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polit:zeit
08/2020
Emotionale Einbürgerungshürde steht zur Abstimmung Seit Jahren hat sich die Freie Liste den Verzicht auf den Verzicht auf die Fahnen geschrieben, nämlich jenen auf die angestammte Staatsbürgerschaft im Falle einer Einbürgerung. Vereinfacht wird die Gesetzesänderung, die in drei Wochen zur Abstimmung kommt, oft als «doppelte Staatsbürgerschaft» bezeichnet. Dies ist einerseits richtig, andererseits aber auch zu kurz gegriffen, wie die Gegenposition von Rechtsanwalt Ralph Wanger deutlich macht.
Seit Jahren hat sich die Freie Liste den Verzicht auf den Verzicht auf die Fahnen geschrieben, nämlich jenen auf die angestammte Staatsbürgerschaft im Falle einer Einbürgerung. Vereinfacht wird die Gesetzesänderung, die in drei Wochen zur Abstimmung kommt, oft als «doppelte Staatsbürgerschaft» bezeichnet. Dies ist einerseits richtig, andererseits aber auch zu kurz gegriffen, wie die Gegenposition von Rechtsanwalt Ralph Wanger deutlich macht. Im Dezember 1999 und im März 2000 befasste sich der Landtag mit der Gesetzesvorlage zur erleichterten Einbürgerung alteingesessener Ausländer. Bereits damals stand die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft zur Debatte. Vor der zweiten Lesung hielt die Regierung in ihrer Stellungnahme jedoch fest, dass am Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft festgehalten werden soll, «um der erleichterten Einbürgerung (…) im Rahmen einer Volksabstimmung zum Durchbruch zu verhelfen». Diese Abstimmung fand am 18. Juni 2000 statt und 15 Stimmen gaben am Ende landesweit den Ausschlag für das neue Gesetz. Offenbar lag die Regierung mit ihrer Vermutung damals also richtig. 20 Jahre später scheint der Landtag zu glauben, dass nun aber die Zeit gekommen ist zu sein, die doppelte Staatsbürgerschaft im Falle einer Einbür-
gerung aufgrund langjährigen Wohnsitzes, Eheschliessung oder Abstimmung zu ermöglichen. Zumindest für EWR-Bürger und Schweizer – vorausgesetzt natürlich, diese Staaten erlauben die doppelte Staatsbürgerschaft selbst. Damit soll eine emotionale Hürde fallen, die manche Einbürgerungswillige von diesem Schritt abhält, obwohl sie die anderen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
«Verzichtserfordernis bedauerlich» Den Stein erneut ins Rollen gebracht hat die Freie Liste mit einer Motion aus dem Jahr 2015. «Dazu bewogen haben uns im Wesentlichen zwei Dinge. Zum einen, dass es Personen
Die Vorlage ist ein Kompromiss und um diesen zu erreichen, haben wir viel Herzblut investiert. Europa wächst je länger, desto mehr zusammen und Liechtenstein ist ein internationaler Werkplatz, der auf das Mitwirken von Menschen angewiesen ist. Thomas Lageder, Landtagsabgeordneter (FL)
mit Liechtensteiner Nationalität erlaubt ist, weitere Staatsbürgerschaften anzunehmen, ohne ihre angestammte zu verlieren. Personen hingegen, die in Liechtenstein eingebürgert werden, wird genau das verwehrt. Das ist ein Widerspruch. Zum anderen kommt es bei der Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten für politische Ämter immer wieder vor, dass bestens integrierte Personen, von denen man wie selbstverständlich davon ausgeht, dass sie die liechtensteinische Staatsbürgerschaft besitzen, diese eben nicht haben. Der Hinderungsgrund dafür – und somit für eine Kandidatur – ist das Verzichtserfordernis bei Einbürgerung. Das ist bedauerlich», sagt Thomas Lageder, damaliger Motionär und nach wie vor einer der Vertreter der Freien Liste im Landtag. Er denke, dass die Zeit reif ist, die doppelte Staatsbürgerschaft zumindest für den EWR-Raum und die Schweiz zu erlauben. «Dies ist ein Kompromiss und um diesen zu erreichen, haben wir viel Herzblut investiert. Europa wächst je länger, desto mehr zusammen und Liechtenstein ist ein internationaler Werkplatz, der auf das Mitwirken von Menschen angewiesen ist. Es ist aus meiner Sicht folgerichtig, Personen unter den im internationalen Vergleich sehr restriktiven Einbürgerungsfristen partizipieren zu lassen. Es