Offenblatt 04/2021

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Nr. 4, 6. Februar 2021

Amtsblatt der Stadt Offenburg

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Ein großer Wurf ist gelandet

VORBILDLICH

Gemeinderat beschließt umfangreiche Verbesserungen beim öffentlichen Nahverkehr

Was unternimmt die Stadt, um Kinder und Fachpersonal vor einer Infektion zu schützen? Das OFFENBLATT fasst zusammen. ❚ Seite 3 BEISPIELHAFT

Günstig in der Stadt Bus fahren. Wer ein Viererticket ersteht, zahlt für die Einzelfahrt einen Euro.

Nach der Empfehlung aus dem Verkehrsausschuss hat der Gemeinderat nun am Montag umfangreiche Verbesserungen im Rahmen des Aktionsplans ÖPNV beschlossen (mehrheitlich bei einer Gegenstimme). Die Verbesserungen betreffen das Angebot, den Tarif sowie weitere begleitende Maßnahmen. Sie sollen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 umgesetzt werden. Schon die Tarifreform der TGO bringt wesentliche Vergünstigungen über das gesamte Fahrkartensortiment hinweg. Davon profitieren alle Kunden, insbesondere jedoch Langstreckennutzer und Dauerkarteninhaber. Um auch für Gelegenheitsnutzer innerhalb Offenburgs die Preisgestaltung attraktiver zu machen, wurden nun zwei neue Tickets vorgeschlagen, wie Thilo Becker, Fachbereichsleiter Tiefbau und Verkehr, umriss: Die Einzelfahrt für 1,50 Euro („Einer-Ticket“) sowie ein Viererticket für 4 Fahrten zu je 1 Euro. Diese günstigen Tickets gelten im Stadtgebiet am Wochenende ganztags, an Werktagen ab 9 Uhr, das Umsteigen ist möglich. Weitere Maßnahmen betreffen die Vereinfachung des Liniennetzes durch Integration der Abendlinien, punktuelle Optimierungen,

W-LAN in den Bussen sowie die Fahrradmitnahme. Auch sind hier Verbesserungen beim Regionalbus vorgesehen, um in Bereichen ohne Stadtbus wie in den Ortschaften Bühl und Griesheim ein adäquates Angebot vorhalten zu können. Zur Gegenfinanzierung sollen die Parkgebühren ab 2023 erhöht werden.

Gegenfinanzierung Maren Seifert (Grüne): „Wir teilen die Priorisierung der Ausdehnung des Grundangebots, sind aber der Auffassung, dass die weiteren Varianten im Aktionsplan ebenfalls spätestens 2024 realisiert werden müssen.“ Sie begrüßte die Einführung der neuen Ticket-Arten, forderte zugleich zusätzliche Tickets für Schüler, die etwa normalerweise mit dem Fahrrad zur Schule fahren und den ÖPNV nur unregelmäßig zum Beispiel bei schlechtem Wetter nutzen. „Durch die Umsetzung des Aktionsplans wird es ohne Wenn und Aber zu Verbesserungen im ÖPNV-Angebot der Stadt Offenburg kommen und wir erhöhen damit die Attraktivität“, sagte Andreas Heck (CDU). Die CDUFraktion bewerte die neuen Ticket-Arten, insbesondere das

Foto: Würth

Viererticket, sehr positiv. Zudem bat Heck die Verwaltung, einen Zugriff auf Echtzeitdaten zu prüfen und zu ermöglichen. „Ich glaube, es ist das erste Mal, dass ich eine Preissenkung im ÖPNV erlebe“, sagte Tobias Isenmann (FWO). „Wir freuen uns über die Einführung und die Möglichkeit, in Offenburg günstig von A nach B zu kommen.“ Für die Zeit nach dem Lockdown schlossen sich die Freien Wähler der Forderung der CDU nach befristet kostenlosen Parkplätzen an. „Das Viererticket ist noch nicht das Ein-Euro-Ticket, das wir wollen“, so Heinz Hättig (SPD). Bei den Bussen müsse langfristig ein 15-Minuten-Takt erreicht werden. Silvano Zampolli (FDP) bemängelte: Was gemacht werde, gehe oft an den Bedürfnissen der Kunden vorbei. Die Standorte von Bushaltestellen seien sehr wichtig, gingen in der Diskussion aber seiner Meinung nach unter. „Wir werden niemanden, auch nicht mit billigeren Tickets, zu mehr Busfahrten erziehen“, meinte Taras Maygutiak (AfD). Florence Wetzel (Offenburger Liste) bewertete die zeitliche Einschränkung werktags als nicht sinnvoll. OB Steffens bilanzierte: „Mit dieser Sache landen wir einen großen Wurf.“

Gleich drei städtische Projekte zählen zu den 25 Wettbewerbssiegern für Baukultur im Alltag. An zwei Orten stehen dazu begehbare Würfel. ❚ Seite 4 und 5 MITGEMACHT Am 8. Februar startet die OnlineBefragung zu den Fahrradstraßen in Offenburg. Wer sich dafür interessiert, sollte sich unter mitmachen. offenburg.de informieren. ❚ Seite 9

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2 6.2.2021 ALLES GUTE ZUM GEBURTSTAG

In dieser Woche gratuliert Oberbürgermeister Marco Steffens folgenden Jubilaren: 90 Jahre alt werden Anna BroßGözgen (8. Februar), und Herbert Mischewski (11. Februar). Alise Vöhringer (11. Februar) kann auf 95 Lebensjahre zurückblicken. Alles Gute!

Schulprobleme? Verschiedene Gründe können dazu führen, dass die Schule keinen Spaß mehr macht, es schwerfällt, den Unterrichtsstoff zu bewältigen oder sich zum Lernen zu motivieren. Die Studien- und Berufsberater der Agentur für Arbeit zeigen Wege aus dieser Situation auf. Ohne Termin sind die Berater und Beraterinnen am 18. und 25. Februar zwischen 16 und 18 Uhr direkt über die Telefonhotline „Spurwechsel“ 07 81/93 93-668 erreichbar. Auch eine Videoberatung ist nach Anmeldung möglich. Ansonsten werden Termine telefonisch 07 81/93 93-668 oder per E-Mail an Offenburg.Berufsberatung@arbeitsagentur.de unter Angabe einer Telefonnummer und der besuchten Schule vereinbart. SONNTAGS- UND NACHTDIENST DER APOTHEKEN 6.2. 7.2. 8.2. 9.2. 10.2. 11.2. 12.2.

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Lebenswelt Schule Schulsozialarbeit in Zeiten von Pandemie und Lockdown Seit 1.12.2020 ist Larissa Siwecki die neue Schulsozialarbeiterin am Oken-Gymnasium. Die 26-jährige Sozialpädagogin spricht im OFFENBLATT-Interview über die Herausforderungen der momentanen Zeit und ihre Pläne für danach . Frau Siwecki, was sind Ihre Aufgaben? Freut sich besonders auf den persönlichen Austausch: Larissa Siwecki. Foto: privat

Larissa Siwecki: Ich habe verschiedene und vielfältige Aufgaben, die sich immer an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen orientieren. Dazu gehören Begleitung und Beratung einzelner Schülerinnen und Schüler, sozialpädagogische Gruppenarbeit, Mitwirkung in Unterrichtsprojekten, Kooperation und Vernetzung im Stadtteil sowie die Beratung und Zusammenarbeit von und mit Lehrkräften und Eltern. Das Angebot von offenen Gesprächen ist besonders wichtig, da sich meist erst hieraus der eigentliche Bedarf und die Anliegen entwickeln. Wie gestaltet sich Ihre Arbeit in der momentanen Zeit? Siwecki: Da bereits kurz nach meinem Einstieg die Schulen wieder geschlossen wurden, bin ich nun schon länger im LockdownBetrieb als im regulären Schulalltag. Das ist nicht einfach und man muss kreativ werden. Weiterhin bin ich Ansprechpartnerin für alle, die einen Rat brauchen. Außerdem gestalte ich verschiedene Aktionen, die in dieser herausfordernden Zeit helfen und den Alltag ein bisschen schöner machen.

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Was sind die besonderen Herausforderungen? Siwecki: Besonders herausfordernd ist es, neue Wege und Möglichkeiten zu finden, mit den

Schülerinnen und Schülern in Kontakt zu treten und eine Beziehung aufzubauen. Technisch ist hier zwar bereits viel möglich, jedoch ersetzt nichts davon regelmäßigen persönlichen Kontakt und Austausch. Das macht es schwierig, Hilfebedarf und Anliegen herauszufinden und bedarfsgerechte Angebote zu gestalten. Wie arbeiten Sie mit den Schülerinnen und Schülern? Siwecki: Alle Schülerinnen und Schüler können mich weiterhin telefonisch, per E-Mail oder über die Lernplattform Moodle erreichen. Für Einzelgespräche ist auch ein Video-Chat möglich. Außerdem biete ich in der nächsten Zeit verschiedene Online-Gruppenstunden für die einzelnen Klassenstufen an. Die Inhalte werden hierbei von den Schülerinnen und Schülern bestimmt und richten sich so ganz nach ihren Wünschen und Interessen. Unter normalen Umständen stellt natürlich auch die SMV einen wichtigen Teil der Zusammenarbeit dar. Leider konnte ich mich hier noch nicht treffen, das ist jedoch fest in Planung. Worauf freuen Sie sich besonders? Siwecki: Ich freue mich sehr auf die persönliche Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern, mit einzelnen Klassen und auf gemeinsame Projekte und Ausflüge, sobald dies wieder möglich ist. Die Erlebnis- und Gruppenpädagogik liegt mir besonders am Herzen. Deshalb freue ich mich auch sehr auf zukünftige gemeinsame Aktionen mit Klassen und anderen Gruppen. Als Schülerin habe ich selbst bereits das Oken-Gymnasium besucht und kenne daher auch die Sicht aus Schülerinnenseite. Für mich war das Oken immer mehr als reiner Unterricht. Ich bin sehr gerne zur Schule gegangen und möchte den Schülerinnen und Schülern nun als Schulsozialarbeiterin zeigen, dass es sich lohnt, sich einzubringen und ihre Lebenswelt Schule mitzugestalten.

