BURGENLÄNDERIN Vorsorge-Ratgeber "Erben & Schenken" 2022

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VORSORGE-RATGEBER ERBEN & SCHENKEN 2022 DER BURGENLÄNDERIN

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EVA MARIA PLANK Medienberaterin

ROSEMARIE WIEDNER Anzeigenleitung

NICOLE SCHLAFFER Chefredakteurin

LIEBE LESERINNEN UND LESER!

© BEIGESTELLT, VIKTOR FERTSAK, VANESSA HARTMANN

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ererbt und geschenkt wird immer. Und auch wenn viele von uns nicht gerne an diese Situation denken, früher oder später kommen wir alle an einen Punkt, an dem eine Auseinandersetzung mit der eigenen Alters- und Ablebens­vorsorge ansteht. Je früher wir uns damit beschäftigen, umso weniger Sorgen bereitet uns dieses Thema später einmal. Wir vom Team der BURGENLÄNDERIN haben es zu unserer Aufgabe gemacht, Ihnen einen Ratgeber ans Herz zu legen, der Ihnen hilft, durch

diese teilweise komplexen Gebiete durchzutauchen und die häufigsten Fehler zu vermeiden. Wir haben Expert*innen aus dem ganzen Land hinzugezogen, die für Sie Mythen rund um das Erbrecht aufklären, steuerliche Fragen beantworten und Ihnen Tipps geben, wie Sie jetzt bereits für später vorsorgen. Dabei haben wir das gute Gefühl gespürt, das sich einstellt, wenn wir uns mit der eigenen Vorsorge beschäftigen und wissen, dass für später alles geregelt ist. Und wie viel Freude es bereitet, während der Erwerbstätigkeit durch gute Veranlagung mehr vom Leben zu haben.

In diesem Sinne bieten wir Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, mit dem ersten BURGENLÄNDERIN Vorsorge-Rat­ geber (der nun jährlich neu aufgelegt wird) ein Allround-Nachschlagewerk zu diesen wichtigen Themen. Wir wünschen Ihnen alles Gute und einen ruhigen Schlaf beim Denken an die Zukunft.

Hier den BURGENLÄNDERIN Vorsorge-Ratgeber online lesen ➡

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rüher oder später stellt sich jeder einmal die Frage, was mit dem in den Jahren angesammelten Vermögen passieren soll. Ist es besser, Teile des Vermögens schon zu Lebzeiten zu verschenken, oder soll das Vermögen erst im Rahmen der Erbschaft verteilt werden? Auch wenn es keinen allgemein richtigen Zeitpunkt der Vermögensübertragung gibt, so kann sehr wohl ein für Sie individuell günstigster Zeitpunkt gefunden werden. In einem ersten Schritt empfiehlt sich, eine Bestandsaufnahme des vorhandenen Vermögens vorzunehmen. Gibt es Liegenschaften, Wertpapiere oder Barvermögen bzw. was geschieht mit allenfalls vorhan-

DR. SANDRA HUBER, LL.M.

Vizepräsidentin der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Burgenland

denen Firmenanteilen? Überlegen Sie in einem zweiten Schritt, welche Mittel Sie weiterhin zur Verfügung haben möchten. Planen Sie jedenfalls eine ausreichende Reserve ein, um auch für unvorhergesehene Ereignisse gewappnet zu sein. Im dritten Schritt stellen Sie sich die Frage, wem Sie mit der Vermögensübertragung eine Freude bereiten möchten. Ich empfehle Ihnen, diese Schritte mit den Beschenkten und Erben zu besprechen, so können spätere Unstimmigkeiten oft vermieden werden. Wenn die persönlichen Ziele geklärt sind, gilt es, die einzelnen Vermögensübertragungen steueroptimal abzuwickeln. Wir Steuerberater*innen beraten Sie bei der

Planung Ihrer Vermögensübertragungen und kümmern uns um die wunschgerechte Umsetzung, da wir Sie auch nach Ihrem Ableben steuerlich vertreten dürfen. Wir unterstützen Sie gerne mit Tipps und Tricks rund um Steuerbefreiungen und Steuerbegünstigungen bei Erbschaften und Schenkungen, damit Ihr Vermögen auch möglichst ungekürzt bei Ihren Liebsten ankommt.

© BEIGESTELLT

VOM RICHTIGEN ZEITPUNKT

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ERBEN UND VERERBEN – ABER RICHTIG!

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© BEIGESTELLT

as Erbvolumen in Österreich steigt stetig an – laut Berechnungen von 12 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf über 20 Milliarden im Jahr 2035. Doch rund um das Thema Vererben gibt es viele Fragen und Mythen. In diesem Vorsorge-Ratgeber wollen die burgenländischen Notar*innen einige Antworten geben. Vorsorge treffen & Klarheit schaffen Rechtzeitige Vorsorge im Hinblick auf Ihre persönlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten schafft Rechtsfrieden und kann Streit verhindern. Notar*innen dienen dabei als erste Ansprechpartner rund um Erbschaft, Schenkungen und Übergaben. Gemein-

MICHAEL LUNZER

Präsident der Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland

sam mit Ihrem/Ihrer Notar*in kann Klarheit bei Fragen geschaffen werden, die sowohl zu Lebzeiten als auch zum Ablebenszeitpunkt so wichtig sind. Als vom Gesetz bestellte Gerichtskommissäre im Verlassenschaftsverfahren sowie aufgrund ihrer Erfahrung kennen Notare die Probleme, die im Zuge der Weitergabe von Vermögenswerten auftreten können. Dieses Wissen ermöglicht Ihrem/Ihrer Notar*in, Sie kompetent zu beraten, sei es bei Übertragungen zu Lebzeiten, bei Vorsorgemaßnahmen für den Fall des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit, bei der Übergabe eines Unternehmens oder auch bei einer Regelung von Erbangelegenheiten vor dem Ablebenszeitpunkt.

