IKRK (D)

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Dem IKRK ein Vermächtnis hinterlassen?

Im Testament ist der vollständige Name und die Adresse des Begünstigten anzugeben, in diesem Fall das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), 19 avenue de la Paix, 1202 Genf. Personen, die dem IKRK ein Legat hinterlassen möchten, können mit Zustimmung des IKRK die Gültigkeit ihres Testaments kostenlos durch einen Experten prüfen lassen.

Legate und Erbschaften an das IKRK sind zu 100% steuerfrei.

Weitere Auskünfte gibt Marie-Jo Girod, Leiterin Legate und Spenden beim IKRK: Tel. +41 22 730 33 76 oder Mail mgirodblanc@icrc.org www.icrc.org/de/legat

Mit der freien Quote ein Solidaritätszeichen setzen

Das Schweizer Erbrecht sieht Pflichtteile für nahe Angehörige vor, lässt jedoch mit der freien Quote einen Spielraum. Über diesen Anteil des Nachlasses kann nach eigenen Wünschen verfügt und unter anderem humanitäre Organisationen wie das Internationale Komittee vom Roten Kreuz (IKRK) unterstützt werden. Peter G. Augsburger, Fürsprecher und Notar, erklärt, wie die freie Quote im Testament gehandhabt wird.

Peter Augsburger, was versteht das Erbrecht unter der freien Quote?

Die freie Quote ist der Teil des Nachlassvermögens, der nicht den pflichtteilsgeschützten Erben vorbehalten bleibt. Mit der Erbrechtsrevision, die seit 1. Januar 2023 in Kraft ist, ist die freie Quote auf 50% gestiegen.

Pflichtteile und freie Quote

Wie sehen die Anteile der pflichtteilgeschützten Erben aus?

Die Nachkommen in direkter Linie erhalten einen Viertel des Gesamtnachlasses. Hinterlässt die verstorbene Person keinen Ehepartner sondern ausschliesslich Nachkommen,

beträgt deren Pflichtteil die Hälfte. Der Pflichtteil des Ehepartners, der Ehepartnerin liegt ebenfalls bei einem Viertel des Gesamtnachlasses, sofern Nachkommen vorhanden sind. Bei kinderlosen Ehepaaren liegt der Pflichtteil bei der Hälfte. Der Pflichtteil der Eltern hingegen ist mit der Revision des Erbrechts vom 1. Januar 2023 gänzlich weggefallen.

Was geschieht, wenn kein Testament vorhanden ist?

In diesem Fall gilt die gesetzliche Erbfolge. Der Nachlass wird unter den Familienangehörigen und dem hinterbliebenen Ehepartner, der Ehepartnerin verteilt. Hinterlässt man weder Familienangehörige noch Ehepartner und hat kein Testament verfasst, fällt der gesamte Nachlass an den Staat.

Welche Vermögenswerte fallen in den Nachlass?

Alles, was der Erblasser, die Erblasserin besitzt, also Immobilien, Wertschriften, Bankkonten, Schmuck, etc. Auch immaterielle Güter wie Lizenzen, Urheberrechte oder Patente gehören zum Nachlass.

Sie haben bereits erwähnt, dass die freie Quote seit dem 1. Januar 2023 bei 50% liegt. Welche Möglichkeiten bieten sich dem Erblasser, der Erblasserin?

Wie der Name schon sagt: Die vererbende Person ist völlig frei, diese Quote einzusetzen. So ist es beispielsweise möglich, einen pflichtteilsgeschützten Erben zusätzlich zu begünstigen, etwa den Ehepartner oder eines der Kinder. Oft werden auch Patenkinder, enge Freunde oder humanitäre Organisationen wie das IKRK berücksichtigt. Die freie Quote kann als Gesamtes erbrechtlich zugewiesen oder aufgeteilt werden. Entscheidend ist eine präzise Formulierung im Testament. Eine unklare Verfügung wie «für einen guten Zweck» birgt das Risiko von Missverständnissen oder Fehlinterpretationen.

Was meinen Sie mit «präzise Formulierung»?

Erst ein paar grundsätzliche Punkte, wenn jemand ein Testament verfasst: Es muss von

Hand geschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Sie können Ihr Testament zu Hause oder bei der amtlich dafür vorgesehenen Stelle hinterlegen. Die zuständige Stelle ist kantonal unterschiedlich geregelt. Teilweise sind dies Gerichte, die Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde oder das zuständige Notariat. Möglich ist auch eine Hinterlegung beim/bei der Willensvollstrecker/in. Wenn Sie Ihr Testament zu Hause aufbewahren, achten Sie darauf, dass es zugänglich und leicht auffindbar ist. Wer sicher gehen möchte, dass das Testament gesetzeskonform ist, lässt es von einer rechtskundigen Person prüfen.

