Offenblatt 18_2020

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Amtsblatt der Stadt Offenburg

Nr. 18, 23. Mai 2020

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Noch einfacher mobil

ANBAU

Drei weitere Mobilitätsstationen übergeben / Kosten: 230 000 Euro / Ausbau geht weiter Drei neue Mobilitätsstationen im Neubaugebiet Seidenfaden, im Mühlbachareal und am Freizeitbad Stegermatt sind jetzt fertig gestellt. Dort gibt es Stellflächen für Car-Sharing, Stationen für das Fahrradverleihsystem sowie Fahrradbügel. Alle drei Stationen liegen in der Nähe von Bushaltestellen. Für das Car-Sharing werden Elektroautos eingesetzt. Diese Stellplätze sind mit einer entsprechenden Ladeinfrastruktur ausgerüstet. Für die Stellplätze der Räder des Fahrradverleihsystems werden – erstmals in Offenburg – sogenannte Kombi-Ständer benutzt. Sowohl konventionelle Fahrräder als auch Pedelecs, um

Nach einem Jahr Bauzeit verfügt die Kita am Mühlbach über einen Anbau an der Südwestseite des Gebäudes mit Platz für 44 Kinder. ❚ Seite 3 AUSDAUER

Seit über 80 Tagen besteht der Verwaltungsstab Corona. Dessen Leiter Erwin Drixler zieht eine Zwischenbilanz der erfolgreichen Arbeit. ❚ Seite 5

Neubaugebiete die das Verleihsystem künftig erweitert wird, können eingestellt werden. Mit den Standorten Seidenfaden und Mühlbachareal werden erstmals Mobilitätsstationen in Neubaugebieten realisiert – noch bevor die Aufsiedelung abgeschlossen ist. So soll den künftigen Bewohnern, die mit dem Einzug auch ihr Mobilitätsverhalten neu strukturieren müssen, das neue Angebot bereits zur Verfügung stehen. Bei der Station am Freizeitbad Stegermatt stehen vor allem die Gäste und Mitarbeiter von LandSTICHWORT

Mobilitätsstationen Es gibt jetzt sieben Mobilitätsstationen im Stadtgebiet mit zehn Car-Sharing-Fahrzeugen plus 19 Fahrradverleihstationen mit insgesamt über 100 Stadträdern und Pedelecs sowie zwei Lastenrädern.

Los geht‘s! Bürgermeister Oliver Martini, Projektleiter Fabian Feigenbaum, Stabsstellenleiter Mathias Kassel und Saskia Pfirrmann von den TBO bei der Eröffnung der neuen Station vor dem Freizeitbad Stegermatt. Foto: Siefke

ratsamt und Freizeitbad im Mittelpunkt. Die Mobilitätsstationen sind Bestandteil der preisgekrönten Marke „einfach mobil“. Diese Marke hat zum Ziel, dass möglichst viele Fahrten umweltfreundlich gestaltet werden. Sie beinhaltet daher

Wichtiger Schritt ein breites Angebot aus dem Umweltverbund (Bus, Rad, Leihrad, Car-Sharing) und stellt dieses den Nutzern möglichst einfach (zum Beispiel mit der einfach-mobilcard) zur Verfügung. Insgesamt kosten die drei neuen Stationen 230 000 Euro. Davon werden 140 000 Euro vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie mit Landesmittel (L-GVFG) gefördert. Die Betriebs- und Unterhal-

tungskosten betragen etwa 4000 Euro pro Station im Jahr. Am Dienstag wurden die Stationen von Bürgermeister Oliver Martini und dem Projektverantwortlichen Fabian Feigenbaum freigegeben. Martini: „Ich freue mich, dass wir nun weitere Mobilitätstationen in Betrieb nehmen können. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt, ein durchgängiges Netz an umweltfreundlichen Verkehrsmitteln anzubieten.“ Die Stationen wurden an die Technischen Betrieben Offenburg (TBO), vertreten durch Saskia Pfirrmann, übergeben. Weitere Stationen und neue Standorte sowie die Ausweitung in die Region im Rahmen des Mobilitätsnetzwerks Ortenau werden von Mathias Kassel – Stabsstelle Mobilität der Zukunft – erarbeitet. https://mobil-in-offenburg.de/

ANBLICK Start der OFFENBLATT-Serie „Kunst im öffentlichen Raum“ mit den „Tannenzapfen“ des Offenburger Künstlers Stefan Strumbel. Das imposante Werk steht an der Hochschule. ❚ Seite 11

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Behinderungen Aufgrund einer Grundwasserabsenkung muss eine Leitungsbrücke über die Freiburger Straße zur Kinzig errichtet werden. Daher wird es ab Montag, 25. Mai, auf der Freiburger Straße lediglich eine Spur pro Fahrtrichtung geben. Die Zu- und Abfahrt zur Firma OBI bleibt gewährleistet. Ab Donnerstag, 28. Mai, wird der Verkehr wieder regulär fließen.

Vollsperrung Der Neubau in der Maria-undGeorg-Dietrich-Straße 8 wird an die Versorgungsleitungen angeschlossen. Dafür muss die Mariaund-Georg-Dietrich-Straße in diesem Bereich vom 25. Mai bis 12. Juni 2020 voll gesperrt werden. Eine Umleitung wird über die Güterstraße und Okenstraße ausgeschildert. Für Fußgänger/innen wird ein Gehweg aufrechterhalten.

Kultur geht weiter Das Offenburger Live-Bühnenprogramm auf dem Parkplatz des Messegeländes geht weiter: Das Theater Eurodistrict Baden Alsace zeigt am Samstag, 23. Mai, 18 Uhr, die Komödie „Macho Man“. Die für Sonntag, 24. Mai, angekündigte Veranstaltung mit Willy Astor musste abgesagt werden. Tickets und weitere Informationen unter www.autokinooffenburg.de. SONNTAGS- UND NACHTDIENST DER APOTHEKEN 23.5. 24.5.

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Anspruchsvoll Die Arbeit des Gemeinderats unter Corona-Bedingungen Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die Arbeit des Gemeinderats aus. Die Geschäftsstelle des Gremiums ist dem OB-Büro angegliedert. Büroleiter Tobias Uhrich erläutert im OFFENBLATT-Interview, welche Änderungen sich daraus für die Stadträt/innen und die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung ergeben haben. Herr Uhrich, am kommenden Montag wird der Gemeinderat zum zweiten Mal in Folge in der Reithalle statt im Salmen tagen. Was ist der Grund für diesen Ortswechsel? Tobias Uhrich: Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein hohes Gut. Foto: Siefke

Tobias Uhrich: Der Ortswechsel dient dem Schutz vor Ansteckung. Im Salmen hätten wir die vorgeschriebenen Mindestabstände nicht einhalten können. In der Reithalle sitzen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zwei Meter auseinander und passen trotzdem noch alle in den Raum. Es ist also schlicht eine Platzfrage. Wer an der Sitzung teilnimmt, ist gehalten, beim Betreten des Saals eine Gesichtsmaske zu tragen. Am Platz kann sie dann abgenommen werden. Einige Mitglieder des Gemeinderats können trotzdem nicht teilnehmen … Uhrich: Richtig. Derzeit gehören drei Mitglieder des Gremiums so genannten Risikogruppen an. Sie können nicht persönlich anwesend sein, haben aber die Möglichkeit, sich von zu Hause aus per Bildkonferenz elektronisch zuzuschalten. Es gibt einen Fachausdruck dafür – Hybridsitzung. Leider gibt es noch nicht die rechtlichen Voraussetzungen, dass die zugeschalteten Mitglieder

mit debattieren und abstimmen dürfen. Positiv ist, dass sie aus erster Hand informiert sind. Wer hat die technischen Voraussetzungen geschaffen – einerseits für die Zuschaltungen, andererseits für den Ablauf in der Reithalle? Uhrich: Planung und Installation lagen bei der städtischen IT-Abteilung. Es war wirklich eine anspruchsvolle Aufgabe, alles auf die Beine zu stellen. Um den Betrieb kümmert sich der städtische Fachbereich Kultur, der ja auch Hausherr der Reithalle ist, gemeinsam mit unseren beiden Mitarbeiterinnen des Sitzungsdienstes. Alle Beteiligten haben sich einen großen Dank verdient. Wie ist die Resonanz auf die Änderungen bei den Stadträtinnen und Stadträten? Uhrich: Grundsätzlich ist das Echo positiv. Wir können leider nur eingeschränkt arbeiten. Das sehen aber auch alle ein. Zum Beispiel können Sitzungen der Ausschüsse erst wieder am 24. Juni stattfinden. Das heißt, dass derzeit mehr Themen direkt in den Rat gehen – ohne Vorbereitung durch einen Ausschuss. Ausnahme ist der Ältestenrat, der mehrmals über Telefon- oder Videokonferenz getagt hat und kommende Woche erstmals auch wieder persönlich zusammenkommt. Bei allen Maßnahmen, die wir als Stadtverwaltung treffen mussten, hat uns der Gemeinderat positiv und konstruktiv begleitet – und das eben auch in eigener Sache. Dafür herzlichen Dank! Wie gewährleisten Sie die Öffentlichkeit der Sitzungen? Uhrich: Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein hohes Gut. Wir tun alles in unserer Macht Stehende, um eine Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Die Besucherstühle stehen entsprechend auf Abstand. Und wir bitten alle, zum Schutz ihrer Mitmenschen eine Schutzmaske zu tragen.

SITZUNGSPLAN 25.5.

Gemeinderat 17 Uhr, Reithalle, Moltkestraße 33 Die Unterlagen können unter www. offenburg.de/ratsinformation eingesehen und heruntergeladen werden. Tagesordnung auf Seite 13. 27.5.

Zweckverband „Gewerbepark Raum Offenburg“ 18 Uhr, Steinberghalle, Tal 40, 77770 Durbach Tagesordnung auf Seite 14.

Offenburg im Internet unter www.offenburg.de

Amtsblatt der Stadt Offenburg

Impressum

Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Florian Würth Redaktion: Leitung: Gertrude Siefke, Telefon 07 81/822 572 Marie-Christine Gabriel, Telefon 07 81/822 333 Christoph Lötsch, Telefon 07 81/822 200 Anja Walz, Telefon 07 81/822 666 offenblatt@offenburg.de Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptstraße 90, 77652 Offenburg Veranstaltungskalender: marie-christine.gabriel@offenburg.de Austräger-Reklamation: Telefon 07 81/82 25 65, Telefax 07 81/82 75 82 Verantwortlich für Anzeigen: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Anzeigenverkauf: Barbara Wagner Telefon 07 81/95 50 45 Telefax 07 81/95 50 545 anzeigen.offenblatt@kresse-discher.de Herstellung: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Druck: Badisches Druckhaus Baden-Baden GmbH Flugstr. 9, 76532 Baden-Baden Vertrieb: ZSS Zustell-Service-Schwarzwald GmbH Auf Herdenen 44 78052 Villingen-Schwenningen Telefon 07721 9950 100 Telefax 07721 9950 110 info@zssw.de Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: jeweils Di., 17 Uhr Auflage: 30 515

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Große Freude Kita-Anbau: Aufnahme von weiteren 44 Kindern möglich

Angedockt: der Anbau an der Südwestseite der Kita am Mühlbach. Foto: Siefke

Große Freude bei Erzieherinnen und Kindern in der katholischen Kindertagesstätte im Stadtteil und Familienzentrum am Mühlbach am Mühlbach: Nach rund einem Jahr Bauzeit ist ein Anbau an der Südwestseite des Bestandsgebäudes entstanden, der weitere Kapazitäten für die Aufnahme von 44 Kindern in drei zusätzlichen Gruppen schafft. Einziger Wermutstropfen: Die geplante feierliche Einweihung Anfang Mai mit OB Marco Steffens muss aufgrund der Corona-Krise auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Mit 24 Krippenplätzen für unter Dreijährige und 20 Plätze für Dreibis Sechsjährige wurde die bestehende Kindertagesstätte um drei zusätzliche Gruppen – zwei für U-3-Kinder und eine für Ü-3-Kinder – erweitert. Die bereits bestandene Krippengruppe ist in den neuen Anbau umgezogen, sodass der Anbau für die Betreuung der Kleinsten genutzt wird. „Somit ist es den Krippengruppen möglich, vernetzt zu arbeiten und Synergieeffekte zu nutzen. Auch die Kinder genießen die Begegnungsmöglichkeiten sehr“, freut sich Kindergarten-Geschäftsführerin Carina Schmiederer. Weiter verfügt die Einrichtung heute über zwei Bistroräume mit einer neuen Industrieküche. „Die durch den Anbau ermöglichte pädagogische Küche gibt uns die Möglichkeit, den Kindern den fachgerechten Umgang mit Lebensmitteln auf Kinderhöhe

näher zu bringen. Somit können wir ihnen einen Grundstein für eine gesunde Ernährung mitgeben“, ist Einrichtungsleiterin Nadja Reichert überzeugt. Im Anbau wurden auch die für die Krippengruppen erforderlichen Sanitär- und Wickelbereiche, ein neues Leiterinnenbüro sowie ein Besprechungsraum und ein Behinderten-WC errichtet. „Der eingeschossige Anbau ohne Keller wurde in Mauerwerksbauweise mit einer Holz-Brettstapeldecke als Flachdachgebäude erstellt“, informiert der städtische Projektleiter

Krippenhof Erwin Müller vom Fachbereich Hochbau, Grünflächen und Umweltschutz. Die um rund 550 Quadratmeter erweiterte Einrichtung verfüge über Fenster mit 3-fach-Verglasung und eine Fußbodenheizung, erklärt Müller. „Die Wärmeversorgung erfolgt über die bereits vorhandene Nahwärmeleitung aus der Heizzentrale des Schulzentrums Nordwest, geheizt wird mit Holzpellets“, ergänzt der Projektleiter. Im Außenbereich bietet ein Krippenhof für Kinder von einem bis drei Jahren viele altersgerechte Spielmöglichkeiten. Im Zuge des Anbaus wurde auch ein barrierefreier Eingang geschaffen. Rund 2,3 Millionen Euro investierte die Stadt in den Anbau, der mit 240 000 Euro vom Land Baden-Württemberg bezuschusst wurde.

Wie ist Training möglich? Die derzeit gültigen Regelungen des Landes bestimmen, dass der Betrieb aller öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten sowie der öffentlichen Bolzplätze für den Publikumsverkehr untersagt ist. Bestimmte Freiluftsportanlagen dürfen allerdings zu Trainingsund Übungszwecken betrieben werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Das sind insbesondere: 1. während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämt-

Kein Körperkontakt lichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden; ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt; 2. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen wie Fußballfeldern, Golfplätzen oder Leichtathletikanlagen ist jeweils eine Trainings- und Übungsgrup-

pe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 Quadratmetern zulässig; 3. die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitärräume, insbesondere Duschräume, bleiben – mit Ausnahme der Toiletten – geschlossen; Geschlossene Räume wie beispielsweise Sporthallen oder Mehrzweckhallen dürfen zu Trainings- und Übungszwecken weiterhin nicht genutzt werden. Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der Regeln verantwortlich ist. Die Namen aller Trainings- beziehungsweise Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren. Bolzplätze und Kleinspielfelder müssen weiterhin geschlossen bleiben. Alle Regelungen im Überblick sind auf der Homepage des Kultusministeriums des Landes Baden-Württemberg (www.km-bw. de/Coronavirus) zu finden.

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Anmeldepflicht

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Fernwärmeausbau. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss Offenburg seine durch Energieerzeugung verursachten Treibhausgasemissionen drastisch reduzieren. Einen Beitrag leistet hierzu der Ausbau des Fernwärmenetzes, das unter Einsatz hocheffizienter Technologien erzeugte Wärme in Of-

fenburger Haushalte verteilt. Der Masterplan stellt die geplanten Ausbaustufen bis 2025 dar. Weitere Infos zu den Klimaschutzaktivitäten in Offenburg sowie zum bestehenden und geplanten Fernwärmeausbau auf www.offenburg-klimaschutz.de und www.waermeversorgung-offenburg.de.

Die Stadt Offenburg weist darauf hin, dass Versammlungen unter freiem Himmel anzumelden sind. Die Regelungen des Versammlungsgesetzes gelten für jedermann und auch in Zeiten von Corona. Wer gegen die Anmeldepflicht verstößt, macht sich laut Versammlungsgesetz strafbar: „Wer als VeranstalteroderLeitereineöffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung durchführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Die Anmeldung ermöglicht sowohl dem Veranstalter und der Versammlungsbehörde als auch den Teilnehmenden, die Veranstaltung in „geordneten Bahnen“ durchzuführen und öffentliche Sicherheit zu wahren. Eine Versammlung anzumelden ist unkompliziert und kostet nichts. Nach der Anmeldung werden in einem gemeinsamen sogenannten Kooperationsgespräch die Eckpunkte der Versammlung sowie gegebenenfalls erforderliche Auflagen besprochen.

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Zum Hintergrund: Anfang Mai haben Mitglieder beziehungsweise Sympathisanten der AfD zu einem „Offenburger Spaziergang fürs Grundgesetz“ über die sozialen Netze aufgerufen und sich anschließend in der Innenstadt getroffen. Die angeblich zufälligen Treffen stellen jedoch Versammlungen dar, die es bei der Stadt Offenburg als Versammlungsbehörde anzumelden gilt. Ein weiterer Corona-Kritiker fand sich an den Werres-Vögeln ein und forderte zu einer Meditation gegen die Corona-Maßnahmen auf. Auch diese Versammlung war nicht angemeldet. Nach Einschätzung der Stadtverwaltung wären beide Veranstaltungen auch zulässig gewesen, wenn vorab eine Anmeldung vorgenommen worden wäre. Warum dies nicht erfolgte und damit die gesetzlichen Vorgaben zumindest in einem Fall sogar bewusst missachtet wurden, erschließt sich nicht. Die Stadtverwaltung wird dies nicht mehr dulden und Zuwiderhandlungen zur Anzeige bringen.


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„Noch nie vorgekommenes Ereignis“ 80 Tage Verwaltungsstab Corona: Der Leiter des Krisenstabs, Erwin Drixler, zieht eine erste Zwischenbilanz Oberbürgermeister Marco Steffens hat die Arbeit der Stadtverwaltung in der Coronakrise als geräuschlos, hoch professionell und effizient gewürdigt. Vor knapp drei Monaten, am 27. Februar, tagte erstmals ein „Koordinierungsstab Kommunikation“ (KoKo). Am 9. März nahm der „Verwaltungsstab Corona“ unter Leitung von Erwin Drixler, Leiter des Fachbereichs Bauservice, seine Arbeit auf. Allen Verantwortlichen war rasch klar: Die Corona-Krise stellt für die Stadt Offenburg ein noch nie vorgekommenes Ereignis dar. Es würde nicht nur das Verwaltungshandeln stark beeinflussen, sondern darüber hinaus das gesamte tägliche Leben in der Stadt.

Spezifische Lage Die personelle Besetzung des Verwaltungsstabs Corona orientierte sich an der Dienstanweisung zur Bildung eines Verwaltungsstabs für außergewöhnliche Ereignisse, wobei aufgrund der speziellen Corona-Krise, bei der abweichend von anderen Ereignissen kein Ende absehbar ist, Modifikationen vorgenommen wurden. Ständig einbezogen ist OB Steffens, der die Stadt nach außen gegenüber den Behörden der Region und des Landes vertritt. Die Runde vervollständigen Vertreter/ innen aus den Verwaltungsbereichen Personal, Lage/Innerer Dienst, Einsatz, Ordnung, Presse und Katastrophenschutz. Zugeordnet sind zudem Vertreter vom Kita- und Schulwesen, der Technischen Betriebe sowie des Personalrats. Alle Informationen laufen im Stab zusammen. Die aktuellen Entwicklungen der Verordnungen des Landes werden analysiert, notwendige Maßnahmen auf den Weg gebracht, begleitet und überwacht. Gleichzeitig erfolgt vom Stab aus die Zusammenarbeit mit den anderen großen Kreisstädten im Ortenaukreis sowie mit dem Landratsamt. Zudem agiert der Verwaltungsstab in unterstützen-

Eingespieltes Team. Stabsstellenleiter Erwin Drixler (l.) und OB Marco Steffens vor dem Rathaus.

der Funktion, indem beispielsweise eine Vielzahl an Schutzausrüstung über eine eigene Lieferkette in den Ortenaukreis gebracht werden konnte, als Schutzausrüstung noch nicht oder nur in geringen Mengen verfügbar war. Noch heute organisiert der Stab über die Feuerwehr die kreisweite Verteilung der Schutzausrüstung, die jetzt von Bund und Land zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen wurde die Tätigkeit des Verwaltungsstabes etwas eingeschränkt. Die meisten Stabsmitglieder nehmen den regulären Dienstbetrieb in der Stadtverwaltung wieder auf und halten sich auf Abruf bereit. Alles aufzuzählen, was der Stab bisher getan habe, würde den Rahmen einer Zwischenbilanz sprengen, so Drixler. Er wolle daher nur einige Punkte nennen, ohne dabei die nicht genannten Leistungen zu schmälern. In über 50 Lagebesprechungen wurden Regelungen und Handreichungen erarbeitet. Eine Vielzahl von Antworten auf Bürgerfragen wurde erstellt und auf der speziell eingerichteten Internetseite www.offenburg-corona.de veröffentlicht. Begleitet

wurde dies mit 50 Pressemitteilungen sowie mit acht Videobotschaften des OB. Für die Bürgerschaft und die Gewerbetreibenden wurde das Bürgertelefon eingerichtet. Ging die Schließung der Rathäuser, der Ortsverwaltungen, der kulturellen Einrichtungen, der Spielplätze, der Sportstätten, der Kindergärten und Schulen noch recht schnell und unkompliziert, so erfordern deren schrittweise Öffnungen sehr viel Bedacht und Regelungsbedarf.

Regelungsbedarf Drixler wörtlich: „Unser Wirken nach außen ist vor allem geprägt von dem solidarischen Gedanken gegenüber unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, unserem Einzelhandel und unserer Gastronomie, also unserer gesamten Stadtgemeinschaft.“ Neben der Einrichtung einer Nachbarschaftshilfe für Menschen, die zuhause bleiben müssen, durch den Einkaufsservice „Offenburg gegen das Virus“ zählt dazu auch die Unterstützung der Tafel bei der Ausgabe von Lebensmittel durch Auszubildende und Mitarbeitende der Stadt. Da das Personal der Tafel

Foto: Siefke

überwiegend aus älteren Ehrenamtlichen besteht, die aus Fürsorgegründen nicht mehr zur Verfügung stehen konnten, hätte ohne diese Unterstützung die Tafel geschlossen werden müssen. Für die Gastronomie und den Einzelhandel, die wegen der Corona-Krise lange ohne Umsatz geblieben sind, erstellten das Stadtmarketing, die Stadtentwicklung und die Online-Kommunikation ein emotionales Video mit dem Titel „Offenburg – Damit dein Zuhause so bleibt wie du es liebst!“ sowie einen neuen Internetauftritt www. zuhause.offenburg.de. Daneben werden aktuell durch eine Gutschein- und Verlosungsaktion Anreize geschaffen, lokal einzukaufen und die Offenburger Gastronomie zu unterstützen. Und wie geht es weiter? „Unser Ziel ist es, schrittweise wieder in ein geregeltes Leben zurückzukommen und unsere Dienstleistungen in der Verwaltung und in der Kinderbetreuung in gewohnter zuverlässiger Weise bereitzustellen“, so Drixler. Priorität habe dabei die Gesundheit der Mitbürgerinnen und Mitbürger: „Wir leisten unseren Beitrag, die Verbreitung des Coronavirus aufzuhalten.“


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Antrag: Tempo 30 in der Zeller Straße „SPD-Antrag ein Schnellschuss“ Mit Schreiben vom 16. Mai wenden sich die Fraktionsvorsitzenden Martina Bregler und Heinz Hättig als Fraktionssprecher/in im Verkehrsausschuss im Namen der SPD-Gemeinderatsfraktion an OB Marco Steffens. „Die SPD Gemeinderatsfraktion beantragt, in der Zeller Straße zwischen der Moltkestraße und der Hölderlinstraße die Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer und das Aufheben des absoluten Halteverbots auf der Südseite. Begründung: In der Zeller Straße zwischen der Brücke zum Alten Friedhof und der Hölderlinstraße wurde auf der Südseite vor kurzem ein absolutes Halteverbot eingerichtet, weil es zu

Gefährdungen von Radfahrern auf dem Schutzstreifen in Fahrtrichtung Westen gekommen ist. Die Anwohner und Besucher der Häuser auf der Nordseite der Zeller Straße, Postfahrzeuge, Lieferanten und Handwerker haben nun dort keine Möglichkeit mehr, Autos abzustellen. Mit der Verlangsamung des Verkehrs kann eine Steigerung der Sicherheit der Fahrradfahrer in Richtung Westen sowie eine Verringerung der Lärmbelastung der Anwohner, auch der Am Feuerbach, erreicht werden. Da die Zeller Straße auch heute schon Schulweg für viele Schülerinnen und Schüler aus Zell-Weierbach ist, diente diese Maßnahme auch der Schulwegsicherheit.“