Beratung seit 150 Jahren Die Expertise und das nötige Fingerspitzengefühl haben die burgenländischen Notar*innen bereits seit 150 Jahren. Mit der Notariatsordnung von 1871 haben die Notare den Menschen und seine Interessen in allen Lebensjahren in den Mittelpunkt ihres Wirkens gestellt. Und dieser Blickpunkt wird sich bei aller Modernisierung und Digitalisierung auch die nächsten 150 Jahre und darüber hinaus nicht ändern.

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ERBEN UND SCHENKEN

Präsident der Rechtsanwaltskammer Burgenland

allem des Ehepartners und der Kinder, sind zu berücksichtigen, damit später kein Streit entsteht. Es ist daher wichtig, sich rechtzeitig in erbrechtlichen Fragen umfassend beraten zu lassen. Das Testament ist nach wie vor das wichtigste Instrument zur Weitergabe des Vermögens. Für das Testament ist die Einhaltung von Formvorschriften wichtig, außerdem ist zur Vermeidung von späteren Streitigkeiten die Berücksichtigung von Vorempfängen und Pflichtteilsansprüchen notwendig. Ihr Rechtsanwalt kann Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten und Vorund Nachteile aufzeigen, mit Ihnen das Für und Wider abwägen und steht Ihnen mit fachmännischem Rat zur Seite.

Als mögliche Erben werden Angehörige zur Verlassenschaftsabhandlung beim Gerichtskommissär eingeladen. Dort sind Erklärungen abzugeben, eigene Rechte zu wahren und ist auf Ansprüche anderer zu reagieren. Manche dieser Erklärungen können im Nachhinein nicht mehr widerrufen werden. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig rechtlichen Rat über die eigenen Rechte und die richtige Vorgangsweise im Verfahren einzuholen. Ihr Rechtsanwalt kann Sie auch im Verlassenschaftsverfahren fachkundig unterstützen und steht auf Ihrer Seite, unabhängig und verschwiegen.

ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG © NICOLE HEILING

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iegenschaftsvermögen wird vielfach aus steuerlichen Überlegungen schon zu Lebzeiten verschenkt oder übergeben. Das hat Vor- und Nachteile. Zu bedenken ist, dass man mit der Übergabe sein Eigentum in fremde Hände gibt und selbst nicht mehr darüber verfügen kann. Geschenkgeber können sich durch Wohnungsrechte und Ähnliches absichern. Schwierig kann es werden, wenn etwa aus Krankheitsgründen ein Umbau des Hauses notwendig ist, das Haus aber schon an ein Kind übergeben wurde. Auch die steuerlichen Folgen können bedeutend sein; besonders dann, wenn im Wohnhaus auch ein Unternehmen betrieben wurde, ist eine gute steuerliche Gestaltung wichtig. Ansprüche der nächsten Angehörigen, vor

DR. THOMAS SCHREINER

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AUS DER PRAXIS DES RECHTSANWALTS

RECHTLICHES COACHING

Gerade wenn es ums Erben geht, wird frühzeitig der Rat des Rechtsanwalts eingeholt:

Diskrete Beratung zur Erhaltung des Familienfriedens:

• Testamentserrichtung, Beratung über die Gestaltungsmöglichkeiten von letztwilligen Verfügungen • Nachkommen, die sich rechtzeitig erkundigen, was man tun kann, wenn plötzlich der Bruder andauernd bei den schon sehr kranken Eltern ist • Eltern, die sich nicht mehr zu helfen wissen, weil der erwachsene Sohn sie immer wieder um Geld bittet

Im Falle einer Erbschaft tritt naturgemäß eine Konkurrenzsituation mit Geschwistern oder überlebenden Elternteilen ein. Durch rechtliche Beratung im Hintergrund lässt sich die eigene Position besser vertreten, es kommt aber nicht zu einer offiziellen rechtsanwaltlichen Intervention und zu familiärem Unfrieden. Informationen unter www.rechtsanwaltskammer.net

Durch diesen QR-Code gelangen Sie direkt zum Rechtsanwaltsverzeichnis Burgenland:

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INHALT 10 12 16

Wussten Sie, dass ...? Spannende Daten und Fakten rund ums Erben und Schenken.

Mythen & Aufklärung Die burgenländischen Notar*innen entlarven Mythen rund um die Themen Erbe und Pflichtteil.

Aus steuerlicher Sicht Steuerliche Belange bei Erbe und Schenkungen.

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Häufige Fragen – klare Antworten Der Spezialist für Erbrecht, Rechtsanwalt Mag. Markus A. Reinfeld, weiß um die Fehler, die oft beim Thema Erben & Schenken gemacht werden.

Der letzte Wille Immer öfter treffen sich Erben vor Gericht wieder. Wie das vermieden werden kann, weiß Rechtsanwalt Mag. Christoph Hatvagner.

Frühzeitig vorsorgen zahlt sich aus Warum ist Vorsorge wichtig? Was ist der größte Irrtum beim Thema Altersvorsorge? Antworten hat UNIQA-Landesdirektor Herbert Kaiser.

