Offenblatt 29/2021

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Nr. 29, 7. August 2021

Amtsblatt der Stadt Offenburg

www.offenburg.de

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Geh-Struktur kommt an

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SOLIDARITÄT

Neukonzeption der Jugendarbeit mit mobilem Jugendtreff und Einteilung in Regionen

Im Stadtteil Stegermatt wurde für die Opfer der Hochwasserkatastrophe gesammelt. Das Geld kommt bei den Betroffenen direkt an. ❚ Seite 3 ENGAGEMENT

Die syrische Familie Abou Asali/Fahed lebt seit fünf Jahren in ZellWeierbach und ist inzwischen in der Ortenau heimisch geworden.

In Bohlsbach mit dem JuMobil. Sozialarbeiterin Stefanie Kiefer (M.) mit Nicole Nuss, die ihr duales Studium absolviert, und Workshop-Referent Philipp Stroh, der sich Sprache und Texte als Thema vorgenommen hat. Foto: Bode

Die Neukonzeption der städtischen Jugendarbeit kommt an: Bis zu 35 junge Leute gehen zum mobilen Jugendtreff, um sich auszutauschen und Freizeitangebote wahrzunehmen. Im Gegensatz zu früher wird mehr Wert darauf gelegt, die Zielgruppe im öffentlichen Raum aufzusuchen. Auch Beteiligung wird großgeschrieben. .„Wir haben unser Portfolio verändert“, bringt es Martina Köllner auf einen Nenner. Die Fachbereichsleiterin Familien, Schulen und Soziales erklärt, dass es die Jugendräume zwar immer noch gebe, sie aber stärker auf Selbstverwaltung ausgerichtet seien. Die eigentliche Jugendarbeit finde vorzugsweise draußen statt. „Wir gehen raus, sobald es geht“, so Köllner und verweist auf die Pandemie-bedingten Einschränkungen. Inzwischen habe sich vieles normalisiert. Auf dem Hintergrund der Corona-Erfahrungen

hätten sich als wichtige Themen Lebensfreude, Bewegung und Gesundheit herauskristallisiert. Wie Martin Maldener, zuständig für die Kinder- und Jugendarbeit, darlegt, wurde die Jugendarbeit 2019 neu strukturiert und mit einem eigenen Bildungsauftrag versehen. Angesprochen werden alle Kinder, Jugendliche und Heranwachsende zwischen 12 und 27 Jahren; es gebe keinen Defizitansatz wie bei der Jugendhilfe. Das gesamte Stadtgebiet wurde auf drei Regionalteams mit 2,15 Vollzeitstellen aufgeteilt. Es gibt die Regionen Süd/West, Mitte/Nord und Ost. „Wir suchen die Jugendlichen da auf, wo sie sind.“ Die Aktivitäten erstrecken sich auf vier Handlungsfelder: Partizipation und Beteiligungen, Räume und offene Angebote, Angebote der Jugendkultur sowie Politische Bildung und Internationale Jugendarbeit. Stefanie Kiefer leitet die Regionalgruppe Mitte/Nord.

Die Sozialarbeiterin ist seit 2019 bei der Stadt Offenburg für die offene Jugendarbeit zuständig. Seit Mai ist sie mit dem sogenannten JuMobil unterwegs – am Mittwoch und Donnerstag in der Innenstadt oder Nordweststadt, am ersten Samstag des Monats in den nördlichen Ortsteilen. Und während der Sommerferien in allen Ortsteilen. Der Mobile Jugendtreff hat es in sich: Es gibt W-Lan, eine Musikbox und Liegestühle. Zum Programm gehören Workshopthemen wie Liebe, Gefühle oder Streetart. Angestrebt wird, die verschiedenen Angebote miteinander zu vernetzen, mehr zu erfahren über das Engagement der jungen Leute in ihrem jeweiligen Sozialraum, politische Bildung zu intensivieren, gerade vor großen Entscheidungen wie der Bundestagswahl am 26. September. Der aktuelle Standort wird auf Instagram bekannt gegeben.

❚ Seite 5 SICHERHEIT Der Pfählerpark ist im Visier der Kriminalprävention: Weitere Maßnahmen von aufsuchender Jugendarbeit bis hin zum Platzverweis sind vorgesehen. ❚ Seite 8

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2 7.8.2021 SONNTAGS- UND NACHTDIENST DER APOTHEKEN 7.8.

Marienapotheke (Hauptstraße 73, Schutterwald)

8.8. 9.8. 10.8. 11.8. 12.8. 13.8. 14.8. 15.8. 16.8. 17.8. 18.8. 19.8. 20.8. 21.8. 22.8. 23.8.

Löwenapotheke Wilhelmstraße 9 Stadtapotheke Hauptstraße 43 Apotheke Haaß Ortenberger Straße 13 Schwarzwaldapotheke Hauptstraße 19 Staufenbergapotheke (Kirchplatz 2, Durbach) SonnenapothekeCaunes Marlener Straße 11 Apotheke am Ebertplatz Hildaapotheke Apotheke Haaß Heimburgstraße 1 Weingartenapotheke Moltkestraße 50 Hirschapotheke Fischmarkt 3 EinhornapothekeCaunes Hauptstraße 88 Burda-Park-Apotheke Caunes (Kronenplatz 1) Apotheke Zunsweier Am Kirchberg 2 Apotheke Haaß Schillerplatz Marienapotheke (Hauptstraße 73, Schutterwald)

24.8. 25.8. 26.8. 27.8. 28.8. 29.8. 30.8. 31.8. 1.9. 2.9. 3.9. 4.9. 5.9. 6.9. 7.9. 8.9.

Löwenapotheke Stadtapotheke Apotheke Haaß Ortenberger Straße 13 Schwarzwaldapotheke Staufenbergapotheke (Kirchplatz 2, Durbach) Sonnenapotheke Caunes Apotheke am Ebertplatz Hildaapotheke Apotheke Haaß Heimburgstraße 1 Apotheke Haaß Schillerplatz Hirschapotheke EinhornapothekeCaunes Burda-Park-Apotheke Caunes (Kronenplatz 1) Apotheke Zunsweier Apotheke Haaß Schillerplatz Marienapotheke (Hauptstraße 73, Schutterwald)

9.9. 10.9. 11.9. 12.9.

Löwenapotheke Stadtapotheke Apotheke Haaß Heimburgstraße 1 Schwarzwaldapotheke Hauptstraße 19

Vorsorge treffen

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH

Chef des Abwasserzweckverbands gibt Empfehlungen

90 Jahre alt werden Ulrich Borsi (7.8.), Hans Riedel, Gerda Wörner (beide 8.8. ), Christel Naujoks (11.8.) und Siegfried Dold (13.8). Alles Gute zum Geburtstag!

Der Starkregen hat auch die Ortenau nicht verschont. Kann der Boden die Wassermengen nicht mehr aufnehmen, können rasch ansteigende Wasserpegel zu Überschwemmungen, Sturzfluten oder Erdrutschen führen. Das OFFENBLATT fragte RalphEdgar Mohn, Geschäftsführer des Abwasserzweckverbands Raum Offenburg, welche Vorsorgen der Verband trifft und welche Tipps er für die Bürger*innen hat. Ralph-Edgar Mohn: „Einen 100-prozentigen Schutz wird es nicht geben.“ Foto: privat

Herr Mohn, wie gut ist unser Kanalnetz auf Extremwetterereignisse vorbereitet? Ralph-Edgar Mohn: Zunächst möchte ich meine tiefe Betroffenheit mit den Angehörigen der Opfer der Flutkatastrophe und den Geschädigten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zum Ausdruck bringen. Unser Kanalnetz ist nicht für Extremniederschläge und daraus resultierende Hochwasserabflüsse ausgelegt, die statistisch nur alle 20, 50 oder 100 Jahre auftreten. Die tatsächliche Auslastung der Kanalisation hängt sowohl von der Niederschlagsmenge als auch der -dauer ab. Normale Stark- und Gewitterregen stellen kein Problem dar. Um dies auch zukünftig sicher zu stellen, verfolgen wir seit vielen Jahren das Ziel, den natürlichen Wasserhaushalt, insbesondere bei Erschließungen, weitgehend zu erhalten, beispielsweise über Dachbegrünungen, Versickerungsanlagen oder Rückhaltebecken. Welche zusätzlichen Arbeiten fallen dann an? Mohn: Bei Vorhersagen kritischer Wetterlagen werden sensible Punkte im Stadtgebiet überprüft. Insbesondere die Kontrolle und Reinigung der Rechen vor dem Einlauf des Gewässers in Verdo-

lungen hat sich als schadensminimierend erwiesen. Unsere Pumpwerke werden über das Prozessleitsystem rund um die Uhr überwacht und im Bedarfsfall auch nachts gereinigt. Problematisch sind Gegenstände, die entlang von Gewässern bei steigenden Wasserständen mitgerissen werden, Rechen vor Verdolungen verstopfen und lokal zu größeren Überflutungen führen. Was raten Sie Bürger*innen? Mohn: Da die extremen Niederschläge oft auch mit Sturmböen einhergehen, können sich Straßensinkkästen schnell mit Schlamm und Laub zusetzen. Dadurch sammelt sich Wasser auf der Oberfläche und kann nur unkontrolliert abfließen – oft über Kellerabgänge oder Garagenzufahrten. Hier können Bürger*innen vor dem Regen schauen, ob die Sinkkästen frei sind. Bei Neu- oder Umbauten empfehlen wir, besonders in Hanglagen, tiefliegende Öffnungen wie Lichtschächte oder Kellerzugänge durch eine Aufkantung von zirka 20 Zentimeter zu versehen. Die Tendenz der Starkregenentwicklung ist steigend. Welche Konsequenzen ziehen Sie? Mohn: In Offenburg bietet die eingedeichte Kinzig für ein Jahrhunderthochwasser ausreichenden Schutz. Für die kleineren Gewässer verfügt Offenburg über Rückhaltebecken, die für einen 100-jährigen Hochwasserschutz ausgebaut sind oder in den nächsten Jahren ausgebaut werden. Für das Einzugsgebiet des Talbaches und des Winkelbaches kann jeder für sein Grundstück das Gefährdungspotenzial in der Hochwassergefahrenkarte aufrufen (https://www.hochwasser. baden-wuerttemberg.de/hochwassergefahrenkarten). Für den Talbach-Bereich wird aktuell eine Untersuchung erstellt, die noch detaillierter die Engstellen berechnet. Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht. In diesem Zusammenhang bietet der Bund die Warn-App NINA, die auch wichtige Warnmeldungen für Offenburg weiterleitet.

Oberbürgermeister Marco Steffens gratuliert:

Schöne Ferien! Das OFFENBLATT verabschiedet sich in die Sommerpause. Das Amtsblatt der Stadt Offenburg erscheint wieder am Samstag, 11. September. Bis dahin wünscht die Redaktion Ihren Leser*innen einen schönen, erholsamen Sommer.

Amtsblatt der Stadt Offenburg

Impressum

Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Florian Würth Redaktion: Leitung: Gertrude Siefke, Telefon 07 81/822 572 Marie-Christine Gabriel, Telefon 07 81/822 333 Christoph Lötsch, Telefon 07 81/822 200 Anja Walz, Telefon 07 81/822 666 offenblatt@offenburg.de Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptstraße 90, 77652 Offenburg Veranstaltungskalender: marie-christine.gabriel@offenburg.de Austräger-Reklamation: Telefon 07 81/82 25 65, Telefax 07 81/82 75 82 Verantwortlich für Anzeigen: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Anzeigenverkauf: Barbara Wagner Telefon 07 81/95 50 45 Telefax 07 81/95 50 545 anzeigen.offenblatt@kresse-discher.de Herstellung: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Druck: Badisches Druckhaus Baden-Baden GmbH Flugstraße 9, 76532 Baden-Baden Vertrieb: ZSS Zustell-Service-Schwarzwald GmbH Auf Herdenen 44 78052 Villingen-Schwenningen Telefon 07721 9950 100 Telefax 07721 9950 110 info@zssw.de Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: jeweils Di., 17 Uhr Auflage: 30 515

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Impfen ohne Termin Aktion geht ganzen August weiter/Samstags von 9 bis 13 Uhr vor der Andreas-Kirche Jetzt impfen, um im Herbst geschützt zu sein: Nachdem die Impfaktion am vergangenen Samstag gut angenommen worden ist, gibt es weitere Gelegenheiten zur Impfung ohne Termin: Samstag, 7. August, Samstag, 14. August, Samstag, 21. August, sowie Samstag, 28. August. Die Aktionen finden jeweils von 9 bis 13 Uhr vor der St. AndreasKirche am Fischmarkt statt. Die mobilen Teams verimpfen die Impfstoffe von Biontech sowie Johnson & Johnson an Personen

ab dem 16. Lebensjahr. Beim Impfstoff von Johnson & Johnson ist nur eine Impfung notwendig, die in der Regel für Personen ab dem 60. Lebensjahr angeboten wird. Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorlegen. Wer sich bei den Spontan-Impfterminen mit Biontech impfen lässt, kann seine Zweitimpfung auch ohne Termin im Impfzentrum in der Messe Offenburg wahrnehmen – frühestens drei Wochen und spätestens sechs Wochen

nach der Erstimpfung. Mitzubringen sind Impfpass, Personalausweis bzw. Reisepass sowie eine elektronische Karte der Krankenversicherung. Im Kreisimpfzentrum Offenburg werden mittwochs bis freitags von 16 bis 20 Uhr sowie samstags und sonntags von 12 bis 16 Uhr Impfungen ohne Termin angeboten. Es ist zudem weiterhin möglich, feste Termine über die zentrale Buchungshotline 116 117 oder auch über das Buchungssystem https://www.impfterminservice.de zu buchen.

