STEIRERIN Vorsorge-Ratgeber 2023

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VORSORGE-RATGEBER 2O23 DER STEIRERIN NEU STEUERN SPAREN STREIT VERMEIDEN ERBEN & SCHENKEN ALTERSVORSORGE

myFuturegoal:

„ Je früher, desto besser Pensionslücke schließen!“

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Mehr Angaben zu unseren Versicherungen finden Sie auf www.uniqa.at in dem jeweiligen Basisinformationsblatt.

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LIEBE LESERINNEN & LESER!

Nach der erfolgreichen Pre miere im Vorjahr wollen wir Sie auch heuer wieder mit unserem Vorsorgeratgeber bei der Klä rung essenzieller Fragen im Leben mit hilfreichen Informationen begleiten –rechtlich, steuerlich, finanziell und per sönlich.

W ir reden über Altersvorsorge, wie man vererbt oder schenkt und dabei möglichst Steuern spart und Streit ver meidet. Denn eines ist klar: Für jede und jeden kommt früher oder später

die Zeit, in der man sich mit der eigenen Alters- und Ablebensvorsorge beschäf tigen muss. Daher ist es wichtig, vorzu denken und vorzuplanen.

Und genau das wollen wir in Zusam menarbeit mit Profis wie der Nota riatskammer für Steiermark sowie der K ammer der Steuerberater und Wirt schaftsprüfer Steiermark mit dem R atgeber in Ihren Händen bieten. Wir geben Antworten auf Fragen wie „Wel che Steuern fallen bei einer Schenkung

NICOLE NIEDERL

Geschäftsführung

Steirerin Verlags GmbH & Co KG

IMPRESSUM

Eigentümer und Verleger Die Steirerin Verlags GmbH & Co KG, Schubertstraße 29/1

a n?“, „Welche Form muss ein Testament haben, um rechtlich gültig zu sein?“ und „Was muss man bei der finanziellen Vorsorge beachten?“.

Zusätzlich finden Sie die wichtigsten Adressen von steirischen Experten an geführt, um einen Überblick über die richtigen Ansprechpartner zu haben.

In diesem Sinne bieten wir Ihnen mit dem STEIRERIN Vorsorgeratgeber ein Allround-Nachschlagewerk zu diesen wichtigen Themen.

8010 Graz

Tel.: 0316 84 12 12-0

Fax:

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0316 84 12 12-709 • office@diesteirerin.at Geschäftsführung Mag. Nicole Niederl • Mag. Andreas Eisendle Chefredakteurin Lissi Stoimaier Redaktion Yvonne Hölzl • Betina Petschauer • Sophie Spiehs Grafik Micki Weikhard • Daniela „Kasu“ Balazic • Natalie Marath • grafik@diesteirerin.at Assistenz der Geschäftsführung Christian Forjan Back-Office Julia Kahofer Anzeigen Mag. Irmgard Reiter • Denise Schuschko-Linke • Caroline Brogyanyi, MA • Hans-Jürgen Maier • Christopher Smretschnig Coverbild und -grafik Shutterstock

ORF-Moderator Josef Kirschner hat den legendären Spruch getä tigt: „Geld macht glücklich, wenn man rechtzeitig drauf schaut, dass man’s hat, wenn man’s braucht.“ Das wurde dann auch Headline einer Anzeigenkampagne der Raiffeisen Bausparkasse im Jahr 1989. Hat dieser Spruch immer noch Gültigkeit? Diese Frage kann man nur individuell be antworten. Wie ist Ihre derzeitige Einkom menssituation? Haben Sie Möglichkeiten, etwas für später auf die Seite zu legen? Ha ben Sie derzeit noch höhere Ausgaben –durch Unterhaltsverpflichtungen oder durch Annuitäten für die Schaffung Ihres

IHRE VORSORGE –RECHTZEITIG DRAUF SCHAUEN!

Wohnraumes? Und schließ lich die wichtige Frage: Wie wird sich Ihre Einkommens situation in der Pension verän dern? Können Sie Ihren Lebens standard im Ruhestand weiterführen? Haben Sie dann Vermögen, das Sie im Bedarfsfall verwerten können?

VORDENKEN

Diese Fragen sollten Sie sich nicht un mittelbar vor der Pension stellen, sondern mindestens 15 bis 20 Jahre davor. Eine sorgfältige und langfristige Vorsorgepla nung gibt Ihnen die Möglichkeiten Ihren Vermögensaufbau zu steuern. Machen Sie einmal im Jahr auch Ihre persönliche Ver mögensbilanz? Schauen Sie sich regelmäßig Ihre private Einnahmen-Ausgaben-Rech nung an? Ihr Steuerberater beziehungs weise Ihre Steuerberaterin helfen Ihnen gerne dabei und unterstützen Sie auch bei Ihrem persönlichen Vermögensaufbau. Wir

sind unabhängige Expert:innen und haben nur Ihren Vorteil im Fokus. Auch bei der Erbschaftsplanung für die Nachkommen sollte man sich Reserven zurückbehalten, um nicht im gesundheitlichen Bedarfsfall auf die finanzielle Hilfe der Angehörigen angewiesen zu sein. Von mir persönlich noch zwei Tipps für Ihren Vermögensauf bau: Erstens, kaufen Sie nur das, was Sie auch selbst verstehen, und zweitens, redu zieren Sie in den letzten zehn Jahren das Veranlagungsrisiko, um Ihre Ersparnisse abzusichern.

In diesem Ratgeber finden Sie auch weitere Tipps und steuerliche Hinweise, wie Sie Ihre persönliche Vermögensplanung steuern und optimieren können. Damit Ihr Geld Sie glücklich macht, weil Sie es haben, wenn Sie es brauchen.

Präsident der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Steiermark

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VERERBEN UND SCHENKEN –GUT BERATEN SEIN!

Die Themen Vererben und Schen ken sind nicht selten problem behaftet. Dabei geht es um Fragen wie: „Warum ist es wichtig, ein Testament zu haben? Wie vererbe und verschenke ich rechtlich richtig? Wie sieht es mit den Pflichtteilen für Kinder aus früheren Ehen aus? Und wie kann man sich selbst absichern für den Fall, dass die eigene Entscheidungsfähigkeit aufgrund einer Krankheit nicht mehr gegeben ist? Die Antworten zu diesen und noch vielen weiteren Fragen wollen wir, die steiri schen Notarinnen und Notare, in diesem Vorsorgeratgeber zu den Themen Erben & Schenken geben.

KLARHEIT SCHAFFEN

Warum das so wichtig ist? Eine recht zeitige Vorsorge für Ihre persönlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegen heiten schafft Rechtsfrieden und verhin dert Streit. Notare dienen dabei als erster

Ansprechpartner rund um Erbschaft, Schenkungen und Übergaben. Der Weg zu einer ersten Beratung in einem Notariat ist dabei unkompliziert.

Für Termine stehen die Notarinnen und Notare in allen 82 steirischen Notariaten gerne zur Verfügung. Gemeinsam mit Ihrem Notar schaffen Sie so Klarheit bei Fragen, die sowohl zu Lebzeiten als auch zum Ablebenszeit punkt wichtig sind.

EXPERTISE NUTZEN

Als vom Gesetz bestellter Gerichtskom missär im Verlassenschaftsverfahren sowie aufgrund seiner notariellen Tätig keit kennt der Notar die Probleme, die im Zuge der Weitergabe von Vermögens werten auftreten können. Dieses Wissen ermöglicht dem Notar, Sie bestmöglich zu beraten, sei es bei Übertragungen zu Lebzeiten, bei Vorsorgemaßnahmen für

den Fall des Verlustes der Entscheidungs fähigkeit, bei der Übergabe eines Unter nehmens oder auch bei einer Regelung von Erbangelegenheiten – und das seit bereits mehr als 150 Jahren. Wir haben den Menschen und seine Interessen in al len Lebensjahren in den Mittelpunkt un seres Wirkens gestellt. Und dieser Blick punkt wird sich auch die nächsten 150 Jahre und darüber hinaus nicht ändern.

Dieter Kinzer

Präsident der Notariatskammer für Steiermark

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INHALT

WUSSTEN SIE, DASS ...?

Spannende Daten und Fakten rund um Vorsorge, Rechte, Steuern und Co.

VERERBEN UND SCHENKEN – ABER RICHTIG!

Die Weitergabe von Vermögenswerten muss sorgfältig geplant und abgesichert werden. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

TESTAMENT: WAS SIE WISSEN SOLLTEN

Eine rechtzeitige Vorsorge für persönliche, rechtliche und finanzielle Angelegenheiten schafft Rechtsfrieden und verhindert Streit.

IHR GRUND IST MEHR

WER ERBT WIE VIEL?

Rund um Pflichtteile, die gesetzliche Erbfolge und Co. gibt es viele Irrtümer. Wir klären die gängigsten auf.

GENERATIONENMANAGEMENT

Zeitgerechte Planung ist gefragt, wenn es um das Thema Betriebsnachfolge geht. Wie eine erfolgreiche Übergabe gelingen kann.

ÜBER SICH SELBST BESTIMMEN

Klare Verhältnisse schaffen und auch in Zukunft über sich selbst bestimmen – mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung sichern Sie sich ab.

NOTARE IN IHRER NÄHE

Das Adressverzeichnis der steirischen Notarinnen und Notare.

UNGENUTZTE GRUNDSTÜCKE – bebaut und unbebaut – verursachen Kosten und liefern keinerlei Erträge. Aus einer wertvollen Liegenschaft kann schnell eine mentale und finanzielle Belastung werden.

Wer den Wert von ungenutzten Grundstücken schnell und diskret sichern möchte, sollte auf einen vertrauensvollen Partner mit langjähriger Erfahrung setzen Um Ihnen eine rasche Entscheidung zu ermöglichen, steht Ihnen Herr Christopher Pongratz beratend zur Seite. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin und finden Sie heraus, ob unser Traditionsunternehmen der richtige Partner für Sie ist.

Wie bei unseren Bauvorhaben gilt auch beim Kauf von Liegenschaften: BESTE QUALITÄT, FIXPREISE und TERMINTREUE

WERT pongratz.at T.+43-664-6195905

BETRIEBLICHE PENSIONSZUSAGEN

Die betriebliche Pensionsvorsorge stellt neben dem staatlichen Pensionssystem und der privaten Pensionsvorsorge eine dritte wichtige Säule der finanziellen Absicherung dar.

VERMÖGENSVORSORGE MIT IMMOBILIEN

Die Investition in Immobilien hat an Bedeutung gewonnen. Ein Überblick über Modelle, Vorteile und Nachteile.

GEWINNBETEILIGUNG & MITARBEITERBINDUNG

Der bereits seit einer Zeit andauernde Arbeitskräftemangel hat den Steuergesetzgeber veranlasst, ein neues Mitarbeitergewinnbeteiligungsmodell zu schaffen. Die Details.

STEUERBERATER GESUCHT?

So finden Sie eine:n Steuerberater:in in Ihrer Region.

INVESTMENTS LANGFRISTIG DENKEN

Gutes Anlegen ist einfach und doch schwierig. Auf was dabei zu achten ist, erklären die Profis.

WERTVOLLE VORSORGE

Vermögen bedeutet Freiheit. Doch wie dieses aufbauen und in weiterer Folge erhalten?

THINK GREEN

Nachhaltig in die Zukunft denken. Grüne Finanzvorsorge ist gefragt, wie eine aktuelle Studie zeigt.

Pflegende

Angehörige: Auf die Gesundheit achten

Pflege und Betreuung ist für pflegende Angehörige oft eine Herausforderung. Dies kann auch die eigene Gesundheit belasten. Hinzu kommen auch Ängste um die eigene finanzielle Situation. Muss ich den Job kündigen, um Angehörige zu pflegen? Gibt es finanzielle Unterstützung?

Die Pflegeexperten der Arbeiterkammer Steiermark geben • einen Überblick über die verschiedenen Unterstützungsangebote,

Hilfe bei deren Beantragung und • Beratung bei rechtlichen Fragen.

Ein Anruf bei der AK-Pflegeberatung 05 7799 2273 schafft oft schon Klarheit und kann den Pflegealltag erleichtern.

