Offenblatt 30/2021

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Nr. 30, 11. September 2021

Amtsblatt der Stadt Offenburg

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Sicher, komfortabel, schnell

AUTOFREI

Offenburg erhält seine erste Fahrradstraße/Eröffnung am Mittwoch/Gäste willkommen Der Straßenzug Am Hohen Rain – Franz-Volk-Straße West wird von der Straßburger Straße bis zur Straße Im Seewinkel zu Offenburgs erster Fahrradstraße umgestaltet. Die Markierungsarbeiten fanden während der Sommerferien statt. Am Mittwoch, 15. September um 17 Uhr wird die Fahrradstraße von Baubürgermeister Oliver Martini eröffnet. Anwohnende und Interessierte sind eingeladen, es gibt einen Infostand, Brezeln und Getränke. Offenburg will noch fahrradfreundlicher werden. Das aktuelle Fahrradförderprogramm sieht dazu die Einrichtung von Fahrradstraßen vor. Ziel ist, den Radfahren-

Weniger Lärm den ein Angebot abseits der großen Straßen zu machen, um sicher, komfortabel und schnell voranzukommen. Bürgermeister Martini: „Radfahren ist Lebensqualität! Mehr Radfahrende bedeuten weniger Lärm, weniger Staus und bessere Luft für unsere Stadt. Davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger. In einer Fahrradstraße macht das Radfahren richtig Spaß, denn die Bedürfnisse der Radfahrenden stehen im Vordergrund. Wir hoffen, damit noch mehr Menschen zum Radfahren zu motivieren. Uns als Stadt war es außerdem eine Herzensangelegenheit, im Bereich um das Schulzentrum Nordwest insbesondere die radfahrenden Schülerinnen und Schüler eine sichere und komfortable Infrastruktur zu bieten.“ In der neuen Fahrradstraße dreht sich alles um die Radfahrenden: Sie geben das Tempo vor und dürfen auch nebeneinander fahren. Damit sie auf der Fahrradstraße zügig vorankommen, werden die Vorfahrts-

Am 18. September findet der sechste Mobilitätstag auf dem Rathausplatz statt. Tags zuvor kann man sich über Cargobikes informieren. ❚ Seite 3 FREIE WAHL

Herzensanliegen. Offenburg hat seine erste Fahrradstraße.

regelungen geändert: An den Einmündungen der Lihlstraße, Rheinstraße und Franz-SimmlerStraße gilt nun Vorfahrt für die Fahrradstraße statt wie bisher rechts vor links. Autos dürfen nur dann in eine Fahrradstraße fahren, wenn ein Zusatzzeichen wie „Kfz frei“ das erlaubt. In Offenburgs erster Fahrradstraße gilt „Anlieger frei“: Die Bewohner und Grundstückseigentümer der Straße sowie deren Besuch dürfen dort auch weiterhin mit dem Auto fahren und parken.

Land beteiligt sich Damit wird die bisherige AnliegerRegelung bis zur Straßburger Straße ausgeweitet. Die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge ist auf 30 km/h beschränkt. Wie überall im Straßenverkehr ist die wichtigste Regel, dass alle Verkehrsteilnehmenden Rücksicht aufeinander nehmen –das gilt für Autofahrende und Radfahrende gleichermaßen. Wie in einer normalen Straße gehören die Gehwege auch in der Fahr-

Foto: Stadt

radstraße den zu Fuß gehenden. Radelnde Kinder unter acht Jahren müssen auch in einer Fahrradstraße auf dem Gehweg fahren. In den ersten Wochen machen Banner auf die wichtigsten neuen Regeln aufmerksam. Außerdem wird der Gemeindevollzugsdienst immer wieder präsent sein, um auf die Benutzung der neuen Infrastruktur zu achten. Die Gesamtkosten für die Umsetzung der ersten Fahrradstraße betragen 50 000 Euro. Das Land Baden-Württemberg hat sich mit einem Zuschuss von 80 Prozent an den Kosten beteiligt. Somit lag der Anteil der Stadt bei 10 000 Euro. 2021 sollen weitere Straßenzüge in Fahrradstraßen umgewandelt werden. Das sind zum einen die Straße Am Unteren Mühlbach südlich und nördlich der Freiburger Straße und der Straßenzug Jahnweg – Vogesenstraße Nord, welcher ebenfalls im direkten Umfeld des Schulzentrums Nordwest liegt. Auch die östliche Zeller Straße wurde bereits vom Gemeinderat als zukünftige Fahrradstraße beschlossen.

Für die Bundestagswahl am 26. September wird mit einem großen Anteil an Briefwählern gerechnet. Wie kommt man an die Unterlagen? ❚ Seite 5 FREIE ELEMENTE Das neue Programm der Volkshochschule für das Wintersemester liegt jetzt druckfrisch vor. Neben Präsenzveranstaltungen gibt es Online-Angebote und Hybrid-Kurse. ❚ Seite 7


2 11.9.2021 ALLES GUTE ZUM GEBURTSTAG

In dieser Woche gratuliert Oberbürgermeister Marco Steffens folgendem Jubilar: Erwin Noll kann auf 90 Lebensjahre (17. September) zurückblicken. Herzlichen Glückwunsch!

Mehr Aufgaben Die Malteser übernehmen weitere Aufgaben in der Notfallversorgung für die Bevölkerung in der Ortenau. Seit Anfang September ist ein Rettungswagen am Wachenstandort Im Drachenacker in Offenburg-Waltersweier im Einsatz. Er wird ab Januar in den Vollbetrieb gehen und an sieben Tagen in der Woche besetzt sein. Zehn neue Mitarbeitende sind am zusätzlichen Standort beschäftigt. Die Zeitspanne von der Meldung eines Notfalls bis zum Eintreffen des Rettungswagens beim Patienten ist durch das Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg vorgegeben: In zehn Minuten nach Eingang eines Notrufs soll, in spätestens fünfzehn Minuten muss der Rettungswagen am Einsatzort sein. Von Offenburg aus sind die Malteser außerdem im Krankentransport tätig und stellen Fahrzeuge und Fahrer für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst. SONNTAGS- UND NACHTDIENST DER APOTHEKEN 11.9. 12.9. 13.9. 14.9. 15.9. 16.9. 17.9. 18.9. 19.9.

