Offenblatt 36/2020

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Amtsblatt der Stadt Offenburg

Nr. 36, 24. Oktober 2020

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Mit Maske auf den Markt

GREMIUM

Fünfte Corona-Verordnung: Stadt appelliert an Bürgerschaft, Vorschriften einzuhalten Nachdem die baden-württembergische Landesregierung am 17. Oktober die dritte Pandemiestufe („Kritische Phase“) gemäß des „Landeskonzepts zum Umgang mit einer zweiten SARSCoV2-Infektionswelle“ ausgerufen hatte, beschloss der Ministerrat die Fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung (CoronaVO). Sie ist seit Montag in Kraft. Die am 9. Oktober erlassene Allgemeinverfügung der Stadt Offenburg über die Einschränkung privater Feierlichkeiten wurde aufgehoben und verlor damit ihre Gültigkeit.

Der Salmen soll künftig als ständiger Sitzungssaal für den Gemeinderat und die Ausschüsse dienen. Dies hat der Hauptausschuss vorgeschlagen. ❚ Seite 3 KUNSTWERK

Der Stiftungsrat der Kulturstiftung will ein Kunstwerk von Moritz Götze vor dem Salmen mit 10 000 Euro unterstützen.

Verwaltungsstab tagt Die Stadt Offenburg appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die aktuellen Vorschriften der Corona-Verordnung einzuhalten. Diese betreffen auch den zweimal wöchentlich stattfindenden Wochenmarkt: Seit Dienstag weisen Beschilderungen auf die Pflicht zum Tragen einer Mund-NasenBedeckung hin; diese Pflicht gilt in Fußgängerzonen überall dort, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Auch Vereine müssen sich mit der aktuellen Verordnung ausein-

❚ Seite 7 PROZESS

Kontrollgang. Alisa Fischer und Volker Fischer sind eines von mehreren Teams des Fachbereichs Bürgerservice. Sie kontrollieren, ob die Quarantäneverfügungen eingehalten werden. Auch die Gaststätten werden überprüft. Foto: Lötsch

andersetzen und ihre Veranstaltungen entsprechend anpassen. Die Stadtverwaltung, Abteilung Bürgerbüro, Sicherheit & Ordnung, steht hier als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen tagt der städ-

FÜNFTE VERORDNUNG

Änderungen, abgesehen von der Maskentragpflicht • Ansammlungen von mehr als 10 Personen sind untersagt. Ausnahmen von dieser Höchstgrenze gelten, wenn die Personen in gerader Linie verwandt, Geschwister und deren Nachkommen sind oder höchstens zwei Haushalten angehören, jeweils einschließlich der Ehegatten und Partner (§ 9 Abs. 2). • Private Veranstaltungen mit mehr als 10 Teilnehmenden sind untersagt (§ 10 Abs. 3 Satz 1). Ausnahmen s.o. • Sonstige Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden sind nach der Verordnung nun gänzlich untersagt. Hierzu sind nur Ausnahmen im Einzelfall nach § 20 Abs. 2 möglich.

tische Verwaltungsstab Corona seit Montag wieder täglich, um sich über aktuelle Maßnahmen abzustimmen. Zuletzt hatte der Stab wöchentlich getagt. Daneben stimmen sich die Stabsleiter der großen Kreisstädte wöchentlich untereinander und mit dem Landratsamt ab. Zudem kontrolliert der Fachbereich Bürgerservice („Ordnungsamt“) die betroffenen Haushalte, ob die derzeit geltenden Quarantäneverfügungen eingehalten werden. Auch Gaststätten werden überprüft. Die städtische Website www.offenburg-corona.de bietet laufend aktuelle Informationen zum Thema SARS-CoV-2. Die Corona-Verordnung steht auf der Website des Staatsministeriums unter www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung.

Bei der Mitmachplattforum Gifizbürgerbeteiligung prallten am Dienstagabend die Meinungen aufeinander. Die Verwaltung zeigte sich ergebnisoffen. ❚ Seite 8

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2 24.10.2020 ALLES GUTE ZUM GEBURTSTAG

In dieser Woche gratuliert Oberbürgermeister Marco Steffens folgenden Jubilaren: 90 Jahre alt werden Lieselotte Buderbach und Theresia Kassautzki. Hermann Danner kann auf 95 Lebensjahre zurückblicken. Mit 103 Jahren erreicht Philipp Lienert ein biblisches Alter. Alle Jubilare haben am 28. Oktober Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch!

3. Ankermieter Der dritte Ankermieter im Rée Carré steht fest: TK Maxx bezieht eine rund 2000 m² große Mietfläche im Gebäudeteil B. Einen langfristigen Mietvertrag hatte das Unternehmen bereits mit der OFB Projektentwicklung abgeschlossen. Mit Ernsting’s family (240 m² im Gebäudeteil E) und Cecil (140 m² im Gebäudeteil B) bringt der Bauherr außerdem zwei weitere Textilfilialisten in das neue Stadtquartier, das seine Pforten voraussichtlich im März des Jahres 2021 öffnet. TK Maxx ist seit Oktober 2007 in Deutschland vertreten und verfügt derzeit über 155 Geschäfte im gesamten Bundesgebiet. Das Sortiment umfasst Top Marken und Designer Labels. SONNTAGS- UND NACHTDIENST DER APOTHEKEN 24.10. Rössle-Apotheke (Franckensteinstr. 30, Hofweier) 25.10. Sonnenapotheke Caunes Marlener Straße 11 26.10. Apotheke am Ebertplatz 27.10. Burda-Park-Apotheke Caunes (Kronenplatz 1) 28.10. Hildaapotheke 29.10. Apotheke Haaß Heimburgstraße 1 30.10. Weingartenapotheke Moltkestraße 50 31.10. Hirschapotheke Fischmarkt 3 1.11. Einhornapotheke Caunes Hauptstraße 88

Ein Erfolgsmodell Werner Graf hört als Leiter des Kulturkreises 50 plus auf 13 Jahre lang hat Werner Graf (76) den Kulturkreis 50 plus ehrenamtlich geleitet. Das Angebot des Seniorenbüros war „überaus erfolgreich“, betont dessen Leiterin Angela Perlet. Mehr als 300 Interessierte nahmen daran teil. Das OFFENBLATT fragte bei dem Projektleiter nach. Herr Graf, wie sind Sie 2007 zu diesem Projekt gekommen? Interesse und Verständnis für die Kunst geweckt: Werner Graf. Foto: Siefke

Werner Graf: Meine Vorgängerin, Gerlinde Kuhnmünch, sprach mich an, ich hatte selbst schon an Exkursionen teilgenommen. Das könnte passen, habe ich mir gedacht – und es passte. Was hat Sie prädestiniert? Graf: Ich war 38 Jahre Leiter der Volkshochschule des Kreises und hatte sehr viele Kontakte in den ganzen Kunst- und Museumsbereichen. Welche Ziele haben Sie verfolgt? Graf: Insgesamt habe ich Wert auf ein differenziertes Veranstaltungsprogramm gelegt und wollte auf bedeutende Ausstellungen und Kunstereignisse hinweisen. Es ging mir darum, über Entwicklungen in der Kunstszene zu informieren sowie beim Besuch von Ausstellungen auch mit Werken zeitgenössischer Kunst bekannt zu machen, ein Verständnis moderner, zeitgenössischer Kunst zu vermitteln. Primär ging es darum, Verständnis und Interesse zu wecken, ins Gespräch zu kommen, Barrieren abzubauen und sich eine eigene Meinung zu bilden. Kommunikation stand also im Vordergrund? Graf: Ja, ich verstehe Kunst immer

auch als Medium zur Verständigung und Kommunikation. Das Angebot kam sehr gut an, habe ich mir sagen lassen... Graf: Ja, alle Angebote waren spätestens innerhalb einer Woche nach Erscheinen der Halbjahresprogramme ausgebucht und wurden teilweise wegen der Nachfrage mehrmals durchgeführt. Die Auswahl stimmte, der Austausch wurde gerne angenommen. Unter den Teilnehmenden waren viele allein stehende Frauen, die sich auf das monatliche Angebot besonders freuten. Im Bus wurden die Unterlagen verteilt, man hat sich um nichts kümmern müssen, es war ein Rundum-Sorglos-Paket. An welche Veranstaltungen denken Sie besonders gerne zurück? Graf: Fast alle der 135 Angebote waren für viele Teilnehmer/innen ein persönliches Highlight. Es gab Führungen durch fast alle privaten Kunstsammlungen in BadenWürttemberg, es gab diverse Atelier-Gespräche mit Künstlern, wir besuchten internationale Kunstmessen, waren in der Völklinger Hütte und dem Skulpturenpark im Emmental. Der Besuch der Biennale in Venedig war sicher etwas ganz Herausragendes. Und für all das brauchten wir keinen Zuschuss vom Seniorenbüro – wobei ich betonen will, dass die Zusammenarbeit mit dem Seniorenbüro immer sehr angenehm war. Warum beenden Sie dieses Erfolgsmodell? Graf: Es sind persönliche Gründe, die mich zu diesem Schritt veranlasst haben. Ich bedauere dies, denn die vielfältige Arbeit hat mir sehr viel Freude gemacht, nicht zuletzt wegen der großen Resonanz der Teilnehmenden. Wie wird es mit dem Kulturkreis weitergehen? Graf: Das kann ich nicht sagen – ich bin allerdings gerne bereit, Hilfestellung zu geben und meine Nachfolge zu unterstützen.

Sportlerehrung Aufgrund der Corona-Krise gibt es in Absprache mit dem Sportkreis 2020 keine öffentliche Sportlerehrung. Die Vereine erhalten aber nach entsprechender Meldung die Medaillen und Urkunden. Die Vereinsverantwortlichen werden über das Verfahren und die Fristen parallel schriftlich informiert. Die Anträge können über das OnlineProgramm vom 1. bis 30. November gestellt werden. Die Anträge auf Verleihung der „Sport-Ehrennadel“ bzw. des „Sport-Ehrenbriefes“ können ebenfalls bis 30. November bei der Abteilung Schule und Sport eingereicht werden. Die Ehrungsanträge werden durch die Vereinsverantwortlichen bei der Abteilung Schule und Sport abgegeben.