Auf den nebenstehenden Antrag der SPD-Fraktion reagiert die FDPStadtratsfraktion: „Die FDP-Stadtratsfraktion hat am 12. Mai in der Ältestenratssitzung das Thema absolutes Halteverbot in Teilbereichen der Zeller Straße angesprochen. Vor allem die fehlende Kommunikation mit den Anwohnern wurde von uns bemängelt. Die Verwaltung hat zugesagt, sich nochmals mit dem Thema zu befassen und allen Fraktionen eine Antwort zukommen zu lassen. Es verwundert schon, dass die SPD-Fraktion mit einem Antrag vorprescht, ohne die Antwort der Verwaltung abzuwarten. Man hat den Eindruck, dass der SPD-Fraktion keine eigenen Profilierungsthemen einfallen und nun die Anfrage einer anderen Fraktion als

Steilvorlage verwendet. Es wird beantragt, zwischen Moltkestraße und Hölderlinstraße Tempo 30 in der Zeller Straße einzuführen. Das komplette Gebiet außer dem besagten Teil ist Zone 30. Konsequenterweise müsste dann alles in Zone 30 umgewandelt werden, was aber den negativen Effekte hätte, dass der vor Jahren für teures Geld angelegte Fahrradschutzstreifen zurückgebaut werden müsste. Dieser Antrag der SPD-Fraktion ist ein Schnellschuss und leider nicht zu Ende gedacht. Wir als Fraktion warten die Antwort der Verwaltung ab und werden dann unter Einbeziehung der Betroffenen und des Bürgervereins Nord-Ost das weitere Vorgehen beraten, um zu einem vertretbaren Kompromiss zu gelangen.“

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Mit einem gemeinsamen Antrag vom 17. Mai wenden sich die Fraktionen von CDU, Freien Wählern und FDP an OB Marco Steffens. „Die genannten Fraktionen stellen zu Tagesordnungspunkt 2 (Bahnhofsumfeld und ZOB: Folgeuntersuchungen zum Verkehr) in der Gemeinderatssitzung am 25.5.2020 folgenden Antrag: Den weiteren Planungen zur Entwicklung des Bahnhofes, Lage des ZOB, Verkehrsführung am Bahnhof wird zugrunde gelegt, dass die Unionbrücke in beide Richtungen für alle Verkehrsteilnehmer, auch für den motorisierten Individualverkehr, erhalten bleibt. Planungen für eine im Norden zu bauende Brücke werden in diesem Zusammenhang nicht weiterverfolgt. Begründung: Offenburg wird im Bereich der Kernstadt durch die Bahnlinie zerschnitten und getrennt. In diesem Bereich gibt es

gerade einmal zwei leistungsfähige Brücken für die Überquerung der Bahn, nämlich Zähringerbrücke (Grabenallee) und Unionbrücke. Die Unionbrücke für die OstWest-Verbindung zu sperren ist unvorstellbar. Eine neue Brücke im Norden zu bauen im Bereich der ehemaligen Dietrich-Spedition bedeutet riesige Umwege, Kosten und ist in unseren Augen völlig unrealistisch. Wir halten es für völlig unsinnig, weitere Ressourcen in eine Planung zu stecken, die schon heute erkennbar keine Chance auf eine Umsetzung hat. Die weiteren Planungen sollen sich konzentrieren auf eine Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes mit Verbesserung der Verkehrsführung unter Berücksichtigung der Querungsmöglichkeit für alle Verkehrsteilnehmer von Ost nach West und umgekehrt über die Unionbrücke.“

Wasserentnahme untersagt An Bächen und Flüssen darf derzeit kein Wasser entnommen werden, um landwirtschaftliche FlächenoderHausgärtenzuberegnen. Die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes weist darauf hin,

dass bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser auch die Inhaber von Wasserrechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben dürfen. Die Mindestwasserabgaben sind strikt einzuhalten.


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Vor-Ort-Termin. Vertreter von Stadt, Wasserversorgung und Badenova trafen sich in der vergangenen Woche mit Imker Andreas Moser.

Fotos: Würth

Honigsüße Energie Bienenvölker sollen auf dem Gelände der Wasserversorgung heimisch werden / Zusammenarbeit mit Imkerverband Auf dem Betriebsgelände der Offenburger Wasserversorgung haben künftig mehrere Bienenvölker des heimischen Imkers Andreas Moser ihre Heimat. Das haben gemeinsam die Stadt Offenburg, die Offenburger Wasserversorgung (OWV) und ihr Wasser-Betriebsführer Badenova mit der Netztochter bnNETZE ermöglicht. In Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Badischen Imker leisten die Partner damit einen Beitrag für eine lebenswerte Umwelt. Schon seit 2016 ist Badenova offizieller Partner und Sponsor des Badischen Imkerverbandes. Zu dieser Partnerschaft gehört, dass heimische Imker, die über keine eigenen Grundstücke verfügen, ihre Bienenstöcke auf Betriebsgelände von Badenova oder Partnern von Badenova aufstellen dürfen. Zum Teil geschieht dies bei den Badenova-Wasserwerken (in Freiburg und Lahr), oder aber am Sitz von Service-Centern, die über große Außenbereiche verfügen, wie zum Beispiel in Lörrach. Nun kommt auch das Betriebsgelände der OWV am Wasserwerk Kinzigmatt-Brunnen dazu. Dort sind die

Bedingungen für Bienenvölker ideal, wie bei einem kleinen Übergabetermin vor Ort Manfred Kraft und Klaus Schmieder vom Landesverband der Badischen Imker bestätigten. Rund um das Wasserwerk erstreckt sich eine ganzjährig blühfreudige Fläche naturbelasse-

Freiräume wichtig ner Wiesen, in der Nachbarschaft befinden sich außerdem noch für Bienen attraktive Obstbaumplantagen. Diese Einschätzung teilt auch Imker Andreas Moser, der seine ersten fünf Bienenvölker auf dem Wasserwerksgelände aufgebaut hat. „Mal sehen, wie es den Bienen gefällt“, meinte er vorsichtig. „Vielleicht kommen ja noch mehr dazu.“ „Wir haben gerade in den letzten Wochen und Monaten gemerkt, wie sehr die Grün- und Freiräume insbesondere im Bereich des Wasserwerksgeländes unserer Stadt gut tun und Lebensqualität schaffen“, so erinnerte der erste Bürgermeister Oliver Martini, und er ergänzte: „Wasser und Biodiversität in der Natur sind Themen, die der Stadt sehr am Herzen liegen und

die bei diesem Projekt in idealer Weise zusammenfließen. Wir haben bereits jetzt mehr als 10 000 Quadratmeter ausgewiesene Bienen-Blühwiesen in unserem Stadtgebiet. Das sollen bis zur Landesgartenschau noch viel mehr werden – wir sehen uns da in einer Vorbildfunktion.“ Alex Müller, der Betriebsleiter der Offenburger Technischen Betriebe und damit auch verantwortlich für die Wasserversorgung, lobte die unkomplizierte und einvernehmliche Zusammenarbeit mit Badenova und ihrer Netztochter bnNETZE: „Bei ökologischen Themen ticken wir gleich“, sagte er,

Erkundung. Die Bienen machen sich mit ihrem neuen Terrain vertraut.

„denn Wasserwirtschaft, Umweltschutz und Naturschutz gehen traditionell Hand in Hand. Da gehören auch der Bienen- und Insektenschutz dazu.“ Bis zum Jahresende werde die Stadt rund 20 000 Quadratmeter Bienen-Blühwiese haben. Besonders freut sich Müller auf die erste Honigernte, die als OWF-Honig schon zum 25-jährigen Bestehen der TBO, das vielleicht noch in diesem Jahr mit einem Tag der offenen Tür begangen werden soll, auf dem Tisch stehen könnte. Roland Weis, Unternehmenssprecher von Badenova, stellte das schon seit Jahren bestehende Engagement seines Unternehmens rund um Bienen, Imker und Insektenschutz vor. Die Partnerschaft mit dem Landesverband der Badischen Imker begann schon 2015, seit 2016 gibt es bereits „Badenova-Honig“, an Standorten in Freiburg, Lörrach, Lahr und Hausen a. d. Möhlin stehen Bienenvölker auf Badenova-Gelände. „Es geht uns darum, den Lebensraum der heimischen Bienen zu sichern und die Imker bei ihrer ökologisch so bedeutsamen Arbeit zu unterstützen, und so gemeinsam die Lebensqualität in unserer Region zu sichern.“


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Verkehrswende in Sichtweite? Bürgermeister Oliver Martini plädiert für noch mehr Rad- und Fußverkehr / Corona-Pandemie auch als Chance sehen In schweren Zeiten rückt die Gesellschaft näher zusammen – in der Corona-Krise ist das jedoch nur bildlich gesprochen. Egal ob Klatschkonzerte mit den Nachbarn, abendliche Videokonferenzen unter Freunden oder die Verlagerung des Arbeitsplatzes und Klassenzimmers in die eigenen vier Wänden. In diesen Wochen spürt man in ganz Deutschland trotz Abstandsregeln Solidarität und Zusammenhalt. Das gilt auch für die Mobilität, findet Bürgermeister Oliver Martini und plädiert für noch mehr Rad- und Fußverkehr in Zeiten von Corona. „Denn auf dem Rad oder zu Fuß lässt sich nicht nur leicht der Abstand wahren, sondern Bewegung an der frischen Luft stärkt die eigene Gesundheit und das Immunsystem“, sagt der Dezernent.