Apotheke Haaß Heimburgstraße 1 Schwarzwaldapotheke Hauptstraße 19 Staufenbergapotheke (Kirchplatz 2, Durbach) SonnenapothekeCaunes Marlener Straße 11 Apotheke am Ebertplatz Hildaapotheke Apotheke Haaß Heimburgstraße 1 Weingartenapotheke Moltkestraße 50 Hirschapotheke Fischmarkt 3

Kleinere Ernte Wetterkapriolen machten Winzern das Leben schwer Spätfröste, Kälte, Regen, fehlender Sonnenschein – die Wetterkapriolen in diesem Jahr machten den hiesigen Winzern das Leben schwer. Wie es mit der Qualität und Quantität für den Jahrgang 2021 bestimmt ist, darüber sprach das OFFENBLATT mit Matthias Wolf, Geschäftsführer des Weinguts Schloss Ortenberg. Herr Wolf, welche Auswirkungen hat in diesem Jahr das Wetter auf die Qualität des Jahrgangs 2021? Matthias Wolf hofft auf einen „wunderschönen Altweibersommer“. Foto: Reinbold

Matthias Wolf: Die diesjährige Vegetationsperiode war durch hohe Niederschläge und moderat warme Temperaturen geprägt – beste Wachstumsbedingungen für die Reben, aber auch für eine Vielzahl an Rebkrankheiten. Dies stellte hohe Anforderungen an die Rebpflege sowie den Pflanzenschutz. Da sind unsere Mitarbeitenden wirklich an ihre Grenzen gegangen und ihnen gebührt bereits jetzt größten Respekt. Über die Qualität des Jahrgangs können wir immer erst nach der Weinlese eine Aussage treffen. Die Trauben sind zwar derzeit noch gesund und die Reife geht durch das derzeit wunderschöne Wetter zügig voran. Schlussendlich ist aber das Wetter kurz vor und während der Lese entscheidend und so hoffen wir im Endspurt zur Weinlese auf sonniges Wetter. War die regenreiche Zeit nach den langen heißen Sommern der Vorjahre nicht auch ein Segen? Wolf: Natürlich war der Regen für die Natur nach der Trockenheit der vergangenen Jahre ein Segen. Selbst die Reben als trockenressistente Pflanzen zeigten auf einigen Standorten Schäden durch den Wassermangel. In diesem Jahr wären wir

aber für einige längere regenfreie Phasen zwischendurch sehr dankbar gewesen. Denn der wochenlang anhaltende Niederschlag hat zu einem üppigen Pflanzenwachstum und vielen Infektionen durch Pilzkrankheiten geführt. Gegen diese müssen die Reben geschützt werden – übrigens im Bioweinbau ebenso wie im integrierten Anbau. Ansonsten ist die gesamte Ernte in Gefahr. Und wie sieht es mit der Quantität für Weiß- und Rotweine im Vergleich zum Vorjahr aus? Wolf: Es wird sicher ein kleinerer Herbst als in den Vorjahren geben. Da die Schäden in den jeweiligen Weinbergen aber sehr unterschiedlich sind, ist eine Ertragsschätzung schwierig. Der Badische Weinbauverband spricht in der Ortenau je nach Lage von Einbußen bis zu 40 Prozent. Für unsere Rebfläche von rund 45 Hektar können wir hierzu noch keine genauen Aussagen treffen. Stand heute gehe ich von einer 20 Prozent geringeren Erntemenge aus als im Vorjahr. Das endgültige Ergebnis zeigt sich aber erst zum Ende der Lese. Bedeutet das, dass die Konsumenten in diesem Jahr mehr für den Rebensaft ausgeben müssen? Wolf: Eine allgemeingültige Aussage lässt sich auch hier nicht treffen. Das hängt von der Situation in den jeweiligen Betrieben ab. Sicher ist aber, dass jeder Winzer für seine Arbeit auch eine gerechte Entlohnung sehen möchte. Wann werden Sie voraussichtlich mit der Lese beginnen? Wolf: Wir werden um den 20. September in die Hauptlese starten. Los geht es mit Sektgrundweinen, die für die weitere Verarbeitung einen niedrigeren Alkoholgehalt benötigen. Im Anschluss geht es mit den frühreifenden Weißweinsorten wie Müller-Thurgau sowie Rotweinsorten für den Rosé-Ausbau weiter. Ich schätze mit einer Gesamtlesedauer von zirka vier Wochen.

SITZUNGSPLAN 16.9.

Gestaltungsbeirat 14.30 Uhr, Konferenzraum 3+4, Messe Offenburg, Schutterwälder Straße 3 Download unter ratsinfo.offenburg. de/buergerinfo/infobi.php Tagesordnung auf Seite 15.

Geschlossen Wegen einer internen Veranstaltung ist die Baurechtsbehörde am Montag, 20. September, und Dienstag, 21. Dienstag, ganztags nicht besetzt.

Offenburg im Internet: www.offenburg.de

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Impressum

Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Florian Würth Redaktion: Leitung: Gertrude Siefke, Telefon 07 81/822 572 Marie-Christine Gabriel, Telefon 07 81/822 333 Christoph Lötsch, Telefon 07 81/822 200 Anja Walz, Telefon 07 81/822 666 offenblatt@offenburg.de Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptstraße 90, 77652 Offenburg Veranstaltungskalender: marie-christine.gabriel@offenburg.de Austräger-Reklamation: Telefon 07 81/82 25 65, Telefax 07 81/82 75 82 Verantwortlich für Anzeigen: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Anzeigenverkauf: Barbara Wagner Telefon 07 81/95 50 45 Telefax 07 81/95 50 545 anzeigen.offenblatt@kresse-discher.de Herstellung: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Druck: Badisches Druckhaus Baden-Baden GmbH Flugstraße 9, 76532 Baden-Baden Vertrieb: ZSS Zustell-Service-Schwarzwald GmbH Auf Herdenen 44 78052 Villingen-Schwenningen Telefon 07721 9950 100 Telefax 07721 9950 110 info@zssw.de Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: jeweils Di., 17 Uhr Auflage: 30 515

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Einfach mobil ohne eigenes Auto Breites Programm am kommenden Samstag auf dem Rathausplatz: vom Stadtbus bis zum Bike-Sharing mit Pedelecs Auch in diesem Jahr stellt die Stadt Offenburg den Bürgerinnen und Bürgern die ganze Bandbreite der örtlichen Angebote unter der Marke „Einfach mobil“ vor. Diese erlauben es, ohne (eigenes) Auto mobil in Offenburg zu sein. Gemeinsam mit ihren Partnern präsentiert die Stadt am Samstag, 18. September, von 10 bis 14.30 Uhr auf dem Rathausplatz ein breites Programm, das für jede und jeden etwas bereithält: Stadtbus Offenburg, eCar-Sharing, BikeSharing mit Stadträdern und Pedelecs sowie einen Ausblick auf den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur. Und am Freitag zuvor, 17. September, wird die Flotte von verschiedenen Cargo-Bikes

ren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Technischen Betriebe Offenburg informieren über die Linienführung, „Einer-Ticket“ und beantworten Fragen. Überdies wird ein Glücksrad mit attraktiven Gewinnen vor Ort sein. Das Car-Sharing-Unternehmen Stadtmobil Südbaden AG und der Fahrradverleih Nextbike GmbH

Sonderkonditionen

Probefahrten an der Ursulasäule ein besonderes Highlight sein. Diese stehen zu Probefahrten zur Verfügung. Eine enge Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW) macht dies möglich (siehe unten). Besucherinnen und Besucher des Mobilitätstags haben außerdem die Möglichkeit, ihr eigenes Fahrrad auf Verkehrssicherheit überprüfen zu lassen. Das BUNDUmweltzentrum Ortenau bietet einen Infostand zum Thema „klimafreundlich unterwegs“ sowie gemeinsam mit den Ehrenamtlichen vom Offenburger Repair

Nichts wie hin. Der 6. Mobilitätstag vor dem Rathaus.