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Impressum

Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Florian Würth Redaktion: Leitung: Gertrude Siefke, Telefon 07 81/822 572 Marie-Christine Gabriel, Telefon 07 81/822 333 Christoph Lötsch, Telefon 07 81/822 200 Anja Walz, Telefon 07 81/822 666 offenblatt@offenburg.de Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptstraße 90, 77652 Offenburg Veranstaltungskalender: marie-christine.gabriel@offenburg.de Austräger-Reklamation: Telefon 07 81/82 25 65, Telefax 07 81/82 75 82 Verantwortlich für Anzeigen: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Anzeigenverkauf: Barbara Wagner Telefon 07 81/95 50 45 Telefax 07 81/95 50 545 anzeigen.offenblatt@kresse-discher.de Herstellung: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Druck: Badisches Druckhaus Baden-Baden GmbH Flugstraße 9, 76532 Baden-Baden Vertrieb: ZSS Zustell-Service-Schwarzwald GmbH Auf Herdenen 44 78052 Villingen-Schwenningen Telefon 07721 9950 100 Telefax 07721 9950 110 info@zssw.de Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: jeweils Di., 17 Uhr Auflage: 30 515

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Neues Zuhause im Salmensaal Gemeinderat soll ab Frühjahr 2022 festen Sitzungsort erhalten / Strittig waren lediglich die Kosten von 170 000 Euro Ab Frühjahr 2022 sollen Gemeinderat und dessen Ausschüsse ausschließlich im Salmen tagen. Die Mitglieder des Haupt- und Bauausschusses begrüßten die Vorlage, kritisierten lediglich die geplanten Kosten von 170 000 Euro. OB Marco Steffens: „Demokratie gibt es nicht zum Nulltarif.“ Für den Salmen spreche die lange Demokratiegeschichte, führte Steffens aus: „Es ist ein wichtiger Ort für Sie und für uns.“ Kulturchefin Carmen Lötsch unterstützte das Vorhaben: Während Montag und Mittwoch Gremienarbeit und internen Veranstaltungen vorbehalten seien, blieben der Kultur immer noch fünf Tage. Wie der Leiter des OB-Büros, Tobias Uh-

Tagungsort. Funktioniert auch mit Abstand.

rich, ausführte, entstehen Kosten für die neue Sprechanlage (80 000 Euro), Stühle und Tische (70 000 Euro) sowie außerplanmäßige Anschaffungen (20 000 Euro). Wobei

Foto: Siefke

er auf Nachfrage von Taras Maygutiak (AfD) erklärte, dass Stühle und Tische nicht fest verankert seien. Für Ingo Eisenbeiß (Grüne) handelt es sich um „gelebte Demo-

kratie vor Ort“. Seine Fraktion sei lediglich über die Kosten gestolpert: „Geht es eine Nummer bescheidener?“ Werner Maier (CDU) hingegen plädierte dafür, „etwas Anständiges“ anzuschaffen: „Der Salmen ist für uns der richtige Ort.“ Stefan Konprecht (FWO) sprach sich ebenfalls für den Salmen aus wie Martina Bregler (SPD): „Gut, dass wir den Wanderzirkus beenden.“ Zustimmung auch von Thomas Bauknecht (FDP) und Maygutiak. Bürgermeister Hans-Peter Kopp wertete den Gemeinderat als „immer sehr bescheiden“. Hätte man sich seinerzeit für einen Neubau entschieden, wären Kosten von 1,7 Millionen Euro entstanden. Einstimmig wurde die Vorlage angenommen.

Bauen und Wohnen in Offenburg

TAGESSTÄTTE REGENBOGEN

Austausch. Bürgermeister Hans-Peter Kopp hat Mitte Oktober die Tagesstätte Regenbogen des Diakonischen Werkes Ortenau in der Okenstraße 12 besucht. Beim gemeinsamen Mittagessen mit Besucherinnen und Besuchern, Dienststellenleiter Mario Herrmann und Mitarbeiterin Gaby Johann kamen die Beteiligten angeregt ins Gespräch. Die Tagesstätte Regenbogen ist eine Anlaufstelle für Menschen mit psychischer Erkrankung und Belastung. Sie macht tagesstrukturierende Angebote wie gemeinsames Mittagessen, Beschäftigung und Clubabende. „Die Tagesstätte ist sehr gut vernetzt mit anderen soziale Einrichtungen, Ärzten und im Sozialraum, so finden die Menschen mit psychischer Belastung den Weg zu uns“, berichtete Mario Herrmann. Kopp findet es sehr wichtig, „dass mit der Tagesstätte eine niederschwellige, verlässliche Tagesstruktur ohne Zugangshürden angeboten wird“. Neben den Informationen zur Tagesstätte wurden auch für die Besucherinnen und Besucher wichtige Themen besprochen. „Menschen mit psychischer Erkrankung holen sich oft sehr spät Hilfe“, bringt sich ein Besucherin ein. Dabei ist ein frühzeitige Behandlung sehr wichtig, um eine Chronifizierung der Erkrankung zu vermeiden. Auch die finanziellen Einschränkungen kamen zur Sprache. Der Sozialpass der Stadt Offenburg wurde von den Besucherinnen und Besuchern lobend erwähnt, da er die Möglichkeiten an Kultur- und Freizeitangeboten teilzuhaben, etwas erweitert. Kontakt zur Tagesstätte Regenbogen unter Telefon 07 81/92 22-42 oder E-Mail: regenbogen@diakonie-ortenau.de. Foto: Diakonie

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Politisches Meinungsforum

Junge Leute

Großes Pensum

Startschuss für den Sport

Leider haben derzeit nur wenige junge Leute ein politisches Amt inne. Obwohl gerade Aktionen wie „Fridays for Future“ gezeigt haben, dass die junge Generation keineswegs desinteressiert, sondern bereit ist, auf wichtige Themen aufmerksam zu machen,

Was seit Monaten vom Dezernat II der Stadtverwaltung geleistet wird, kommt oft in der Öffentlichkeit nicht so positiv und anerkennend an, wie es sein könnte… Architektenwettbewerbe, kooperative Workshop-Verfahren, städtebauliche Wettbewerbe, Bürgerwerkstätten und vieles mehr müssen vorbereitet und durchgeführt werden – und das in einer Taktung, die seinesgleichen sucht. Nimmt man die Ortsentwicklungskonzepte, das Mühlbachareal, die Herdfabrik, das Entwicklungskonzept Bahnhof-Schlachthof, das Rée-Carré, das Burda-Sport-Club-Areal, das Baugebiet Seitenpfaden oder jetzt aktuell der Grüngürtel: Ein Thema jagt das andere und nicht selten überlappen sie sich in der Durchführung. Die Stadt entwickelt sich kontinuierlich weiter – und zwar ins Positive. Die Bürger werden mitgenommen, können ihre Meinungen zu den einzelnen Themen äußern, welche dann in die weiteren Überlegungen mit einfließen. Das alles wird neben der täglich anfallenden Arbeit, den immensen Bauvorhaben von privater und öffentlicher Seite, vorangetrieben. Schulsanierungskonzepte müssen ebenso

Wenn die LGS kommt: Vergangenen Mittwoch sollten dem Haupt- und Bauausschuss die Varianten der OfV-Ersatzfläche und ein neues Rasensportkonzept vorgestellt werden. Aufgrund der offenen LGS-Frage wurde der TOP kurzfristig abgesetzt. Für uns Freie Wähler kommt bis dato lediglich die Variante 3, die Neuorganisation rund um das Schaible-Stadion, in Betracht. Wir stehen nach wie vor für ein modernes und zukunftsfähiges Sportzentrum ein, bei dem sowohl der Freizeit- als auch der Breiten- und Spitzensport beste Voraussetzungen vorfinden. Einen reinen Ersatzbau für den Fußball darf es in der

Justus Eisenbeiß wünscht sich mehr Beteiligung und Übernahme von Verantwortung seiner Altersgenossen.

fehlt es an Nachwuchs, der sich am politischen Geschehen direkt beteiligen und gleichzeitig auch Verantwortung übernehmen möchte. Politik scheint kein angesagtes Thema zu sein, um das man sich in jungen Jahren kümmern möchte. Schade, da gerade in politischen Gremien wichtige Entscheidungen für unsere Zukunft gefällt werden. Es fehlt aber auch am Willen der Parteien, Platz für Neues zu schaffen. Als jüngster Stadtrat im Gemeinderat von Offenburg ist es mir deshalb umso mehr ein Anliegen, junge Leute für die Politik zu begeistern und aufzuzeigen, welche Möglichkeiten wir alle gemeinsam haben, um aus Offenburg eine zukunftsfähige und attraktive Stadt zu machen. Dabei können wir unter Einbindung der medialen Möglichkeiten einen Austausch schaffen. Welche Themen werden uns beschäftigen? Zum einen Themen wie Digitalisierung, Mobilität und Umwelt, für die in den nächsten Jahren hohe Investitionen notwendig sind. Zum anderen die schwierige konjunkturelle Gesamtsituation, wovon auch die Stadt Offenburg betroffen ist. Geringere Einnahmen aus Steuern und Beteiligungen sind in den nächsten Jahren zu erwarten. Ein gesundes Maß zwischen Investitionen und finanzieller Tragfähigkeit muss gefunden werden. Ziel dabei muss sein, dringend notwendige Investitionen durchzuführen und gleichzeitig die besonders stark betroffenen Wirtschaftszweige zu unterstützen. Immer vor dem Hintergrund, als Stadt auch in Zukunft von einer starken Wirtschaft profitieren zu können. Justus Eisenbeiß

Sagt Danke an Bürgermeister Oliver Martini und das Baudezernat: Andreas Heck.

vom Dezernat II umgesetzt werden, wie der Masterplan Verkehr, der Ausbau des ÖPNV, die Weiterentwicklung des Fahrradförderprogramms und und und… Themen wie die LGS-Bewerbung oder die Planungen zum Güterzugtunnel stehen ebenfalls weiterhin auf der Tagesordnung. Gerade das Projekt „Grüngürtel Offenburg“ zeigt, wie sich die Stadt verändert. Wesentliches Ziel ist es dabei, den Grüngürtel mit der historischen Stadtmauer deutlicher hervorzuheben und Geschichte erlebbar zu machen. Da darf man auch mal Danke an Herrn Bürgermeister Martini und sein Dezernat sagen. Andreas Heck

