Sozialrecht 2022 - neuraxWiki Ratgeber

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neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Vergleich

VORSORGEVOLLMACHT

BETREUUNGSVERFÜGUNG

Vertrauensperson

Der Patienten überträgt einer oder mehreren Personen uneingeschränkt und vorbehaltlos die Durchsetzung seiner Wünsche.

Es ist keine Vertrauensperson im persönli­ chen Umfeld vorhanden. Stattdessen wird von Gerichts wegen ein Betreuer gestellt oder aber bestimmte Personen werden explizit als Betreuer ausgeschlossen.

Gültigkeit

Die Vollmacht lässt sich nur erstellen oder abändern, solange der Patient geschäftsfähig ist.

Bei einer Betreuungsverfügung ist es ausreichend, wenn der Patient bei der Erstellung einsichtsfähig ist.

Kontrollmöglichkeit

Die Entscheidungen der Bevollmächtigten werden ‒ außer bei hoch riskanten und freiheitsentziehenden Maßnahmen ‒ kaum überwacht.

Der Betreuer wird vom Betreuungsgericht kontrolliert, alle Entscheidungen müssen dokumentiert und genehmigt werden.

5.3 Patientenverfügung Mithilfe einer Patientenverfügung können Patienten bereits im Vorfeld über das „Ob“ und „Wie“ medizinischer Maßnahmen entscheiden, falls sie eines Tages krankheits- oder unfallbe­ dingt dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Der rechtliche Betreuer oder Bevollmächtigte hat eine wich­ tige Aufgabe: Er muss prüfen, ob die Patientenverfügung auf die jeweilige Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, muss er dafür sorgen, dass diese bei den behandelnden Ärz­ ten durchgesetzt wird. In manchen Situationen müssen der

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behandelnde Arzt und der Bevollmächtigte bzw. Betreuer vor einer Entscheidung über eine medizinische oder pflege­ rische Maßnahme die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz verfügt über eine Schiedsstelle, die bei Auseinandersetzungen in Bezug auf die Gültigkeit und/oder Durchsetzung einer Patientenverfügung kostenfreie Hilfe anbietet. Die Patientenverfügung wird gebüh­ renfrei geprüft und bei Konflikten wird zwischen den Parteien vermittelt. Ausführliche Informationen hierzu finden Betroffe­ ne unter www.stiftung-patientenschutz.de


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9.1 Adressen und Ansprechpartner

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9.2 Stichwortverzeichnis

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pages 170-176

Vermögen bei Hilfe zur Pflege

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pages 155-157

8.8 Wohngeld

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Erwerbsminderung

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8.6 Hilfe zur Pflege

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8.4 Hilfe zum Lebensunterhalt

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8.2 Arbeitslosengeld

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7.7 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

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7.8 Übergangsgeld

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und junge Erwachsene

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8.1 Entgeltfortzahlung

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7.2 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

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7.1 Kostenträger und Zuständigkeiten

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6.6 Grundrente

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7.3 Anschlussrehabilitation

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6.5 Erziehungsrente

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6.4 Waisenrente

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6.3 Witwen-/Witwerrente

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pages 116-117

6.1 Erwerbsminderungsrente

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pages 110-114

5.6 Bestattungsvorsorge

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5.5 Exkurs: Testament

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page 104

5.4 Organspende

1min
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5.3 Patientenverfügung

5min
pages 98-102

5.1 Vorsorgevollmacht

3min
pages 94-96

5.2 Betreuungsverfügung

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page 97

Pflegeperson

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pages 82-87

Haushaltshilfe/Pflegekraft

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4.5 Pflegegrade

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4.6 Leistungen bei häuslicher Pflege

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4.4 Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes

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4.1 Voraussetzungen zum Leistungsbezug

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3.8 Leistungen im Arbeits- und Berufsleben

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und Berufsleben

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mit Behinderung

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3.5 Nachteilsausgleiche

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3.1 Behinderung und Schwerbehinderung

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3.4 Merkzeichen

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2.9 Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung

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gesetzlichen Krankenkasse

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2.6 Häusliche Krankenpflege

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2.7 Krankengeld

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2.5 Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit

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2.4 Krankenhausbehandlung

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2.2 Hilfsmittel

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8 Aussteuerung aus der

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2.1 Arznei- und Verbandmittelversorgung

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1.1 Zuständige gesetzliche Leistungsträger

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7 Form, Gültigkeit, Aktualisierung und

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2.3 Heilmitteltherapien

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2 Vorgezogene Altersrente bei

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