Café vor Ort Unterstützung bei kleineren Fahrradreparaturen an. Auch dabei ist das Referat Prävention vom Polizeipräsidium: Die Mitarbeiter informieren zur Vorbeugung von Unfällen und Diebstahl und demonstrieren, welche Fahrradschlösser am sichersten sind. Der Allgemeine Deutsche

Foto: Stadt Offenburg

Fahrradclub (ADFC) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) stellen ihre Verbandsarbeit sowie ihr Engagement für zukunftsfähige, nachhaltige Mobilität vor. Die Stadtverwaltung möchte den Mobilitätstag auch dazu nutzen, das Stadtbusangebot samt seinen neuen Tarifen zu präsentie-

werden als Partner der Mobilitätstationen vor Ort Fragen zu den Verleihsystemen und den Sonderkonditionen der Offenburger „Einfach mobil-Card“ beantworten. Für den Erwerb der Karte können sich Interessenten bei den Mitarbeitern der Abteilung Verkehrsplanung/Stabsstelle Klimaschutz registrieren lassen, ohne die sonst übliche Schutzgebühr von fünf Euro zu entrichten. Weitere Beteiligte sind das Seniorenbüro und der Automobilclub Europa (ACE). Das Seniorenbüro informiert über Rollatoren und bietet Rollatorenchecks an, der ACE bringt unter anderem einen Reaktionsmesser für Autofahrer mit. Das Bühnenprogramm – ein Mix aus Musik von Valentin Kaeshammer und Information – moderiert Matthias Drescher von Hitradio Ohr. Die Vorbereitung und Koordination des Mobilitätstags erfolgt durch die städtische Stabsstelle „Mobilität der Zukunft“.

Cargobikes als kostensparende Alternative Sie fahren auf zwei, drei oder vier Rädern, sind meist elektrounterstützt, können flexibel beladen werden und fahren an jedem Stau vorbei: Cargobikes bieten Familien und Gewerbetreibenden eine kostensparende und klimaneutrale Alternative zu PKW und Kleintransporter. Somit sind Lastenräder auch ein wichtiger Bestandteil der Mobilitätswende und können Kommu-

nen dabei helfen, CO2-Emissionen zu reduzieren und Klimaschutzziele zu erreichen. Trotz stark wachsender Nutzung ist das Potenzial der Lastenräder noch lange nicht ausgeschöpft. Deshalb ist Offenburg Teil der Cargobike-Roadshow der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW), die am Freitag, 17. September, von

14 bis 19 vor dem historischen Rathaus Halt macht. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff eCargobike? Es geht um das Lastenrad – ein Fahrradtyp, mit dem dank speziellen Konstruktionen kleinere Lasten sicher transportiert werden können. Das kleine „e“ weist auf einen elektrischen Antrieb hin, welcher den Transport via Akku bis zu 25km/h (Pedelec) unterstützt. Da-

mit wird der Weg zur Kita oder der Großeinkauf deutlich erleichtert. Auch Handwerksbetriebe greifen bereits gerne auf das E-Lastenrad zurück, um Aufträge im städtischen Raum zu erledigen. Für die Alltags- und Nahmobilität stellen eCargobikes so eine echte Alternative dar. Ein positiver Nebeneffekt: Das Auto bleibt für diese (Kurz-)Strecken stehen und CO2Emissionen werden eingespart.


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Quartiersentwicklung

NACHRUF Die Stadt Offenburg trauert um

Prof. Dr. Mechtild Fuchs die am 26. August 2021 überraschend verstorben ist. Frau Fuchs war engagierte Kommunalpolitikerin und seit 2014 als Sachkundige Bürgerin im Ausschuss für Schule und Sport im Gemeinderat aktiv. Unvergessen bleibt sie als lebensfrohe und charismatische Chorleiterin sowie Mitgründerin des traditionellen Querbeetsingens sowie als leidenschaftliche Kämpferin für die Umwelt. Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren.

Im Namen des Gemeinderats und der Stadtverwaltung Offenburg Marco Steffens

Oberbürgermeister

Bauen und Wohnen in Offenburg

Als nächster Schritt der Entwicklung des neuen Quartiers „In den Matten“ in Bohlsbach werden Ortschaftsrat und Gemeinderat den Planungswettbewerb auf den Weg bringen. Mitwirken soll dabei auch eine Begleitgruppe engagierter Menschen aus Bohlsbach. Interessierte können sich bis Ende September um einen Platz bewerben. Im Gebiet „In den Matten II“, im Bereich zwischen der Bachstraße, der Okenstraße, dem oberen Mattenweg und der B3, soll in den kommenden Jahren neuer Wohnraum im Ortsteil Bohlsbach entstehen. Ziel ist die Entwicklung eines innovativen Quartiers mit zirka 250 neuen Wohneinheiten. Dabei soll ein breites Wohnraumangebot, das auch Raum für neue Projekte wie beispielsweise gemeinschaftliche oder integrative Wohnformen bietet, mit den Erfordernissen von Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel in Einklang gebracht werden. So die Aufgabenstellung für das städtebauliche Qualifizierungsverfahren, in dem ab dem ersten Halbjahr 2022 Planungsbüros unterschiedliche Entwürfe für das neue Quartier entwickeln. Der Siegerentwurf soll im zweiten Halbjahr 2022 ausgewählt werden.

In diesen Prozess sollen auch die Vorstellungen der Bohlsbacher*innen zu dem neuen Quartier einfließen. Neben Beteiligungsangeboten für die breite Öffentlichkeit soll eine kleine Gruppe von Personen aus Bohlsbach den gesamten Prozess eng begleiten und dabei unterschiedliche Perspektiven in die Planungen einbringen. Die Gruppe soll Menschen mit unterschiedlichen Interessensund Lebenslagen zusammenbringen und für die Dorfgemeinschaft in Bohlsbach bedeutsame Einrichtungen und Vereine repräsentieren. Diese Begleitgruppe wird sich im Laufe eines Jahres an fünf bis sieben Terminen treffen. Dabei wird es unter anderem eine Auftaktveranstaltung mit Beispielen für innovative Quartiersentwicklung geben. Weitere Informationen zur Begleitgruppe werden im Rahmen der Ortschaftsratssitzung am 14.9.2021 um 19 Uhr in der Gemeindehalle vorgestellt. Interessierte melden sich bitte bis 27. September bei Ortsvorsteherin Nicole Kränkel-Schwarz (EMail: nicole.kraenkel-schwarz@ offenburg.de, Telefon 07 81/8231 11). Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt Mitte Oktober durch eine Kommission der Stadtund Ortsverwaltung.