AK-Hotline  05 7799-0

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Pflegeberatung 05 7799-2273

WUSSTEN SIE, DASS ...

Spannende Daten und Fakten rund um die Themen Vorsorge, Rechte, Steuern und Co.

Quelle: Gesundheitsfond Steiermark, Notariatskammer für Steiermark, Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Steiermark, UNIQA

… laut Studien sechs von zehn davon ausgehen, in der Pension weniger Geld zur Verfügung zu haben als während ihrer berufstätigen Zeit?

… Geschwistern des/ der Verstorbenen seit der Erbrechtsnovelle 2017 – sofern es einen überlebenden Ehepartner gibt –kein Erbteil mehr zusteht?

… es laut Experten eindeutig zu kurzfristig ist, wenn man sich erst ein bis fünf Jahre vor dem geplanten Rückzug mit der Übergabe des Unternehmens zu beschäftigen beginnt?

… die Lebenserwartung der steirischen Männer aktuell 79,5 Jahre, die Lebenserwartung der steirischen Frauen 84,7 Jahre beträgt?

… die Auszahlung eines Pflichtteiles bei einem Erbe auch in Raten geschehen kann?

… aktuell nur rund 20 Prozent der Österreicher:innen ihren Nachlass durch ein Testament geregelt haben?

… betriebliche Pensionszusagen immer mehr an Attraktivität gewinnen, da sie in Zeiten von Arbeitskräftemangel und Arbeitgeberkonkurrenz ein interessantes Instrument in der Personalstrategie darstellen?

… das Erbvolumen in Österreich laut Berechnungen von 12 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf über 20 Milliarden im Jahr 2035 ansteigt?

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Grafik: Shutterstock
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SCHENKEN & VERERBEN –ABER RICHTIG!

Die Weitergabe von Immobilien und Vermögenswerten über mehrere Generationen muss sorgfältig geplant und abgesichert werden. Das gilt besonders für große Werte wie Immobilien und bei Patchworkfamilien.

Den Nachlass recht zeitig zu verwalten erspart Unsicher heit und Streit. „Zwar sind die Themen Vererben und Verschenken durch den Ge setzgeber eingehend geregelt, trotzdem brennt das Thema unter den Nägeln“, weiß No tarin Marcella Handl aus Er fahrung. Wenn man nicht höl lisch aufpasst, driften Wunsch und Wirklichkeit bei Erb schaften und Schenkungen oft weit auseinander. Denn

der Gesetzgeber hat zwar ein Regelwerk geschaffen, die ses schert aber alle Fälle über einen Kamm. Der individuelle Wille des Erblassers oder Ge schenkgebers bleibt darin un berücksichtigt.

FRAGEN ÜBER FRAGEN

Grundsätzlich ist Vererben und Verschenken ein Thema, das immer dann in den Vor dergrund tritt, wenn erheb liche Vermögenswerte vererbt oder an die nächste Generati

on weitergegeben werden. Die Fragen und strittigen Momen te dazu sind vielschichtig: Wie werden die Werte unter den Erben aufgeteilt? Wie teile ich eine Eigentumswohnung auf drei Erben auf und wie wer den etwaige Pflegeleistungen im Verlassenschaftsverfahren berücksichtigt, die ein Teil der Familie für den Verstorbenen erbracht hat? Diese und noch unzählige andere Fragen füh ren oft zu Unstimmigkeiten und enden nicht selten vor

Gericht. Durch das Fehlen einer letztwilligen Verfügung können aber nicht nur Streit und Unsicherheit, sondern auch erhebliche wirtschaftli che Gefahrensituationen ent stehen.

VORSICHT BEI IMMOBILIEN

Ein zentraler Vermögensbe reich, der für den Erb- und Schenkungsfall ganz beson ders beachtet werden sollte, sind die Immobilien. Beispiele:

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Nach dem Ableben eines Man nes erbt mangels Testament aufgrund der gesetzlichen Erb folge die Ehefrau ein Drittel des Hauses und jedes der zwei noch minderjährigen Kinder ebenfalls jeweils ein Drittel. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation will die Witwe das Haus verkaufen, weil sie sich die monatlichen Zahlungen nicht mehr leisten kann. Diese Entscheidung liegt aber nicht alleine in den Händen der Witwe, da die minderjährigen Kinder im Verlassenschaftsver fahren unter dem Schutz des Pflegschaftsgerichtes stehen, das zu einem Verkauf seine Einwilligung geben muss. Ob es das tut, hängt aber nicht vom Wunsch der Mutter der Kinder ab, sondern vereinfacht ausgedrückt davon, ob das Ge richt einen Vorteil im Verkauf für die minderjährigen Kinder sieht oder nicht. Probleme ent stehen auch oft, wenn die ver erbte Liegenschaft kein Haus, sondern eine gemeinsame Eigentumswohnung der Eheoder Lebenspartner ist – selbst dann, wenn die Kinder schon volljährig sind. Gemäß den ge setzlichen Bestimmungen geht das Eigentum an dem Hälfte anteil des Verstorbenen auto matisch auf den überlebenden

Partner über und dieser muss den Kindern des Verstorbenen einen gewissen Ausgleichsan spruch in Geld ersetzen. Wenn dieses Geld nicht vorhanden ist, kann es eng werden. Zwar kann es Erleichterungen für den überlebenden Partner ge ben, wenn die Wohnung dem dringenden Wohnbedürfnis gedient und dieser auch einen Pflichtteilsanspruch nach dem Verstorbenen hat. Die Erfah rung zeigt aber, dass diese ge setzliche Regelung bzw. über haupt die gesetzliche Erbfolge oft nicht den individuellen Be dürfnissen entspricht.

DIE

PATCHWORKFAMILIE

Besonders problematisch kann es werden, wenn noch ein außereheliches Kind oder ein Kind aus einer vorigen Ehe in einem anderen Fami lienverbund lebt, aber natür lich genauso erbberechtigt ist.

Dieses hat ebenfalls Anspruch auf einen gewissen Anteil am Haus oder der Wohnung. In Zeiten von Patchworkfamilien heutzutage ist das fast schon ein Regelfall.

ratung und dem fairen Aus gleich aller Interessen schon vor dem Erbfall für Klarheit sorgen kann.

AUSGLEICH DER INTERESSEN

Und wie ist sichergestellt, dass der Notar auf die In teressen aller Beteiligten achtet? Marcella Handl hebt an dieser Stelle die Berufsvorschrif ten für Notare hervor: „Der Notar ist schon von Gesetzes wegen zur Objek tivität und Allparteilichkeit verpflichtet. Er muss auf den Ausgleich der Interessen der ganzen Familie und sohin auch der Kinder aus früheren oder außerehelichen Bezie hungen achten.“

Es sind diese Momente und Situationen, in denen ein No tar mit einer eingehenden Be

KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

Der Weg zu einer ersten Beratung in einem Notariat ist un kompliziert. Nähe zu den Klienten und emotionale Kompetenz sind dabei von entscheidender Bedeutung. Daher wird ein ers tes Gespräch zur Orientierung über die anstehenden Fragen und Probleme in der Regel auch kostenlos geführt. Innerhalb von nur 20 Minuten werden die Vermögenssituation und die Erbsituation durchleuchtet und mögliche Gefahrenmomente aufgezeigt. Da nach kann die Entscheidung über das weitere Vorgehen von den Interessenten getroffen werden. Für Termine stehen die Notarinnen und Notare in allen 82 steirischen Notariaten gerne zur Verfügung. Die Kontakte zu den Notariaten finden sich online auf notar.at und natürlich auch in diesem Ratgeber!

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Marcella Handl, Notariatskammer für Steiermark

TESTAMENT: WAS SIE WISSEN SOLLTEN

Bei einem Testament geht es um wirklich viel. Falsche Formulierungen oder nicht gut durchdachte Entscheidungen können unangenehme Folgen haben. Die Beratung im Notariat hilft, Fehler zu vermeiden. Dieter Kinzer, Präsident der Notariatskammer für Steiermark, dazu im Interview.

Derzeit haben nur rund 20 Pro zent der Österreicher ihren Nachlass durch ein Testament geregelt. Es ist jedoch sinnvoll, sich schon früh mit dem Thema auseinanderzuset zen, auch wenn es vordergründig keinen Grund zur Eile gibt.

Warum ist es prinzipiell empfehlenswert, ein Testament zu haben?

Dieter Kinzer: Eine rechtzeitige Vor sorge der persönlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten schafft Rechtsfrieden und verhindert somit Streit. So sind zumindest das Vermögen und das Auskommen der Familienmit glieder im Falle meines plötzlichen Able bens abgesichert. Das gilt aber nicht nur für das private Umfeld, sondern insbe sondere auch für Unternehmerinnen und Unternehmer bzw. Gesellschafter eines Unternehmens.

Welche Form muss ein Testament haben?

Im Rahmen der Erbrechtsreform 2017 wurden einige neue Formvorschriften festgelegt. Ein vollständig eigenhändig in leserlicher Handschrift – unter Anga

be von aktuellem Datum – geschriebenes Testament, das als letzter Wille erkennbar ist, ist zwar grundsätzlich noch immer formgültig. In der Praxis zeigt sich aber oft, dass gerade bei komplexeren Rege lungen das Ergebnis des selbst zu Papier Gebrachten gar nicht das ist, was der Tes tamentsverfasser eigentlich wollte. Da her ist es jedenfalls empfehlenswert, im Vorfeld eine rechtliche Beratung in An spruch zu nehmen, das Testament dann von einem Rechtsexperten aufsetzen und vor allem auch im Zentralen Testaments register registrieren zu lassen. So ein „fremdhändiges“ Testament muss in Ge genwart von drei gleichzeitig anwesenden Zeugen eigenhändig unterschrieben und mit einem eigenhändigen Zusatz des Tes tators versehen werden, dass die Urkunde seinen/ihren letzten Willen enthält.

Darüber hinaus müssen die Zeugen identifizierbar sein und nicht bloß unter schreiben, sondern neben der Unter schrift auch den Zusatz „als Zeuge“ eigen händig dazuschreiben. Eine begünstigte Person und/oder deren nahe Verwandte dürfen nicht als Zeugen fungieren. Wird eine Formvorschrift verletzt, kann das

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Dieter Kinzer, Präsident der Notariatskammer für Steiermark

Testament deshalb sogar ungültig und daher nichtig sein.

Sie empfehlen, ein Testament regelmäßig zu überprüfen. Warum?

Weil sich Lebensumstände oder auch die Rechtslage ändern können. Daher empfiehlt es sich, in solchen Fällen das Testament jedenfalls einer Überprüfung durch einen Rechtsexperten unterziehen zu lassen.

Wie sieht es aus, wenn der Verstorbene Schulden hatte?

Auch die Schulden eines Verstorbenen werden grundsätzlich mitvererbt. Man sollte daher im Rahmen der Rechtsbe ratung auch allfällige Verbindlichkeiten bzw. Schulden thematisieren.

Was passiert mit dem Vermögen, wenn kein Testament vorliegt?

Liegt kein (gültiges) Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Danach bekommt der Ehegatte beziehungsweise der eingetragene Partner ein Drittel, die Kinder zwei Drittel. Bei drei Kindern bei spielsweise erhält dann jedes Kind zwei Neuntel. Gibt es keine Nachkommen, erbt der Ehegatte beziehungsweise eingetrage ne Partner nur zwei Drittel, sofern es noch beide Elternteile des oder der Verstorbe nen gibt; die Eltern würden diesfalls je ein Sechstel neben dem Ehegatten bezie hungsweise dem eingetragenen Partner erben. Geschwister haben diesfalls aber keinen Erbanspruch mehr. Geschiedene Partner beerben einander ohnehin nicht. Eine Lebensgefährtin oder ein Lebens gefährte können nur dann erben, wenn

es sonst keinen gesetzlich erbberechtigten Verwandten mehr gibt.

Inwiefern unterstützt mich ein Notariat bei der Erstellung des Testaments?