Stefan Konprecht: „Die Sportstadt Offenburg braucht und kann mehr!“

heutigen Zeit nicht mehr geben. Die Sportstadt Offenburg braucht und kann mehr! Die von der Verwaltung angeregte Idee der Finnenbahn und einer Kalthalle sind ein guter Anfang, versprechen aber nicht den großen Wurf. Mit der Ergänzung eines Outdoor-Kraftbereichs und einer Fläche für moderne Sportarten wie Parcours wäre die Fläche generations- und sportübergreifend nutzbar. Wir sehen ein Haus des Sports als festen Bestandteil dieses Zentrums., als Anlaufstelle für administrative Vereinsangelegenheiten, Seminarräume für Lehrgänge und Weiterbildungen sowie eine moderne medizinische Versorgung. Genauso reizt uns die Idee einer Bewegungs-Kita, um das städtische Angebot zu ergänzen. Die neu geschaffenen Flächen sollten grundsätzlich so konzipiert sein, dass die sportlichen Leuchttürme wie das Speerwurf-Event und ergänzende nationale und internationale Wettkämpfe in Offenburg ein fester Bestandteil werden können. Es lohnt sich, nicht nur das Vorhandene neu zu planen, sondern Raum für neue Ideen zu bieten und so den Weg für die Jugend zum Spitzensport freizumachen und die vielfältigen Chancen der gesellschaftlichen Integration durch den Sport zu nutzen. Stefan Konprecht


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Politisches Meinungsforum Armutswoche in Corona-Zeiten

Messekreisel

Klappehalten angesagt

Diese Woche fand die jährlich landesweite Aktionswoche gegen Armut unter dem Motto „Arme Kinder – Arme Gesellschaft“ statt. 15 Institutionen und Vereine aus Offenburg haben auch in diesem Jahr ein gemeinsames Programm ausgearbeitet, das sich an

Im vergangenen Technischen Ausschuss hatte ich beim Thema „Weiterentwicklung der Grünpflege in Offenburg“ die provokative Frage gestellt, ob die Grünanlage des Messekreisels noch zeitgemäß sei. Aus nachfolgenden Gründen sage ich nein. Anstoß der Debatte war, dass die TBO einen immer größeren Aufwand für die Verkehrssicherheit zum Schutz für ihre Mitarbeiter/ innen erbringen müssen. Durch die jetzige pflegeintensive Begrünung des Messekreisels müssen die Mitarbeiter 20 bis 25 Mal pro Jahr bei laufendem Autoverkehr auf den Kreisel. Durch eine ökologisch zukunftsweisende und biologisch wertvolle Umgestaltung in eine mehrjährige Blumenwiese würde sich der Pflegeaufwand sehr stark reduzieren und somit auch die Gefahr für die Mitarbeiter/innen. Die Kosten für die Umgestaltung würden sich in kürzester Zeit amortisieren. Gerade auf dem Messekreisel würde man mit wenig Aufwand eine große Wirkung erzielen. Zurzeit sucht die Stadtverwaltung jeden Quadratmeter öffentlicher Grünfläche für die Umgestaltung zu einer mehrjährigen Blühfläche. Gerade der Messekreisel und die anliegenden Flächen bieten eine große

Jahrzehntelang galt es als todschick, sich staunend mit großen Augen anzusehen und kopfschüttelnd, aufgesetzt fassungslos, zu fragen: Wie konnte das damals alles nur geschehen? Was waren unsere Großeltern doch für ausgemachte Dumpfbacken. Nun, seit ein paar Monaten wissen wir es. Wir sehen es jeden Tag. Eine Kanzlerin und ein Minister von Gottes Gnaden regieren per ordre de mufti völlig sinnbefreit mit Verordnungen an der Legislative vorbei durch. Das Schlimme ist, dass die Verwaltungen in zweifelhafter deutscher Tradition brav jeden Mist mitmachen. Remonstration? Fehlanzeige. Bloß nicht anecken, Befehl ist Befehl. Und beim normalen Bürger ist ebenfalls Klappehalten angesagt. Mit dem Prinzip „Hoffnung“ versucht dieser durchzuhalten. Neuer Tiefpunkt des Irrsinns diese Woche: die staatlich angeordnete Kindesmisshandlung durch Maskenpflicht im Unterricht. Mir wurde mehrfach von Kindern berichtet, die Kopfschmerzen bekamen, denen schwindelig wurde, von einem Mädchen weiß ich, dass es ohnmächtig wurde. Liebe Rektoren, liebe Lehrer, aber vor allem liebe Eltern: Lassen Sie solche Zustände nicht zu! Machen Sie den Mund auf, ziehen Sie vors Verwaltungsgericht, lassen Sie Ihre Kinder notfalls schwänzen – und das nicht nur freitags. Die gesamte Panikmache muss ein Ende haben. Wir haben keinen Anstieg von Infektionen, geschweige denn Erkrankten. Der Anstieg ist bei den PCR-Test-positiv-Getesteten zu verzeichnen, was nichts wirklich aussagt und kein Wunder ist, wenn wie verrückt getestet wird. Vier ernsthafter Erkrankte im Klinikum, vier von 430 000 Einwohnern in der Ortenau, lassen die Kreisverwaltung mit Hotspot-Geschwätz durchdrehen. Hätten wir vier Schwerverletzte durch einen Autounfall im Klinikum, würden wir auch nicht das Autofahren einstellen. Taras Maygutiak

Setzt auf ein großes Maß an Solidarität und Verständnis: Loretta Bös.

den Corona-Regeln orientierte, aber dennoch durch die am Montag ausgerufene 3. Alarmstufe in Baden-Württemberg beeinträchtigt wurde. Immerhin: Eine „Tüte für Leib und Seele“ konnte an Obdachlose und in Not geratene Menschen verteilt werden. In der Tüte waren selbst gekochte Mahlzeiten und Nahrung „für die Seele“. Die „Spiel-Aktionen“ fanden unter freiem Himmel statt und das Angebot in der Stadtbibliothek befolgte die vorgegebenen Hygieneregeln. Ausstellungen wie „Startbedingungen prägen das Leben“ oder „Die Darstellung von Corona und Armut aus Kindersicht“ können leider nur digital auf der Website der Caritas präsentiert werden. Die Corona-Pandemie trifft Menschen, die sich schon in schwierigen Lebenslagen befinden, besonders hart. Und dann sind auch die Kinder betroffen: Wenn der „Unterricht zu Hause“ nicht richtig funktioniert, ist‘s auch um die Chancengleichheit bei der Bildung schlecht bestellt! Der kommende Winter wird die Schulen und die sozialen Verbände vor neue Herausforderungen stellen. Dies betrifft vor allem auch die Situation von Wohnsitzlosen, deren Zugang zum Erfrierungsschutz erschwert wird, wenn in Corona-Zeiten andere Zugangs-Regeln gelten, um den Betroffenen selbst, aber auch den im Erfrierungsschutz tätigen Mitarbeiter/innen den notwendigen Infektionsschutz zu gewährleisten. Es wird nicht einfach sein, diese Situation zu bewältigen und ein großes Maß an Solidarität und Verständnis erfordern. Loretta Bös

Thomas Bauknecht: „Tropfen auf den heißen Stein“.

Chance, die biologische Vielfalt in Offenburg zu fördern und gleichzeitig für ein attraktives Erscheinungsbild zu sorgen. Naturnahe Blühflächen bieten nicht ganzjährig das gewohnte „ordentliche“ Bild. Darum muss eine intensive und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit diese Maßnahmen begleiten. Uns muss allen bewusst sein, dass solche innerstädtischen Maßnahmen nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“ sind. Der große Wurf beim Thema Biologische Vielfalt wird nur gelingen, wenn die EU eine Reform der Agrar-Politik beschließt. Thomas Bauknecht

Von der in dem oben stehenden Beitrag verwendeten Formulierung „die staatlich angeordnete Kindesmisshandlung“ und der Aufforderung zum Schuleschwänzen distanzieren wir uns. Stadt Offenburg Marco Steffens, Oberbürgermeister


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Niedrigwassermanagement der Stadt Offenburg Auf die Anfrage von Martin Ockenfuß im Namen der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 8. September zum Niedrigwassermanagement antwortete OB Marco Steffens mit Schreiben vom 29. September. „Vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihre konstruktiven Ideen für ein Niedrigwassermanagement in der Stadt Offenburg. Es stimmt, dass eine der größten Herausforderungen, denen städtische Freiräume, landwirtschaftliche Flächen und der Forst aktuell ausgesetzt sind, der Klimawandel ist. (...) Grundsätzlich bewerten wir das Thema Niedrigwassermanagement als ein interdisziplinäres Thema und daher wollen wir mit unterschiedlichen Maßnah-

men im Stadtraum reagieren. (...) Der Abwasserzweckverband (AZV) misst an zwei Stellen im Verbandsgebiet die Niederschläge für seine internen Auswertungen. Eine Niederschlagsmessstation steht beim Hochwasserrückhaltebecken Spitalberg, die andere auf der Kläranlage. Sie liefern zwar keine amtlichen Werte, geben jedoch das Niederschlagsverhalten in Offenburg gut wieder. Zur Anfrage, welche Gewässer über welchen Zeitraum trocken fallen, lässt sich sagen, dass für die Kinzig, als Gewässer erster Ordnung, vom Land an verschiedenen Pegeln die Wasserstände und Abflüsse dokumentiert werden. Für die Gewässer zweiter Ordnung, dazu zählen die Bäche Fessenbach,