Eigentümer und Verleger Die Steirerin Verlags GmbH & Co KG, Schubertstraße 29/1 • 8010 Graz • Tel.: 0316/84 12 12-0 • Fax: 0316/84 12 12-709 office@diesteirerin.at • www.dieburgenlaenderin.at Geschäftsleitung Mag. (FH) Nicole Niederl • Mag. Andreas Eisendle Chefredakteurin Nicole Schlaffer Redaktion Nicole Schlaffer Grafik Micki Weikhard • Natalie Marath • Daniela „Kasu“ Balazic • grafik@dieburgenlaenderin.at Anzeigen Rosemarie Wiedner • Eva Maria Plank Covergrafik Shutterstock

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Finanziell unabhängige Frauen

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Neckenmarkt – Wohnen im Alter Piringsdorf – Wohnen im Alter

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Der Wunsch nach Freiheit soll der Grund für Frauen sein, richtig vorzusorgen. Wie das gelingt, zeigt Finanzexpertin Dr. Marietta Babos.

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Raiding Wohnen im Alter und Tagesbetreuung

Betriebsübergaben Alles zum Thema Betriebsübergaben und was es dabei zu beachten gilt – Tipps von Bea Ulreich, Landesvorsitzende Junge Wirtschaft Burgenland.

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WUSSTEN SIE,

DASS ... … die Auszahlung eines Pflichtteils bei einem Erbe auch in Raten geschehen kann?

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… man seine Kinder nicht ohne einen schwerwiegenden Enterbungsgrund (zum Beispiel eine schwere Straftat gegenüber dem zu Beerbenden) einfach enterben kann?

… die Lebenserwartung in Österreich seit 1951 um 16,6 Jahre bei Männern und um 16,0 Jahre bei Frauen gestiegen ist? 2020 hat die Kurve durch die Coronapandemie einen leichten Knick erfahren.

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… das Erbvolumen in Österreich laut Berechnungen von 12 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf über 20 Milliarden im Jahr 2035 ansteigt?

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Spannende Daten und Fakten rund um die Themen Vorsorgen, Erben & Schenken

Quellen: Statista.at, Arbeiterkammer Burgenland, Wirtschaftskammer Burgenland

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… in Österreich zwischen 2020 und 2029 bis zu 51.500 Unternehmen zur Übergabe bereitstehen? Im Burgenland sind es rund 200 pro Jahr.

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… Männer in Österreich um rund 60 % mehr in ihre monatliche private finanzielle Pensions- und Gesundheitsvorsorge investieren als Frauen? 2020: 277 Euro zu 173 Euro im Monat.

… sich in Österreich der durchschnittliche monatliche Betrag für die private finanzielle Pensions- und Gesundheitsvorsorge von 2020 auf 2021 um 40 % pro Person erhöht hat (von 161 Euro auf 226 Euro)?

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… die Lebenserwartung der burgenländischen Männer 2020 bei 79,8 und die der burgenländischen Frauen bei 83,8 Jahren lag? 11

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MYTHEN & AUFKLÄRUNG … rund um das Thema Erbfolge und Pflichtteil. Die burgenländischen Notar*innen klären auf.

MYTHOS 1 Es gibt keine Kinder, also erbt der Ehepartner alles. Leben die Eltern des Verstorbenen noch, so erhält jeder noch lebende Elternteil ein Sechstel des Nachlasses. Sofern noch beide Elternteile leben, bekommt der Ehepartner somit nur zwei Drittel des Nachlasses. Vor der Erbrechtsnovelle 2017 hätten, sofern die Eltern bereits verstorben sind, auch die Geschwister noch geerbt. Seit dem neuen Erbrecht steht Geschwistern, sofern es einen überlebenden Ehepartner gibt, allerdings kein Erbteil mehr zu. MYTHOS 2 Lebensgefährten erben auch. Lebensgefährten steht jetzt zwar ein außerordentliches Erbrecht zu, erben können sie aber unter anderem erst dann, wenn es keine gesetzlichen Erben – Ehegatten/eingetragene Partner, Kinder, Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten, Großeltern und sonstige erbberechtigte Verwandte – mehr gibt. Wer mit dem verstorbenen Lebenspartner allerdings drei Jahre im gemeinsamen Haushalt

gelebt hat, darf nach dessen Tod nur ein Jahr befristet dort bleiben (sofern ihm kein Eintrittsrecht nach dem Mietrechtsgesetz hilft). Möchte man seinen Lebensgefährten/seine Lebensgefährtin absichern, sollte man ein Testament zu seinen/ihren Gunsten errichten. MYTHOS 3 Ich kann meine Kinder jederzeit enterben. Enterben bedeutet, dass einem Pflichtteilsberechtigten sein Pflichtteilsanspruch entzogen wird. Dafür müssen aber schwerwiegende Enterbungsgründe vorliegen, zum Beispiel wenn ein Pflichtteilsberechtigter eine schwere Straftat gegenüber dem bzw. der Verstorbenen begangen oder die ihm bzw. ihr gegenüber bestehenden familienrechtlichen Pflichten gröblich vernachlässigt hat. MYTHOS 4 Mit einer Schenkung zu Lebzeiten ist man alle Sorgen los. Wenn es nichts mehr zu erben gibt, weil ein Kind schon zu Lebzeiten die Eigen-

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tumswohnung und das zweite Kind nichts oder wertmäßig viel weniger bekommen hat, ist noch lange nicht alles erledigt, auch wenn das vom bzw. von der Verstorbenen so geplant gewesen wäre. Zu Lebzeiten getätigte Schenkungen innerhalb des engeren Familienkreises werden nämlich auf das Erbe oder auf den Pflichtteil angerechnet. Dem Kind, das nichts oder zu wenig erhalten hat, stünde hier zusätzlich noch ein finanzieller Anspruch zu. Dies hätte nur durch den Abschluss eines Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtvertrags zwischen dem „benachteiligten“ Kind und dem Geschenkgeber verhindert werden können. Ein solcher Vertrag muss jedenfalls in Notariatsaktform errichtet werden, um gültig zu sein. MYTHOS 5 Der Pflichtteil muss sofort ausgezahlt werden. Aktuell ist es möglich, Pflichtteile in Raten zu zahlen, sie können auch bis zu fünf Jahre – mit gerichtlicher Genehmi-

gung sogar bis zu zehn Jahre – gestundet werden. Diese Regelung soll den oder die Erben vor schwierigen Situationen und finanziellen Engpässen bewahren. Zu beachten ist dabei allerdings, dass im Falle der Stundung ab dem Todestag 4˘% Zinsen pro Jahr anfallen. MYTHOS 6 Es gilt immer das österreichische Erbrecht. Bereits seit Sommer 2015 ist die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft. Es zählt nicht mehr die Staatsangehörigkeit des Erblassers, sondern das Aufenthaltsprinzip. Der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort eines österreichischen Staatsbürgers entscheidet, welches Recht anwendbar und welches Gericht zuständig ist. War der Lebensmittelpunkt im Ausland, müsste die Verlassenschaft nach dem dort geltenden Recht abgehandelt werden. Will man das verhindern, sollte man in seinem Testament eine entsprechende Rechtswahl treffen. Wählbar ist allerdings nur das Staatsangehörigkeitsrecht.

Und wie ist das jetzt mit der gesetzlichen Erbfolge? Zur gesetzlichen Erbfolge kommt es, wenn kein oder kein formgültiges Testament errichtet wurde oder die darin bedachten Personen das Erbe nicht annehmen können oder wollen. Gesetzlich geerbt wird nach Linien, das heißt abhängig vom Grad der Verwandtschaft innerhalb einer Familie. GESETZLICHE ERBEN nach Linien 1. Linie: Nachkommen 2. L inie: Eltern und deren Nachkommen 3. L inie: Großeltern und deren Nachkommen 4. L inie: Urgroßeltern Außerordentliches Erbrecht des Lebensgefährten/der Lebensgefährtin Ehegatten/eingetragene Partner erben neben Kindern 1/3, neben Eltern 2/3 und das jeweilige Sechstel eines vorverstorbenen Elternteils. Sind keine Nachkommen vorhanden und beide Eltern vorverstorben, erbt der Ehegatte/eingetragene Partner alles.

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ADRESSVERZEICHNIS ÖFFENTLICHE NOTARIATE IM BURGENLAND DR. WALTER BAJLICZ Hauptplatz 11 7400 Oberwart Tel.: 03352/38 214 www.bajlicz.at

MAG. THOMAS HOLLER Kalvarienbergstraße 3 7100 Neusiedl/See Tel.: 02167/25 170 www.dm-notare.at

MAG. KARL POSCH Robert-Graf-Platz 2/6 7000 Eisenstadt Tel.: 02682/63 63 6 www.sp-notare.at

MAG. ROBERT BENCSICS Steinamangerer Straße 4 7400 Oberwart Tel.: 03352/32 426 www.lehner-bencsics.at

DR. JOHANNES KAIPEL Hauptstraße 34/8 7350 Oberpullendorf Tel.: 02612/20 450

MAG. THOMAS PRETS, LL.M. Hauptplatz 3 7210 Mattersburg Tel.: 02626/65 434 www.notar-prets.at

DR. KARL DEIGER Beim Alten Stadttor 1-3 7000 Eisenstadt Tel.: 02682/750 55 www.dm-notare.at

DR. HELMUT KLIKOVITS Hauptplatz 47 7100 Neusiedl/See Tel.: 02167/53 16 www.mein-notar.at

DR. PETER EISELE Hauptplatz 1/4 7540 Güssing Tel.: 03322/42 384 www.notariat-guessing.at

MAG. ANDREAS LINZER Steinamangerer Straße 7 7400 Oberwart Tel.: 03352/32 586 www.notariat-linzer.at

MAG. KATHARINA GRAVOGL Hauptstraße 14 7551 Stegersbach Tel.: 03326/54 861 www.notariat-gravogl.at

MAG. HEINZ MANNINGER Beim Alten Stadttor 1–3 7000 Eisenstadt Tel.: 02682/750550 www.dm-notare.at

DR. KARL-HEINZ HALBRITTER Seestraße 2 7100 Neusiedl/See Tel.: 02167/81 80-0 www.halbritter.at

MAG. DR. CHRISTIAN MAYER Hauptplatz 47 7100 Neusiedl/See Tel.: 02167/53 16 www.mein-notar.at

MAG. MANFRED PRIKOSZOVITS Hauptstraße 5 7350 Oberpullendorf Tel.: 02612/42 358-0 DR. MICHAEL SEIFNER Martinsplatz 7 7210 Mattersburg Tel.: 02626/62 239 www.notar-seifner.at MAG. PHILIPP SEMMELWEIS Robert-Graf-Platz 2/6 7000 Eisenstadt Tel.: 02682/63 63 6 www.sp-notare.at DR. EBERHARD WÖLFER Hauptstraße 52 8380 Jennersdorf Tel.: 03329/45 551

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VORSORGEN, ERBEN & SCHENKEN AUS STEUERLICHER SICHT

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m August 2008 wurde die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich abgeschafft. Stattdessen ist das Schenkungsmeldegesetz in Kraft getreten. Der Grund dafür ist, dass durch die Anzeigepflicht größere Vermögensverschiebungen für die Finanz transparent und nachvollziehbar bleiben sollen. Demnach besteht für folgende Schenkungen unter Lebenden eine Anzeigepflicht beim Finanzamt: • Bargeld • K apitalforderungen (z. B. Sparbücher, Anleihen, Darlehensforderungen) • A nteile an Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und an Personengesellschaften (OG, KG) • Beteiligungen als stille*r Gesellschafter*in • Betriebe oder Teilbetriebe • Bewegliches körperliches Vermögen (z. B. Kraftfahrzeuge, Motorund Segelboote, Schmuck) und immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Urheberrechte, Wohnrechte)

Für Erbschaften oder Schenkungen von Grundstücken besteht keine Anzeigepflicht nach dem Schenkungsmeldegesetz, allerdings unterliegen derartige unentgeltliche Übertragungen der Grunderwerbsteuer. Die Anzeigepflicht besteht immer dann, wenn der Geschenkgeber oder der Geschenknehmer zum Zeitpunkt der Schenkung einen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Österreich haben. Schenkungen zwischen Angehörigen (Eltern, Ehegatten, Kinder, etc.) bis zu einem Wert von € 50.000 innerhalb eines Jahres sind von der Meldepflicht befreit. Wenn es sich nicht um Angehörige handelt, dann müssen Schenkungen ab € 15.000 innerhalb von 5 Jahren dem Finanzamt angezeigt werden. Ausnahmen von der Meldepflicht bestehen weiters für Zuwendungen, die unter das Stiftungseingangsgesetz fallen, für Gelegenheitsgeschenke bis € 1.000,

Hausrat, Wäsche, Kleidungsstücke, Preisausschreiben oder Spenden an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen. Die Anzeige muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen und kann elektronisch im Rahmen von FinanzOnline erledigt werden. Die Steuerberater*innen unterstützen Sie dabei gerne. Unterbleibt die Anzeige trotz Meldeverpflichtung, kann eine Geldstrafe bis zu 10 % des geschenkten Vermögens verhängt werden. Unentgeltliche Übertragungen von Grundstücken unterliegen hingegen der Grunderwerbsteuer sowie der Grundbucheintragungsgebühr. Die Grunderwerbsteuer wird üblicherweise mit 3,5 % des sogenannten „Grundstückswerts“ bemessen, es gibt jedoch auch Ermäßigungen. Im Familienverband kommt ein Stufentarif zur Anwendung. Dabei fallen für die ers-

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ten € 250.000 0,5 %, für die nächsten € 150.000 2 % und darüber hinaus 3,5 % Grunderwerbsteuer an. Der „Grundstückswert“ als Bemessungsgrundlage kann auf drei verschiedene Arten ermittelt werden: 1. Pauschalwertmodell 2. Immobilienpreisspiegel der Statistik Austria oder 3. Sachverständigengutachten.

Für die Berechnung des Pauschalwertmodells steht auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ein Rechner zur Verfügung, womit der Grundstückswert anhand gesetzlich vorgegebener Faktoren wie Grundfläche, Bodenwert, Hochrechnungsfaktor, Nutzfläche/Bruttogrundrissfläche, Baukostenfaktor und Abschläge für Alter und Art des Gebäudes errechnet werden kann.

Bei Betriebsübertragungen gibt es weitere Sonderbestimmungen, sprechen Sie jedenfalls mit dem/der Steuerberater*in Ihres Vertrauens darüber. Für unentgeltliche Übertragungen von Grundstücken fällt darüber hinaus noch 1,1 % Eintragungsgebühr im Grundbuch an. Diese wird bei Übertragungen im Familienverband auf Basis des dreifachen Einheitswertes berechnet.

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HÄUFIGE FRAGEN – KLARE ANTWORTEN Kann ich mein Testament selbst erstellen? Wann gehe ich zum Anwalt und wann brauche ich einen Notar? Der Spezialist für Erbrecht Rechtsanwalt Mag. Markus A. Reinfeld weiß um die Fehler, die oft beim Thema Erben & Schenken gemacht werden.

Rechtsanwalt Mag. Markus A. Reinfeld

Was sind Ihre Erfahrungen in Bezug auf das Wohlwollen von Familienmitgliedern durch Erbe und Schenkungen? Auch in bisher harmonischen Familienverhältnissen gibt es aufgrund eines Erbes regelmäßig heftige Erbstreitigkeiten. Das erlebe ich laufend in meiner Kanzlei. Mit einem Testament kann ungewollt viel Schaden bei seinen Nachkommen angerichtet werden. Das ist genau der Grund, warum man zum Anwalt gehen sollte – unbewusst passieren Fehler, über die eine Internetrecherche nicht ausreichend informieren kann. Wenn ich mein Testament selbst anfertigen möchte: Was muss ich beachten? Das Testament sollte unbedingt geprüft werden. Es kommt meist zu Streitigkeiten im Verlassenschaftsverfahren, Testamente sind oft ungültig. Die Kosten für eine Testamentsprüfung sind meist im Verhältnis zu dem, worum es bei der Verlassenschaft geht, eine sehr überschauba-

re Summe, die sich zu 100 Prozent lohnt. Weiters rate ich, das Testament von einem Anwalt registrieren zu lassen. Denn oft werden Testamente nicht gefunden oder sogar mutwillig zerstört. Man könnte das Testament doch in einem Bankschließfach oder Safe aufbewahren … In diesem Fall kann es zu einem Abfolgeproblem kommen, weil der Inhalt des Safes bzw. des Bankschließfaches zur Verlassenschaft gehört. Diese muss aber erst abgehandelt werden, bevor der Inhalt übertragen werden kann. Am besten ist, das Testament von einem Anwalt erstellen zu lassen. Ich weiß aus Erfahrung, was bei der Erstellung des Testaments Sinn macht, was möglich ist und was nicht. Wenn Sie sich schon die Mühe machen, Ihr Erbe durch ein Testament zu verteilen, sollte auch sichergestellt werden, dass dies sinnvoll und in Ihrem Sinne geschieht.

