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Höhere Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in 2023
(KF) Gute Nachrichten für alle, die bereits eine Photovoltaikanlage zur eigenen Stromerzeugung installiert haben oder beabsichtigen, dies 2023 zu tun: Der Fiskus fördert Sonnenstrom dieses Jahr mehr denn je.
Seit diesem Jahr ist die EEG-Umlage Vergangenheit und Photovoltaikanlagen (Pv-Anlagen) müssen in der Einkommenssteuererklärung nicht mehr behandelt werden. Dadurch entfällt auch die Ermittlung der Gesamtmenge des erzeugten Stroms von Pv-Anlagen über einen sogenannten Erzeugungszähler. Wer dafür bisher ein Mietgerät genutzt hat, kann dieses nun ausbauen lassen. Eine noch bessere Nachricht: Es gibt eine deutlich höhere Vergütung für den gewonnenen Solarstrom – besonders für Dachanlagen, die ihren Strom vollständig ins Netz einspeisen. Außerdem dürfen ab sofort auch Anlagen mit Voll- und Teileinspeisung des Stroms miteinander kombiniert werden. Da lohnt es sich, das gesamte Dach zum Sonnenfänger zu machen. Bisher war die Einspeisung auf 70 % gedeckelt und man musste immer ein Jahr zwischen der Anlagenerweiterung verstreichen lassen.
Die Fakten zur Einspeisevergütung 2023: Photovoltaik-Anlagen erhalten eine feste Vergütung für jede Kilowattstunde Solarstrom. Bringt eine Anlage zur Eigenversorgung, bei der die Besitzer einen Teil des Stroms also selbst nutzen, bis zu 10 Kilowatt Bruttonennleistung, gibt es nun 8,2 Cent pro kWp für den eingespeisten Strom (früher 6,24 Cent). Ist Ihre Anlage größer, erhalten Sie für den Anlagenteil ab 10 Kilowatt nun 7,1 Cent (früher 6,06 Cent).
Für eine Pv-Anlage, die den gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeist, bekommen Sie bei einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt sogar 13 Cent pro kWp und für den Anlagenteil ab 10 Kilowatt noch 10,9 Cent pro kWp.
Die neuen Vergütungssätze bleiben für das ganze Jahr 2023 gleich, da die monatliche
Absenkung bis 2024 ausgesetzt ist. Für Pv-Anlagen, die seit dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, gelten sie rückwirkend.
Ein Fachmann hat Ihr Dach geprüft und Ihnen attestiert, dass sich dieses nicht für eine Pv-Anlage eignet? Dann dürfen Sie nun auf Ihren Garten ausweichen und erhalten für eine Pv-Anlage mit bis zu 20 Kilowatt Leistung ebenfalls eine Einspeisevergütung. Beachten Sie aber die baurechtlichen Vorgaben in Ihrem Wohnort. Es kann sein, dass Sie für eine Anlage im Garten eine Baugenehmigung einholen müssen.