es um lang fristige Vorsorge geht? Sehr wichtig. Die Versicherungsunternehmen werden immer strenger bei der Beurteilung des Risikos. Prämienzuschläge, Ausschlüsse gewisser Krankheiten oder eine komplette Ablehnung des Antrags gehören mittlerweile bei der Krankenversicherung zur Tagesordnung. Eine sogenannte „Optionsversicherung“ bietet auch Kunden mit

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Welche Versicherungsangebote sind aktuell besonders gefragt und warum? Gerade im Segment der Personenversicherung sind seit der Covid-Pandemie deutliche Strömungen wahrzunehmen. Die Unfallversicherung galt zwar seit jeher als beinahe unverzichtbare Ergänzung im persönlichen Vorsorgeportfolio, das Freizeitverhalten der Kunden hat sich in den letzten Jahren aber deutlich Richtung risikobehafteter Aktivitäten entwickelt. Bergsteigen, Klettern, Tauchen und Mountainbiken sind mittlerweile keine Seltenheit

mehr. Auch die private Krankenversicherung erlebt, ausgelöst durch die medial aufgezeigten personellen und verwaltungstechnischen Probleme in den österreichischen öffentlichen Krankenanstalten, einen neuen Nachfragehöchststand.

BEZAHLTE ANZEIGE

Die richtige Versicherung ist mehr als nur ein Vertrag. Versicherungsmakler Michael Mörtelmayr erklärt im Interview, wie man heute die Weichen für eine sorgenfreie Zukunft stellen kann.

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noch geringerem Einkommen die Möglichkeit, sich den aktuellen (guten) Gesundheitszustand gegen eine kleine Prämie für den Abschluss einer Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt zu sichern. Er- und Ablebensversicherungen, Risikoversicherungen … welche sind aus Ihrer Sicht die Vor- und Nachteile der verschiedenen Lebensversicherungsarten? Entscheidend für die Wahl des korrekten Vorsorgeproduktes ist immer der Bedarf des Kunden. Ist das Ziel Vermögensaufbau oder eine Kapitalrückstellung für die Pension, ist eine reine Erlebensversicherung mit garantierter Mindestablaufleistung die richtige Wahl. Soll für etwaige Hinterbliebene vorgesorgt oder ein Kredit besichert werden, wäre die reine Ablebensversicherung (Risikoversicherung) in diversen Variationen das günstigste Mittel. Sollen Hinterbliebene nicht mit den eigenen Begräbniskosten belastet werden, gäbe es die Begräbniskostenversicherung. Nicht bevorzugen würde ich kombinierte Produkte wie die „Er- und Ablebensversicherung“ da hier die Flexibilität bei eventuellen finanziellen Engpässen etwas zu kurz kommt. Welche Fehler sehen Sie häufig, die Menschen bei der Auswahl oder Verwaltung ihrer Versicherungen machen? Oft sehe ich Versicherungsordner von Neukunden mit vielen Vorsorgeprodukten von verschiedenen Vermittlern (Maklern, Bankberatern, Außendienstmitarbeitern) ohne ein durchdachtes Gesamtkonzept. Dies führt meist zu unnötigen Überschneidungen in der Deckung und somit auch vermeidbaren Kosten.

Experte in puncto Vorsorgeversicherungen: Versicherungsmakler Michael Mörtelmayr, Obmann der ARGE der Steirischen Versicherungsmakler

WARUM ZUM VERSICHERUNGSMAKLER? • Agiert nicht weisungsgebunden und unabhängig von allen Versicherungen. • Ist dem Kunden verpflichtet. • Hat einen Gesamtüberblick über die komplexe Versicherungslandschaft. • Unterstützt im Schadenfall und agiert stets auf der Seite des Kunden. • Ist über sich ständig ändernde Rahmenbedingungen und neue Produkte informiert. • Kennt Nischen- und Spezialprodukte und hat Sonderlösungen parat. • Garantiert das beste Preis-Leistungsverhältnis. • Analysiert mit dem Kunden das Risiko und konzipiert ein maßgeschneidertes Produkt. • Bietet ein Rundum-Service (Risikoanalyse, Angebotsvergleich, Abwicklung der Formalitäten, Fristenüberwachung, Prüfung der Polizzen und Rechnungen, Unterstützung bei Auszahlungen, etc.). • Kennt die Persönlichkeit des Kunden und ist ein Berater in allen Lebenslagen.

