St.Galler Hauseigentümer November 2021

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Nr. 6  •  November 2021  •  43. Jahrgang

ST.GALLER

HAUSEIGENTÜMER HEV Kanton St.Gallen | HEV St.Gallen

Wann erwacht endlich der Wille der Bürgerlichen, Freiheit und Eigentum zu verteidigen?

Seite 5

Rückblick Jahrestreffen Gruppe Haus- und Grundeigentum

Seite 9

Stadtrat plant bewusste Wertvernichtung

Seite 15

Sonnenenergie von Dach und Fassade

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Inhalt

Editorial

Impressum Offizielles Magazin des Kantonalen und des Städtischen Hauseigentümer Ver­ban­des St. Gallen Für Verbandsmitglieder ist das Abon­ne­ment im Jahresbeitrag inbegriffen HERAUSGEBER | HauseigentümerVerband Kanton und Stadt St. Gallen Poststrasse 10 Postfach | 9001 St. Gallen Telefon 071 227 42 42 Telefax 071 227 42 49 TITELBILD Blick über Hemberg Remo Daguati, St.Gallen TELEFONISCHE RECHTSAUSKÜNFTE 9.00 bis 12.00 Uhr (071 227 42 44) Eine mündliche Rechtsauskunft von höchstens 15 Minuten pro Jahr ist für Verbandsmitglieder gratis. AUFLAGE | WEMF-BEGLAUBIGT 30 487 Ex. WEMF 2020 Erscheinungsweise | 6 Ausgaben/Jahr)

• Wann erwacht endlich der Wille der Bürgerlichen, Freiheit und Eigentum zu verteidigen?

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Kantonalverband • Bürgerlicher Widerstand auch in Städten nötig • Vor allem Ausländer wandern zu • Sonnenenergie von Dach und Fassade

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Rechtsecke • Absetzung des Verwalters

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Stadtverband • Stadtrat plant bewusste Wertvernichtung • Über Licht, Bier und Wohnen

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HEV Verwaltungs AG • Individuell betreuter Immobilienverkauf – eine Erfolgsgeschichte • Liegenschaftem

18 20

Service • Veranstaltungshinweise • Sektionen und Mitgliederdienstleistungen

7 30

REDAKTIONSADRESSE Remo Daguati (Da) | Geschäftsführer HEV SG Poststrasse 10 | 9001 St. Gallen remo.daguati@hev-sg.ch BEITRÄGE Beiträge, die nicht von den Orga­nen des Kantonal- oder Stadt­ver­bandes sowie dem Redaktor gezeichnet sind, müssen sich nicht mit der Meinung der Redaktion decken. VERLAG/PRODUKTION MetroComm | Bahnhofstrasse 8 Postfach | 9001 St. Gallen Telefon 071 272 80 50 Telefax 071 272 80 51 www.metrocomm.ch VERLAGSLEITUNG Natal Schnetzer LAYOUT/GESTALTUNG Beatrice Lang blang@metrocomm.ch ANZEIGENVERWALTUNG Irene Köppel Telefon 079 352 81 85 ikoeppel@metrocomm.ch DRUCK Print Media Corporation Eichbüelstrasse 27 8618 Oetwil am See ABONNEMENTE/ADRESSÄNDERUNGEN HEV-Geschäftsstelle Poststrasse 10 | 9001 St. Gallen Telefon 071 227 42 42 info@hev-sg.ch Herausgeber und Redaktion haben keinen Einfluss auf Design oder Inhalt von Inseraten und Publireportagen und lehnen deshalb jede Haftung dafür ab.

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www.hev-sg.ch Hauseigentümer-Verband Kanton St.Gallen mit den Sektionen: Degersheim | Flawil-Uzwil | Goldach | Gossau | Linthgebiet | Toggen­burg | Oberrheintal | Rheineck-Thal | Rorschach | Sarganserland | St. Gallen | Unterrheintal | Werdenberg | Wil www.hev-stgallen.ch Hauseigentümer-Verband St. Gallen www.hevsg.ch HEV Verwaltungs AG St. Gallen Die Unternehmung des Kantonalen und Städtischen Hauseigentümer-Verbandes St. Gallen

November | 2021


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Editorial

Wann erwacht endlich der Wille der Bürger­lichen, Freiheit und Eigentum zu verteidigen? Betrachten wir die politische Situation 2021, so müssen wir feststellen, dass die zunehmende politischen Radikalisierung, die zunehmende Ich-Bezogenheit der Gesellschaft und die Umerziehungs­ euphorie linker Kreise freiheitliche Lösungen immer mehr zurückdrängen. Bürgerliche Politiker verlernen aber zunehmend, Radikalforderungen aus dem links-grünen Giftschrank wirkungsvoll entgegenzutreten.

Walter Locher Präsident HEV Kanton St.Gallen, Kantonsrat

Wir sind einer vermehrt aktivistischen Linken ausgesetzt, die alle ihre alten Rezepte der Umverteilung und Disziplinierung des Bürgers zur Anwendung bringt. Es geht hier eigentlich immer nur um noch stärkere Regulierung und grössere Bevormundung des Grundeigentümers, aber auch des einzelnen Bürgers. Die bürgerliche Rechte erscheint im Kampf gegen solche Forderungen dabei meist ratlos – vor allem in den Städten, wo sie ihre Einflussmöglichkeiten weitgehend zu verlieren meint. Dabei sind auch in den Städten freiheitliche Lösungen durchaus attraktiv. Eine flächendeckende Tempo-30-Zone jedoch, wie sie der finanziell verwöhnte Stadtrat von Zürich schaffen will, vermindert nicht nur die Attraktivität des Wohnens in Zürich. Sie reduziert auch die Erreichbarkeit der Stadt im Personen- und Warenverkehr empfindlich – gerade innerstädtisch werden Bus, Tram, Autos und Lieferwagen gleichzeitig ausgebremst. Wer Klimapolitik und Netto-Null-Emissionen umsetzen will, muss nicht nur ökologische und marktwirtschaftliche, sondern auch sozialverträgliche Lösungen vorweisen und erklären, wie er die zunehmende Energieknappheit und Mangellage bewältigen will. Das passiert aber nicht. Das Gegenteil ist der Fall. In den Städten gebärden sich – ungebremst von den verbleibenden Bürgerlichen – immer mehr linke Verkehrspolitiker als Verhaltenstyrannen. Sie wollen alles und jedes vorschreiben. Mobilität ist nur gut, wenn sie zu Fuss, per Velo und per Lastenvelo stattfindet. Die entsprechenden Planungen sind aber nur deshalb möglich, weil die Bürgerlichen ihre freiheitliche Argumentation aufgegeben haben.

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Der Kampf für bürgerliche Lösungen ist aber auch in den Städten zu führen, so wie wir dies im Zusammenhang mit der Engpassbeseitigung der Stadt St.Gallen tun werden. Die Linke (d.h. der Verbund von SP, JUSO, Grünen und Grün«liberalen») kümmert es nicht, dass die städtische Bevölkerung 2016 mit grossem Mehr dem Anschluss Güterbahnhof zugestimmt hat. Weil ihnen dieses Resultat nicht passt, bezeichnen sie es heute einfach irreführend als nicht repräsentativ. In der Stadt St.Gallen sind linke Ideen längst salonfähig. Wie weit es um die bürgerliche Entschlossenheit steht, diesen Ideen entgegenzutreten, zeigte sich kürzlich bei der Behandlung der «Zukunfts-Initiative» und der «Gute-­ Luft-Initiative», bei der die Stadt St.Gallen nach dem Willen von Grünen, SP und GLP «wirksame Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen der Klimaerwärmung, wie insbesondere gegen Hitzetage und Tropennächte» treffen soll. Zu diesem Zweck wollten die Initianten insbesondere die Anzahl Bäume erhöhen und zusätzliche Grünflächen schaffen. Demnach müssten Strassenflächen in Flächen für Bäume und Grünflächen umgewandelt werden, wobei die Funktionsflächen für den Fussverkehr, den Veloverkehr sowie den öffentlichen Verkehr in ihrem Gesamtumfang zu erhalten wären. Ab Inkrafttreten dieses Reglements wären während zehn Jahren, abgestimmt auf die Funktion der Strassen, insgesamt 80 000m2 versiegelte Fläche von öffentlichem Strassenraum in Flächen für Bäume und Grünflächen umzuwandeln. Der Stadtrat hat errechnet, dass die Umsetzung der «Zukunfts-Initiative» und

