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Home Staging Wie sich beim Verkauf Immobilien vorteilhaft in Szene
from Hausbauer 2023
by MetroComm AG
Bauherren müssen unbedingt an die Risiken denken, die einen solchen Hausbau begleiten. verglichen. Dadurch erhält man einen ersten Eindruck vom Erscheinungsbild des Hauses. In dieser Phase sollte ebenfalls überprüft werden, ob der Innenausbau mit Stil und Preis des Eigenheimes in Einklang steht. Ist soweit alles geklärt, werden die Bautechniken festgelegt. Danach bestimmt man die Materialien für Aussen- und Innenausbau. Ferner wählt man die Gebäudetechnik, wie Heizung, Sanitär und Elektro aus. Weiterhin geht es um das Energiekonzept, also um die Frage, ob Niedrigenergie oder Minergie infrage kommt. Schliesslich spricht man sich über die finanziellen Anforderungen ab. Dazu zählen die Anschaffungskosten für die Anlagen sowie laufende Kosten für den Unterhalt.
Ausschreibung, Publikation und Bewilligung
Die Bewilligungsbehörde veranlasst die öffentliche Ausschreibung, wenn das dreidimensionale, aus Metallstangen oder Winkellatten bestehende Baugespann zur Visualisierung des geplanten Gebäudes steht. Erst danach erfolgt die amtliche Publikation. Verstreicht die Einspruchsfrist ohne Einsprachen, steht der Bewilligung nichts mehr im Wege. Jetzt kann der Bauherr den Beginn der Arbeiten in die Wege leiten. Das sollte allerdings möglichst schnell erfolgen. Bewilligungen sind zeitlich begrenzt und je nach Gemeinde ein bis zwei Jahre nach ihrer Erteilung hinfällig. Als Baubeginn gilt das Einmessen des Schnurgerüsts. Auf jeden Fall müssen die Richtlinien in der Baubewilligung genau beachtet werden. Besteht der Wunsch nach Abweichung von den bereits genehmigten Plänen, muss vorgängig eine Revision beantragt werden.
Baubeschrieb und Kostenvoranschlag
Im Baubeschrieb werden alle Materialien, Konstruktionen und Farben festgelegt. Auch Angaben über Installationen und deren Ausrüstung sind dort verzeichnet. Die Qualität wird ebenfalls im Baubeschrieb verbindlich dargestellt. Geldmittel, die man pro Gewerk bereitstellt, gehen aus dem Kostenvoranschlag (KV) hervor. Der detaillierte KV bildet die Baukosten relativ genau ab. Dennoch sollte man stets mit einer Abweichung in einer Spanne von etwa drei bis fünf Prozent rechnen. Falls Überschreitungen oberhalb der Zehnprozentmarke liegen, ist der Bauherr nicht verpflichtet, diese Abweichungen ohne Weiteres zu akzeptieren.
Welche Rolle das Bauprogramm übernimmt
Aus dem Bauprogramm geht hervor, wie die Arbeiten bis zum geplanten Einzug zeitlich ablaufen müssen. Fortwährend muss kontrolliert werden, ob die einzelnen Vorgaben eingehalten werden. Gibt es Veränderungen, so müssen diese festgehalten werden. Bauherren und ihre Kreditinstitute ihrerseits finden im Finanzplan den Verlauf der Kreditzahlungen und mögliche Änderungen. Vor der Vereinbarung eines Werkvertrags findet eine Ausschreibung statt. Dafür übernimmt der Architekt oder
der beauftragte Experte die Verantwortung. Dieser Vertrag wird in mehrfacher Ausfertigung unterzeichnet, nachdem der Auftraggeber seine Entscheidung getroffen hat. Dem Finanzrapport, der als Ergänzung zum Kostenvoranschlag dient, kann man entnehmen, wie sich die Kosten auf der Baustelle in Wirklichkeit entwickelt haben. Abweichungen von KV und Finanzplan bedürfen der Genehmigung.
Wer kümmert sich um die Aufsicht der Bauarbeiten?
Die Bauarbeiten zu überwachen, zählt in der Regel zu den Verpflichtungen des Architekten oder des General- beziehungsweise Totalunternehmers. Trotzdem ist es ratsam, dass der Bauherr den Baufortgang ebenfalls im Auge behält. Die erste Etappe ist zu Ende, wenn der Bau abgenommen wird. Dann übernimmt der Hausbauer das Bauobjekt mit allen Pflichten und Rechten. Daher ist es wichtig, dass eventuelle Mängel in einem formellen Protokoll festgehalten werden. Wird Nachbesserungsbedarf festgestellt, muss dieser auch an dieser Stelle vertragsrechtlich geregelt werden. Diese Aufgaben kann der Bauherr an einen Bauexperten delegieren. Dieser Schritt ist auch aus einem anderen Grund naheliegend: Der Profi weiss, wo Schwachstellen liegen können. Er findet Mängel, die ein Laie übersehen würde, viel leichter heraus und kann sie plausibel begründen. Als Fehler sind oftmals etwa Messfehler, Risse oder schlechte Abdichtungen sowie unsachgemäss ausgeführte Dehnungsfugen zu bezeichnen. Solche Mängel erhöhen die Gefahr, dass Feuchtigkeit durch Dächer sowie Decken dringt und Wände und Böden durchnässt. Bei der Abnahme ist auch darauf zu achten, dass die Haustechnik richtig eingebaut ist.
