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5.3 Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Vergleich
VORSORGEVOLLMACHT
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Vertrauensperson
Gültigkeit
Kontrollmöglichkeit Der Patienten überträgt einer oder mehreren Personen uneingeschränkt und vorbehaltlos die Durchsetzung seiner Wünsche.
Die Vollmacht lässt sich nur erstellen oder abändern, solange der Patient geschäftsfähig ist.
Die Entscheidungen der Bevollmächtigten werden ‒ außer bei hoch riskanten und freiheitsentziehenden Maßnahmen ‒ kaum überwacht.
BETREUUNGSVERFÜGUNG
Es ist keine Vertrauensperson im persönlichen Umfeld vorhanden. Stattdessen wird von Gerichts wegen ein Betreuer gestellt oder aber bestimmte Personen werden explizit als Betreuer ausgeschlossen.
Bei einer Betreuungsverfügung ist es ausreichend, wenn der Patient bei der Erstellung einsichtsfähig ist.
Der Betreuer wird vom Betreuungsgericht kontrolliert, alle Entscheidungen müssen dokumentiert und genehmigt werden.
5.3 Patientenverfügung
Mithilfe einer Patientenverfügung können Patienten bereits im Vorfeld über das „Ob“ und „Wie“ medizinischer Maßnahmen entscheiden, falls sie eines Tages krankheits oder unfallbedingt dazu nicht mehr in der Lage sein sollten.
Der rechtliche Betreuer oder Bevollmächtigte hat eine wichtige Aufgabe: Er muss prüfen, ob die Patientenverfügung auf die jeweilige Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, muss er dafür sorgen, dass diese bei den behandelnden Ärzten durchgesetzt wird. In manchen Situationen müssen der behandelnde Arzt und der Bevollmächtigte bzw. Betreuer vor einer Entscheidung über eine medizinische oder pflegerische Maßnahme die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz verfügt über eine Schiedsstelle, die bei Auseinandersetzungen in Bezug auf die Gültigkeit und/oder Durchsetzung einer Patientenverfügung kostenfreie Hilfe anbietet. Die Patientenverfügung wird gebührenfrei geprüft und bei Konflikten wird zwischen den Parteien vermittelt. Ausführliche Informationen hierzu finden Betroffene unter www.stiftung-patientenschutz.de
Inhalte einer Patientenverfügung
Folgende Schritte können dem Patienten das Verfassen einer Patientenverfügung erleichtern.
7 Schritte auf dem Weg zur Patientenverfügung
1. Vorüberlegungen treffen
Im Vorfeld sollten Patienten sich intensiv über ihre Motivation zur Erstellung einer Patientenverfügung, über ihre Wertvorstellungen und ihre Haltung zu medizinischen Behandlungen Gedanken machen. Gegebenenfalls können diese Überlegungen auch als Grundlage für die spätere Ermittlung des mutmaßlichen Willens des Patienten schriftlich fixiert werden.
2. Beratung suchen
Informationen über die Inhalte und die Ausgestaltung einer Patientenverfügung sind das A und O um Ängste und Unsicherheiten im Vorfeld abzubauen. Patienten und Angehörige können sich von Experten, z. B. von Ärzten, Hospizdiensten oder anderen Beratungsstellen, über schwere Krankheitssituationen, mögliche Behandlungen und deren Folgen beraten lassen. Gegebenenfalls können diese Beratungsgespräche auch dokumentiert werden.
3. Gespräche führen
Es ist ratsam, im Vorfeld ausführlich mit seinen Angehörigen und Vertrauenspersonen über die eigenen Wünsche zu sprechen, insbesondere mit denjenigen, die zum zukünftigen Bevollmächtigten oder Betreuer bestellt werden sollen. Dies kann zum einen für die eigene Entscheidungsfindung hilfreich sein. Zum anderen kennen diese Personen dann die persönliche Einstellung des Patienten besser, wenn es notwendig werden sollte, dessen mutmaßlichen Willen zu ermitteln.
4. Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erstellen
Idealerweise sollten Patienten festlegen, wer sich um ihre Gesundheitsangelegenheiten kümmern soll, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Diese Person kann in einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung explizit benannt werden. Ihr obliegt es dann auch, der Patientenverfügung Geltung zu verschaffen.
5. Geltungssituationen festlegen
Patienten sollten explizit die Situationen definieren, für die sie vorsorglich Behandlungswünsche äußern möchten.
6. (Behandlungs-) Wünsche definieren
Patienten sollten für die o. g. Situationen festlegen, welche Behandlung sie wünschen oder ablehnen und wie sie sich ihr Umfeld und ihre Pflege vorstellen.
7. Patientenverfügung erstellen
Auf Basis dieser Vorüberlegungen gilt es nun, die eigentliche Verfügung zu erstellen. Bei Beratungsstellen, im Buchhandel, bei Ärzten, Rechtsanwälten oder Notaren gibt es Formulierungshilfen und Vordrucke.