Als vom Gesetz bestellte Gerichtskom missäre im Verlassenschaftsverfahren so wie aufgrund ihrer täglichen notariellen Tätigkeit kennen Notarinnen und Notare die Probleme, die im Zuge der Weiter gabe von Vermögenswerten auftreten können. Dieses Wissen ermöglicht dem Notar, bestmöglich zu beraten, sei es bei Übertragungen zu Lebzeiten, bei Vorsor gemaßnahmen für den Fall des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit oder auch bei einer Regelung von Erbangelegenheiten. Eine rechtzeitige Vorsorge der persönli chen, rechtlichen und finanziellen Ange legenheiten schafft Rechtssicherheit und verhindert Streit.

Ein Testament kann auch Bedingungen und Auflagen enthalten, um eine Ver pflichtung einzubinden oder das Erbe von einem gewissen Ereignis abhängig zu machen.

BEISPIELE:

Gültige Bedingung

„Mein Sohn erhält mein Wertpapier depot, wenn er sein Jusstudium abschließt.“

Gültige Befristung

„Meine Tochter erhält mit der Voll endung ihres 25. Lebensjahres meinen gesamten Schmuck.“

Gültige Auflage

„Mein Erbe hat für die Bestattung im Familiengrab aufzukommen und für die Grabpflege auf Friedhofsdauer Sorge zu tragen.“

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BEDINGUNGEN & AUFLAGEN

WER ERBT WIE VIEL?

Das Erbvolumen in Österreich steigt stetig an – laut Be rechnungen von 12 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf über 20 Milliarden im Jahr 2035. Das heißt, es wird immer mehr vererbt. Das bringt mit sich, dass sich immer mehr Menschen mit Fragen wie „Wer soll nach dem Tod berücksichtigt werden? Gibt es Vermögen, das man schon zu Lebzeiten weiter geben möchte? Und wer sind meine gesetzlichen Erben?“ be schäftigen.

Rund um Pflichtteile, die gesetzliche Erbfolge und Co. gibt es viele Irrtümer. Martin Lux, Vizepräsident der Notariatskammer für Steiermark, klärt die gängigsten auf.

IRRTUM 1

Es gibt keine Kinder, also erbt der Ehepartner alles.

Leben die Eltern des Verstorbenen noch, so erhält jeder noch lebende Elternteil ein Sechstel des Nachlasses. Sofern noch beide Elternteile leben, bekommt der Ehepartner somit nur zwei Drittel des Nachlasses! Vor der Erbrechtsnovelle 2017 hätten, sofern die Eltern bereits verstorben waren, auch die Geschwister noch ge erbt. Seit dem neuen Erbrecht steht Geschwistern, sofern es einen überlebenden Ehepartner gibt, allerdings kein Erbteil mehr zu.

IRRTUM 2

Lebensgefährten erben auch.

Lebensgefährten steht jetzt zwar ein außerordentliches Erb recht zu, erben können sie aber unter anderem erst dann, wenn es keine gesetzlichen Erben mehr gibt. Wer mit dem/der verstor benen Lebensgefährten/Lebensgefährtin drei Jahre in dessen/ deren Wohnung im gemeinsamen Haushalt gelebt hat, darf aller dings nach dessen/deren Tod nur ein Jahr befristet dort bleiben (sofern ihm kein Eintrittsrecht nach dem Mietrechtsgesetz hilft). Möchte man seinen Lebensgefährten/seine Lebensgefährtin ab sichern, sollte man daher unbedingt ein Testament zu seinen/ ihren Gunsten errichten.

IRRTUM 3

Ich kann meine Kinder jederzeit enterben.

Enterben bedeutet, dass einem Pflichtteilsberechtigten sein Pflichtteilsanspruch entzogen wird. Dafür müssen aber schwer wiegende Enterbungsgründe vorliegen, zum Beispiel wenn ein/e Pflichtteilsberechtigte/r eine schwere Straftat gegenüber dem/der Verstorbenen begangen hat.

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GESETZLICHE ERBFOLGE

ERBLASSER EHEPARTNER

Zur gesetzlichen Erbfolge kommt es, wenn kein oder kein formgültiges Testament errichtet wurde oder die darin bedachten Personen das Erbe nicht annehmen können oder wollen. Gesetzlich geerbt wird nach Linien, das heißt abhängig vom Grad der Verwandtschaft innerhalb einer Familie.

Kinder Enkel Urenkel Eltern Geschwister Nichten & Neffen Großeltern Tanten & Onkel Cousins & Cousinen

Urgroßeltern

Die Nachkommen des Verstorbenen, also seine Kinder, Enkel, Urenkel usw. Wenn alle Kinder noch leben, wird die Erbschaft unter ihnen geteilt. Kinder von vorverstorbenen Kindern erben den Anteil des vorverstorbenen Kindes anteilig.

Die Eltern des Verstorbenen und deren Nach kommen (Geschwister des Verstorbenen und deren Nachkommen).

Die beiden Großelternpaare des Verstorbenen und deren Nachkommen.

Die Urgroßeltern des Verstorbenen, jedoch nicht deren Nachkommen (Erbrechtsgrenze).

IRRTUM 4

Mit einer Schenkung zu Lebzeiten ist man alle Sorgen los. Wenn es nichts mehr zu erben gibt, weil ein Kind schon zu Lebzeiten z. B. die Eigentumswohnung und das zweite Kind nichts oder wertmäßig viel weniger bekommen hat, ist noch lan ge nicht alles erledigt.

Zu Lebzeiten getätigte Schenkungen innerhalb des enge ren Familienkreises werden nämlich auf das Erbe oder auf den Pflichtteil angerechnet. Dies hätte nur durch den Abschluss eines Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtvertrags zwischen dem „be nachteiligten“ Kind und dem/der Geschenkgeber/in verhindert werden können. Ein solcher Vertrag muss jedenfalls in Notariats aktform errichtet werden, um gültig zu sein.

IRRTUM 5

Der Pflichtteil muss sofort ausgezahlt werden.

Es ist gesetzlich möglich, Pflichtteile in Raten zu zahlen, sie können auch bis zu fünf Jahre – mit gerichtlicher Genehmigung sogar bis zu zehn Jahre – gestundet werden. Zu beachten ist da bei allerdings, dass im Falle der Stundung ab dem Todestag 4 % Zinsen pro Jahr anfallen.

IRRTUM 6

Es gilt immer das österreichische Erbrecht. Bereits seit Sommer 2015 ist die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft. Es zählt nicht mehr die Staatsangehörigkeit des Erblassers, son dern das Aufenthalts prinzip. Der letzte dauerhafte gewöhn liche Aufenthaltsort eines österreichi schen Staatsbürgers entscheidet, welches Recht anwendbar und welches Gericht zustän dig ist. Will man das ver hindern, sollte man in seinem Testament eine entsprechende Rechtswahl treffen. Wählbar ist allerdings nur das Staatsangehörigkeitsrecht.

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Martin Lux, Vizepräsident Notariatskammer für Steiermark
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WIE EINE ERFOLGREICHE ÜBERGABE GELINGEN KANN

Zeitgerechte Planung ist gefragt, wenn es um das Thema Betriebsnachfolge geht. Denn eine gelungene Übergabe ist – gleich ob innerhalb der Familie oder extern – für den Unternehmer und dessen Familienangehörige wie auch für die Mitarbeiter von wesentlicher Bedeutung und eine der wichtigs ten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zukunft des Unter nehmens. „Viele Unternehmer machen sich zwar Gedanken über eine Übergabe des Unternehmens, jedoch erst, wenn sie kurz vor dem Pensionsantritt stehen“, weiß Paulus Halbauer. Sich erst ein bis fünf Jahre vor dem geplanten Rückzug mit der Übergabe zu beschäftigen, ist laut dem Notar eindeutig zu kurzfristig. „Punk te wie die Auswahl, das frühzeitige Einbinden des geeigneten Nachfolgers, eine vernünftige Trennung zwischen Privat- und Betriebsvermögen sowie die Vorbereitungen der eigenen Alters vorsorge erfordern einfach Zeit.“

DIE ERSTEN SCHRITTE

Eine der ersten Fragen, die man sich stellen sollte, ist: Wer wird der Nachfolger? Hierbei sollte zuerst innerhalb der Familie ge klärt werden, ob es einen oder mehrere Nachfolger gibt und ob dieser oder diese auch bereit sind und auch die Vorausset zungen mitbringen, in die unternehmerischen Fußstapfen des Vorgängers zu treten. Ebenso gilt es, die Form der Übergabe mitzubedenken. Soll das Unternehmen verschenkt oder ver kauft werden? Wie sind im Falle einer Schenkung „weichende“, pflichtteilsberechtigte Kinder zu berücksichtigen? Oder soll ein Verkauf an einen Mitarbeiter, Branchenkollegen oder andere In teressenten erfolgen? Entscheidet man sich für einen Verkauf, stellen aus Sicht der Beteiligten primär die Einigung auf einen für beide Seiten annehmbaren Kaufpreis und die Finanzierung des Kaufes die größten Herausforderungen dar. „Die Vorstel

Wolfgang

Paulus

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Generationenmanagement gehört mitunter zu den komplexesten Themen innerhalb eines Betriebes. Wie es trotzdem gelingen kann, erklären Wolfgang Schnabl und Paulus Halbauer von der Notariatskammer für Steiermark. Halbauer, Notariatskammer für Steiermark Schnabl, Notariatskammer für Steiermark

lungen von Käufer und Verkäufer liegen hierbei häufig deutlich auseinander“, weiß Wolfgang Schnabl aus der Praxis. Ist eine ein vernehmliche Festlegung des Kaufpreises nicht möglich, ist es sinnvoll, Experten beizuziehen, die eine Bewertung des Unter nehmens vornehmen. So kann eine mehr oder weniger objektive Basis für den Kaufpreis festgestellt werden. „Auch das Thema Haftung und Gewährleistung sollte mit einem professionellen Berater rechtzeitig analysiert und genau besprochen werden“, er gänzt Paulus Halbauer.

SCHRITT FÜR SCHRITT

Infolge der Übergabe muss der Übergeber bereit sein, Kompe tenzen an die Unternehmensnachfolger abzugeben und diesen somit die Möglichkeit geben, eigene Ideen zu entwickeln und umzusetzen. Nur durch einen geordneten Rückzug des Vorgän gers können die Nachfolger des Unternehmens das notwendi ge Standing bei Geschäftspartnern und Mitarbeitern erhalten.

Dazu Wolfgang Schnabl und Paulus Halbauer unisono: „Die nächste Generation muss die Möglichkeit bekommen, sich frei zu entfalten, sonst kann eine Übergabe in der Familie gleich unterbleiben.“

BETRIEBSÜBERGABE IM ÜBERBLICK

Die wichtigsten Tipps, die bei einer Betriebsübergabe zu beachten sind:

• Re chtzeitiger Beginn mit der Suche nach geeigneten Nachfolgern

• Passende Form (Verkauf, Schenkung) der Übergabe wählen

• Kaufpreis und Haftungen definieren

• B ei Übergabe innerhalb der Familie „weichende“ Kinder berücksichtigen. (Stichwort: Pflichtteil)

• Steuerliche Konsequenzen beachten

• Re chtzeitig rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden

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ÜBER SICH SELBST BESTIMMEN

Klare Verhältnisse schaffen und auch in Zukunft über sich selbst bestimmen – mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung sichern Sie sich ab.

Was passiert, wenn ich meine Entscheidungsfähigkeit ver liere? Wer würde für mich dann Entscheidungen treffen? Die Ver unsicherung ist gestiegen und Antworten werden gewünscht.

„Ein Gespräch über Orientierung, Si cherheit und die rechtlichen Möglich keiten zur Schaffung klarer Verhältnisse im Falle des Verlusts der Entscheidungs fähigkeit ist ein wesentlicher Schritt zur Mitbestimmung der eigenen Zukunft“, wissen Stephan Plankensteiner und Nico las Kotzmuth von der Notariatskammer für Steiermark.

Herr Plankensteiner, warum werden Vor sorgevollmachten und Patientenverfügun gen immer gefragter?

Stephan Plankensteiner: Gerade die Pandemie hat gezeigt, wie schnell man

von einem Ernstfall betroffen sein kann und wie fragil in manchen Fällen die eigene Gesundheit ist. Im Privatbereich liegt ein Hauptaugenmerk auf der Eigen vorsorge. Das betrifft unter anderem die Schaffung klarer Verhältnisse, an wen im Notfall Entscheidungen delegiert werden können.