Es hat sich gezeigt: Gerade mit der zwischenzeitlich reduzierten Kontaktsperre und der Bitte zu Hause zu bleiben, lassen sich manche Wege im Alltag nicht gänzlich vermeiden. Auch während der weiterhin andauernden Corona-Pandemie bleiben der gelegentliche Einkauf und der Weg zur

Empfehlenswert Arbeit für viele Menschen nicht aus. Gut, dass Radfahren und Zufußgehen in Zeiten von Corona bei uns nicht nur möglich, sondern sogar absolut zu empfehlen sind. Unter Einhaltung der gegebenen Abstandsregeln gilt das Rad als perfektes Verkehrsmittel. Die Ansteckungsgefahr ist sehr gering und wer in die Pedale tritt, hält sich fit. Und von so autofreien Straßen wie sie seit Wochen in Of-

Begeisterter Radfahrer. Bürgermeister Oliver Martini.

fenburg zu finden sind, träumen Fußgänger und Radfahrer schon seit Jahrzehnten. Viel Platz also für körperlichen Abstand auf notwendigen Wegen zu Fuß oder mit dem Rad. Und in der Tat: Seit Beginn der Corona-Krise legten Bürgerinnen und Bürger laut des Big-Data-Startups Motiontag fast zweieinhalb Mal so viele Wege zu Fuß oder mit dem Rad zurück als zuvor. Viele steigen erstmals seit langem wieder aufs Fahrrad. Eingesessene Radler schwärmen davon, wie viel schneller sie derzeit von A nach B kommen. Auch für die Stadt Offenburg als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW) bedeutet Covid-19 keinesfalls eine Pause für die Rad- und Fußverkehrsförderung. Ganz im Gegenteil: Besonders jetzt ist es wichtig, auf die

Foto: Siefke

Vorteile des Radfahrens und Zufußgehens aufmerksam zu machen und eine langfristige Veränderung im Mobilitätsverhalten der Bevölkerung zu erzielen. So kann die Corona-Pandemie auch eine Chance sein, die Verkehrswende voranzubringen. Eine ordentliche Portion Glückshormone hat noch niemandem geschadet. Genau diese schüttet der Körper aus, wenn man ihn an der frischen Luft bewegt. Wem also wegen der vielen Stunden zu Hause die Decke auf den Kopf fällt, tut seiner Psyche und seiner Gesundheit etwas Gutes, indem er zu Fuß geht oder das Fahrrad nimmt. Auch die Lunge profitiert vom Radfahren. Eine trainierte Atemmuskulatur kann mehr Luft aus der Lunge pumpen und so sauerstoffreiche Luft nachströmen lassen. Die Bewegung im Grünen stärkt die Lungenschleimhäute und schützt vor Infekten.


23.5.2020 9

Plätschernde Zierden der Stadt Zehn Brunnen schmücken die Offenburger City / Einige von ihnen können auf eine lange Geschichte zurückblicken Die Brunnen in der Offenburger Innenstadt plätschern wieder: Ende April wurden sie von Mitarbeitern der Technischen Betriebe Offenburg (TBO) mit Wasser befüllt. Die Wassersprudler auf dem Marktplatz sind vorerst noch nicht in Betrieb. Insgesamt schmücken zehn Brunnen die Innenstadt. Sie prägen und verschönern das Stadtbild. Früher hatten sie die Funktion, die Bürgerinnen und Bürger mit Trinkwasser zu versorgen. Heutzutage ist das längst nicht mehr der Fall – sie dienen der Zierde der Stadt und sind beliebte Anziehungspunkte. Einige Offenburger Brunnen haben eine lange Geschichte und stehen unter Denkmalschutz. „Darüber hinaus gibt es noch eine große Anzahl von Brunnenanlagen, die zwar auch als sogenannte ,Kleindenkmale‘ erfasst sind, jedoch keinen Schutzstatus nach dem Denkmalschutzgesetz genießen“, so Andreas Clausen, zuständig für den Denkmalschutz in der Stadt Offenburg. Der Brunnen am Fischmarkt ist der älteste in der Innenstadt. Datiert ist der Röhrenbrunnen aus Sandstein auf das Jahr 1599 – ein Kind der Spätrenaissance. Der Sockel wird von Löwenköpfen geschmückt. Akanthusblätter sowie ein Kapitell mit Köpfen verzieren die Brunnensäule.

neue Beleuchtung in den Abendstunden. Wasserreservoir, Wasseraufbereitung und Technikraum befinden sich in einer Garage, direkt unter dem Brunnen. Seit einigen Wochen plätschern die Brunnen wieder. Nach der Winterpause befüllen die Mitarbeiter der TBO die Brunnen mit Wasser und richten sie her. Zur Reinigung und Erstbefüllung wird immer Frischwasser genutzt. „Vor der Erstbefüllung im April wird in jedem Jahr eine gründliche Reini-

Frischwasser

Prachtvoll. Der Brunnen am Fischmarkt ist der älteste.

Im Laufe der Zeit kamen neue Brunnen hinzu und sind aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Clausen: „Der neueste Brunnen ist meines Wissens der Brunnen am Klosterplatz.“ Seit Sommer

Foto: Siebert

vergangenen Jahres lädt der Brunnen in der Lange Straße zum Verweilen ein. Mit seinen fünf Fontänen gibt er ein tolles Bild auf dem neuen Klosterplatz ab. Eine schöne Atmosphäre schafft auch die

gung durchgeführt. Danach erfolgt die Reinigung in verschiedenen Zyklen alle zwei Wochen oder monatlich“, erklärt Florian Würth, Leiter der Pressestelle der Stadt Offenburg. In den heißen Sommerwochen könne auch wöchentlich eine Reinigung notwendig sein. Bevor die Frostperiode beginnt, werden die Brunnen im laufe des Monats Oktober winterfest gemacht. Beim verwendeten Wasser handelt es sich dabei um Frischwasser, aber nicht um Trinkwasser. „In manchen Brunnen hält eine Zisterne das Wasser in einem Kreislauf. Andere sind an einer eigenen Brunnenleitung angeschlossen, die nur zur Speisung der Brunnen besteht“, führt Würth weiter aus. STICHWORT

Brunnen in der Stadt

Kein Schattendasein. Der Klosterbrunnen wertet den ganzen Platz auf. Er ist der jüngste Offenburgs.

Foto: Siebert

In der Innenstadt gibt es zehn Brunnen: Den Hexenbrunnen, Neptunbrunnen, Brunnen am Fischmarkt, Liegende Mann (Steinstraße), Brunnen Kesselstraße, Klosterbrunnen, Trosstränke, Marktplatzsprudler, die Schlange an der Drogerie Müller, Rosengarten. Außerhalb der Innenstadt gibt es weitere Brunnen: am Augustaplatz, Josef-Kohler-Platz, Kopernikusplatz, im Franz-Volk-Park, am Schillerplatz, der Kalbsbrunnen und im Zwinger der Fischteich mit dem Springbrunnen.


10 23.5.2020

Erlebnis-Taschen kommen gut an Vor ein paar Wochen startete die Lesewelt Ortenau das neue Projekt „Erlebnis-Tasche“. Mittlerweile haben über 70 Taschen das LeseweltBüro verlassen und haben viele Kinder und Eltern glücklich gemacht, heißt es in einer Pressemeldung der „Lesewelt“. Jede Tasche ist individuell und randvoll gefüllt mit Büchern, Spielmaterial und Überraschungen. Ob Kinder ins Weltall fliegen oder zurück zu den Dinosauriern reisen möchten, mit Feen und Elfen tanzen oder mit Rittern gegen Drachen kämpfen möchten, alles ist möglich. Die Taschen bieten noch vielmehr spannende Themen. Sie können auf den Spuren von Sherlock Holmes wandeln oder auf Safari gehen. Zu jedem Thema bietet die Lesewelt spannende und altersgerechte Bücher und allerlei Spielideen und Kurzweil an. Eine Mutter schreibt: „Wie

Sie sehen, haben Sie eine ganze Familie glücklich gemacht und zum Lesen animiert.“ Die Leihzeit der Tasche beträgt eine Woche und ist kostenlos. Um eine Spende an den gemeinnützigen Verein Lesewelt Ortenau e.V. wird gebeten. Damit werden weitere Angebote für Leseförderung für Ortenauer Kinder ermöglicht. Die Erlebnis-Tasche kann im Lesewelt-Büro unter der Telefonnummer 07 81/93 60 36 90 oder per E-Mail: verleih@lesewelt-ortenau.org gebucht werden. Seit 2005 fördert der gemeinnützige Verein Lesewelt Ortenau e.V. bei den Kindern die Freude am Lesen. In der aktuellen Zeit sind die Erlebnis-Taschen ein probates und sinnstiftendes Mittel für Lese- und Spielfreude für Zuhause. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Vereins www. lesewelt-ortenau.org.

Grüne Leitlinie als Markenzeichen Seit 40 Jahren sind Offenburgs Radwege einheitlich

Grün ist angesagt. Die Farbe ist in Offenburg Symbol für den Umweltverbund. Inzwischen strahlt sie noch etwas heller. Foto: Siefke

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Die grünen Markierungen der Radverkehrsanlagen haben Geburtstag! Vor 40 Jahren zeigte sich der erste Radweg in Offenburg mit einer grünen Leitlinie. Dieses Erkennungszeichen hat sich in der Zwischenzeit zu einer „Marke“ herausgearbeitet und steht für den Umweltverbund Rad – Fuß – Bus. „Eine der ersten Aspekte, die mir in der Offenburger Verkehrsführung aufgefallen sind, sind die grünen Leitlinien für die Radfahrer“, kann Thilo Becker, Fachbereichsleiter Tiefbau und Verkehr, berichten. „Beim Anblick der grünen Linien wissen alle Verkehrsteilnehmer sofort, dass hier mit Radfahrern zu rechnen ist“, so Becker weiter. Besonders auffällig sind die flächigen Grünmarkierungen an häufig benutzten Ein- und Ausfahrten, die von Radwegen gekreuzt werden. Diese grünen Flächen dienen der Verkehrssicherheit und sind deutlich effektiver als Hinweisschilder, da sie besser ins Auge fallen. Ausgehend von der Radverkehrsförderung hat sich die grüne

Farbe als Symbol für den Umweltverbund in Offenburg herausgebildet. Der Umweltverbund umfasst die umweltfreundlichen Verkehrsmittel Rad, Fuß und Bus. Im Rahmen der Klimaschutzkampagne der Stadt Offenburg hat sich die einst etwas dunklere grüne Farbe in ein strahlendes hellgrün

Frisch markiert verwandelt. Seit 2017 zeigen sich sogar die Stadtbusse in demselben Grünton. Auch die Mobilitätsstationen schmücken sich grün. Zahlreiche Grünmarkierungen an den Radverkehrsanlagen sind inzwischen in die Jahre gekommen. Sie sind häufig abgefahren, ausgeblichen und daher zu erneuern. Bei trockener Witterung werden pünktlich zum Jubiläum in den Sommermonaten zahlreiche Radverkehrsanlagen in Offenburg durch die Technischen Betriebe Offenburg frisch markiert werden. Ausgenommen werden die Radverkehrsanlagen, die in den nächsten Jahren überplant oder saniert werden.


23.5.2020 11

Imposant. Die Tannenzapfen von Stefan Strumbel.

Fotos: Haberecht

Von der Kraft der Vorstellung KUNST IM ÖFFENTLICHEN RAUM (I): Die „Tannenzapfen“ des Offenburger Künstlers Stefan Strumbel Wer mit offenen Augen durch die Stadt geht, wird an vielen Stellen belohnt: mit Kunstgenuss unter freiem Himmel, ohne Eintritt, ohne Öffnungszeiten – und auch in Corona-Zeiten zu betrachten. Mit Stefan Strumbels „Tannenzapfen“ startet die OFFENBLATT-Serie „Kunst im öffentlichen Raum“. Imposant und überraschend fürs Auge sind sie, die „Tannenzapfen“ des Offenburger Künstlers Stefan Strumbel, die er 2016 an der hiesigen Hochschule für Technik, Wirtschaft und Medien platzierte. Der Künstler selbst formulierte dazu: „Ausgangspunkt meiner Überlegungen zu der Arbeit ,Vorstellungskraft ist wichtiger als Wissen‘ ist die Auseinandersetzung sowohl mit der Idee der Hochschule als auch mit der ästhetischen Gestaltung von Räumen, die den Austausch und die zwischenmenschliche Kommunikation fördern sollen.“

Das Werk an seinem Standort auf der Freifläche vor dem Gebäude B will den Platz als zentrale Idee einer Universität visualisieren. Der Titel der Arbeit bezieht sich auf ein Zitat Albert Einsteins. Für Einstein umfasst Vorstellungskraft all das, was jemals zu wissen und zu verstehen sein wird. Das Wissen versteht er als generationsübergreifenden Prozess, der sich im Möglichkeitsraum des Verstehens bewegt. – Und Hochschulen wiederum spielen in diesem Prozess eine wichtige Rolle. Sie sind Orte, an denen Wissen erzeugt und vermittelt wird. Die raumgreifende Arbeit Stefan Strumbels setzt an diesem Punkt an: Sie besteht aus zwei überdimensionalen Tannenzapfen mit dem Kettenzug einer Kuckucksuhr, gefertigt in Cortenstahl, einem Baustahl, dessen Oberfläche eine Rostschicht bildet und den Werkstoff dadurch vor weiterer Korrosion schützt. Das Material

verleiht der Skulptur gleichzeitig auch einen einzigartigen Charakter. Der eine Zapfen steht senkrecht zum Firmament – der andere versinkt halb im Boden. Die stählernen Tannenzapfen sind 3,5 beziehungsweise 1,75 Meter hoch, das Gewicht der einzelnen Zapfen beträgt um die 560 sowie 290 Kilogramm, und sie wurden mit einem eingelassenen Betonsockel fundamentiert.

Natur als Spiegel Das Motiv der Tannenzapfen spiegelt unsere Natur, seine kulturelle Übersetzung findet sich in der Form eines Chronometers der Kuckucksuhr. „Die Zeitmessung ist wahrscheinlich die wissenschaftlichste Errungenschaft schlechthin, da sie die grundlegenden Parameter des menschlichen Zusammenlebens regelt und steuert“, so der Künstler in seiner Werksbeschreibung. Aus einer philoso-

phischen Perspektive betrachtet, symbolisiere die Zeit das Fortschreiten der Gegenwart von der Vergangenheit kommend zur Zukunft hin. Zeit und Wissenschaft sind im weitesten Sinne Aufgaben, die eine Hochschule zu erfüllen sucht. Der Standort des Kunstwerks in der Sichtachse der Mensa spielt zudem auf den ursprünglichen Platz der Kuckucksuhr ab: Das war in vielen Häusern des Schwarzwalds die Küche. Offenburgs Kunstkustodin Gerlinde Brandenburger-Eisele äußert sich, wie folgt: „Diese ganz besonderen Tannenzapfen Stefan Strumbels wecken Neugier und erregen Aufmerksamkeit, sie locken durch ihre übergroße Form und Gestalt sowie durch ihr hochästhetisches Material.“ Über sie lädt der Platz ein zum Verweilen, zum Treffen, zum Austausch – eine wichtige Bedingung für das Entstehen neuer Ideen und kreativer Handlungsmöglichkeiten.


12 23.5.2020

Illegale Graffiti – Fortführung der Bezuschussung Bereits im Oktober 2018 hat der Gemeinderat für das Jahr 2019 das Projekt „Bleib sauber – Graffiti in Offenburg“, eine Aktion gegen Schmierereien und illegale Graffiti ins Leben gerufen. Ein Fonds in Höhe von 40 000 Euro für die Bezuschussung der Beseitigung illegaler Graffiti und 10 000 Euro für weitere Maßnahmen wurden zur Verfügung gestellt. Ziel der erarbeitenden Vorhaben war und ist die wahrnehmbare Reduzierung von nicht künstlerischen und il-

legalen Graffiti im öffentlichen Raum, insbesondere auf privaten Hauswänden und anderen Objekten wie beispielsweise Mauern oder Garagen. Nach der Kälteperiode konnte mit Erfolg wie geplant im April 2019 das Anti-Graffiti-Projekt starten. Im Jahr 2019 sind 57 Anträge eingegangen. Hiervon verfügten nur sehr wenige Hauseigentümer über eine Versicherung, die Graffiti-Schäden übernimmt. Die Kosten für die Beseitigung lagen ein

Vielfaches über dem Selbstbehalt, sodass die ausgezahlten Zuschüsse wichtig waren. „Die Antragssteller sind sehr dankbar über die finanzielle Unterstützung bei der Beseitigung der Schmierereien und geben uns sehr positives Feedback. Es ist toll, dass der Gemeinderat der Fortführung des Projektes im Jahr 2020 zugestimmt hat, freut sich Nathalie Möschle, Projektverantwortliche im Fachbereich Bürgerservice. Weitere Maßnahmen, wie bei-

spielsweise die Neugestaltung von Verteilerkästen und Trafostationen im Innenstadtbereich, sind derzeit in der Planung. Auch soll eine Unterführung gemeinsam mit Jugendlichen gestaltet werden. Weitere Informationen und das Antragsformular gibt es im Internet unter www.offenburg.de/graffiti. Die E-Mail-Adresse lautet: graffiti@offenburg.de. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die unten stehenden Richtlinien:

Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Richtlinien der Stadt Offenburg für die Gewährung von Zuschüssen zur Beseitigung von Graffiti an privaten baulichen Anlagen Der Gemeinderat der Stadt Offenburg hat in seiner Sitzung vom 10. Februar 2020 folgende Richtlinien beschlossen, die bei der Behandlung von Zuschussanträgen zur Beseitigung von Graffiti an privaten baulichen Anlagen verbindlich zu Grunde zu legen sind: §1 Allgemeines (1) Die Attraktivität der Stadt Offenburg und die Aufenthaltsqualität für ihre Bürgerinnen und Bürger sowie für ihre Besucherinnen und Besucher werden nicht zuletzt am städtischen Erscheinungsbild gemessen. Im gesamten Stadtgebiet kommt es regelmäßig zu Schmierereien an Gebäuden und öffentlichen Einrichtungen durch überwiegend künstlerisch anspruchslose und inhaltsleere illegale Graffiti/Schmierereien, deren Beseitigung teilweise nicht unerhebliche Kosten verursachen. Um die von den Schmierereien betroffenen Privatpersonen finanziell zu entlasten sowie um die Aufenthaltsqualität und die Attraktivität der Stadt zu verbessern, soll die Beseitigung von Graffiti an privaten baulichen Anlagen durch die Gewährung von Zuschüssen gefördert werden. (2) Die Förderung wird als Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Zuschüsse besteht nicht. §2 Gegenstand der Förderung (1) Bezuschusst werden können Maßnahmen zur Beseitigung von Graffiti und sonstigen Farbschmierereien an privaten baulichen Anlagen wie etwa Wohngebäuden, Garagen und Mauern in der Stadt Offenburg, wenn die Beseitigungsmaßnahmen zur Erhaltung des Stadtbildes beitragen. (2) Von der Bezuschussung der Beseitigungskosten umfasst sind zur Entfernung erforderliches Material, Stundenlohn und Fahrtkosten. Nicht erstattungsfähig sind die Kosten des Farbanstrichs an nicht von Graffiti betroffenen Bereichen der Flächen. (3) Maßnahmen an baulichen Anlagen, die sich im Eigentum des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg, der Stadt Offenburg oder deren Tochterunternehmen, im Eigentum der Deutschen Bahn, von Unternehmen der öffentlichen Ver- und Entsorgung oder anderer öffentlicher Stellen befinden, sind von einer Bezuschussung ausgeschlossen. §3 Höhe des Zuschusses (1) Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der Kosten zur Beseitigung von Graffiti und sonstigen Farbschmierereien, welche die bzw. der Förderberechtigte zu tragen hat, maximal jedoch 2.000 Euro pro Grundstück und Jahr. (2) Erlangt die bzw. der Förderberechtigte eine anderweitige Zahlung aufgrund eines Ersatzanspruchs, so mindert sich die Höhe der Kosten für die Beseitigungsmaßnahme um den Wert des Ersatzanspruchs. Der hieraus entstehende Differenzbetrag wird gemäß Abs. 1 zu 50 Prozent bezuschusst. Vorgenannte Ersatzansprüche sind insbesondere von Versicherungen gewährte Erstattungen oder Schadensersatzansprüche.

§4 Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung (1) Antrags- und förderungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen für die in ihrem Eigentum stehenden baulichen Anlagen, Erbbauberechtigte von Grundstücken sowie Verwalterinnen und Verwalter entsprechender Anlagen mit dem Nachweis einer Vertretungsberechtigung. (2) Beseitigungsmaßnahmen können nur bezuschusst werden, wenn diese von eingetragenen Fachfirmen auf der Grundlage zugelassener Methoden ausgeführt werden. Die Bezuschussung von Maßnahmen in Eigenleistung ist ausgeschlossen. Die Beseitigungsmaßnahmen müssen mit bestehenden Festsetzungen – insbesondere im Hinblick auf die Belange des Denkmalschutzes – übereinstimmen. Gegebenenfalls ist vorab zu klären,ob eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich ist. (3) Die Bezuschussung kann ferner nur dann erfolgen, wenn Strafanzeige erstattet worden ist. (4) Der Antrag auf Gewährung des Zuschusses ist auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular der Stadt Offenburg zu stellen. Dem Antrag beizufügen sind: • der Kostenvoranschlag einer Fachfirma, • mindestens ein Foto der baulichen Anlage sowie des Graffito/der Graffiti und • eine Bescheinigung über die Strafanzeige. (5) Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn über den Antrag beschieden worden ist. Über die Bewilligung der Zuschüsse wird nach der Reihenfolge der Antragseingänge entschieden. Die Mittel können bis maximal vier Monate nach der Bewilligung vorgehalten werden; bis dahin muss das Vorhaben abgeschlossen und die Schlussrechnung eingereicht sein. (6) Der Zuschuss wird nach Vorlage und Prüfung der Schlussrechnung und des Nachweises der Zahlung der Schlussrechnung ausgezahlt. Der Schlussrechnung sind ein oder mehrere Fotos beizufügen, die das Ergebnis der Beseitigungsmaßnahme dokumentieren. Sofern eine Zahlung im Sinne des § 3 Abs. 2 erfolgt ist, hat der bzw. die Förderberechtigte dies bei der Einreichung der Schlussrechnung anzugeben. Entsprechendes gilt, wenn die Zahlung nach der Bewilligung bzw. Auszahlung des Zuschusses erfolgt. Die Besichtigung der betreffenden baulichen Anlage ist durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller sowohl vor der Bewilligung als auch vor der Auszahlung des Zuschusses zuzulassen. §5 Widerruf des Bewilligungsbescheides und Rückerstattung (1) Bei Verstoß gegen diese Richtlinien oder im Falle falscher Angaben kann der Bewilligungsbescheid vollständig oder teilweise widerrufen werden. (2) Zu Unrecht ausgezahlte Beträge werden mit Verzinsung entsprechend der Regelungen des § 288 Bürgerliches Gesetzbuch zurückgefordert. §6 Inkrafttreten Diese Richtlinien treten zum 1.1.2020 in Kraft.