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Editorial

der «Gute-Luft-­Initiative» geschätzt 130 Millionen Franken kosten dürfte, vom Eingriff in das Eigentum der bauwilligen Grundeigentümer, denen das Anlegen von Parkplätzen als Folge der Umsetzung der Initiative wohl weitgehend verboten werden dürfte, einmal abgesehen. Der Stadtrat hat weiter aufgezeigt, was die Umsetzung der Initiative flächenmässig bedeutet. Geschaffen werden müssten 52 Grabenpärkli oder 1,5 Kantiparks pro Jahr oder 56 Kilometer an Baumalleen in zehn Jahren. Trotzdem haben die Bürgerlichen im Stadtparlament das Vorhaben grossmehrheitlich unterstützt.

abgeschöpft werden sollen. Wer also verdichten und aufstocken will, soll den Mehrwert zu einem grossen Teil an den Staat abliefern. Ganz abgesehen davon, dass nach der dezidierten Auffassung des HEV eine solche Regelung rechtlich nicht möglich ist, fragen wir uns, wer als Haus- und Grundeigentümer bei einer solchen Ausgangslage noch verdichten will. Ganze vier Gegenstimmen haben sich gegen diese Motion gestellt. Wir fragen uns auch hier, wo die bürgerlichen Vertreter im Stadt­ parlament bei dieser Abstimmung ihr freiheitliches Koordinatennetz verloren haben.

In einer weiteren Motion «Für mehr Lebensqualität und Grünräume in einer dichtbebauten Stadt» wurde verlangt, dass auch die bei Auf- und Umzonungen entstehenden Mehrwerte des Grundeigentümers bis zu 50 %

Es ist höchste Zeit, dass der Wille der Bürgerlichen, Freiheit und Eigentum zu verteidigen, wieder erwacht und solchem Tun Einhalt gebietet – nötigenfalls auch mit Referenden und Initiativen.

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HEV Kanton St.Gallen

105. Delegiertenversammlung HEV Kanton St.Gallen, Montag, 20. Juni 2022, Werk 1, Gossau Gruppe Haus- und Grundeigentum Montag, 7. November 2022, St.Gallen

HEV Region Gossau

105. Delegiertenversammlung HEV Region Gossau, Montag, 7. März 2022, Fürstenlandsaal Gossau Die Einladungen für die Mitgliederanlässe (nicht aber die Hauptversammlung) werden nur noch per E-Mail verschickt. Bitte geben Sie uns unbedingt Ihre Mailadresse bekannt (info@hev-gossau.ch)

HEV Linthgebiet

Hauptversammlung 2022: Dienstag, 3. Mai 2022

HEV Oberrheintal

Hauptversammlung Samstag, 30. April 2022, 15.00 Uhr, Rhema, mit Referat von Lukas Summermatter, Direktor Gebäudeversicherung St.Gallen, zum Thema Naturgefahren für Liegenschaftseigentümer und Auftritt Komiker Stefan Heuss

HEV Sarganserland

Dienstag, 14. Dezember 2021, 20:00 Uhr: Virtuelle Veranstaltung zum Thema «Energetische Aspekte rund um das bauliche Eigentum» (Einladung folgt) Dienstag, 11. Januar 2022, 20:00 Uhr: Virtuelle Veranstaltung zum Thema «Steuern; finanzielle Deklaration und Möglichkeiten bei Investitionen» (Einladung folgt)

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129. Mitgliederversammlung Montag, 30. Mai 2022, 17:00 Uhr, OLMA Messen St.Gallen Die Einladungen für die Mitgliederan­lässe werden per E-Mail verschickt. Bitte geben Sie uns Ihre Mailadresse bekannt, damit unsere Einladung Sie erreicht. Sie können diese unter folgendem Link erfassen: https://www.hev-stgallen.ch/email/

HEV Toggenburg

Donnerstag, 28. April 2022: Hauptversammlung im Neckertal mit vorgängiger Möglichkeit Rundgang Baumwipfelpfad Freitag-Sonntag; 6. bis 8. Mai 2022: Teilnahme an Toggenburger Messe in Wattwil

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Kantonalverband

Bürgerlicher Widerstand auch in Städten nötig

Rückblick Jahrestreffen Gruppe Haus- und Grundeigentum Rund 40 Teilnehmende wohnten beim traditionellen Treffen der Gruppe Haus- und Grundeigentum des Kantonsrats St.Gallen bei. Präsident Walter Locher rief dazu auf, die bürgerlichen Positionen vor allem in den Städten härter zu verteidigen.

Remo Daguati Geschäftsführer HEV Kanton und Stadt St. Gallen

Aktuell gehören der Gruppe knapp 80 Mitglieder an, womit sie die grösste parlamentarische Interessengruppe im Kantonsrat St.Gallen ist. Im ersten Teil der Veranstaltung erfolgte eine politische Lagebeurteilung aus HEV-Sicht zu aktuellen Fragen und möglichen Vorstössen auf kantonaler Ebene. Nachbesserungen beim Planungs- und Baugesetz, die Abschaffung des Eigenmietwerts und die Regelung von Härtefällen im kantonalen Energiegesetz forderten den HEV, wie auch die Missachtung von Beschlüssen des Kantonsrats durch die Verwaltung. In Städten wie Basel und Zürich würden aktuell linke Initiativen erprobt, welche schon bald auch in St.Gallen Anwendung finden können. Walter Locher mahnte, dass man sich energisch gegen diese Auswüchse stellen müsse.

Den zweiten Teil des Treffens gestaltete Dr. Konrad Hummler. Mit seinen profunden Kenntnissen der weltweiten und regionalen Finanzmärkte nahm er Stellung zum Thema «Niedrigzinsen: auf ewig?» Eine klare Antwort sei nicht möglich, da es Gründe dafür wie auch dagegen gebe. Er erwarte aber ein weiteres Anhalten der Tiefzinspolitik. Angesichts der expansiven Geldpolitik, so auch der Europäischen Zentralbank (EZB), könnte ein deutlicher Zinsanstieg nämlich zu einem Crash führen. Beim anschliessenden Nachtessen wurden die Referate bei persönlichen Gesprächen vertieft und Kontakte zwischen den Mitgliedern des Kantonsrats und dem Vorstand des HEV Kanton St.Gallen gepflegt.

Dr. Konrad Hummler, Gastreferent, und Kantonsrat Walter Locher, Präsident HEV Kanton St.Gallen 9

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Kantonalverband

Es braucht mehr Bauland im Werdenberg

Vor allem Ausländer wandern zu Die regionale Studie des HEV Werdenberg zeigt: Im Kanton St.Gallen wächst das Werdenberg am stärksten. Sie ortet Bedarf für Einzonungen im Werdenberg.

Dominik Matters Ausführungen zur Wohnraum-Entwicklung der Region Werdenberg stiessen auch bei HEV-Regionalpräsident Markus Krüger (rechts) auf Interesse. 11

Link zur regionalen Auswertung

Bild und Text: Thomas Schwizer

Rund 2500 Ausländer sind zwischen 2010 und 2019 in die Gemeinden der Region Werdenberg gezogen und sorgten für ein starkes Bevölkerungswachstum. Der Hauptgrund für die Zuzüge sind die vielen hoch qualifizierten Arbeitsplätze in der Industrie dieser Region und im angrenzenden Fürstentum Liechtenstein. Auch in den kommenden Jahren dürfte diese Entwicklung weitergehen – und damit die Nachfrage nach Wohnraum weiter steigen. Mit zehn Prozent mehr Einwohnern zwischen 2013 und 2018 lag die Region Werdenberg kantonsweit an der Spitze. Für Buchs, Grabs, Sevelen und Wartau geht die Studie von einem überdurchschnittlichen Bevölkerungswachstum aus. Hier entsteht bis 2035 denn auch am meisten Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum. Und auch bei der Marktpreisentwicklung zeigt sich: im Werdenberg hat sich der Preis für Eigentumswohnungen in den letzten 20 Jahren verdoppelt, jener für Einfamilienhäuser stieg um 80 Prozent.