SITZUNGSPLAN 10.02. Seniorenbeirat 15 Uhr, Reithalle, Moltkestraße 33 Tagesordnung auf Seite 16

Rentensprechtag Die Infobest Kehl/Strasbourg organisiert am Donnerstag, 18. Februar 2021, einen internationalen Rentensprechtag am Telefon mit der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz und der französischen Carsat Alsace-Moselle. Telefonische Terminvereinbarungen (078 51/94 790) oder per E-Mail: kehl-strasbourg@infobest.eu bis 11. Februar sind unbedingt erforderlich.

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Impressum

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„Alle Beteiligten tun ihr Bestes“ Was unternimmt die Stadt, um Kinder und pädagogische Fachkräfte vor einer Infektion zu schützen? Eine Umfrage Die Schließung der Kitas, Schulen und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung wird derzeit kontrovers diskutiert: Auf der einen Seite gibt es einen Bedarf an Notbetreuungsangeboten und den Wunsch vieler Eltern und Kinder nach Kontakt und Bildungsangeboten mit Präsenzpflicht. Auf der anderen Seite sollen sowohl die Kinder als auch ihre Erzieher/innen möglichst gut geschützt werden, um gesund zu bleiben. Um die Kinder und die pädagogischen Fachkräfte vor einer Infektion zu bewahren, unternimmt die Stadt – neben den allgemeinen Hygiene und Abstandsregelungen – einiges. Die OFFENBLATT-Redaktion hat sich bei Bürgermeister Hans-Peter Kopp, Fachbereichsleiterin Familien, Schulen und Soziales, Martina Köllner, Stefan Berndt, zuständig für die Schulsozialarbeit, Barbara Klement, zuständig für den Vorschulbereich, und Elternbeirat Achim Sättler umgehört. Wie sieht die Arbeit vor Ort konkret aus? Martina Köllner: Unsere pädagogischen Fachkräfte arbeiten in festen, möglichst kleinen Gruppen, sodass die Anzahl der Kontakte minimiert werden kann. Auch Martina Köllner: Mehraufwand zum Schutz aller Beteiligten. Foto: Siefke

wenn das nicht immer einfach ist für alle Beteiligten: Es wird sorgfältig geprüft, wer außer den Kindern und Mitarbeitenden die Einrichtung überhaupt betreten darf und muss: Den Mehraufwand, den es bedeutet, zum Beispiel Kinder am Eingang abzuholen, nehmen die Teams zum Schutz aller Beteiligten gerne in Kauf. Barbara Klement: Mit Abstand und Masken treffen sich die Erwachsenen schon seit Monaten,

persönliche Treffen sind auf das absolut Notwendige reduziert worden. Aber die Arbeit in festen Gruppen ist auch eine Herausforderung für die Einrichtungen: Barbara Klement freut sich über Engagement und Kreativität. Foto: Siefke

Zum einen bedeutet sie, dass die pädagogische Qualität der Angebote leidet, zum anderen ist die Abdeckung der Betreuung über den ganzen Tag in festen Gruppen eine große Herausforderung für diejenigen, die den Dienstplan erstellen. Doch auch dies meistern die Einrichtungen mit Engagement und Kreativität, um den Kindern und den Teams einen möglichst sicheren und dennoch anregenden Alltag anzubieten. Unsere Einrichtungsleitungen leisten hier zusammen mit ihren Teams wirklich eine tolle Arbeit. Gibt es Besprechungen? Stefan Berndt: Inzwischen finden Besprechungen der Teams und Gespräche mit den Eltern in digitaler Form oder telefonisch statt, Informationen werden per E-Mail oder über die KitaApp bezieStefan Berndt: breites Spektrum an Möglichkeiten.

Foto: Siefke

hungsweise Stui-App der Schulen versendet. Doch nach wie vor gibt es Themen und Situationen, die den direkten persönlichen Kontakt zu Eltern benötigen. Für solche Anlässe haben die Einrichtungen inzwischen ein breites Spektrum von Möglichkeiten entwickelt. Die Gespräche finden mit großem Abstand in großen Räumen statt und werden mit Maske durchgeführt oder es werden mit

entsprechendem Abstand gemeinsame Spaziergänge durchgeführt. Wie ist die Stimmung bei den Eltern? Achim Sättler: Die Einhaltung von festen Gruppen wird uns noch einige Monate begleiten. Dafür ist es notwendig, dass die Notbetreuung sehr gewissenhaft in AnAchim Sättler: „Viele Familien funktionieren an der Belastungsgrenze.“ Foto: privat

spruch genommen wird. Idealerweise kommen wenige Kinder, diese aber regelmäßig in die Einrichtungen. Eltern, die nur an wenigen Tagen oder Stunden auf die Notbetreuung angewiesen sind, versuchen dies in der Regel anders zu organisieren. Hilfreich wäre es, dass sich wieder zwei Haushalte treffen dürfen. Das würde die Spielräume für eine funktionierende privat oder familiär organisierte Betreuung erheblich erleichtern. Die Notgruppen könnten dadurch deutlich entlastet und Folgen der Isolation erheblich abgemildert werden. Wir befinden uns alle in einer äußerst angespannten Situation. Viele Familien funktionieren schon seit geraumer Zeit an der Belastungsgrenze, agieren aber dennoch äußerst verantwortungsvoll. Herr Kopp, wie läuft es denn aus Ihrer Sicht? Was kann die Stadt zusätzlich tun? Hans-Peter Kopp: Ich bin sehr froh und dankbar, dass wir in unseren Einrichtungen wirklich sehr engagierte Leitungen und Teams haben, die sich voll und ganz für „ihre“ Kinder einsetzen. Seit Anfang des Jahres hat die Stadt zusätzlich Spezialmasken für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. Diese lassen wegen ihrer besonderen Verarbeitung und bei richtiger

Handhabung so gut wie keine Viren durch. Die medizinischen Masken werden bei der Betreuung unserer Kindergartenkinder ab 3 Jahren getragen. Bei den ganz Kleinen, in den Kinderkrippen, haben wir dies ebenfalls sorgfältig abgewogen, uns aber aus pädagogischen Gründen bislang dagegen entschieden. Wird auch getestet? Kopp: Ja. Seit Mitte Januar bieten wir mit Unterstützung des DRK Schnelltests für unsere Mitarbeitenden an – das wird sehr gut angenommen und hilft mit, die Infektionsgefahr deutlich zu reduzieren. Außerdem bieten wir unseren Beschäftigten Beratung und psychologische Unterstützung an, um noch besser mit den Herausforderungen dieser Pandemie umgehen zu können. Lässt sich denn alles planen? Kopp: Nein. Die augenblickliche Situation, in der sich alle Beteiligten befinden, ist schwierig, herausfordernd und belastend, auch Hans-Peter Kopp: psychologische Beratung für die Beschäftigten. Foto: privat

weil es immer wieder überraschende Wendungen gibt, wie beispielsweise das Auftreten von Virus-Mutationen und die dadurch bedingte erhöhte Infektionsgefahr. Leider kann dies auch dazu führen, dass Gruppen oder Einrichtungen auf Anweisung des Gesundheitsamtes vorübergehend geschlossen werden müssen – eine Situation, die wir so gut als möglich vermeiden möchten. Alle Beteiligten tun ihr Bestes, um Kinder und Mitarbeitenden vor einer Infektion mit dem Verursacher der Pandemie, dem Virus Covid-19, zu schützen. Die Träger bitten die Familien, sie dabei zu unterstützen und ebenfalls alle Hygienemaßnahmen sehr sorgsam einzuhalten.


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Offenburg ist ausgezeichnet Beispielhaftes Bauen: Drei städtische Projekte zählen zu den 25 Wettbewerbssiegern/Ausstellung vor Ort Um das öffentliche Bewusstsein für Baukultur im Alltag zu schärfen, hat die Architektenkammer Baden-Württemberg im Ortenaukreis unter der Schirmherrschaft von Landrat Frank Scherer das Auszeichungsverfahren „Beispielhaftes Bauen“ ausgelobt. Drei Projekte der Stadt Offenburg wurden ausgezeichnet. „Ich freue mich riesig“, so Bürgermeister Oliver Martini in einer ersten Stellungnahme. Dass die Stadt als Bauherrin ausgezeichnet wurde, sei ein besonderes Gütesiegel, zumal sowohl die Hochbau- als auch die Freiraumgestaltung berücksichtigt wurde. Sein besonderer Dank gilt allen Mitwirkenden, besonders den Mitarbeitenden im Baudezernat: „Diese Anerkennung haben sie sich wahrlich verdient.“ Vor dem Freizeitbad Stegermatt und der Villa Bauer im sanierten Mühlbachareal steht je ein begehbarer Würfel, auf dem das Gesamtvorhaben vorgestellt wird und die einzelnen Projekte mit Bild und Text präsentiert werden. So vermag sich die architekturbegeisterte Bür-

Mit Plakette. Bürgermeister Oliver Martini (l.) und Hochbauchef Andreas Kollefrath vor dem Bad. Foto: Siefke

gerschaft auch in Coronazeiten direkt vor Ort zu informieren. Wie es in der Broschüre zum Wettbewerb heißt, bilden natürliche Umwelt und bebaute Umwelt den Lebensraum des Menschen. Architektur habe die Aufgabe, die bebaute Umwelt in allen Lebensbereichen menschlich zu gestalten – sei es

für die Familie, für die Nachbarschaft, am Arbeitsplatz und bei der Stadtgestaltung insgesamt. Baukultur könne nur entstehen, wenn sich Bauherr/in, Architekt/in und Nutzer/in in einem schöpferischen Dialog für die Lösung der Bauaufgabe engagieren. Das ist in Offenburg in vielfältiger Weise gelun-

gen. Neben den städtischen Projekten wurden ein HolzWohnhaus am Hang in privater Bauherrschaft, das „Wohnen an der Wiede“ in Regie der Wohnbau, die Wohnanlage Kronenwiese sowie die Sanierung und der Ersatzneubau in der Prädikaturstraße 16 der Gemibau ausgezeichnet.

Wo Nord und Süd sich miteinander verbinden

Grüne Oase. Am Mühlbach lässt sich ruhig rasten.

