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AntjeHaury folgt aufEdgar Common

Fachbereich Kultur: neue Leiterin Kunst und Musik

Antje Haurywird die neue Leiterin der Abteilung Darstellende Kunst und Musik im Fachbereich Kultur der Stadt Offenburg. Damit zeichnet sie ab September 2023 auch für das städtische Kulturbüroverantwortlich. IhreKindheit und Jugend hat sie in Offenburg verbracht. Sie folgt auf Edgar Common, der 2024 in den Ruhestand geht.

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Die versierte Musikerin und Kulturmanagerin Antje Haury wechselt vom Theater Hagen nach

Versierte Musikerin

Offenburg. In Hagen ist sie aktuell als Orchesterdirektorin für die inhaltliche Konzeption, Vermarktung und künstlerische Weiterentwicklung des Philharmonischen Orchesters verantwortlich. Als Teil des Leitungsteams beteiligt sie sich außerdem an der künstlerischen Gesamtplanung des Hauses.

Damit ist sie bestens gerüstet für ihreneue Stelle als Abteilungsleiterin Darstellende Kunst und Musik im Fachbereich Kultur der Stadt Offenburg. Dort wirdsie neben der Programmplanung des städtischen Veranstalters Kulturbüroauch Spielstätten wie die Reithalle und Projekte der Musik betreuen und initiieren.

Hauryist nicht nur fachlich ein Glücksgriff, sie ist auch mit der Stadt eng verbunden. Im Grimmelshausen-Gymnasium hat sie ihr Abitur abgelegt und in lokalen Orchesternwie der Philharmonie am Forum gespielt. Sie studierte an den Musikhochschulen Freiburgund Köln (Diplomstudiengang Orchestermusik und Konzertexamen). Auf die erfolgreiche

Tätigkeit als Orchestermusikerin beim Philharmonischen Orchester Hagen und als freiberufliche Musikerin folgte eine Verlagerung des beruflichen Schwerpunktes zum Kulturmanagement.

„Ich freue mich sehr,dass wir mit Antje Hauryeine erfahrene Musikexpertin gewinnen“, so Kulturche-

Spannende Impulse fin Carmen Lötsch über die Besetzung. „In Hagen hat sie gezeigt, dass ihr die lokale Vernetzung und genreübergreifende Projektarbeit am Herzen liegen. Antje Hauryhat die Stadtgesellschaft in Zusammenspiel mit künstlerischen Inhalten im Blick. Ich bin sicher, dass sie der Kultur in Offenburg spannende Impulse geben wird.“

Antje Hauryübernimmt die Leitung der Abteilung von Edgar Common. Im September 2024 verabschiedet sich Common dann nach mehr als 30 Jahren bei der Stadt Offenburginden Ruhestand.

Fälltdie Maskenpflicht im Klinikum?

Das Ortenau Klinikum plädiert für ein baldiges Ende der Maskenpflicht im Gesundheitswesen. NeuereStudien zeigen, dass eine allgemeine Maskenpflicht in Kliniken zu keiner eindeutigen Verringerung von Virusinfektionen führt und auch nicht maßgeblich deren Ausbreitung verhindert. Bereits im Oktober hatte eine Kommission des Robert-Koch-Instituts (RKI) im Epidemiologischen Bulletin darauf verwiesen, dass die allgemeine Verpflichtung zum Tragen von FFP-2-Masken in den Krankenhäuserneiner wissenschaftlichen Grundlage entbehrt. In der Folge wurde diese Feststellung von den großen Fachgesellschaften der Krankenhaushygiene bekräftigt. Ganz aktuell kommt auch eine Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf zu dem Ergebnis, dass das Tragen von Schutzmasken nur wirksam ist, wenn diese situationsabhängig sinnvoll eingesetzt werden.