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In welchen Fällen gehe ich zum Anwalt und in welchen zum Notar? Ein Notar wird bei einem Verlassenschaftsverfahren zum Gerichtskommissär bestimmt. Dieser kann aufgrund der Tatsache, dass er von einem Gericht bestimmt wird, Sie zwar auch beraten, aber nicht alleine nur Ihre Rechte vertreten. Ein Rechtsanwalt hingegen hat das Ziel, alleine Ihre Rechte zu vertreten. Kann ich ein Testament auch anfechten oder was kann ich tun, wenn ich Schulden erbe? Die Testamentsanfechtung kann in der Regel nur mit einem Anwalt durchge-

führt werden. Hat der Erblasser Schulden, müssen Sie diese nicht automatisch miterben. Der Anwalt hilft Ihnen dabei, das Erbe nur bedingt anzutreten, oder berät Sie über eine gänzliche Ausschlagung. Sollten Schenkungen noch zu Lebzeiten durchgeführt werden? Das ist in jedem Fall ratsam, ABER meist werden etwaige Pflichtteilsansprüche vergessen und dann ist der Beschenkte in der Situation, diesen Pflichtteil zu ergänzen, also für andere aufzubringen. Als Anwalt analysiere ich diese Situation genau und so können Fehler, die im Nachhinein sehr unangenehm sind, vermieden werden.

Anwaltskanzlei Reinfeld Mag. Markus A. Reinfeld • veranstaltet regelmäßig on- und offline Seminare zum Thema Erbrecht • ist Spezialist auf diesem Gebiet • gibt auch online Auskunft und Erst­ einschätzungen, Terminvereinbarung auch via Website möglich

RA Mag. Markus A. Reinfeld Sprechstelle: Günserstraße 49 7312 Horitschon • Tel.: 0650/98 37 445 office@reinfeld.at www.reinfeld.at

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DER LETZTE WILLE – WUNSCH & WIRKLICHKEIT BEIM ERBEN

Mag. Christoph Hatvagner Rechtsanwalt

Immer öfter treffen sich Erben vor Gericht wieder. Wie kann das am besten vermieden werden? ment von einem Profi machen lassen. Es geht nicht nur darum, dass alle Form­ vorschriften eingehalten werden, son­ dern dass mögliche Probleme, auf die man selber gar nicht kommt, gleich vor­ weg im Testament geregelt werden.

der Liste von Erbschaftsstreitigkeiten. Und da geht es nicht immer nur um das Vermögen, das zum Todeszeitpunkt noch vorhanden ist – auch Schenkun­ gen, die zu Lebzeiten erfolgt sind, kön­ nen zu berücksichtigen sein.

Gerade Rechtsanwält*innen, die mit Streitigkeiten in Erbschaftsangelegen­ heiten regelmäßig befasst sind, wissen genau, worüber die Leute immer wieder streiten, und können aufgrund ihres Er­ fahrungsschatzes helfen, viele Probleme schon im Vorfeld zu vermeiden.

Will man, dass der letzte Wille/Wunsch auch Wirklichkeit wird, macht es Sinn, sich im Vorfeld beraten zu lassen und dann den letzten Willen so zu verfassen, dass es passt. Wenn es doch im Nach­ hinein zu Problemen kommt oder wenn man nur wissen will, ob alles seine Ord­ nung hat und man nicht in seinen Rech­ ten beschnitten wird, dann sollte man sich so schnell wie möglich mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwäl­ tin in Verbindung setzen, der/die regel­ mäßig mit solchen Dingen zu tun hat, zumindest um sich eingehend beraten zu lassen, was ja noch lange nicht be­ deutet, dass man nicht auch im Nachhi­ nein noch eine vernünftige Lösung ohne Gericht finden kann. Also warum streiten, wenn man zu Leb­ zeiten alles gut regeln kann?

Das beginnt schon mit der richtigen Bezeichnung von Vermögenswerten bis hin zu den Fragen: Wer muss/soll über­ haupt erben? Wie schaut es mit Lebens­ gefährt*innen aus, wie mit eingetrage­ nen Partner*innen und was ist unter dem Pflichtteilsrecht zu verstehen? Oft führt schon die ungenaue Bezeichnung von Personen oder Personengruppen zu jahrelangen Gerichtsverfahren. Themen wie Pflichtteil und Pflichtteils­ minderung finden sich ganz oben auf

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ill man sichergehen, dass der letzte Wille richtig ausgelegt und auch so wie gewünscht umgesetzt wird, sollte man ein Testa­

Mag. Raffaela Palank Rechtsanwaltsanwärterin

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FRÜHZEITIG VORSORGEN ZAHLT SICH AUS Warum ist Vorsorge wichtig? In welchem Alter sollte man damit beginnen? Und was ist der größte Irrtum beim Thema Altersvorsorge? UNIQA-Landesdirektor Herbert Kaiser hat die Antworten auf diese Fragen.

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Die Themen Gesundheit und Zukunftsvorsorge sind so präsent wie nie. Warum? Wir sehen in den Beratungsgesprächen, dass das Bewusstsein der Menschen für die eigene Gesundheit steigt. Immer mehr Menschen werden immer älter. Immer weniger Erwerbstätige stehen immer mehr Menschen im Ruhestand gegenüber. Nur durch eine private Vor­ sorge kann einer drohenden Pensions­ lücke vorgebeugt und der Lebensstan­ dard auch nach dem Erwerbsleben beibehalten werden. Was sind die größten Irrtümer beim Thema Altersvorsorge? Für rund drei Viertel der Menschen ist finanzielle Vorsorge wichtig, aber nur jede vierte Frau und jeder dritte

Mann hat sich bisher damit intensiv beschäftigt. Vor allem die Leistbar­ keit der privaten Altersvorsorge wird oft falsch eingeschätzt, denn junge Men­ schen können bereits mit 25 Euro begin­ nen! Warum ist es vor allem für Frauen empfehlenswert, sich früh um die Vorsorge zu kümmern? Für Frauen sind vor allem Karenzzeiten zur Betreuung der Kinder und/oder äl­ terer Angehöriger und oft auch daraus resultierende Teilzeit-Anstellungen ein Thema. Dadurch erhalten Frauen im Schnitt um 32 Prozent weniger Pension als Männer. D. h. jede zweite Frau muss im Alter mit weniger als 1.000 Euro über die Runden kommen.

