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„Kein Hoppla-Hopp“
Legalisierung und Entkriminalisierung
Die neue Ampelregierung in Deutschland hat im Koalitionsvertrag den Startschuss zur Cannabis-Legalisierung abgegeben. Bisher haben sich SPD, Grüne und FDP allerdings noch nicht bewegt, es sind noch keine gesetzgeberischen Aktivitäten erkennbar. Das Gesundheitsministerium ist derzeit voll und ganz mit der Corona-Pandemie beschäftigt. Die Cannabis-Freigabe als Sprint oder Marathon?
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m Koalitionsvertrag heißt es: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften ein.“ Die Latte an die Politik ist damit eigentlich nicht so hoch gehängt. Einen genauen Start für den Verkauf in den Fachgeschäften will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nicht nennen. Er verweist auf Änderungen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG), die vom Bundesgesundheitsministerium unter Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebracht werden müssen. Der hat jetzt alle Hände mit Corona zu tun. So oder so: 175 Tage, also rund ein halbes Jahr dauert in Deutschland ein Gesetzgebungsprozess.
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Falls sich der Gesundheitsminister nicht aufraffen kann, steht der grüne Koalitionspartner bereit. Deren Cannabiskontrollgesetz (CannKG) wurde 2015 in den Bundestag eingebracht und 2017 mit den alten Mehrheiten der Großen Koalition abgelehnt. Dieser Gesetzentwurf, der lizensierte Fachgeschäfte und den freien Besitz von bis 30 Gramm für Privatpersonen vorsieht, könnte sehr schnell wieder eingebracht werden. „Die Prohibition ist gescheitert, das Cannabis-Verbot ist gefährlich“, sagt die drogenpolitische Sprecherin Dr. Kirsten Kappert-Gonther. Justizminister Buschmann stellt klar: „Wenn es Shops gibt, die Cannabis legal
verkaufen dürfen, dann muss es auch Produzenten geben, die das legal anbauen und vertreiben dürfen.“ Im Gesetz werde die Höchstgrenze festgelegt, die Erwachsene legal im Besitz haben dürfen. Wie andere Konsumprodukte werde Cannabis der Besteuerung unterliegen, so Buschmann. Als lizensierte Fachgeschäfte bringt Buschmann Apotheken ins Gespräch, lässt aber noch offen, ob der Kreis größer gezogen werde. Wichtig ist dem Justizminister die „erforderliche Sachkunde des Verkaufspersonals“. Es müsse in der Lage sein, „Auskünfte über die Produkte zu erteilen und riskantem Cannabiskonsum, insbesondere