Foto: Reinhard

Das Mühlbachareal zwischen den beiden Wasserläufen Mühlbach und Kinzig wurde lange Zeit von der Offenburger Spinnerei und Weberei sowie der Druckerei Burda industriell genutzt. Anstelle frührerer Industriebauten direkt am Wasser schafft nun eine breite Promenade eine neue städtische Verbindung. Ein Kai mit einer Wasserstufe bietet die Voraussetzung für den bisher nicht möglichen Aufenthalt am Mühlbach. Die Promenade führt zur ehemaligen Direktorenvilla, vorbei am angrenzenden Inklusionsspielplatz. Dieser nimmt das Thema der

Spinnerei buchstäblich als roten Faden und mit einem Rutschturm in Form einer Spindel gestalterisch auf. Kinder und Erwachsene können hier spielen, schaukeln und entspannen. Ein Balkon und ein Steg über den Bach knüpfen neue Verbindungen und schaffen Blicke auf das Wasser und die Stadtmauer. Über die visuelle Vernetzung hinaus sind so die ehemals separierten nördlichen und südlichen Stadtquartiere auch räumlich miteinander verbunden. Beteiligt waren faktorgruen Landschaftsarchitekten und SNOW Landschaftsarchitekten.


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Aus Parkplatz wird gezacktes Kleinod

Einladend. Der alte charakteristische Baumbestand ist gekonnt inszeniert und mit zeitgemäßen Bepflanzungen ergänzt. Foto: Reinhard

Zuerst als Betriebsbushaltestelle, später jahrzehntelang als Parkplatz für Pendler und Gäste der Innenstadt zweckentfremdet, spielt der Kronenplatz nun eine neue Rolle im städtischen Gefüge. Die keilförmige Fläche ist in drei Einheiten gegliedert. Im Norden gibt es einen kleinen, mit Naturstein gepflasterten Quartiersplatz, der als Scharnier zwischen den Freiräumen der Wohnbebauungen Kronenwiese und Mühlbachpromenade fungiert. Südlich bildet der Vorplatz zum Ärztehaus das Platz-Entrée von der Kinzig kommend. In der

Mitte ist eine Rasenfläche mit Bestandsbäumen eingefasst von einem breiten Rahmen aus Cortenstahlelementen. Das Material interpretiere spielerisch den Namen des Platzes und lasse mit der Einfassung einen „Kronenzacken“ entstehen, heißt es in der Kurzbeschreibung. Hochbeete mit extensiven Stauden und Gräsern verbinden die drei Platzteile und schirmen die Stellplätze ab. Das Projekt lag in den Händen der städtischen Landschaftsarchitekten, namentlich Philip Denkinger.

STICHWORT

Beispielhaftes Bauen Insgesamt wurden 111 Arbeiten eingereicht, die den Teilnahmebedingungen entsprachen: 20 Wohnbauten, 23 öffentliche Bauten, 22 Industrie- und Gewerbebauten, 25 Sanierungen und Umbauten, sechs Garten- und Landschaftsanlagen, zwölf städtebauliche und stadtgestalterische Arbeiten sowie drei Innenraumgestaltungen. 31 Arbeiten kamen in die engere Wahl, 25 wurden schließlich ausgezeichnet.

Multifunktional und bedarfsorientiert Das neue Freizeitbad ist ein gelungenes Beispiel dafür, wie sich spannende Architektur behutsam in die umgebende Landschaft integriert, heißt es in der Begründung der Jury. Der alte Baumbestand wurde bei der Neuplanung des Bades hervorragend konserviert. Der Bau bietet unterschiedlichste Sport- und Erlebniswelten und wird den verschiedenen Bedürfnissen seiner Besucherinnen und Besucher ganzjährig gerecht. Die klar ablesbare Gliederung der drei Baukörper ist funktional und spiegelt die Aufteilung in Freizeitsport und Wellness wider. Als Kombibad ist das Freizeitbad Stegermatt ganzjährig nutzbar. Besonderer Blickfang ist eine geschwungene Holzlamellendecke, die sich in sanfter Wellenbewegung zum Landschaftrsraum hin anhebt. Die 4a Architekten GmbH und die Jetter Landschaftsarchitekten, beide Büros aus Stuttgart, sind für die Pläne verantwortlich.

Blickfang. Die geschwungene Holzlamellendecke, die Freizeit- und Sportbereich verbindet.

Foto: Dietz


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Gemeinderat: Schule, SIO und Radverkehr In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats am vergangenen Montag gab es im Aufrufteil folgende Tagesordnungspunkte (Gegenstimmen in Klammer). ➤ TOP 6 So beschloss der Gemeinderat folgende Änderungen in der Besetzung von Ausschüssen: Christian Eggs folgt als neuer Gesamtelternbeiratsvorsitzender der Offenburger Kindertageseinrichtungen auf den ausscheidenden Jens Baumgärtner als sachkundigerEinwohnerimAusschuss für Familie und Jugend. Auf Patrick Bierhinkel als sachkundiger Einwohner im Kulturausschuss wiederum folgt, auf Vorschlag der FWO-Fraktion, Reinhard Stehle.

➤ TOP 7, 8, 9 Zur Kenntnis nahm das Gremium den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Innenstadtprogramms GO OG. Der Rat stimmte außerdem dem Auslobungstext zum Realisierungswettbewerb für den Schulstandort Zell-Weierbach zu und beauftragte die Verwaltung, den Wettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem VgV-Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb auszuloben. Grünes Licht gab es auch für das Konzept zum Einbau von Kühlund Heizdecken für die Eichendorffschule. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Einbau auszuschreiben und umzusetzen. Die erforderlichen Mittel in Höhe

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Der Schulstandort in Zell-Weierbach wird vergrößert.

von rund 300 000 Euro sollen zum Doppelhaushalt 2022/23 angemeldet werden. ➤ TOP 10, 11, 12 Der Gemeinderat beschloss den Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans „In den Matten II“, Bohlsbach. Im Thema „SIO – Innenentwicklung auf kleinen Flächen“ nahm das Gremium die skizzierte Vorgehensweise sowie den Sachstand zum Programm zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung mit dessen Fortführung. Weiter beschloss der Rat die Aufstellung folgender Bebauungspläne im Sammelverfahren: Bebauungsplan RA-21 „Lerchenrain, Teilfläche JosephBelli-Straße“, Bebauungsplan OG172 „Auf dem Nussbuckel/Erzbergerstraße“ und Bebauungsplan ZW-20 „Am Hungerberg“. Aufruf: Grüne mit der Folge einer getrennten Abstimmung. Ziffer 1: 31 Ja, 1 Nein, 3 Enthaltungen; Ziffer 2.1: 35 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen; Ziffer 2.2: 27 Ja, 6 Nein, 2 Enthaltungen; Ziffer 2.3: 26 Ja, 9 Nein, 0 Enthaltungen. Auch das Mühlbachareal stand auf der Tagesordnung. Der Gemeinderat folgte der Verwaltungsempfehlung, den Ausbau des Ölbergs und des Rondenwegs entsprechend der vorgelegten Planung durchzuführen. Damit erfolgte auch der Baubeschluss. Aufruf: FDP-Fraktion, drei Gegenstimmen AfD-Fraktion. ➤ TOP 13, 15, 16 Zur Kenntnis nahm das Gremium das Konzept zu Fahrradstraßen in Offenburg im Rahmen des

Foto: Siefke

„Fahrradförderprogramms V+“. Die Fahrradstraße im empfohlenen Straßenzug „Am Hohen Rain – Franz-Volk-Straße West“ soll 2021 umgesetzt, die weitere Ausgestaltung mit der Bürgergemeinschaft Nordwest abgestimmt werden. Die Verwaltung wurde weiter beauftragt, die Zeller Straße als Fahrradstraße vertiefend auszuarbeiten und in der kommenden Verkehrsausschuss-Sitzung zur Beratung vorzulegen. Die weiteren Vorschläge zu Fahrradstraßen, insbesondere der Straßenzug „Jahnweg – Vogesenstraße Nordwest“, sollen möglichst in der Juli-Sitzung des Verkehrsausschusses erneut zur Beratung vorgelegt werden. Eine Gegenstimme FDP-Fraktion. Zustimmend zur Kenntnis nahm der Gemeinderat das geplante weitere Vorgehen zum Ausbau der Mobilitätsstationen. Er beschloss, die für die Bezuschussung erforderlichen Mittel zur baulichen Umsetzung – vorbehaltlich der Beratungen zum Doppelhaushalt 2022/23 – im Haushalt ab 2022 ff. bereitzustellen. Eine auf vier Jahre befristete Personalstelle ist für die Koordinierung der Umsetzung der Stationen sowie weiterer Mobilitätsangebote samt deren Bewerbung vorgesehen – vorausgesetzt, die Personalkosten für die ersten zwei Jahre werden vollständig übernommen. AfD-Fraktion drei Gegenstimmen, FDP-Fraktion eine Gegenstimme. Auch die Ausführungen zu den Radverkehrsführungen von Windschläg in Richtung Süden nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. Grüne: vier Enthaltungen.


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Lebensgefühl Fasent weitergeben Fasent in den Ortsteilen in Zeiten von Corona / Alternativen / Brauchtum wichtiger Bestandteil des Ortsgeschehens Offenburg ist liebenswert und lebenswert! Das liegt auch an den vielen Menschen, die sich auf ihre Weise für andere engagieren. So wie Peter Szyszka und Rainer Oehler, die sich für die Fasent einsetzen. Die OFFENBLATT-Redaktion sprach mit dem Elgersweierer Peter Szyszka, Sprecher des Offenburger Narrenbündnis Brauchtum treibender Stadtteilzünfte und Brauchtumsverantwortlicher des Ortenauer Narrenbundes (ONB), und dem Bühler Rainer Oehler, Ehrenoberzunftmeister der Bühler Muhrbergdachse und Schatzmeister des ONB. Welchen Stellenwert hat Brauchtum, insbesondere Fasent, in der Gesellschaft? Peter Szyszka: Das einzige Argument, Fasent nicht ausfallen zu lassen, besteht darin, dass Fasent nicht ausfallen kann. Fasent hat viele Facetten, die einem gefallen können oder nicht. Wesentlich ist dabei, dass sich fastnächtliches Brauchtum als kultureller Abschnitt im Jahresablauf an Fastenzeit bindet. Fasent lebt im Kern von ihrer Symbolik, die in vielen Formen gelebt wird. In diesem Jahr bleibt nur die Symbolik. Deshalb sprechen wir im ONB in diesem Jahr ausdrücklich von einer symbolischen Fasent.