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BLÄSERKLASSE

Weiteres Angebot. Erwachsenen-Bläserklasse bedeutet, dass die Teilnehmenden von Anfang an beginnen, „ihr“ Instrument in Orchesterbesetzung zu erlernen. Der Unterricht gliedert sich in eine wöchentliche Registerprobe von 30 Minuten sowie eine Orchesterprobe von 60 Minuten. Der Kurs ist auf drei Jahre angelegt. Dazu gibt es eine Veranstaltung am Samstag, 18. September, um 10 Uhr im Saal 102 der VHS auf dem Kulturforum mit einem Konzert des Blasorchesters unter Leitung von Bernhard Münchbach. Anmeldung und Infos: Musikschule Offenburg/Ortenau, Weingartenstraße 34 b, Telefon 07 81/93 64-100, E-Mail: info@musikschule-offenburg.de, www.musikschule-offenburg.de. Foto: Musikschule


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Briefwahl – so wird es gemacht Elektronisch, in Papierform oder persönlich: Die Stadtverwaltung bietet viele Wege zur Erlangung der Unterlagen Für die Bundestagswahl am 26. September wird mit einem großen Anteil von Briefwähler*innen gerechnet. Aber wie kommt man eigentlich an die Unterlagen? Die traditionelle Form ist der schriftliche Antrag per Post oder per eigenhändigem Einwurf bei der Stadtverwaltung. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie auf der Rückseite den Antrag zur

Die persönliche Beantragung vor Ort bzw. das Abholen der Unterlagen ist aufgrund der CoronaPandemie und auf Grundlage der aktuellen Corona-Verordnung nur mit einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung zulässig. Aufgrund der Hygieneauflagen und Personenbegrenzungen kann es bei der Ausgabe am Briefwahlschalter zu Wartezeiten kommen.

Online

Per Post Erteilung eines Wahlscheins. Diesen können Sie bequem zu Hause ausfüllen und an uns zurückschicken oder in den Briefkasten beim Historischen Rathaus, Hauptstraße 90, 77652 Offenburg, einwerfen. Bei einer abweichenden Versandadresse ist ein formloser Antrag mit den folgenden Daten (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) möglich. Diesen schicken Sie dann bitte an: Stadt Offenburg, Zentrale Dienste und Wahlen, Hauptstraße 90, 77652 Offenburg.

Per E-Mail Einen Wahlschein können Sie auch formlos per E-Mail an wahlen@offenburg.de beantragen. Dies empfiehlt sich, wenn z.B. Ihre Wahlbenachrichtigung noch nicht vorliegt. In diesem Fall benötigen wir von Ihnen Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen,

Zu Hause wählen. Briefwahlunterlagen für den Wahlkreis.

das Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) gegebenenfalls noch die Anschrift, bei einer abweichenden Versandadresse.

Persönlich Bis Freitag, 24. September, können Sie auch mit dem ausgefüllten Antrag auf der Rückseite Ihrer

Foto: Stadt

Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen persönlich am Wahlschalter im Bürgerbüro am Fischmarkt beantragen und abholen. Geöffnet ist der Wahlschalter von Montag bis Mittwoch, 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 16 Uhr und am Freitag vor der Wahl, also am 24. September, bis 18 Uhr.

Auf der Homepage finden Sie bis Mittwoch, 22. September, um 18 Uhr unter www.offenburg.de/ briefwahl2021 einen Link zum Onlinewahlscheinantrag. Die passenden Daten wie Wahlbezirk und Wählernummer können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen und in das Antragsformular eintragen. Dieser Abgleich Ihrer Daten stellt gleichzeitig die automatische Prüfung Ihrer Daten im Wählerverzeichnis dar. Es steht Ihnen offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Damit die Briefwahl gültig ist, muss Ihr Stimmzettel am Sonntag, 26. September, um 18 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.

Jetzt votiert die Jugend! U18-Wahl in Offenburg Mit „Your choice, your voice – die U18-Wahl in Offenburg“ möchte die Jugendarbeit den Jugendlichen aus Offenburg die Möglichkeit bieten, sich politisch zu beteiligen. Teams der Jugendarbeit sind deshalb immer wieder an Informationsständen zur Bundestagswahl und zur U18-Wahl an verschiedenen öffentlichen Plätzen anzutreffen. Die bundesweite Aktion wird von dem Deutschen Kinderhilfs-

werk, dem Bundesjugendring, den Landesjugendringen, vielen Jugendverbänden sowie dem Berliner U18-Netzwerk organisiert. Die Wahl bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, sich politisch zu beteiligen und ihr Stimmungsbild abzugeben. Um möglichst vielen Jugendlichen eine Wahlmöglichkeit zu bieten, sind die Jugendarbeiter*innen in der Woche von 13. bis 16. September – mit Stimm-

zetteln und Wahlkabinen ausgestattet – auf Schulhöfen und öffentlichen Plätzen in ganz Offenburg anzutreffen. Am U18Wahltag selbst, dem 17. September, wird es die Möglichkeit zur Stimmabgabe im Jugendbüro Offenburg geben. Damit das Projekt gebührend abgeschlossen werden kann, wird am U18-Wahltag im Jugendbüro von 16 bis 19 Uhr eine Wahlparty mit Pizza und Getränken stattfin-

den – natürlich unter den gegebenen Corona-Bestimmungen. Hierzu werden Politiker*innen aus dem Wahlkreis 284 eingeladen, welche sich in ungezwungener Atmosphäre mit den Jugendlichen unterhalten und sich deren Themen widmen können. Zum Abschluss werden die Ergebnisse der ausgewerteten Wahl präsentiert. Weitere Infos gibt es beim Jugendbüro unter E-Mail: jugendbuero@offenburg.de.