Herbert Kaiser UNIQA-Landesdirektor

Welche Vorsorgeschritte empfehlen Sie den unterschiedlichen Generationen und welche persönlichen Bedürfnisse gibt es? Der erste Schritt in der Beratung ist im­ mer die gemeinsame Analyse mit den Kund*innen, bei der die finanzielle Situ­ ation und die persönliche Priorisierung ebenso miteinfließen wie der Familien­ stand. Bei der Vorsorge gibt es zahlreiche Möglichkeiten, daher meine Empfeh­ lung: Lassen Sie sich von Expert*innen beraten!

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DER WEG ZUR FINANZIELLEN UNABHÄNGIGKEIT VON FRAUEN Nicht die Angst vor der Altersarmut durch jahrelange Karenz und Teilzeit-Jobs, sondern der Wunsch nach finanzieller Freiheit soll der Antrieb für Frauen sein, richtig vorzusorgen. Dabei möchte Dr. Marietta Babos mit der unabhängigen Finanzberatungsplattform „Damensache“ die Frauen unterstützen.

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r. Marietta Babos hat sich aufgrund eines persönlichen Schicksalsschlags in der Familie – als ihre Mutter nach dem plötzlichen Tod ihres Vaters von einem Tag auf den anderen vor einem finanziellen Dilemma stand – entschlossen, sich näher mit dem Thema Vorsorge, speziell für Frauen, zu beschäftigen. Heute ist es ihre Herzensmission, Frauen zu unterstützen, Freude und Spaß zu verspüren, wenn es um das Thema Pensionsvorsorge geht. Das gilt auch für Frauen, die heute gut verdienen. Gehen Frauen und Männer unterschiedlich mit dem Thema Vorsorge um und wenn ja, warum?

Dr. Marietta Babos: Ich musste feststellen, dass Frauen das Thema viel öfter vernachlässigen als Männer. Umso härter sind sie von den Folgen betroffen. Frauen sind vor allem auch durch Teilzeitarbeit hochgefährdet, gerade in Österreich ist der Anteil an Teilzeitarbeit bei Frauen sehr hoch. Inwiefern beeinflusst die finanzielle Situation von Frauen ihre Beziehungs-Entscheidungen? Ich erlebe oft, dass Frauen aus einer Beziehung rauswollen, sich aber aufgrund der finanziellen Situation nicht trauen. Durch Teilzeitarbeit entstehen ungewollte Abhängigkeiten und Machtpositionen in der Beziehung. Zwei finanziell unabhängige

Partner sind ein wertvoller Baustein für eine glückliche Beziehung. Das Gefühl, jederzeit gehen zu können, aber nicht zu wollen, ist eine tolle Freiheit und erzeugt viel mehr Wertschätzung. „Damensache“ soll keine Frauenbewegung sein, sondern auch Männer sollen sich dafür interessieren, weil ja auch sie davon profitieren, wenn sie glückliche und unabhängige Frauen haben. Oder ihre Töchter einmal für sich selbst sorgen können. Es kommen auch viele Mütter mit ihren Töchtern, weil sie ihnen zeigen wollen, dass es bei ihnen suboptimal gelaufen ist und weil sie sich für ihre Töchter eine bessere Zukunft wünschen. Das gilt auch für Frauen, die jetzt gut verdienen. Den meisten fehlt der Mut und das Know-how,

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© DAMENSACHE

dieses Geld sinnvoll zu veranlagen. Vielen erscheint das Thema sehr kompliziert, oft fehlt das Vertrauen in die beratende Person. Wir sind dazu da, ehrlich Auskunft zu geben und in der Umsetzung zu begleiten. Was ist die größte Herausforderung in Sachen Vorsorge? Ganz klar: ins Investieren zu kommen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Frauen gerne sparen, anhäufen. Durch die Inflation wird ein Teil des Geldes dadurch jedoch schnell vernichtet. Die Krise und die Pan-

demie haben aber dazu beigetragen, dass die Leute nun anfangen, sich über Vorsorge mehr Gedanken zu machen. Konkret: Wie soll ich veranlagen, um in der Pension gut über die Runden zu kommen? Wir legen großen Wert auf drei Bereiche: Zum einen die Notreserve in Bargeld, Geld auf dem Konto oder Gold – so viel, dass man für drei bis sechs Monate die monatlichen Fixkosten abdecken kann –, diese sollte immer verfügbar sein. Der langfristige Ver-

mögensaufbau – beispielsweise durch Wertpapierfonds – ist der Punkt für die Zukunft, an den wir so früh wie möglich denken sollten. Wenn man z. B. noch 40 Jahre im Job hat, ist es ideal, 10 % des Nettoeinkommens pro Monat in die Pensionsvorsorge zu investieren. Wenn man nur noch 20 Jahre im Job hat, sind es 20 %. Je früher ich starte, desto weniger monatliche Belastung habe ich – und zwar über den gesamten Zeitraum bis zur Pension. Veranlagungen dazwischen sind dazu da, sich etwas anzusparen, um sich mittelfristig etwas leisten zu können –

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eine Reise, eine größere Anschaffung wie ein Auto oder ein Hausbau. Wer wissen will, wie viel Geld er bis zur Pension ansparen sollte, um dann finanziell nicht erheblich eingeschränkt zu sein, kann sich auf unserer Website www.damensache.at den Zukunftsrechner ansehen und anonym ein paar einfache Daten eingeben und berechnen, wie hoch das private Pensionskapital sein sollte bzw. welche Summe monatlich oder einmalig investiert werden sollte, um den Lebensstandard halten zu können. Da werden sehr viele überrascht sein.