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Riesbach, Waldbach, und Winkelbach/Kammbach, werden keine Pegel betrieben. Von daher können hier keine Aussagen hinsichtlich der Abflüsse gemacht werden. Weiter fragen Sie nach Möglichkeiten zur ganzjährigen Speicherung von Niederschlägen zur Einspeisung in Trockenzeiten. Wie Sie den Aufzeichnungen des AZV zu Niederschlagsmengen entnehmen können, schwanken die jährlichen Niederschlagshöhen deutlich über die Jahre. Eine statistische Aussage lässt sich anhand unserer kurzen Messreihe nicht ableiten. Das Problem liegt nicht unbedingt in der Höhe der Jahresniederschläge, sondern in der Verteilung des Niederschlags über die Zeit. Es kommt vermehrt zu längeren Niederschlagsperioden vor allem im Winterhalbjahr und zu Extremniederschlagsereignissen in den Sommermonaten. In den letzten Jahren treten auch längere Zeiten ohne Niederschlag häufig in den Sommersmonaten auf. (...) Um über mehrere Jahre den Niederschlag zwischenzuspeichern, bedarf es großer Rückhalteräume. Ein solcher Speicher wird bekanntlich am Oberlauf der Kinzig in Reinerzau bei Freudenstadt betrieben, wo die Talsperre Kleine Kinzig über einen mehrjährigen Ausgleich zur Trinkwasserversorgung und Niedrigwasseranreicherung für die Kinzig betrieben wird. (...) Die Stadtentwässerung Offenburg verfolgt im Rahmen ihrer Möglichkeiten seit Beginn dieses Jahrhunderts die Umsetzung der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung. Bei der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung wird das Niederschlagswasser, welches über die Regenwasserableitung anfällt in Mulden, Rigolen und Speicherbecken zurückgehalten und zur Versickerung gebracht, sofern dies der Untergrund zulässt. Hierdurch erfolgt die Anreicherung des Grundwasserleiters mit Niederschlagswasser, der zum Glück in unserer Region als sehr großer Speicher vorhanden ist, und nicht, wie Talsperren erst gebaut werden muss. Die Umsetzung der Vorgaben der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung durch die Stadtent-

wässerung hat lange Jahre der Überzeugungsarbeit benötigt. Zu den ersten Projekten (2004) zählt sicher die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im Ortsteil Windschläg beim Baugebiet „Unteres Sommerfeld“. Hier betreibt die Stadtentwässerung seit vielen Jahren erfolgreich drei Versickerungsbecken. Das Niederschlagswasser gelangt über eine belebte Bodenschicht, die als Filter zur Reinigung des Niederschlagwassers dient, in das Grundwasser. Uns ist nicht bekannt, dass diese Becken in den letzten Jahren auch während länger anhaltender Niederschlagszeiten ihre Arbeit versagt hätten. Seit dieser Zeit werden von der Stadtverwaltung Offenburg diese Ansätze bereits bei der Erstellung der Bebauungspläne berücksichtigt, damit dann bei der Planung von Neubaugebieten die Kriterien der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung möglichst umgesetzt werden. Einen weiteren wichtigen Baustein stellt insbesondere bei Industrieneubauten die Dachbegrünung dar (...). Wenig Erfolg zeigt hingegen die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr (GAG) seit dem Jahr 2010. Nur wenige bestehende Objekte wurden seitdem umgebaut, um das Niederschlagswasser zur Versickerung zu bringen. (...) Ausblick: Auf der städtischenund der Quartiersebene sind wir gerade aktuell in der Bearbeitung von zwei Förderanträgen, die in eine ähnliche Richtung gehen, die Sie vorschlagen: Ein Antrag widmet sich der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein integriertes Regenwassermanagement auf dem Gebiet der Kernstadt. Ein weiterer Antrag verfolgt gleich zwei Ziele: zum einen ein intelligentes Regenwassermanagement, welches über ober- oder unterirdische Retentionen funktionieren soll. (...) Zum anderen hat der Antrag das Ziel, eine Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Grünräume an neue und teilweise spontan auftretende Rahmenbedingungen zu erreichen. Hierfür sollen agile Grünsysteme, im Zeichen der Post-Corona-Stadt entwickelt werden.“


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Aufgeschoben ist nicht aufgehoben Corona-Krise bringt auch die Planungen der Kulturstiftung durcheinander/13 000 Euro Fördermittel fürs Jahr 2021 Die Corona-Krise bringt auch die Planungen der Kulturstiftung durcheinander: Einige Einzelprojekte, die in diesem Jahr unterstützt werden sollten, müssen auf das kommende Jahr verschoben werden. 2021 sollen 13 000 Euro Fördermittel investiert werden. Der Löwenanteil fließt dabei in das geplante Kunstprojekt vor dem Salmen, mit dem der PopArt-Künstler Moritz Götze beauftragt wurde: Der Hallenser will in Emaille-Technik mehrere historische Szenen der Geschichte des Salmen (1847, 1938) in den öffentlichen Raum bringen. Vorgesehen ist die Form einer Litfasssäule dort, wo jetzt der große Sandsteinkübel steht. Die Säule soll zugleich als Hörstation mit Texten der Schriftstellerin Nino Haratischwili dienen. Mit dem Kunstwerk soll noch mehr Aufmerksamkeit auf den Salmen gelenkt werden. Bürgermeister Hans-Peter Kopp verspricht sich davon einen „erheblichen Mehrwert“, wie er in der jüngsten Sitzung der Kulturstiftung am Mon-

Vor dem Salmen. Hier soll eine Kunstsäule installiert werden.

tag hervorhob. Die Gesamtkosten werden mit 135 000 Euro veranschlagt, die Suche nach weiteren Geldgebern läuft. Mit 3000 Euro wird die Renovierung des Wolfentaler Kreuzes aus dem Jahre 1824 unterstützt: Das Wegkreuz in Windschläg wurde Anfang Februar bei einem Sturm abgeknickt und ist in viele Einzelteile zerbrochen.

Foto: Siefke

Für die Restaurierung des Georg-Monsch-Pavillons am Eingang zum Zwingerpark wurde 2017 ein Zuschuss von 5000 Euro zugesagt. Die Sanierung ist jetzt abgeschlossen. Restauriert werden soll das Friedhofskreuz in Waltersweier, wobei zunächst die Ruherechte abgelaufen sein müssen. Die Kulturstiftung will sich mit 2000 Euro beteiligen. Hingegen verscho-

ben werden musste sowohl das Theaterstück „Think Funk Tank“ (2500 Euro), die Publikation über Marie Geck (1000 Euro) und das Museumsfest zur Ausstellung „Heimgekehrt? Deutsche aus Russland“ (4900 Euro). Die Schau soll wahrscheinlich im März kommenden Jahres gezeigt werden. Es handelt sich laut Kopp um eine „individuelle und persönliche Ausstellung“, die von Anne Junk kuratiert wird. Ziel sei, Geschichte und Gegenwart der heute in Offenburg lebenden Deutschen aus Russland sichtbar zu machen. Es gehe darum, zurückzublicken, um Identität im Hier und Jetzt zu schaffen. Während auch der Erscheinungstermin des deutsch-italienischen Reiseführers aufs kommende Jahr verlegt wurde (1500 Euro), fand die Medienpädagogik im Offenburger Ferienspaß-Programm statt (600 Euro). Dagegen ruht die Filmdokumentation über die Badische Revolution, die mit 3000 Euro bezuschusst werden soll. Grund: Aus anderen Städten liegen bislang keine Finanzierungszusagen vor.

Heimatgeberin für Kunst Nach 27 Jahren bei der Stadt Offenburg geht Gerlinde Brandenburger-Eisele Ende dieses Jahres in den Ruhestand. „Mit der Städtischen Galerie haben Sie eine Heimat für die Kunst in Offenburg geschaffen“, würdigte Bürgermeister Hans-Peter Kopp die promovierte Kunsthistorikerin in der Jahressitzung des Stiftungsrats der Kulturstiftung Offenburg. Brandenburger-Eisele begann nach ihrem Studium und der Doktorarbeit über den Karlsruher Landschaftsmaler Gustav Kampmann ihren beruflichen Werdegang 1993 in Offenburg. Sie war zunächst im Kulturamt tätig, wurde später stellvertretende Abteilungsleiterin des Museums im Ritterhaus und ist seit 2007 Kuratorin der Städtischen Galerie auf dem Kulturforum. Markenzei-

chen seien „durchdachte und besondere Ausstellungen“, so Kopp. Es sei ihr zudem ein Herzensanliegen gewesen, dass sich die Künstler in der Stadt wohlfühlten. Brandenburger-Eisele war an rund 50 Ausstellungen beteiligt, die sie meist selbst kuratiert hatte.

Geöffnet ab dem 24. Oktober 2020 Abschied. Gerlinde BrandenburgerEisele bald im Ruhestand. Foto: Stadt


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S T R E S S F R E I PA R K E N - E N T S PA N N T E I N K A U F E N

8 24.10.2020

Mit Abstand. Knapp 50 Interessierte diskutierten über den Gifiz. Foto: Lötsch

Strandbad bleibt zentrales Thema Intensiver Austausch bei der Gifiz-Bürgerwerkstatt Eine Wasserski-Anlage für den Gifiz? Bei der Bürgerwerkstatt zur Weiterentwicklung des Gifiz-Areals entspann sich an dieser Idee ein intensiver Diskurs, der in vier Arbeitsgruppen geführt wurde. Aufgrund der Corona-Beschränkungen war die Zahl der Teilnehmenden auf etwa 50 limitiert. Wer keinen Platz ergatterte, konnte sich über eine Mitmach-Plattform im Internet beteiligen. Eigentlicher Streitpunkt blieb aber das Strandbad. Der Prozess sei ergebnisoffen, so Baubürgermeister Oliver Martini zu Beginn der Veranstaltung in der Aula der Konrad-Adenauer-Schule. Es sei noch nicht festgelegt, ob das bewirtschaftete Strandbad bleibt, oder ob das Nordufer frei zugänglich werden soll. Für den Status quo – also den Erhalt – sprach sich Anwohnerin Bärbel Braun von der Gifizbad-Initiative aus: „Wir wollen Sicherheit in einem bewachten Bad!“ forderte sie ganz im Sinne einer Mehrheit der Anwesenden. Einer der Knackpunkte scheint die Planung eines Rundweges um den See zu sein. Ufernah geführt würde er das Bad-Areal queren. Das Meinungsbild ergab: Rundweg ja – aber um das Bad herum, zumindest während der Badesaison. Außerhalb der Saison könne der Weg auch im Norden nahe am Wasser geführt werden. Der kühne Vorschlag, das Bad zu überbrücken, blieb eine Einzelmeinung. Weiteres wichtiges Thema war die Parkraumfrage. Auf dem Parkplatz im Norden treffen Autos,

Radler und Fußgänger aufeinander. Oft komme es zu gefährlichen Situationen. Der Parkraum im Süden sei ungenügend beschildert, teilweise parkten Autos auch in den Seitenstraßen des Stadtteils Uffhofen. Legale Feuerstellen und Treffpunkte für die Jugend standen

Wunschliste ebenso auf der Wunschliste wie Bäume, Sonnenschutz, barrierearme Zugänge zum Wasser und Futterautomaten am Tiergehege. Die Wasserski-Befürworter hatten sich mit einem ökologischen Argument gewappnet. Die von den Sportlern ausgelöste Umwälzung werde das Wasser mit Sauerstoff anreichern, man könne sich also die kostenintensive Tiefenwasserpumpe sparen. Gegen die Anlage sprachen sich Teilnehmerinnen aus, die darin eine Gefährdung der Badenden sahen. Auf Ablehnung stieß die Wasserski-Idee auch bei den Mitgliedern des Angelsportvereins. Die diskutierten Punkte werden in alternative Vorentwürfe des Planungsbüros einfließen, nach einer weiteren Bürgerbeteiligung wird dann der Entwurf erstellt. Im Sommer 2022 wird die neu gestaltete Halbinsel mit Wasserspielplatz zugänglich sein, ein Jahr darauf das Nordufer – mit oder ohne bewirtschaftetes Strandbad. Die Resultate des Workshops stehen in Kürze im Netz unter www.mitmachen-offenburg.de. Hier können bis 22. November eigene Ideen eingebracht werden.