Große Spende aus Stegermatt In Stegermatt besteht seit vielen Jahren die Tradition des Sammelns. Ehrenamtlich engagierte Frauen gehen von Haus zu Haus und sammeln, wenn eine Bewohnerin, ein Bewohner aus Stegermatt verstorben ist. Bei der Trauerfeier steht als Zeichen der Verbundenheit eine Schale mit einem letzten Gruß der Stegermatt. Bei der Hochwasserkatastrophe haben viele Familien ihre Angehörigen verloren, manche sind bis heute vermisst. Menschen wurden obdachlos. Häuser, Wohnungen sind zerstört oder durch die Flut nicht bewohnbar. Manche Bewohner*innen kennen Menschen in den betroffenen Krisengebieten, die dringend Hilfe brauchen. Unter Einhaltung der Corona-Hygienemaßnahmen wurden im Stadtteil Stegermatt für Flutopfer insgesamt 1075 Euro gesammelt. Die Spendenaktion wurde auch

von der Katholischen Kindertagesstätte und Krippe Stegermatt unterstützt, ebenso von den Erzieher*innen des Stadtteil- und Familienzentrums Stegermatt sowie den Lehrer*innen der Konrad-

Adenauer-Schule. Der Dank gilt allen, die gesammelt und allen, die gespendet haben. Die Spenden kommen direkt bei den betroffenen Familien und Hilfsbedürftigen an.

Offenes Angebot Gefördert vom E-Werk Mittelbaden gibt es an der Kunstschule zwei offene Angebote: Nachdem die Giraffe im letzten Jahr dem Vandalismus zum Opfer gefallen war, wird in diesem Jahr wieder ein Tier in massiverer Bauweise entstehen, und zwar ein kapitales Wildschwein aus Holz. Nick Herrmann und Michael Witte halten Holz, Schrauben und Akkuschrauber bereit und sorgen für fünf kurzweilige Nachmittage für Groß und Klein. Wegen der Corona-Bestimmungen ist hier eine Anmeldung mit Kontakt oder der Login mit der Luca-App nötig. In Freier Wildbahn: Dienstag, 10.8., bis Samstag, 15.8., 14 bis 18 Uhr – Spenden erbeten. In der „Langen Nacht der Lüfte“ sind wieder mehrere Ateliers mit unterschiedlichen überraschenden Materialien und Ideen zum Thema Luft vorbereitet. Luftikusse und Lüftelmalerinnen jeden Alters sind eingeladen, ihrer Kreativität Luft zu verschaffen. Almut von Koenen und Francisca Markus bringen frischen Wind in die Ateliers. Wegen der Corona-Bestimmungen ist hier eine Anmeldung mit Kontakt oder der Login mit der Luca-App nötig. Die lange Nacht der Lüfte: Mittwoch, 11.8., 18 bis 22 Uhr – Spenden erbeten. KURZ NOTIERT

Kleidertauschaktion

Spendenbüchsen. Das Geld kommt bei den Betroffenen direkt an. Foto: Stadt

Die Linksjugend Ortenau organisiert für Samstag, 7. August, 18 Uhr im Bürgerpark eine Kleidertauschaktion sowie eine Versammlung zu nachhaltiger Kleidung. Wer tauschen will, wird gebeten, ausschließlich saubere Kleidung in gutem Zustand mitzubringen.

Feuerwehr Offenburg unterstützt Helfende in den Hochwassergebieten Brandoberamtsrat Peter Schwinn, Leiter der Feuerwehr Offenburg, hat seit Sonntag, 1. August, die Einsatzleitung im Katastrophengebiet in Rheinland-Pfalz verstärkt. Schwinn, der selbst aus Rheinland-Pfalz stammt und viele Jahre bei der Berufsfeuerwehr Ludwigshafen am

Rhein in leitender Funktion tätig war, hat vier Tage lang die Kollegen im Einsatzführungsstab des durch das Unwetter verwüsteten Landstrichs unterstützt. Der Feuerwehrchef hat innerhalb der Führungseinheit im Sachgebiet Lagedienst mitgearbeitet. Zudem hat die Feuer-

wehr Offenburg mit dem Rüstwagen aktuell die TH-Komponente im Hochwasserzug des Ortenaukreises auf dem Weg ins Katastrophengebiet gestellt, wie der Pressesprecher der Feuerwehr, Wolfgang Schreiber, bekanntgab. Die Drei-Mann-Besatzung der 14 Tonnen schweren

Werkzeugkiste werde sich während des Einsatzes in allen Funktionen ergänzen und austauschen können, so dass gerade auf dem Marsch oder der sonst bevorstehenden, anstrengenden Aufgabe im Unwettergebiet ein interner Wechsel vorgenommen werden könne, heißt es weiter.


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Beruf Verwaltungsfachangestellte/r Für die Stadtverwaltung als Arbeitgeber entschieden/Vier junge Leute berichten aus erster Hand über die Ausbildung Die Stadt Offenburg bietet eine Vielzahl von verschiedenen Ausbildungsberufen. Auch die beliebte Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) gehört zum Portfolio und wird jährlich angeboten. Vier junge Leute, die in der Ausbildung sind oder waren, verraten im OFFENBLATT mehr über diesen Ausbildungsberuf bei der Stadt Offenburg. Die Antworten geben: Patrick Haag, 23 Jahre, aus Orschweier, 1. Lehrjahr Marc Busam, 20 Jahre, aus Rheinau, 2. Lehrjahr Alina Schaub, 19 Jahre, aus Oberkirch, 3. Lehrjahr Katrin Eisel, 23 Jahre, aus Offenburg, seit Februar 2021 ausgelernt Für wen ist der Ausbildungsberuf zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) Ihrer Meinung nach interessant? Katrin Eisel: Die Ausbildung ist attraktiv für alle, die Interesse an einer abwechslungsreichen Arbeit, einem guten Arbeitgeber und dem allgemeinen Geschehen in der kommunalen Verwaltung haben. Marc Busam: Der Ausbildungsberuf ist für alle interessant, die gerne am PC arbeiten und sich gerne mit Gesetzen auseinandersetzen. Außerdem sollte man Spaß am Umgang mit anderen Menschen mitbringen. Was gefällt Ihnen besonders an der Stadt Offenburg als Ausbildungsbetrieb? Katrin Eisel: Ich bin zwar keine gebürtige Offenburgerin, jedoch bedeutet die Stadt für mich, seit ich hier wohne, Heimat. Eine Ausbildung bei der Stadt Offenburg, in der ich lebe und mich wohl fühle, ist für mich etwas ganz Besonderes. Zudem spricht für mich die Sicherheit des Arbeitsplatzes während der Ausbildung sowie danach eine sehr wichtige Rolle. Die Stadt Offenburg ist eine krisensichere Arbeitgeberin. Marc Busam: Mir gefällt besonders an der Stadt Offenburg, dass man während der Ausbildung vie-

Ausgebildet bei der Stadtverwaltung. Von links: Patrick Haag, Alina Schaub, Marc Busam, Katrin Eisel.

le spannende und interessante Abteilungen durchläuft, in jeder Abteilung sehr viel lernt und sehr gut aufgenommen und integriert wird. Das Betriebsklima ist sehr gut. Was war Ihr persönliches Highlight in Ihrer bisherigen Ausbildung? Katrin Eisel: Es gab viele schöne Momente während der Ausbildung, u.a. die Einführungstage, das Grillfest der Azubis, der Bowlingausflug, den Schmutzigen Donnerstag, das Helfen bei der Berufsinfomesse und vieles mehr. Warum haben Sie sich für die Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r entschieden? Alina Schaub: Ich habe ein Praktikum während meiner Schulzeit bei der Stadt Offenburg gemacht. Ich hatte eine tolle Zeit und es hat viel Spaß gemacht. Ein Praktikum bei der Stadt lohnt sich allemal, um einen Einblick in den Ausbildungsberuf zu erhalten und festzustellen, ob es für einen gut passt. Worauf freuen Sie sich in Ihrer weiteren Ausbildungsund Beschäftigungszeit bei der Stadt Offenburg? Katrin Eisel: Ich habe meine Ausbildung erfolgreich im Februar

2021 abgeschlossen und bin jetzt in meinem Wunsch-Fachbereich Finanzen als Sachbearbeiterin für die Gewerbesteuer tätig. Ich freue mich sehr auf die neuen Einblicke als ausgelernte Verwaltungsfachangestellte und besonders auf die neuen Kolleginnen und Kollegen. Trotz Ende der Ausbildungszeit stehe ich mit den Azubis durch meine Jugend- und Ausbildungsvertreterin weiter in Kontakt. Patrick Haag: Ich freue mich besonders darauf, die noch kommenden Abteilungen und deren Arbeit kennenzulernen und mich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln. Es heißt ja immer: „Ein Mensch lernt nie aus.“ Wie läuft bei Ihnen die Theoriephase der Ausbildung ab? Alina Schaub: Die Berufsschule ist an den Kaufmännischen Schulen in Offenburg. Man hat Blockunterricht, so dass man für zirka eine bis vier Wochen am Stück Schule hat. In der Schule werden ausbildungsbezogene Schulfächer unterrichtet. Gegen Ende der Ausbildungszeit findet ein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen an der Bezirksschule in Offenburg statt. Wie war Ihr Ausbildungs-

Foto: Würth

start bei der Stadt Offenburg? Alina Schaub: Aufregend! Natürlich ist man vor dem ersten Arbeitstag nervös und voller Erwartungen. Durch die Einführungstage legt sich die Anspannung und ich kam mit allen in Kontakt. Zudem lernt man die Verwaltung in ihrem Aufbau und Aufgaben kennen. Durch diese Einführung mit vielfältigen Aktionen fällt der Start deutlich leichter. Außerdem gibt es einen/eine Azubi-Paten/in, an den/die man sich immer wenden kann und natürlich an die Ausbildungsleitung. Patrick Haag: Der Ausbildungsstart bei der Stadt Offenburg war sehr angenehm, da ich sehr herzlich aufgenommen wurde und es viele Aktivitäten für die Azubis gab. Ich hatte von Anfang an das Gefühl, willkommen zu sein, was mir den Start sehr erleichtert hat. STICHWORT

Bewerbungsfrist Noch drei Wochen Bewerbungsfrist für die Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r ab September kommenden Jahres! Online-Bewerbungen sind bis zum 1. September unter www.offenburg.de/stellenangebote möglich..


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In der Ortenau heimisch geworden Die syrische Familie Abou Asali-Fahed fühlt sich inzwischen in Zell-Weierbach zuhause/Dankbar für Flüchtlingshilfe Die syrische Familie Abou Asali lebt seit fünf Jahren in Zell-Weierbach und fühlt sich inzwischen in der Ortenau zuhause. Das Heimischwerden hat sie insbesondere Gerhard Hund von der Flüchtlingshilfe Rebland zu verdanken. Der 70-jährige Apotheker kümmert sich bis heute um das Quintett. Am Anfang war Youssof Abou Asali ganz auf sich allein gestellt. Als der Mediziner aus as-Suwaida im November 2015 als Flüchtling hier ankam, wurde er in der Sporthalle der Kaufmännischen Schulen untergebracht. Fast alles war fremd, Sprache, Essen, Gepflogenheiten. „I hate this place“, schoss dem heute 53-Jährigen in jenen Tagen durch den Kopf. Doch dann

Viel Bürokratie lernte er per Zufall eine Frau kennen, die ihn an die Flüchtlingshilfe Rebland verwies. Bald schon war Gerhard Hund zur Stelle, dem soziales Engagement in die Wiege gelegt wurde. Arzt und Apotheker, das sollte passen. Und es passte. Gerhard Hund kümmerte sich um eine ordentliche Wohnung, den Antrag auf Familienzusammenführung, Asylanerkennung und Aufenthaltstitel. Am 19. Juni 2016 landete Youssofs Frau Samar Fahed mit den drei Buben Alaa, Ayham und Zean auf dem Frankfurter Flughafen; in ZellWeierbach stand eine geräumige Dachwohnung zum Einzug bereit. Am leichtesten fiel das Eingewöhnen den Kindern. Die Zwillinge konnten gleich die Integrationsklasse besuchen und gehen inzwischen auf die Erich-KästnerRealschule. Ihr Deutsch ist fließend und akzentfrei: „Es geht uns gut“, versichert Alaa, der sich vorstellen kann, wie sein Vater später Medizin zu studieren. Sein Bruder Ayham schwebt etwas mit Elektronik vor. Und Nesthäkchen Zean träumt von einer Karriere als Profifußballer. Bereits heute liefert er für den FV Zell-Weierbach Tore am Fließband.