Welchen Rat können Sie unseren Le­ser*innen noch mit auf den Weg geben? Ich würde jedem raten, so bald wie möglich, noch in jungen Jahren, in eine eigene Immobilie zu investieren. Auch als junger Mensch mit einem Kredit eine kleine Wohnung kaufen – wer lange mietet, zahlt im Endeffekt den Preis eines Eigenheims, ohne Eigentum zu besitzen. Und allen Müttern und Großmüttern rate ich, ihre Kinder beim Startschuss zur Finanzierung des Eigenheims nach Möglichkeit zu unterstützen, beispielsweise durch

vorzeitiges Vererben, dann bekommen die Älteren noch die Freude der Jüngeren mit. Und eine gute Beratung hinsichtlich Veranlagung in Fonds, Aktien, Gold etc. ist essenziell und sollte genauso zum Alltag gehören wie der jährliche Gesundheitscheck. Wir von Damensache können unabhängig für unsere Kundinnen da sein – und das Schönste ist für mich, zu sehen, wie die Klientinnen sich freuen, wenn sie erfolgreich investieren. www.damensache.at

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„Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Frauen gerne sparen, anhäufen. Durch die Inflation wird ein Teil des Geldes dadurch jedoch schnell vernichtet.“

© DAMENSACHE, ALEXANDRA GRILL

Dr. Marietta Babos, Autorin von „Geld ist Damensache“

Geld ist Damensache – Der Weg zur finanziellen Unabhängigkeit von Frauen Dr. Marietta Babos, € 26,50 ISBN: 978-3-200-08334-9

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GRÜNDEN ODER ETWAS BESTEHENDES ÜBERNEHMEN?

Jährlich gibt es 200 Firmenübernahmen im Burgenland. Doch bevor eine Übernahme Umsetzung findet, braucht es viel Vorbereitung zwischen Übergeber und Übernehmer, für die man sich ein bis zwei Jahre vorher Zeit nehmen sollte.

4. Bea Ulreich, Landesvorsitzende Junge Wirtschaft Burgenland 10 Schritte für eine erfolgreiche Betriebsübernahme: 1. Fachliche und berufliche Voraussetzungen prüfen: Habe ich Erfahrung in der Branche des zu übernehmenden Unternehmens, benötige ich noch Ausbildungen für die Führung des Betriebs? 2. Entscheidung zwischen familieninterner oder externer Übernahme: Möchte ich das bestehende Unternehmen meiner Familie übernehmen (wenn vorhanden) oder gibt es

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Finanzierung: Wie hoch ist meine Eigenkapitalquote, wie viel Kredit benötige ich und mit welcher Summe an Förderungen kann ich rechnen? 9. Emotionaler Schritt: Benötige ich einen Mediator, vor allem bei familieninternen Übernahmen, um die Strukturen im Betrieb klar zu definieren und zu gliedern? 10. Start des Übernahmebetriebs: Wie führe ich das Unternehmen weiter, wie sieht meine Unternehmenskultur aus? Abschließend rät Bea Ulreich, Landesvorsitzende der Jungen Wirtschaft: „Als zukünftiger Übernehmer sollte man sich nicht davor scheuen, Beratungen von Rechtsanwälten, Unternehmensberatern, Notaren, Steuerberatern und natürlich von der Wirtschaftskammer in Anspruch zu nehmen, das wird den Übernahmeprozess vereinfachen.“ www.jungewirtschaft.at

© BY APST

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spannende andere Betriebe, die ich als externe Person übernehmen will? Eigentümerstruktur und das zukünftige Unternehmen kennenlernen: Steht das Unternehmen auf gesunden Beinen, gibt es genügend Potenzial für einen erfolgreichen Geschäftsbetrieb? Rechtliche Fragen klären: Habe ich die gewerberechtlichen Voraussetzungen, hat die Betriebsanlage alle Genehmigungen? Businessplan erstellen: Welches Konzept führt zum Erfolg, wie sieht meine Marktanalyse aus, wie viel Kapital benötige ich für den Neustart? Kaufvertrag prüfen: Welche Rechte und Pflichten gehe ich mit dem Kauf des Übergabeunternehmens ein? Unternehmensbewertung und Kaufpreis: Wie hoch ist der Kaufpreis und wurden die Komponenten Standort, Kundenstamm, Marktumfeld fair bewertet?

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Für den, der hilft, blüht das Leben!

Wir helfen BurgenländerInnen in allen Lebenslagen Von der Geburt bis ins hohe Lebensalter unterstützen, beraten und begleiten unsere gut ausgebildeten MitarbeiterInnen und ehrenamtlichen HelferInnen die Menschen im Land.

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Hauskrankenpflege & Heimhilfe Mobile Demenzbetreuung und Demenzdiagnostik Familienhilfe & -betreuung Unterstützung in Notlagen Hilfe in Krisen Umfassende Beratungen, u.v.m.

erbringt Die Volkshilfe Burgenland d wertvolle un ige cht seit fast 70 Jahren wi gen im Burgenland. Dienst- und Hilfeleistun tigte Hilfe umfassend Damit wir dringend benö r weiterhin auf leisten können, hoffen wi Ihre Unterstützung durch

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