In die Patientenverfügung sollten Betroffene bewusst auch individuelle Wünsche mit aufnehmen. Wodurch kann das Befinden in der vorliegenden Situation verbessert werden? Das kann ein Bett mit Blick auf ein Fenster sein, die Bilder von Angehörigen und Freunden auf dem Nachttisch, das Lieblingskuscheltier im Bett, der bevorzugte Sender im Radio, der leise im Hintergrund spielt … Patienten sollten ihre diesbezüglichen Vorstellungen konkret in der Ich-Form niederschreiben: „Ich wünsche mir, dass …“
7 Schritte auf dem Weg zur Patientenverfügung
2.
Beratung suchen
3.
Gespräche führen
1.
Vorüberlegungen treffen
4.
Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erstellen
5.
Geltungssituation festlegen
6.
(Behandlungs-) Wünsche definieren
7.
Patientenverfügung erstellen
Eine Patientenverfügung sollte folgende Informationen beinhalten:
• Persönliche Angaben (Name, Geburtsdatum, Adresse) • Beschreibung der Situationen, in der die Patientenverfügung gelten soll • Aufzählung der pflegerischen und medizinischen
Maßnahmen, die gewünscht oder abgelehnt werden • Hinweis auf eine bestehende Vorsorgevollmacht für die Gesundheitssorge bzw. Betreuungsverfügung • Hinweis auf Wertvorstellungen, konkrete persönliche Wünsche z. B. auf einem Beiblatt • Dokumentation einer Beratung zur Patientenverfügung bzw. Bestätigung der Geschäftsfähigkeit durch einen Arzt • Zwingend sind Ort, Datum und Unterschrift (mit Aktualisierungen)
Zusätzlich können diese Inhalte sinnvoll sein:
• Wünsche zur Sterbebegleitung • Dokumentation zu Behandlungswünschen bei einer bestehenden schweren Erkrankung, um konkrete Behandlungssituationen zu beschreiben und Wünsche festzuhalten • Nennung von weiteren Vertrauenspersonen, die zur
Entscheidungsfindung hinzugezogen werden sollen • Hinweise zur Einwilligung in eine Organspende
Geltungsbereich
Die Krankheitssituationen, in denen eine Patientenverfügung gilt, sind vom Gesetzgeber nicht näher definiert oder begrenzt.
Folgende Situationen werden in Patientenverfügungen häufig genannt:
• Unmittelbarer Sterbevorgang • Endstadium einer unheilbaren, tödlichen Erkrankung • Apallisches Syndrom (Wachkoma) oder ähnliche Zustände • Fortgeschrittenes Stadium von Demenzerkrankungen und
Ähnliches
Einfluss der Krankheitsgeschichte
Welche Situationen in einer Patientenverfügung beschrieben werden, hängt auch stark von der Krankheitsgeschichte ab. Durch die Diagnose einer schweren Krankheit ändert sich bei vielen Menschen ihre Haltung zu medizinischen Behandlungen und lebensverlängernden Maßnahmen. Patienten können in der Patientenverfügung auf mögliche Maßnahmen in Zusammenhang mit ihrer konkreten Erkrankung eingehen. Das setzt voraus, dass sie sich über Konfliktsituationen und Behandlungsmöglichkeiten gründlich informieren.
Folgende Maßnahmen werden im Allgemeinen häufig genannt:
• Wunsch nach palliativpflegerischen Maßnahmen • Wunsch nach medikamentösen Maßnahmen gegen
Symptome wie Schmerzen, Unruhe, Angst, Atemnot, Übelkeit, auch wenn dadurch die Lebenszeit verkürzt wird • Ablehnung von Maßnahmen, die das Sterben hinauszögern und das Leiden verlängern • Einwilligung in oder Ablehnung von
Wiederbelebungsmaßnahmen • Einwilligung in oder Ablehnung von künstlicher
Ernährung über eine Sonde oder intravenös • Wünsche zur Flüssigkeitsgabe im Sterbeprozess • Wunsch nach Ausschöpfung aller medizinisch angezeigten Maßnahmen, um am Leben zu bleiben • Wünsche für den Sterbeprozess, z. B. Ablehnung eines Krankenhausaufenthaltes oder Wunsch nach Begleitung durch bestimmte Personen
Folgende Maßnahmen werden oft genannt, wenn bereits eine schwere Erkrankung vorliegt:
• Einwilligung in oder Ablehnung von künstlicher
Beatmung • Einwilligung in oder Ablehnung eine(r) künstlichen
Blutwäsche (Dialyse) • Wünsche zur Gabe von Antibiotika • Wünsche zur Gabe von Blutbestandteilen • Beendigung von oben genannten Maßnahmen, wenn diese in einer Notfallsituation begonnen wurden, aber für den
Betroffenen keine Besserung zu erwarten ist
Umfassender Versorgungsplan
Gerade bei schwerwiegenden (Vor-)Erkrankungen ist die Ergänzung der Patientenverfügung durch eine Auflistung möglicher erkrankungsbedingter Komplikationen und der vom Patienten gewünschten Maßnahmen sinnvoll. Solche vorausschauenden Behandlungspläne gewinnen immer mehr an Bedeutung. Behandelnde Ärzte, Pflegekräfte und Angehörige entwickeln gemeinsam einen umfassenden Versorgungsplan. Eine umfangreiche Informationsbroschüre zum Thema Patientenverfügung mit geprüften Formulierungen und Textbausteinen findet sich auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz unter: www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=42