3 minute read

Förderprogramme für Hamburger Immobilienkäufer

Wohnraum in Hamburg ist begehrt, und Immobilienkäufer, insbesondere im Neubausegment, dürfen sich freuen: Für sie gibt es interessante Fördermöglichkeiten, um die mit dem Kauf verbundenen Kosten abzufedern. Erfahren Sie mehr über die Förderung der IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank) und zwei Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Förderprogramme der IFB Hamburg

Interessant für Käufer von Neubauimmobilien ist die Hamburger Eigenheimförderung. Dazu gehören ein zinsgünstiges Grunddarlehen, ein Aufwendungsdarlehen und ggf. Zuschüsse für energiesparende Neubauten. Die Grundförderung besteht aus dem IFB-HamburgBaudarlehen, welches sich aus einem Festbetrag pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche, abhängig von bestimmten Einkommensgrenzen, berechnet. Derzeit liegt die förderfähige Wohnfläche bei 60 m² pro Person. Sie vergrößert sich um jeweils 10 m² für jede weitere Person im Haushalt. Der Zinssatz beim IFB-HamburgBaudarlehen beträgt für die Dauer von zehn Jahren 0,5 % p.a. Unabhängig vom Einkommen gewährt die IFB Hamburg Familienzuschläge zu diesem Darlehen. So erhalten Familien mit einem Kind einen Zuschlag von 15.000 €, bei zwei Kindern sind es 20.000 € und bei drei Kindern 32.000 €.

Wichtig bei allen IFB-Hamburg-Förderprogrammen: Stellen Sie den Antrag für diese Förderung unbedingt vor Abschluss des Kaufvertrages bei der IFB Hamburg. Zudem gilt: Die Immobilie muss innerhalb der Hamburger Landesgrenzen liegen und von Ihnen selbst bewohnt werden. Weitere Details zu diesem Förderprogramm sowie die entsprechenden Einkommensgrenzen finden Sie hier: bit.ly/39B0erU

Eine sinnvolle Ergänzung zu dieser Förderung ist neben den IFB-Hamburg-Zuschüssen zur energetischen Optimierung für besonders umweltfreundliche Neubauprojekte das IFB-Hamburg-Aufwendungsdarlehen. Dieses trägt mit einem monatlichen Auszahlungsbetrag von maximal 1,60 €/m2 dazu bei, die finanzielle Belastung nach Bezug der Immobilie zu reduzieren. Zugrunde liegt auch hier die förderfähige Wohnfläche. für die KfW-Förderung erhalten haben, können Sie den Kaufvertrag abschließen. Mehr zu allen genannten KfW-Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Website der Förderbank: www.kfw.de

Insbesondere bislang kinderlose Paare, die in Hamburg eine Neubauimmobilie erwerben möchten, profitieren vom IFB-Hamburg-FamilienStartDarlehen. Die Höhe dieses zinsgünstigen Darlehens beträgt maximal 70.000 €. Der Zinssatz verringert sich um 3 %, sobald sich Nachwuchs ankündigt. Mehr zu diesem Darlehen finden Sie hier: bit.ly/2PR5W1K

KfW-Programme 124 und 153

Neben diesen speziell auf Hamburger Immobilienkäufer zugeschnittenen Fördermöglichkeiten bieten sich zwei Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an: das KfW-Programm 124 (Wohneigentumsprogramm für Neubau und Kauf) und das KfW-Programm 153 (Energieeffizient Bauen). Das KfW-Programm 124 gilt für den Bau oder Kauf eines selbstgenutzten Eigenheims. Gewährt wird ein Förderkredit in Höhe von bis zu 100.000 € Kreditbetrag und ab ab 1,10 % effektivem Jahreszins.

Wer ein energieeffizientes Eigenheim oder eine den KfW-Effizienzhaus-Standards entsprechende Eigentumswohnung erwirbt, sollte sich über die Möglichkeiten einer Förderung im Rahmen des KfW-Programms 153 „Energieeffizient Bauen“ informieren. Hier unterstützt die KfW den Bau von energiesparenden Neubau-Immobilien mit einem Kredit in Höhe von bis zu 120.000 € pro Wohnung. Möglich ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 €. Einen entsprechenden Antrag können alle Ersterwerber von Neubauimmobilien, die den KfW-EffizienzhausStandards 55, 40 oder 40 plus entsprechen, stellen.

Wichtig bei den KfW-Förderungen 124 und 153 ist, dass Sie den Förderkredit durch Ihr Kreditinstitut vor Abschluss und Beurkundung des Immobilienkaufvertrages beantragen lassen. Ihr Kreditinstitut leitet alles in die Wege, Sie müssen sich nicht persönlich mit der KfW in Verbindung setzen. Planen Sie Ihre KfW-Fördermöglichkeiten frühzeitig ein und vereinbaren Sie sobald wie möglich einen Termin mit Ihrem Kreditinstitut. Sobald Sie die Zusage Abgesehen von den oben genannten lokalen Fördermöglichkeiten und den Programmen der KfW besteht nach wie vor die Möglichkeit der staatlichen Förderung mit WohnRiester. Hierbei können Sie einen Teil Ihres Einkommens in einen (Wohn-)Riester-Vertrag einzahlen bzw. vorab in einen Riester-Vertrag eingezahlte Beträge für den Kauf einer Immobilie verwenden. Der Staat unterstützt Sie mit regelmäßigen Zuschüssen. Das im Rahmen dieses Vertrages angesparte Guthaben darf ausschließlich zum Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses verwendet werden. Zudem kann der Betrag zur Tilgung von Darlehen für die Immobilienfinanzierung dienen.

Einen Vorteil ziehen Sie aus dieser Art der Förderung, wenn Sie sicher sind, dass Sie lange in der erworbenen Immobilie wohnen werden und/oder über wenig Eigenkapital verfügen und Wohn-Riester deshalb eine wichtige Säule zur Tilgung Ihres Darlehens darstellt. Nicht für jede Lebenssituation ist diese Förderung die richtige. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine umfangreiche Beratung bei einem Kreditinstitut oder spezialisierten Immobilienfinanzierer Ihres Vertrauens. Gemeinsam mit Ihnen kann Ihr Berater herausfinden, ob eine Förderung im Rahmen von Wohn-Riester langfristig sinnvoll ist.

This article is from: