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SERVICE Alles was Recht ist!

Sie fragen, Maria antwortet. Als Leiterin des ÖHV-Mitgliederservices kümmert sich Maria Wottawa um Ihre Anliegen und berät Sie in Rechtsfragen. Diesmal hat sie die häufigsten Fragen der ÖHV-Mitglieder zum Schwerpunktthema Nachhaltigkeit zusammengefasst.

Wofür gibt es einen IFB von 15 %?

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Seit Anfang 2023 gibt es wieder einen Investitionsfreibetrag (IFB) von 10 % bzw. 15 % für besonders nachhaltige Investitionen. In der sogenannten ÖkoIFB-Verordnung wird geregelt, welche das sein können. Dazu gehören vor allem:

▪ Wirtschaftsgüter, für welche die KPC eine Förderung gewährt (z.B. Wärmepumpen, Biomassekessel, Fernwärme- bzw. Kältetauscher, Sanierungen etc.),

▪ Investitionen in nachhaltige Mobilität (ElektroKraftfahrzeuge, E-Ladestationen, Wasserstofftankstellen etc.),

▪ Fahrräder,

▪ die Erzeugung von Strom oder Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen oder

▪ Stromspeicher.

oehv.at/investitionsfreibetrag

Darf ich von einem Bio-Frühstück sprechen, wenn die Produkte mehrheitlich aus biologischem Anbau sind?

Die Kennzeichnung „Bio-Frühstück“ darf nur erfolgen, wenn dieses zur Gänze aus Bio-Zutaten besteht.

Bei einem gemischten Buffet (Bio-Komponenten und konventionelle Komponenten) ist die genannte Kennzeichnung nicht zulässig. Erst heuer hat ein Gast ein Hotel, das mit Bio-Frühstück geworben, es aber nur teilweise angeboten hat, angezeigt.

oehv.at/bio-zertifizierung

Wie funktioniert der Nachhaltigkeitsbonus bei Tourismusförderungen?

So beschreibt´s die OeHT: Der Nachhaltigkeitsbonus soll Investitionen in den drei Bereichen Ökologie (Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- oder Ressourceneffizienz bzw. zur Reduktion von Emissionen), Mitarbeiter:innen & Regionen (Errichtung von Mitarbeiter:innen-Unterkünften, Reaktivierung von Leerstand und Kooperationen) und Digitalisierung & Wirtschaft (Investitionen im Zuge von Betriebsübergaben und Digitalisierungsmaßnahmen) besonders incentivieren und kann ausschließlich in Kombination mit dem geförderten OeHT-Investitionskredit beantragt werden. Voraussetzung für den Nachhaltigkeitsbonus ist, dass die relevante Teilsumme zumindest 20 % der förderbaren Gesamtinvestitionskosten beträgt.

oehv.at/tourismusfoerderungen

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