Diese Studienergebnisse bestärken uns in unserer Auffassung, dass wir zu einem baldigen Ende der allgemeinen Maskenpflicht kommen müssen“, betont Christian Keller,Vorstandsvorsitzender des Ortenau Klinikums. „Unsere Beschäftigten haben über die gesamte Dauer der Corona-Pandemie großes Engagement im Kampf gegen die Pandemie gezeigt. Das dauerhafte Tragen einer FFP2Maske hat diesen Einsatz zusätzlich erschwert.“ Nach Auffassung führender Virologen habe Corona den Status einer Pandemie verloren, sei jetzt also eine Krankheit unter vielen. „Deshalb müssen wir unseren Beschäftigten auch nicht mehr die zusätzliche Belastung einer allgemeinen Maskenpflicht zumuten. Die Politik sollte schnell reagieren und die Vorgaben jetzt ändern“, so Keller

Natürlich sei es für die Beschäftigten des Ortenau Klinikums nach wie vor selbstverständlich, dort, wo im Kontakt mit den Pa-

Infektionsrisiko

tienten ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, eine Maske zu tragen. Das gehörezum verantwortungsvollen Handeln im Gesundheitswesen und sei wesentlicher Bestandteil der geltenden Hygienekonzepte jeder Klinik. „Das dauerhafte Arbeiten unter Atemschutzmasken ist unseren Ärzten und Pflegekräften angesichts der neuen Erkenntnisse und nach dem Ende der Pandemie aber nicht mehr zuzumuten.“

Das Ortenau Klinikum unterstützt mit seiner Forderung die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie den Deutschen Hausärzteverband, die ebenfalls für ein Ende der allgemeinen Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen eintreten.

Blutspendetermin am 21.Februar

Blut wirdkontinuierlich und jeden Tagbenötigt. Allein in Hessen und Baden- Württembergwerden täglich mehr als 2700 Blutkonserven benötigt, um eine lückenlose Versorgung der Krankenhäuser zu gewährleisten und Patientinnen und Patienten aller Altersklassen ausreichend zu versorgen. Der DRK-Blutspendedienst bietet in der Region Hessen und BadenWürttembergtäglich rund 20 mobile Blutspendetermine an.

Etwa drei Prozent der Bevölkerung spenden Blut. Gleichzeitig ist der Bedarf an Blutspenden zur Versorgung von Patienten konstant hoch: „Viele Menschen kommen meist erst mit dem Thema Blutspende in Kontakt, wenn sie selbst oder nahe Angehörige schwer erkrankt und auf die lebensrettende Blutspende angewiesen sind“, erklärt EberhardWeck, Pressesprecher des DRK-Blutspendedienstes BadenWürttemberg-Hessen.

Der nächste Blutspendetermin in Offenburgist am Dienstag, 21. Februar,10 bis16Uhr im Hotel Mercure,Schutterwälder Straße 1a. Die Teilnahme ist nur mit Terminreservierung möglich. Weitere InfosunterTelefon0800 11 949 11. Blutspendetermine einfach online reservieren unter www.blutspende. de/termine.

Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungs-gemeinschaft Offenburg mit den Gemeinden Durbach, Hohberg, Ortenberg und Schutterwald

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gemäß §3Abs. 2BauGB (Baugesetzbuch)

Offenlagebeschluss

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Offenburghat am 23.11.2022 die Offenlage der 4. Änderung des Flächennutzungsplans nach §3Abs. 2BauGB beschlossen.

Ziele der Planänderung

Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verwirklichung der Landesgartenschau in Offenburgund zum Bau eines neuen Sportparks mit Stadion in Offenburgzuschaffen, muss der Flächennutzungsplan geändert werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 27.02.2023 bis einschließlich 31.03.2023 (Auslegungsfrist) im Internet auf der Homepage der Stadt Offenburgunter www.offenburg.de/ offenlage aufgerufen werden.

Die Unterlagen können auch im Technischen Rathaus, BürgerbüroBauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburgwährend der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Es sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

Landesgartenschaugelände:

•Umweltbericht mit Aussagen zu den SchutzgüternPflanzen und Tiere, Boden, Wasser,Klima und Luft, Mensch, Landschaftsbild und Kultur-und sonstige Sachgüter mit Darstellung der Wirkungsprognose für diese Schutzgüter und Maßnahmen zu Vermeidung, Minderung und Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen.