Inwiefern kann man sich für den Ernstfall absichern?

DIE VORSORGEVOLLMACHT

Die Vorsorgevollmacht sorgt für den Fall vor, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist. Damit ist die Möglichkeit gegeben, im Vorhinein eine Vertrauens person zu bestimmen, die einen in bestimmten Angelegenheiten vertritt, sollte man die Entscheidungsfähigkeit (Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit) verlie ren. Damit kann einer allfälligen späteren Erwachsenenvertretung – früher nannte man das Sachwalterschaft – vorgebeugt werden. Die Vorsorgevollmacht wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert.

Nicolas Kotzmuth: Mit einer Vor sorgevollmacht oder einer Patientenver fügung kann man selbst bestimmen, wie die eigene Zukunft aussieht, auch wenn man nicht mehr Herr oder Frau seiner Entscheidungen sein kann. Neben dem Übertragen von diversen Aufgaben an eine Vertrauensperson kann beispielswei se auch verfügt werden, dass das Ableben nicht durch den langfristigen Einsatz le benserhaltender Maschinen hinausgezö gert werden soll. Es hilft, jetzt schon klare Verhältnisse für die Zukunft zu schaffen.

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Was wird in einer Vorsorgevollmacht ge regelt?

Kotzmuth: Mit der Vorsorgevollmacht – die bei einem Notar als Notariatsakt errichtet werden kann – bestimme ich selbst, wer mich im Falle des Verlusts meiner Entscheidungsfähigkeit vertre ten darf. Die von mir bestimmte Per son übernimmt dabei die Verpflichtung, mich bestmöglich zu vertreten, und hat Entscheidungen so zu treffen, wie ich sie selbst getroffen hätte. In der Vorsorgevoll macht selbst wird etwa die Vollmacht zur Regelung von medizinischen oder auch wirtschaftlichen Angelegenheiten erteilt. Auch die Frage, ob ich im Falle meiner Pflegebedürftigkeit eine Heim- oder lieber eine 24-Stunden-Pflege vorziehe, kann ich in meiner Vorsorgevollmacht regeln.

Und was regle ich in einer Patientenver fügung?

Plankensteiner: In einer Patienten verfügung kann ich bestimmte medizini

sche Behandlungen vorweg ablehnen. Die Patientenverfügung wird dann schlagend, wenn ich mich selbst nicht mehr äußern bzw. entscheiden kann. Zu beachten ist, dass die Patientenverfügung unter Mithil fe eines Arztes, der über die medizinischen Konsequenzen aufzuklären hat, zu errich ten ist. So eine Patientenverfügung ist dann für den Arzt für 8 Jahre verbindlich, wenn auch eine Rechtsbelehrung z. B. von einem Notar erfolgt ist. Eine Patienten verfügung kann auch insbesondere dann ergänzend zu einer Vorsorgevollmacht abgeschlossen werden, wenn die Bevoll mächtigten sich nicht imstande sehen, Entscheidungen über Leben und Tod zu treffen.

Lässt sich in einer Vorsorgevollmacht auch die Vermögensweitergabe im Ablebensfall regeln?

Plankensteiner: Nein. Die Vermö gensweitergabe nach dem Ableben ist in einem Testament zu regeln.

Wie kann ich mich bei einer Notarin oder einem Notar genauer informieren?

Kotzmuth: Aktuell gibt es in der Steiermark insgesamt 82 Notariate. Es empfiehlt sich, in einem dieser Notariate einen Beratungstermin zu vereinbaren, um die Details zu besprechen. So können dann die richtigen Maßnahmen getrof fen werden. Ein Erstgespräch ist hierbei kostenlos.

DIE PATIENTENVERFÜGUNG

In einer Patientenverfügung wird eine medizinische Behandlung vorweg abgelehnt. Einer verbindlichen Patientenverfügung muss ein ärztliches Aufklärungsgespräch vorausgehen und die Patientenverfügung ist dann vor einem Notar, Rechtsanwalt oder einer rechtskundigen Person der Patientenvertretung zu unterschreiben. Die Patientenverfügung wird ebenfalls im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert.

19 © MARIJA KANIZAJ
Stephan Plankensteiner und Nicolas Kotzmuth, Notariatskammer für Steiermark

ADRESSVERZEICHNIS

ÖFFENTLICHE NOTARIATE IN DER STEIERMARK

BRUCK-MÜRZZUSCHLAG

MAG. JÖRG JÄGER

Grazer Straße 15 • 8630 Mariazell

T: 03882/2411 F: 03882/2411-4 kanzlei@notar-jaeger.at www.notar-jaeger.at

DR. HELGA KAISER

Hoher Markt 3 8600 Bruck/Mur

T: 03862/51 430

F: 03862/56 069 office@notariat-bruck.at www.notariat-bruck.at

MAG. DIETMAR MÜHL

Wiener Straße 29/3 8605 Kapfenberg

T: 03862/28 800-0 F: 03862/28 800-9 office@notariat-kapfenberg.at www.notariat-kapfenberg.at

MAG. THOMAS REITER

Stadtplatz 2 8680 Mürzzuschlag

T: 03852/496 96 F: 03852/496 96 40 kanzlei@notar-reiter.at www.notar-reiter.at

DR. GUIDO SCHWAB

Wiener Straße 29/3 8605 Kapfenberg

T: 03862/28 800-0 F: 03862/28 800-9 office@notariat-kapfenberg.at www.notariat-kapfenberg.at

MAG. WOLFGANG STÜTZ

Hoher Markt 3 • 8600 Bruck/Mur T: 03862/51 430 F: 03862/56 069 office@notariat-bruck.at www.notariat-bruck.at

MAG. JOHANNES WEISSENBACHER, MBL

Hauptstraße 89 • 8650 Kindberg T: 03865/2632 F: 03865/2632-40 weissenbacher@notar.at www.notar-kindberg.at

DEUTSCHLANDSBERG

MAG. ULRIKE HOCHKOFLER

Fabrikstraße 4–6 8530 Deutschlandsberg T: 03462/2492 F: 03462/2492-16 notar@hochkofler.net

MAG. JOHANNES KOREN

Hauptplatz 16 • 8552 Eibiswald T: 03466/42 325-0 F: 03466/42 325-14 koren@notar.at www.notar-koren.at

MAG. HORST NEUHOLD Schulgasse 27 8530 Deutschlandsberg T: 03462/5444 F: 03462/5444-16 office@notar-neuhold.at www.notar-neuhold.at

MAG. WOLFGANG SCHNABL Sauerbrunnstraße 6 8510 Stainz T: 03463/2329 F: 03463/2329-15 office@notar-schnabl.at www.notar-schnabl.at

GRAZ

DR. GERALD ALBERER

Am Eisernen Tor/ Kaiserfeldgasse 2–4 • 8010 Graz T: 0316/84 84 20 F: 0316/84 84 20-42 gerald.alberer@notar.at www.grazer-notar.at

DR. BERNHARD FRIZBERG

Hans-Sachs-Gasse 3 8010 Graz T: 0316/81 31 00 F: 0316/81 31 00-7 notariat@notare-ffk.at www.notare-ffk.at

DR. BERND FÜRNSCHUß

Hans-Sachs-Gasse 3 8010 Graz T: 0316/81 31 00 F: 0316/81 31 00-7 notariat@notare-ffk.at www.notare-ffk.at

DR. DIETER KINZER

Hans-Sachs-Gasse 3 8010 Graz T: 0316/81 31 00 F: 0316/81 31 00-7 notariat@notare-ffk.at www.notare-ffk.at

DR. PETER KONRADT

Hamerlinggasse 6 8010 Graz T: 0316/82 72 62 F: 0316/82 72 62-4 peter.konradt@notar.at www.notariat-konradt.at

20

MAG. ROLAND KRAUSS

Hauptplatz 14 8010 Graz

T: 0316/82 15 35

F: 0316/82 15 35-17 office@notariat-hauptplatz.at www.notariat-hauptplatz.at

MAG. ULRIKE KRAUSS-MOGEL

Hauptplatz 14 8010 Graz T: 0316/82 15 35 F: 0316/82 15 35-17 office@notariat-hauptplatz.at www.notariat-hauptplatz.at

DR. HELMUT LENK

Hauptplatz 14 8010 Graz

T: 0316/82 15 35 office@notariat-hauptplatz.at www.notariat-hauptplatz.at

MAG. JOSEF LOIDL

Joanneumring 11 8010 Graz T: 0316/8009 F: 0316/8009-5 office@notar-loidl.at

MAG. MARTIN LUX Pestalozzistraße 3 8010 Graz T: 0316/8069 F: 0316/8069-11 office@notar-lux.at www.notar-lux.at

DR. HELMUT MERTH

Radetzkystraße 29 8010 Graz

T: 0316/82 77 17 F: 0316/82 77 17-4 notar.dr.merth@a1business.at www.merth-notar.at

DR. SONJA PICHLER Hamerlinggasse 8 8010 Graz T: 0316/300 113, 0316/82 34 15 office@notariat-pichler.at www.notariat-pichler.at

DR. WALTER PISK Raubergasse 20 8010 Graz

T: 0316/81 00 44-0 F: 0316/81 00 44-8 pisk.wenger@notariat-graz.at www.notariat-graz.at

MAG. ROLAND REICH Südtiroler Platz 7 8020 Graz T: 0316/71 32 81 F: 0316/71 30 44 notar@notariat-reich.at www.notariat-reich.at

MAG. URSULA THIER Sackstraße 6 • 8010 Graz T: 0316/81 60 81 F: 0316/81 60 81-6 office@notariat-sackstrasse.at www.notariat-sackstrasse.at

DR. PETER WENGER Raubergasse 20 8010 Graz T: 0316/81 00 44-0 F: 0316/81 00 44-8 pisk.wenger@notariat-graz.at www.notariat-graz.at

DR. BERND ZANKEL Kaiserfeldgasse 27 8010 Graz T: 0316/83 02 83 F: 0316/83 02 83-83 zankel@notar-graz.at www.notar-graz.at

GRAZ-UMGEBUNG

MAG. OLIVER CZEIKE Grazer Straße 8 8101 Gratkorn T: 03124/22 2 21 F: 03124/22 2 21-2 office@notar-czeike.at www.notar-czeike.at

MAG. ROBERT ESPOSITO Hauptstraße 147 8141 Premstätten T: 03136/55 653 F: 03136/55 653-55 esposito@notar.at

MAG. DANIELA GRAF Hauptplatz 4 8130 Frohnleiten T: 03126/20 400 F: 03126/20 400-20 office@notar-graf.at www.notar-graf.at

MAG. CHRISTOPH KANTE LL.M. Rupert-Schmid-Platz 1 8501 Lieboch T: 03136/62 883 F: 03136/62 883-99 office@notar-lieboch.at www.notar-lieboch.at

DR. ASTRID LEOPOLD Schmiedgraben 1 8062 Kumberg T: 03132/28 4 28 office@notarinkumberg.at www.notarinkumberg.at

MAG. CHRISTOPH LOHBERGER Hauptstraße 140 8301 Laßnitzhöhe T: 03133/33 200

F: 03133/33 200-11 office@notariat-lohberger.at www.notariat-lohberger.at

DR. RICHARD PFISZTER Hauptplatz 4 8401 Kalsdorf bei Graz T: 03135/55 550 F: 03135/55 550-40 notariat@pfiszter.at www.notar-pfiszter.at

MMAG. DR. CHRISTIAN REICH Dr.-Auner-Straße 22/2 8074 Raaba-Grambach T: 0316/90 99 00 F: 0316/90 99 00-99 kanzlei@notar-raaba.at www.notar-raaba.at

MAG. FRANZ RUZSICS Kärntnerstraße 518 8054 Seiersberg-Pirka T: 03126/34 10 10 F: 03126/34 10 10-34 office@notar-gs.at www.notar-gs.at

DR. WOLFGANG SUPPAN Brucker Straße 10 8101 Gratkorn T: 03124/23 0 23 F: 03124/23 0 23-5 office@notar-suppan.at www.notar-suppan.at

