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5.4 Organspende

5.4 Organspende

Organspende ist ein Thema, auf das Ärzte und Fachpersonal im Krankenhaus oder in der ambulanten Versorgung häufig von Patienten und deren Angehörigen angesprochen werden.

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Gesetzliche Regelung für die Entnahme und Transplantation von Organen

In Deutschland gilt bei der Organspende die sogenannte Entscheidungslösung. Das heißt, einer Organentnahme muss zu Lebzeiten explizit zugestimmt werden. Krankenkassen schreiben zudem bereits Mitglieder ab 16 Jahren an und ersuchen sie um deren Einverständnis. Ab 2022 wird es mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ auch möglich sein, die Spendebereitschaft in Ausweisstellen (z. B. bei der Beantragung eines neuen Personalausweises) zu erklären. Außerdem sollen Hausärzte die Patienten ermuntern, eine Entscheidung zu dokumentieren. Dadurch soll die Zahl der Organspender erhöht werden.

Ab Juli 2022 kann die persönliche Entscheidung in einem bundesweiten Online Register des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte dokumentiert werden.

Voraussetzungen zur Organspende

Um als Organspender in Frage zu kommen, muss es zum unumkehrbaren Hirnfunktionsausfall (Hirntod) gekommen sein. Zudem muss der Spender zu Lebzeiten schriftlich seine Zustimmung zur Organspende erklärt haben (Organspendeausweis/Patientenverfügung). Liegt eine solche schriftliche Willensäußerung nicht vor, können die Familienangehörigen post mortem gemäß dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen über eine Spende entscheiden.

Ausschlusskriterien

Eine Organ- oder Gewebespende ist nur dann ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Grunderkrankungen vorliegen.

Dazu gehören unter anderem:

• HIV-Infektion • Intravenöse Drogenabhängigkeit • Akute Krebserkrankung • Akute Infektion mit Hepatitis-Viren (HBC, HCV) • Floride Tuberkulose • Sepsis aufgrund von nachgewiesenen multiresistenten Keimen (MRSA)

Frühere ausgeheilte Erkrankungen wie Krebs oder Tuberkulose sollten (sofern vorhanden) im Organspendeausweis vermerkt werden, sodass im Einzelfall über die Spendereignung entschieden werden kann.

TIPP

Ängsten rund um das Thema Organspende wie etwa einer verfrühten Einstellung der Behandlung oder einer heimlichen Organentnahme können Ärzte und Fachpersonal durch Gespräche und frühzeitige Aufklärung entgegenwirken.

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