24.10.2020 9

Pflegearbeiten

Einstimmigkeit

Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Hochwasserrückhaltebeckens zwischen Weingartenstraße, Hölderlinstraße und Zeller Straße werden ab November 2020 wieder Pflegearbeiten durchgeführt. Hierbei muss der Bewuchs im Dammbereich entfernt werden, um eine Schwächung des Dammkörpers unter anderem aufgrund der Durchwurzelung zu verhindern. Außerdem soll im Beckenbereich noch vorhandenes Totholz entfernt werden, da dieses im Hochwasserfall im Dammdurchlass zu Abflussbehinderungen führen kann. Im Zuge der Maßnahme wird eine teilweise Beseitigung von Buschwerk und Unterholz erforderlich. Dadurch ergibt sich eine Zugänglichkeit zum Gewässer, jedoch auch eine erhöhte Verkehrsgefährdung von Personen in diesem Bereich durch herabfallendes Geäst. Es gilt deshalb ebenso, der Verkehrssicherungspflicht zu entsprechen, damit herabfallende Äste keine Personen schädigen. Durch die Aufteilung der Unterhaltungsmaßnahmen über mehrere Jahre wurde besonders den ökologischen Belangen Rechnung getragen. Dies entspricht auch den Wünschen aus der Bürgerschaft und berücksichtigt die Vorgaben der Gemeinderäte nach einer behutsamen Umsetzung der Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen. Für die Feinabstimmung fanden Vorort-Gespräche mit Interessierten statt. Als Ergebnis wurde auch vereinbart, dass abgestorbene Bäume nur soweit zurückgeschnitten werden, dass keine Gefährdung mehr von ihnen ausgeht.

Auf der Tagesordnung des Gemeinsamen Ausschusses am 19. Oktober stand zum einen der Offenlagebeschluss der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg. Entsprechend der Wertungen der Verwaltung wurde über die in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entschieden. Der Entwurf der 3. Änderung mit Begründung und Umweltbericht wurde gebilligt und ist nun öffentlich auszulegen. Änderungsanlass ist der Neubau des Klinikcampus am Standort Holderstock im Rahmen der 2018 vom Ortenaukreis beschlossenen „Agenda 2030“. Weiter erfolgte ein Grundsatzbeschluss für die Aufnahme einer Fläche für eine Kinderkrippe in Ortenberg im nächsten Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren. Beide Tagesordnungspunkte wurden einstimmig beschlossen.

OBERRHEINISCHER KUNSTPREIS

Verleihung. Peter Bosshart (M.) hat am Sonntag im kleinen Kreis den Oberrheinischen Kunstpreis erhalten. Seine kraftvoll-figürliche Malerei findet ihre Motive im alltäglichen Leben. Die Auszeichnung beinhaltet ein Preisgeld in Höhe von 10 000 Euro und eine viermonatige Ausstellung in der Städtischen Galerie. OB Marco Steffens (r.) und der Vorsitzende des Förderkreises Kunst und Kultur, Axel Lotz (l.), betonten den Stellenwert der Kunst gerade in diesen Zeiten. Die Arbeiten werden bis 21. Februar in der Städtischen Galerie gezeigt. Führungen sind am 3. Dezember um 18.30 Uhr sowie an den Sonntagen, 10. und 31. Januar sowie 21. Februar, jeweils um 11 Uhr vorgesehen. Eine Anmeldung ist erforderlich unter Telefon 07 81/82-20 40 oder per E-Mail: galerie@offenburg.de. Foto: Bode

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KURZ NOTIERT

Wertstoffhöfe Die Deponien und Wertstoffhöfe im Ortenaukreis öffnen mit Beginn der Winterzeit (MEZ) ab Montag, 26. Oktober 2020, morgens erst wieder um 8 Uhr. Die Mittagspause von 12.30 bis 13 Uhr und das Ende der Öffnungszeiten werktags um 16.45 Uhr und samstags um 13 Uhr bleiben unverändert. Dies teilt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis mit.

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10 24.10.2020 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Aufhebung der Allgemeinverfügung der Stadt Offenburg über die Einschränkung privater Feierlichkeiten zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 Die Stadt Offenburg erlässt folgende Allgemeinverfügung: Die Allgemeinverfügung der Stadt Offenburg zu Corona-Schutzmaßnahmen vom 9.10.2020 wird mit Wirkung zum 19.10.2020 aufgehoben. Rechtsgrundlagen: § 28 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 1 Absatz 6 der Verordnung des Sozialministeriums über die Zuständigkeiten nach dem IfSG (IfSGZustV) und § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) Begründung Die Stadt Offenburg ist gemäß § 28 Abs. 1 IfSG in Verbindung mit § 1 Abs. 6 IfSGZustV für den Erlass von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten zuständig. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat mit der Corona-Verordnung des Landes in der ab 19. Oktober 2020 gültigen Fassung neue Regelungen zur Eindämmung der Infektionszahlen unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg verordnet. Diese Verordnung sieht verbindliche Regelungen u.a. für Ansammlungen und Veranstaltungen (u.a. private Feierlichkeiten) vor. Nach Inkrafttreten der fünften Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 19. Oktober 2020 gehen die Regelungen der Verordnung über die mit Allgemeinverfügung vom 9.10.2020 von der Stadt Offenburg verfügten Regelungen hinaus. Aus Gründen der Rechtsklarheit und zur Vermeidung von Missverständnissen in der Bevölkerung werden die insoweit überholten Regelungen der Allgemeinverfügung zur Klarstellung unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens gem. § 49 Abs. 1 LVwVfG aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Offenburg Widerspruch erhoben werden. Hinweis: Gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die vorgenannten Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung. Offenburg, 19.10.2020 Marco Steffens, Oberbürgermeister

Stellenausschreibung Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Familien, Schulen und Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere voll- und teilzeitbeschäftigte Vertretungen bzw. Aushilfen (m/w/d) für die städtischen Kindertagesstätten für Kinder im Alter von einem Jahr bis sechs Jahren in Ortsteilen bzw. Stadtteil- und Familienzentren. Ihre wesentlichen Aufgaben: • Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte im Kita-Alltag • Umsetzung des Orientierungsplans Baden-Württemberg • individuelle Betreuung der Vorschulkinder • Begleitung des Essens • pflegerische Tätigkeiten • Einhaltung der aktuellen Hygieneauflagen • Gestaltung der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern Die Stellen erfordern einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz. Wir erwarten von Ihnen: • Kenntnisse bzw. Erfahrung im Umgang mit Kindern im Vorschulalter • einen wertschätzenden Umgang mit Menschen • eine selbstständige strukturierte Arbeitsweise • soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke, Konfliktfähigkeit und interkulturelle Kompetenz • idealerweise Kenntnisse und/oder Erfahrungen zum Orientierungsplan Wir bieten Ihnen: • interessante, abwechslungsreiche und entwicklungsfähige Arbeitsfelder • eine nach Absprache für zirka zwei bis zehn Monate befristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) • bei Interesse und erfolgreicher Tätigkeit die Möglichkeit einer Übernahme in die praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Erzieher/in ab September 2021 • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 13.11.2020 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Bitte geben Sie an, in welchem Umfang und ab wann Sie bei uns tätig werden könnten. Weitere Auskunft erteilt die zuständige Sachgebietsleiterin Barbara Klement unter Telefon 0781 82-2588.

Weitere Infos unter www.offenblatt.de

Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Rund um den Friedhof: Termin online reservieren Sie haben eine Frage zu einem Offenburger Friedhof, oder eine Frage zu Ihrer bestehenden Grabstätte? Oder Sie haben ein individuelles Anliegen oder wollen sich über Bestattungsmöglichkeiten erkundigen? Dann besteht ab sofort die Möglichkeit, einen Wunschtermin für ein Gespräch mit einem Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung der Technischen Betriebe Offen-

burg für bis zu vier Wochen im Voraus online zu reservieren. Beratungs- und Informationstermine für Grabberatungen oder allgemeine Friedhofsangelegenheiten stehen zu folgenden Zeiten online zur Verfügung: Mittwoch, 9 bis 12 Uhr, Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr, Freitag, 9 bis 12 Uhr. Je Termin ist bis zu eine Stunde vorgesehen. Die Bera-

tung findet im Büro der Friedhofsverwaltung, Weingartenstraße 78, 77652 Offenburg, statt. Über ein Online Portal wählen Sie einen der vorgegebenen Termine aus und geben Ihre persönlichen Daten mit Ihrer E-MailAdresse an. In Ihrer Anfrage können Sie auch Anmerkungen beziehungsweise Ihr Anliegen kurz beschreiben. Sie erhalten da-

raufhin eine automatische Reservierungsnachricht. Nach Prüfung Ihres ausgewählten Wunschtermins durch die Friedhofsverwaltung erhalten Sie eine weitere Nachricht, in der Ihr persönlicher Gesprächstermin bestätigt wird. Dieser Termin ist dann für Sie verbindlich reserviert. www.tbo-offenburg.de/terminvereinbarung


24.10.2020 11 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Stellenausschreibung

Stellenausschreibung

Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Familien, Schulen und Soziales, für die Abteilung Familien, Jugend und Senioren, zum nächstmöglichen Zeitpunkt – befristet bis zum 22.8.2022 – eine vollzeitbeschäftigte (derzeit 39 Wochenstunden) bzw. teilzeitbeschäftigte (mindestens 75 % bzw. 29,25 Wochenstunden)

Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Familien, Schulen und Soziales, Abteilung Familie, Jugend und Senioren, zum 1.1.2021 drei teilzeitbeschäftigte

Leitung (m/w/d) für die Kindertagesstätte im Ortsteil Elgersweier

• in der Südoststadt mit einem Arbeitszeitanteil von 70 % (27,3 Wochenstunden) im Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt (davon ist ein Arbeitszeitanteil von 10 % befristet bis 31.12.2022) • in der Innenstadt und Uffhofen mit einem Arbeitszeitanteil von 80 % (31,2 Wochenstunden) in den Stadtteil- und Familienzentren Innenstadt und Uffhofen • in der Nordoststadt mit einem Arbeitszeitanteil von 50 % (19,5 Wochenstunden) im Stadtteil- und Familienzentrum Buntes Haus

Ihre wesentlichen Aufgaben: • Personalführung und -entwicklung (für alle Fachkräfte und Zusatzkräfte sowie Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten) • organisatorische Leitung der Einrichtung, insbesondere Verwaltung, Budgetverantwortung und Öffentlichkeitsarbeit • Mitwirkung an der gesamtstädtischen Bedarfserhebung nach dem Offenburger Modell (Personalplanung, -kontrolle, -berechnung und -einsatz) • Umsetzung und Weiterentwicklung des pädagogischen Konzepts der Kita im Rahmen der Gesamtkonzeption der Stadt Offenburg im Sinne des Orientierungsplans nach dem infans-Handlungskonzept • konstruktive Zusammenarbeit mit den Familien • Kooperation mit den Partnern im Ortsteil und relevanten Ämtern und Beratungsstellen • dauerhafte Prüfung und Abstimmung des pädagogischen Angebots mit dem Betreuungsbedarf und den Erfordernissen der Lebenssituation der Menschen im Ortsteil Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Einsatz. Wir erwarten von Ihnen: • ein abgeschlossenes sozialpädagogisches Studium sowie Erfahrung in der Umsetzung eines Bildungskonzeptes oder die staatliche Anerkennung als Erzieher/-in mit nachgewiesenen Erfahrungen in der Umsetzung des infans-Handlungskonzepts sowie einer Fortbildung zur Vorbereitung auf Leitungsaufgaben bzw. die Bereitschaft, diese nachzuholen • idealerweise nachgewiesene Leitungserfahrung • mehrjährige einschlägige Berufserfahrung • Moderationskompetenzen und -erfahrung • gute EDV-Kenntnisse (MS-Office-Produkte u. a.) • die Fähigkeit zur Personalführung sowie ein hohes Maß an Eigeninitiative und Einsatzfreude • eine selbstständige strukturierte Arbeitsweise sowie innovatives und strategisches Denken • soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke, Konfliktfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Interkulturelle Kompetenz und eine hohe Kundenorientierung Wir bieten Ihnen: • eine interessante, verantwortungs- und anspruchsvolle Tätigkeit • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine befristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe S 16 (bei Bedarf ist auch eine unbefristete Beschäftigung in Entgeltgruppe S 8a denkbar.) • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 12.11.2020 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Bitte geben Sie an, in welchem Umfang und ab wann Sie bei uns tätig werden könnten. Weitere Auskunft erteilt die zuständige Sachgebietsleiterin Barbara Klement unter Telefon 07 81/82-25 88. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Mitarbeiter/-innen für die Gemeinwesenarbeit (m/w/d)

Wir suchen Persönlichkeiten, die unsere Konzeption der Stadtteil- und Familienzentren mit dem wesentlichen Bestandteil der Gemeinwesenarbeit mit Leben füllen sowie für die Aktivierung und Beteiligung von Bewohnerinnen und Bewohnern und damit eine zugehende Haltung ins Quartier hinein selbstverständlich ist. Ihre wesentlichen Aufgaben: • Erhebung, Auswertung und Nutzbarmachung steuerungsrelevanter Daten von/aus Sozialraumanalysen • Begegnungen im Sozialraum ermöglichen – Formate für Begegnung initiieren oder begleiten (Veranstaltungen und Feste koordinieren, Aushandlungsprozesse für unterschiedliche Nutzungsinteressen ermöglichen und gestalten) • Aktivierung von Bürgerinnen und Bürgern (Ermöglichung von Selbstorganisation, von Bürgerschaftlichem Engagement, der Bearbeitung von Themen durch die Bürger/innen und Ermöglichung kultureller Aneignungs- und Ausdrucksformen) • Vernetzung von Personen und Institutionen im Stadtteil (Organisation, Moderation, Mitgestaltung von Stadtteilgremien und Arbeitskreisen) • Kooperation und Koordination der Akteure im Stadtteil • Öffentlichkeitsarbeit über verschiedene Medien Nähere Informationen zu den Aufgaben und zur Konzeption erhalten Sie unter www.sfz-offenburg.de. Die Stellen erfordern einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz. Wir erwarten von Ihnen: • ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik • sichere Anwendung von Excel, Word, Outlook und sicherer Umgang mit sozialen Medien • eine selbstständige, eigenverantwortliche und stadtteilorientierte Arbeitsweise • eine bürgerorientierte Grundhaltung mit dem Handlungsverständnis, es zu ermöglichen • ein offenes, emphatisches, selbstbewusstes und freundliches Wesen • Kenntnisse vielseitiger Moderationstechniken • soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke, Konfliktfähigkeit und Verhandlungsgeschick, interkulturelle Kompetenz und Teamfähigkeit Wir bieten Ihnen: • eine interessante, verantwortungsvolle und teamorientierte Tätigkeit • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe S11 b; eine Stellenbewertung steht derzeit noch aus. • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sie sind offen und zuverlässig im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern, Kooperationspartnern sowie Kolleginnen und Kollegen und arbeiten nach einem ganzheitlichen Ansatz? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 13.11.2020 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Bitte geben Sie genau an, auf welche Stelle Sie sich bewerben. Weitere Auskünfte erteilen die jeweiligen Leitungen der Stadtteil- und Familienzentren. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de


12 24.10.2020 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Aufstellung des Bebauungsplans „Hausgruppe Rammersweierstraße 102-112“, Gemarkung Offenburg 1. Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs.1 Satz 2 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat hat am 5.10.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Hausgruppe Rammersweierstraße 102-112“ aufzustellen (siehe Übersichtsplan). Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Ziele der Aufstellung Mit dem Bebauungsplan wird das Planungsziel verfolgt, das bestehende Hausensemble in der vorhandenen städtebaulichen Grundfigur und Erscheinung im Stadtbild zu sichern. Geltungsbereich Der geplante 0,2 ha große Geltungsbereich umfasst das Grundstück Flst.-Nr.: 552/39 (mit einer Gesamtfläche von 2.145 m²) entlang der Rammersweierstraße. Der Geltungsbereich ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 145 „Rammersweierstraße/Prinz-Eu-

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans (siehe oben). Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung gemäß § 16 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft. Jedermann kann die Satzung während der allgemeinen Dienststunden im Technischen Rathaus, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Hinweise: Sollte die vorstehende Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sein, gilt sie ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen (vgl. § 4 Abs. 4 GemO). Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder wenn 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss des Gemeinderates nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Stadt Offenburg unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung gemäß vorstehender Ziffer 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im ersten Satz genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und Flächennutzungsplans und beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sowie beachtliche Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB werden gemäß § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 bzw. S. 2 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Offenburg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Offenburg, den 22.10.2020 Marco Steffens Oberbürgermeister

gen-Straße“ soll für diesen Bereich durch den neuen Bebauungsplan ersetzt werden. 2. Veränderungssperre nach § 14 Abs.1 und § 16 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Inkrafttreten der Veränderungssperre nach § 16 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Gleichzeitig hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 5.10.2020 die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans „Hausgruppe Rammersweierstraße 102-112“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 16 Abs. 2 i. V. m § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Von einfacher und leichter Sprache Insgesamt haben 6,2 Millionen Erwachsene in Deutschland Schwierigkeiten mit dem Lesen und Schreiben. Es sind die Formulare, die Arbeitsanweisungen, aber auch Informationsblätter, das Schulungsmaterial, oder die Elternbriefe der Schule, die für die meisten der Betroffenen eine große Hürde darstellen. Wie können Texte einfach verständlich formuliert werden? Das große Ziel lautet, Menschen mit Leseschwierigkeiten die Teil-

habe an Gesellschaft, Arbeitsleben und Politik zu ermöglichen. Welche Unterschiede es zwischen leichter und einfacher Sprache gibt, wo deren Ursprung liegt, welches die Zielgruppen sind, wie Sprachkompetenzlevel eingeteilt werden – das sind die Themen des Vortrags von Frauke DieboldNapierala am Donnerstag, 12. November, um 18 Uhr im Grundbildungszentrum Ortenau (Hauptstraße 9, 77652 Offenburg). Der Eintritt ist frei.