HARTBERG-FÜRSTENFELD

DR. WOLFGANG HACKL Hauptplatz 20 8240 Friedberg

T: 03339/22 203 F: 03339/22 203-4 office@notariat-hackl.at www.notariat-hackl.at

21

MAG. PAULUS HALBAUER

Hauptplatz 4 • 8280 Fürstenfeld T: 03382/51 651 F: 03382/51 651-6 office@notar-halbauer.at www.notar-halbauer.at

MAG. MARCELLA HANDL

Rochusplatz 3 • 8230 Hartberg T: 03332/650 55 F: 03332/650 55-21 office@notariat-handl.at www.notariat-handl.at

MAG. CHRISTOPH KÜNZEL

Stift 2 8250 Vorau T: 03337/4114 F: 03337/4114-15 office@notar-vorau.at www.notar-vorau.at

DR. CHRISTOPH RAIMANN

Michaeligasse 38 8230 Hartberg T: 03332/62 275 F: 03332/62 275-22 office@notariat-hartberg.at www.notariat-hartberg.at

MAG. KURT TEMM

Märzgasse 127 • 8225 Pöllau T: 03335/2241 F: 03335/2241-4 notar@temm.at www.temm.at

LEIBNITZ

DR. JOSEF ALTENBURGER

Karl-Morre-Gasse 12 8430 Leibnitz

T: 03452/83 100 F: 03452/83 100-14 notar@altenburger.at www.altenburger.at

MAG. MARKUS HUBMANN Unterer Markt 33 8410 Wildon T: 03182/3220-0 F: 03182/3220-85 info@notariatwildon.at www.notariatwildon.at

MAG. JÖRG MAITZ Hauptplatz 163 a • 8454 Arnfels T: 03455/8020 F: 03455/8020-6 kanzlei@notar-maitz.at www.notar-maitz.at

MAG. JÜRGEN PENDL Hauptplatz 22/Top 2 8430 Leibnitz T: 03452/71 334 F: 03452/713 34 - 15 office@notar-pendl.at www.notar-pendl.at

MAG. MICHAEL SPATH Leopold-Fessler-Gasse 2 8430 Leibnitz T: 03452/826 43 F: 03452/713 72 office@notar-spath.at www.notar-spath.at

LEOBEN

MAG. THEODOR GRÖßING

Hauptplatz 14 • 8700 Leoben T: 03842/42 182-0 F: 03842/42 182-42 office@notar-groessing.at

MAG. ALICE PERSCHA

Peter-Tunner-Straße 4 8700 Leoben T: 03842/43 293 F: 03842/43 293-3 office@notariat-leoben.at

MAG. SUSANNE WEICHSLER Parkstraße 11 8700 Leoben T: 03842/44 400 F: 03842/44 400-4 office@notar-weichsler.at www.notar-weichsler.at

LIEZEN

DR. HANS COLL Hauptstraße 56/Rathaus 8786 Rottenmann T: 03614/2566 F: 03614/2566-10 notariat@notar-coll.at www.notar-coll.at

DR. WOLFGANG ERHART Hauptplatz 40 8970 Schladming T: 03687/24 573 F: 03687/24 573-15 wolfgang.erhart@notar.at www.notarzuschladming.at

MAG. GEORG HUBMER Hauptplatz 57 8962 Gröbming T: 03685/22 318 F: 03685/22 318-21 georg.hubmer@notar.at www.notar-hubmer.at

DR. BRIGITTE KAMMERLANDER

Markt 32 8933 St. Gallen T: 03632/277 11 F: 03632/277 11-4 kammerlander@notar.at www.notar-kammerlander.at

MAG. MICHAEL PREIHS

Hauptstraße 26 8940 Liezen T: 03612/23 544 F: 03612/23 544-40 notariat@preihs.at www.preihs.at

DR. NINA RAICH Ischler Straße 65 8990 Bad Aussee T: 03622/52 0 59 F: 03622/52 0 59-4 office@notarin-raich.at www.notarin-raich.at

DR. PHILIPP SCHINDELKA Hauptplatz 2/2 8952 Irdning-Donnersbachtal T: 03682/22 449 F: 03682/24 170 philipp.schindelka@notar.at

MURAU

MAG. EUGEN KUNZFELD

Stadt 1 • 8832 Oberwölz T: 03581/8364 F: 03581/8364-4 eugen.kunzfeld@notar.at

MAG. KLAUS MAIER Schillerplatz 1 8850 Murau T: 03532/2262 F: 03532/2262-3

22

office@notar-maier.at www.notar-maier.at

MAG. CHRISTIAN PAIL

Hauptplatz 32 8820 Neumarkt i.d.Stmk. T: 03584/2353 F: 03584/2353-3 office@notar-pail.at www.notar-pail.at

DR. WALTER ZAVERSKY

Hauptplatz 10 8720 Knittelfeld T: 03512/82 012 F: 03512/82 012-22 office@notariat-knittelfeld.at

SÜDOSTSTEIERMARK

DR. CHRISTIAN FRÜHWIRTH

F: 03116/2626-14 office@kirchbachnotar.at

MAG. MICHAELA KÜNZEL-PAINSIPP Bürgergasse 40 • 8330 Feldbach T: 03152/4050-0 F: 03152/4050-77 notar@kuenzel.at www.kuenzel.at

MURTAL

DR. CHRISTINA BRODSCHILD

Hauptplatz 10 8720 Knittelfeld T: 03512/82 012 F: 03512/82 012-22 office@notariat-knittelfeld.at

MAG. BERTRAM HOFER

Herrengasse 19 8750 Judenburg T: 03572/82 490 F: 03572/85 233 office@hofer-pail.at www.hofer-pail.at

MAG. GERALD PAIL

Herrengasse 19 8750 Judenburg T: 03572/82 490 F: 03572/85 233 office@hofer-pail.at www.hofer-pail.at

DR. ANDREA STEINBERGER

Hauptplatz 19 • 8750 Judenburg T: 03572/44 0 55 F: 03572/44 0 55-4 office@notar-steinberger.at www.notar-steinberger.at

Langgasse 53 8490 Bad Radkersburg T: 03476/2311 F: 03476/3456 christian.fruehwirth@notar.at

MAG. JOCHEN HAIDER Nikolaiplatz 1 8480 Mureck T: 03472/2474 F: 03472/2474-24 kanzlei@notar-haider.at

DR. HARALD CLAUDIUS HANDL Hauptplatz 30/1 8330 Feldbach T: 03152/2269 F: 03152/2269-21 office@notar-handl.at www.notar-handl.at

MAG. VALENTINA HERK Grazerstraße 7 8350 Fehring T: 03155/5106 F: 03155/5106-16 kanzlei@notariat-herk.at

DR. JOHANNES KÜGERL Kirchbach 11 8082 Kirchbach i. Stmk. T: 03116/2626

MAG. KURT PAINSIPP Bürgergasse 40 8330 Feldbach T: 03152/4050-0 F: 03152/4050-77 notar@painsipp.at www.kuenzel.at

WEIZ

NOTARIATSSUBSTITUT MAG. NIKOLAUS DOHR Birkfelder Straße 11 8160 Weiz T: 03172/44 0 44 F: 03172/44 0 44-4 kanzlei@notar-dohr.at

MAG. GERFRIED FRIZBERG Hauptplatz 4 8190 Birkfeld T: 03174/4408 F: 03174/4408-25 notar@frizberg.com www.frizberg.com

DR. WERNER PAUGER

VOITSBERG

MAG. PAUL PARTHL Hauptplatz 34 8570 Voitsberg T: 03142/23 891 F: 03142/23 891-40 office@notariat-voitsberg.at

DR. GERD TÜCHLER LL.M. Hauptplatz 34 8570 Voitsberg T: 03142/23 891 F: 03142/23 891-40 office@notariat-voitsberg.at

DR. ELISABETH WINKELBAUER-HOHENBERG Rathausplatz 2–4 • 8580 Köflach T: 03144/3481 F: 03144/3481-6 office@notar-koeflach.at www.notar-koeflach.at

Weizer Straße 9 8200 Gleisdorf T: 03112/8383 F: 03112/8383-83 werner.pauger@ notariat-gleisdorf.at

DR. ARNO PICHLER Weizer Straße 9 8200 Gleisdorf T: 03112/8383 F: 03112/8383-83 arno.pichler@ notariat-gleisdorf.at

DR. ALEXANDER STARKEL Bismarckgasse 1 8160 Weiz T: 03172/5533 F: 03172/5533-5 kanzlei@notariat-weiz.at www.notariat-weiz.at

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BETRIEBLICHE PENSIONSZUSAGEN

Inflation, Krieg, Wirtschaftskrisen, Arbeitskräftemangel … Der Blick in die Zukunft stimmt momentan wenig optimistisch. Dennoch sollte man sich trotz oder vielleicht gerade aufgrund dieser wirtschaftlich volatilen Zeiten mit der Vorsorge für das eigene Einkommen während der Pensions-Lebensphase bzw. mit Pensionszusagen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.

Wie schon seit vielen Jahren beworben, stellt die be triebliche Pensionsvorsorge neben dem staatlichen Pensionssystem und der privaten Pensionsvorsorge eine dritte wichtige Säule der finan ziellen Absicherung während der Pensions-Lebensphase dar. Bis in die 1980er hinein beruhte die betriebliche Altersvorsorge vor allem auf direkten Leistungs zusagen des Arbeitgebers, was oft zu erheblichen finanziellen Belastungen des Unternehmens in der Auszahlungsphase der Be triebspension führte. Gleichzei tig stellte diese Ausgestaltung der Firmenpension für den Berechtigten auch ein gewisses Risiko dar, da die Pensionszahlungen an das Schicksal des Betriebes gekoppelt waren.

Durch die Einführung des Betriebs pensionsgesetzes im Jahr 1990 wurde für

die betriebliche Altersvorsorge ein neuer rechtlicher Rahmen geschaffen, welcher u. a. die Auslagerung der Pensionszusage an eine Pensionskasse oder Versicherung ermöglichte. Von dieser Möglichkeit wur de zunächst nur sehr zögerlich Gebrauch gemacht. In letzter Zeit erlangen betrieb liche Pensionszusagen jedoch wieder an Attraktivität, da sie in Zeiten von Arbeits kräftemangel und Arbeitgeberkonkur renz ein interessantes Instrument in der Personalstrategie darstellen.

Bei der Pensionszusage können zwei Ausgestaltungen unterschieden werden:

1) BEITRAGSORIENTIERTE PENSIONSZUSAGE

In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin regelmäßig einen bestimmten Betrag an eine Pensionskas se oder Rückdeckungsversicherung. Diese Beträge werden über die Laufzeit am Ka

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© KARL SCHROTTER
Eva Haase-Pietsch, Vorstandsmitglied der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

pitalmarkt veranlagt. Die Pensionshöhe unterliegt daher neben einem gewissen versicherungstechnischen Risiko auch einem Veranlagungsrisiko bzw. hängt von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab. Dass dieses Veranlagungsrisiko mitunter stärker ausgeprägt sein kann, zeigen die momentan volatilen Kapitalmärkte. Der Auszahlungsbetrag aus dieser Rückde ckungsversicherung bzw. Pensionskasse zum Zeitpunkt des Pensionsantritts stellt dann die Basis für die Pension dar.

Risiko trägt dabei der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin.

Gekoppelt werden diese Pensions zusagen meist mit dem Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitspension und eine Hinterbliebenenpension. Bei richtig ge stalteter Pensionszusage bietet diese Art der Leistungsentlohnung aufgrund der steuerlichen Begünstigung meist klare Vorteile gegenüber einer Gehaltserhö hung. Zu diesen Vorteilen zählen:

• Während der Ansparphase bleiben Einzahlungsbeträge für den Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin steuerfrei.

• Erst mit Auszahlung der Pension tritt Steuerpflicht ein, meist jedoch mit einem niedrigeren Steuersatz als während der Aktivphase.