DIE STEIRISCHEN VERSICHERUNGSMAKLER Die steirischen Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten beraten unabhängig und individuell und finden mit Ihnen gemeinsam die optimale Versicherungslösung! Online finden Sie Ihren steirischen Versicherungsmakler in Ihrer Nähe: www.versicherungsmakler-stmk.at (Menüpunkt „Informationen für Kunden“)

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MASSGESCHNEIDERT UND PERSÖNLICH DAS VERMÖGEN ABSICHERN

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Karl Freidl, Leiter Private Banking der Steiermärkischen Sparkasse

n einer Welt, die von ständigem Wandel geprägt ist, suchen viele Menschen nach effektiven Strategien, um ihr Vermögen nicht nur zu erhalten, sondern auch nachhaltig zu vermehren. Private Banking hat sich dabei als eine exklusive Dienstleistung etabliert, die weit über herkömmliche Bankangebote hinausgeht. Mit maßgeschneiderten Lösungen und einer persönlichen Betreuung verspricht Private Banking nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch eine individuelle Strukturierung von Vermögenswerten. Gemeinsam mit Karl Freidl, Leiter Private Banking der Steiermärkischen Sparkasse, werfen wir einen detaillierten Blick auf die Vorteile des Private Banking und wie es dazu beitragen kann, Vermögen langfristig zu schützen und sogar zu steigern.

Wie hat sich der Private-Banking-Bereich in den letzten Jahrzehnten entwickelt? Karl Freidl: Der Bereich Private-Banking durchlebte in den letzten Jahrzehnten einen grundlegenden Wandel. Er ist facettenreicher geworden. Waren ursprünglich die Gespräche um die Zinsen im Vordergrund, so geht es heute um das Beraten hinsichtlich langfristiger Vermögensstrategien, teilweise auch über Generationen hinweg. Neben der Kernkompetenz im Private Banking – nämlich der Veranlagung – wird mit den Kund:innen auch immer mehr über den Tellerrand hinausgeblickt. Beispielsweise werden diverseste Aspekte der Vermögensweitergabe angesprochen, wobei diese final immer mit Notar:innen oder Rechtsanwält:innen in die entsprechende rechtliche Form gebracht werden. Wir beobachten auch, dass die Kund:innen tendenziell jünger und vermögender werden – beispielsweise durch ein Erbe oder auch Verkauf eines Start-ups oder ihres Unternehmens.

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Private Banking – ein maßgeschneiderter Weg, um Vermögen nicht nur zu schützen, sondern nachhaltig zu vermehren. Karl Freidl, Leiter Private Banking der Steiermärkischen Sparkasse, erklärt, wie Individualität und finanzieller Erfolg Hand in Hand gehen.

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Ab welcher Vermögenshöhe macht Private Banking Sinn? Das hängt immer auch von der Komplexität der Fragestellungen und individuellen Situation ab. Als ungefähren Richtwert sehen wir ein Finanzvermögen ab etwa 500.000 Euro als sinnvoll an. Was steht für Ihre Kund:innen im Vordergrund, eher Vermögensvermehrung oder Vermögenserhalt? Gerade in Zeiten wie diesen, in denen die Inflation stark gestiegen ist, sieht der Großteil unserer Kund:innen den realen Vermögenserhalt als wichtigstes Ziel. Die Inflation sollte man nicht unterschätzen. Man muss heutzutage wirklich aktiv etwas tun, um diesen Vermögenserhalt zu schaffen. Was ist der erste Schritt zu einer nachhaltigen Vermögensstrategie? Ein konkreter Plan ist essenziell. Wenn ich in ein Taxi einsteige, muss ich auch wissen, wohin ich will. Daher muss als erster Schritt ein Anlageziel mit dem/der persönlichen Berater:in festgesetzt werden. Dabei sind Vermögenssituation, aktuelle Lebensphase, familiäre Situation, Risikotoleranz und der Veranlagungshorizont für die Auswahl einer geeigneten nachhaltigen Vermögensstrategie und Geldanlage ausschlaggebend.

