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2-G Gesetz: Pro und Contra

Regierung empfiehlt ein JA zum 2G-Gesetz

Bei der Abstimmung zum 2G-Gesetz geht es nicht um die Frage, ob Liechtenstein aktuell wieder den Zugang zu gewissen Betrieben und Institutionen auf Personen mit gültigem Zertifikat beschränkt. Derzeit besteht angesichts der epidemiologischen Lage und der Auslastung der Spitäler überhaupt kein Anlass, Massnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie zu ergreifen.

Tatsache ist aber, dass sehr ansteckende Virusvarianten in Umlauf sind und trotz einer abnehmenden Tendenz relativ hohe Fallzahlen zu verzeichnen sind. Niemand weiss, was Herbst und Winter bringen. Die Regierung ist zuversichtlich, dass keine weitgehenden Massnahmen zur Pandemiebekämpfung notwendig sein werden. Die Pandemie hat aber gezeigt, dass es besser ist, auf unvorhergesehene Entwicklungen vorbereitet zu sein und sich nicht in Sicherheit zu wiegen.

Grundlage für Einführung von 2G schaffen Es wird einzig darüber abgestimmt, ob Liechtenstein die Möglichkeit haben soll, 2G einzuführen, falls sich die Schweiz zur erneuten Einführung einer 2G-Regelung gezwungen sieht. Diese Situation würde in der Schweiz nur dann eintreten, wenn das Gesundheitswesen aufgrund vieler Covid-19-Infektionen und schwerer Verläufe an seine Grenzen stossen sollte.

Wenn Liechtenstein in der beschriebenen Situation keine gesetzliche Grundlage für 2G hätte, wären allenfalls striktere Massnahmen als in der Schweiz notwendig, da Liechtenstein vom Gesundheitswesen der Schweiz direkt abhängig ist. Es ist möglich, dass dann wieder weitgehende Schliessungen verhängt werden müssten. Das würde eine paradoxe Situation nach sich ziehen: Während in Liechtenstein Restaurants, Museen und Veranstaltungsstätten geschlossen wären, könnten Inhaber eines gültigen Zertifikats aus Liechtenstein in der Schweiz solche Einrichtungen besuchen. Darunter leiden würden vor allem Gastronomiebetriebe und Veranstalter in Liechtenstein, die im Gegensatz zu ihren Kollegen jenseits des Rheins schliessen müssten.

Warum braucht es ein 2G-Gesetz? Zwischen dem 18. Dezember 2021 und dem 17. Februar 2022 galt in Liechtenstein die 2G-Regelung. Der Zugang zu Restaurants, Bars, Veranstaltungen sowie Kultur-, Sport-, Freizeit- und Unterhaltungsbetrieben war in dieser Zeit also nur für Personen mit einem gültigen Impf- oder Genesungszertifikat möglich. Diese Einschränkung wurde vor dem Hintergrund rekordhoher Covid-19-Infektionszahlen, überlasteten Spitälern und Intensivstationen sowie ähnlicher Regelungen in den Nachbarstaaten eingeführt.

Der Staatsgerichtshof bestätigte, dass die Voraussetzungen für die Einschränkung von Grundrechten – öffentliches Interesse und Verhältnismässigkeit – angesichts der epidemiologischen Lage gegeben waren. Gleichzeitig hat er entschieden, dass die 2G-Regelung keine ausreichende gesetzliche Grundlage hatte. Diese Lücke soll mit dem vorliegenden Gesetzesartikel geschlossen werden.

Gesellschaftsminister Manuel Frick

Herbst und Winter dank einer gewissen Immunität in der Bevölkerung durch Impfungen und überstandene Infektionen regional keine weitgehenden Massnahmen zur Pandemiebekämpfung notwendig sein werden. Die Wiedereinführung der 2G-Regelung kommt nur dann infrage, wenn keine milderen Massnahmen möglich wären. Eine Einführung wäre ausserdem gemäss Gesetzesvorlage nur möglich, wenn die Schweiz eine 2G-Regelung beschliessen würde. Zusammenfassung der Argumente Zusammenfassend empfiehlt die Regierung ein Ja zum vorliegenden Gesetz, um ein allfälliges Regelungsgefälle zur Schweiz zu vermeiden, um im Anlassfall keine strengeren Massnahmen als die Schweiz ergreifen zu müssen und um die Handlungsfähigkeit bei einer Verschärfung der Pandemie zu bewahren.