2) LEISTUNGSORIENTIERTE

PENSIONSZUSAGE

Bei dieser Variante sagt der Arbeit geber bzw. die Arbeitgeberin bereits eine bestimmte Pensionsleistung zu und finanziert diese durch seine bzw. ihre Beiträge an die Pensionskasse bzw. Rückdeckungsversicherung. Das Veran lagungs- und versicherungstechnische

• Zahlungen an die Pensionskasse bzw. Rückdeckungsversicherung sind Be triebsausgaben (der Wertzuwachs in der Rückdeckungsversicherung ist jedoch ge winnerhöhend zu berücksichtigen).

• Lohnnebenkosten und Sozialver sicherung werden in der Aktivphase im Gegensatz zur klassischen Gehaltserhö hung vermieden.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Vorteile der Pensionszu sage neben der Auffüllung der drohenden Pensionslücke und steuerlichen Vorteilen wohl vor allem in der Bindung von Mit arbeiterinnen und Mitarbeitern an das Unternehmen und damit einhergehend dem Employer Branding bestehen.

Bei der Ausgestaltung der Pensionszu sage sollte jedenfalls auf die individuelle Situation des Unternehmens Rücksicht genommen werden. Sprechen Sie mit der Steuerberaterin oder dem Steuerberater ihres Vertrauens darüber!

25 © SHUTTERSTOCK

VERMÖGENSVORSORGE DURCH ERWERB VON IMMOBILIEN?

Vor dem Hintergrund geänderter weltwirtschaftlicher und europäischer Rahmenbedingungen hat die Investition in Immobilien besonders an Bedeutung gewonnen.

‚ Lage, Lage, Lage‘.“

Friedrich Möstl, Landesstellenpräsident der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Steiermark

In Zeiten prognostizierter Stagflation erscheint die Investition in Realwer te besonders attraktiv. Steigt die In flation, steigen in der Regel auch die Mie ten und die Kaufpreise der Immobilien. Vermögensvorsorge ist stets ein langfris tiges Projekt, so wie auch die Investition ins Immobilienvermögen. Vorzugehen ist nach dem altbewährten Immobilien selektionsprinzip „Lage, Lage, Lage“. Die Immobilie als Vorsorgeinstrument soll te jedenfalls gut vermietbar und im Be darfsfalle auch verkaufbar und belehnbar sein. Aber wie finde ich die richtige Im mobilie für mich? Tipp: Schauen Sie auf die Referenzliste der Immobilienunter nehmer und -berater. Vertrauen Sie den Erfahrenen!

Drei spannende Ausformungen von Im mobilienveranlagungen als Vermögens vorsorge kurz erläutert:

1.

BAUHERRENMODELLE

Bauherrenmodelle sind eine beliebte Ver anlagungsform in Immobilienvermö

gen. Das Ziel ist in der Regel die private Altersvorsorge. Sicherheit und Kapital erhaltung stehen für die Entscheidung an erster Stelle. Steuerersparnis durch 15telAbschreibung, Erhalt von Förderungen im Rahmen der Sanierung von Immo bilien und die Rendite durch den Miet ertrag und später durch die Veräußerung der Immobilie sind aber ebenso entschei dungsrelevant. Der Bauherr muss das Baurisiko und das Finanzierungsrisiko selbst tragen. Werden bereits erbaute oder fertig geplante Immobilien zwecks Ver mietung erworben, spricht man von „Vor sorgewohnungen“. Für diese gibt es keine speziellen steuerlichen Begünstigungen.

• D ER „KLEINE“ BAUHERR

Beim kleinen Bauherrenmodell werden in der Regel einzelne Wohnungen oder Einfamilienhäuser zwecks Vermietung errichtet und hergestellt. Die steuer liche Begünstigung besteht darin, dass Instandsetzungs- und Herstellungsauf wendungen in 15 Jahren abgeschrieben

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„Vorzugehen ist nach dem altbewährten Immobilienselektionsprinzip

werden können. Dadurch entsteht in der Ansparphase ein steuerlicher Verlust, der mit anderen Einkünften ausgeglichen werden kann. Innerhalb von 20 Jahren plus maximal drei Jahre Bauzeit muss durch eine Prognoserechnung ein Ge samtüberschuss der Einnahmen über die Ausgaben nachgewiesen werden.

• D ER „GROSSE“ BAUHERR

Beim großen Bauherrenmodell handelt es sich um Zinshäuser und Gewerbeim mobilien, die für die private Lebensfüh rung nicht geeignet sind. Man erwirbt Miteigentumsanteile an einer Immobilie oder Anteile an einer Kommanditgesell schaft, die eine Immobilie erwirbt und vermietet. Der Prognosezeitraum für den Gesamtüberschuss verlängert sich auf 25 Jahre plus drei Jahre Errichtungszeit. Zusätzlich zur beschleunigten Abschrei bung von Instandsetzungs- und Herstel lungsaufwendungen in 15 Jahren können bestimmte, im Rahmen der Anschaffung

der Immobilie entstandene, Aufwendun gen sofort abgeschrieben werden.

Bauherrenmodelle sollten nur dann er worben werden, wenn eine langfristige Behaltedauer und eine langfristige Fremd vermietung geplant ist. Eine mögliche Ei gennutzung sollte nicht vor Eintreten des G esamtüberschusses der Einnahmen über die Ausgaben angestrebt werden.

2. VORSORGEWOHNUNGEN

Das sind Wohnungen, die in der Regel ohne Förderungen und ohne steuerliche Begünstigungen zwecks Vermietung er worben werden. Neben dem Mietertrag spielt hier die potenzielle Wertsteigerung eine besondere Rolle. Die Kunst liegt daher in der Fantasie, wie sich die Lage der Immobilie in der Zukunft verändern wird.

3. TEILVERKAUF PRIVATER WOHNIMMOBILIEN

Ein in Deutschland schon verbreite tes Modell, hat nun auch den Weg nach Österreich gefunden. Hat man in seiner aktiven Erwerbszeit keine entsprechende Vermögensvorsorge geschafft, aber seine eigene Wohnimmobilie abbezahlt, kann man einen Anteil an seiner Immobilie an eine Verwertungsgesellschaft verkau fen. Man darf in seiner Immobilie aber weiterhin wohnen bleiben und zahlt für den Teil, den man nicht mehr besitzt, ein Nutzungsentgelt. Mit dem Verkaufserlös kann man seinen Lebensunterhalt oder Betreuungskosten decken. In Österreich wird das derzeit nur für Besitzer von Ein familienhäusern angeboten.

Für alle Entscheidungen, in Immobilien zu investieren oder sie zu veräußern, emp fiehlt sich, den Rat Ihres Steuerberaters bzw. Ihrer Steuerberaterin einzuholen. Diese unterstützen Sie bei Ihrer persönli chen Liquiditätsplanung, Risikoeinschät zung und Steuerplanung.

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© BARBARA MAJCAN, SHUTTERSTOCK

GEWINNBETEILIGUNG & MITARBEITERBINDUNG

Der bereits seit einer Zeit andauernde Arbeitskräftemangel hat den Steuergesetzgeber veranlasst, ein neues Mitarbeitergewinnbeteiligungsmodell zu schaffen, das im Jahr 2022 erstmalig angewendet werden kann. Auch Maßnahmen zur Abfederung der Teuerung wurden geschaffen.

Im Zuge der ökosozialen Steuer reform wurde die Mitarbeiterge winnbeteiligung ins Leben gerufen, wonach allen aktiven Mitarbeiter:innen im Betrieb ein Betrag von € 3.000 lohn steuerfrei ausbezahlt werden kann. Die Prämie wird vom Gesetz als Gewinnbe teiligung der Arbeitnehmer:innen am unternehmensrechtlichen Ergebnis vor Zinsen und Steuern des Vorjahres definiert. Die Begünstigung ist unter der Voraussetzung lohnsteuerfrei, als sie mit dem Vorjahresergebnis gede ckelt ist.

Weiters kann die Prämie von leis tungsbezogenen Parametern abhängig gemacht werden. Dabei ist zu beachten, dass sie allen oder einer bestimmten Gruppe von Mitarbeiter:innen wie z. B. gesamten kaufmännischen oder tech nischen Personal gewährt werden muss. Die Gewinnbeteiligung hat als zusätz liche Zahlung zu erfolgen. Sofern schon bisher eine Gewinnbeteiligung gewährt wurde, kann diese aber in eine Mitarbei

tergewinnbeteiligung umgewandelt wer den. Die Befreiung gilt bereits ab 2022 und bezieht sich für Auszahlungen im Kalenderjahr 2022 auf Unternehmens gewinne des Jahres 2021.

Die Mitarbeitergewinnbeteiligung wurde geschaffen, um Mitarbeiter:innen nachhaltig am Unternehmenserfolg par tizipieren zu lassen. Neben dieser durch aus attraktiven Mitarbeiterprämie wurde zeitlich wenig später die Teuerungsprämie geschaffen, um der derzeit anhaltenden Teuerung entgegenzuwirken. Im Gegen satz zur Mitarbeitergewinnbeteiligung ist die Teuerungsprämie bis zu einem Betrag von € 2.000 pro Mitarbeiter:in steuer- und lohnnebenkostenfrei. Die bis zur Höchstgrenze restlichen € 1.000 kön nen nur abgabenfrei ausbezahlt werden, wenn die Zahlung aufgrund einer lohn gestaltenden Vorschrift (z. B. aufgrund eines Kollektivvertrages, aufgrund einer KV-ermächtigten Betriebsvereinbarung, für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen) erfolgt. Abwei

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© MONIKA REITER
Klaus Gaedke, Vizepräsident der KSW Landestelle Steiermark

chend zur Mitarbeitergewinnbeteiligung muss die Teuerungsprämie zusätzlich in den Jahren 2022 und 2023 ausbezahlt werden und nicht üblicherweise ohne hin gewährt werden, was ein erheblicher Nachteil zur Gewinnbeteiligung ist. Die zwei Prämien kombiniert miteinander dürfen einen jährlichen Höchstbetrag von € 3.000 nicht übersteigen. Betriebe,

die bereits lohnsteuerfreie Gewinnbeteili gungen gewährt haben, können diese im Jahr 2022 rückwirkend als Teuerungs prämien behandeln.

Zusammengefasst wird für Mitarbei ter:innen die Auszahlung von Teuerungs prämien vorrangig sein, zumal diese zur Gänze von den Lohnnebenkosten befreit

sind. Auch eine Kombination der bei den Prämien in den Jahren 2022 und 2023 ist möglich und sollte im Einzelfall durchgerechnet werden. Durch die zeitli che Beschränkung der Teuerungsprämien auf die Jahre 2022 und 2023 wird die Mitarbeitergewinnbeteiligung voraus sichtlich erst im Jahr 2024 an Bedeutung gewinnen.

PRÄMIE TEUERUNGSPRÄMIE

Steuerfreiheit Grenze & Abgaben

€ 3.000,– für die Jahre 2022 und 2023 € 1.000,– von den € 3.000,– sind nur steuerfrei, wenn die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgt

Befreiung: LSt, DB, DZ, Kommunalsteuer und SV-Beiträge

Kriterien Keine

Besonderheiten Keine Deckelung

Bei der Zahlung muss es sich um eine zusätzliche Zahlung im Jahr 2022 und 2023 handeln.

MITARBEITERGEWINNBETEILIGUNG

€ 3.000,– ab 2022

Befreiung: LSt

Gruppenkriterium; die Beteiligung muss allen Arbeitnehmern oder zumindest bestimmten Gruppen wie bspw. technischem Personal gewährt werden.

Deckelung mit dem Betriebserfolg vor Zinsen und Steuern (EBIT).

Bei Vorliegen aller Voraussetzungen ist die Mitarbeiter g ewinnbeteiligung auf vor dem 01.01.2022 vereinbarte Vergütungen anwendbar.

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WERTVOLLE VORSORGE

Vermögen bedeutet Freiheit. Wie dieses aufgebaut und in weiterer Folge erhalten sowie vermehrt werden kann, weiß Sieglinde Klapsch, Leiterin Private Banking Graz Steiermärkische Sparkasse.