Fasent auf Abstand – funktioniert das überhaupt? Szyszka: Auf bekannte Veranstaltungsformate der organisierten Fasent bezogen: ausdrücklich nein. Fasent ist Lebensgefühl und Lebensgefühl lässt sich nicht mit Abstandsregeln leben. Deshalb war schon früh absehbar, dass öffentliche Veranstaltungen nicht zu

verantworten sind. Über das, was früher spontane Fasent in Kleingruppen ausgemacht hat, haben wir lange diskutiert, aber auch da ist das Meiste im Lockdown nicht möglich. Viele Hästräger werden sich deshalb in den kommenden närrischen Tagen im Häs zeigen. Das ist dann auf Abstand gelebte symbolische Fasent. Viele Zünfte haben sich Alternativen zu ihren Traditionsveranstaltungen überlegt. Welche sind das? Szyszka: Zentrale Symbole von Fasent sind die Bändel über den Straßen, die Übernahme von Rathäusern, die Taufe von Narrenkindern, Geldbeutelwäsche und Ähnliches.Vielesgehtauchsymbolisch: Ein Rathaus muss nicht gestürmt, es darf auch übergeben werden. Viele Zünfte sind hier sehr kreativ, aber natürlich gibt es auch einige, wo hier wenig geht. Rainer Oehler: Die Überlegungen zu Alternativen haben in den Stadtteilzünften bereits vor vielen Wochen begonnen, nachdem klar war, dass die Fasent nicht „normal“ ablaufen wird. Es wurden unzählige Ideen entwickelt, geplant und aufgrund der sich ändernRainer Oehler. den Vorgaben leider auch wieder verworfen. Es war allen wichtig, hauptsächlich in der Fasentwoche etwas närrisches Leben ins Dorf bzw. den Stadtteil zu bringen. Die umgesetzten Ideen sind sehr vielseitig, von der Ausstellung der Häser über Überraschungspakete für zuhause bis hin zu Heimbring-Angeboten von närrischen Speisen. Ein wichtiger Fokus liegt auf Angeboten für Kinder. Die Kindertagesstätten und Schulen wurden mit Häsern und Narrenutensilien zum Anfassen, Ausmalbildern und närrischen Geschichten versorgt. Die Kooperation zwischen den Einrichtungen und den Narrenzünften läuft sehr gut, auch wenn es nicht mög-

lich ist, sich persönlich vor Ort zu präsentieren. In den sozialen Medien gibt es bereits viele virtuelle Angebote, Vieles passiert im Kleinen oder intern. Aber es wird auch Live-Begegnungen mit Hästrägern geben. Die Zünfte haben es ihren Mitgliedern ermöglicht, auch in Kleinstgruppen bzw. im Familienverbund im Häs unterwegs zu sein und sie ermuntert, Alltagsdinge wie beispielsweise den Gang zum Bäcker im Häs zu erledigen. Diese Art von Begegnungen löst durchweg freudige Reaktionen hervor, von leuchtenden Kinderaugen bis hin zu Freudentränen. Und sie zeigt: der Geist und die Faszination der Fasent ist auch in dieser Zeit mitten in unserer Gesellschaft. Gerade in den Ortsteilen sind Vereine ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Lebens. Welche Auswirkungen hierauf hat die Pandemie? Szyszka: In der Pandemie erleben wir, dass Gewohntes nicht stattfinden kann und Distanz entsteht. Mancher wird anschließend Peter Szyszka. vor der Frage stehen, ob gewohnte Aktivitäten noch sein müssen, Gelegenheit ist, Neues zu beginnen, oder kürzer zu treten. Ich sehe hier vor allem auf Vereine mit einem hohen Altersschnitt Probleme zukommen und auf jene, die sich während der Pandemie nicht ausreichend um ihre Mitglieder gekümmert haben. Für die Narrenzünfte von Narrenbündnis und ONB kann man mit Blick auf die Fasent 2021 sagen, dass dort viele gute Ideen geboren wurden und jetzt umgesetzt werden, wo die Mitglieder im Rahmen der Möglichkeiten eingebunden wurden. Glauben Sie, dass der Ausfall dieser Kampagne die künftigen Kampagnen verändert? Szyszka: Das „Neue Normal“ wird andere Spielregeln haben. Dies hat auch Auswirkungen auf Fasent

und fordert die Zünfte zum Weiterdenken heraus. 2021 zeigt: Fasent ist nicht selbstverständlich. Das macht alle Veranstaltungen, die Fasent atmen, wertvoller. Daneben bin ich sicher, dass die Fasent 2022 oder, wenn es denn coronabedingt so sein sollte, 2023 eine von Lebensgefühl getragene Fasent wird. Alleine schon die Vorstellung, dass sich Menschen wieder in den Armen liegen dürften, macht doch schon heute mit vielen etwas. Braucht es besonders Brauchtum treibende Vereine in Zukunft? Szyszka: Jeder kann Fasent feiern, mit oder ohne Häs. Fasent wird aber nur möglich, weil es in den Zünften Menschen gibt, die sich für Fasent engagieren, Brauchtum pflegen und weiterentwickeln. Erst das unterscheidet Fasent von anderen Festen. Ansonsten wäre Fasent nichts anderes als ein Partyanlass unter vielen im Jahreskreis. Dies geht nur, wenn sich Zünfte gezielt hierfür engagieren und dazu auch kooperieren wie im Narrenbündnis oder ONB. Was fehlt Ihnen in diesem Jahr besonders? Szyszka: Mir persönlich fehlen in diesem Jahr besonders die Umzüge wie am Offenburger Narrentag. Hier treffe ich als Hästräger einen ganzen Tag Gleichgesinnte und vor allem auch die, die viel Fasent organisieren und hier selbst im Häs unterwegs sein können. Freude haben, Freude schenken, das ist unser Motto, das wir hier teilen. Oehler: Mir geht es da ähnlich. Besonders vermisse ich die Begegnungen mit anderen Hästrägern. Der Kontakt zu anderen Menschen ist elementar – besonders das macht Fasent für mich aus. Offenburg li(e)bt dich“ – dieses Motto wird sich über das ganze Jahr 2021 in verschiedenen Beiträgen wiederfinden. Denn Offenburg ist aus vielen Gründen liebensund lebenswert! Mehr dazu: www.film.offenburg.de


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Flexibler und nachvollziehbarer Ein Anruflinientaxi-Angebot soll das bisherige Anrufsammeltaxi ersetzen/Inbetriebnahme im Dezember 2021 geplant Ein Anruflinientaxi-Angebot soll das bisherige Anrufsammeltaxi ersetzen. Die Verwaltung wurde mit der Umsetzung beauftragt: Der Gemeinderat stimmte am Montag mehrheitlich dafür. Neben der veränderten Bedienform als Anruflinientaxi (ALT) ist eine Ausweitung des Bedienungsgebiets auf benachbarte Gemeinden und die Anwendung des TGO-Tarifs vorgesehen. Die Inbetriebnahme ist zum großen Fahrplanwechsel im Dezember 2021 geplant. Über die Defizite des bisherigen Anrufsammeltaxis wurde bereits 2019 und 2020 im Verkehrsausschuss berichtet und daraus hervorgehend die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, ein Konzept für einen Anruflinientaxi-Betrieb detailliert zu planen. Die Umstellung auf ein Anruflinientaxi-System verspricht laut Verwaltungsvorlage wesentliche Verbesserungen. So soll sie durch feste Abfahrts- und planbare Ankunftszeiten mehr Verlässlichkeit bieten. Die starke Orientierung am Linienbusverkehr sorgt zudem für eine bessere Verständlichkeit und Bekanntheit des Angebots. Gleichzeitig wird die Flexibilität eines Bedarfsverkehrssystems genutzt, indem nachfrageabhängig auch Direktfahrten und umsteigefreie Verbindungen disponiert werden können. Am Bahnhof/

Der Ein- und Ausstieg ist mit dem neuen System zukünftig an deutlich mehr Linienbushaltestellen im Stadtgebiet als bisher (zirka 2/3 aller Haltestellen) möglich. Ein Fortbestand der Haustürbedienung beim Ausstieg wurde geprüft, kann mit dem Anruflinientaxi jedoch nicht mehr ermöglicht werden. So wäre der Fahrplan

Ausstieg auf Zuruf

Verknüpfung. Künftig wird enger mit dem Stadtbus kooperiert.

ZOB bestehen Anschlüsse zwischen allen Linienästen, häufig kann der Fahrgast im selben Fahrzeug verbleiben. Die Einstiegshürde für neue Nutzer soll deutlich niedriger sein. Hierbei ist die geplante enge Verknüpfung mit dem Stadtbus- bzw. Regionalbusangebot besonders hervorzuheben. Das zukünftig als Einheit wahrnehmbare Gesamtangebot beider Systeme sorgt für ein verlässliches, in weiten Teilen durchgängiges ÖPNV-Angebot. Allein durch diese Tatsache wird bereits ein Anstieg bei der ÖPNVNutzung insgesamt erwartet. Die Buchung der Fahrten soll über eine App für mobile Endge-

Foto: Würth

räte und Desktop erfolgen. Als zweiter Weg ist die telefonische Anmeldung von Fahrten weiterhin möglich. Das Buchungssystem wird nicht mehr beim die Fahrten durchführenden Subunternehmen, sondern beim Betreiber TBO angesiedelt. Das fördert die Transparenz und Kontrolle der gesamten Betriebsabwicklung. Die Investitionskosten für die App liegen bei 30 000 Euro. Die Folgekosten durch den laufenden Betriebs- und Unterhaltungsaufwand betragen 170 000 Euro. Abzüglich der zu erwartenden Einnahmen von rund 53 000 Euro sind jährliche Belastungen in Höhe von 117 000 Euro einzuplanen.

nicht mehr verlässlich, die Förderfähigkeit wäre nicht gegeben und die Ausweitung des Bedienungsgebiets auf einige der umliegenden Gemeinden wäre nicht möglich. Allerdings wird der Ausstieg zwischen zwei Haltestellen auf Zuruf am Fahrbahnrand ermöglicht, um die Wege bis zur Haustür bestmöglich zu verkürzen. Angi Morstadt (FWO) äußerte Sorgen hinsichtlich der Sicherheit von jugendlichen Fahrgästen, wenn abends kein Ausstieg an der Haustür angeboten wird. Verkehrschef Thilo Becker verwies darauf, dass das Netz der Haltestellen sehr dicht und die Fußwege nicht weit seien. Zudem könne man auf der Linie auch auf Zuruf aussteigen. Werner Maier (CDU) sagte, er sehe „viele Fragezeichen“. Beschlossen wurde das Konzept mehrheitlich (23 Ja) bei zwei Gegenstimmen und neun Enthaltungen.