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Rätselspaß rund um den Klimaschutz Das gemeinsame Spiel im Freien „Sauvez notre futur – Rettet unsere Zukunft“ geht im September in die nächste Runde Jede Menge Rätselspaß rund um den Klimaschutz gibt es beim Outdoor-Escape-Game „Sauvez notre futur“ – Rettet unsere Zukunft“. Das Spiel wurde von der Stadt Offenburg gemeinsam mit anderen Kommunen und dem Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau entwickelt und hat bereits an zwei Spieltagen im Mai und Juni stattgefunden. Am 18. und 22. September werden nun fünf neue Zeitfenster für Gruppen angeboten. Beim Outdoor-Escape-Game starten Rätselfans in Gruppen von bis zu sechs Personen gleichzeitig auf deutscher und französischer Rheinseite und begeben sich auf eine Reise in die Zukunft, um die Welt von heute zu retten. An den ersten beiden Spieltagen waren bereits insgesamt 113 Teilnehmer*innen zum Rätseln unterwegs und haben zusammen eine Lösung gefunden,

die Stationen gefunden!“, freut sich Stefan Falk, der mit einer Gruppe vom Ortenauer Klimastammtisch teilnahm. Alle, die inzwischen selbst Lust bekommen haben das Escape-Game durch die Offenburger Innenstadt zu spielen, können sich auf der Webseite des Eurodistrikts anmelden. Das Spiel findet gleichzeitig auch in

Auch im Rollstuhl

Rauchende Köpfe. Das Klimaschutzspiel „Rettet unsere Zukunft“ schweißt zusammen. Foto: Stadt Offenburg

wie Bürger*innen 2021 das Klima retten können. Nun können sich weitere interessierte Gruppen auf Lösungssuche machen: Auf dem

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Rätselparcours lernen sie einiges über Klimaveränderung und was dagegen getan werden muss. Außerdem finden sie auch Tipps, wie sie in Offenburg klimafreundlich leben und handeln können. Dabei kommt der Spaß nicht zu kurz: „Bei ein paar Rätseln haben wir echt geknobelt, aber als Team sind wir super vorangekommen und haben alle Klimaaufgaben gelöst und

den Städten Kehl, Lahr, Achern, Erstein, Schiltigheim und Plobsheim statt, wobei die Gruppen miteinander in Kontakt treten – denn: Um die Welt zu retten, muss zusammengearbeitet werden! Die Anmeldung zum OutdoorEscape-Game „Sauvez notre futur – Rettet unsere Zukunft“ am 18. oder 22. September läuft über die Webseite des Eurodistrikts Strasbourg-Ortenau unter www.eurodistrict.eu > Themenfeld „Umwelt“. Der Rätselparcours ist auch mit Rollstuhl gut zu bewältigen. Die neuen Termine finden im Rahmen der Energiewende- und Nachhaltigkeitstage Baden-Württemberg statt.

NACHRUF Das Seniorenbüro der Stadt Offenburg trauert um

Sonja Scheffel die im August 2021 verstorben ist. Sonja Scheffel war seit 1993 im Seniorenbüro engagiert. Sie war Gründungsmitglied und hat in den zurückliegenden 28 Jahren zahlreiche Projekte begleitet und umgesetzt. Ihr großes Engagement bleibt unvergesslich. Wir werden sie stets in guter und dankbarer Erinnerung behalten.

Für die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen des Seniorenbüros der Stadt Offenburg

Angela Perlet

Leiterin des Seniorenbüros


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Die VHS in ihrem Element Neues Programmheft liegt druckfrisch vor/Neben Präsenzveranstaltungen gibt es Online-Angebote und Hybrid-Kurse Es gibt es also noch, das gedruckte Programmheft der Volkshochschule Offenburg: Am Mittwoch wurde es druckfrisch ausgeliefert. Semesterschwerpunkt sind die Elemente im wörtlichen wie übertragenen Sinne. Die Hoffnung der Veranstaltenden ruhen auf einem möglichst uneingeschränkten Ablauf. Es gelten die aktuellen Coronaregeln. Ansonsten „dürfen wir unseren Betrieb ganz normal führen“, freut sich VHSChefin Constanze Armbrecht. Es werden wieder Vorträge stattfinden, unter anderem über die Frage, was Humoristen mit den Elementen zu tun haben – Werner Metzer wird sich mit dem BilderUniversum des Ambraser Narren-

Neustart Filmreihe tellers befassen (12.1.). Bereits am 20. September beginnt die Ausstellung zu Küstenbildern im Foyer der VHS. Auch die Filmreihe soll wieder starten – mit Streifen, die fürs Frühjahr vorgesehen waren (ein separates Programmheft erscheint demnächst). Mit „Familie werden, Familie sein“ beginnt eine neue Reihe, die sich an werdende Eltern und Großeltern richtet – in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten Verena Schickle und dem Verein Sambucus. An Jugendliche richtet sich der Talentcampus „Make Podcasts and Music“ in den Herbstferien, Kinder ab sechs Jahren dürfen sich auf eine Abenteuerwelt mit den fünf Elementen freuen (ab 23.10.).

Bewährtes Team. VHS-Leiterin Constanze Armbrecht und Benjamin Köhler vom Marketing.

Auch die Tagesfahrten wurden erneut ins Programm aufgenommen, unter anderem ins Städel nach Frankfurt und nach Verdun. Mit neuen Tanzkursen, u.a. einem Crashkurs Hochzeitstanz, wartet der Kreativbereich auf. Die nach wie vor größte Sparte bildet die Gesundheit – mit Fitnesskursen, etwa funktionellem Faszientraining in der Mittagspause. Zielgruppenansprache spielt bei

einigen Angeboten eine Rolle, so beim Bewegungstraining für Frauen über 60. Auch Kochkurse sind angesagt: „Süßes für den Herbst“ bietet Alexander Kuhn online an. Bei den Sprachen wird auf die Einstufungsberatung Wert gelegt, es besteht die Möglichkeit, ein Zeitfenster für ein Gespräch zu buchen, entweder online oder vor Ort. Terminvereinbarungen sind erforderlich. Für das gesamte Pro-

Foto: Siefke

gramm gilt, dass kurzfristige Änderungen und Ergänzungen möglich sind, daher wird ein Blick auf den Internetauftritt der Volkshochschule empfohlen. „Wir hoffen alle auf Durchführbarkeit“, so Armbrecht, es gebe schließlich so viele engagierte Kursleiter*innen und so viele tolle Kurse. Kontakt: www.vhs-offenburg.de; Telefon 07 81/93 64 200, E-Mail: anmeldung@vhs-offenburg.de.

Mitgliederversammlung des BUND

Mitgliederversammlung der BI Bahn

Klimaschutz, ökologische und gentechnikfreie Landwirtschaft, Umweltbildung, Mobilität und Straßenbau: Damit beschäftigen sich die Aktiven des BUND-Umweltzentrums Ortenau. Bei der Mitgliederversammlung stehen der Tätigkeits- und Kassenbericht 2020, die Planung für das Jahr 2021 sowie die Wahl der Kreisvorstandschaft

Der Vorstand der BI-Bahntrasse e.V. Offenburg lädt zur Mitgliederversammlung am Mittwoch, 15. September, 19 Uhr im Gemeindesaal der Heilig-Geist-Pfarrei, Heimburgstraße 2, ein. Inzwischen sind Tunnelplanung und Baustellenkonzept weit vorangeschritten. Auch für die BI ging die Arbeit in vielfältiger Weise weiter.

an. Die Versammlung findet am Donnerstag, 30. September, ab 20 Uhr im Saal der Evangelischen Erwachsenenbildung Ortenau, Poststraße 16, in Offenburg statt. Aufgrund der coronabedingten Hygienevorschriften wird um AnmeldungunterTelefon07 81/25484 oder E-Mail: bund-ortenau@bund. net gebeten.