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Die Folgen von feuchten Wänden und Mauern Bauschäden, schlechte Energiebilanz und gesundheitliche Probleme

Schimmel und feuchte Wände in Wohnung und Keller - schnell handeln! Schimmelbildung ist in sehr vielen Wohnungen und Kellern ein hochgradig gefährliches Problem, dessen Beseitigung keinen Aufschub duldet. Ansonsten drohen nicht nur schwere Bauschäden, sondern auch schwerste Gesundheitsgefahren. die im schlimmsten Fall sogar lebensbedrohliche Erkrankungen zur Folge haben können. Wenn Sie also auch von Schimmelbefall betroffen sind, müssen Sie dringend handeln!

Bauschäden bis zum Verlust der Bausubstanz und schlechter Energiebilanz

Schwere Gesundheitsschäden können entstehen bei zu viel Feuchtigkeit

Wenn Wände und Keller feucht sind, hat das auch negative Auswirkungen auf das gesamte Mauerwerk, indem sich die Leitfähigkeit erhöht. Das bedeutet in der Praxis, bei einem Prozent zu viel Feuchtigkeit im Mauerwerk eine um überproportionale fünf Prozent verringerte Wärmedämmung. Dadurch werden folglich alle Bemühungen um eine energiesparende Wärmeisolierung zunichtegemacht. Zusätzlich sind die dadurch auftretenden Schimmelflecken im Wohnbereich und in den Kellerräumen äußerst unansehnlich.

Die grösste Gefahr bei Schimmel liegt jedoch in der gesundheitlichen Bedrohung. Die Schimmelsporen sind unsichtbar, verteilen sich durch den Luftzug überall im Gebäude in der Wohnung und Keller. Durch diese Sporen können bei vielen Menschen schwere allergische Reaktionen bis hin zu Asthma ausgelöst werden. Es drohen gefährliche Atemwegserkrankungen durch die Schimmelsporen. Der Pilz kann auch schwere Erkrankungen des Immunsystems auslösen, deren Folgen gar nicht abgeschätzt werden können.

Aber selbst Symptome wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen und brennende Augen sind nicht nur lästig, sondern auch nicht ungefährlich. Wenn Sie Feuchtigkeit in den Wänden feststellen, können Sie auch Untersuchungen der Atemluft durchführen lassen, um genau zu ermitteln, ob und welche Schimmelpilzsporen bereits in der Raumluft enthalten sind.

Unbedingt gegen feuchte Mauern und Räume aktiv werden Ausreichend Lüften ist natürlich wichtig, hilft aber bei bereits vorhandenem Schimmelbefall nicht mehr. Sie müssen unbedingt nasse Wände und Mauern sanieren. Dieses sollte aufgrund der Schwere der Probleme und der notwendigen individuellen Lösung unbedingt durch einen Fachmann durchgeführt werden. Unter dem Link https://www.mauerentfeuchtung-heguseba.ch können Sie sich dazu gern informieren und Kontakt aufnehmen, um das Problem mit feuchten Wänden, Mauern und Schimmel nachhaltig zu beseitigen.

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Rechtsecke

Leichte Fehler genügen nicht

Absetzung des Verwalters An einer ordentlichen Stockwerkeigentümerversammlung mit drei Eigentümern beantragte ein Stock­ werkeigentümer die Abberufung des Verwalters. Die Gemeinschaft stimmte dagegen und verweigerte die Auflösung des Verwaltungsvertrages. Der Entscheid wurde bis vor Bundesgericht angefochten, welches die Beschwerde jedoch abgewiesen hat (vgl. BGE 5A_757/2019 vom 10.3.2020).

Grundsätzlich kann der Verwalter einer Stockwerkeigentümergemeinschaft jederzeit durch Beschluss der Stockwerkeigentümerversammlung abberufen werden. Vorbehalten bleiben allfällige Entschädigungsansprüche (Art. 712r Abs. 1 ZGB). Lehnt die Versammlung der Stockwerkeigentümer die Abberufung des Verwalters unter Missachtung wichtiger Gründe ab, so kann jeder Stockwerkeigentümer die gerichtliche Abberufung verlangen (Art. 712r Abs. 2 ZGB). lic. iur. Cyril Zumbühl Leiter Rechtsdienst, HEV Verwaltungs AG

Vertrauensverhältnis wesentlich Wichtige Gründe im Sinn dieser Bestimmung liegen nach der Rechtsprechung vor, wenn einem Stockwerk­ eigentümer die Fortsetzung des Verwaltungsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann, weil das diesem Rechtsverhältnis immanente Vertrauensverhältnis fehlt bzw. zerstört worden ist. Ob im Einzelfall ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet das Gericht nach seinem Ermessen (Art. 4 ZGB). Es geht dabei um eine Billigkeitsentscheidung, die auf objektiver Interessenabwägung beruht, nicht

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aber auf dem subjektiven Empfinden des klagenden Stockwerkeigentümers. Derartige Ermessensentscheide überprüft das Bundesgericht frei. Es greift ausserdem in Ermessensentscheide ein, wenn sich diese als offensichtlich unbillig oder als in stossender Weise ungerecht erweisen.

Keine Pflichtwidrigkeiten Das Kantonsgericht hat die zahlreichen Vorwürfe des Beschwerdeführers geprüft und die Mehrzahl derselben entweder als unbewiesen erachtet oder nicht als Pflichtwidrigkeiten qualifiziert. Im Ergebnis blieben drei Vorwürfe übrig, welche jenes als Pflichtwidrigkeiten einstufte. So habe der Verwalter dem Beschwerdeführer nicht rechtzeitig Einsicht in die Jahresrechnung 2016 gewährt, zu Unrecht einen eingeschriebenen Brief des Beschwerdeführers nicht abgeholt und die Mieter nicht abgemahnt, keine Gegenstände im Treppenhaus zu lagern. Dazu erwog das Gericht allerdings, die festgestellten Pflichtwidrigkeiten seien einzeln und je für sich allein betrachtet nicht schwer und wögen auch in ihrer Summe nicht derart, dass dem Beschwerdeführer die Fortführung des Verwaltungsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar wäre. Es möge zwar zutreffen, dass der Verwalter zuweilen unbeholfen handle. Eine eigentliche Überforderung liege dennoch nicht vor.

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Das Bundesgericht setzte sich mit der Argumentation des Kantonsgerichts auseinander und bestätigte die Sichtweise des Kantonsgerichts. Dass und weshalb das Kantonsgericht sein Ermessen über- bzw. unterschritten haben soll, indem es die drei festgestellten Pflichtwidrigkeiten in ihrer Summe nicht als derart schwer eingestuft hat, dass dem Beschwerdeführer die Fort­ führung des Verwaltungsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar wäre, behauptet der Beschwerdeführer gar nicht erst und legte auch keine Gründe dar, weshalb dem so sein sollte. Aus diesem Grund bestätigte das Bundesgericht, dass eine Absetzung des Verwalters in diesem Fall nicht gerechtfertigt sei. November | 2021


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Stadtverband

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Stadtrat plant bewusste Wertvernichtung

1 Minute Mehrfahrzeit kostet CHF 21 000.– Dass 30er-Zonen in Wohnquartieren akzeptiert sind, haben die bürgerlichen Kräfte in der Strategie Mobilität 2040 klar signalisiert. Was aber Tabu bleiben muss, ist die Verkehrsberuhigung unserer Hauptverkehrsachsen und damit der Hauptschlagader unseres Verkehrssystems.

