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Sanieren, Renovieren und Umbauen
from Hausbauer 2023
by MetroComm AG
manche Architekten Leistungen aus einer Hand anbieten oder die einzelnen Gewerke koordinieren.
Hilfestellungen für den Bauherrn
Nützliche Informationen findet man in Fach- und Wohnzeitschriften, wo bereits abgeschlossene Projekte detailliert dargestellt werden. Als hilfreiche Adressen können sich Architektenverzeichnisse im Internet erweisen, auch Fachverbände helfen oftmals weiter. Wer den Architekten auch mit der Bauleitung beauftragen möchte, sollte nach einem Architekten in der Nachbarschaft Ausschau halten. So kann man sicher sein, dass er bei Problemen rechtzeitig auf die Baustelle kommen kann. Ausserdem ist es empfehlenswert, sich im Vorfeld mit den Referenzobjekten der möglichen Kandidaten zu beschäftigen. So kann man im Zweifelsfalle sehen, inwieweit die eigenen Vorstellungen mit dem Stil des Architekten übereinstimmen.
Der Generalunternehmer als erste Wahl
Sind die Bauprojekte umfangreicher, erhalten meistens Generalunternehmern den Zuschlag. Das ist vorteilhaft, da der Bauherr in diesem Fall nicht mit jedem einzelnen Handwerker einen Vertrag abschliessen muss. Diese Aufgabe übernimmt der Generalunternehmer. Er holt Angebote ein und erteilt Aufträge. Üblicherweise unterbreiten Generalunternehmer eine Offerte für ihre Leistungen zu einem festen Preis. Sie verpflichten sich vertraglich zu einem Fertigstellungstermin. In der Regel wird diese Vorgehensweise bei Fertig- oder Systemhäusern eingesetzt. Dann ist nur ein einziger Vertrag mit einem Generalunternehmer notwendig. Auch ein individuell mit einem Architekten geplantes Projekt kann an einen Generalunternehmer vergeben werden. In diesem Fall erarbeitet zunächst ein Architekt den Entwurf. Danach sorgt lediglich ein einziger Ansprechpartner für die nächsten Schritte. Meistens wird der Preis für die vereinbarten Leistungen vorgängig festgelegt. Wenn eine Mängelbehebung verlangt wird, übernimmt der Generalunternehmer die Verantwortung. Auch er haftet dafür, dass der ausgemachte Einzugstermin eingehalten wird. Ansonsten droht ihm je nach Vertragsbedingungen eine Konventionalstrafe. Ein Risiko für den Bauherrn kann bei dieser Vorgehensweise im Prinzip nur im Falle einer Insolvenz entstehen. Geht der Generalunternehmer bankrott, wird auch der Bau eingestellt. Bei der Generalunternehmer-Variante hat der Bauherr meistens kein Recht auf Mitbestimmung bei der Auswahl der Handwerker. Kann der Generalunternehmer allerdings die von ihm verpflichteten Handwerker nicht entlohnen, halten diese sich nicht selten am Bauherrn schadlos. Als Generalunternehmer bezeichnen sich übrigens auch viele Architekten und Bauunternehmer ohne die entsprechende Erfahrung. Es wird deswegen empfohlen,
Das Gewicht der Nebenkosten
Nebenkosten, die während des Baus anfallen, werden natürlich ebenfalls vom Bauherrn getragen. Deshalb sollten diese bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden. Alle Energie- und Vermessungskosten sowie die Versicherungsprämien und die Ausgaben für Hausanschlüsse und Aussenanlagen sind schon in der Planung vorzusehen. Zu den Nebenkosten zählen aber ausserdem Gebühren für die Erteilung der Baugenehmigung oder Gebühren und Honorare, die beim Kauf fertiger Häuser Maklern und Notaren zustehen. Wünscht man ein schlüsselfertiges Gebäude, empfiehlt es sich, die Klauseln für den Zahlungsplan im Vertrag aufmerksam durchzugehen.
ihre Referenzen im Vorfeld einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Am besten arbeitet man mit Unternehmen zusammen, die zum Verband Schweizerischer Generalunternehmer gehören. www.entwicklung-schweiz.ch
Bevor der Hausbau seinen Lauf nimmt
Das Vorprojekt wird in der Regel nach der Bauordnung im Massstab 1:200 oder 1:100 aufgesetzt. Dort sind alle Grundrisse, Schnitte und Fassaden verzeichnet. Dank dieses Dokuments kann man sich einen Überblick über die wichtigsten Raumgrössen, Abmessungen und Abstände verschaffen.
Steht der Innenausbau mit Stil und Preis in Einklang?
Sodann zeichnet der Architekt die Bauprojektpläne. Mithilfe der massstabsgetreuen Pläne werden die Grundlagen für eine planbare und überprüfbare Nutzung geschaffen. Ist-, Ideal- und Sollzustand werden dabei miteinander