Hierüber wird sie Rechenschaft ablegen. Zugleich stehen Neuwahlen für den Vorstand an. Der Vorstand bittet Corona-bedingt darum, sich anzumelden. Es gelten die tagesaktuellen Corona-Regeln. Anmeldungen unter info@ bi-bahntrasse.de oder postalisch: BI-Geschäftsstelle, Tulpenweg 8, 77656 Offenburg.


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„Kleine Stadt“ wählt Bürgermeister Hans-Peter Kopp überreicht Kollegen die Amtskette – Gemeinde auf Zeit besteht aus Wichernstadt umd Heimburg Wichernstadt und Heimburg heißen die beiden Ortsteile der „Kleinen Stadt“, die sich unter Federführung des Stadtteil- und Familienzentrums (SFZ) Albersbösch auch in diesem Jahr auf dem Gelände der HeiligGeist-Gemeinde gegründet hat. Vier Tage lang entfaltete sich unter der Leitung von Veronique Noel ein buntes Stadtleben. Dazu gehören Handwerksbetriebe, Kaufläden, Behörden und selbstverständlich auch ein Gemeinderat, der dieses Jahr zu 100 Prozent weiblich ist. Zum Bürgermeister wählten die gut 50 teilnehmenden Kinder aus ihrer Mitte Raffael Remel.

Der Siebenjährige setzte sich in einem Feld von sieben Bewerber*innen durch. Das Ergebnis verkündete sein „echter“ Amtkollege Hans-Peter Kopp. Er legte dem frisch gebackenen Amtsinhaber unter stürmischem Applaus auch die Bürgermeister-Kette um. Das Projekt „Unsere Kleine Stadt“ besteht seit 1992. Hauptsponsor ist das E-Werk Mittelbaden. Jeden Sommer können Kinder in der letzten Ferienwoche vier Tage lang ihre Talente ausprobieren. Die Bandbreite reicht von Backen bis Zaubern. Nebenbei können sie spielerisch ergründen, wie das Zusammenleben in einer Stadt funktioniert.

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Nach der Wahl. „Bürgermeister“ Raffael Remel (vorne 3.v.l.) mit seinem „Gemeinderat“. Hintere Reihe v.l.: Veronique Noel, SFZ-Leiterin Barbara Klement, Bürgermeister Hans-Peter Kopp, Martin Wenz (E-Werk) und Fachbereichsleiterin Martina Köllner. Foto: Lötsch

Feierabendhock Am Mittwochnachmittag, 15. September, um 16 Uhr findet die zweite gesellige Nachbarschaftsveranstaltung im neuen Mühlbachareal statt. Diesmal laden das Stadtteil- und Familienzentrum Innenstadt und die Bürgergemeinschaft Stadtmitte e.V. auf den Kronenplatz ein. Alle Quartiersbewohnerinnen und Quartiersbewohner haben dort die Möglichkeit, bei einem Getränk und Snacks miteinander ins Gespräch zu kommen und bei

einer Mitmach-Quartiers-Aktion aktiv zu werden. Für Kinder gibt es eine Spielecke. Ziel dieser Treffen ist es, lebendige Nachbarschaften zu gestalten, in die Menschen sich einbringen können, sich gegenseitig unterstützen und Verantwortung füreinander übernehmen. Weitere Infos gibt es beim Stadtteil- und Familienzentrum Innenstadt unter E-Mail sfz.innenstadt@offenburg.de oder unter Telefon 07 81/93 22 86-11.

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Treffpunkt. Auf dieser Wiese steigt der Feierabendhock.

Foto: Stadt


11.9.2021 9

FAIRE WOCHE

Zum 20. Mal. Dieses Jahr findet die „Faire Woche“ zum 20. Mal statt und steht unter dem Motto „Zukunft fair gestalten“ – #Fairhandeln für Menschenrechte weltweit. Es geht vor allem um die Situation der Arbeitsbedingungen weltweit und damit um das 8. UN-Nachhaltigkeitsziel: menschenwürdige Arbeit – nachhaltiges Wirtschaften. „Ausbeuterische Kinderarbeit auf den Kakaoplantagen Afrikas, Sklavenarbeit auf den Tomatenfeldern Süditaliens, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie in Deutschland sind Realitäten, denen wir uns stellen müssen. Veränderung gibt es nur, wenn wir alle Verantwortung übernehmen und in vielen kleinen Schritten zu nachhaltigerem, gerechterem Wirtschaften bei-

tragen“, betont die Weltladengeschäftsführerin Christine Junker, „Unterstützen Sie durch den Kauf von fairen, nachhaltigen Produkten die Verbesserung der Arbeitsbedingungen weltweit. Im Fairen Handel steht seit über 50 Jahren der Mensch im Mittelpunkt und nicht der Profit.“ Was sind für Sie menschenwürdige Arbeitsbedingungen? Wie können wir nachhaltig wirtschaften? – Diese Fragen werden im Rahmen einer Mitmachaktion mit Quiz im Weltladen „Regentropfen“ während der Faire Woche bis 24. September gestellt. Am Sonntag, 12. September, findet um 10 Uhr in der Stadtkirche der Eröffnungsgottesdienst zur Fairen Woche statt. Weitere Infos unter www.fairewoche.de. Foto: Weltladen

3G-Regel für Kulturbesuch Corona-Verordnung vom 16. August gilt für Museum, Archiv, Bibliothek und Galerie Wer das Museum im Ritterhaus, das Stadtarchiv, die Städtische Galerie oder die Stadtbibliothek besuchen möchte, muss ab sofort geimpft, getestet oder genesen sein und dies entsprechend nachweisen können. Aufgrund der neuen CoronaVerordnung, die am 16. August in Kraft getreten ist, müssen ab sofort alle Besucher*innen der Offenburger Kultureinrichtungen einen 3G-Nachweis vorlegen. In der Stadtbibliothek und im Stadtarchiv gibt es eine Ausnahme: Wer lediglich Medien an der Theke abholen oder zurückgeben möchte, braucht dafür keinen Nachweis. Weiterhin sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind sowie alle Schüler*innen von der Testpflicht ausgenommen. Hierzu muss gegebenenfalls ein Schülerausweis als Nachweis vorgelegt werden. Für alle Personen gilt nach wie

Besichtigung. Das Museum im Ritterhaus und die weiteren Offenburger Kultureinrichtungen lassen sich nach Vorlage eines 3G-Nachweises ganz entspannt entdecken. Foto: Bleyer

vor, dass sie beim Besuch der Kultureinrichtung keine Krankheitssymptome aufweisen dürfen. Die 3G-Regel gilt ebenso für Veranstal-

tungen im Innenbereich. Im Außenbereich sind unter bestimmten Voraussetzungen Veranstaltungen ohne 3G-Nachweis möglich.