St.Gallen weist ein «unschweizerisches» Beschäftigungswachstum auf: Das Staatswesen wächst, während dem die wertschöpfungsintensiven Unternehmensdienstleistungen rückläufig sind und die Gründungs­ dynamik unterdurchschnittlich bleibt. Die unzureichende Erreichbarkeit von St.Gallen ist ein Hauptgrund für diese Fehlentwicklung. Mit Tempo 30 Zonen auf Hauptverkehrsachsen werden wir diese Stagnation weiter befeuern. Wie lässt sich das begründen? Christoph Solenthaler Präsident HEV Stadt St.Gallen

Nun, die Stadt St.Gallen ist nicht wirklich gesegnet mit kompetitiven Fahrzeiten, um Fachkräfte oder Besucher anzuziehen. Darüber haben wir an dieser Stelle schon mehrfach berichtet. Erst ab Fahrzeiten um 80 Minuten je Arbeitsweg schliesst die Stadt St.Gallen heute beim Fachkräftepotential zur Restschweiz auf – zumindest, wenn man mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs ist. Mit dem Auto werden die nationalen Vergleichswerte gar nicht erst erreicht. Um unseren Nachteil aufzuholen, müssten die Fahrzeiten in St.Gallen eigentlich massiv beschleunigt werden. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Erreichbarkeit von St.Gallen über die Strasse soll also auch auf Hauptachsen weiter systematisch einschränkt werden. Die Stadt St.Gallen will mit dem Kanton 30er-Zonen auf Hauptverkehrsachsen prüfen. Vom Stadtrat wird nach wie vor missachtet, dass der Rettungsanker der Stadt St.Gallen bei der Gewinnung von Fachkräften nach wie vor die Strasse ist – sie erreicht mehr als doppelt so viele Talente wie der öffentliche Verkehr. Wir sprechen alleine von über 40 000 Zupendelnden, die von aussen nach St.Gallen kommen müssen, um hier das Fachkräftepotential in wertschöpfenden Bereichen zu decken. Oft zitierte Vergleichsstädte wie Luzern oder Winterthur haben denn auch die Nase deutlich vorne, wenn es darum geht, Talente anzuziehen. Schon ab Fahrzeiten von 40 Minuten erreichen sie weit mehr als doppelt so viele Fachkräfte wie St.Gallen.

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Die mutwillige Verlangsamung von Hauptverkehrsachsen schafft nur Verlierer. Nicht nur Autos, sondern vor allem der strassengebundene öffentlichen Verkehr auf den Hauptachsen wird verlangsamt. Tempo 30 bremst Busse aus, welche ihre Taktzeiten künftig noch zielgerichteter verfehlen. Und auch die Rettungskräfte haben längere Fahrzeiten, um zum Einsatzort zu gelangen. Wenn St.Gallen seine Hauptverkehrsachsen verlangsamt, so wird die Stadt noch mehr Terrain bei ihrer Erreichbarkeit verlieren. Eine neue Studie der Raiffeisen Bank zeigt auf, dass mit jeder zusätzlichen Minute Fahrzeit auf dem Arbeitsweg der Wert eines Familienhauses um CHF 21 000.– abnimmt. Der Stadtrat vernichtet mit seiner standortfeindlichen Verkehrspolitik letztendlich unser aller Wohlstand.

Link zur Studie Raiffeisen

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H E V

Stadtverband

HEV-Info-Treff im Güterbahnhofareal

Über Licht, Bier und Wohnen Über 30 HEV-Mitglieder konnten zum letzten Mitgliederanlass des Jahres 2021 im Güterbahnhofareal in den Räumlichkeiten der Konigs Licht GmbH begrüsst werden. Höhepunkt war die Bierdegustation mit Marco Bleisch, welcher einen leidenschaftlichen Einblick in die Kunst des Brauens gewährte.

Marco Bleisch von BCB Bleisch Craft Beer verrät die Wege, wie ein gutes Bier erst entsteht.

BCB Bleisch Craft Beer

Wer den Laden der Konigs Licht GmbH betritt, versteht, dass es sich hier nicht einfach um einen Laden für elektrische Lampen handelt. Das Thema Licht wird bei der Konigs Licht GmbH regelrecht zelebriert. Ausgefallene Materialien, ideal abgestimmte Leuchtmittel und Kabel

November | 2021

werden aufeinander abgestimmt. Wie man mit Licht im Wohnbereich gerade in der kalten, nasstrüben Jahreszeit Wohlbefinden auslösen kann, ist im Raum direkt zum Greifen. Alle Fragen der Mitglieder wurden fachkundig beantwortet.

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Stadtverband

H E V

Craftbier aus der Garage Leidenschaftliche Biere stammen aus dem Hause von Marco Bleisch. Mit seiner BCB Bleisch Craft Beer St.Gallen produziert er verschiedenen Bier-Spezialiäten direkt in der Gallusstadt. Marco Bleisch verriet den anwesenden Mitgliedern, wie er beim Bierbrauen immer neue Ideen entwickelt, was aus seiner Sicht ein

spezielles Bier ausmacht und wie er neuerdings mittels der Lagerung von Bier in Weinfässern die letzten Aromen entfesselt. Beim Apéro-riché des Catering Services «Pfefferbeere» wurden die Gespräche weiter vertieft, Biere und Wein gekostet und weitere Lichterlebnisse ausgetauscht.

Konigs Licht GmbH

Pfefferbeere Catering

Eine Lichtwelt zum Entdecken: Konigs Licht GmbH.

Mit der Liebe fürs Detail: Pfefferbeere Catering. 17

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INTERVIEW MIT HEV-KUNDEN BEATRICE UND THOMAS EGGER

Individuell betreuter Immobilienverkauf – eine Erfolgsgeschichte Josy Frenda, Immobilienmaklerin bei der HEV Verwaltungs AG, verhalf Beatrice und Thomas Egger aus Eggersriet SG zu ihrem Wohnglück. Neben dem Verkauf des Einfamilienhauses durfte die HEV Verwaltungs AG dem Ehepaar eine neue Traumwohnung vermitteln. Unweit vom Dorfzentrum Eggersriet SG befindet sich das gepflegte 5.5-Zimmer-Ein-

familienhaus, das Familie Egger zum Verkauf anbot. Die Liegenschaft wurde 1993 erbaut und liegt an leicht erhöhter und sonniger Lage mit Blick auf den Säntis. Im Gespräch berichten Beatrice und Thomas Egger, was sie dazu bewog, mit der HEV Verwaltungs AG zusammenzuarbeiten.

Sehr professionell, zuverlässig, persönlich und einfühlsam! Josy Frenda erkannte unsere Wünsche und Absichten und besitzt zudem ein sehr gutes Netzwerk. Ihre Erfahrung und Fairness haben uns überzeugt.

Josy Frenda

Verkauf Immobilien Ehepaar Egger

START

Nicht nur die zwischenmenschliche, sondern auch die fachliche Komponente zählt. Wie haben Sie die Fachkompetenz im Verkaufsprozess wahrgenommen? HEV Verwaltungs AG

Wenn man aktuellen Medienberichten Glauben schenkt, stehen potenzielle Immobilienkäufer:innen Schlange. Weshalb entschieden Sie sich beim Verkauf Ihres Eigenheims für einen professionellen Immobiliendienstleister?

Sehr professionell, unterstützend und zuverlässig. Man spürt, dass Josy Frenda in ihrem Job routiniert ist und die nötige Ruhe hat. Zudem war sie flexibel genug, um auch im laufenden Prozess gewünschte Anpassungen vorzunehmen. Ehepaar Egger

HEV Verwaltungs AG

Der Immobilienverkauf ist eine komplexe und nicht alltägliche Angelegenheit, die Professionalität erfordert. Wir kannten Josy Frenda bereits persönlich und wussten, dass sie eine zuverlässige Person ist und langjährige Erfahrung im Immobilienbereich mitbringt. Zudem wollten wir den grossen Aufwand nicht selbst bewältigen. Ehepaar Egger

Warum fiel Ihre Wahl ausgerechnet auf die HEV Verwaltungs AG?

HEV Verwaltungs AG

Wir sind schon lange Mitglied beim Hauseigentümerverband und wussten, dass der HEV einen guten Ruf geniesst und über die entsprechende Expertise verfügt.

Zur Objektvermarktung gehört heute ein geschliffener Marketingauftritt aus verschiedenen Online- und Offline-Kanälen wie Internetplattform, Inseraten etc. Wie beurteilen Sie den Verkaufsauftritt Ihrer Liegenschaft? HEV Verwaltungs AG

Die HEV Verwaltungs AG hat eine super Verkaufsdokumentation erstellt. Wir haben noch eine als Erinnerung für uns behalten. Zudem hat uns der Omnichannel-Ansatz sehr gut gefallen. Dieser war zielführend, der Erfolg gab dem Vorgehen recht. Ehepaar Egger

Ein weiterer Eckpfeiler im Verkaufsprozess ist die Kommunikation zwischen Verkäufer, Käufer, Maklerin, Banken und Behörden. Hier hat die Maklerin oft eine Schlüsselrolle. Wie war die Kommunikation mit Frau Frenda während der Auftragsabwicklung?

Ehepaar Egger

HEV Verwaltungs AG

Die persönliche und individuelle Betreuung gehört zu den Grundwerten der HEV Verwaltungs AG. Menschen und Liegenschaften stehen stets im Zentrum. Wie war die Zusammenarbeit mit Josy Frenda?