23.5.2020 13 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Obertal“ für den Bereich „Sonne“ Gemarkung Zell-Weierbach Frühzeitige Beteiligung der Bürger an der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) Aufstellungsbeschluss Für den Nr. 18 Bebauungsplan „Sonne“ in Zell-Weierbach wurde am 7.10.2019 der Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat gefasst und am 19.10.2019 im Offenblatt bekanntgemacht. Nach Prüfung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen soll das Verfahren mit gleichem Geltungsbereich als 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Obertal“ fortgeführt werden. Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt weiterhin im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Ziel der Planänderung Ziel der Planänderung ist es, die bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Ergebnisses des 2018 durchgeführten städte- und hochbaulichen Wettbewerbs im Hinblick auf die Bebauung des Grundstücks des ehemaligen Gasthofs „Sonne“ zu schaffen. Geltungsbereich Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer von der Auslegung erfolgt nicht. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen im Originalzustand (Kopien) oder in Auszügen (Zitate) in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Rat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Stellungnahme oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Offenburg, den 15.5.2020 Marco Steffens Oberbürgermeister

Planfeststellung für das Bauvorhaben „OffenburgLärmsanierung“, Bahn-km 142,700 bis 149,300 der Strecke Mannheim – Basel – Konstanz in der Stadt Offenburg Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Karlsruhe/ Stuttgart, vom 30.4.2020, Az. 591ppw/074-2017#025, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 2.6.2020 bis einschließlich 16.6.2020 im Technischen Rathaus, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag, 8 bis 17 Uhr, sowie am Freitag, von 8 Uhr bis 13 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es erforderlich, dass vorab ein Termin im Bürgerbüro Bauen unter Telefon 0781/82-30 00 vereinbart wird sowie zur Einsichtnahme eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird. Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/ Stuttgart, Olgastraße 13, 70182 Stuttgart, eingesehen werden. Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Offenburg, den 15.5.2020 Marco Steffens Oberbürgermeister

Der bestehende Bebauungsplan Nr. 17 „Obertal“ soll innerhalb des markierten Bereichs geändert werden. Frühzeitige Bürgerbeteiligung Der Vorentwurf der Bebauungsplanänderung nebst Erläuterung und das Bebauungskonzept können in der Zeit vom 2.6.2020 bis einschließlich 2.7.2020 (Auslegungsfrist) im Internet auf der Homepage der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/offenlage aufgerufen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder telefonisch zur Niederschrift bei der Stadt Offenburg, Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Baurecht, Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, Telefon 0781/822407, E-Mail-Adresse: stadtplanung@offenburg.de, vorgebracht werden. Sollten Sie kein Internet zur Verfügung haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls unter 0781/82-2407 an die Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung. Eine Inaugenscheinnahme der Planung sowie eine persönliche Vorsprache im Technischen Rathaus zur Planung sind im Zusammenhang mit den Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 nicht möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschluss-

Einladung Die nächste Sitzung des Gemeinderats der Stadt Offenburg findet am Montag, 25. Mai, um 17 Uhr in der Reithalle, Moltkestraße 33, statt. Tagesordnung: Beratung 1. Fragestunde 2. Bahnhofsumfeld und ZOB: Folgeuntersuchung zum Verkehr 3. Bericht über die Kinderbetreuung (Notbetreuung) in Zeiten der Corona-Krise und Gebührenregelungen für die Monate ab April 2020 4. Kenntnisnahme von Eilentscheidungen 4.1. Fahrradförderprogramm V – Maßnahmenachsen 1 (Moltkestraße) und 8a Ost (Weingartenstraße), Planungsauftrag 4.2. Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan (Risikoanalyse, Grundschutz, Feuerwehrgebäude) 4.3. Entwicklungskonzept Gifizareal – Sachstandbericht zur Halbinsel mit Einrichtung einer Toilettenanlage Aufruf 5. Fortschreibung Strategiepapier Stadtgrün und Maßnahmenkatalog 6. Bebauungsplan „Spitalbühnd“ in Waltersweier – Aufstellungsbeschluss 7. Vorschlag zur Wahl in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG


14 23.5.2020 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Stellenausschreibung Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Familien, Schulen und Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zunächst befristet bis zum 31.5.2024, eine/n vollzeitbeschäftigte/n (derzeit 39 Wochenstunden) Schulhausmeister/-in (m/w/d) für die Eichendorff-Schule Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Serviceleistungen für die Schule • eigenverantwortliche Pflege und Instandhaltung der Schulgebäude (inklusive Sporthalle) und des Inventars sowie der Außenanlagen und des Schulhofs • tägliche Post- und Botendienste • Mithilfe bei Veranstaltungen • Energiemanagement (Kontrolle des Energieverbrauchs, Bedienung und Überwachung sämtlicher Haustechnikanlagen) Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz. Wir erwarten von Ihnen: • eine abgeschlossene dreijährige handwerkliche Ausbildung, beispielsweise im Metall- oder Elektrohandwerk • Erfahrung im Umgang mit moderner Haustechnik • eine selbstständige strukturierte Arbeitsweise • soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke, Konfliktfähigkeit und interkulturelle Kompetenz • PC-Kenntnisse (MS Office) und PKW-Führerschein Wir bieten Ihnen: • eine interessante Tätigkeit mit abwechslungsreichen Arbeitsfeldern • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine befristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein und begrüßt ausdrücklich die Bewerbung qualifizierter Frauen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 12. Juni 2020 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Weitere Auskunft erteilt der zuständige Abteilungsleiter, Klaus Keller, unter Telefon 07 81/82 22 52. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands „Gewerbepark Raum Offenburg“ Am Mittwoch, 27. Mai 2020, 18 Uhr, findet in der Steinberghalle der Gemeinde Durbach, Tal 40, in 77770 Durbach, eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands „Gewerbepark Raum Offenburg“ statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Einführung durch den Verbandsvorsitzenden 2. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 (Vorlage Nr. 1/20) 3. Festsetzung des Wirtschaftsplans 2020 / Fortschreibung der Gesamtfinanzierung (Vorlage Nr. 2/20) 4. Verschiedenes Der Sitzungsort wurde aufgrund der derzeit bestehenden Corona-Lage angepasst, um zu gewährleisten, dass zwischen den Sitzplätzen für alle Teilnehmer und Besucher mindestens 1,5 Meter Abstand in alle Richtungen besteht. Am Eingang wird ein Desinfektionsspender aufgestellt. Bitte tragen Sie beim Betreten und Verlassen des Sitzungsraums einen Mund-Nasenschutz. Martin Holschuh Bürgermeister und Verbandsvorsitzender

Stellenausschreibung Die Stadt Offenburg sucht für die Organisationseinheit Revision zum 1.1.2021 im Rahmen einer Nachfolgeregelung eine/n vollzeitbeschäftigte/n Technische/n Prüfer/in (m/w/d) bei der Organisationseinheit Revision. Der derzeitige Stelleninhaber geht voraussichtlich zum 30.6.2021 in den Ruhestand und steht für die Einarbeitung der Nachfolge zur Verfügung. Das Aufgabenspektrum der Organisationseinheit Revision beinhaltet die Prüfung sämtlicher Geschäftskreise der Stadtverwaltung und im Rahmen der örtlichen Prüfungen der Jahresabschlüsse auch die Prüfung von Eigenbetrieben, Zweckverbänden und Stiftungen im technischen und nichttechnischen Bereich. Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • eigenverantwortliche technische Prüfung in den technischen Fachbereichen einschließlich Eigenbetrieben, Zweckverbänden und GmbHs der Stadt • Beratung der städtischen Fachbereiche und Eigenbetriebe, insbesondere in den Bereichen der HOAI, VOB und der UVgO • Prüfung von Ausschreibungsunterlagen, Vergabeverfahren, Nachträgen und Abrechnungen • Prüfung der Abrechnung der HOAI-Verträge • Prüfung der Abwicklung und Umsetzung von Baumaßnahmen • Erstellung von Prüfberichten Wir erwarten von Ihnen: • ein abgeschlossenes Studium zur/zum Dipl.-Ing./Bachelor/Master (m/w/d) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Baubetrieb oder vergleichbar • mehrjährige Berufserfahrung • Kenntnisse in den Bereichen VOB, UVgO, VgV und HOAI • Kenntnis von Planung und Bauabläufen, idealerweise im Hoch- und Tiefbau • Kenntnisse der verschiedenen Abrechnungsmodalitäten (z. B. VOB/C) • die Bereitschaft, unseren beratenden und begleitenden Prüfungsstil mitzuprägen • ein sicheres und verbindliches Auftreten, Konfliktfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Zuverlässigkeit, überdurchschnittliches Engagement und Belastbarkeit • gute Kenntnisse der MS-Office-Anwendungen Wir bieten Ihnen: • eine interessante, verantwortungs- und anspruchsvolle Tätigkeit mit umfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten • interne und externe Fortbildungen • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) • eine Beschäftigung als Beamter/in bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • bei Beschäftigten: Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 19. Juni 2020 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Die Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich in der Kalenderwoche 28 ab dem 6.7.2020 statt. Bitte nennen Sie uns Ihre Gehaltsvorstellung bzw. Ihre derzeitige Besoldungsgruppe und ab wann Sie bei uns tätig werden können. Weitere Auskunft erteilt die Leiterin der Organisationseinheit Revision, Claudia Edler, unter Telefon 07 81/82 22 14. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de


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