Familie und Helfer. Die Zwillinge Alaa und Ayham mit Vater Youssof Abou Asali, Mutter Samar Fahed mit Zean sowie dem ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer Gerhard Hund vor dem Historischen Rathaus. Foto: Siefke

Für die Erwachsenen gestaltet sich die Integration schwieriger. Die sprachlichen Hürden sind nicht so spielerisch zu nehmen. Hinzu kommen die beruflichen Barrieren. Samar Fahed war in Syrien zwar elf Jahre als Agraringenieurin tätig – in Deutschland heißt es neu zu beginnen. Die 41-Jährige lässt sich zur pharmazeutisch-technischen Assistentin ausbilden, den Praktikumsplatz in der Stadtapotheke hat sie unter Dach und Fach. Youssof war in seiner alten Heimat 16 Jahre als Facharzt für Geburtshilfe und Gynäkologie tätig – in Deutschland muss er hospitieren und wird wie ein Praktikant bezahlt. Doch ausgestattet mit wertvollen „soft skills“

wie Flexibilität und mentaler Belastbarkeit lässt er sich von all den Bestimmungen und Auflagen nicht zermürben. Zumal er unterm Strich dankbar ist. Dankbar für das Leben in Sicherheit, dankbar dafür, dass seine Jungs eine Perspektive haben und nicht zum Militär müssen. Wobei für ihn feststeht: Ohne die Flüchtlingshilfe, ohne Gerhard Hund, der zeitweise von seiner Frau Marion unterstützt wurde, wäre der Neustart eine Katastrophe geworden. Bleibt der Wunsch nach einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. Die Kinder würden sich über neue Fahrräder freuen. Und Samar Fahed hofft, dass sie bald in einer Apotheke oder in der Pharmaindustrie einen Job finden wird.

STICHWORT

Flüchtlingshilfe Die Flüchtlingshilfe Rebland freut sich jederzeit über neue Helfer*innen. Bei Interesse ist der Ansprechpartner Heribert Schramm, Telefon 01 72/76 53435, E-Mail: h.schramm@biofrisch.net. Außerdem besteht die Möglichkeit, über die Internetseite „Offenburg hilft“ ein Anmeldeformular für Ehrenamtliche auszufüllen. Infos über das städtische Integrationsbüro, Telefon 07 81/82-24 34, E-Mail: integration@offenburg.de.

Fortbildungsreihe Der Ortenaukreis bietet für ehrenamtlich engagierte Menschen die kostenfreie Fortbildungsreihe „Engagement braucht Wissen“ an. Dabei gestalten die Ehrenamtlichen das Programm mit. Auch in diesem Jahr sind engagierte Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihre Wünsche für die nächstjährige Fortbildungsreihe zu äußern. Auf der Plattform www.ortenau-engagiert. de können sie bis Ende September über das Fortbildungsangebot 2022 abstimmen. Seit sieben Jahren ist die Webseite der Vernetzungsstelle Bürgerschaftliches Engagement beim Landratsamt Ortenaukreis in Offenburg im Internet abrufbar. Seitdem hat sie sich als Wegweiser für sozial engagierte Menschen im Kreis etabliert. Nach Auswertung der Umfrage und Veröffentlichung voraussichtlich im vierten Quartal können sich Interessierte online unter www.ortenau-engagiert.de oder postalisch für die Fortbildungen anmelden.


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S T R E S S F R E I PA R K E N - E N T S PA N N T E I N K A U F E N

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Farbtupfer. Passend zur Einrichtung der Stadtbibliothek wurden die neuen Taschenschränke in der Kinderbibliothek ausgewählt. Bibliotheksleiterin Malena Kimmig (li.) und die Vorsitzende des Freundeskreises, Sibylle Reiff-Michalik, freuen sich über die Anschaffung. Foto: Stadtbibliothek

Neue Schließfächer Der Freundeskreis der Stadtbibliothek Offenburg e. V. hat auch während des Corona-Lockdowns im Hintergrund gewirkt und die Stadtbibliothek bei einigen besonderen Anschaffungen finanziell unterstützt. Schon seit Langem bestand bei den Bibliotheksnutzenden der Wunsch nach neuen Schließfächern, da die alten aufgrund verlorener Schlüssel und defekter Türen kaum noch genutzt werden konnten. Die Suche nach brauchbaren Modellen nahm einige Zeit in Anspruch. Entscheidend für den Zu-

schlag war die Stabilität der Schränke aus Stahl, die Möglichkeit unterschiedlich großer Fächer und vor allen Dingen das PINSchloss, welches vermeidet, dass Schlüssel verloren gehen und Schließfächer dadurch unbrauchbar werden. Installiert wurden die Schließfächer zur Nutzung für alle im Eingangsbereich der Kinderbibliothek. Der Freundeskreis beteiligte sich an den Gesamtkosten mit 2000 Euro. Bibliotheksbesuchende können nun wieder Taschen und Jacken für die Zeit ihres Besuches sicher verstauen.

Blutspendetermin in der Sparkasse Eine ausreichende Blutversorgung ist für viele Patienten lebenswichtig. Da Blut nur begrenzt haltbar ist, werden Blutspenden kontinuierlich benötigt. Der DRK-Blutspendedienst ruft dazu auf, jetzt Blut zu spenden. Die Blutspende ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher. Gerade vor dem Hintergrund weiterer Lockerungen der Pandemie-Maßnahmen sowie den Sommerferien geht die Zahl der verfügbaren Blutspenden spürbar zurück. Patienten sind dringend auf Blutspenden angewiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet das DRK um eine Blutspende am Donnerstag, 19. August, von 13 bis 19 Uhr in der Sparkassen-Zentrale,

Bertha-von-Suttner-Straße 8. Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de. Das DRK führt die Blutspende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygiene- und Sicherheitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen. Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende ausschließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wer sich gesund und fit fühlt.


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Beratung und Begleitung Seit 2017 gibt es das Integrationsmanagement der Stadt Offenburg/Aktuelle Projekte 276 Personen werden derzeit von den Integrationsmanagerinnen Rausan Öger und Nicola Maria Ellmauer betreut. Die beiden städtischen Mitarbeiterinnen sind zuständig für geflüchtete Menschen, die Offenburg zugeteilt sind und in Anschlussunterbringungen wohnen. Wie Rausan Öger in der jüngsten Sitzung des Integrationsbeirats darlegte, wird ihre Klientel mindestens für zwei Jahre betreut, danach je nach Bedarf. Die Aufgaben sind vielfältig, im Vordergrund steht die Hilfe zur Selbsthilfe. Die Beratung und Begleitung erfolgt einzelfallbezogen. Unterstützt wird bei sozialen und bürokratischen Angelegenheiten, sei es bei der Suche nach Wohnung und Arbeit, bei sprachlichen Hürden und Anträgen. Versucht wird, die Menschen mit der hiesigen Infrastruktur vertraut zu machen und Sprachbarrieren abzubauen. Darüber hinaus wird der Einsatz von Ehrenamtlichen koordiniert. Es werden Informationen über Integrations- und spezielle Beratungsangebote in Offenburg weitergegeben und je nach Sachlage geht es auch darum, die betroffenen Personen an Regeldienste wie Sozialberatung, Schwangerschaftsberatung oder Beratung bei häuslicher Gewalt weiterzuleiten. Seit Ende 2017 gibt es das Integrationsmanagement mit aktuell zwei Vollzeitstellen. Aktuelle Projekte sind ein „Deutschkurs light“ sowie ein Alphabetisierungskurs.

Trio. Die Sozialarbeiterinnen des Ordnungsamtes mit Vanessa Rißler (oben – sie ist für die Notunterkünfte der Stadt zuständig), Nicola Maria Ellmauer (l.) und Rausan Öger. Foto: Siefke

Seit August wird eine Praktikantin in das umfangreiche Aufgabenfeld eingearbeitet. Wie Öger ausführte, werde vor allem Wohnraum für

ihre Klientel gesucht. Wer an der Vermietung von Wohnungseigentum interessiert ist, dürfe sich gerne melden.

Bundestagswahl Am 26. September 2021 findet die Wahl zum nächsten Deutschen Bundestag statt. Derzeit sind sechs Parteien (CDU, SPD, AfD, FDP, Die Linke und Grüne) im Bundestag vertreten. Bis 19. Juli 2021, 18 Uhr, hatten die Parteien die Möglichkeit, Wahlvorschläge einzureichen. „Bei der Bundestagswahl ist der Ortenaukreis lediglich für den Wahlkreis 284 Offenburg zuständig. Im Wahlkreis 284 sind neun Wahlvorschläge eingegangen, über deren Zulassung der Kreiswahlausschuss entscheidet“, informiert Kreiswahlleiter Michael Loritz. „Alle Vorschläge zur Bundestagswahl wurden zugelassen.“ Bei der Bundestagswahl mussten Parteien und Einzelbewerber jeweils 50 Unterstützungsunterschriften vorlegen, wenn sie nicht bereits im Bundestag oder einem Landtag seit der letzten Wahl mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. „Lediglich zwei Parteien mussten dieses Mal Unterstützungsunterschriften vorlegen. Die Anzahl war in beiden Fällen ausreichend. So konnten auch diese Wahlvorschläge nach Prüfung dem Kreiswahlausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden“, so Loritz. Der Kreiswahlausschuss wurde bei seiner Entscheidung über die in den Wahlvorschlägen vorgenommenen Änderungen informiert. Diese sind vorab mit den Bewerbern abgestimmt. Bei den vorgenommenen Änderungen handelte es sich um kleinere Anpassungen bei Berufen oder auch bei der Angabe der Namen, die im Sinne der Einheitlichkeit vorgenommen wurden.

Dank für mobile Impfaktion

KURZ NOTIERT

Mit dem Türkisch-Islamischen Verein, dem syrischen Verein, den Aleviten und Samovar, Verein für russische Bildung und Kultur, haben sich vier Migrantenvereine an einer mobilen Impfaktion beteiligt, die im Mai stattfand. Für dieses Engagement bedankte sich Martina Köllner, Fachbereichsleiterin Familien, Schulen und Soziales, ausdrücklich bei den Beteiligten. In der jüngsten Sitzung des

Das nächste Internationale Fest findet im Rahmen der Heimattage Baden-Württemberg am 25. und 26. Juni auf dem Marktplatz statt. Wie Teamleiter Integration, Christoph Heimel, sagte, passe die Veranstaltung gut zum Motto „Heimat – Freiheit – Europa“. Wie gewohnt wird es neben den Ständen der Migrantenvereine ein umfangreiches Begleitprogramm geben.

Integrationsbeirats am 28. Juli lobte Köllner die tolle Organisation rund um das Angebot, das mit mehrsprachigen Online-Infoabenden begann und bei der Präsenz mobiler Impfteams in ausgewähltenOffenburgerStadtteil-und Familienzentren aufhörte. Die Aktion wurde gezielt beworben, um jene Menschen zu erreichen, die aufgrund ihrer Wohnoder Arbeitssituation stärker

gefährdet sind, sich anzustecken oder die niederschwellige Zugänge zur Impfung benötigen. Bei den Infoabenden wurden zudem viele Fragen zu Aufklärung, Impfstoff, Wirkungsweise und Ablauf der Angebote fachlich beantwortet. Die Migrantenvereine kümmerten sich unter anderem ums Dolmetschen. Bürgermeister Hans-Peter Kopp sprach von einer „enormen Energieleistung“.

Internationales Fest


8 7.8.2021

Weniger Sitzplätze, mehr Sicherheit Pfählerpark im Visier der Kriminalprävention/Weitere Maßnahmen von aufsuchender Jugendarbeit bis Platzverweis Zur Verbesserung der Sicherheit hat die Stadt Offenburg die Sitzgelegenheiten im Pfählerpark teilweise zurückgebaut. Seit der Entwicklung zum „Brennpunkt“ im Jahr 2018 wurden im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit insbesondere auch für die Anwohnerschaft ergriffen. Dazu gehören etwa in Zusammenarbeit mit der Einsatzkonzeption der Polizei das Aussprechen von Platzverweisen und Aufenthaltsverbote, zusätzliche Beleuchtung mit

Zwischenzeile

Bewegungsmeldern, kurze Reinigungs- und Pflegeintervalle sowie verschiedene Maßnahmen gegen unzulässiges und störendes wildes Urinieren. Auch die Straßensozialarbeit mit der aufsuchenden Jugendarbeit hat sich der Situation vor Ort angenommen. Die Belebung des Parks durch die Anwohnerschaft ist ein wichtiger Baustein im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention, weshalb das SFZ Am Mühlbach entsprechende Angebote vorbereitet und teilweise auch schon durchgeführt hat. Ge-

Die Mauer ist weg! Kaum noch Sitzgelegenheiten im Pfählerpark. Foto: Lötsch

meinsam mit der Anwohnerschaft wurde nach weiteren Lösungen insbesondere für nächtliche Ruhestörungen gesucht, welche vornehmlich auf den Aufenthalt von Gruppen zurückzuführen sind. Der Vorschlag der Anwohnenden zum (teilweisen) Rückbau der Sitzgelegenheit im Pfählerpark wurde nun kurzfristig umgesetzt. In einem ersten Schritt wurden dabei die Betonsteine und Fundamente des über die Breite des Parks verlaufenden Mäuerchens

abgebaggert, die Sitzplätze für allerlei Besuchergruppen bot. Es verbleiben noch zwei jeweils etwa zwei Meter breite Sitzgelegenheiten. Im Herbst folgt sodann die Wiederbepflanzung der aufgegrabenen Bereiche. Ende des Jahres hat die Bürgerschaft erneut Gelegenheit, sich an den Planungen zum Sanierungsgebiet Bahnhof-Schlachthof zu beteiligen und hierbei auch die Entwicklung des Pfählerparks mitzugestalten.