24.10.2020 13 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg mit den Gemeinden Durbach, Hohberg, Ortenberg und Schutterwald nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Offenlagebeschluss Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg hat am 19.10.2020 beschlossen, die dritte Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ziel der Planung / Geltungsbereich Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Neubau eines Klinikums in Offenburg im Bereich nordwestlich des Gewerbegebiets Holderstock. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist ein Teil der Fläche bisher als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die restliche Fläche ist bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die gesamte Fläche von 20 ha soll zukünftig als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Klinikum dargestellt werden. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich nordwestlich der Offenburger Kernstadt und grenzt direkt an die bestehende Bebauung des Gewerbegebiets Holderstock an. Jeweils durch einen Grünzug getrennt, befindet sich die Ortschaft Bohlsbach nördlich bzw. nordöstlich und die Ortschaft Bühl nordwestlich des vorgesehenen Klinikstandorts. Der geplante Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 20 ha. Der Geltungsbereich ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Es sind in den Unterlagen im Internet Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten verfügbar: 1. Umweltbericht mit Gebietssteckbrief zur Änderungsfläche mit Angaben zur Gebietscharakteristik, rechtlich-administrativen Vorgaben, besonderen ortsspezifischen Umweltzielen, Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten, Betroffenheit der Umweltaspekte (Mensch, Arten/Biotope, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter). Hinweise zu Vermeidung, Minderung und Kompensationserfordernis nachteiliger Auswirkungen und zu artenschutzrechtlichen Aspekten. Einstufung der Verträglichkeit des Gebiets bei Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen. 2. Ergebnisse der faunistischen Erfassungen aus 2017, 2019 und 2020 mit Maßnahmenvorschlägen zur Vermeidung des Eintretens der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG. 3. Schalltechnische Ersteinschätzung 4. Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange: • Vorliegen einer Waldinanspruchnahme von ca. 0,49 ha. Sofern durch eine Bauleitplanung Waldflächen überplant werden, wird für diese Flächen im Rahmen der Bauleitplanung eine Waldumwandlungserklärung erforderlich. • Das zukünftige Baugebiet wird mit Schallimmissionen durch die nördlich gelegenen Sportanlagen, durch Betriebe, insbesondere im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Holderstock“, „Industriegebiet Nord“ und „Im Seewinkel“ sowie Verkehrslärm, maßgeblich der B3 und der Rheintalbahn belastet. • Hinweis auf das Vorkommen der besonders geschützten Büschelnelke und des streng geschützten Eichenbocks im Bereich des südwestlichen Kasernenareals. Die Unterlagen können auch im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, eingesehen werden. Für die Einsichtnahme ist es derzeit aufgrund der Corona-Pandemie notwendig, dass Sie vorab im Bürgerbüro Bauen telefonisch einen Termin vereinbaren. Hierzu können Sie sich während der Öffnungszeiten unter Telefon 07 81- 82-30 00 anmelden. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Montag bis Donnerstag 8 – 17 Uhr, Freitag 8 – 13 Uhr. Eine persönliche Beratung kann leider derzeit nur telefonisch stattfinden. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme eine Mundund Nasenbedeckung vorgeschrieben ist. In dieser Zeit können Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer erfolgt nicht. Offenburg, den 21.10.2020 Marco Steffens Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg

Bürgerbeteiligung Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit Begründung und dem Umweltbericht sowie Fachgutachten und Stellungnahmen der Behörden zu umweltrelevanten Aspekten können in der Zeit vom 2.11.2020 bis einschließlich 4.12.2020 im Internet auf der Homepage der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/ offenlage aufgerufen werden.

Niederschrift zur 23. Sitzung des Gestaltungsbeirates vom 28.9.2020 Die Niederschrift zur 23. Gestaltungsbeiratssitzung vom 28.9.2020 ist auf der Website der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/html/23_sitzung_28092020.html einsehbar und steht dort ab sofort zum Herunterladen zur Verfügung.


Special im

14 24.10.2020

Bauen & Wohnen Hier bekommen Sie Tipps und Infos von Experten rund ums Bauen. Von „A“ wie Außenanlage bis „Z“ wie Zimmerei. Fotos: Fotolia (3)/3darcastudio/KB3/Erwin Wodicka

Mehr Licht, weniger Heizkosten Die Erneuerung alter Glas-Schiebetüren kombiniert Wohnkomfort mit ökologischen und finanziellen Vorteilen Großflächig verglaste Schiebetüren lassen viel Licht ins Haus. Sind sie veraltet, geht im Winter allerdings auch viel Heizenergie verloren. Ein Austausch gegen moderne Systeme auf Basis hochwärmedämmender Kunststoffprofile senkt nicht nur die Energiekosten, sondern steigert auch den Wohnkomfort. Schiebetüren zur Terrasse oder in den Garten sollten daher ebenso wie Fenster nach 15 bis 20 Jahren erneuert werden. Mit modernen Varianten lässt sich so viel Heizenergie einsparen, dass der Austausch nicht nur ökologisch, sondern auch finanziell sinnvoll ist. Aber natürlich kommt es auf die Details an. Worauf sollten Baufamilien achten?

Hebe-Schiebetüren Wenn es darum geht, den Übergang zwischen dem Eigenheim und der Terrasse zu gestalten, lie-

Großzügige Terrassentüren bringen viel Licht ins Haus.

gen sogenannte Hebe-Schiebetüren in der Gunst der Hausbesitzer weit vorn. Die Gründe: Sie erlau-

ben besonders große Glasflächen, und da es keine Schwelle gibt, lässt sich der Übergang barrierefrei gestalten. Auf diese Weise wird der neue Durchgang im Alter nicht zum Hindernis. ParallelSchiebekipptüren haben kon­ struktionsbedingt unten eine Schwelle, die zur Stolperfalle werden kann und für Rollstühle und Rollatoren ein echtes Hindernis ist. Dieses Problem wird mit einer Hebe-Schiebetür umgangen.

Barrierefreiheit Barrierefreiheit ist wichtig, die Vorzüge von Hebe-Schiebetüren gehen aber weit darüber hinaus: Sie ermöglichen einen großzügigen Blick in den Garten, funktionieren dauerhaft und sperren Kälte und Lärm aus. Hebe-Schiebetüren bestehen aus einem fest stehenden und einem beweglichen Element. An sie werden hohe Ansprüche gestellt:

Foto: Veka/txn

Sie muss für viele Jahre zuverlässig funktionieren und dabei nicht nur gut aussehen, sondern auch noch das Wetter, Lärm und ungebetene Besucher fernhalten. Damit all dies trotz des hohen Gewichts moderner Dreifachverglasungen sichergestellt ist, kommt es vor allem auf die Qualität der verwendeten Kunststoffprofile an. Die Kosten für den Austausch muss der Eigenheimbesitzer nicht allein tragen – der Staat beteiligt sich an der Finanzierung, wenn die neue Terrassentür energiesparender ist als das alte Modell. Wichtig: Für den Antrag wird die Unterstützung eines Energieberaters benötigt und die Baumaßnahme darf noch nicht begonnen haben. Über die Vorteile von Schiebetüren kann der Fensterbau-Fachbetrieb vor Ort ausführlich informieren. Er vermittelt auch gern Experten für Fördermöglichkeiten. (txn)


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24.10.2020 15

Schutz gegen Feuchtigkeit beginnt im Keller Der Keller eines Hauses ist in Bezug auf Feuchtigkeit eine empfindliche Stelle. Ist das Mauerwerk nicht richtig abgedichtet, kann Feuchtigkeit eindringen und die Bausubstanz nachhaltig geschädigt werden. Im Keller selbst riecht es dann meist muffig, es ist kalt und feucht und Schimmelpilze können leicht entstehen. Auch Abplatzungen an den Wänden weisen auf eine zu hohe Feuchtebelastung hin. „Wenn der Verdacht besteht, dass eine Sanierung notwendig ist, gibt es verschiedene Maßnahmen, die wir durchführen“, erläutert Sanierungsexperte Olaf Händeler aus Schutterwald, dessen Unternehmen zum bundesweiten Sanierungsnetzwerk Getifix gehört. „Eine Sanierung muss weder aufwendig noch schwierig sein. Sie schützt das Mauerwerk vor der von außen eindringenden Feuchtigkeit. Diese Feuchtigkeit bedroht übrigens nicht nur den Keller: Falls sie nicht daran gehindert wird, kann sie weiter nach oben steigen.“ Zunächst wird der bauliche Zustand des Kellers sehr

Eine Abdichtung der Kellerwände von innen ist weniger aufwendig als eine Außenabdichtung.

gründlich analysiert. „Eine klassische Abdichtung von außen ist vielfach gar nicht möglich, zum Beispiel durch zu dichte Bebauung, in den allermeisten Fällen aber zum Glück auch nicht notwendig“, erklärt Olaf Händeler weiter. „Eine Abdichtung von auWir suchen ab sofort

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ßen bedeutet nämlich auch immer eine wochenlange Baustelle rund um das Haus, da der gesamte Sockel des Gebäudes freigelegt werden muss. Das ist eine große Belastung für Bewohner und Hauseigentümer.“ Eine Abdichtung der Wände von innen ist genauso funktionell und kann mit viel geringerem Aufwand erfolgen. Besonders bewährt hat sich bei aufsteigender Feuchtigkeit eine Horizontalsperre mit Acrylat-Injektionsgel und Horizont S. Sie bietet einen dauerhaften Schutz gegen die Feuchtigkeit. Dazu wird ein ho‑ rizontaler Gürtel von Bohrkanälen im Mauerwerk gelegt. Das in diese Kanäle eingebrachte Gel verdrängt oder unterwandert die Feuchtigkeit – und zwar bis in die kleinsten Risse und Hohlräume. „Die Horizontalsperre breitet

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Foto: Getifix GmbH

sich dann gleichmäßig im Mauerwerk aus und bildet eine dauerhafte, wasserundurchlässige Feuchtigkeitssperre“, erläutert Olaf Händeler. So wird ein weiteres Aufsteigen von Feuchtigkeit nachhaltig verhindert. „Auch wenn das Mauerwerk schon sehr stark durchfeuchtet ist, kann eine Horizontalsperre problemlos eingesetzt und die Wände damit wieder vollständig trockengelegt werden. Dies hat den Vorteil, dass kostspielige Mauertrocknungen (durch elektrisches Aufheizen) im Vorfeld unnötig sind. Die aufwendigen Bestimmungen des Durchfeuchtungsgrades entfallen ebenfalls. Dies spart Zeit und damit natürlich auch erhebliche Kosten für unsere Kunden.“ Weitere Informationen gibt es unter www.getifix.de/haendeler.

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16 24.10.2020 ANZEIGE

Eine Innendämmung hilft Egal ob beim Energiesparen oder beim Regulieren des Raumklimas – Vorteile und Einsparpotenzial im Überblick Beim Weltklimagipfel im Dezember 2015 in Paris haben sich 195 Staaten verbindlich darauf geeinigt, bis zum Jahr 2050 den Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen zu verwirklichen sowie Energieverbräuche und CO2-Emissionen deutlich zu reduzieren. Energetische Gebäudesanierungen leisten hierfür einen entscheidenden Beitrag. Nach Stromwirtschaft und Verkehr sind Gebäude der drittgrößte Problemverursacher in diesem Zusammenhang. Eine zunehmend wichtige Rolle bei energetischen Sanierungen spielt die Innendämmung. Außendämmungen sind meist aufwendig und kommen – etwa bei denkmalgeschützten und schön gestalteten Fassaden – oft nicht infrage. Ganz einfach, weil sie die Optik zu stark beeinträchtigen würden. Bei einer Innendämmung werden die Außenwände eines Gebäudes von innen mit Dämmplatten versehen. „Bei dem von uns eingesetzten System sind diese Platten in der Regel nur wenige Zentimeter dick“, erläutert Joachim Hug von ISOTEC, einem Spezialunternehmen für die Sanierung von Gebäuden, mit Schwerpunkt Schimmelpilz und Feuchtigkeit. „Dadurch wird kein Wohnraum vergeudet und selbst Fensterlaibungen oder Heizkörpernischen können problemlos in die Sanierung miteinbezogen werden“, erklärt Sanierungsfachmann Joachim Hug. Ein weiterer Vorteil: Die vollmineralischen Innendämmplatten

Joachim Hug

Foto: ISOTEC

Innendämmplatten sind unkompliziert anzubringen, lassen glatte Wandoberflächen entstehen und können auch nur in einzelnen Räumen angebracht werden. Foto: ISOTEC

sind nicht brennbar, kapillaraktiv und diffusionsoffen. Das bedeutet, sie nehmen die Raumluftfeuchtigkeit auf – und geben sie nach Absinken der Raumluftfeuchte ab.