Im Detail, welche Fragen sollte man sich vorab dazu stellen? Wir raten, dass man sich vor allem über die Fristigkeit der Veranlagung Gedanken macht und in der Planung genau überlegt, was kurz-, mittel- beziehungsweise langfristig veranlagt werden kann. Das Aufstellen einer aktuellen Vermögensbilanz und einer in die Zukunft gerichteten Einnahmen- beziehungsweise Ausgabenrechnung ist die Grundlage einer guten Planung. Darauf aufbauend kann man dann die drei genannten Töpfe (kurz-, mittel- und langfristig) gut mit konkreten Werten befüllen. Dabei spielt es natürlich auch eine wichtige Rolle, etwas weiter, etwa an die gesamte Familie, zu denken. In vielen Fällen ist es bei den Kund:innen im Private Banking nämlich der Fall, dass sie selbst einen gewissen Teil des Vermögens nie benötigen werden. Oft ist man geneigt, zu stark in zu kurzfristigen Überlegungen verhaftet zu sein – und genau das kostet sehr viel an möglicher Rendite. Was macht das Private Banking der Steiermärkischen Sparkasse so besonders? Wir leben in der Steiermärkischen Sparkasse ein duales Betreuungsmodell, was uns von vielen Mitbewerbern unterscheidet. Jede:r Kund:in hat eine:n Hauptkundenbetreuer:in, der im alltäglichen Finanzleben zur Verfügung steht. Im Private Banking

kümmern wir uns ausschließlich um Veranlagungsfragen von Privatkund:innen, Unternehmer:innen, Stiftungen und auch institutionellen Kund:innen – daher ist der Name Private Banking auch ein wenig irreführend, soll aber sinnbildlich für einen hohen Grad an Spezialisierung stehen. Darüber hinaus organisieren wir regelmäßig und exklusiv für unsere Kundschaft Fachveranstaltungen mit namhaften Referent:innen aus der internationalen Finanzwirtschaft. Dabei bringen wir unser Klientel auch untereinander zusammen. Ein Sprichwort besagt: Über Geld spricht man nicht! Wie sehen Sie das? Wenngleich sich diese Situation tendenziell verbessert, ist es Fakt, dass innerhalb der Familie beziehungsweise der relevanten Personen noch immer viel zu wenig über Geld gesprochen wird. Die übergebende Generation ist sich auch nicht immer ganz im Klaren, wie sie die Vermögensübergabe regeln möchte. Die entscheidenden Fragen sind das Wie und das Wann. Den optimalen Zeitpunkt zu finden ist ein sehr schwieriges Unterfangen. Wann ist eigentlich der optimale Zeitpunkt? Wahrscheinlich ist es jener, wo man voller Vertrauen und guten Gewissens

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Kompetenz mit Erfahrung: Das Private-Banking-Team der Steiermärkischen Sparkasse

Gibt es Anlagesegmente, die Ihre Kunden besonders nachfragen? Durch die starken Leitzinserhöhungen der letzten Monate sind die Renditen von Anleihen wieder attraktiv geworden. Dementsprechend ist die Nachfrage hier zuletzt deutlich gestiegen. Zur Umsetzung einer professionellen Vermögensstruktur sollten

je nach Risikobereitschaft und Anlagehorizont allerdings auch weitere Assetklassen wie vor allem Aktien oder Gold im Portfolio nicht fehlen. Gibt es generationsbedingte Unterschiede im Anlageverhalten? Anlageverhalten ist weniger eine Altersfrage. Es unterscheidet sich eher in der individuellen Einstellung, den persönlichen Zielen und der Bereitschaft, Schwankungen zu akzeptieren. Tendenziell greift die jüngere Generation vielleicht noch eher auf Informationen aus dem Internet zu und

handelt spontaner. Menschen mit längerer Erfahrung haben in der Regel den Wert der persönlichen Beratung schätzen gelernt. Inwiefern integrieren Sie Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung in die Geschäftspraktiken des Private Banking? In jeder Anlageberatung erfragen wir die Kundenpräferenzen hinsichtlich nachhaltiger Anlageprodukte. Dies beinhaltet die Themen Umwelt, Soziales und entsprechende Unternehmensführung – also jene Punkte, die hinter dem Kürzel ESG stehen.

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loslassen kann und damit auch künftige Entscheidungen der nächsten Generation überträgt. Die Angst, dass diese einem nicht immer sehr gut gefallen, ist aber mitunter vorhanden.

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„ Kompetente Betreuung unserer Kund:innen beim Vermögensaufbau und bei der Geldveranlagung ist die Kernkompetenz des Private Banking der Steiermärkischen Sparkasse. Seit vielen Jahren stehen wir bei diesen Themen als verlässliche Finanzpartnerin zur Verfügung.“ Gerhard Fabisch, Vorstandsvorsitzender Steiermärkische Sparkasse

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Diese Angaben berücksichtigen wir individuell bei der Erstellung der Veranlagungsvorschläge und können mittlerweile auf ein breites Spektrum von nachhaltigen Investitionsmöglichkeiten zurückgreifen, wie zum Beispiel auf unsere nachhaltigen Vermögensverwaltungsstrategien. Die Möglichkeit, in nachhaltige Investmentfonds zu investieren, bietet der Sparkassensektor schon seit mehr als 20 Jahren an. Welche Entwicklungen und Trends erwarten Sie in der Zukunft für das Private Banking?