5,4 Millionen für Radfreundlichkeit

KURZ NOTIERT

5,4 Millionen Euro investiert die Stadt Offenburg in den fahrradfreundlichen Umbau zweier Straßen. Bei drei Enthaltungen hat der Gemeinderat am Montag der Vergabe der Planungsleistungen für die Umgestaltung der Maßnahmenachsen 1 (Moltkestraße) und 8a Ost (Weingartenstraße) an das Büro Modus Consult zugestimmt Als bestes und gleichzeitig wirtschaftlichstes von zwei eingereichten Angeboten wurde das Angebot dieses Ingenieurbüros aus Karlsruhe bewertet, dessen

800 000 Euro fließen in diesem Jahr aus dem Städtebauförderprogramm des Landes Baden-Württemberg in das Sanierungsgebiet Bahnhof-Schlachthof. Das teilte jetzt der Landtagsabgeordnete und Staatssekretär im Kultusministerium, Volker Schebesta, mit. Bereits im vorigen Jahr waren Fördermittel in Höhe von einer Million Euro geflossen. Das Geld dient unter anderem der Sanierung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie der Schaffung von Grünanlagen.

Leistung sich auf 192 800 Euro beläuft. Die Um- beziehungsweise Neugestaltung der Moltkestraße reicht vom Kreisel Durbacher Straße bis zum Kreisel Ortenberger Straße, bei der Weingartenstraße vom Pfefferleknoten bis zum Ortsbeginn von Zell-Weierbach. Im Planungsverfahren ist ein zweiteiliger Kommunikationsprozess mit einer ersten Bürgerbeteiligungsphase im Sommer 2021 vorgesehen. Die Erkenntnisse daraus fließen in die Vorplanung ein, in welcher

die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten ausführlich analysiert werden. Eine zweite Bürgerbeteiligungsphase gibt es voraussichtlich Anfang 2022. Die Ergebnisse werden wahrscheinlich Mitte 2022 in den politischen Gremien beraten. Zu diesem Zeitpunkt werden ein bis zwei Vorzugsvarianten zur vertieften Untersuchung beschlossen. Der Baubeschluss für die Umgestaltung der Moltkestraße und Weingartenstraße ist für das Jahr 2023 vorgesehen.

Fördermittel


6.2.2021 9

Beteiligung zu den Fahrradstraßen Unter mitmachen.offenburg.de kann sich die Bürgerschaft über das Konzept informieren / Start am 8. Februar Am 8. Februar startet die Online-Beteiligung zum Thema Fahrradstraßen auf der städtischen Beteiligungsplattform mitmachen.offenburg.de. Alle Offenburger Bürgerinnen und Bürger sind herzlich dazu eingeladen, sich dort das Konzept, das die Stadtverwaltung im Auftrag des Gemeinderats ausgearbeitet hat, anzusehen und zu kommentieren. Auf der Beteiligungsplattform können Bürgerinnen und Bürger umfangreiche Informationen über Fahrradstraßen bekommen und zugleich ihre Sichtweise einbringen. Eine Informationsseite klärt darüber auf, welche Verkehrsregeln in Fahrradstraßen gelten: Zum Beispiel sind KfZ-Verkehr und Parken in der Regel zugelassen, aber Radfahrende geben die Geschwindigkeit vor und dürfen nebeneinander fahren. Für die vier Straßenzüge Am Hohen Rain/Franz-Volk-Straße West, Zeller Straße, Am Unteren Mühlbach und Jahnweg/Vogesenstraße Nord sind Unterlagen ausgearbeitet, die angesehen und kommentiert werden können. Zu diesen Planungen kann jeder seine Ideen einbringen und im Austausch mit anderen weiterentwickeln. Wer sich für die Details interessiert, kann zu jeder Straße

Eingeführt. In anderen deutschen Städten, wie hier in Freiburg, gibt es bereits Fahrradstraßen.

die entsprechenden Pläne herunterladen. Außerdem ist eine Umfrage eingerichtet, die unter anderem die Zustimmung und Bedenken zu Fahrradstraßen in Offenburg abfragt. Die Plattform bleibt für zwei Wochen, bis zum 21. Februar, geöffnet. Bürgermeister Oliver Martini

sagt zu dem Projekt: „Es ist uns wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur über unsere Vorhaben informiert sind, sondern auch selbst Vorschläge einbringen können. Mich interessiert, was sie über die Einführung von Fahrradstraßen in Offenburg denken. Über das Portal mitmachen.offen-

Langfristige Planungsgrundlage Der Gemeinderat hat am Montag einstimmig beschlossen, dass das aus dem VgV-Vergabeverfahren ermittelte Planungsbüro, die Planersocietät, mit der Projektbegleitung des Masterplans Verkehr OG 2035 beauftragt wird. Das Gremium stellte die notwendigen Mittel – 145 000 Euro als überplanmäßige Ausgabe im Jahr 2021 und 155 000 Euro zum Doppelhaushalt 2022/23 – zur Verfügung. Der Auftrag beinhaltet die gesamte Dauer des Erstellungsprozesses des Masterplans Verkehr OG 2035 durch Experten der Verkehrsplanung, Verkehrsmodellie-

rung sowie die Beteiligung von Öffentlichkeit und Politik. Mit dem Auftrag wird eine langfristige Daten- und Planungsgrundlage für die gesamte Verkehrsplanung geschaffen – für Kfz-Verkehr, Öffentlichen Verkehr, Radverkehr und Fußverkehr. Es wird ein gesamtstädtisches Verkehrsmodell erstellt, das alle Verkehrsarten abbildet. Durch diese integrierte, gesamtstädtische Betrachtung des Verkehrs können künftig teure Einzeluntersuchungen und -modellierungen eingespart werden. Ziel des Masterplans Verkehr OG 2035 ist die Herstellung eines möglichst

breiten Konsenses. Für den Masterplan Verkehr OG 2035 stehen im aktuellen Doppelhaushalt bisher für 2020/21 400000 Euro und im Jahr 2022 weitere 150000 Euro zur Verfügung. Entsprechend der Hochrechnung werden insgesamt 850000 Euro benötigt, so dass 300000 Euro überplanmäßig benötigt werden. Die Verwaltung hat einen Förderantrag im Rahmen der Landesförderung für Fachkonzepte nachhaltiger Mobilität eingereicht. Es ist mit einer Förderung von 200000 Euro zu rechnen, sodass sich die voraussichtliche Mehrbelastung wieder reduzieren wird.

Foto: Kimmig

burg.de ist der Austausch zum Glück auch in Pandemiezeiten unkompliziert möglich.“ Die Vorschläge werden ausgewertet und fließen in das Fahrradstraßen-Konzept ein. Das angepasste Konzept wird Ende März dem Verkehrsausschuss und dem Gemeinderat vorgelegt. KURZ NOTIERT

Aids-Hilfe testet Der nächste „Checkpoint“ der Aids-Hilfe Offenburg/Ortenaukreis e.V. findet am 10. Februar von 18 bis 20 Uhr in der Malergasse 1 in Offenburg statt. Es werden Labortests auf HIV, Syphilis und Hepatitis C sowie der HIV-Schnelltest, bei dem ein zuverlässiges Ergebnis bereits nach einer halben Stunde vorliegt, angeboten. Alle Tests werden anonym und kostenlos durchgeführt. Der HIV-Schnelltest kann, das ist neu, auch nach telefonischer Vereinbarung (07 81/ 77 189) durchgeführt werden. Infos: www.aids-hilfe-offenburg.de.


10 6.2.2021

Tüten-Fasent

BOHNEBURG

Narri-Narro. Normalerweise hätte am vergangenen Samstag der Offenburger Narrentag stattgefunden und die Narren hätten um 11.11 Uhr das Historische Rathaus gestürmt. Wenn schon das närrische Treiben nicht stattfinden konnte, soll wenigstens ein bisschen Fasentstimmung in Bohneburg, wie Offenburg zur fünften Jahreszeit genannt wird, aufkommen: So

haben Sven Schaller (links), Zunftmeister der Offenburger Hexenzunft, und Thomas Decker (rechts), Zunftmeister der Althistorischen Narrenzunft, die traditionelle Fahne am Rathausbalkon gehisst. OB Marco Steffens (Mitte) nutzte die Gelegenheit, den Bürgerinnen und Bürgern gute Wünsche für diese schwere Zeit zu überbringen. Foto: Gabriel

Da in diesem Jahr die Fasent nicht auf der Straße und mit Gruppen gefeiert werden kann, haben sich das SFZ Buntes Haus, die katholische Kita Henry Dunant und die evangelische Kita Haus der kleinen Freunde überlegt, die Fasent in Tüten zu verpacken. Statt dem traditionellen gemeinsamen Gizigrufen der Einrichtungen gibt es für alle Kinder im Stadtteil die Nordoststadt-Fasentstüte. Gefüllt sind die Tüten mit Bastelideen, einem Fasentsquiz und lustigen Fasentsliedern. Auch Süßigkeiten konnten durch Spenden vom EdekaMarkt Timm-Zinth und der Sparkasse mit verpackt werden. So kann zumindest zuhause im eigenen Kinderzimmer etwas Fastnachtsstimmung hergezaubert werden. Die Kita-Kinder bekommen ihre Tüte in den jeweiligen Einrichtungen. Schulkinder können ihre Fasentstüten am Schmutzigen Donnerstag, 11. Februar,. und Fastnachtsfreitag, 12. Februar, jeweils ab 10 Uhr, am Zaun des SFZ Buntes Haus abholen. Weitere Infos gibt es im SFZ Buntes Haus unter der Telefonnummer 07 81/94 81 269.