Auch einzelne Räume Ein zusätzlicher Nutzen des Energiesparens mit einer Innendämmung ist, dass sie auch für einzelne Räume eines Gebäudes oder einzelne Wohnungen eines Mehrfamilienhauses ausgeführt werden kann. Sollte etwa eine Eigentümergemeinschaft nicht bereit sein, sich auf eine Fassadendämmung zu einigen, kann eine Innendämmung der eigenen vier Wände auch ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft jederzeit durchgeführt werden. In drei Schritten zur Innendämmung am Beispiel von ISOTEC 1. Vorbereiten Die Wandoberflächen müssen sorgfältig von Tapeten und Farbresten gereinigt und von eventuell vorhandenem Schimmelpilzbefall befreit werden. 2. Anbringen Die wärmedämmenden und diffusionsoffenen Dämmplatten werden mit einem speziellen Klebemörtel mit dem Untergrund verklebt. 3. Veredeln Anschließend wird die Oberfläche mit einem Systemputz, einem

Armierungsgewebe gegen Rissbildungen und schließlich einem Feinputz behandelt. So stehen glatte, geschlossene und ebene Wandoberflächen, die ansprechend und schön gestaltet werden können.

KfW-Förderung Nicht zuletzt werden Innendämmungen in bestimmten Fällen von der KfW-Bank im Rahmen der Programme 151/152 „Bauen, Wohnen, Energie sparen“ gefördert. Dies gilt insbesondere für Baudenkmäler und besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Genauere Informationen und aktuelle Konditionen finden sich unter www.kfw.de/inlandsfoerde rung/Privatpersonen/Bestandsim mobilien. Ferner kommen Eigen-

heimbesitzer derzeit noch in den Genuss des „Sanierungs-Bonus“, welchen die öffentliche Hand jedes Jahr aufs Neue mit maximal 1.200 Euro auf die Lohnkosten einer Sanierungsleistung gewährt. Im Jahr 2020 noch nicht ausgeschöpfte Förderbeträge können Ende des Jahres über Abschlagszahlungen für im nächsten Jahr auszuführende Sanierungsleistungen realisiert werden. Aber Achtung: Ein nicht im laufenden Jahr realisierter „Sanierungs-Bonus“ verfällt dagegen. Durch die Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr gehen etwa drei Prozent der geleisteten Anzahlung ausnahmsweise wieder verloren. Dennoch handelt es sich beim „Sanierungs-Bonus“ um eine durchaus lukrative Steuerersparnis.

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24.10.2020 17

Warnsysteme sollen vor Einbruch schützen Sicherheit in den eigenen vier Wänden zählt zu den fundamentalen Grundbedürfnissen, um sich zu Hause uneingeschränkt wohlzufühlen. Doch die Statistiken der letzten Jahre zeigen, dass sich dieses Bedürfnis nicht für jedermann erfüllt. 2018 zum Beispiel wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik rund 97 500 Einbruchsfälle in Deutschland registriert. Im Durchschnitt sind das 118 Einbrüche pro 100 000 Einwohner. Die eigenen vier Wände mit einem effektiven Schutz auszustatten, ist deshalb ratsam. Neben mechanischen Verriegelungen empfehlen sich hierzu auch elektronische Warnsysteme, die sich schnell und unkompliziert installieren lassen. So sorgen zum Beispiel die Produkte von BI HomeLine dafür, dass Ihr Heim nicht nur während Ihrer Abwesenheit vor Einbrüchen geschützt ist, sondern rund um die Uhr. Mit den „smarten“, innovativen und VDS-zertifizierten Sicherheitsmodulen sind Sie in der Lage, Ihrer Familie ein geschütztes Zuhause zu bieten – und das mit geringem finanziellem und hand-

Alarmsystem nachrüsten werklichem Aufwand. Die Produkte wurden so konstruiert, dass ihre einfache Montage keinen Raum für Installationsfehler lässt. Sie sind wartungsarm und nahezu verschleißfrei, da sie durch eine Knopfzelle mit Energie versorgt werden. Das bedeutet, dass für die Montage und den Betrieb keine externe Stromversorgung zum Einsatzort verlegt werden muss und Sie auch im Falle eines Stromausfalls auf die Einsatzfähigkeit

Ein Glasbruchmelder nimmt Erschütterungen sowie Geräusche wahr und löst Alarm aus.

der Produkte zählen können. So sparen Sie Kosten, verhindern Schmutz in Ihrem zu Hause durch Neuverlegung von Unterputz-Stromleitungen und ein Batterietausch ist nur etwa alle fünf Jahre notwendig. Bevorzugte Einstiegswege für Einbrecher sind laut Statistik des Bayerischen Landeskriminalamtes die Terrassen- und Balkontüren sowie die Fenster im Erdgeschoss. Exakt gegen diese Bedrohungen wirken die Produkte von BI HomeLine. Sie sind des Weiteren abgestimmt auf die Art und Weise, wie sich der oder die Täter Zutritt verschaffen. Gemäß einer Studie des Polizeipräsidiums Köln geschieht das durch Aufhebeln der Fenster und Terrassentüren oder durch Einschlagen der Glas‑ scheiben. Mit dem BI HomeLine Fenstermodul für ovale Fenstergriff-Formen (in verschiedenen Farben erhältlich) sorgen Sie für eine optimale Absicherung. Macht sich ein Einbrecher an Ihrem Fenster zu schaffen, löst das Fensteralarm-

Modul automatisch Alarm aus. Es ertönt ein Warnton mit einer Lautstärke von circa 100 Dezibel. Dieser Warnton alarmiert nicht nur Sie und gegebenenfalls Ihre Nachbarn, sondern schreckt die Einbrecher auch direkt ab. Kaum ein Einbrecher wird in der Nähe bleiben wollen, wenn ein solches Alarmsignal ertönt.

Einfach und effektiv Alarm-Sicherungen müssen also nicht immer teuer und zentral gesteuert werden, um einen hohen Effekt zu erzielen. Rüsten Sie einfach alle erreichbaren Fenster mit dem BI HomeLine Fensteralarm-Modul aus. Ihre Sicherheit erhöht sich schlagartig. Dafür sorgen auch die BI HomeLine Glasbruchmelder (in verschiedenen Farben erhältlich). Sie lassen sich problemlos und schnell an

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Foto: BI HomeLine

beinahe jedem Fenster befestigen und fallen kaum ins Auge. Die Glasbruchmelder arbeiten nach einem einfachen Prinzip. Es werden beständig zwei verschiedene Zustände vom GlasbruchModul überprüft: Zum einen achtet der Melder durch Sensoren auf Erschütterungen der Glasscheibe. Zum anderen lauschen weitere Sensoren auf die typischen Frequenzen von brechendem oder zersplitterndem Glas. Treten beide Signale zugleich ein, wird ein Alarm ausgelöst. Somit können Fehlalarme einfach verhindert werden. Schließlich kann eine Fensterscheibe nicht nur bei einem Einbruch erschüttert werden. Ein von spielenden Kindern geschossener Ball kann ein Fenster ebenso in Schwingung versetzen wie ein kräftiger Sturm. Erst wenn zusätzlich das Fenster splittert, geht der Alarm los.

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Die Module für Fenstergriffe wirken dort, wo Einbrecher sich am ehesten zu schaffen machen. Bei Hebeleinwirkungen geht der Alarm los. Foto: BI HomeLine


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18 24.10.2020

Geblendet? Im Homeoffice schützen Rollos und Jalousien Vıele Arbeitnehmer und Selbstständige arbeiten immer wieder im Homeoffice. Jetzt im Herbst steht die Sonne wieder tiefer und stört bei der Arbeit am Computer. Höchste Zeit, dagegen etwas zu unternehmen. Ein innenliegender Sonnenschutz hilft gegen zu viel Sonnenlicht. Mit ihm lässt sich der Lichteinfall steu­ ern. Die eınfachste Lösung ist ein Rollo. Den bewährten Klassiker gibt es als Sprıngrollo mit EndlosPerlkette, Kettenzug und mit elek­ trischem Antrieb. Die auch Falt­ stores genannten Plissees sorgen ebenfalls für Schatten oder regu­ lieren das Tageslicht nach Wunsch. Sie bestehen aus einer gefalteten Stoffbahn. Zieht man das Falten­ paket entlang der Spannleinen nach oben oder unten auseinan­ der, lässt sich der Lichteinfall steu­ ern. „Innenliegender Sonnen­ schutz ist nicht nur praktisch. Die von den Fachbetrieben des Rollla­ den- und Sonnenschutzhand­ werks angebotenen Formen, Far­ ben und Designs passen zu vielen verschiedenen Einrichtungsstilen und werten das eigene Zuhause auch optisch auf“, sagt Wilhelm Hachtel, Vorstandsvorsitzender der Industrievereinigung Rollla­ den-Sonnenschutz-Automation

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Im Homeoffice braucht es Schutz vor Lichteinfall. Foto: BVRS/IVRSA

(IVRSA). Alternativ lässt sich die gewünschte Wirkung durch außen angebrachten Sonnen­ schutz erreichen. Dann verhin­ dern Außenjalousien und Raff­ stores störende Blendeffekte. lm Trend liegen auch sogenannte Screens. Das sind Gewebebahnen, die in Führungsschienen vor den Fenstern laufen und die besonders gut zur Architektur moderner Ge­ bäude passen. Weitere Infos zu den verschiede­ nen Produkten sowie Adressen von Fachbetrieben in Ihrer Nähe gibt es online auf www.rollladensonnenschutz.de. (txn)

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