neuraxWiki · SOZIALRECHT 2022
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Vergleich
VORSORGEVOLLMACHT
BETREUUNGSVERFÜGUNG
Vertrauensperson
Der Patienten überträgt einer oder mehreren Personen uneingeschränkt und vorbehaltlos die Durchsetzung seiner Wünsche.
Es ist keine Vertrauensperson im persönli chen Umfeld vorhanden. Stattdessen wird von Gerichts wegen ein Betreuer gestellt oder aber bestimmte Personen werden explizit als Betreuer ausgeschlossen.
Gültigkeit
Die Vollmacht lässt sich nur erstellen oder abändern, solange der Patient geschäftsfähig ist.
Bei einer Betreuungsverfügung ist es ausreichend, wenn der Patient bei der Erstellung einsichtsfähig ist.
Kontrollmöglichkeit
Die Entscheidungen der Bevollmächtigten werden ‒ außer bei hoch riskanten und freiheitsentziehenden Maßnahmen ‒ kaum überwacht.
Der Betreuer wird vom Betreuungsgericht kontrolliert, alle Entscheidungen müssen dokumentiert und genehmigt werden.
5.3 Patientenverfügung Mithilfe einer Patientenverfügung können Patienten bereits im Vorfeld über das „Ob“ und „Wie“ medizinischer Maßnahmen entscheiden, falls sie eines Tages krankheits- oder unfallbe dingt dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Der rechtliche Betreuer oder Bevollmächtigte hat eine wich tige Aufgabe: Er muss prüfen, ob die Patientenverfügung auf die jeweilige Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, muss er dafür sorgen, dass diese bei den behandelnden Ärz ten durchgesetzt wird. In manchen Situationen müssen der
98
behandelnde Arzt und der Bevollmächtigte bzw. Betreuer vor einer Entscheidung über eine medizinische oder pflege rische Maßnahme die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz verfügt über eine Schiedsstelle, die bei Auseinandersetzungen in Bezug auf die Gültigkeit und/oder Durchsetzung einer Patientenverfügung kostenfreie Hilfe anbietet. Die Patientenverfügung wird gebüh renfrei geprüft und bei Konflikten wird zwischen den Parteien vermittelt. Ausführliche Informationen hierzu finden Betroffe ne unter www.stiftung-patientenschutz.de