Welche Versicherungen sind nötig?
Bauherren müssen unbedingt an die Risiken denken, die einen solchen Hausbau begleiten. Mögliche Unfälle und Schäden beim Bauverlauf sollten deshalb einkalkuliert werden. Denn auch bei sorgfältigster Planung können Risiken und Gefahren niemals vollständig ausgeschlossen werden. Wenn der richtige Versicherungsschutz schon bei Baubeginn gewährleistet ist, etwa in Form einer Bauwesenversicherung, kann man sicher sein, dass Schäden am Rohbau während der Bauzeit gedeckt sind. Der Versicherungsschutz kann beispielsweise dann beansprucht werden, wenn bei einem Unwetter ein Gerüst einstürzt und die Fassade beschädigt oder der Baugrund unerwartet einsinkt.
Zur Haftung für Schäden bei Drittpersonen
In der Regel haften Bauherren auch für Schäden, die Dritte im Verlauf der Arbeiten betreffen, etwa Nachbarn oder Besucher. Es handelt sich hier Kausalhaftungen, durch die der Bauherr selbst dann zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er gar keine Schuld trägt – wenn beispielsweise ein nicht ausreichend gesicherter Kran umstürzt und das Nachbarhausdach beschädigt. Der Ersteller des Gebäudes trägt nach dessen Errichtung und der darauffolgenden Übergabe an den Besitzer weiterhin Verantwortung. Es kommt immer wieder zu einem späteren Zeitpunkt zu Unstimmigkeiten, weil der Bauherr auf Baumängel gestossen ist. Dann bieten sich verschiedene Lösungen an. Eine Möglichkeit wäre, dass der zuständige Bauunternehmer die Beseitigung der Mängel freiwillig übernimmt. Erklärt er sich damit einverstanden, hält sich aber innerhalb der vereinbarten Frist nicht daran, dann kann der Bauherr den vereinbarten Preis reduzieren oder im Extremfall sogar den gesamten Vertrag nachträglich aufkündigen. Dass der Hausbau manchmal unangenehme Überraschungen bereithält, können wohl fast alle Hausbauer bestätigen. Es ist daher sinnvoll, sich möglichst früh mit SIA-Norm 118 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins zu beschäftigen. Dieses Normenwerk wird nicht nur breit angewendet, es sind dort auch anerkannte Baukunderegeln festgehalten.
Wie man sich optimal gegen Elementarschäden absichert
Welche verheerenden Schäden Naturgewalten hervorrufen können, hat sich in Sommer 2021 vor allem im Westen Deutschlands gezeigt. Die Schweiz ist einigermassen glimpflich davongekommen, in der Ostschweiz hatten sich Hochwasserschäden damals in engen Grenzen gehalten. Elementarschäden, verursacht durch Hochwasser, Überschwemmung, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Sturm und Feuer sind in der Schweiz über die in den meisten Kantonen obligatorische Gebäudeversicherung gedeckt. Anders sieht die Ausgangslage bei Schäden durch Erdbeben aus. Abgesehen vom Kanton Zürich sind Erdbeben als «separate Ereignisse» in der ganzen Schweiz nicht durch die Gebäudeversicherung gedeckt. Allerdings bleibt für den Versicherungsnehmer auf Zürcher Kantonalgebiet dennoch ein hoher Selbstbehalt mit prozentualer Schadenbeteiligung bestehen. Ausserdem ist für Eigenheimbesitzer die genaue Kenntnis der generellen Grenzen einer Gebäudeversicherung wichtig. Neben der Gebäudehülle bezieht sie sich auf Installationen, Innenausbau und fest mit der Immobilie verbundene Einrichtungen. Auch im Aussenbereich, etwa in einem aufwendig gestalteten Garten mit Sitzplätzen, Gehwegen, Swimmingpool und Stützmauern, greift die Gebäudeversicherung in der Regel nicht. Für solche Fälle bietet sich eine eigene Umgebungsversicherung an. Während Hausbesitzer gegen Wasserschäden nur infolge von Überschwemmungen oder Hochwasser versichert sind, muss man sich etwa gegen Schäden durch Rohrbruch, Kanalisationsrückstau oder steigendes Grundwasser gesondert versichern.
1 Profil Wie Neho zur Nummer Eins der
Immobilienagenturen in der Schweiz wurde
Da sich die Trends in der Immobilienbranche ständig weiterentwickeln, stehen Verkäufern zahlreiche Möglichkeiten offen, ihre Immobilie zu verkaufen. Neben den herkömmlichen Immobilienmaklern etablieren sich in der ganzen Schweiz Makler zum Festpreis. Bei ihnen können Kunden ihre Immobilie zu einem im Voraus festgelegten Festpreis verkaufen, der je nach Anbieter ein auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenes Leistungspaket beinhaltet.