KURZ NOTIERT

Dostojewski-Kurs

Die Evangelische Erwachsenenbildung veranstaltet ab Mittwoch, 15. September, an vier Terminen von 19 bis 20.30 Uhr einen Literaturkurs zu Dostojewski mit dem Titel „Liebe dein Schicksal, denn es ist der Weg Gottes mit deiner Seele“. Dostojewskis Suche nach der Wahrheit ist auch heute aktuell. So träumt zum Beispiel eine Romanfigur davon, dass aus Asien ein Virus komme, das eine Welle weltweiter Gewalt auslöst. Gelesen wird das erste Werk, das Dostojewski nach seiner Verbannung („Katorga“) in einem sibirischen Lager schrieb. Viele Kritiker meinen, dass Dostojewski ohne diese Erfahrung nicht der überragende Schriftsteller geworden wäre, als der er heute anerkannt ist. Die Kosten betragen 40 Euro. Die Leitung liegt bei der Literaturwissenschaftlerin und promovierten Germanistin Renate Tebbel. Der Kurs findet digital über Zoom statt. Weitere Informationen und Anmeldung unter eeb.ortenau@kbz.ekiba.de oder www.eebortenau.de.


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Vortrag Die Patientenverfügung enthält Anweisungen, wie in bestimmten Krankheitssituationen verfahren werden soll. Wie sie aufgebaut sein soll und was zu beachten ist, erläutert Oliver Herrmann am Donnerstag, 23. September, um 18.30 Uhr im Stadtteil- und Familienzentrum Innenstadt, Stegermattstraße 24. Anmeldung verpflichtendunterE-Mail:veranstaltungen. seniorenbuero@offenburg.de oder telefonisch unter 07 81/8222 22. Es gelten die aktuellen Corona-Bestimmungen. Der Vortrag kann von zu Hause aus online verfolgt werden. Der Zugangslink wird nach Anmeldung zugestellt. NEUSTART MIT DREIKLANG

KUNST kommt. Unter dieser Bezeichnung finden seit 25 Jahren Bilderausstellungen in Offenburger karitativen Einrichtungen statt. Das Paul-Gerhard-Werk (PGW) hat jetzt nach der Corona-Pause unter dem Motto „Dreiklang“ einen Neustart gewagt – pandemiebedingt allerdings erst einmal im kleinen Kreis. Mit Claudia Kumpf, Hans Roth und Tanja Schmidt (2.-4. v.l.) stellen drei Künstlerinnen aus der Region lebens- und farbenfrohe Werke aus. Zum Stabwechsel kam es

bei der Organisation. Helmut Schmidt (2.v.r.), der ehrenamtlich allein im PGW 66 Ausstellungen verantwortet hat, übergab die Geschäfte an Andreas Fahr (r.). PGW-Geschäftsführerin Silke Boschert (l.) würdigte die Arbeit von Helmut Schmidt und dankte ausdrücklich dem Seniorenbüro der Stadt Offenburg für die Unterstützung. Die ausgestellten Werke gibt es auch im Internet unter seniorenbuero-offenburg.de/kunstkommt-2021 zu sehen. Foto: Lötsch

Beratung Die Fachberatungsstelle des Vereins „Aufschrei“ bietet ab sofort einen online-Service zum Thema „Sexualisierte Gewalt“ an. Wer sexuell belästigt wurde, Übergriffe erlebt hat oder missbraucht wurde erhält über das Online-Portal www.aufschrei-ortenau.de Rat und Hilfe.

Flüchtlingshilfe

„NACHHALTIGKEIT IST UNSER GEMEINSAMES WERK. ZUKUNFT BEGIN NNT VOR ORT. MIT ENERGIE VON HIER.“ Erfahre mehr auf e-werk-mittelbaden.de

Die Flüchtlingshilfe Rebland unterstützt die vielfältigen öffentlichen und privaten Anstrengungen, die Bevölkerung durch ein hohes Impfniveau vor Covid 19 zu schützen. Geflüchtete und Betreuer*innen können sich nun ausführlich über Impfungen informieren. Am Dienstag, 14. September, um 18.30 Uhr gibt der Mediziner Josef Hansert im Stadtteil-und Familienzentrum am Mühlbach Rat und Hinweise. Die aktuellen Hygieneregeln sind einzuhalten. Anmeldung verpflichtend an die E-Mailadresse: h.schramm@biofrisch.net.

E-Bike Radtour Am 16. September findet die E-Bike Radtour „Männer 70 plus“ statt. Treffpunkt: 9 Uhr am Haupteingang der Reithalle/Kulturforum. Anmeldung bis 14.9. unter Telefon 07 81/82-22 22, oder per E-Mail an seniorenbuero@offenburg.de.


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Gut vorbereitet ins neue Schuljahr Die großen Kreisstädte der Ortenau investieren in die Luftqualität an Schulen und Kitas/Tests sollen weiterlaufen Ein verlässlicher Schul- und Kitabetrieb haben für die Städte in der Ortenau eine hohe Priorität. Mitte August trafen sich daher die Städte Offenburg, Lahr, Kehl, Achern und Oberkirch, um entsprechende Vorbereitungen für einen guten Schul- und Kitastart nach den Sommerferien zu treffen. Bereits im ersten Halbjahr 2021 wurden frühzeitig und in Absprache mit Elternvertretungen und Schulleitungen Maßnahmen wie beispielsweise Tests für Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder in die Wege geleitet. In Offenburg wurden unter anderem von April bis Juli mehr als 184 000 Schnelltests in Schulen und Kindertageseinrichtungen vorgenommen, mit lediglich 55 positiven Erstergebnissen. Ein wichtiges Indiz dafür, dass die Schulen und Kitas eher keine „Treiberinnen“ der Pandemie sind. Alle Städte unterstützen ausdrücklich, dass es auch nach den Ferien mit Tests in Schulen weitergeht – ob weiterhin die bereits eingeübten Schnelltests zum Einsatz kommen oder ein Umstieg auf das sogenannte PCR-Pooltest-Verfahren erfolgen soll, ist noch offen – die Abstimmungen laufen.

Luftqualität im Fokus In Anlehnung an die Förderrichtlinien des Landes setzen die Städte bei der Frage der Luftqualität in Schulen und Kitas auf die Kombination mehrerer Komponenten: den flächendeckenden Einsatz von CO2-Sensoren, weiterhin regelmäßiges Lüften und ergänzend in schlecht belüftbaren Schul- und Kitaräumen den Einsatz von mobilen Luftfiltergeräten. Entsprechend der Landesvorgaben haben sich die fünf Städte dabei auf gemeinsame Kriterien verständigt. Alle Experten sind sich einig, dass auch mit mobilen Luftfiltergeräten ein regelmäßiges Stoßlüften unerlässlich bleibt, weil diese Geräte eben keine frische Luft zuführen. Auch im neuen Landes-

nur über Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt verfügen und in denen keine stationäre Raum-Luft-Technische Anlage installiert ist. Sollten nicht bereits alle Fördermittel hierfür und für die CO2-Ampeln benötigt werden, wird das Land auch mobile Luftfiltergeräte für weitere Räume von Kindern bis zwölf Jahren fördern, die grundsätzlich auch manuell gelüftet werden können.