Der technologische Fortschritt wird rasant weiterlaufen. Heute schon kann auf viele Informationen Ihres Banklebens rund um die Uhr mittels App über unterschiedlichste Devices wie Smartphone oder Tablets zugegriffen werden. Wir erwarten auch, dass künstliche Intelligenz (KI) aus dem Nutzerverhalten der Kund:innen lernt und mögliche zukünftige Entwicklungen aufzeigt. Ähnlich dem autonomen Fahren wird das System vielleicht rechtzeitig davor warnen, wenn die definierten Ziele gefährdet sind oder Hindernisse diesbezüglich erkennbar werden. Es werden

auf alle Fälle Entwicklungen auf uns zukommen, an die heute noch niemand denkt. Wird das persönliche Gespräch weniger gefragt sein? Bei aller Digitalisierung können wir ganz klar als gegenläufigen Trend erkennen, dass Kund:innen bei entscheidenden Fragen oder Weichenstellungen verstärkt das persönliche Gespräch mit erfahrenen Berater:innen suchen und wertschätzen. Im Idealfall werden wir auch weiterempfohlen. www.sparkasseprivatebanking.at

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GENERATIONEN-FRAGE Eine von UNIQA beauftragte Studie beleuchtet die Einstellung der Steirer:innen zum Thema Finanzvorsorge und zeigt Besonderheiten zwischen den Generationen auf.

Die UNIQA Group ist eine der führenden Versicherungsgesellschaften in ihren Kernmärkten Österreich und Zentral- und Osteuropa (CEE). Rund 21.000 Mitarbeiter:innen und exklusive Vertriebspartner:innen betreuen in 18 Ländern über 16 Millionen Kund:innen. In Österreich ist UNIQA mit einem Marktanteil von über 21 Prozent die zweitgrößte Versicherungsgruppe. In der Steiermark betreuen rund 420 Mitarbeitende und Partner an 59 Standorten rund 471.200 Kund:innen. www.uniqa.at

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ZUM UNTERNEHMEN

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ie letzten Monate und Jahre waren herausfordernd – eine Pandemie, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, besonders in der Steiermark auch Unwetterschäden, eine historisch hohe Inflation. Damit gehen auch höhere Kosten für Energie, beim Tanken oder für Lebensmittel einher – der Alltag ist für viele nur noch schwer zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund wurden knapp 800 Steirer:innen im Alter zwischen 16 und 60 Jahren zum Thema Finanzvorsorge befragt. Besorgniserregend dabei: Immer weniger Menschen treffen konkrete Maßnahmen für ihre finanzielle Vorsorge! UNIQ A-Landesdirektor Johannes Rumpl hat sich die Ergebnisse für die Steiermark genauer angesehen und konnte wertvolle Erkenntnisse gewinnen. Herr Rumpl, warum ist finanzielle Vorsorge so wichtig und wie stehen die Steirer:innen dazu? Johannes Rumpl: Zusätzlich zu den aktuellen Herausforderungen spitzen sich die demografischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte weiter zu: Es gibt immer mehr Menschen, die aus dem Erwerbsleben ausscheiden – Stichwort Baby­boomer – und immer weniger junge Menschen, die nachrücken und in das System einzahlen. Mehr als zwei Drittel der 16- bis 60-Jährigen in der Steiermark halten demnach finanzielle Vorsorge für wichtig. Gleichzeitig treffen nur 36 Prozent der Befragten schon konkrete Maßnahmen zur eigenen Vorsorge. Die sogenannte Generation Z (16 bis 27 Jahre) ist