Vermögen bedeutet die Frei heit, jene Dinge zu tun, die in der jeweiligen Lebensplanung von Bedeutung sind. Ob Sie bereits über ein maßgebliches Vermögen verfügen oder ob mit konsequenter Strategie ein nachhaltiges Vermögen begründet wer den soll, mit der richtigen Beratung an der Seite geht dies leichter. Sieglinde Klapsch, Leiterin Private Banking Graz Steiermärkische Sparkasse, weiß mit ih rer jahrzehntelangen Expertise, auf was es dabei ankommt. „Wer möchte nicht Zeit und Geld für die schönen Dinge des Lebens haben? Darum gilt es gera de in Zeiten wie diesen, sich rechtzeitig G edanken um den realen Vermögens aufbau zu machen und rechtzeitig die Weichen für einen nachhaltigen Vermö gensaufbau und -erhalt zu stellen. Damit Sie für sich und Ihre Lieben den Lebens

standard schaffen, erhalten und beruhigt in die Zukunft schauen können.“

Frau Klapsch, warum ist gerade beim Vermögensaufbau die Aussage „Zeit ist Geld“ so wichtig?

Je früher mit der Geldanlage begon nen wird, umso besser – der Zinseszins effekt und die Wiederveranlagung der laufenden Erträge aus einer Veranlagung sind maßgebliche Erfolgsfaktoren. Wer die Erträge seiner Geldanlage wieder anlegt, hat die Chance, deutlich mehr mit seinem Kapital zu machen. Wie sagt schon ein Sprichwort: Der richtige Tag, um einen Baum zu pflanzen, ist heute!

Wo liegt der Fokus Ihrer Tätigkeit?

Im Private Banking der Steiermär kischen Sparkasse sind wir persönlicher A nsprechpartner und Wegbegleiter, der

umfassend und mit höchster Kompetenz darin unterstützt, Vermögen langfristig aufzubauen, abzusichern, zu erhalten und zu vermehren.

Was ist der erste Schritt zu einer nach haltigen Vermögensstrategie?

Eine erfolgreiche Veranlagung braucht zwei Dinge: Aufmerksam keit und Zeit. In ausführlichen Ge sprächen analysieren wir gemeinsam zuerst die Ist-Situation. Um den wei teren Weg festzulegen, möchten wir die Lebenssituation, die Erfahrungen und Kenntnisse im Veranlagungs bereich sowie die Wünsche hinsicht lich Renditeerwartung, Risikoneigung und Anlagementalität kennenlernen. Das Ergebnis aus diesen Gesprächen ist die Umsetzung einer persönlichen Anla gestrategie. Periodische Besprechungen

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und professionelles Reporting bilden die Basis, um die Vermögensstrategie syste matisch zu überprüfen, gezielt weiterzu entwickeln und an geänderte Bedürfnis se anzupassen.

D ie Inflation ist aktuell ein bestimmen des Thema – welchen Einfluss hat sie in puncto Vermögensaufbau sowie -absi cherung?

Um Vermögen real zu erhalten, muss der langfristige Anlageerfolg mindestens die Inflation abdecken. Die Sicherung der Kaufkraft ist besonders in Zeiten hoher Inflation eine große Herausfor derung. Die Zinserträge für risikoarme

Veranlagungen bleiben trotz aktuell steigender Marktzinsen unter der Teue rungsrate. Mit Aktien ist es langfristig über viele Jahrzehnte gelungen, einen deutlichen realen Vermögenszuwachs zu erreichen. Realer Vermögenserhalt und -zuwachs werden auch in Zukunft mög lich sein, erfordern aber langfristiges Denken und die Bereitschaft, kurzfristi ge Schwankungen zu akzeptieren.

Man muss also langfristig denken?

Kurzfristige Sicht beeinträchtigt langfristigen Anlageerfolg. Die Veranla gung seines oft hart und über Generatio nen aufgebauten Vermögens ist immer

mit Emotionen verbunden. Der laufende Blick auf die Entwicklung seines Kapi tals in Begleitung unzähliger guter oder schlechter Nachrichten und Meinungen macht die Versuchung groß, auf die ent sprechenden kurzfristigen Schwankun gen zu reagieren oder diese vorweg nehmen zu wollen. „Markettiming“ zu betreiben führt mit hoher Wahrschein lichkeit zu einer Verschlechterung Ihres A nlageerfolges!

Bietet eine breite Streuung eine größere Sicherheit?

Für den Anlageerfolg sind breit ge streute Investments essenziell. Das be

33 © ERWIN SCHERIAU
Sieglinde Klapsch, Leiterin Private Banking Graz Steiermärkische Sparkasse

deutet einerseits die Aufteilung auf ver schiedene Vermögensklassen wie Aktien, A nleihen, Immobilien oder Rohstoffe. Andererseits geht es darum, Wertpapiere von Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen und Ländern zu kombinie ren, um das unternehmerische Risiko auf möglichst viele unterschiedliche Ge schäftsmodelle zu verteilen. Nur durch eine breite Streuung ist es möglich, an einer sich sehr dynamisch verändernden Wirtschaft zu partizipieren, gleichzeitig Risiken zu minimieren und seine Anla geziele zu erreichen.

Das Investment selbst gestalten oder treu händig veranlagen lassen … was ist zu empfehlen?

Ob Sie Ihr Investment selbst gestalten und die Ideen in einem Beratungsport folio gemeinsam mit uns umsetzen oder Vermögen im Rahmen einer Vermögens verwaltung treuhändig veranlagen lassen möchten – für beide Wege gibt es gute Gründe. Gründe, die nur in einem persön lichen Gespräch ausgelotet werden kön nen.

Was ist, wenn etwas ist? Wie funktioniert eine sichere Vermögensweitergabe?

Gedanken darüber, was sein soll, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert, begin nen schon mit der Eröffnung eines Kontos oder eines Wertpapierdepots und mit der Überlegung, ob Mitinhaberschaft oder

Zeichnungsberechtigung das Richtige für Sie sind. Es stellen sich Fragen wie zum Beispiel: Wem ist das Vermögen zuzu ordnen? Was wollen Sie mit der Mitinha berschaft oder Zeichnungsberechtigung regeln? Welche steuerlichen und vermö gensrechtlichen Auswirkungen sind zu be achten?

Vermögensweitergabe ist immer auch ein sehr emotionales Thema. Wie kann man das am besten handhaben?

Es ist hilfreich, sich rechtzeitig damit zu beschäftigen und auch externe Hilfe von ExpertInnen in Anspruch zu nehmen. Eine frühzeitige Regelung der Vermögens weitergabe kann zu Sicherheit für beide

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Seit vielen Jahren ist das Private Banking der Steiermärkischen Sparkasse eine verlässliche Finanzpartnerin für kompetente Geldveranlagung und Vermögensaufbau.“

Kompetenz mit Erfahrung: Das Private-Banking-Team Graz der Steiermärkischen Sparkasse

Generationen führen. Vertrauensvolle Gespräche zwischen Jung und Alt helfen, über die finanziellen Aspekte hinaus die emotionale Bindung zu stärken.

Sprechen Sie das Thema aktiv bei Ihren KundInnen an?

Im Private Banking sehen wir es in unserer Verantwortung, unsere Kunden auch zum Thema Vermögensweitergabe zu sensibilisieren. Auch hier setzten wir einen Schwerpunkt. Um dabei immer auf dem letzten Wissensstand zu sein, ist dieses Thema ein ständiger Begleiter im Aus- und Weiterbildungsprogramm der Steiermärkischen Sparkasse. Ihr Priva

te-Banking-Berater fungiert als kompe tente Drehscheibe und Verbindungsstelle zu den erforderlichen Experten, wie Steu erberater, Notare oder Rechtsanwälte.

Familienvermögen erhalten bedeutet auch, die nächste Generation auf ihre Auf gabe vorzubereiten. Inwiefern unterstützt die Steiermärkische Sparkasse dabei als Partnerin?

Die Steiermärkische Sparkasse zählt zu den ältesten und erfahrensten Fi nanzinstituten Österreichs. Jahrelange Kundenbeziehungen – oft generations übergreifend – sprechen für das große Vertrauen in unser Haus. Im Private

Banking der Steiermärkischen Sparkasse profitieren KundInnen aufgrund der bald 200-jährigen Erfahrung von fundierter Beratung rund um die Vermögensanlage. Private Banking in der Steiermärkischen Sparkasse bedeutet Betreuung so umfas send wie in einer Privatbank, kombiniert mit dem Filialnetz des führenden Geld institutes der Steiermark. Wir offerieren ebenso spezielle Angebote und Lösun gen für in- und ausländische Investoren, Unternehmen, Privatstiftungen, Körper schaften mit speziellem Steuerstatus etc. Für Großanleger bieten wir individuelle Lösungen bis hin zur Auflage eines eige nen, individuellen Fonds an.

35 © ERWIN SCHERIAU

INVESTMENTS LANGFRISTIG DENKEN

Gutes Anlegen ist einfach und doch schwierig zugleich.

Auf was dabei zu achten ist, erklären Steuerberatungsprofi Philip Steinle und Investment-Experte Martin Foussek.

Steuereinfach, transparent und natürlich gewinnbringend – das wünscht man sich von einem In vestment. Martin Foussek und sein Team sicherten sich gerade erst einen Sonder preis für Innovation für Sunrise – einer App, mit der man unkompliziert Invest ments tätigen kann. Seit der Gründung steht ihnen Philip Steinle, Partner in der Grazer Steuerberatungs-Institution SBF, beratend zur Seite. Gemeinsam wissen sie, was es braucht, um effektiv investie ren zu können.

Wie schwierig beziehungsweise einfach ist gutes Anlegen?

Gutes Anlegen ist einfach und doch schwierig zugleich. Einfach, weil es be reits viele gute Anlagemöglichkeiten, gerade auch auf digitalen Kanälen, gibt. Schwierig deshalb, weil gutes Anlegen im Regelfall einen längeren Zeitraum benö tigt. Die Herausforderung besteht somit darin, das richtige Produkt zu finden

und dann einen Betrag zu wählen, den man langfristig nicht benötigt. Auch ist es wichtig – trotz der Gier und Angst, die gerne (multi-)medial verbreitet werden –, seiner Anlage über eine lange Zeit treu zu bleiben.

Worauf ist bei Geldanlagen generell zu achten?

Neben der bereits angesprochenen Ausdauer muss eine Geldanlage vor al lem verständlich für den Anleger sein. In A nlehnung an Warren Buffet sollte man „nichts kaufen, was man nicht versteht“. Darüber hinaus muss ein Anlageprodukt breit gestreut, kostengünstig und trans parent sein. Sehr oft hilft einem auch der Hausverstand, dieser sollte stets der erste Gradmesser sein.

Punkto Steuern: Was gilt es dabei zu be achten?

Bei inländischen Einkünften aus Ka pitalvermögen wird die Einkommen

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© SHUTTERSTOCK

steuer im Regelfall durch Steuerabzug erhoben. Dies bedeutet, dass die Kapi talertragsteuer von der depotführenden bz w. auszahlenden Stelle einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Für diese Kapitaleinkünfte ist da her eine Deklarierung im Rahmen der Steuererklärung nicht notwendig. Bei ausländischen Kapitaleinkünften ist dies hingegen nicht der Fall. Daher sollte auch darauf geachtet werden, dass das Anlage produkt „steuereinfach“ ist.

Allgemein betrachtet: Welche Rolle spie len Steuern beim Thema Vermögensauf bau?

L eider eine zentrale. Wie es der Co-Geschäftsführer von Sunrise, Thomas Niss, erst jüngst ausgedrückt hat, haben wir in Österreich eine junge Generation, die leider von Beginn an mit einer viel zu hohen Steuerbelastung zu kämpfen hat – sei es als Angestellter, als (Jung-)Unternehmer oder als langfristi

ger Anleger. Das ist als volkswirtschaft lich kritisch und gesellschaftspolitisch gefährlich zu sehen, gerade auch im Hin blick auf das derzeitige Pensionssystem.

Was unterscheidet Sunrise von anderen Investmentgesellschaften?

Sunrise ist eine europäische Invest mentgesellschaft, die Anlageprodukte und -services für langfristig ausgerich tete Privatanleger anbietet. Daher fokus siert sich Sunrise auf verständliche Anla geprodukte und bietet dem Privatanleger eine positive und transparente Anlage dienstleistung aus einer Hand. Damit ist Sunrise (leider) aktuell einzigartig in Europa.

