Nachrichten der Woche
20 Minuten Magdeburg Ausgräber Rainer Kuhn – Dom-Schatzgräber Seite 4
Lob in hohen Tönen Anerkennung für Musikschulen Seite 2
Land auf gutem Weg
Vertrag ist dingfest
Bilanz der Landesregierung Seite 3
Grafenhorst bleibt beim SCM Seite 4
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11. DEZEMBER 2010
1. JAHRGANG/ 49. WOCHE
Einsamer Eisbrecher hält Elbfahrrinne frei Winter erhält Einzug auf Elbe und Mittellandkanal Einsam tuckert der „Seebär“ auf der Elbe entlang. Der Eisbrecher schneidet mitten durch das schwimmende Eis eine Furche. Das Schiff hält die Fahrrinne für die Binnenschifffahrt frei. Doch von Lastkähnen ist weit und breit keine Spur. Auf der Wasserstraße tummeln sich derzeit keine Lastschiffe. Der Winter hat auch auf der Elbe und dem Mittellandkanal Einzug gehalten. Während auf den Autobahnen mit dem neuen Schneefall Verkehrschaos nach zahlreichen Unfällen regiert, bleiben die Flüsse verkehrsfrei. Neben dem „Eisbär“ sind drei weitere Eisbrecher auf den Wasserwegen rund um die Landeshauptstadt unterwegs. Vielleicht wäre es auf dem Fluss ganz friedlich, wenn auch auch die Eisbrecher ihre Fahrten einstellen würden. Doch Einsatzbefehl ist Einsatzbefehl. Also wird weitergefahren und die Elbe schiffbar gehalten, egal, ob nun Boote kommen oder nicht. Der Winter ist noch lang. So erhalten wenigstens die Eisbrecher die Illusion aufrecht, dass auf der Schiffe verkehren würden. (tw)
Nachrichten Harald von Bose bleibt Datenschützer
Finanzstreit der Geber- und Nehmerländer gen befreit. „Gleichwohl werden wir diese Unterstützung bis dahin noch brauchen, um auf eigenen Beinen stehen zu können. Auch das sollte im originären Interesse der Geberländer liegen.“ Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) will mit den Geberländern Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich klagen. Zugleich will er den Ländern, die Mittel erhalten, das Angebot machen, auf bestimmte Leistungen freiwillig zu verzichten. „Wir werden den Nehmerländern ein letztes Gesprächsangebot machen. Das beinhaltet einen freiwilligen Verzicht auf einen bestimmten Anteil der Gelder, die sie aus dem Länderfinanzausgleich erhalten“, sagte Mappus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Gibt es keine Einigung würde es eine Klage geben.
Sozialbeiträge unterschlagen OLG Naumburg bestätigte Urteil der Vorinstanz Von MICHAEL REIS Magdeburg (eb). Im Revisionsprozess um nicht gezahlten Mindestlohn hat das Oberlandesgericht Naumburg die Verurteilung eines Unternehmers zu einer Geldstrafe bestätigt. Damit wurde erstmals in Deutschland ein Unternehmer, der den vorgeschriebenen Mindestlohn nicht gezahlt hatte, wegen einer Straftat und nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt, wie ein Sprecher des Magdeburger Landgerichts am Donnerstag mitteilte. Das Landgericht hatte den 57-Jährigen im Juni zu 100 Tagessätzen von je zehn Euro verurteilt, da der Mann den Mindestlohn bewusst umgan-
gen habe, um seinen Gewinn zu maximieren. Er gilt nun als vorbestraft. Der Unternehmer hatte von August 2004 bis Januar 2006 Russisch sprechende Einwanderer als Gebäudereiniger auf Raststätten offiziell als sogenannte Mini-Jobber für Monatslöhne von 60 bis 170 Euro beschäftigt. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass die Reinigungskräfte pro Monat je 14 Tage in Zwölf-StundenSchichten arbeiten mussten. Damit habe der effektive Stundenlohn zwischen 1,79 Euro und weniger als einem Euro gelegen. Der gesetzliche Mindestlohn betrug zu dieser Zeit mindestens 7,68 Euro pro Stunde. Den Arbeitern hätte demzufolge ein Lohn von rund
1.290 Euro zugestanden. Das Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Nachprüfung des Urteils vom Juni 2010 keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hätte. Die Verteidigung war davon ausgegangen, dass die Reinigungskräfte lediglich zwei bis drei Stunden täglich putzen mussten und die restliche Zeit der Zwölf-Stunden-Schichten Bereitschaft oder Freizeit gewesen sei. Da der Verurteilte die Beiträge zur Sozialversicherung nur aus dem geringeren tatsächlich gezahlten Lohn und nicht aus dem Mindestlohn zahlte, ging das Gericht von einem Schaden für die Sozialversicherung in Höhe von rund 69.000 Euro aus.