STICHWORT

Kommunale Kriminalprävention Die Kommunale Kriminalprävention der Stadt Offenburg wurde bereits 1999 ins Leben gerufen. Sie besteht aus verschiedenen Akteuren, wie etwa Polizei, Ordnungswesen, Sozialarbeit, aber auch anlassbezogen aus weiteren Fachleuten und -stellen, wie das städtische Grünflächenmanagement. Ziel der „Kommunalen Kriminalprävention“ (KKP) ist zunächst, die objektive Sicherheitslage zu verbessern. Dazu bemüht sich die KKP, kriminalitätsfördernde Strukturen abzuschwächen oder auszuräumen. Sie will zudem aber auch das subjektive Sicherheitsgefühl der/des Einzelnen stärken und überhöhte oder oft unbegründete Kriminalitätsfurcht abbauen. Faktoren, die Gefühle der Bedrohung auslösen, will sie reduzieren. Wirksame Kriminalprävention ist nicht nur Thema von Polizei und Justiz, sondern gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Im Idealbild werden alle Kräfte gebündelt. Gemeinsam analysieren alle gesellschaftlichen Partner und Einrichtungen die Entstehung von Kriminalität und suchen nach Lösungen, Tatanreize zu verringern, Hemmschwellen zu kriminellem Verhalten zu erhöhen und Rechtsbewusstsein zu stärken. Deshalb sind das Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Partner und die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen wichtig. Bis heute sind zahlreiche Projekte und Aktionen unter dem Dach der Kommunalen Kriminalprävention angestoßen und durchgeführt worden. Weitere Informationen für Interessierte werden auf der städtischen Homepage https:// praevention-offenburg.de/ vorgehalten.


7.8.2021 9

Offenburg schwimmt Kinder hatten während des Lockdowns keine Chance, einen Schwimmkurs zu besuchen. Da Schwimmen überlebenswichtig ist, hatten sich die DLRG , der SSVO und die VHS schon vor Corona zusammengetan, um mit der Aktion „Offenburg schwimmt“ Kindern in den Ferien mithilfe von Kompaktkursen das Schwimmen Lernen zu ermöglichen. Bedingt durch den Lockdown startet das Projekt erst in diesem Jahr. Erste Kurse der Aktion „Offenburg schwimmt“ finden bereits in den Sommerferien statt. Da dieser Zeitraum bei weitem nicht ausreichen wird, werden weitere Kurse in den kommenden Herbstferien sowie in den Oster- und Pfingsten 2022 angeboten. Das Freizeitbad-

KAMPF UMS GOLD

Um 12 Uhr mittags nach Offenburger Sommerzeit beginnt am heutigen Samstag die entscheidende Endrunde im Speerwerfen bei den Olympischen Sommerspielen in Japan. Top-Favorit auf eine Goldmedaille ist der Offenburger Stadtrat Johannes Vetter. Alle Bürger*innen sind eingeladen, den Kampf ums

olympische Gold live und in Farbe mitzuerleben. Auf dem Marktplatz ist eine LED-Leinwand aufgebaut, auf die das Ereignis in Echtzeit übertragen wird. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Ein ZDF-Fernsehteam hält die Reaktionen des Offenburger Publikums im Bild fest. Foto: Stadtmarketing

Startklar. Schwimmkurse werden von der Stadt unterstützt. Foto: DLRG

Stegermatt unterstützt die Aktion und stellt das halbe Lehrschwimmbecken in den ganzen Sommerferien zur Verfügung. Offenburger Kinder im Alter von sechs Jahren werden dabei von der Stadt Offenburg mit einem Gutschein in Höhe von 60 Euro gefördert. Da die Aktion coronabedingt letztes Jahr nicht durchgeführt werden konnte, erhalten dieses Jahr zudem siebenjährige Kinder einen Gutschein. Der Gutschein kann bei der Anmeldung mit dem Altersnachweis vorgelegt werden. Bei Familienpassinhaber*innen steigt der Gutscheinwert auf insgesamt 100 Euro. Aufgrund der großen Nachfrage können Wartezeiten entstehen, der Gutschein ist deshalb drei Jahre gültig. Die angebotenen Schwimm-Kurse stehen allen Interessenten, auch ohne Gutschein, offen. Für die Anmeldung wird darum gebeten, sich direkt an den gewünschten Anbieter zu wenden.

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10 7.8.2021

Sportmobil unterwegs Die Corona-Pandemie wirkt sich seit ihrem Ausbruch im März 2020 massiv auf sämtliche Bereiche des täglichen Lebens in Deutschland aus. Der reduzierte Kontakt zu anderen Personen, die Einschränkungen hinsichtlich des Aufenthaltes im Freien, die Schließung von Freizeit- und Bewegungsangeboten sind nicht spurlos an Senioren, Familien, Eltern, Kindern und Jugendlichen vorbeigegangen. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hat am 26. Juli 2021 für das Jahr 2021 zusätzliche Mittel zu Verfügung gestellt, um niedrigschwellige Angebote für Kinder und Jugendliche anzubieten. Die Stadt Offenburg hat noch am selben Tag die Förderzusage erhalten. Bereits in den Sommerferien werden drei dezentrale Aktionen in verschiedenen

Stadtteilen angeboten. In der vergangenen Woche gab es den Startschuss, weiter geht es an diesem Samstag und am Mittwoch, 11. August. Weitere Aktionen werden für September und Oktober, also über die Zeit der Sommerferien hinaus, noch geplant. Am Mittwoch, 11. August, steht das Sportmobil zwischen 10.30 und 17 Uhr am Stadtteil-und Familienzentrum Am Mühlbach. Bewegung und Begegnung, Spaß und Ausprobieren unter Einhaltung der Corona-Regeln ist an diesem Tag angesagt. Bürgermeister Hans-Peter Kopp hat sein Kommen zugesagt und wird gegen 14 Uhr vor Ort sein, um sich persönlich ein Bild zu machen, wie bunt und lebendig es zugehen kann, wenn Aktionen, Bewegung, ein bisschen Sport wieder möglich sind.

Liegt im Trend. Wandern ist schon lange viel mehr als lediglich des Müllers Lust, wie es in dem bekannten Lied heißt. In der Tourist Info im Bürgerbüro gibt es die passende Ausstattung. Foto: Tourist Info

Bauen und Wohnen in Offenburg

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Solide im Bau. Stark im Service. Sicherheit und Verlässlichkeit beim Bauen und Wohnen in Offenburg Franz-Ludwig-Mersy-Str. 5 · D-77654 Offenburg · Tel. 0781 9326610 E-Mail: kontakt@stadtbau.de · Mehr Infos im Web:www.stadtbau.de

Wandern rund um Offenburg Neuer Faltprospekt und Rucksack zum Aktionspreis Wandern liegt voll im Trend. Rechtzeitig zum Sommerferienbeginn erscheint deshalb der neue Faltprospekt „Wandern rund um Offenburg“, der von der Abteilung Stadtmarketing der Stadt Offenburg aufgelegt wurde. In dieser Broschüre sind acht Wandervorschläge rund um Offenburg mit Kurzbeschreibungen und Übersichtskarten aufgeführt – zum Beispiel auf den Offenburger Hausberg, das Hohe Horn (546 Meter). Von hier aus bietet sich ein herrlicher Rundblick ins Kinzigtal mit seinen Seitentälern in die weinund obstgesegnete Ortenau, über die Rheinebene bis hinüber zu den Vogesen und nach Straßburg, dessen Münsterturm herübergrüßt.

Auch der Brandeckturm ist eine Wanderung wert. Mehrere Wege führen auf die 693 Meter. Praktisch: Zu jeder Wandertour findet man einen QR-Code, der eine Mobilnavigation über das Smartphone ermöglicht. Einzige Voraussetzung ist die Installation und Registrierung über die Wander- und Rad-App „Komoot“. Der Flyer ist ab sofort kostenlos in der Tourist-Information am Fischmarkt erhältlich. Mit der richtigen Ausstattung machen die Touren noch mehr Spaß: Deshalb gibt es den Schwarzwald-Wanderrucksack zum Aktionspreis von 65 Euro statt 79,95 Euro. Das Angebot ist gültig bis zum 11. September 2021 und nur solange der Vorrat reicht.


7.8.2021 11

Bienen schützen!

WETTEN, DASS...

Klimawette. „Wir bringen die Stimme von einer Million Menschen und einer Million Tonnen eingespartem CO2 zur nächsten Weltklimakonferenz nach Glasgow! Denn das 1,5-GradZiel ist noch zu schaffen – gemeinsam. Wetten?!“ Das sagt Michael Bilharz, Initiator der Klimawette. Ende Juli machte er auf seiner Sommertour in Offenburg halt und traf Oberbürgermeister Marco Steffens. Dieser nahm die Wette an: „923 Offenburger*innen vermeiden bis zum 1. November je

eine Tonne CO2.“ Ein Blick auf die Statistik zeigt: Offenburg ist weit davon entfernt, dieses Ziel zu erreichen, obwohl Oberbürgermeister Steffens einen attraktiven Wetteinsatz mitgebracht hatte. Denn: Gewinnt Offenburg die Wette, verlost die Stadt unter allen Teilnehmenden das hochwertige, blaue ELastenrad. Mitmachen lohnt sich also doppelt. Weitere Informationen zur Klimawette und zur Verlosung gibt es auf www. klimaschutz-offenburg.de. Foto: Uhl/Stadt Offenburg

Mehr als die Hälfte der 565 geschützten Wildbienenarten in Deutschland ist gefährdet oder vom Aussterben bedroht. „Die Roten Listen belegen den Rückgang der letzten Jahrzehnte“, erklärt Anita Dinger, Amtsleiterin des Amts für Umweltschutz des Ortenaukreises. Den Artenschutz im eigenen Garten zu fördern, sei nicht schwer. So seien naturnah gestaltete Gärten wichtige Lebensräume für Wildbienen. „Auch naturnah gestaltete Balkone oder kleine Gartenflächen leisten einen wichtigen Beitrag, diese Arten zu fördern“, so die Amtsleiterin. Wildbienen sind vom zeitigen Frühjahr bis in den späten Herbst aktiv, daher sei es wichtig, dass ganzjährig Nahrungspflanzen zur Verfügung stehen. Dies sind Blütenpflanzen, die Nektar und Pollen produzieren. Auch die Pflanzen seien laut Dinger bei ihrer Bestäubung auf die wilden Bienen angewiesen. „Gärten mit geeigneten Nistund Nahrungspflanzen für Wildbienen können einen aktiven Beitrag zum Artenschutz leisten“, so die Amtsleiterin.

Digitaler Zwilling zum Quadrat Digitale Laborversuche: Hochschule Offenburg wirbt im Verbund mit badischen Partnereinrichtungen Fördermittel ein Die Hochschule Offenburg feiert einen Erfolg beim Bund-Länderprogramm „Hochschullehre durch Digitalisierung stärken“. Das Verbundprojekt „Shared Excellence – Laboratory Learning Spaces 4.0“ (SHELLS) wird mit 1,9 Millionen Euro gefördert. Offenburg ist mit drei weiteren badischen Hochschulen daran beteiligt. Die weiteren Partner kommen aus Karlsruhe, Mannheim und Pforzheim. Die Hochschule Offenburg erhält von der Fördersumme 386 000 Euro. In dem Projekt realisieren die vier Verbundpartner einen hochschulübergreifenden Pool hybrider Laborveranstaltungen zur digitalen Transformation. Für die Vermittlung von Kompetenzen für die Arbeitswelt 4.0 eignen sich Laborveranstaltungen

in besonderem Maße. Zudem kann diese Veranstaltungsart von digitalen Lehr- und Lernmethoden vielfältig profitieren. Im Projekt entwickeln die Hochschulen hybride Veranstaltungen und öffnen sie für Studierende der Verbundpartner. „Die Stärken der einzelnen Partner ergänzen sich wechselseitig optimal“, erklärte Professor Dr. Andreas Christ, wissenschaftlicher Leiter „Digitale Lehre und Medien“ an der Hochschule Offenburg. Ihr Labor-Schwerpunkt ist der „Digitale Zwilling zum Quadrat“, die virtuelle Spiegelung von Versuchsanordnungen. Damit beschäftigen sich konkret Peter Treffinger, Andreas Schneider und Christian Ziegler von der Fakultät Maschinenbau und Verfahrenstechnik. Sie untersuchen die Funktions-

prinzipien von Maschinen im Maschinenlabor hinsichtlich Mechanik, Maschinendynamik und Thermofluiddynamik bei Fluidenergiemaschinen. So können die Studierenden auch außerhalb von Präsenzversuchen virtuelle Versuche durchführen. Zudem erarbeitet das Team BestPractice-Anleitungen für die Umsetzung. Die Digitalen Zwillinge sollen dabei nicht nur Werkzeuge zum Erwerb von Fachkompetenz sein, sondern Digitalisierung insbesondere im industriellen Kontext begreifbar machen. Die am Projekt beteiligte Geschäftsstelle der Studienkommission für Hochschuldidaktik (GHD) sieht in dem Verbundprojekt die große Chance, an der Entwicklung und Erprobung innovativer digitaler Lehrkonzepte von

Laborveranstaltungen mitzuwirken. Sie kann diese Ansätze dann über das landesweite Netzwerk der Studienkommission für Hochschuldidaktik auch an andere Hochschulen tragen. In der ersten Förderrunde der neu gegründeten Stiftung „Innovation in der Hochschullehre“ wurden bundesweit insgesamt 330 Millionen Euro an Fördermitteln vergeben. Rund 55,5 Millionen Euro davon gehen nach Baden-Württemberg. Das Land ist damit Spitzenreiter. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer wertete das Ergebnis des Auswahlverfahrens als „Riesenerfolg für die baden-württembergischen Hochschulen“. Erneut sei die hohe Qualität der Lehre und die Innovationskraft im Land belegt worden.