Warum sollte man Sunrise nutzen?

Man sollte sich die Sunrise-App ein fach einmal anschauen, ob diese dann gefällt beziehungsweise das Interesse weckt, soll und muss jeder für sich selbst entscheiden. Sunrise ist für Privatanleger

gemacht und soll denjenigen Personen eine Investmentmöglichkeit bieten, die ihr Geld nicht mehr am Sparbuch par ken und jedes Jahr – bedingt durch die Inflation – massiv an Kaufkraft verlie ren möchten. Sunrise spricht genau diese langfristig und konservativ orientierte Zielgruppe an.

Welche Rolle spielt Nachhaltigkeit dabei? Nachhaltigkeit ist vielen Menschen sehr wichtig, natürlich auch Sunrise. Aber jeder Mensch versteht ein Stück weit etwas anderes darunter. Sunrise gibt daher zum Thema Nachhaltigkeit keine Meinung vor, sondern achtet auf jene der Sunrise-Community. Demzufolge gibt es – als erste Investment-Gesellschaft in Europa – ein Voting auf der Sunrise-App, über das zur Nachhaltigkeit der Unter nehmen in den Sunrise-Fonds abge stimmt werden kann.

www.sbf-wt.at www.meetsunrise.com

37 ©LIZZ KROBATH/PRONTOLUX, BEIGESTELLT
Dr. Martin Foussek, LL.M., Geschäftsführer Sunrise Mag. Philip Steinle, Gesellschafter SBF Steuerberatung OG

BEGLEITUNG IST VERTRAUENSSACHE

Seit über 115 Jahren hat sich die Grazer Bestattung ihren Grundwerten verschrieben:

Die Würde Verstorbener zu wahren und den Hinterbliebenen einen respektvollen Abschied zu ermöglichen.

Die Würde des Menschen ist auch im Tode unantastbar. Dieses Credo steht bei der Grazer Be stattung mit ihrer fast 120-jährigen Er fahrung Tag für Tag aufs Neue im Mittel punkt. Dafür sorgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dank bester Schu lung sehr einfühlsam und seriös auf die Bedürfnisse Hinterbliebener eingehen –und das rund um die Uhr, 7 Tage die Wo che. Von der Abholung bis zur Beisetzung der Verstorbenen werden die Angehörigen bei jedem Schritt begleitet.

UNTERSTÜTZUNG

IN SCHWEREN ZEITEN

Vom ersten Anruf weg übernimmt die Grazer Bestattung nicht nur die Kontakt aufnahme mit dem zuständigen Amts-

oder Distriktsarzt, sondern auch die wei tere Organisation. Das Herzstück dabei bildet das Aufnahmegespräch in einer der 12 Filialen. Hier werden die trauernden Angehörigen in Empfang genommen und der gesamte Ablauf in Ruhe erklärt. Man versucht, den Angehörigen Halt zu geben und herauszufinden, was von ihnen ge wünscht wird. ,G‘spür‘ für den Menschen ist der Garant für eine würdevolle Trauer feier.“ Die Trauerfeier selbst wird im Haus abgehalten. Alle Abläufe im Zeremonien saal, beispielsweise das Einspielen von Vi deo- oder Fotosequenzen sowie der Mu sik zum Gedenken an den Verstorbenen, werden bei der Verabschiedungsfeier vom Zeremonienmeister aus einem Regieraum zentral gesteuert. Alle Schritte, von der Verabschiedung über die Trauerfeier bis

hin zur Kremation, werden würdevoll und hochprofessionell durchgeführt.

ALTERNATIVE BESTATTUNGSFORMEN IM TREND

Urnenbeisetzungen und Baumbestattun gen sind voll im Trend. Auf dem groß zügigen Areal des stets gepflegten Ur nenfriedhofs, der eigene Parkplätze und A nbindung an die Öffis bietet, werden nicht nur bereits über 11.000 Urnengräber von der Friedhofsgärtnerei gepflegt. Seit Langem sind auch naturnahe Bestat tungsformen wie Baum- und Rasenbe stattungen mitten in Graz auf dem Grazer Urnenfriedhof möglich – immer öfter sind diese auch der „Letzte Wille“ von Verstor benen.

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG © GRAZER BESTATTUNG

für den Menschen ist der Garant für eine

„GRÜNE LUNGE“

DER STADT GRAZ

Jährlich werden am Friedhof neue Bäume gepflanzt. So ist der Friedhof mit seinen CO2-speichernden Holzarten ein wichti ger Faktor zur ökologischen Aufwertung. Die vielfältigen Biotopflächen wie Wiesenund Staudenflächen tragen ihren Teil zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Der Ur

nenfriedhof wird dadurch nicht nur zum Ort der Begegnung – letzte Ruhestätte und zugleich auch Naherholungsgebiet –, sondern erfüllt damit die gesellschaftli chen Forderungen nach mehr Natur und Grünraum in Graz. Zugleich bietet er die komplette Infrastruktur eines Friedhofs wie Andachtsplätze für Kerzen, befestigte Wege, WC-Anlagen und Gießbrunnen.

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BEVORZUGT

NACHHALTIG

Inflation, die Pan demie und der Krieg in der Ukrai ne – die letzten Jahre waren stark von He rausforderungen ge prägt. Dies hat unter anderem zur Folge, dass sich die jungen Steirer:innen immer mehr mit ihrer finan ziellen Vorsorge beschäf tigen, wie eine aktuelle Umfrage von UNIQA auf zeigt. Deutlich wird dabei auch das gestiegene Interesse an „Green Finance“: Mehr als die Hälfte (53 Pro zent) der jungen Steirer:innen würde bei ihrer finanziellen Vorsorge auf nachhalti ge Investments setzen. Knapp die Hälfte

würde dabei sogar Einbußen bei Ertrag oder Sicherheit in Kauf nehmen.

UNIQA Landesdirektor Johannes Rumpl hat sich intensiv mit dem Thema beschäftigt und weiß, was die junge Be völkerung beim Thema Vorsorge aktuell bewegt.

Herr Rumpl, inwiefern können Sie eine Veränderung im Finanzverhalten bei jungen Menschen beobachten?

ZUM UNTERNEHMEN

Die UNIQA Group ist eine der führenden Versicherungsgesellschaften in ihren Kernmärkten Österreich und Zentral- und Osteuropa (CEE). Rund 22.400 Mitarbeiter:innen und exklusive Vertriebspartner:innen betreuen in 18 Ländern knapp 16 Millionen Kund:innen. In Österreich ist UNIQA mit einem Marktanteil von rund 21 Prozent die zweitgrößte Versicherungsgruppe. www.uniqa.at

Johannes Rumpl: Beim wichti gen Thema Finanzvorsorge nimmt das „Vogel-Strauß-Verhalten“ ab, gerade jun ge Menschen stecken den Kopf nicht in den Sand – ganz im Gegenteil. Tatsäch lich beschäftigen sich heute 42 Prozent der Steirer:innen mehr mit finanzieller Vorsorge als noch vor zwei Jahren. Bei den jungen Steirer:innen (16 bis 29 Jahre) sind es sogar 50 Prozent der Befragten. Persönliche Verantwortung für die Zu kunft zu übernehmen, tritt immer mehr in das Bewusstsein der jungen Steirer:in nen. Auch wissend, dass diese Vorsorge für die Zukunft nicht ganz ohne Verzicht im gegenwärtigen Leben erfolgen kann.

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© OLIVER WOLF
KommR Johannes Rumpl, Landesdirektor UNIQA Steiermark
Eine neue Studie von UNIQA zeigt das große I nteresse junger Steirer:innen an grüner Finanzvorsorge.

Green Investments sind dabei besonders gefragt.

Die jungen Steirer:innen sind mit ihrem Interesse an nachhaltigen Invest ments im Bundesländervergleich ganz vorne dabei. Sie haben erkannt, dass sie mit ihren Investitionen nicht nur ihre eigene Zukunft, sondern die von uns allen positiv beeinflussen können.

Wie sieht es hinsichtlich des Vertrauens in Pensionen aus?

Aufgrund der wirtschaftlichen Herausforderungen schätzen Männer, Frauen und junge Menschen prinzipiell ihre fi nanzielle Situation in der Pension negati ver ein als noch 2021.

Welche Erwartungen haben junge Men schen in puncto Altersvorsorge?

Sechs von zehn gehen davon aus, in der Pension weniger Geld zur Verfügung zu haben als während ihrer berufstätigen Zeit. 46 Prozent glauben an eine schlech tere finanzielle Zukunft. Immer größer wird daher das Bewusstsein dafür, ab Mitte 20 mit dem Ansparen für die fi

nanzielle Altersvorsorge zu beginnen – in der Erwartung, einmal eine monatliche Zusatzpension von im Schnitt 150 Euro zu erhalten.

Hat Ihrer Meinung nach die Finanzbil dung in der Bevölkerung noch einen zu geringen Stellenwert?

Wir sehen, dass junge Menschen über durchschnittlich hohe Erwartungen bei der Höhe einer Zusatzpension haben. Dieser positive Blick in die Zukunft ist ein Privileg der Jugend und absolut un terstützenswert. Gleichzeitig braucht es einen Reality-Check, wie Finanzvorsorge funktioniert und welche monatlichen In vestitionen erforderlich sind, um entspre chende Zusatzpensionen zu finanzieren.

Dafür stehen natürlich die Berater:innen von UNIQA zur Verfügung. Gleichzeitig zeigt sich der Bedarf an einem breiten Angebot im Bereich der Finanzbildung, das schon in jungen Jahren beginnen sollte.

Wie früh?

Je früher, desto besser. Dieses Ziel verfolgen wir auch mit der Fortsetzung unserer myFuturegoals-Kampagne. Das Besondere dabei: Junge UNIQA-Bera ter:innen erklären jungen Menschen die Basics der Finanzvorsorge, damit sie sich künftige Ziele auch leisten können. Ganz konkret unterstützt ein Sparplan-Rech ner, aber auch das Thema Pensionsvor sorge wird beleuchtet.

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Vorsorge treffen – Wer kennt Ihre Wünsche besser als Sie selbst?

Was ist eine Bestattungsvorsorge?

Die Bestattungsvorsorge gibt Ihnen die Möglichkeit, Wünsche zu Ihrer Bestattung festzulegen, aber auch finanziell vorzusorgen. Mit einer Bestattungsvorsorge werden die Hinterbliebenen organisatorisch und finanziell entlastet und Sie haben das gute Gefühl alles bereits zu Lebzeiten geordnet und geregelt zu haben.

Warum ist es wichtig eine Bestattungsvorsorge zu machen?

Durch die Erfahrung im Aufnahmebereich und bei den Trauergesprächen stellt es sich oftmals heraus, dass die Hinterbliebenen über die Wünsche des Verstorbenen nicht Bescheid wissen. Über das Sterben zu sprechen ist nach wie vor noch ein Tabuthema. Hier kann eine Vorsorge eine große Erleichterung darstellen.

Was beinhaltet eine Bestattungsvorsorge?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Bestattung ganz nach Ihren Vorstellungen zu planen und inhaltlich festzulegen. Sie entscheiden ob Erd-, Feuer-, oder Naturbestattung, Sarg oder Urnenmodell, Ablauf der Trauerfeier und geben besondere Wünsche wie Musik, Texte und Trauerredner bekannt. Es besteht auch die Möglichkeit finanziell vorzusorgen. Ob über eine Bestattungsversicherung oder direkt bei der Bestattung.

Meine Empfehlung:

Wir beraten Sie gerne unverbindlich in einer unserer Filialen in der Steiermark oder bequem bei Ihnen zu Hause.

Eine Bestattungsvorsorge kann Ihnen im Leben ein befreiendes Gefühl geben alles geregelt zu haben. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit lenkt zusätzlich aber den Blick aufs Leben.

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Graz | Alte Poststraße 371 | 8055 Graz | T 050 199 6766

Knittelfeld/Leoben | Kärntner Straße 92 | 8720 Knittelfeld | T 050 199 6777

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Brucker Straße 22 | 8101 Gratkorn | T 050 199 6767

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Sieglinde Klapsch, Leiterin Private Banking

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