Engagiert, professionell, transparent, schnell, klar, zeitgerecht und persönlich. Ehepaar Egger

HEV Verwaltungs AG

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INTERVIEW MIT HEV-KUNDEN BEATRICE UND THOMAS EGGER

In einem Marktumfeld mit aktuell hoher Nachfrage nach Wohneigentum ist die Festlegung des «richtigen» Verkaufspreises ein kontrovers diskutiertes Thema. Wie fand in Ihrem Fall die Verkaufspreisermittlung statt und wie zufrieden waren Sie mit dem beurkundeten Verkaufspreis? HEV Verwaltungs AG

Unsere Vorstellung des Verkaufspreises wurde vor der Ausschreibung mit einer externen Schätzung abgeglichen. Anschliessend wurde ein einmaliges Bieterverfahren durchgeführt. Wir waren mit dem erzielten Verkaufspreis sehr zufrieden und es war im Kontext des Immobilienmarkts auch ein fairer Preis. Ehepaar Egger

Neben dem Verkaufspreis kann auch die Zeitdauer bis zum Verkaufsabschluss relevant sein. Wie viel Zeit hat der Verkauf Ihres Hauses in Anspruch genommen und war die Dauer wichtig für Sie? HEV Verwaltungs AG

Ja, die Zeit bis zum Verkaufsabschluss war für uns relevant, da wir wieder Wohneigentum erworben haben. Die Zeitdauer war angemessen. Ehepaar Egger

Jede Immobilie ist einzigartig und verlangt deshalb auch eine individuelle Auftragsabwicklung. Traten bei Ihrem Verkauf Hürden auf?

HEV Verwaltungs AG

Die Verhandlungshürden dürften nach unserem Gefühl im Rahmen des Üblichen gelegen sein. Nennenswerte Schwierigkeiten sind zum Glück keine aufgetaucht. Dafür sind wir dankbar.

Für die HEV Verwaltungs AG war es eine besondere Freude, Ihnen auch eine passende neue Wohnung zu vermitteln. Wie wurden Sie beim Kauf des Stockwerkeigentums unterstützt? HEV Verwaltungs AG

Durch die Verkaufsdokumentation, die uns der HEV aushändigte, wurden wir auf den Neubau in der Region aufmerksam. Die Wohnungen haben uns angesprochen und wir haben sie gleich besichtigt. So hat alles seinen Lauf genommen und wir haben uns für einen Kauf einer Eigentumswohnung entschieden. Ehepaar Egger

Die Übergabe Ihrer Immobilien an die neue Eigentümerschaft war sicherlich ein emotionaler Moment. Wie erlebten Sie die Vertragsbeurkundung mit der Schlüsselübergabe?

HEV Verwaltungs AG

Die Übergabe der Liegenschaft an die neue Käuferschaft war sehr unkompliziert und ging einwandfrei über die Bühne. Wir waren sehr dankbar, dass keine Probleme auftauchten.

Ehepaar Egger

Ehepaar Egger

Haben Sie einen Tipp für verkaufswillige Immobilienbesitzer? Gibt es erwähnenswerte Schlüsselstellen im Verkaufsprozess? HEV Verwaltungs AG

KONTAKT & BERATUNG HEV Verwaltungs AG Poststrasse 10

9001 St. Gallen T 071 227 42 42

www.hevsg.ch info@hevsg.ch

Ein etablierter Makler lohnt sich. Wir können Josy Frenda bestens empfehlen. Die Schlüsselstellen waren die professionell aufbereitete Verkaufsbroschüre und das anschliessende «Interessentenmanagement», aber auch der Prozess bis zur Verschreibung mit der Käuferschaft. Ehepaar Egger

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Verwaltungs AG

Liegenschaften

Einfamilienhäuser n n n n n n n n n n n n n n n n

Abtwil, Mühlenstrasse 65 Einfamilienhaus Auf Anfrage Bronschhofen, Alte Steigstrasse 1 5.5-Zi. Einfamilienhaus CHF 890 000 Ebnat-Kappel, Auf Anfrage 9-Zi. Einfamilienhaus mit Baulandreserve CHF 3 320 000 Eggersriet, St.Gallerstrasse 14b 5.5-Zi. Doppeleinfamilienhaus mit TG-Platz CHF 720 000 Ennetbühl, Riet 568 Wohnhaus mit separater Garage CHF 420 000 Ernetschwil, Berglihöh 7 7.5-Zi. EFH mit 2.5 Einliegerwohnung CHF 1 720 000 Hoffeld, Hoffeldstrasse 9 Wohnhaus mit Werkstatt/Gewerbelokal Auf Anfrage Hombrechtikon, Blattenweg 12 Einfamilienhaus Minergie mit Pool CHF 2 920 000 Jenins, Unterdorf 7 6.5-Zi. Einfamilienhaus mit Stall, Schopf und Landparzelle CHF 720 000 Jenins, Unterdorf 9 Wohn- und Geschäftshaus mit Stall CHF 780 000 Jona, Lenggisrain EFH bestehend aus 2 Wohnungen CHF 3 450 000 Sargans, Quaderenweg 3 7.5-Zi. Einfamilienhaus CHF 1 650 000 Sevelen, Töbeli 905 Einfamilienhaus CHF 1 450 000 St.Gallen, Hintere Bahnhofstrasse 13 Stadthaus: 2.5-Zi. Mittel-Reihenhaus CHF 650 000 Uznach, Ernetschwilerstrasse 14 Einfamilienhaus CHF 690 000 Walenstadt, Tscherlerweg 11a 7.5-Zi. Einfamilienhaus mit Pool Auf Anfrage

n n n

Wattwil, Berglistrasse 25 6.5-Zi. Einfamilienhaus CHF 1 295 000 Wattwil, Hembergerstrasse 23a Einfamilienhaus CHF 1 420 000 Wolfhalden, Kronenstrasse 65 7-Zi. Bauernhaus mit Scheunenanbau CHF 920 000

Eigentumswohnungen n n n n n n n n n n n n n n n

Algetshausen, Park Hofwies 3.5-Zi. Wohnung A1.2 CHF 550 000 Algetshausen, Park Hofwies 4.5-Zi. Dachwohnung CHF 825 000 Andwil SG, Birkenstrasse 4 5.5-Zi. Wohnung im 2. OG CHF 865 000 Buchs, Grofstrasse 1 4.5-Zi. Neubau-Wohnung im 1.OG CHF 890 000 Buchs, St.Gallerstrasse 10 5.5-Zi. Wohnung im 2. OG CHF 850 000 Eschenbach SG, Sternenhalde 3 3.5-Zi. Wohnung CHF 490 000 Flawil, Oberstrasse 2 4.5-Zi. Wohnung CHF 525 000 Gams, Churzbreitenstrasse 25c 4.5-Zi. Wohnung im 1. OG CHF 630 000 Gebertingen, Schulstrasse 9 4.5-Zi. Wohnung CHF 720 000 Gossau SG, Falkenstrasse 32 5.5-Zi. Attikawohnung mit Garagenbox CHF 920 000 Herisau, Gibelhalde 17a 4.5-Zi. Wohnung im Sockelgeschoss CHF 695 000 Jona, Tägernaustrasse 41 5.5-Zi. Wohnung CHF 945 000 Sax, Eschagger 16 4.5-Zi. Wohnung mit 2 Tiefgaragenplätzen CHF 790 000 Siebnen, Schorrenstrasse 1 3.5-Zi. Dachwohnung CHF 1 510 000 Speicher,Buchenstrasse 31 4.5-Zi. Wohnung im 1. OG CHF 950 000

n n n n n n

Speicher, Buchenstrasse 31 3.5-Zi. Wohnung im DG CHF 920 000 St.Gallen, Achslenstrasse 11 4.5-Zi. Wohnung im 8. OG CHF 550 000 St.Gallen, Lehnstrasse 40 Neubau: 3.5-Zi. Wohnung CHF 652 000 St.Gallen, Lehnstrasse 40a Neubau: 6.5-Zi. Wohnung im EG Auf Anfrage St.Gallen, Lehnstrasse 40a Neubau: 4.5-Zi. Dachwohnung auf Anfrage St.Gallen, Oberstrasse 212 4.5-Zi. Wohnung Auf Anfrage