Veranstaltungen

OFFENBURG

E 25136

7. August bis 12. September 2021

WICHTIGE HINWEISE

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

wegen der derzeit geltenden Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus können viele Veranstaltungen gar nicht oder nur eingeschränkt stattfinden. Wir geben hier einen Überblick über Veranstaltungen der kommenden beiden Wochen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Generell gelten die coronabedingten Hygiene- und Abstandsregelungen, eine Begrenzung der Teilnehmerzahl sowie Maskenpflicht. Bitte bringen Sie einen geeigneten Mund- und Nasenschutz mit. Alle Veranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt aktueller Corona-Regelungen. Bitte erkundigen Sie sich aktuell bei den Veranstaltern!

Stadtführungen: Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich unter Telefon 07 81 82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de. Während der Führungen gilt Maskenpflicht.

Kulturbüro: Für Veranstaltungen im Freien entfällt die Testpflicht. Es muss kein Nachweis über Genesen, Geimpft oder Getestet vorgelegt werden. FFP2-Masken oder ein medizinischer Mundschutz ist bis zur Einnahme des Sitzplatzes notwendig, am Platz kann die Maske abgenommen werden. Für die Veranstaltungen erfolgt (bis auf Widerruf) eine Kontaktdatenerfassung aller Besucherinnen und Besucher.Bei Veranstaltungen in Innenräumen muss ein Nachweis über Genesen, Geimpft

oder Getestet vorgelegt werden. Ab dem Betreten der Halle ist das Tragen einer FFP2-Maske oder eines medizinischen Mundschutzes Pflicht, dieser darf am Sitzplatz nicht abgenommen werden. Für die Veranstaltungen erfolgt (bis auf Widerruf) eine Kontaktdatenerfassung aller Besucherinnen und Besucher.

R Museum im Ritterhaus: Ein Besuch des Museums im Ritterhaus ist aktuell ohne vorherige Terminvereinbarung und Nachweis eines negativen Corona-Tests möglich. Für die Ausstellung „Wald-Land-Fluss“ wird eine Terminbuchung unter Telefon 07 81 82 25 77 empfohlen. Für die Teilnahme an Veranstaltungen ist eine Anmeldung unter Telefon 07 81 82 25 77 erforderlich.

Öffnungszeiten: Dienstag – Sonntag, 10 – 17 Uhr 1. Donnerstag im Monat: 10 – 22 Uhr

Städtische Galerie: Ein Besuch der Städtischen Galerie ist aktuell ohne vorherige Terminvereinbarung und Nachweis eines negativen Corona-Tests möglich. Für die Teilnahme an Veranstaltungen ist eine vorherige Anmeldung unter Telefon 07 81 82 20 40 oder per E-Mail an galerie@offenburg.de. Öffnungszeiten: Mittwoch – Freitag, 14 – 18 Uhr Samstag + Sonntag, 11 – 17 Uhr

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Überblick

Ohne Gewähr – Änderungen sind noch kurzfristig möglich!

SAMSTAG, 07.08. ➜ Olympia-Live-Übertragung: Johannes Vetter, 12 Uhr, Marktplatz

➜ WortSpiel – Urs Faes: Untertags, 20 Uhr, Kreuzgang altes Kapuzinerkloster; Karten nur im Vorverkauf in der Buchhandlung Roth

MONTAG, 09.08.

DONNERSTAG, 12.08.

➜ WortSpiel – Alena Schröder: Junge Frau, am Fenster stehend, Abendlicht, blaues Kleid, 20 Uhr, Kreuzgang altes Kapuzinerkloster; Karten nur im Vorverkauf in der Buchhandlung Roth

➜ R Ferienspaß – Kurs für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren: Umgang mit neuen und alten Büchern, 15 Uhr, Museum im Ritterhaus; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich. ➜ Deutsch-Englisch-Stammtisch: we speak English, we meet every Thursday at 19h30 h in Biergarten Brandeck. Native speakers welcome. Please come directly or contact: hilda49@t-online.de ➜ Feierabend-Hock im Mühlbachareal mit der neuen Nachbarschaft, 16 Uhr, Villa Bauer, Wilhelm-Bauer-Straße 16; Tickets unter sfz.innenstadt@offfenburg.de

DIENSTAG, 10.08. ➜ R Ferienspaß – Kurs für Kinder von 5 bis 9 Jahren: Reise um die Welt, 9.30 Uhr, Museum im Ritterhaus; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg. de erforderlich. MITTWOCH, 11.08. ➜ R Ferienspaß – Kurs für Kinder von 7 bis 10 Jahren: Glasmalerei, 9.30 Uhr, Museum im Ritterhaus; Anmeldung unter Telefon 0781/822577 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich. ➜ Kostenlose Stadtführung: Historischer Waldbachfriedhof, 19 Uhr, Treffpunkt: Aussegnungshalle; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich.

FREITAG, 13.08. ➜ Rabenplatzaktion: „Lass uns reden!.“.. Über Albersbösch und Hildboltsweier, 16.30 Uhr, Rabenplatz ➜ Sommer in der Stadt: Live-Musik, 18 Uhr, UNIKAT, Marktplatz; Linus Colorado & Jeanine, Neptunbrunnen, Kranzlers, Lindenplatz; Gustl Kircher, Steinstraße; Axel Moser, Rée Carré

➜ WortSpiel – Iris Wolff: Die Unschärfe der Welt, 20 Uhr, Kreuzgang altes Kapuzinerkloster; Karten nur im Vorverkauf in der Buchhandlung Roth, Hauptstraße 45 SAMSTAG, 14.08. ➜ Kostenlose Stadtführung: Kirchen, 10 Uhr, Treffpunkt: Evangelische Stadtkirche; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich. ➜ Oldies der 60er-80er Jahre Unplugged mit Sarti Blues, 19 Uhr, Café am Waldbach , Weingartenstraße 99 MITTWOCH, 18.08. ➜ Kostenlose Stadtführung: Innenstadt (barrierefrei), 19 Uhr, Treffpunkt: Historisches Rathaus, Hauptstraße 90; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich. DONNERSTAG, 19.08. ➜ R Ferienspaß – Kurs für Kinder von 7 bis 11 Jahren: Gladiatoren – Helden der Arena, 9.30 Uhr, Museum im Ritterhaus, Ritterstraße 10; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich.

➜ Deutsch-Englisch-Stammtisch: we speak English, we meet every Thursday at 19h30 h in Biergarten Brandeck. Native speakers welcome. Please come directly or contact: hilda49@t-online.de. FREITAG, 20.08. ➜ R Ferienspaß – Kurs für Kinder von 5 bis 8 Jahren: Ein Krokodil gibt‘s nicht nur am Nil, 9.30 Uhr, Museum im Ritterhaus; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich. ➜ Sommer in der Stadt: Live-Musik, 18 Uhr, Schlagerbrodt, Marktplatz; Sarstedt & Friends, Neptunbrunnen; Bodo und Patric, Steinstraße; Peter Russmich, Rée Carré ➜ WortSpiel – Rainer Moritz: Als wär‘ das Leben so, 20 Uhr, Kreuzgang altes Kapuzinerkloster, Gymnasiumstraße; Karten nur im Vorverkauf in der Buchhandlung Roth, Hauptstraße 45 SAMSTAG, 21.08. ➜ Kostenlose Stadtführung: Mikwe, 10 Uhr, Treffpunkt: Historisches Rathaus, Hauptstraße 90; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich.


Überblick

Ohne Gewähr – Änderungen sind noch kurzfristig möglich!

SONNTAG, 22.08. ➜ Führung zur aktuellen Ausstellung: Chang Min & Eun Hui Lee. Malerei und Zeichnung, 11 Uhr, Städtische Galerie; Anmeldung unter Telefon 07 81/ 82 20 40 oder per E-Mail an galerie@offenburg.de erforderlich.

at 19h30 h in Biergarten Brandeck. Native speakers welcome. Please come directly or contact: hilda49@t-online.de ➜ R Langer Donnerstag, geöffnet 10 – 22 Uhr, Museum im Ritterhaus; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich.

DIENSTAG, 24.08.

FREITAG, 03.09.

➜ R Ferienspaß – Museum zum Kennenlernen für Kinder von 6 bis 9 Jahren: Hereinspaziert, 9.30 Uhr, Museum im Ritterhaus; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich. ➜ WortSpiel – Thommie Bayer: Das Glück meiner Mutter, 20 Uhr, Kreuzgang altes Kapuzinerkloster; Karten nur im Vorverkauf in der Buchhandlung Roth

➜ R Ferienspaß – Kurs für Kinder von 8 bis 12 Jahren: Keine Ritter im Ritterhaus, 9.30 Uhr, Museum im Ritterhaus; Anmeldung unter Telefon 0781/822577 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich. ➜ Sommer in der Stadt: Live-Musik, 18 Uhr, Randy, Marktplatz; Kranzlers, Neptunbrunnen, Les Chamborfs, Lindenplatz; Russmich, Steinstraße; UNIKAT, Rée Carré

MITTWOCH, 25.08. ➜ Kostenlose Stadtführung: Stadtmauer, 19 Uhr, Treffpunkt: Dionysos (Eingang Zwingerpark); Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich. DONNERSTAG, 26.08. ➜ R Ferienspaß – Kurs für Kinder von 5 bis 9 Jahren: Abenteuer Eisenbahn, 9.30 Uhr, Museum im Ritterhaus, Ritterstraße 10; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich. FREITAG, 27.08. ➜ Sommer in der Stadt: Live-Musik, 18 Uhr, wellimusic, Marktplatz; Uli Bohnert Band, Neptunbrunnen; Axel Moser, Steinstraße SAMSTAG, 28.08. ➜ Kostenlose Stadtführung: Innenstadt (englisch), 10 Uhr, Treffpunkt: Dionysos (Eingang Zwingerpark); Anmeldung unter Telefon 0781/822577 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich. SONNTAG, 29.08. ➜ R Führung in der Dauerausstellung: Ein Fenster zur Welt, 11 Uhr, Museum im Ritterhaus; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich. MITTWOCH, 01.09. ➜ R Ferienspaß – Kurs für Kinder von 5 bis 9 Jahren: Tiere der Nacht, 9.30 Uhr, Museum im Ritterhaus; Anmeldung unter Telefon 0781/822577 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich. DONNERSTAG, 02.09. ➜ Deutsch-Englisch-Stammtisch: we speak English, we meet every Thursday

SAMSTAG, 04.09. ➜ Kostenlose Stadtführung: Lapidarium, 10 Uhr, Treffpunkt: Historisches Rathaus, Hauptstraße 90; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich. ➜ R Familienführung für Kinder ab 5 Jahren mit Erwachsenen: Abenteuer Eisenbahn, 15 Uhr, Museum im Ritterhaus, Ritterstraße 10; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich. SONNTAG, 05.09. ➜ R Führung zum europäischen Tag der jüdischen Kultur: Jüdisches Leben in Offenburg im 19. & 20. Jahrhundert, 11 Uhr, Museum im Ritterhaus; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich. ➜ Kuratiorinnenführung in der aktuellen Ausstellung: Chang Min & Eun Hui Lee. Malerei und Zeichnung, 11 Uhr, Städtische Galerie; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 20 40 oder per E-Mail an galerie@offenburg.de erforderlich. DONNERSTAG, 09.09. ➜ Deutsch-Englisch-Stammtisch: we speak English, we meet every Thursday at 19h30 h in Biergarten Brandeck. Native speakers welcome. Please come directly or contact: hilda49@t-online.de. FREITAG, 10.09. ➜ Sommer in der Stadt: Live-Musik, 18 Uhr, Nightshift, Marktplatz; Samona Jane, Neptunbrunnen; Mainstreet, Lindenplatz; Franknwolf, Rée Carré SAMSTAG, 11.09. ➜ Kostenlose Stadtführung: Orte der Revolution, 10 Uhr, Treffpunkt: Salmen, Lange Straße 52; Anmeldung unter Telefon 07 81/82 25 77 oder per E-Mail an museum@offenburg.de erforderlich.

MELODIEN

KUNST

Glockenspiel Das Repertoire des Glockenspiels besteht aus 140 Melodien. Im monatlichen Wechsel werden Volkslieder und traditionelle Lieder gespielt.

Im August sind folgende Stücke zu hören: täglich, 11.50 Uhr Im schönen Wiesengrunde Nun ade, du mein lieb Heimatland

Bis 3. Oktober 2021 Museum im Ritterhaus, Ritterstraße 10

Rasselbande. Die Wecker kommen

Offenburg in der Welt. Eine Stadt zwischen 800 und 1800.

samstags, 9.50 Uhr Du liegst mir am Herzen Jetzt gang i ans Brünnele

erklingen

Malerei und Zeichnung

Chang Min & Eun Hui LEE Öffnungszeiten: Mi – Fr, 14 – 18 Uhr; Sa + So, 11 – 17 Uhr

Dauerausstellungen Museum im Ritterhaus

täglich, 17.50 Uhr Wenn alle Brünnlein fließen Sah ein Knab ein Röslein steh‘n

Im September Weisen:

Bis 14. September 2021 Städtische Galerie, Amand-Goegg-Straße 2

folgende

täglich, 11.50 Uhr Badner Lied Die Gedanken sind frei täglich, 17.50 Uhr Heckerlied (Wenn die Leute fragen) Es blüht im Lande Baden samstags, 9.50 Uhr Üb immer Treu und Redlichkeit Frisch auf, zur Weise von Marseille

Weitere Informationen und eine Übersicht über alle Lieder: www.offenburg.de/glockenspiel.