hinsichtlich der finanziellen Vorsorge am unschlüssigsten, nur zwei von zehn haben schon konkrete Vorsorge-Maßnahmen getroffen. Wenn das Bewusstsein grundsätzlich vorhanden ist – warum sorgen nicht mehr Steirer:innen vor? Vor allem ist ein Wissensdefizit bei Finanz- und Veranlagungsthemen zu beobachten: Über alle Generationen hinweg schätzen etwa drei von zehn Personen das eigene Wissen zu Finanz- bzw. Veranlagungsthemen als eher niedrig bzw. sehr niedrig ein. Wir sehen das auch als Auftrag an unsere Kundenberaterinnen und -berater, die bei der jungen Generation Z wertvolles Vertrauen genießen, mit 27 Prozent zwar hinter der Familie, aber deutlich vor Finanz-Influencer:innen oder Social Media. Wie wird in der Steiermark veranlagt und wem wird am allermeisten vertraut? Die mit Abstand am häufigsten genutzten Anlageformen sind Sparkonten und Sparbücher, dahinter fast gleichauf das Bargeld und Lebens- und Pensionsversicherungen. Mehr als die Hälfte der Vertreter:innen der Gen Z in der Steiermark, die Anlageformen nutzen, setzen dabei auf dieselben Anlageformen wie ihre Eltern. Generell sind Finanzen ein Familienthema – am meisten vertraut wird der Partnerin, dem Partner, danach den Eltern sowie den eigenen Kindern, sofern diese schon alt genug sind.

Kann es nicht auch daran liegen, dass den Menschen das Geld zum Anlegen fehlt? Bei der aktuellen Inflation ist es natürlich schwierig, Geld zusätzlich zur Seite zu legen. Bereits ein Drittel der Befragten – sowohl in der Steiermark als auch in ganz Österreich – gibt an, über zu wenig Geld oder Einkommen für finanzielle Vorsorge zu verfügen. Der Vergleich zum Vorjahr zeigt, dass dieser Anteil tendenziell auch steigt. Es ist zwar nachvollziehbar, dass jüngere Menschen weniger an ihre Altersvorsorge denken und auf diese eher verzichten als auf den alltäglichen Konsum. In finanzieller Hinsicht ist das aber nicht richtig. Wer schon in jungen Jahren regelmäßig Geld zur Seite legt, auch wenn es nur wenig ist, wird davon profitieren. Je früher man beginnt, desto besser.

KommR Johannes Rumpl, Landesdirektor UNIQA Steiermark

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GELD ANLEGEN IN HERAUSFORDERNDEN ZEITEN In welche Veranlagungen sollte man aktuell investieren? Wie schafft man trotz Inflation einen Wertzuwachs? Gerhard Vollmann, Leiter Privatkunden und Private Banking der Hypo Vorarlberg in Graz, dazu im Gespräch.

Gerhard Vollmann, Leiter Privatkunden und Private Banking der Hypo Vorarlberg in Graz

Bisher hörte man im Zusammenhang mit Sparen und Geldanlagen vor allem von sehr niedrigen Zinsen – jetzt kommt die Inflation dazu. Wie ist die derzeitige Situation für Sparer:innen? Die Inflation in Österreich war im Februar 2023 mit 11,20 % so hoch wie seit 1952 nicht mehr. Aufgrund der stark gestiegenen Preise in der Euro-Zone leitete die EZB letztes Jahr die Zinswende ein.

Seitdem wurde der Leitzins zehn Mal in Folge erhöht. Inzwischen liegt der Hauptrefinanzierungssatz bei 4,50 %, der höchste Wert seit August 2001. Diese Maßnahmen bremsten den Preisdruck und die österreichische Inflationsrate reduzierte sich zuletzt auf 5,4 %. Dennoch reichen die wieder attraktiveren Zinsen immer noch nicht aus, um einen realen Kaufkrafterhalt für Sparer:innen gewährleisten zu können. Welche Faktoren spielen aus Ihrer Sicht eine wichtige Rolle bei der Entscheidung, in welche Veranlagungen man investieren sollte? Aktuell ist langfristiger Wertzuwachs umso zentraler in der Anlageausrichtung geworden. Inflation und Euro-Schwäche führten zuletzt zu einem Umdenken der Anleger:innen. Eine strikt konservative Haltung in der Geldanlage reicht nicht aus, um Vermögenserhalt zu gewährleisten. Im Gegenteil, es zeigt sich, dass Anleger:innen verstärkt chancenorientiert anlegen möchten und die jetzige Marktlage nutzen, um sich aktiv zu positionieren. Vielleicht auch deswegen, weil sie aus Kri-

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Welche aktuellen Trends und Entwicklungen sehen Sie im Bereich der Veranlagung? Gerhard Vollmann: Nach wie vor gelten Aktien als das bedeutendste Instrument, um Kapital langfristig vor der Inflation zu schützen. Festverzinsliche Anlageformen wie beispielsweise Anleihen erleben aber aktuell eine wahre „Renaissance“, denn durch das gestiegene Zinsniveau sind die Renditen zuletzt erheblich gestiegen.