CHF 0.0 590‘0

4.5-Zi. Wohnung im 4. OG Oberstrasse 212, St. Gallen Im Westen der Stadt an ruhiger Lage, Renovation im 2016, 96 m2 Wohnfläche, mit Lift, moderner Ausbau, zeitlose und pflegeleichte Materialien, sonniger Balkon Josy Frenda Tel. 071 227 42 65 | j.frenda@hevsg.ch www.hevsg.ch

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Verwaltungs AG

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St.Gallen, Redingstrasse 3 7.5-Zi. Attikawohnung Auf Anfrage Uznach, Gerbistrasse 3-Zi. Wohnung CHF 420 000 Uzwil, Algetshausen 4.5-Zi. Wohnung CHF 655 000 Uzwil, Algetshausen 3.5-Zi. Dachwohnung CHF 710 000 Wagen, Rösslistrasse 42 3.5-Zi. Wohnung CHF 465 000 Weite, Alte Gasse 4 5.5-Zi. Wohnung im 1. OG CHF 810 000 Wil SG, Meisenweg 26 5.5-Zi. Penthouse Auf Anfrage

Mehrfamilienhäuser / Gewerbe / Gastro n n n n n n n n n n n

Abtwil, Mühlenstrasse 65 Baulandparzelle Auf Anfrage Buchs, Flurweg 1'087 m² Bauland mit Abbruchobjekten Auf Anfrage Ebnat-Kappel, Auf Anfrage 3-Familienhaus CHF 590 000 Ebnat-Kappel, Gieselbach Gebäudekomplex CHF 1 990 000 Flawil, St.Gallerstrasse 39/41 Wohn- & Geschäftsliegenschaft CHF 1 980 000 Landquart, Untermühleweg 3 Mehrfamilienhäuser mit Nebenbauten Auf Anfrage Laupen ZH, Am Bach 14 Mehrfamilienhaus CHF 1 190 000 Schwarzenbach, Auf Anfrage Wohn- & Geschäftsliegenschaft CHF 3 750 000 St.Gallen, Krontalstrasse Wohn- und Geschäftshaus Auf Anfrage St.Gallen Ost Mehrfamilienhaus CHF 5 200 000 St.Gallen, Zürcher-Strasse 58 Mehrfamilienhaus CHF 1 340 000

n n n n

Stäfa, Grundstrasse 10a Universeller Gewerberaum CHF 2 520 000 Walzenhausen, Platz 236 Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen CHF 850 000 Wattwil, Waisenhausstrasse 29/31 Residenz mit Parkanlage CHF 3 750 000 Zürich, Schwamendingerstrasse 93 3 Familienhaus, sanierungsbedürftig Auf Anfrage

Mietobjekte n n n n n n n n n n n n n

Gossau SG, Langfeldstrasse 10 Gewerbe-/Bürofläche (Neubau) Auf Anfrage Gossau SG, Sommerau Ausstellungs-/Büroflächen (Neubau) Auf Anfrage Gossau SG, Sonnenbühlstrasse 3 Gewerbefläche Auf Anfrage Gossau SG, St.Gallerstrasse 93 Gewerbefläche Auf Anfrage Lichtensteig, Auf Anfrage 4.5-Zi. Maisonettewohnung CHF 1690 Rapperswil, Marktgasse 15 Restaurant 1. OG Auf Anfrage Rapperswil, Schmiedgasse 46 Geschäfts-/Verkaufsraum CHF 1650 Rorschach, Trischlistrasse 27 3-Zi. Wohnung CHF 1100 St.Gallen, Demutstrasse 7 4.5-Zi. Wohnung 2. OG rechts CHF 1790 St.Gallen, Demutstrasse 7 4.5-Zi. Wohnung 1. OG links CHF 1820 St.Gallen, Herisauer Strasse 84 3.5-Zi. Neubau-Wohnung 1. OG CHF 1670 St.Gallen, Herisauer Strasse 84 2.5-Zi. Neubau-Attikawohnung CHF 1360 St.Gallen, Lerchentalstrasse 19 Bürofläche mit 342 m² Auf Anfrage

n n n n n n n

St.Gallen, Rorschacher Strasse 292/294 Verkaufs-, Gewerbe-, Büround Lagerflächen Auf Anfrage St.Gallen, Teufener Strasse 123 4.5-Zi. Wohnung CHF 1550 St.Gallen, Tigerbergstrasse 2a Laden-/Gewerbefläche CHF 1750 St.Gallen, Wildeggstrasse 18 4.5-Zi. Wohnung CHF 1850 Stäfa, Grundstrasse 10a Gewerberäume Auf Anfrage Uzwil, Überbauung Birkenhof 2.5 bis 4.5-Zi. Neubauwohnungen Auf Anfrage Walzenhausen, Platz 236 3-Zi. Wohnung im DG Auf Anfrage

CHF 0.0 2 7 0‘0

5.5-Zi. Doppeleinfamilienhaus St. Gallerstrasse 14b, Eggersriet Westlich des Dorfkerns, 109 m2 Wohnfläche, 545 m2 Grundstück, wundervolle Fernsicht auf den Altmann und Säntis, pflegeleichter Garten, Tiefgaragenplatz inkl. Gallus Hasler Tel. 071 227 42 63 | g.hasler@hevsg.ch www.hevsg.ch

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energieagentur st.gallen

Sie haben die Wahl zwischen erneuerbarer Energie oder mehr Belastung der Natur? Dann sollten Sie unbedingt auf eine Impulsberatung für Wohnbauten zugreifen. Erstens ist sie kostenlos und zweitens gewinnen Sie neue Entscheidungsgrundlagen. Auf unserer Website erhalten Sie Wissenswertes zum Thema erneuerbare Energie. Brennende Fragen werden Ihnen über unser Beratungstelefon unter 058 228 71 71 sofort beantwortet. www.energieagentur-sg.ch/impulsberatung


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Dank attraktiver Förderung zur zeitgemässen Heizung Immer mehr Hauseigen­ tümerinnen und Hauseigen­ tümer erkennen die Vorzüge. Wer seine Heizung mit ein­ heimischen, erneuerbaren Energien betreibt, schont das eigene Portemonnaie und die Umwelt. Für den Heizungser­ satz steht im Kanton St.Gallen ein modulares Förderpaket zur Verfügung.

Ist das Betriebsalter Ihrer Heizung schon zweistellig? Dann sind Sie gut beraten, sich früh­ zeitig mit der Planung für einen Ersatz zu befas­ sen. Heizungsfachleute sind häufig die ersten Kontaktpersonen, wenn es um einen Heizungs­ ersatz geht. Mit einer «Impulsberatung» holen Sie sich deren Wissen und erste Entscheidungs­ grundlagen über wirtschaftliche und möglichst klimaverträgliche Heizungen ins Haus. Dabei zeigt eine Vollkostenrechnung deutlich: In den allermeisten Fällen ist ein erneuerbares Heiz­ system gegenüber den fossilen im Vorteil. Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ist eine «Impulsberatung» dank des kantonalen Förderprogramms kostenlos. Eine gesamtheitli­ che Planung verspricht Erfolg, wenn auch eine energetische Modernisierung des Dachs, der Fassade oder der Fenster ansteht. Eine «Ge­ bäudemodernisierung mit Konzept» zeigt Ihnen

Varianten und Möglichkeiten zur schrittweisen Umsetzung auf. Auch sie wird von der kantona­ len Förderung finanziell unterstützt. Übrigens: Heute ist es gängige Praxis, einen plötzlichen Ausfall der Heizung während der kalten Jahres­ zeit mit einer gemieteten mobilen Heizzentrale zu überbrücken. So können Sie den Heizungs­ ersatz auch im Schadensfall wohl überlegt pla­ nen und ausführen. Das Förderprogramm setzt auf erneuerbare Energien und auf Energieeffizienz. Immer mehr Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer er­ kennen deren Vorzüge: Im Vergleich zum Vor­ jahr ist die Anzahl geförderter Wärmepumpen im Kanton um 50 % gestiegen. Beim «Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen» starten die Förderbeiträge bei 2800 Franken für eine Wärmepumpe mit Aus­ senluft und für eine mit Erdsonde bei 6000 Franken. «Messgeräte und WP­Cockpit für Wärmepumpen» überwachen und bewerten die Effizienz Ihrer Heizung. Für dieses Modul er­ halten Sie einen Förderbeitrag von bis zu 1500 Franken. Bauen Sie eine «Wärmeverteilung in Gebäuden» über ein Rohrleitungssystem neu ein und betreiben diese mit mehrheitlich erneu­ erbarer Energie oder mit Fernwärme, stehen weitere Förderbeiträge bereit. Einige Gemein­ den und Regionen ergänzen das kantonale För­ derprogramm mit kommunalen Beiträgen. Fra­ gen Sie bei Ihrer Standortgemeinde nach – es lohnt sich. Alles zur Förderung www.energieagentur-sg.ch

Alle Fördermassnahmen im Überblick.