Verdammt lang her! Archäologie in der Ortenau Wald-Land-Fluss Reise in die Erdgeschichte Ein Fenster zur Welt. Die kolonialzeitliche Sammlung Zwischen Revolution und Wirtschaftswunder. Offenburg 1848-1970 Öffnungszeiten: Di – So, 10 – 17 Uhr, 1. Donnerstag im Monat: 10 – 22 Uhr

Nächster Veranstaltungskalender: 11. bis 26. September 2021 Terminmeldungen bis: 3. September 2021

STICHWORT Für die nächste Ausgabe des Veranstaltungskalenders am 11. September 2021 (Zeitraum: 11. – 26. September) benötigen wir Ihre Terminmeldungen bis spätestens Freitag, 3. September 2021. Redaktion OFFENBLATT Telefon 0781/82 23 33 Fax 0781/82 75 82 E-Mail: marie-christine.gabriel@ offenburg.de


14 7.8.2021

Die Frühen Hilfen stehen am Anfang Kinderschutz wird großgeschrieben/Recht auf Gesundheit Gerade in Zeiten der Pandemie hat der Ortenaukreis den Kinderschutz einmal mehr in den Fokus seiner Arbeit gerückt. „Unsere Kinder und Jugendlichen sind das Fundament unserer Gesellschaft, sie haben ein Recht darauf, seelisch und körperlich gesund und behütet aufzuwachsen. Daher müssen wir schutzbedürftige und benachteiligte junge Menschen nach Kräften unterstützen“, betont Landrat Frank Scherer. „Vor allem die kontinuierlich gestiegenen Fallzahlen sowie die bundesweiten Missbrauchsfälle und traurigen Kinderschicksale, die in den letzten Jahren bekannt wurden, machen deutlich, dass wir auf dieses Thema auch weiterhin einen ganz besonderen Schwerpunkt legen müssen. Deswegen hat der Kinderschutz bei uns höchste Priorität“, so der Landrat. Dem Ortenaukreis sei es wichtig, auch über seine eigentlichen Pflichtaufgaben als Kreis hinaus, fach- und institutionsübergreifende ebenso wie präventive Angebote bereitzuhalten und fortzuentwickeln, um Notlagen so früh wie möglich zu erkennen sowie Kindswohlgefährdungen zu verhindern oder zu beseitigen. „Eine der wichtigsten Aufgaben des Jugendamts ist es natürlich, dann einzugreifen, wenn Eltern trotz angebotener Hilfe nicht in der Lage oder bereit sind, ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kindern nachzukommen“, erklärt Jugendamtsleiter Heiko Faller. Dabei setze das Jugendamt hohe Standards an, die zudem regelmäßig auf den Prüfstand kommen und aktuellen Entwicklungen und Erkenntnissen angepasst werden. „Jede eingehende Gefährdungsmeldung wird in einem standardisierten Verfahren ohne zeitliche Verzögerung und unter Mitwirkung mehrerer Fachkräfte behandelt und überprüft“, präzisiert Faller. Dabei arbeite das Jugend-

amt eng mit anderen Behörden und Institutionen wie etwa mit Kindertagesstätten, Schulen, der Polizei und Einrichtungen des Gesundheitswesens zusammen. Zudem trage der Ortenaukreis auch für die Akquise und Betreuung von sogenannten Bereitschaftspflegefamilien Sorge, die im Notfall kurzfristig Kinder in Obhut nehmen, die nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern oder Sorgeberechtigten verbleiben können. In den Psychologischen Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche und bei einigen weiteren Fach- und Beratungsstellen hält der Ortenaukreis zudem das Angebot der „insoweit erfahrenen Fachkräfte im Kinderschutz“ (ieF) vor. Diese stehen Fachkräften, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, bei Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung zur Risikoeinschätzung zur Verfügung.

Kindeswohlgefährdung Kinderschutz beginne im Ortenaukreis jedoch nicht erst dann, wenn bereits gewichtige Anhaltspunkte für Gefährdungen bestünden. „Mit den Frühen Hilfen und dem Präventionsnetzwerk Ortenaukreis (PNO) haben wir im Ortenaukreis auch wesentliche Säulen eines präventiven Kinderschutzes aufgebaut, damit wir Eltern und Kinder möglichst früh erreichen, stärken und unterstützen können. So kann es gelingen, dass Belastungen nicht zu Gefährdungen werden“, sagt Ullrich Böttinger, Leiter des Amts für Soziale und Psychologische Dienste. Über seine Pflichtaufgaben im Kinderschutz hinaus unterhält und finanziert der Ortenaukreis aber auch zahlreiche weitere Strukturen im Kinderschutz oder fördert diese über Kreiszuschüsse.

Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Stellenausschreibung Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Bauservice, Abteilung Service und Städtebauförderung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n teilzeitbeschäftigte/-n (derzeit 19,5 Wochenstunden) Sachbearbeiter/-in (m/w/d) für die Bereiche „Städtebauförderung“ und „Ortsteil-Förderprogramme“ Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • ganzheitliche Bearbeitung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen von der Antragsstellung über die Umsetzung bis hin zur Abrechnung • Ausarbeitung und Abschluss von Ordnungs- und Modernisierungsverträgen • Prüfung und Bescheidung von sanierungsrechtlichen und steuerrechtlichen Anträgen in Sanierungsgebieten • Beratung und Unterstützung im Rahmen der Förderprogramme ELR und LEADER Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz. Wir erwarten von Ihnen: • ein abgeschlossenes Studium Bachelor of Arts „Public Management“ (m/w/d) bzw. Diplom-Verwaltungswirt/in (m/w/d) oder eine abgeschlossene Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) mit Weiterqualifizierung Verwaltungsfachwirt/in (m/w/d) bzw. mit Angestelltenlehrgang II sowie Berufserfahrung in einer öffentlichen Verwaltung • idealerweise Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Städtebauförderung • Sicherheit im Umgang mit den MS-Office-Produkten • eine selbständige, strukturierte und ergebnisorientierte Arbeitsweise sowie innovatives Denken • soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke, Konfliktfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Teamfähigkeit Wir bieten Ihnen: • eine interessante, verantwortungs- und anspruchsvolle Tätigkeit • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 9b. Es ist beabsichtigt, die neue Planstelle nach angemessener Zeit abschließend zu beschreiben und zu bewerten. • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 13.09.2021 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Weitere Auskunft erteilt der zuständige Abteilungsleiter Gerhard Zerrer unter Telefon 07 81/82-23 15. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Offenburg im Internet finden Sie unter www.offenburg.de


7.8.2021 15 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Stellenausschreibung

Stellenausschreibung

Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Familien, Schulen und Soziales nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n teilzeitbeschäftigte/-n (derzeit 19,5 Wochenstunden)

Die Stadt Offenburg sucht für die Ortsverwaltung Zunsweier zum 01.11.2021 eine/-n vollzeitbeschäftigte/-n (derzeit 39 Wochenstunden) Gemeindearbeiter/-in (m/w/d

Sozialpädagogen/-pädagogin oder Sozialarbeiter/-in (m/w/d) für die Soziale Gruppenarbeit ab der Sekundarstufe Die Stelle ist dem Stadtteil- und Familienzentrum Albersbösch angegliedert. Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Gestaltung eines gruppenpädagogischen Settings zur Förderung von sozialer Kompetenz und positiver Persönlichkeitsentwicklung • Unterstützung beim Überwinden von Problemen des Verhaltens und der Selbstorganisation • Aufbau eines den Alltag stabilisierenden Netzwerks in Kooperation mit Eltern oder Sorgeberechtigten, der Schule, dem Kommunalen Sozialen Dienst und anderen Institutionen und Akteuren im Stadtteil • Erkennen individueller Hilfebedarfe und Mitgestaltung von Hilfeplänen • Entwicklung und Sicherstellung pädagogischer Standards durch fachlichen Austausch und Weiterentwicklung von Angeboten Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz. Wir erwarten von Ihnen: • ein abgeschlossenes sozialpädagogisches Hochschulstudium oder ein vergleichbares abgeschlossenes Hochschulstudium • methodische Fähigkeiten zur Initiierung und Steuerung von Gruppenprozessen sowie zur Entwicklung und Umsetzung von Gruppenzielen • eine selbstständige strukturierte Arbeitsweise sowie innovatives und strategisches Denken • soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke, Konfliktfähigkeit, Kooperationsbereitschaft und interkulturelle Kompetenz • klaren und einfühlsamen Umgang mit Kindern und Jugendlichen Wir bieten Ihnen: • ein interessantes, abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten • die Arbeit in einem starken Team mit einem gut aufgestellten Netzwerk • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe S 11b • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 17.08.2021 unter

Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Ausübung der Vorarbeiterfunktion • handwerkliche Tätigkeiten (Wartung/Reparaturen) in und an den Gebäuden der Ortsverwaltung und ihrer Einrichtungen • Führen von Fahrzeugen wie Schlepper, Unimog mit Anhänger und Aufsitzmäher • Fahrzeug- und Gerätepflege • Pflege und Unterhaltung der Außen- und Grünanlagen des Ortsteils • Reinigung von Straßen, Wegen und Plätzen (bei Bedarf auch an Wochenenden) • Rufbereitschaft und Winterdienst • Mithilfe bei Veranstaltungen (auch an Wochenenden) Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz (z. B. Rufbereitschaft und Winterdienst). Wir erwarten von Ihnen: • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklichen Beruf und mehrjährige Berufserfahrung • ausgeprägtes handwerkliches und gärtnerisches Geschick • Führungserfahrung in einem kleinen Team sind von Vorteil • LKW-Führerschein Klasse CE oder Klasse T • PKW-Führerschein Klasse B/BE • Eigeninitiative und eigenverantwortliches Arbeiten • soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke, Konfliktfähigkeit und Teamfähigkeit • Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen • Wohnort Zunsweier oder nähere Umgebung erwünscht • Mitgliedschaft in der örtlichen Feuerwehr erwünscht Wir bieten Ihnen: • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 • bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen eine Vorarbeiterzulage • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 27.08.2021 unter www.offenburg.de/stellenangebote.

www.offenburg.de/stellenangebote. Weitere Auskunft erteilt die zuständige Bereichsleiterin des Stadtteil- und Familienzentrums Albersbösch, Veronique Noel, unter Telefon 01 74 1608663. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Weitere Auskunft erteilt Ortsvorsteherin Monika Berger unter Telefon 0781 823311. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Weitere Infos unter www.offenblatt.de