Wenn Sie die Arbeit des IKRK mit der freien Quote oder einem Teil davon begünstigen möchten, dann achten Sie auf die genaue Bezeichnung und Adresse des IKRK (siehe Box).

Wie vermerke ich im Testament, dass ich das IKRK begünstigen möchte?

Es gibt verschiedene Formen, dem IKRK etwas zu hinterlassen. Wird die Organisation mit einem bestimmten Anteil als Erbin eingesetzt, gehört sie zur Erbengemeinschaft. In diesem Fall erhält sie zusammen mit den anderen Erben Einblick in den gesamten Nachlass und ist Partei der Erbteilung.

Wird die Organisation mit einem bestimmten Betrag aus der freien Quote bedacht, handelt es sich um ein Vermächtnis (Legat). Anstelle von fixen Summen besteht die Möglichkeit, ein Legat als Quote des Nachlasses zu definieren.

Warum Prozente und keine fixen Beträge? Ist der Nachlass gross, besteht bei fixen Beträgen das Risiko, dass man einer Organisation weniger zuweist, als mit der freien Quote effektiv möglich gewesen wäre. Ist hingegen der Nachlass kleiner als angenommen, werden mit einem fix zugewiesenen Betrag unter Umständen die Anteile der pflichtteilsgeschützten Erben verletzt. Deshalb kann es ratsam sein, für Legate Prozente einzusetzen.

Kann ein Erblasser sein Vermächtnis an Bedingungen knüpfen und den konkreten Verwendungszweck bestimmen?

Das ist grundsätzlich möglich. Ich rate jedoch, einen spezifischen Verwendungszweck zu vermeiden bzw. ihn nicht zu eng zu formulieren. Eine humanitäre Krise, die heute im Fokus steht, ist möglicherweise zur Zeit des Ablebens nicht mehr aktuell. Wer dennoch ein bestimmtes Projekt unterstützen will, dem empfehle ich, das Gespräch mit dem IKRK zu suchen.

Noch ein Wort zu Schenkungen. Wie unterscheiden sich Schenkungen von Beträgen aus der freien Quote?

Eine Schenkung macht man zu Lebzeiten. Der Vorteil für jene, die eine Schenkung erhalten: Sie können sich bei dem Spender, der Spenderin noch bedanken. Allerdings kann eine Schenkung kurz vor dem Tod eine Pflichtverletzung gegenüber den pflichtteilsgeschützten Erben darstellen. Es kann zu einer sogenannten Herabsetzung der Schenkung kommen und von den Beschenkten ein Teil zurückverlangt werden.

Welche Frist gilt für Schenkungen?

Der Herabsetzung unterliegt eine Schenkung, die den Pflichtteil verletzt, wenn sie weniger als fünf Jahre vor dem Ableben des Erblassers, der Erblasserin ausgerichtet wurde. Ich erlebe es in der Praxis jedoch oft, dass Grosszügigkeit eine Familientradition ist und dass es selten zu einer Herabsetzung einer Schenkung kommt. Aber vom Gesetz her sind die pflichtteilsgeschützten Erben im Recht, die Herabsetzung zu verlangen.

Wie lange dauert es, bis ein Erbe aufgeteilt wird?

Wenn vor allem Geld im Nachlass ist und es unter den Erbenden keine Unstimmigkeiten gibt, dauert es mindestens drei Monate. Sobald Immobilien oder komplexere Wertschriften im Spiel sind, kann sich die Erbaufteilung bis zu einem Jahr oder länger hinziehen. Das heisst, dass sich dann auch humanitäre Organisationen, denen ein Legat zugesprochen wurde, gedulden müssen, wobei mit der Ausrichtung eines Legats nicht bis zum Abschluss der Teilung zugewartet werden muss. Die Einsetzung eines kompetenten Willensvollstreckers kann diesen Prozess deutlich beschleunigen.

Herr Peter G. Augsburger, Fürsprecher und Notar, augsburger@krneta-law.ch Kanzlei KRNETA ADVOKATUR NOTARIAT in Bern.
Ohne Kinder und Eltern
Mit Ehegatte und Kindern

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