IdS: neue Kurse

„NACHHALTIGKEIT IST UNSER GEMEINSAMES WERK. ZUKUNFT BEGIN NNT VOR ORT. MIT ENERGIE VON HIER.“ Erfahre mehr auf e-werk-mittelbaden.de

Am Institut für deutsche Sprache (ids) Offenburg starten ab Mitte Februar zwei neue Online-Kurse Deutsch als Fremd-/Zweitsprache für die Niveaustufen A1 und C1. An zwei Nachmittagen bzw. zwei Abenden pro Woche erarbeiten sich die Teilnehmenden jeweils den ersten Teil der Niveaustufen A1 bzw. C1. Bei Interesse ist eine Weiterführung möglich. Weitere Auskünfte und Anmeldung beim ids Offenburg unter Telefon 07 81/93 64-400 oder per E-Mail: anmeldung@ids-offenburg.de. Das komplette Kursangebot ist im Internet zu finden unter www.ids-offenburg.de.

Energiesparen Informationen rund ums Energiesparen gibt es bei den Energieagenturen (07 81/92 46 190) oder auch bei den regionalen Energieversorgern vor Ort.


6.2.2021 11

Verantwortung in jungen Jahren Einkaufshilfe und Smartphonetipps – Leonie Haas absolviert beim Seniorenbüro ihren Bundesfreiwilligendienst Daten aus einer Excel-Tabelle ins wahre Leben, das Leonie Haas fasziniert. Schon als Schülerin der Klosterschulen und später des kaufmännischen Berufskollegs Fremdsprachen hat sie einschlägige Praktika absolviert, unter anderem in einer Kindertagesstätte.

Gerade einmal volljährig und schon in einer verantwortungsvollen Tätigkeit: Leonie Haas aus Offenburg kann im Rahmen ihres Bundesfreiwilligendienstes beim Seniorenbüro älteren Menschen auf vielfältige Weise helfen – und dabei viel fürs weitere Leben lernen. Montagvormittag im Offenburger Seniorenbüro. Konzentriert lauscht Leonie Haas in den Telefonhörer, überträgt Informationen in eine Tabelle, fragt nach, gibt Rat.

Social Media

STICHWORT

Freiwilligendienst Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Pflichtschulzeit absolviert haben, können einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Das Alter spielt dabei keine Rolle. Die Regeldauer sind 12 Monate. Man kann den Dienst aber auch auf sechs Monate verkürzen oder auf maximal 24 Monate verlängern. Als Anerkennung gibt es ein monatliches Taschengeld sowie einen Verpflegungszuschuss, 20 Urlaubstage, 25 Begleitseminartage, außerdem ein Gesundheitsförderprogramm sowie gegebenenfalls Anspruch auf Kindergeldbezug. Informationen im Seniorenbüro: Verena Schickle, Telefon 07 81/8225 31, oder E-Mail: verena.schickle@offenburg.de.

Organisation. Leonie Haas nimmt eine Bestellung auf.

Am anderen Ende der Leitung ein älteres Paar, beide über 80. Wegen der Pandemie und körperlicher Einschränkungen können die Eheleute nicht aus dem Haus und nehmen den Einkaufsservice des Seniorenbüros in Anspruch.

Umgang mit Menschen Kaum ist das Gespräch beendet, führt Leonie Haas schon das nächste Telefonat. Die Nummer findet sie in einer Liste mit knapp 30 ehrenamtlichen Helfer/innen. Vor einem halben Jahr hat sie mit der Arbeit im Seniorenbüro begonnen. Inzwischen weiß sie, wer wann am besten verfügbar ist, wer

Foto: Lötsch

zu wem am besten passt. Dieses Mal ist es eine Dame, die selbst schon in Rente ist. „Wir haben Ehrenamtliche von 18 bis Mitte 60“, sagt Leonie Haas. „Aber die jüngeren Leute sind an Werktagen meistens bei der Arbeit oder mit der schulischen Bildung beschäftigt.“ Die Helferin wird nun den Einkauf erledigen, die Waren nach Hause bringen und das verauslagte Geld erhalten – nach Möglichkeit kontaktlos. Im Prinzip geht es um Logistik Management. Waren müssen von A nach B, das Geld muss fließen. Aber vor allem geht es um den Umgang mit Menschen, das Umsetzen von

Manchmal geht sie selbst für die Seniorinnen und Senioren einkaufen. Sie möchte ein Gefühl für die Abläufe bekommen, für den Weg, den Zeitaufwand, die Situation der alten Menschen. Den direkten Kontakt pflegt sie auch auf einem anderen Gebiet. Die 18-Jährige hilft beim Umgang mit dem Smartphone und dem Computer. „Viele ältere Menschen entdecken in der Pandemie die Social Media als Kommunikationsmittel“, erläutert sie. Als „Digital Native“ gibt sie Rat und Hilfe beim Einrichten der Apps und bei Fragen zur Handhabung. Wer nicht ins Seniorenbüro kommen kann, den besucht sie zu Haus. Mittlerweile hat Leonie Haas die Hälfte ihres Freiwilligendienstes absolviert. „Ich habe viel über die Arbeitswelt, die Funktion einer öffentlichen Verwaltung und die Übernahme von Verantwortung gelernt“, sagt sie. „Das sind wertvolle Erfahrungen für das Studium und den weiteren Lebensweg.“

Grundschulförderklassen informieren Seit dem Schuljahr 2019/2020 bieten die beiden Grundschulförderklassen ihr pädagogisches Angebot an der Weingartenschule in ZellWeierbach an. Weil der jährliche Informationsabend in diesem Jahr entfällt, informiert die Schule über ihr Angebot in einer Pressemitteilung. Zum Einzugsgebiet gehören: Weingartenschule Zell-Weierbach, Georg-Monsch-, Astrid-Lindgrenund Anne-Frank-Schule, LorenzOken-Schule Bohlsbach, Sommerfeldschule Windschläg, Grundschu-

le Griesheim, Grundschulen Rammersweier und Fessenbach. Die Grundschulförderklasse ist eine staatliche Einrichtung. Sie hat die Aufgabe, schulpflichtige, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen. Eine Zurückstellung ist dann sinnvoll, wenn das Kind das Schulalter, nicht aber die Schulfähigkeit erreicht hat. Gründe dafür können eine allgemeine Entwicklungsverzögerung, Schwierigkeiten in Motivation, KonzentrationundDurchhaltevermögen

sowie leichte Auffälligkeiten in der sprachlichen Entwicklung oder der sozial-emotionalen Entwicklung sein. Ziel ist eine optimale Förderung der Kinder, so dass sie nach einem Jahr ihre Grundschulfähigkeit erreicht haben. In den meisten Fällen gelingt eine Aufnahme in die erste Klasse nach einem Jahr intensiver kindgerechter und gezielter Förderung. Pro Klasse lernen 15 bis maximal 20 Kinder miteinander. Die Grundschulförderklasse arbeitet ganzheitlich und stellt eine

Übergangsform vom spielerischen Lernen in der Kindertagesstätte zum strukturierten Lernen in der Grundschule dar. Inhaltliche Schwerpunkte liegen im sozialen Lernen, der Sprachförderung, dem mathematischen Grundverständnis, Fertigkeiten im kreativen Gestalten, Erleben von Sport und Spiel. Eingeübt wird auch ein strukturierter Tagesablauf, wie er dann in der Grundschule praktiziert wird. Kontakt: Monika Fehrenbach, Telefon 07 81/94 82 104.


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Tiefgarage Marktplatz … im Herzen der City 7 Tage / 24 h bis 30 Min. 0,50 bis 45 Min. 1,00 je weitere 45 Min. 1,00 Tageskarte 12,00 19 - 7 Uhr 1,00

S T R E S S F R E I PA R K E N - E N T S PA N N T E I N K A U F E N

12 6.2.2021

Wieder zurück zum Anfang 25. Auflage des Weihnachtscircus‘ startet mit Vorverkauf Einmal die Reset-Taste gedrückt, alles auf Anfang: Wenn die Betreiber des Offenburger Weihnachtscircus‘ in der CoronaPandemie eins gelernt haben, dann dies. Eine Veranstaltung, die jährlich von über 40 000 Menschen besucht und von 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern realisiert wird, durchzuführen ist schwer. Sie abzusagen aber noch viel schwerer. Thorsten Brandstätter, Pressesprecher der veranstaltenden Charles Knie GmbH, resümiert das Corona-Jahr 2020 so: „Wir waren in den Planungen, insbesondere in den vertraglich bindenden so weit, dass die Absage des Offenburger Weihnachtscircus‘ sehr teuer wurde.“ Damit nicht genug. Denn das Unternehmen zeichnet auch für den Weihnachtscircus in Heilbronn und das Tourneegeschäft, den Zirkus Charles Knie, verantwortlich. Ebenfalls abgesagt. Für viele Menschen aus Offenburg und der ganzen Ortenau gehört der Weihnachtscircus traditionell zum Fest. „Uns erreichten wirklich unzählige Mails, Briefe und Nachrichten, als wir offiziell absagen mussten“, so Brandstätter. „Wir waren überwältigt von so viel Zuspruch und haben noch einmal deutlich gemerkt, wie wichtig diese Veranstaltung für unsere Besucherinnen und Besucher ist.“ Doch das ist nun Geschichte, man schaut nach vorne. Thorsten Brandstätter und sein Team konSTICHWORT

Vorverkauf Die ersten „Special Acts“ der kommenden Saison sind auf der Homepage des Offenburger Weihnachtscircus‘ veröffentlicht. Tickets im Shop auf www.offenburger-weihnachtscircus.de oder www.reservix.de und an allen bekannten Vorverkaufsstellen.

Frauenpower. Weibliche Clowns sind noch in der Minderheit. Foto: Circus

zentrieren sich auf den Weihnachtscircus 2021/2022. Dass durch die Impfungen bis zum Jahresende wieder große Veranstaltungen in gewohnter Form durchgeführt werden können, da ist sich Brandstätter ganz sicher.