16 7.8.2021 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Stellenausschreibung Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Familien, Schulen und Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei teilzeitbeschäftigte staatlich anerkannte Erzieher/-innen (m/w/d) für die Ganztagsschulbetreuung im Stadtteil- und Familienzentrum am Mühlbach (zum einen derzeit 19,5 Wochenstunden für die Ganztagsgrundschulbetreuung und zum anderen 19,5 - 27,3 Wochenstunden für die Ganztagsschulbetreuung mit Schwerpunkt Klassen 5 - 8) Zu Ihren Aufgaben gehören: • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Module Lernzeit, Mittagessen, Mittagsbetreuung, freizeitorientierte Angebote im Rahmen des rhythmisierten Unterrichts und der ergänzenden Betreuung • im Rahmen der Lernzeit erfolgt die Arbeit mit Kleingruppen, Einzelförderung in der Klasse in Kooperation mit dem Lehrerkollegium • Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung der Konzeption Ganztagsschulen an der Astrid-Lindgren-Schule • Gestaltung des Lebensraums Ganztagsschule unter Einbezug der gemeinsamen und individuellen Bedürfnisse aller Beteiligten (Schüler/-innen, Lehrer/-innen, pädagogisches Personal) • Stadtteilorientierung in der Offenburger Nordweststadt im Rahmen des Ganztagschulbetriebs und der ergänzenden Betreuung • Befähigung der Schüler/-innen zur vielfältigen Mitgestaltung und Verantwortungsübernahme in deren Schulalltag • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung der Schüler/-innen, insbesondere der sozialen Fähigkeiten und des aktiven Freizeitverhaltens • Elternarbeit • Entwicklung und Umsetzung attraktiver, abwechslungsreicher Ferienangebote Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz. Wir erwarten von Ihnen: • eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher/-in bzw. Jugend- und Heimerzieher/-in mit staatlicher Anerkennung (m/w/d) • Kenntnisse der aktuellen Fachdiskussion • soziale Kompetenzen sowie eine selbstständige strukturierte Arbeitsweise • Pkw-Führerschein ist vorteilhaft Wir bieten Ihnen: • ein abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit Gestaltungsmöglichkeiten • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine derzeit bis 31.08.2022 befristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe S 8a. Die Stufenzuordnung erfolgt unter Berücksichtigung der bisherigen Berufserfahrung. • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 17.08.2021 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Weitere Auskunft erteilt die zuständige Bereichsleiterin beim Stadtteil- und Familienzentrum am Mühlbach Simone Heisch unter Telefon 0781 639188-16. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Bekanntmachung gem. § 7e Abs. 6 S. 2 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg Die Stadt Offenburg ist als Große Kreisstadt gem. § 7 d Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Zur Erstellung des kommunalen Wärmeplans ist die Erhebung personenbezogener Daten erforderlich. In Erfüllung der Informationspflicht nach Art. 13, 14 DSGVO macht die Stadt Offenburg folgende Informationen ortsüblich bekannt: 1. Verantwortliche Stelle Verantwortliche Stelle iSd. DSGVO ist die Stadt Offenburg, vertreten durch den Oberbürgermeister Marco Steffens, Hauptstraße 90, 77652 Offenburg, Telefon 0781 82-0, Fax 0781 82-7515; E-Mail: buero.ob@offenburg.de. 2. Art und Verarbeitung der personenbezogenen Daten Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die bnNETZE GmbH im Auftrag der Stadt Offenburg auf der Grundlage von § 7e Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) verarbeitet. Hierbei handelt es sich um zähler- oder gebäudescharfe Informationen zu - Art, Brennstoff, Nennwärmeleistung und Alter von Anlagen zur Wärmeerzeugung, - Art, Umfang und Standorte des Energie- oder Brennstoffverbrauchs von Gebäuden oder Gebäudegruppen sowie - Art, Umfang und Standorte des Stromverbrauchs zu Heizzwecken, insbesondere für Wärmepumpen und Direktheizungen. Die Daten werden ausschließlich zur Erstellung des kommunalen Wärmeplans erhoben und verarbeitet. Die Veröffentlichung erfolgt aggregiert, sodass kein Rückschluss auf einzelne Gebäude oder Personen gezogen werden kann. Die Daten werden umgehend nach Fertigstellung des kommunalen Wärmeplans gelöscht. 3. Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie sind gemäß Art. 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Offenburg um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 16,17,18 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Offenburg die Berichtigung, Löschung und Einschränkung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Gem. Art 77 DSGVO steht ihnen unbeschadet weiterer Rechtsbehelfe jederzeit bei der Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@ lfdi.bwl.de, ein Beschwerderecht zu. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Ihre Rechte können Sie entweder postalisch, elektronisch per E-Mail oder per Fax an die Stadt Offenburg (Stabsstelle Stadtentwicklung, Hauptstraße 90, 77652 Offenburg, Telefon 0781 82-2444, E-Mail: bernadette.kurte@offenburg.de) geltend machen. 4. Datenschutzbeauftragter Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Offenburg erreichen Sie unter o.g. Adresse mit dem Zusatz „z.Hd. Datenschutzbeauftragten“, Telefon 0781 822473, Fax 0781 82-7667, E-Mail: Datenschutz@offenburg.de.

Critical Mass immer wieder freitags Jung und Alt waren per Rad in Offenburg im Rahmen der Critical Mass unterwegs, so die Ortsgruppe Offenburg des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub) in einer Pressemitteilung. Critical Mass ist eine weltweite Bewegung, die sich für ein gleichberechtigtes Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden und eine fahrradfreundlichere Infrastruktur ein-

setzt. Von der Polizei auf dem Rad begleitet ging es auf der Fahrbahn auf einen Rundkurs über ZellWeierbach und zurück in die Innenstadt. Die Veranstaltung findet regelmäßig am letzten Freitag im Monat um 18 Uhr statt und dauert 45 Minuten. Ausgangspunkt ist vor dem Historischen Rathaus in Offenburg. Dazu eingeladen sind alle Radfahrenden.


7.8.2021 17 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Jahresabschluss 2017 der Stadt Offenburg

2.12

-22.985.063,06

Der Gemeinderat der Stadt Offenburg hat am 26.07.2021 gemäß § 95b GemO den Jahresabschluss der Stadt Offenburg für das Haushaltsjahr 2017 mit folgenden Werten festgestellt:

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

2.13

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

10.779.138,34

2.14

Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

-7.289.455,70

2.15

Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14)

3.489.682,64

2.16

Haushaltsübertragungen nach 2018

EUR 1.

Ergebnisrechnung

1.1

Summe der ordentlichen Erträge

1.2

Summe der ordentlichen Aufwendungen

1.3

Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

12.840.386,29

1.4

Außerordentliche Erträge

13.089.671,64

1.5

Außerordentliche Aufwendungen

1.6

Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

12.550.174,79

1.7

Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

25.390.561,08

181.849.485,04 -169.009.098,75

-539.496,85

2.487.652,00

3.

Bilanz

3.1

Immaterielles Vermögen

25.536.318,74 61.447,65

3.2

Sachvermögen

331.470.988,28

3.3

Finanzvermögen

132.402.629,72

3.4

Abgrenzungsposten

3.5

Nettoposition

12.771.062,20

3.6

Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

476.706.127,85

3.7

Basiskapital/Stiftungskapital

-245.617.835,62

3.8

Rücklagen

-104.723.146,76

3.9

Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

00,00

1.8

Budgetüberträge nach 2018

2.

Finanzrechnung

2.1

Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

174.945.195,50

2.2

Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

-146.505.235,58

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2)

28.439.959,92

2.4

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.5

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

2.6

Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

-1.190.461,94

2.7

Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

27.249.497,98

Im Rahmen der Ergebnisverwendung gem. § 49 Abs. 3 GemHVO wird das ordentliche Ergebnis der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und das Sonderergebnis der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.

2.8

Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

5.654.333,33

Der vorstehende Jahresabschluss wird gemäß § 95b GemO hiermit öffentlich bekannt gegeben.

2.9

Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-17.208.223,95

2.10

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

-11.553.890,62

2.11

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

15.695.607,36

00,00

3.10

Sonderposten

3.11

Rückstellungen

-111.347.279,68 -6.840.129,04

17.395.945,60

3.12

Verbindlichkeiten

-7.251.658,75

3.13

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

-18.586.407,54

3.14

Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

-926.078,00 -476.706.127,85

Der Jahresabschluss 2017 mit Rechenschaftsbericht ist von Montag, 09. August, bis Dienstag 17. August 2021 (einschließlich), zur Einsicht in den Diensträumen des Fachbereichs Finanzen, Abteilung Haushalt und Steuern, Am Marktplatz 5 (Marktcenter), Zimmer 421, zu den üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. Offenburg, den 02.08.2021 Der Oberbürgermeister: i.V. HP Kopp Bürgermeister

Deponien und Wertstoffhöfe bleiben geöffnet Die Deponien und Wertstoffhöfe des Ortenaukreises sind während der Schulsommerferien, wie gewohnt, geöffnet – das teilt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Ortenaukreises mit. „Die Deponien und Wertstoffhöfe Achern-Maiwald, ´Vulkan´ in Haslach im Kinzigtal, Kehl-Kork,

Lahr-Sulz, Neuried-Altenheim, Oberkirch-Meisenbühl, Offenburg-Rammersweier, Schutterwald-Höfen und Seelbach-Schönberg sind montags bis freitags von 7.30 bis 12.15 Uhr und von 13 bis 16.45 Uhr sowie samstags durchgehend von 8 bis 13 Uhr geöffnet“, teilt Abfallberater Johann Georg

Kathan mit. Die Deponie Offenburg-Zunsweier ist nur samstags durchgehend von 8 bis 13 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten aller Deponien und Wertstoffhöfe stehen auch auf der Rückseite des Abfallkalenders oder können auf der Homepage der Abfallwirtschaft (www.abfallwirtschaft-or-

tenaukreis.de) sowie in der „Abfall App Ortenaukreis“ im Menüpunkt „Abfallannahmestellen“ abgerufen werden. Bei weiteren Fragen stehen die Abfallberater des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft unter Telefon 07 81/805-96 00 oder per E-Mail: abfallwirtschaft@ortenaukreis.de zur Verfügung.


18 7.8.2021 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Aufstellung der 2.Änderung des Bebauungsplans Nr.133 „Güterbahnhof-Süd“, Gemarkung Offenburg 1. Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs.1 Satz 2 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat hat am 26.07.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 2.Änderung des Bebauungsplans „Güterbahnhof-Süd“ in Offenburg gefasst (siehe Übersichtsplan). Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

2. Veränderungssperre nach § 14 Abs.1 und § 16 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Inkrafttreten der Veränderungssperre nach § 16 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.07.2021 die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans „Güterbahnhof-Süd“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 16 Abs. 2 i. V. m § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Ziele der Änderung Ziel der Bebauungsplan-Änderung ist es, Vergnügungsstätten in allen Gewerbegebieten im Geltungsbereich auszuschließen und auf diese Weise mögliche städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden. Die Zielsetzung, Vergnügungsstätten in diesem Bereich künftig auszuschließen, beruht auf dem Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Offenburg. Das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Offenburg vom 04.05.2011, das durch den Gemeinderat am 30.05.2011 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen wurde, stellt eine Leitlinie für den Umgang mit Vergnügungsstätten im Stadtgebiet dar. Geltungsbereich Das Plangebiet liegt nördlich der Offenburger Innenstadt, westlich der Bahnflächen im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Güterbahnhof-Süd“ mit einer Gesamtfläche von ca. 1,93 ha. Der Änderungsbereich ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung gemäß § 16 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft. Jedermann kann die Satzung während der allgemeinen Dienststunden im Technischen Rathaus, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Hinweise: Sollte die vorstehende Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sein, gilt sie ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen (vgl. § 4 Abs. 4 GemO). Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder wenn 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss des Gemeinderates nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Stadt Offenburg unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 133 „Güterbahnhof-Süd“ soll in diesem Bereich geändert werden.

Ist eine Verletzung gemäß vorstehender Ziffer 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im ersten Satz genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung


7.8.2021 19 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und Flächennutzungsplans und beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sowie beachtliche Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB werden gemäß § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 bzw. S. 2 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Offenburg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Offenburg, den 04.08.2021 Marco Steffens Oberbürgermeister

Änderungssatzung zur Satzung über die Markt- und Gebührenordnung der Wochenmärkte der Stadt Offenburg Aufgrund der §§ 4, 10 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d .F. der Bekanntmachung vom 24.07.2000 (GBl. 2000, 581, ber. S. 698) letztmals geändert durch Art. 2 des Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098) i. V. m. den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes i. d. F. vom 17.03.2005 (GBl. 2005, 206) , zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) hat der Gemeinderat der Stadt Offenburg am 26.07.2021 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Markt- und Gebührenordnung der Wochenmärkte der Stadt Offenburg vom 26.03.2007 beschlossen: §1 § 15 erhält folgende Fassung: Die Gebührenschuld entsteht mit der Zuweisung des Platzes oder Standes. Für die Benutzung der Märkte werden folgende Gebühren erhoben: a) bei landwirtschaftlichen und gärtnerischen Erzeugnissen sowie sonstigem Marktgut pro qm dienstags 0,85 € pro qm samstags 1,40 € b) bei Wurst-, Fleisch-, Fisch-, Molkerei- und Bäckereiprodukten pro qm dienstags 1,70 € pro qm samstags 2,20 € § 2 Inkrafttreten Die Änderungssatzung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft. Offenburg, den 26.07.2021 Marco Steffens Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Nach § 4 Abs. 4 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluß nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen 1. Allgemeine Bestimmungen Die Aufgaben in städtischen Kindertageseinrichtungen umfassen die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Dabei sollen sich die Angebote, pädagogisch und organisatorisch, an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. 2. Aufnahmebedingungen 2.1 In die Kindertageseinrichtungen werden Kinder entsprechend dem geltenden bundesweiten Rechtsanspruch (ab dem 01.08.2013), bzw. davor getroffenen kommunaler Anspruchsregelungen aufgenommen. Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt worden sind, sollen nach Möglichkeit eine Grundschulförderklasse besuchen. 2.2 Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, können die Kindertageseinrichtungen besuchen, wenn ihren besonderen Bedürfnissen innerhalb der Rahmenbedingungen in der Einrichtung Rechnung getragen werden kann. 2.3 Der Träger legt nach Anhörung des Elternbeirates die Grundsätze über die Aufnahme der Kinder in Kindertageseinrichtungen fest. Nach diesen Grundsätzen regelt die jeweilige Leitung die Aufnahme. Die Sorgeberechtigten nehmen online eine Vormerkung der gewünschten Aufnahme vor. Sie sind verpflichtet, alle Angaben vollständig und richtig einzutragen. 2.4 Zum Aufnahmegespräch soll das Kind mitgebracht werden. 3. Aufnahmeformulare Bevor das Kind in der Einrichtung aufgenommen werden kann, sind folgende Formalitäten zu erledigen: • Ausgefüllter Aufnahmevertrag • Entsprechend § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) ist jedes Kindvor der Aufnahme in eine Einrichtung ärztlich zu untersuchen. Impfungen bzw.die Impfberatung sind nachzuweisen. • Unterschriebener Verpflichtungsschein • Unterschriebene Erklärungen des/der Erziehungsberechtigten • Unterschriebene Einverständniserklärung • Ggfs. Erklärung zur Medikamentengabe 4. Besuch der Einrichtung 4.1 Im Interesse des Kindes sollte der Besuch der Einrichtung regelmäßig sein (Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages). 4.2 Wird das Betreuungsangebot länger als drei Tage nicht genutzt, ist die Einrichtung zu benachrichtigen, in der Ferienbetreuung muss die Benachrichtigung nach längstens einem Tag erfolgen. 4.3 Das Kind darf wegen der Aufsichtspflicht nicht vor der Öffnungszeit in der Einrichtung eintreffen. 4.4 Die Kinder sind, entsprechend der gebuchten Betreuungsform, zu den jeweiligen Schließzeiten abzuholen. 5.Öffnungszeiten 5.1 Die Kindertageseinrichtungen bieten unterschiedliche Öffnungszeiten an. Beim Aufnahmegespräch werden die Eltern über das Leistungsangebot informiert. 5.2 Die Kindertageseinrichtungen sind geschlossen: • An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie HeiligAbend und Silvester • In den mit dem Elternbeirat und dem Träger vereinbarten Ferienzeiten • Bei Fortbildungsveranstaltungen, an denen alle Mitarbeiter/-innen zurTeilnahme verpflichtet sind, sofern keine Vertretung geregelt werdenkann • Bei ansteckenden Krankheiten auf Empfehlung des GesundheitsamtsDie Erziehungsberechtigten werden rechtzeitig über diese Termine informiert. 5.3 Sollte die Einrichtung oder eine Gruppe aus besonderen Anlässen (z.B. zur Vermeidung ansteckender Krankheit, Streik) geschlossen bleiben, werden die Erziehungsberechtigten hiervon unverzüglich unterrichtet. 6. Aufsicht 6.1 Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der Übernahme des Kindes auf dem Grundstück der Einrichtung und endet mit dem Eintreffen der/ des Erziehungsberechtigten oder deren beauftragten Person. Wer beauftragte Person ist, muss durch den/die Erziehungsberechtigte/n ausdrücklich erklärt werden.