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sen gelernt haben und sich besser mit der aktuellen Marktlage abfinden.

tig die Chancen, sofern Kursverluste nicht realisiert werden.

Können Sie uns Einblicke in die Bedeutung von Diversifizierung bei Veranlagungen geben? Das Risiko einer Anlage hängt maßgeblich von der jeweiligen Portfoliokonstruktion ab. Wichtig hierbei ist der Einsatz der relevantesten Anlageklassen (Aktien, Anleihen und alternative Investments) sowie eine breite Länder- und Branchen-Diversifikation. Voraussetzung dafür ist allerdings ein langfristiger Anlagehorizont, bei dem temporäre Kursschwankungen ausgehalten werden. Ein ausgewogenes Multi-Asset-Portfolio kann Schwankungen im zweistelligen Bereich erreichen. Dennoch überwiegen langfris-

Welche Rolle spielt Nachhaltigkeit in den heutigen Veranlagungsstrategien? Nachhaltigkeit hat eine wichtige strategische Dimension erhalten. Das Interesse der Kund:innen an nachhaltigen Produkten steigt laufend. Wer diesen Zug verpasst, wird sich künftig schwerer am Markt behaupten können.

en basieren wird und somit auch weiterhin unsere Kund:innen den persönlichen Austausch mit unseren Berater:innen in Anspruch nehmen werden. Trotzdem wird Digitalisierung in Zukunft einen noch größeren Einfluss auf das Bank- und Veranlagungsgeschäft haben. Um das zu forcieren, haben wir 2021 eine neue ITStrategie erarbeitet, um Dienstleistungen und Prozesse noch mehr zu digitalisieren. Marketingmitteilung gem. WAG 2018

Wie gehen Sie mit der Digitalisierung im Veranlagungsbereich um? Welche Chancen und Herausforderungen ergeben sich daraus für die Hypo Vorarlberg und ihre Kund:innen? Wir sind davon überzeugt, dass auch zukünftig das Bankgeschäft auf Vertrau-

HYPO VORARLBERG BANK AG Joanneumring 7, 8010 Graz Tel.: 050/414 6800 www.hypovbg.at/graz

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Vorsorge treffen – Wer kennt Ihre Wünsche besser als Sie selbst? Was ist eine Bestattungsvorsorge? Die Bestattungsvorsorge gibt Ihnen die Möglichkeit, Wünsche zu Ihrer Bestattung festzulegen, aber auch finanziell vorzusorgen. Mit einer Bestattungsvorsorge werden die Hinterbliebenen organisatorisch und finanziell entlastet und Sie haben das gute Gefühl alles bereits zu Lebzeiten geordnet und geregelt zu haben. Warum ist es wichtig eine Bestattungsvorsorge zu machen? Durch die Erfahrung im Aufnahmebereich und bei den Trauergesprächen stellt es sich oftmals heraus, dass die Hinterbliebenen über die Wünsche des Verstorbenen nicht Bescheid wissen. Über das Sterben zu sprechen ist nach wie vor noch ein Tabuthema. Hier kann eine Vorsorge eine große Erleichterung darstellen. Was beinhaltet eine Bestattungsvorsorge? Sie haben die Möglichkeit, Ihre Bestattung ganz nach Ihren Vorstellungen zu planen und inhaltlich festzulegen. Sie entscheiden ob Erd-, Feuer-, oder Naturbestattung, Sarg oder Urnenmodell, Ablauf der Trauerfeier und geben besondere Wünsche wie Musik, Texte und Trauerredner bekannt. Es besteht auch die Möglichkeit finanziell vorzusorgen. Ob über eine Bestattungsversicherung oder direkt bei der Bestattung. Meine Empfehlung: Wir beraten Sie gerne unverbindlich in einer unserer Filialen in der Steiermark oder bequem bei Ihnen zu Hause. Eine Bestattungsvorsorge kann Ihnen im Leben ein befreiendes Gefühl geben alles geregelt zu haben. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit lenkt zusätzlich aber den Blick aufs Leben. PA X B e s t a t t u n g G r a z | A l t e P o s t s t r a ß e 3 71 | 8 0 5 5 G r a z | T 0 5 0 19 9 6 76 6 K n i t t e l f e l d / L e o b e n | K ä r n t ner S t r a ß e 9 2 | 8 7 2 0 K ni t t el feld | T 0 5 0 19 9 6 7 7 7 Gratkorn - Kooperationspartnerin Edith Köppel B r u c k e r St ra ß e 22 | 8101 Gr at kor n | T 050 19 9 6767

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