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Kantonalverband

Sonnenenergie von Dach und Fassade Fassaden und Dächer eignen sich hervorragend für die Integration von Solar­ anlagen. Inzwischen gibt es Module, die an der Gebäudehülle so eingebaut werden, dass sie optisch kaum noch auffallen.

In der Schweiz berechnet man aktuell ein Wachstum an Kollektorflächen auf den Dächern und Fassaden von Privatgebäuden um knapp 100 000 Quadratmeter pro Jahr. Die so gewonnene Energie wird für die Erzeugung von Brauchwasser und für Heizzwecke eingesetzt. Werden Module auf allen optimal besonnten Dach- und Fassadenflächen angebracht, kann optimistischen Expertenprognosen zufolge vermutlich mehr als ein Drittel des jährlichen Strombedarfs hierzulande gedeckt werden. Stephan Ziegler Chefredaktor MetroComm AG

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Wie Solaranlagen effizienter werden Unter Laborbedingungen erreichen Solarzellen Wirkungsgrade von 40 bis 46 Prozent. Die alltägliche Ausbeute jedoch erzielt solche Wirkungsgrade noch nicht. Zwischen 16 und 24 Prozent der solaren Einstrahlung

lassen sich derzeit in Strom umwandeln. Am häufigsten werden Solarzellen aus kristallinem Silizium eingesetzt. Fällt Licht auf eine Solarzelle, werden Elektronen freigesetzt, die sich durch das elektrische Feld bewegen. Dieser «Strom» sorgt für eine Spannung. Die bläuliche Aussenschicht trägt zur Verbesserung der Lichtabsorption bei. Während gleichmässig schimmernde Oberflächen auf leistungsfähigere, monokristalline Solarzellen hindeuten, sind polykristalline Solarzellen an ihrer typischen Marmorstruktur zu erkennen. Gegenwärtig existieren andere erprobte und kostengünstigere Herstellungsverfahren, dazu zählt ein Prozess, bei dem durch das Aufdampfen von Kristallen bei Dünnschichtzellen Elektrizität entsteht.

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Kantonalverband

Solarpaneele mit Halbleiterzellen Zwischen 60 und 96 mit Glas abgedeckte Halbleiter­ zellen sind in einem Solarpaneel zusammengestellt. Diese Module darf man nicht mit Sonnenkollektoren verwechseln, hinter deren transparenten Oberflächen sich wasserführende Rohrschlaufen verstecken. Über sie wird die Wärme von den Absorbern in den Wärmespeicher befördert.

Den Strombedarf eines Einfamilienhauses – wobei Heizung, Warmwasser und E-Mobil nicht berücksichtigt sind – können PV-Anlagen mit Leistungsspitzen von zwei bis drei kW etwa zu zwei Dritteln decken. Üblicherweise benötigt man dazu Flächen von 16 bis 24 Quadratmeter. Am besten geeignet sind geneigte und südlich orientierte Dächer. Auch Ost-West-Anlagen werden oft gebaut. Allerdings muss man dabei mit Produktionseinbussen von zehn bis 15 Prozent rechnen.

Erneuerbare Energien und die Launen der Natur Bei der Sonnenenergie muss man Schwankungen in der Stromerzeugung hinnehmen. Bis zu drei Viertel der Jahresmenge wird meistens im Sommer erzeugt, im Winter weit weniger. Überschüsse lassen sich in einer Batterie speichern – oder man schliesst die Anlage ans Netz an. Auf diese Weise werden saisonale und tageszeitliche Differenzen zwischen Produktion und Verbrauch durch Einspeisungen des lokalen Energieversorgers kompensiert. Mit einem Netzanschluss kann man Förderbeiträge oder Produktionszuschüsse beantragen.

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Nachhaltige Technologien zur CO2-Reduktion in Gebäuden In knapp 30 Jahren will die Schweiz CO2-neutral sein – das ist die Zielsetzung der Energiestrategie 2050. Die Verfügbarkeit verschiedener nachhaltiger Technologien stellen Hauseigentümer vor schwierige Investitionsentscheidungen. Die SAK (St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG) ist spezialisiert im Bereich erneuerbare Energielösungen und engagiert sich mit Investitionen in Zukunftsmärkte für die Energiewende Ostschweiz.

Die Wohnüberbauung Schlatt-Park in Schmerikon verfügt über ein hochmodernes Multi-Energie-System. (Bilder: Halter-Hunziker Architekten/SAK)

Nachhaltige Technologien sind heute wirtschaftlicher denn je und lassen sich dank attraktiver Finanzierungsmodelle für individuelle Wohn- und Besitzverhältnisse realisieren – auch für kleinere Budgets. Für die Planung eines nachhaltigen Energiesystems ist Expertenwissen von zentraler Bedeutung. Denn nur richtig dimensionierte und perfekt aufeinander abgestimmte Anlagen sind wirtschaftlich. Von der Einzellösung zum Multi-Energie-System Bereits Einzellösungen, wie Photovoltaikanlagen, sind mit der richtigen Planung wirtschaftlich. Am rentabelsten werden sie, wenn ihr Eigenverbrauchswert mindestens 20 Prozent betragt. Das heisst, dass mindestens ein Fünftel des selbstproduzierten Stroms vor Ort verbraucht wird – denn Eigenverbrauch ist fast doppelt so rentabel wie der Verkauf von

Nachhaltige Komplettlösungen – alles aus einer Hand Die SAK bietet ihren Kundinnen und Kunden intelligente und nachhaltige Energielösungen für individuelle Bedürfnisse. Ihre professionell geplanten Einzel- und Kombinationslösungen umfassen Wärmepumpen, Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge, Photovoltaikanlagen sowie Lösungen zur Energiespeicherung und -steuerung. Die SAK bietet während des ganzen Projekts ihre fachmännische Unterstützung an. Diese reicht von der Analyse zur Konzipierung der optimalen technischen Energie- und Finanzierungslösung bis hin zur Installation und Wartung der Anlage sowie zu Abrechnungsdienstleistungen. Ganz im Sinne von: SAK – alles aus einer Hand.

überschüssigem Solarstrom. Den Eigenverbrauchswert können Anlagenbesitzer beispielsweise durch den Einsatz einer Wärmepumpe oder mit Ladeinfrastrukturen für E-Fahrzeuge erhöhen. Wärmepumpen sind durch ihren günstigen Unterhalt und Betrieb gegenüber fossilen Heizungen heutzutage mehr als konkurrenzfähig. Bereits nach 15 bis 20 Jahren haben sie eine vergleichbare Gasheizung kostenmässig unterboten. Modernste Gebäude verbinden verschiedene Energielösungen in einem Multi-Energie-System. Ein solches fasst die Sektoren Strom, Wärme und Mobilität zusammen und stimmt sie aufeinander ab, wodurch der eigens produzierte Solarstrom optimal genutzt und gespeichert wird. Das maximiert einerseits die Wirtschaftlichkeit und andererseits die Nachhaltigkeit des Gebäudes.