•Relevanzprüfung und Potenzialanalyse aus Sicht des Artenschutzes mit Angaben zu potenziell vorkommenden heimischen und naturschutzfachlich relevanten Artengruppen

Sportpark:

•Umweltbericht mit Aussagen zu den SchutzgüternPflanzen und Tiere, Boden, Wasser,Klima und Luft, Mensch, Landschaftsbild und Kultur-und sonstige Sach-güter mit Darstellung der Wirkungsprognose für diese Schutzgüter und Maßnahmen zu Vermeidung, Minderung und Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen.

•Biotoptypenkartierung

Öffentliche Holzbesichtigung

Revierleiter MarkusGutmann, Schutterwald und Josef Springmann vomLandratsamtOrtenaukreis werden mit ihrenKollegendie in dieser SaisoneingeschlagenenWerthölzer präsentieren und derenBedeutung für dienaturnahe Waldbewirtschaftung erläutern. DieöffentlicheHolzbesichtigungfindet am Donnerstag, 23. Februar 2023, 16 Uhr am Verkaufsplatz im Offenburger Stadtwald (ehem. Munitionslager) statt. Die Anfahrt erfolgt über Langhurst bis zur L98. Westlich fahrend, biegen Sie nach ca. 200 mnach Norden ab und folgen der Beschilderung „Submission Offenburg“. Zu dieser Präsentation sind die Bürgerinnen und Bürger eingeladen.

OFFENBURG DU MACHSTDEN UNTERSCHIED

•Artenschutzrechtliche Vorprüfung mit Angaben zum Habitatpotenzial für artenschutzrechtlich relevante Tier-und Pflanzenarten

•Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Ergebnissen der untersuchten Arten (Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Tagfalter) und Aussagen zu artenschutzrechtlichen Maßnahmen. Ausgefüllte Formblätter Artenschutz für die betroffenen, relevanten Arten.

•Stellungnahmen der Behörden und Trägernöffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, darunter insbesondere:

•Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 5, Ref. 56, Naturschutz und Landschaftspflege/Naturschutz und Recht: Es wirdangeführt, dass die im Plangebiet vorhandenen Artvorkommen des Artenschutzprogramms BadenWürttembergbei der weiteren Planung zu berücksichtigen sind.

•Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz: Es wirdauf den Schutz der mageren FFH-Flachland-Mähwiesen entlang des Kinzigdammes hingewiesen und dass eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz nach ÖkokontoVerordnung erforderlich ist.

•NABU (Naturschutzbund) Offenburg: Es wirdangeführt, dass bei der Planung der Landesgartenschau Schwalbentürme und Fledermaustürme mit aufgenommen werden sollen. Aufgrund des Verlustes von Nahrungshabitaten für Vögel, Fledermäuse und Kleinstlebewesen müsse ein frühzeitiger Ausgleich geschaffen werden. Es wirdein Erhalt der Streuobstbestände und die Anlage eines Amphibienteiches mit Trockenmauer gefordert.

•WeitereStellungnahmen von Fachbehörden und Trägernöffentlicher Belange zu Hochwasser,Überschwemmungsbereichen, regionalen Grünzügen, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Immissionsschutz.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen per E-Mail (stadtplanung@offenburg.de), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Offenburg, im Technischen Rathaus, BürgerbüroBauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburgvorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer von der Auslegung erfolgt nicht.

Offenburg, den 07.02.2023

Marco Steffens Oberbürgermeister

Vorsitzende des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg

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ALS MEISTER*IN/TECHNIKER*IN STRASSEN UND BRÜCKEN FÜR UNSEREN FACHBEREICH TIEFBAUUND VERKEHR MACHSTDUDEN UNTERSCHIED FÜR DIE OFFENBURGERINNEN UND OFFENBURGER.

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