Großteil steht „Wir wollen in diesem Jahr besonders früh dran sein und starten den Vorverkauf schon im Februar. Unser Publikum soll sehen, dass wir auf vollen Touren am Weihnachtscircus arbeiten.“ Ein Großteil des Programms stehe bereits und mit dem Kauf von Tickets halte man etwas Tolles in der Hand, auf das man sich ab jetzt jeden Tag freuen könne. 25. Offenburger Weihnachtscircus – ausgerechnet das Jubiläum musste verschoben werden. Doch in diesem Jahr wollen es die Macher der Traditionsveranstaltung richtig krachen lassen. „Wir waren im Lockdown nicht untätig und haben uns natürlich auch Gedanken über die künftige inhaltliche Ausrichtung des Weihnachtscircus‘ gemacht“, so Thorsten Brandstätter.


6.2.2021 13

Die Hochschule informiert „Orientierung goes Zoom“: Veranstaltungen vom 9. bis 12. Februar für Abschlussklassen Aufgrund von weiter geschlossenen Schulen bietet die Hochschule Offenburg unter dem Motto „Orientierung goes Zoom“ vom 9. bis 12. Februar insgesamt vier Info-Veranstaltungen für Abschlussklassen an. Los geht es jeweils um 20 Uhr mit einer etwa 20-minütigen Vorstellung der Hochschule Offenburg durch Nicole Diebold vom Schulmarketing. Anschließend werden verschiedene Studienangebote der Hochschule Offenburg präsentiert. So geht es am Dienstag, 9. Februar, für die Abiturientinnen und Abiturienten der Biotechnologischen Gymnasien um das Einstiegssemester startING sowie um die Bachelor-Studiengänge Biotechnologie aus dem Cluster Life Sciences und Umwelttechnologie Energieverfahrenstechnik und Umwelttechnologie Umweltverfahrenstechnik aus dem Cluster Energie und Umwelt. Am Mittwoch, 10. Februar, sind die Abschlussklassen der allgemeinbildenden Gymnasien aus der Region an der Reihe. Bei ihnen stehen das Einstiegssemester startING, die Angebote Studium+Ausbildung und Studium+Lehramt sowie die Bachelor-Studiengänge Biomechanik und Medizintechnik aus dem Cluster Life Sciences, Biotechnologie, Umwelttechnologie Energieverfahrenstechnik und Umwelttechnologie Umweltverfahrenstechnik aus dem Cluster Energie und Umwelt, Angewandte künstliche Intelligenz aus dem

Prävention

Das Polizeipräsidium Offenburg, Referat Prävention, bietet bis 5. März Beratungswochen für interessierte Bürgerinnen und Bürger an. Es gibt eine Telefonsprechstunde zu fünf aktuellen Themen. Regelmäßig an den nachstehend genannten Wochentagen in der Zeit von 13 bis 16 Uhr stehen fachkundige Polizeibeamte und -beamtinnen beratend am Telefon zur Verfügung.

Montag

Online. Wer hier studieren will, kann sich jetzt kundig machen.

Cluster Informatik, Betriebswirtschaft und Wirtschaftsingenieurwesen aus dem Cluster Wirtschaft sowie Medien/Informationstechnologie aus dem Cluster Medien auf dem Programm. Am Donnerstag, 11. Februar, geht es für die Abiturientinnen und Abiturienten der Technischen Gymnasien (TG) sowie Schülerinnen und Schüler des Berufskolleg II der Region um das Einstiegssemester startING, die Angebote Studium+Ausbildung und Studium+Lehramt sowie darüber hinaus die Bachelor-Studiengänge Biomechanik und Medizintechnik aus dem Cluster Life Sciences, Biotechnologie, Umwelttechnologie Energieverfahrenstechnik und Umwelttechnologie Umweltverfahrenstechnik aus dem Cluster Energie und Umwelt, Angewandte Künstliche Intelligenz und Angewandte Informatik aus dem Cluster Infor-

Foto: Stadt

matik, Maschinenbau, Mechatronik/autonome Systeme und Elektrotechnik/Informationstechnik aus dem Cluster Technik sowie Betriebswirtschaft und Wirtschaftsingenieurwesen aus dem Cluster Wirtschaft. Am Freitag, 12. Februar, stehen für die Abschlussklassen der Kaufmännischen Schulen und Schülerinnen und Schüler des Berufskolleg II der Region das Einstiegssemester startING, das Angebot Studium+Ausbildung sowie die Bachelor-Studiengänge Angewandte Informatik und Unternehmens- und IT-Sicherheit aus dem Cluster Informatik sowie Medien und Informationswesen aus dem Cluster Medien auf dem Programm. Die Veranstaltungen enden gegen 21.15 Uhr. Anmeldungen über www.hs-offenburg.de/nc/aktuell/ veranstaltungen/.

Positiv auf Corona-Mutante getestet Eine Mitarbeiterin der Ortsverwaltung Zunsweier wurde positiv auf eine Corona-Mutante getestet und befindet sich nun in häuslicher Quarantäne. Die Ortsverwaltung hat sich mit dem Gesundheitsamt dazu abgestimmt, ob dieser Fall Auswirkungen auf den Betrieb hat. Nachdem die Ortsverwaltung die erforderlichen Vorgaben des Arbeits- und Hygieneschutzes ein-

KURZ NOTIERT

hält und auch vorsorglich erfolgte Testungen ein negatives Ergebnis lieferten, kann nach Bewertung des Gesundheitsamtes die Ortsverwaltung weiter geöffnet bleiben. Aufgrund der bisher geringen Erfahrungswerte mit den Virusmutationen wird das Gesundheitsamt nun die wenigen Bürgerinnen und Bürger kontaktieren, die an den letzten beiden Arbeits-

tagen der infizierten Mitarbeiterin (25./26. Januar) als Kunden mit dieser in der Ortsverwaltung Kontakt hatten und diese zur Testung auffordern. Die Stadt Offenburg empfiehlt allen Personen, die die Ortsverwaltung im fraglichen Zeitraum besucht haben, unnötige Kontakte zu vermeiden und auf Krankheitssymptome zu achten.

Straftaten im Zusammenhang mit älteren Menschen – Telefonbetrug/Gewinnversprechen u.ä. Sonja Hoffmann, Telefon 07 222/761-400

Dienstag

Einbruchschutz – Nachrüstung von Fenster und Türen/Bauplanung/Förderungsmöglichkeiten Ralf Kaufmann, Telefon 07 81/21-45 15

Mittwoch

Gewalt – häusliche Gewalt/sexualisierte Gewalt/Stalking Tilo Meißner, Telefon 07 81/21-45 31

Donnerstag

Drogen – Früherkennung/strafrechtliche Konsequenzen/führerscheinrechtliche Konsequenzen Tamara Mild, Telefon 07 81/21-4512

Freitag

Medien – Mediensicherheit – Cybermobbing Tanja Schmidt, Telefon 07 222/761-402

Wohlfühlgewicht In einem Online-Vortrag des Ernährungszentrums Ortenau am Donnerstag, 18. Februar 2021, um 18 Uhr zeigt Silke Bauer auf, wie langfristig das Wohlfühlgewicht stabilisiert werden kann. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Zugangsdaten werden via E-Mail zugeschickt. Eine Anmeldung ist bis 15. Februar 2021 unter E-Mail: ernaehrungszentrum@ortenaukreis.de erforderlich.


14 6.2.2021 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Öffentliche Ausschreibung nach § 3 VOB EU

Kaufvertrags unverzüglich mitzuteilen; die Mitteilung des Verkäufers wird durch die Mitteilung des Käufers ersetzt.

Vorhaben: Neubau Messehalle Offenburg Pfosten-Riegel-Fassade

(3) Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist.

Vergabenummer: SOG_BS-2021-0010

(4) Werden innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

Ausführungsfrist: 13.07.2021 bis 15.03.2022 Angebotseröffnung: 3.3.2021, 10 Uhr Eröffnungsstelle: Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg

§4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de, im Submissionsanzeiger, www.submission.de/vergabemagazin, im Subreport, www.subreport.de, auf dem Portal der Wirtschaftsregion Ortenau, www. wro.de/fuer-die-region/ausschreibungen.html, auf der Homepage der Stadt Offenburg, www.offenburg.de/html/ausschreibungen308.html?&.

Offenburg, den 06.02.2021 Marco Steffens Oberbürgermeister

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(2) Der Verkäufer eines Grundstücks hat der Stadt Offenburg den Inhalt des

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§3 Vorkaufsrecht (1) Im räumlichen Geltungsbereich dieser Vorkaufsrechtssatzung steht der Stadt Offenburg ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB an bebauten und unbebauten Grundstücken zu.

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324

(2) Der Geltungsbereich ist in dem anliegenden Lageplan vom 04.12.2020 (Maßstab 1:1.1500) durch eine unterbrochene schwarze Linie (_ _ _) umgrenzt. Der Lageplan ist als Anlage 1 b Bestandteil dieser Vorkaufsrechtssatzung.

77 22

§2 Geltungsbereich (1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Offenburg-Bohlsbach: 2046/4 (Teilgrundstück), 2046/9 (Teilgrundstück), 2048/3 (Teilgrundstück), 2048, 049, 2051, 2053/1, 2054/1, 2054/2, 2054/3, 2054/4, 2056, 2057, 2058/1, 2082, 2083, 2083/1, 2085/1, 2086, 2087, 2087/1, 2088/1, 2088/2, 2089/1, 2089/2, 2089/3, 2090/1, 2090/2, 2091/1, 2091/2, 2092, 2093/1, 2093/2, 2093/3, 2094, 2094/1, 2095, 2095/1, 2096/1, 2096/2, 2097, 2098, 2099, 2100, 2101, 2102, 2103, 2103/2.

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§1 Zweck der Satzung Im Bereich „In den Matten II“ in dem unter § 2 genannten Gebiet werden städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Betracht gezogen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich erlässt die Stadt Offenburg für den unter § 2 benannten Bereich eine Vorkaufssatzung.

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Satzung

über das besondere Vorkaufsrecht (Vorkaufsrechtssatzung) für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans „In den Matten II“ in Offenburg-Bohlsbach

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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur digitale Angebote über das Vergabeportal Vergabe24 zulässig sind.

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Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang kostenfrei zur Verfügung.

Aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. 2000, 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2013 (GBl. S. 55) hat der Gemeinderat der Stadt Offenburg am 01.02.2021 folgende Satzung beschlossen:

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Anforderung der Vergabeunterlagen: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Breitscheidstraße 69, 70176 Stuttgart, Telefon 07 11/66 601-555, Fax 07 11/66 601-84, vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de, www.vergabe24.de

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Hinweise: Hinweis zur Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nach § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO): Nach § 4 Abs. 4 GemO gilt die Satzung, sofern diese unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zu Stande gekommen ist, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn


6.2.2021 15 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Hinweis zur Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nach § 215 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 214 Baugesetzbuch (BauGB): Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich 1. eine etwaige Verletzung von in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs beim Zustandekommen dieser Satzung, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht ist ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Offenburg veröffentlicht.

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Stellenausschreibung Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Familien, Schulen und Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei vollzeitbeschäftigte (derzeit 39 Wochenstunden) Schul-IT-Administratoren/Administratorinnen (m/w/d) Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • strategische und technische Weiterentwicklung der schulischen Netzwerkstrukturen (sowohl Verwaltungsnetzwerk als auch pädagogisches Netzwerk) • Bereitstellung und Administration der ausfallsicheren Funktionsweise des schulischen Verwaltungsnetzwerks unter Beachtung der landesspezifischen Vorgaben (Kultusministerium) • Koordination bzw. selbstständige Implementierung und Administration von komplexen System-Umgebungen • eigenständige Administration der aktiven Netzwerkkomponenten und fortlaufende Anpassung an neue Technologien • Erstellung, Umsetzung und Fortschreibung eines Konzepts zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie des städtischen Multi-Media-Konzepts • Störungs- und Leistungsanalysen aller Netzwerkkomponenten und Problembehebung sowie Optimierung • Beratung der schulischen Netzwerkbetreuer und der Schulleitungen bezogen auf alle schulischen IT-Fragestellungen Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz. Wir erwarten von Ihnen: • einen Hochschulabschluss im Bereich Informationstechnologie oder eine vergleichbare Ausbildung mit langjähriger Berufserfahrung • sehr gute Detailkenntnisse in der Funktionsweise von Cloud-Technologie, hybrider Datenablagetechnologie, Client-Server-Systemen und Mobile-Device-Management • sehr gute Kenntnisse über die Verwaltung von Microsoft-Servern und -Ressourcen • sehr gute Kenntnisse über die gängigen Betriebssysteme • idealerweise Erfahrung in der kommunalen Beschaffung von Hard- und Software • sehr gute Kenntnisse in den Bereichen DSGVO und Datensicherheitskonzepte • sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit (in Deutsch und Englisch) • Bereitschaft zur Weiterentwicklung der Fachkompetenz • Erfahrungen im agilen Projektmanagement sind wünschenswert • eine selbstständige strukturierte Arbeitsweise sowie innovatives und strategisches Denken • soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke, Konfliktfähigkeit, Moderationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Teamfähigkeit Wir bieten Ihnen: • eine interessante, verantwortungs- und anspruchsvolle Tätigkeit • ein besonders dynamisches Aufgabenfeld • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 02.03.2021 unter Angabe Ihre Gehaltsvorstellung und Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins unter www.offenburg.de/stellenangebote. Weitere Auskunft erteilt der zuständige Abteilungsleiter Schulen und Sport Michèl Elsté unter Telefon 07 81 82- 22 52 . Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de


16 6.2.2021 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 14. März 2021 1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl des Landtags von Baden-Württemberg für die Stadt Offenburg wird in der Zeit vom Montag, 22. Februar 2021, bis Freitag, 26. Februar 2021, während den Öffnungszeiten, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im BürgerBüro der Stadt Offenburg, Fischmarkt 2, 77652 Offenburg, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede/r Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer/ seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein/e Wahlberechtigte/r die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie/er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Die Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) besteht, dürfen nicht eingesehen und überprüft werden. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wahlberechtigte, die das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können während der o. g. Einsichtsfrist, spätestens am 26. Februar 2021 bis 18.00 Uhr, beim BürgerBüro, Fischmarkt 2, 77652 Offenburg, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 21. Februar 2021 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck auf der Rückseite für die Beantragung auf Erteilung eines Wahlscheines. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/ sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 51 Offenburg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Bei der Briefwahl muss die/ der Wähler/in den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle auf dem Umschlag absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein/e in das Wählerverzeichnis eingetragene/r Wahlberechtigte/r, 5.2 ein/e nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene/r Wahlberechtigte/r, wenn a) sie/er nachweist, dass sie/er ohne ihr/sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Landeswahlordnung (LWO) (bis zum 21. Februar 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 Landeswahlgesetzes (LWG) (26. Februar 2021) versäumt hat, b) ihr/sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 11 Abs. 2 LWO genannten oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des LWG entstanden ist, c) ihr/sein Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Oberbürgermeister bekannt geworden ist. Wahlscheine können von eingetragenen Wahlberechtigten des Wählerverzeichnisses bis zum 12. März 2021, 18.00 Uhr, im BürgerBüro schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Eine Beantragung über das Internet ist auch unter www.offenburg.de möglich; hierzu benötigen Sie die Angaben (u.a. Wahlbezirks- und Wählernummer) von ihrer Wahlbenachrichtigung.

Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden (Nachweis muss erbracht werden). Versichert ein/e Wahlberechtigte/r glaubhaft, dass ihr/ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr/ihm bis zum 12. März 2021, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. 6. Wer den Antrag für eine/n andere/n stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Ein/e Wahlberechtigte/r mit einer Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Mit dem Wahlschein erhält die/der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises 51, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und - einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag (versehen mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, die Ausgabestelle der Stadt Offenburg sowie die Nummer des Wahlscheins und des Wahlbezirks). 8. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können auch durch die/den Wahlberechtigte/n beim BürgerBüro selbst abgeholt werden. Die/Der Wahlberechtigte kann in dem Fall auch an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. An eine andere Person können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. 9. Ein/e Wahlberechtigte/r, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer/seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der/dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der/des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Offenburg, den 6. Februar 2021 Marco Steffens Oberbürgermeister

Einladung Die nächste Sitzung des Seniorenbeirats der Stadt Offenburg findet am Mittwoch, 10.2.2021, um 15 Uhr in der Reithalle, Moltkestraße 33, statt. Tagesordnung: 1. Aktuelle Stunde 2. Vorstellung Martina Köllner, Fachbereichsleitung Familien, Schulen und Soziales 3. Vorstellung Fabienne Steiner, Mitarbeiterin Pflegestützpunkt Ortenaukreis, Zentrale Offenburg seit dem 1.10.2020 4. Vorstellung Antje Wagner, Mitarbeiterin Pflegestützpunkt Ortenaukreis, Zentrale Offenburg, seit dem 1.1.2021 5. Vorstellung „Konzept zur Unterstützung von Menschen ab 80 Jahren für die Corona-Schutzimpfung“ 6. Gesundaltern @ bw – Digitale Gesundheitsbotschafter ein Kooperationsprojekt mit der VHS Offenburg, gefördert durch das Ministerium für Soziales und Integration 7. „Demenz im Quartier“ 8. Jahresplanung 2021/2022 9. Verschiedenes


6.2.2021 17 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Offenburg für das Haushaltsjahr 2021 Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 14.12.2020 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt: Bisher festgesetzte (Gesamt-) Beträge¹ EUR

Änderung um (+/-)

Neue festgesetzte (Gesamt-) Beiträge²

EUR

EUR

1. Ergebnishaushalt 1.1 Ordentliche Erträge

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, 2.11 Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10)

-332.320

-16.609.300

-16.941.620

¹ Bisheriger Ansatz ² Fortgeschriebener Ansatz

§ 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird von bisher 9.241.000 EUR auf 9.961.000 EUR festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird von bisher 36.755.000 EUR auf 38.735.000 EUR festgesetzt.

188.806.750

-6.590.000

182.216.750

-174.357.070

-6.238.300

-180.595.370

14.449.680

-12.828.300

1.621.380

1.4 Außerordentliche Erträge

0

0

0

Außerordentliche Auf1.5 wendungen

0

0

0

§ 4 Kassenkredite Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite von 10.000.000 EUR wird nicht verändert.

Veranschlagtes Sonderer1.6 gebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

0

0

0

§ 5 Steuersätze Die Steuersätze werden nicht geändert.

Veranschlagtes Gesamt1.7 ergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

14.449.680

1.2

Ordentliche Aufwendungen

Veranschlagtes 1.3 ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

-12.828.300

1.621.380

2. Finanzhaushalt 2.1

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

182.806.750

-6.590.000

176.216.750

2.2

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

-170.457.070

-6.238.300

-176.695.370

§ 6 Stellenplan Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil dieser Haushaltssatzung. § 7 Wertgrenzen Die Wertgrenzen für den Einzelausweis der Investitionen gem. § 4 Abs. 4 GemHVO werden festgelegt a) für das bewegliche Anlagevermögen auf 5.000 EUR b) für das unbewegliche Anlagevermögen auf 10.000 EUR Offenburg, den 14.12.2020 Marco Steffens, Oberbürgermeister

Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 2.3 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2)

12.349.680

-12.828.300

-478.620

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

5.779.000

5.134.000

10.913.000

Auszahlungen aus Inve2.5 stitionstätigkeit

-26.502.000

-9.635.000

-36.137.000

vom Montag, 08. Februar, bis (einschließlich) Dienstag, 16. Februar 2021,

-20.723.000

-4.501.000

-25.224.000

zur Einsicht in den Diensträumen des Fachbereichs Finanzen, Haushalt und Steuern, Am Marktplatz 5 (Marktcenter), 3. OG - Raum 421, aus (Montag - Donnerstag von 9 Uhr bis 17 Uhr und Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr). Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir Sie um telefonische Anmeldung.

-8.373.320

-17.329.300

-25.702.620

Offenburg, 01.02.2021 Der Oberbürgermeister i.V.

2.4

Veranschlagter Finanzierungsmittelüber2.6 schuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) Veranschlagter Finanzierungsmittelüber2.7 schuss/ -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 2.8

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

9.241.000

720.000

9.961.000

2.9

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-1.200.000

0

-1.200.000

Veranschlagter Finanzierungsmittel2.10 überschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

8.041.000

720.000

8.761.000

Der Nachtragshaushalt 2021, den das Regierungspräsidium Freiburg mit Erlass vom 18.01.2021 als gesetzmäßig bestätigt hat, wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Nachtragshaushalt 2021 liegt

HP Kopp Bürgermeister

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