St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG Vadianstrasse 50 Postfach 2041 CH-9001 St.Gallen +41 71 229 51 51 info@sak.ch | sak.ch


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«Die Heizungsdiskussion ist meist ideologisch und fachlich gesehen problematisch» «Gut fürs Klima und gut fürs Portemonnaie» ist eine Botschaft, welche man als Hauseigentümer immer wieder liest. Sogar in Abstimmungsunterlagen wird mit diesem Slogan und entsprechender Grafik geworben. Damit will man zum Ausdruck bringen, dass ein erneuerbares Heizsystem über die gesamte Betriebsdauer gesehen günstiger ist als ein fossiles Heizsystem. Nur, ist das tatsächlich so? Säntis Energie AG Austrasse 9, 9630 Wattwil 0800 071 081, info@saentisenergie.ch

Ihre Angaben Bedarf

Betriebskosten

Heizwärmebedarf pro Jahr (kWh)

20'000

Investitionskosten Investition Gasheizung (CHF)

12'000

Betrieb Gasheizung heute (CHF)

110

Betrieb Gasheizung in 15 Jahren (CHF)

800

Betrieb Luft/Wasser-Wärmepumpe heute (CHF)

100

Betrieb Luft/Wasser-Wärmepumpe in 15 Jahren (CHF)

400

Investition Gasleitung (CHF) Investition Luft/Wasser-Wärmepumpe (CHF)

40'000

Energiekosten

Investition Elektroverteilung (CHF)

5'000

Gaspreis fix heute (CHF/a)

Förderung Luft/Wasser-Wärmepumpe (CHF)

2'800

Gaspreis fix in 15 Jahren (CHF/a)

200

Gaspreis variabel heute (Rp./kWh)

7.10

Gaspreis variabel in 15 Jahren (Rp./kWh)

9.00

Strompreis fix heute (CHF/a)

150

Strompreis fix in 15 Jahren (CHF/a)

200

Strompreis variabel heute (Rp./kWh)

22

Kapitalkosten Zinsniveau heute (%)

1

Zinsniveau in 15 Jahren (%)

5

Biogas Anteil Biogas heute (%)

0

Anteil Biogas in 15 Jahren (%)

100

Aufpreis Biogas heute (Rp./kWh)

7.24

Aufpreis Biogas in 15 Jahren (Rp./kWh)

10.00

150

Strompreis variabel in 15 Jahren (Rp./kWh)

25

JAZ Luft/Wasser-Wärmepumpe

3.5

Gebühren und Abgaben Abgaben auf Gas heute (CHF/t CO2) Abgaben auf Gas in 15 Jahren (CHF/t CO2)

96 120

Abgaben auf Strom heute (Rp./kWh)

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Abgaben auf Strom in 15 Jahren (Rp./kWh)

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Bild: Parameter, welche im Onlinerechner selber festgelegt werden können

Mit dieser Frage hat sich die Säntis Energie in den letzten Monaten intensiv auseinan­ dergesetzt. Das Ziel dabei war, eine Basis für eine sachliche, politisch und ideologisch un­ gefärbte Diskussion zu erstellen. Als Ergebnis dieser Auseinandersetzung wird nun den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern auf www.saentisenergie.ch ein Vergleichsrech­ ner zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe je­ der Nutzer seine individuellen Annahmen selbst eingeben kann. Beispielhaft wird dabei ein Ver­ gleich zwischen einer Luft­/Wasserwärmepum­ pe und einer Gasheizung gemacht.

Mathematisch ist die Rechnung immer gleich, egal welches Heizungssystem man untersucht: Neben bereits heute klaren Werten wie z.B. der Investitionshöhe sowie den heutigen Preisen für Energie und Abgaben sind es vor allem Annah­ men über die geschätzte Betriebsdauer der Hei­ zung, welche über das Ergebnis entscheiden. Welche Faktoren entscheiden über die Wirtschaftlichkeit einer Heizung? • Investitions- und Kapitalkosten Als erstes wird in eine neue Heizungsanlage investiert. Hier müssen sämtliche Kosten

eingerechnet werden, welche der System­ entscheid auslöst. Dabei geht es um Rück­ bauten von bestehenden Anlagen, Änderun­ gen an Anschlussleitungen, die eigentliche Heizungsanlage sowie Folgekosten wie z.B. Anpassungen am Elektrotableau oder In­ standstellungsarbeiten im Garten. Von dieser Investitionssumme können allfällige Förder­ gelder abgezogen werden. Die daraus resultierende Gesamtinvestition muss durch den Hauseigentümer finanziert werden, was Kapitalkosten verursacht. Diese sind davon abhängig, wie die Heizung


finanziert wird, resp. wie sich das Zinsumfeld während der Betriebsdauer der Heizung ver­ ändern wird. • Betriebskosten Jede Heizungsanlage muss gewartet werden, z.B. mit einem Service­Abo des Herstellers. Zudem gibt es gesetzliche Betriebsauflagen wie z.B. die Feuerungskontrolle bei Holz­, Oel­ oder Gasheizungen oder die Dichtheits­ prüfungen bei Wärmepumpen. Das Service­ Abo sollte man sich am besten zusammen mit der neuen Heizung offerieren lassen. • Energiekosten Wer warm haben will, braucht Energie. Wäh­ rend Feuerungsanlagen wie Holz­, Oel­ oder Gasheizungen die Wärme ausschliesslich durch die Verbrennung des Energieträgers erzeugen, profitieren Wärmepumpen von der Fähigkeit, einen Teil der Wärmeenergie quasi «gratis» aus einem anderen Medium zu zie­ hen (z.B. aus der Luft, mit einer Sonde aus dem Boden oder aus dem Grundwasser). Ei­ ne Wärmepumpe braucht demzufolge weni­ ger Primärenergie (meist Strom), um dieselbe Wärmemenge fürs Haus bereitzustellen. Das Verhältnis zwischen eingesetzter Primärener­ gie und daraus erzeugter Wärmemenge wird mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) bezeichnet. Die eingesetzte Primärenergie (z.B. Ökostrom anstatt Atomstrom, Biogas anstatt Erdgas) bestimmt die ökologische Qualität der er­ zeugten Wärmeenergie.

• Gesetzliche Abgaben Aus energie­ und klimapolitischen Gründen werden auf der Energie Abgaben erhoben. Das ist beim Oel oder Gas z.B. die CO2­ Abgabe. Beim Strom sind es Abgaben für die Förderung erneuerbarer Energien oder zum Schutz der Gewässer und Fische. Daneben existieren teilweise kommunale und kantonale Abgaben und Gebühren. Da­ bei kann es sich beispielsweise um Konzessi­ onsabgaben oder lokalpolitische Energie­ abgaben handeln. Niemand weiss, wie sich die variablen Faktoren über 15 bis 20 Jahre ändern werden! Die aktuellen, heute gültigen Werte und Preise findet man praktisch alle im Internet, meist beim lokal zuständigen Energieversorger. Die grosse Herausforderung eines Heizungsver­ gleiches liegt darin, die «richtigen» Annahmen für die Zukunft zu treffen. Niemand kennt die wirkliche Entwicklung der einzelnen Werte (Zins, Energie­ und Betriebskosten, Abgaben). Man muss Annahmen über die gesamte Be­ triebsdauer der neuen Heizung treffen, also et­ wa über 15 Jahre. Hier liegt das grosse Problem in der aktuellen Diskussion. Je nach ideologi­ scher Prägung des Absenders werden von ihm entsprechend tendenziöse Annahmen getrof­ fen. Entsprechend sind die meisten Vergleichs­ rechner, welche man im Internet findet, tenden­ ziös und in der Folge wenig aussagekräftig. Um einen sauberen Vergleich verschiedener

Heizungssysteme zu haben, sollte der Haus­ eigentümer mit einem transparenten Ver­ gleichsrechner selbst verschiedene Annahmen treffen können. So kann er verschiedene Werte einsetzen und die Ergebnisse vergleichen und weiss am Schluss, welche Grössen bei seinem Projekt entscheidend sind. Die Ergebnisse ergeben ein klares Bild Mathematisch logisch ist, dass ein in der An­ schaffung teures Heizsystem (z.B. Wärmepum­ pe mit Erdsonde) sich dann besser rechnet, je mehr Wärmeenergie für die Liegenschaft ge­ braucht wird. Man realisiert bei einer solchen Anlage aufgrund allfällig tieferer Betriebs­ und/ oder Energiekosten Skaleneffekte. Im Gegen­ satz dazu ist es am unwirtschaftlichsten, wenn man eine teure Heizanlage installiert, dann aber wenig Energie braucht. Wie stark dieser Effekt wirkt, hängt davon ab, welche Annahmen über die künftige Entwicklung der einzelnen Faktoren getroffen werden. Dies überlassen wir dem Nut­ zer des Rechners auf www.saentisenergie.ch. Fazit: Von pauschalen Aussagen wie eingangs zitiert sollte man definitiv Abstand nehmen. Dies vor allem dann, wenn man von Seite der öffentlichen Verwaltung informiert. Diese sollte die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer transparent und nicht politisch oder sogar ideologisch gefärbt informieren.

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