Vom Pionier zum Marktführer
Einer der Pioniere unter den Festpreismaklern in der Schweiz ist die Immobilienagentur Neho, die seit 2017 auf dem Markt aktiv ist und viel positive Aufmerksamkeit erhalten hat - zunächst innerhalb der Branche durch die Verleihung des Real Estate Awards 2018, mittlerweile aber auch bei ihren Kunden. Der faire Festpreis ab CHF 9’500.- wird durch die Integration der Digitalisierung in den Verkaufsprozess ermöglicht; sie unterstützt sowohl den Makler vor Ort als auch den Kunden, also den Immobilienverkäufer. Gleichzeitig bleibt der Kontakt zwischen Makler und Kunden im Zentrum der Dienstleistungen von Neho, von der Bewertung über die Beratung während des gesamten Prozesses bis hin zur Unterschrift beim Notar.
Diese Kombination hat dazu beigetragen, dass Neho mit etwa 1’000 erfolgreichen Verkäufen pro Jahr die Nummer Eins der Immobilienmakler in der Schweiz geworden ist.
Die besonderen Alleinstellungsmerkmale
Traditionell wird das Maklergeschäft sehr stark mit zentral gelegenen Büros, Schaufensteraushängen, Prestigeobjekten und dem geheimnisumwobenen Handwerk der Immobilienvermarktung assoziiert. Im Vergleich dazu war der Ansatz von Neho schon zu Beginn radikal anders, vor allem in Bezug auf Transparenz und den Preis. Neho setzt keineswegs auf Prestige, sondern auf ein hohes Mass an Qualität und einen guten Ruf durch gut durchgeführte Verkäufe. Die Idee, auf der das Unternehmen gegründet wurde, besteht darin, dass unnötige Kosten gespart werden und gleichzeitig ein ausgezeichneter Service geboten wird. Es ging nie darum, mit riesigen Provisionen schnelles Geld zu machen, sondern ein starkes Unternehmen aufzubauen, das einen fairen Service bietet. Neho bringt Neuerung in die Branche, indem sie den Verkäufer stets transparent informiert, angefangen bei einem vollständigen Bewertungsbericht mit Daten und Details über die Immobilie und den Markt, einem im Voraus bekannten Festpreis und allen Informationen über potenzielle Käufer in Echtzeit über die Neho-Plattform.
Eine Schweizer Erfolgsgeschichte
Der Immobilienmakler zum Festpreis ist eine Alternative für Eigentümer, die ihre Immobilie ohne Provision anbieten möchten, aber auf professionelle Makler-Expertise nicht verzichten wollen. In der Schweiz war es eine Gruppe von Unternehmern, die die Idee der Makleragentur mit Festpreis umsetzte und so Neho aufbaute. Eric Corradin, Mitgründer und CEO, ist sich sicher: «Wir konnten nur deshalb so erfolgreich sein, weil wir es ehrlich gemeint haben: Einen fairen Preis für eine hochwertige Dienstleistung. In der Schweiz sind Fairness und hohe Qualität das A und O für den Erfolg.» Die Zufriedenheit der Verkäufer bestätigt das: Im Schnitt wird Neho bei über 800 Bewertungen auf Trustpilot mit 4,6/5 bewertet und ist damit die Immobilienagentur mit der höchsten Kundenzufriedenheit der Schweiz.
AG 056 588 04 00 BE 031 528 05 00 BS/BL 061 588 05 00 LU 041 588 08 00 SG 071 588 09 00 ZH 043 588 01 00 SO 032 580 04 82 SH 052 588 07 00 TG 071 588 09 00
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Viele träumen davon, eines Tages in ihrer eigenen Immobilie zu wohnen. Doch mit den jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen ist der Traum vom Eigenheim für immer mehr Menschen weiter und weiter in die Ferne gerückt. Eine professionelle Finanzierungsberatung wie Strike ist daher unerlässlich, um interessierten Käufern dabei zu helfen, eine Finanzierungslösung für ihren Immobilienkauf zu finden.
Die wirtschaftliche Lage und ihre Folgen
Seit vielen Jahren sind die Immobilienpreise kontinuierlich angestiegen, und auch die jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen haben bisher nichts an dem Trend geändert. Seit Anfang des Jahres beobachten wir einen Anstieg der Hypothekarzinsen, insbesondere aufgrund der steigenden Inflation und der unsicheren wirtschaftlichen und politischen Lage. Als Folge davon ist die Auswahl beziehungsweise Kombination der Hypothekarprodukte und Laufzeiten bei Abschluss oder Erneuerung einer Hypothek schwierig geworden. Nehme ich als Kunde die stark erhöhten Zinsen einer Festhypothek in Kauf, oder setze ich mich in diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten dem Risiko der Schwankungen einer SARONHypothek aus?
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