NEIN zum 2G-Gesetz

«Um so etwas wie die Wirksamkeit einer Massnahme geht es hier eben genau nicht sondern rein um die Möglichkeit ...» (Manuel Frick, TV-Podiumsdiskussion zu 2G) Gemäss Aussage von Manuel Frick in der Podiumsdiskussion vom 24. August 2022 ist nicht die Wirksamkeit von 2G entscheidend, sondern die «Möglichkeit», also der Handlungsspielraum. Sein angeführter Hintergrund sind der Zollvertrag und fehlende Intensivbetten im Land. Dies ist keine Grundlage für derartig tiefgreifende Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft.

Zollvertrag lässt Ungleichgewicht zu Die Argumente der Regierung sind nicht stichhaltig: Gemäss dem Urteil des StGH beinhaltete 2G keinen Impfzwang, doch der Impfdruck wurde erhöht und das Gefühl der Ausgrenzung verstärkt. Es wurde auch festgestellt, dass «... die liechtensteinischen den schweizerischen COVID-Massnahmen in der Wirkung einigermassen entsprechen müssen». Sie müssen nicht identisch sein, sondern in der Wirkung gleich oder besser.

MiM legt den Fokus auf spezifischen Schutz der Risikogruppen und empfiehlt Nutzen gegenüber Schäden abzuwägen.

Nachteile von 2G: • Geimpfte und Genesene können infiziert sein, das

Virus (insbesondere Varianten) weitergeben und erkranken. wenn alle getestet sind.

• Die Gesellschaft wird gespalten.

• Die ausgeschlossene Bevölkerung (nicht Geimpfte und

Personen mit abgelaufenem

Zertifikat) wird in ihrer sozialen Teilhabe beschnitten und der Diskriminierung ausgesetzt.

Vorteile von 2G: • Personen die geimpft oder genesen sind, müssen sich für die Teilnahme am öffentlichen Leben nicht testen lassen.

Wie effektiv ist 2G Auf einem Grossteil der COVID-19-Studien (Delta-Variante) basierende Berechnungen zeigen hinsichtlich der Effektivität von 2G und vergleichbaren Regelungen einen NNE-Wert von 1000. Mindestens 1000 ungeimpfte Personen müssten vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden, um eine

Kevin Marxer

SARS-CoV-2-Infektion zu verhindern. Gleichzeitig sind empfindliche Schäden anzunehmen.

(Vgl.: Evaluation der Rechtsgrundlagen und Massnahmen der Pandemiepolitik. Hrsg. Sachverständigenausschuss des deutschen Bundesgesundheitsministeriums, S. 77.) In welchen Lebensbereichen ist ein Ausschluss von 1000 ungeimpften Personen überhaupt möglich, um eine Person vor einer SARS-CoV-2-Infektion zu schützen? 2G gleicht eher einer Brechstange und liefert einen geringen Effekt bei hohem Schaden.

Zertifikate verlieren Gültigkeit Laut Frick hat der Booster kein Ablaufdatum, und er ist überzeugt, dass sich daran in der nächsten Zeit nichts ändern wird.

Parallel dazu äussert sich aktuell in Deutschland Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hinsichtlich einer geplanten Masken- und Testbefreiung folgendermassen: «Das heisst, mindestens die dritte oder eine weitere Impfung darf höchstens drei Monate zurückliegen.»

(o.V.: Trotz Booster – Corona-Impfung ab Herbst bald alle drei Monate? In: https://www.mdr.de/ brisant/corona-auffrischungsimpfung-104.html)

Mehr Selbstverantwortung Im Falle einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems setzt das Konzept der MiM-Partei neben den bekannten Massnahmen wie Abstand und Hygiene auf den Einsatz zugelassener Medikamente bei Erkrankung, frühzeitige Prävention und auf ein differenziertes System für das Testen mittels geeigneter Nachweisverfahren – abgestimmt auf die spezifischen Umgebungsbedingungen (Pflegeeinrichtungen, Spitäler, Restaurants etc.). Eine fundierte Datenlage ist dringend erforderlich.

Öffentliche Debatte jetzt möglich Ziel muss es sein, eine öffentliche Debatte zum 2G-Gesetz zu führen. Dies wurde durch das Referendum möglich.

Bei der Argumentation der Regierung scheint der wissenschaftliche Hintergrund nicht im Vordergrund zu stehen, denn laut Frick geht es nicht um die Wirksamkeit dieser Massnahme.

Mehr Informationen und alle Quellenangaben: www.mim-partei.li/referendenvolksabstimmungen

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