Zoodirektor scheitert erneut vor Gericht Richter sah keinen vernünftigen Grund für Tötung der Tigerbabys Magdeburg (eb/gs). Wegen der Tötung von drei Tigerjungen im Jahre 2008 sind die vier Angeklagten um den Magdeburger Zoodirektor Kai Perret am Montag vom Landgericht Magdeburg verwarnt und unter Vorbehalt zu einer Geldstrafe verurteilt worden. In dem Berufungsverfahren sah es der vorsitzende Richter Dirk Sternberg als erwiesen an, dass für die Tötung der Tiger kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes vorlag. Der Direktor, ein Tierarzt und zwei weitere Mitarbeiter hatten im Jahr 2008 einvernehmlich drei nicht reinrassige sibirische Tigerbabys direkt nach der Geburt eingeschläfert und diese Tat mt der Ansicht, die Tiere
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Die Nachrichten aus Magdeburg
Erpressungsvorwurf gegen Mappus Magdeburg (dapd). SachsenAnhalts SPD hat das Ultimatum Baden-Württembergs zum freiwilligen Geldverzicht von Nehmerländern im Finanzausgleich als Erpressung zurückgewiesen. „Das ist hochgradig unseriös und hat in einer ernsthaften Debatte um die Austarierung der Staatsfinanzen zwischen den Bundesländern nichts zu suchen“, sagte die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landeschefin, Katrin Budde, am Donnerstag in Magdeburg. „Ob man es Ultimatum oder letztes Gesprächsangebot nennt, es bleibt politische Erpressung“, sagte Budde. Sie erinnerte daran, dass die Zuweisungen aus dem Solidarpakt II bereits stufenweise sinken und bis 2019 auslaufen sollen. Damit würden die Geberländer schon schrittweise von Belastun-
Jede Woche neu:
Der Wildbestand des sibirischen Tigers beläuft sich mittlerweile auf weniger als 500 Tiere. Zoodirektor Kai Perret verteidigte die Ansicht, die Tötung der Tigerbabys sei alternativlos gewesen.
wären für den Artenschutz wertlos gewesen verteidigt. Diese hätten den reinrassigen Tieren die knappen Plätze im Magdeburger Zoo weggenommen, so die Rechtfertigung. Richter Sternberg sah in den Bestrebungen des Zoos nach einer reinrassigen Zucht „keinen vernünftigen Grund, um weniger wertvolle, dafür aber völlig gesunde Tiere zu töten“. Zoodirektor Perret sagte vor Gericht, es habe keine Alternativen zur Tötung der Tigerbabys gegeben. Die Abgabe der Jungtiere an andere Zoos oder die Unterbringung im Magdeburger Zoo sei aus Platzgründen nicht möglich gewesen. Unter Tierschutzgesichtspunkten sei es besser gewesen, die Tiere zu töten, statt
sie unter tierschutzwidrigen Bedingungen zu halten. Dem widersprach Richter Sternberg. Zum Zeitpunkt der Tat habe die Möglichkeit bestanden die Tiere zumindest für zwei Jahre im Magdeburger Zoo unterzubringen. „Zudem diene es nicht unmittelbar dem Tierschutz, wenn ein Tier getötet wird“, so Sternberg weiter. Die Verteidigung kündigte an, vor dem Oberlandesgericht Naumburg in Revision gehen zu wollen. „Bei der Frage, ob ein vernünftiger Grund für die Tötung der Tiere vorlag, handelt es sich um eine grundlegende Rechtsfrage“, sagte Rechtsanwalt Raphael Deipenbrock, der Zoodirektor Perret vor Gericht vertrat.
Magdeburg (dapd). Harald von Bose bleibt Landesbeauftragter für den Datenschutz in SachsenAnhalt. Der Jurist, der seit 2005 im Amt ist, wurde am Donnerstag vom Landtag in Magdeburg wiedergewählt. Von den 87 abgegebenen und gültigen Stimmen votierten 76 Abgeordnete mit Ja, neun mit Nein. Zwei Abgeordnete enthielten sich. Notwendig für die Wahl war eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Von Bose war von der Landesregierung zur Wiederwahl vorgeschlagen worden. Er wurde 1955 in Hamburg geboren. Von 1991 bis 2005 arbeitete er als Referatsleiter in der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt.
Mann gesteht Mord an den Nachbarn Magdeburg (dapd). Ein 40-jähriger Mann hat am Donnerstag gestanden, seine Nachbarn in Magdeburg getötet zu haben. Die Leichen der 53-jährigen Frau und ihres 56-jährigen Lebenspartners waren im Oktober in einer Wohnung gefunden worden. Wie die Staatsanwaltschaft Magdeburg mitteilte, hat der Mann jedoch keine genauen Angaben zum Hergang der Tat gemacht. Der Beschuldigte ist britischer Staatsangehöriger und wohnte den Angaben zufolge eine Etage über der Wohnung der beiden Opfer. Der mutmaßliche Täter war nach dem Fund der Leichen zunächst nach Worms geflüchtet und hatte dort anwaltlichen Rat gesucht. Der Umstand, dass sich Täter und Opfer gut kannten, sowie das plötzliche Verschwinden des Nachbarn begründeten laut Staatsanwaltschaft den dringenden Tatverdacht gegen den Mann. Zum Motiv des mutmaßlichen Täters konnte die Staatsanwaltschaft noch keine Angaben machen.
Neue Verbindung für Berufspendler München/Magdeburg (dapd). Die Abiturprüfungen sollen bundesweit vergleichbarer werden. Dazu haben sich fünf Bundesländer auf konkrete Schritte für einen gemeinsamen Aufgabenpool in Deutsch und Mathematik geeinigt, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Daran beteiligt sind Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. „Wir wollen die Vergleichbarkeit beim Abitur stärken“, sagte der Präsident der Kultusministerkonferenz, Bayerns Bildungsminister Ludwig Spaenle (CSU). Damit ziehe man auch eine Konsequenz aus zehn Jahren PISA und anderen Studien, die ein Leistungsgefälle zwischen den Bundesländern gezeigt hätten. Der Aufgabenpool könnte in dreieinhalb Jahren erstmals genutzt werden. Man hoffe, dass sich noch weitere Bundesländer daran beteiligen.