20 7.8.2021 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen 6.2 Kinder, die sich vor oder nach den Betreuungszeiten auf dem Einrichtungsgrundstück befinden, unterstehen nicht der Aufsichtspflicht des Einrichtungspersonals. 6.3 Auf dem Weg von und zur Einrichtung sind allein die Erziehungsberechtigten aufsichtspflichtig. 6.4 Darf das Kind alleine nach Hause gehen, so ist hierfür eine schriftliche Erklärung abzugeben. Die Aufsichtspflicht endet in diesem Fall, sobald das Kind das Grundstück verlässt. 7.Versicherungen 7.1 Die Kinder sind nach den gesetzlichen vorgeschriebenen Bestimmungen unfallversichert bei: • dem direkten Weg von und zur Einrichtung • dem Aufenthalt in der Einrichtung • allen Veranstaltungen, die die Einrichtung durchführt, z. B. Ausflüge, Spaziergänge, Feste. 7.2 Unfälle, die auf dem Weg von und zur Einrichtung eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben oder sonstige Kosten verursachen, sind der Einrichtung umgehend zu melden. 7.3 Für den Verlust, die Beschädigung oder die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlichen Gegenständen des Kindes (z. B. Spielsachen) wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, in die Einrichtung mitgebrachte Gegenstände mit dem Namen des Kindes zu kennzeichnen. 7.4 Für im Bereich der Einrichtung abgestellte Fahrzeuge (Fahrräder, Roller, etc.) kann keine Haftung übernommen werden. 7.5 Mit dem Aufenthalt in der Einrichtung tritt eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung in Kraft. 8. Bedingungen in Krankheitsfällen nach Infektionsschutzgesetz, §34 Abs. 5 8.1 Wegen der Ansteckungsgefahr dürfen Kinder mit übertragbaren Erkältungskrankheiten, Husten, bei Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Fieber die Einrichtung nicht besuchen. Das gleiche gilt, wenn sie vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis (Durchfallerkrankung) erkrankt sind oder ein entsprechender Verdacht besteht. 8.2 Das Gleiche gilt, wenn ein Kind oder ein Familienmitglied an einer im Bundesseuchengesetz genannten übertragbaren Krankheit, z. B. Diphterie, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten, Scharlach, Hirnhautentzündung, Tuberkulose, Kinderlähmung, übertragbare Darmerkrankungen, Gelbsucht u. ä., erkrankt oder dessen verdächtig ist; entsprechendes gilt im Falle von Kopflausbefall. 8.3 Bei einer ansteckenden Krankheit muss die Einrichtungsleitung unverzüglich informiert werden. Die Notwendigkeit eines schriftlichen ärztlichen Attestes besteht bei: Diphtherie, Poloiomyelitis, Shigellose, Cholera, Typhus, EHEC-Darminfektion, Lungentuberkulose, Skabies, Borkenflechte und wiederholtem Kopflausbefall. Davon unberührt bleibt das Recht der Einrichtung gegenüber den Eltern, die wiederholt klinisch kranke Kinder in die Einrichtung schicken, auf ein ärztliches Attest zu bestehen. Im Einzelfall kann das Gesundheitsamt eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangen. 8.4 Trifft das Gesundheitsamt zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten Anordnungen, sind diesen Folgen zu leisten. 9. Mitwirkung der Eltern In allen städtischen Kindertageseinrichtungen werden Elternbeiräte nach Maßgabe des Kindertagesbetreuungsgesetzes gebildet. Eltern sind zum Wohle des Kindes zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Einrichtung verpflichtet. Im Einzelnen gelten die Richtlinien des Arbeits- und Sozialministeriums Baden-Württemberg über die Bildung und Aufgaben der Elternbeiräte nach § 5 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) in der jeweils gültigen Form. 10. Abmeldung/Beendigung des Nutzungsverhältnisses 10.1 Die Abmeldung des Kindes aus einer städtischen Kindertageseinrichtung muss schriftlich erfolgen und ist nur mit Vierwochenfrist auf das Monatsende möglich. Kinder die eingeschult werden, scheiden zum Ende des Monats August aus. Eine Abmeldung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. 10.2 Der Träger der Einrichtung behält sich vor, ein Kind vom Besuch der Kindertageseinrichtung auszuschließen, wenn trotz ordnungsgemäßer Mahnung für einen Platz länger als zwei Monate nicht bezahlt worden ist oder eine Kostenübernahme durch die öffentliche Jugendhilfe nicht sichergestellt ist.

Ein Ausschluss aus der Kindertageseinrichtung kann auch dann erfolgen, wenn die Erziehungsberechtigten trotz Mahnung gegen die Regelungen der Satzung verstoßen. In diesen Fällen wird das Benutzungsverhältnis mit Vierwochenfrist schriftlich aufgehoben. Ebenso ist ein Ausschluss durch den Träger möglich, wenn ein Kind länger als 4 Wochen (ohne Angabe von Gründen) unentschuldigt fehlt. Bei Wegzug eines Kindes aus dem Stadtgebiet Offenburg kann der Träger den Betreuungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Monatsende kündigen. Aus pädagogischen Gründen kann der Verbleib in der Einrichtung bis maximal Ende des jeweiligen Kitajahres ermöglicht werden. 10.3 Das Recht von Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Träger auf Abmeldung bzw. Ausschluss aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung aller Interessen das Nutzungsverhältnis bis zum Ablauf der oben genannten Frist oder bis zur sonstigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Kind durch sein Verhalten sich oder andere erheblich gefährdet. Der Ausschluss wird durch die Leitung der zuständigen Abteilung der Stadt Offenburg ausgesprochen. Bei einem Ausschluss, der länger als vier Wochen andauert, ist der Träger berechtigt, den Vertrag zu kündigen. 11. Datenschutz-Grundverordnung Hinweise zur Datenverarbeitung Alle Daten, die im Aufnahmeheft eingetragen werden, werden zum Zweck der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes genutzt, solange dieses in der Kita aufgenommen ist. Die Daten werden zur Erstellung und Versendung des Gebührenbescheides genutzt. Außerdem werden Statistiken jährlich erstellt: - wegen Notwendigkeit zur städtischen Bedarfsplanung und - entsprechend der Meldepflicht an das Landesjugendamt (KVJS) nach SGB VIII §47 Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn sie zur Erfüllung dieser Aufgaben nicht mehr benötigt werden. Das tritt spätestens 2 Jahre nach Beendigung des Vertrages ein. Unterlagen, die länger aufgehoben werden müssen, wie z.B. Unfallberichte, werden den Eltern bei Beendigung des Vertrages zur Aufbewahrung ausgehändigt. Die Eltern erklären sich damit einverstanden, dass die Daten entsprechend genutzt werden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Die Daten werden dann gelöscht. Wenn kindbezogene Daten während der Betreuungszeit gelöscht werden sollen, bitten wir die Eltern, wegen des weiteren Vorgehens mit der Leitung der Einrichtung oder dem Träger Kontakt aufzunehmen. 12. Eingewöhnung Das Eingewöhnungskonzept der Stadt Offenburg ist Grundlage zur Aufnahme eines Kindes. 13. Verschiedenes 13.1 Jede Änderung der Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung etc. oder die Änderung der elterlichen Sorge ist der Einrichtung unverzüglich mitzuteilen. 13.2 Nähere Einzelheiten über die Konzeption der Einrichtung werden beim Aufnahmegespräch mitgeteilt.

Mühlkanalabschlag Der Wasserverband „Offenburger Mühlkanal“ hat den diesjährigen Mühlkanalabschlag auf die Zeit von

Montag, 30. August 2021, bis Freitag, 10. September 2021, festgesetzt. Wir bitten, hiervon Kenntnis zu nehmen. Wasserverband „Offenburger Mühlkanal“


7.8.2021 21 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung der Schulbezirke für Grundschulen der Stadt Offenburg vom 26.07.2021 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2015 (GBl. 2016 S. 1) i. V.m. § 25 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchulG) in der Fassung vom 01.08.1983, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Februar 2016 (GBl. S. 163) hat der Gemeinderat der Stadt Offenburg am 26.07.2021 folgende Änderung der Satzung über die Bildung der Schulbezirke für die Grundschulen der Stadt Offenburg beschlossen: Die Satzung über die Bildung der Schulbezirke für Grundschulen der Stadt Offenburg in der Fassung vom 07.10.2019 wird wie folgt geändert:

Art. 1 Änderungen Die Schulbezirke der Georg-Monsch-Schule und der Astrid-Lindgren-Schule werden aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.07.2020 ab dem Schuljahr 2022/23 geändert. In § 2 werden die Schulbezirke Georg-Monsch-Schule und Astrid-Lindgren-Schule wie folgt neu gefasst:

Schulbezirk Georg-Monsch-Schule Der Schulbezirk grenzt entlang der Hauptstraße an den Schulbezirk der Astrid-Lindgren-Schule und umfasst folgende Teile der Hauptstraße: Hauptstraße 1-3, 5-13, 13 a, 15-27-29, 31-33, 35-41, 43-45, 53-57, 59-73, 81-83, 87-93. Zum Schulbezirk gehören des Weiteren die Gebiete nördlich der Teichstraße und nordöstlich der Bahnlinie bis zur Fessenbacher Straße/im Seitenfaden/ Frieda-Nadig-Weg. Im Baugebiet „Seitenfaden“ gehören die in südlicher Verlängerung der Grimmelshausenstraße (= „im Seitenfaden“ und Frieda-Nadig-Straße) westlich liegenden Gebiete in den Schulbezirk. Im Norden grenzt der Schulbezirk der Georg-Monsch-Schule an den Schulbezirk der Anne-Frank-Schule. Im Osten wird der Schulbezirk begrenzt durch die Gebiete „In der Wann“ und „Im Seitenpfaden“ und die Gemarkungen von Fessenbach und Zell-Weierbach. Der Schulbezirk umfasst die Franz-Ludwig-Mersy-Straße 9 - 71, Brachfeldstraße 37 – 39, Walther-Blumenstock-Straße 2 – 16, Grimmelshausenstraße 28 – 32 a und die Fessenbacher Straße 1a. Die Franz-Ludwig-Mersy-Straße 1 – 8, 8a, 8b, 10, 12 – 30, 32 – 46, 48 – 66, die Grimmelshausenstraße 1 – 26, Lessingstraße, Uhlandstraße und die nördliche Hölderlinstraße bis zur Einmündung Uhlandstraße verbleiben im Schulbezirk.

Schulbezirk Astrid-Lindgren-Schule

Der Schulbezirk umfasst das Gebiet der Nordweststadt. Im Westen reicht der Schulbezirk bis zum Autobahnzubringer westlich des Industriegebiets West 2 und verläuft entlang der Marlener Straße und der Kinzigbrücke bis zur Hauptstraße. Der Schulbezirk grenzt entlang der Hauptstraße an den Schulbezirk der Georg-Monsch-Schule und umfasst in der Regel folgende Teile der Hauptstraße: Hauptstraße 2, 4-12, 16-20 a, 24-26, 28-32, 34-34d, 36-50, 52, 54-58, 66-70, 76-80, 88, 90, 92-98, 100-106, 108-118, 120-128, 130. Die Schulbezirksgrenze zwischen Astrid-Lindgren-Schule und Georg-Monsch-Schule ist flexibel, um möglichst ähnlich große Klassenstärken in den beiden Schulen pro Jahrgang zu gewährleisten. Nordöstlich der Hauptstraße wird der Schulbezirk durch die Bahnlinie begrenzt. Nördlich wird der Schulbezirk der Astrid-Lindgren-Schule durch die Schulbezirke Waltersweier/Weier, Bühl und Bohlsbach begrenzt. Südlich wird der Schulbezirk durch den Schulbezirk der Konrad-Adenau-

er-Schule begrenzt.

Art. 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.08.2022 in Kraft. Offenburg, den 26.07.2021 Marco Steffens Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Nach § 4 Abs. 4 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluß nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.


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