Förderung

Schiller-Gymnasium. Im Zuge der jüngsten Sanierungsarbeiten wurde die Schule ebenfalls mit einer Raum-Luft-Technischen Anlage ausgestattet.Foto: Bode

förderprogramm wird dies ausdrücklich so festgehalten. Nicht zuletzt deshalb wird die Anschaffung von CO2-Sensoren (auch als CO2-Ampeln bezeichnet) gefördert. Sie helfen mit, das manuelle Lüften noch sicherer und bedarfsgerechter zu machen. CO2-Ampeln stellen im wahrsten Sinne des Wortes fest, ob „dicke Luft“ herrscht, also zu viel CO2 in der Luft konzentriert ist. Die Geräte werden in den städtischen Schulen und Kitas entweder schon eingesetzt oder sind für die Zeit nach den Ferien bestellt. Bei der Sanierung und beim Umbau von Schulen ist es – wenn machbar – bereits jetzt üblich, stationäre Raum-Luft-Technische Anlagen einzubauen – in Offenburg wurde und wird dies gerade bei vier Projekten realisiert, in Lahr und Oberkirch bei jeweils zwei und in Achern und Kehl bei einem Projekt. Für die Luftqualität in den Klassenräumen ist dies erwiesenermaßen eine sehr gute Lösung, weil diese Anlagen – im Gegensatz zu mobilen Luftfiltern – für eine Frischluftzufuhr sorgen, das manuelle Lüften ersetzen und energieeffizient sind. Mit Hilfe eines aktuellen Förderprogramms des Bundes sollen weitere Anlagen

realisiert werden. Als Ergänzung zum regelmäßigen manuellen Lüften fördert das Land unter bestimmten Voraussetzungen nun auch mobile Luftfiltergeräte. Mit erster Priorität können danach Luftfiltergeräte für

Mobile Luftfiltergeräte Räume angeschafft werden, die von Kindern unter zwölf Jahren genutzt werden und die über eine eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit verfügen. Eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit heißt nach Definition des Landes, dass deren Fenster nur kippbar sind oder die

Von den städtischen Bauverwaltungen wurden und werden aktuell alle Räume in Schulen und Kitas auf ihre Belüftungsmöglichkeiten hin untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass es nur relativ wenige Räume sind, welche die Landeskriterien erfüllen – in Offenburg und Lahr ist es jeweils ein Raum, in Kehl sind es acht, in Achern zwei und in Oberkirch drei. Des Weiteren wurden anhand objektiver Kriterien, die zwischen den großen Kreisstädten in der Ortenau abgestimmt und einheitlich angewendet werden, weitere Räume ermittelt, für die bis zum 20. August beim Land eine Förderung angemeldet wurde – im Schnitt betrifft dies ungefähr zehn Prozent der untersuchten Räume. In Offenburg sind das beispielsweise 55 und in Lahr 26 Räume, die mit derartigen Geräten ausgestattet werden sollen.

Umbau der Eichendorff-Schule mit Raum-Luft-Technischer Anlage.Foto: Walz


12 11.9.2021

Wer macht mit beim Stadtradeln?

SPENDENÜBERGABE

Große Freude bei der Bürgerstiftung St. Andreas. Das Wohnungsunternehmen Vonovia hat für den Sozialfonds der Stiftung eine Spende von 2 000 Euro überreicht. „Wir unterstützen die wichtige Arbeit der Stiftung mit ihrem Sozialfonds aus Überzeugung“, sagte Vonovia-Regionalleiterin Lilia Stehling bei der Spendenübergabe am 17. August an Bürgerstiftungs-Geschäftsführer Bernhard Schneider vor dem neuen Schaukasten der Bürgerstiftung in der Steinstraße. „Als Vermieter wissen wir, wie schwierig es in der Zeit der Corona-Einschränkungen für viele Mieterinnen und Mieter ist.“ Geschäftsführer Bernhard Schneider freute sich über die Zuwendung: „Mit Ausbruch der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen wuchs die Nachfrage nach finanziellen Soforthilfen aus dem Sozialfonds der Stiftung stark an. Hier sind wir froh über jede zusätzliche Spende.“ In Offenburg besitzt das Wohnungsunternehmen Vonovia rund 450 Wohnungen in Albersbösch, Uffhofen und der Oststadt. Der Regionalbereich Baden/Pfalz unterstützt jährlich soziale Aktivitäten. Foto: Walz

Über 60 Teams sammeln seit dieser Woche Fahrradkilometer fürs Stadtradeln in Offenburg. Ziel des Stadtradelns ist es, während des dreiwöchigen Aktionszeitraums möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen. Jede und jeder kann ein Team anlegen und mit Freunden, Familie oder Kollegen gemeinsam mitmachen – auch wenn das Stadtradeln bereits gestartet ist, kann man sich noch registrieren und für ein bestehendes Team radeln oder ein neues Team anlegen. Die stärksten Teams und Einzelpersonen werden von der Stadt Offenburg ausgezeichnet, ebenso die aktivsten teilnehmenden Schulen. Da es aber nicht nur um Leistung gehen soll, werden zudem unter allen aktiven Teilnehmenden (ausgenommen städtische Mitarbeitende) Gewinne verlost. Mitmachen können alle, die in einer teilnehmenden Kommune wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine (Hoch-) schule besuchen. Es sind alle „Fahrzeuge“ erlaubt, die im Sinne der Straßenverkehrsordnung als Fahrrad gelten – also auch E-Bikes bis 250 Watt. Anmelden kann man sich unter www.stadtradeln.

de/offenburg. Während des Stadtradelns finden verschiedene Veranstaltungen rund ums Fahrrad statt: • 15. September, 17 Uhr, Eröffnung von Offenburgs erster Fahrradstraße Am Hohen Rain – Franz-Volk-Straße West mit Infostand, Brezeln und Getränken. • 17. September, 14 bis 19 Uhr, Cargobike-Roadshow und RadCheck. Vor dem historischen Rathaus können E-Lastenräder Probe gefahren werden und beim RadCheck kann man das eigene Rad kostenlos von Fachleuten überprüfen lassen. Kleine Reparaturen werden vor Ort erledigt. • 18. September, 10 bis 14 Uhr, Mobilitätstag auf dem Marktplatz mit der Möglichkeit, sein Fahrrad codieren zu lassen (Bitte Kaufnachweis, Ausweis und sechs für ADFC-Mitglieder bzw. zwölf Euro mitbringen). • 19. September, 15 Uhr, Kidical Mass Radtour des ADFC und der BI Rückenwind für Kinder und Erwachsene – Treffpunkt vor dem historischen Rathaus, anschließend Spiel und Spaß auf dem Parkplatz Schulzentrum Nordweststadt.

Führung auf dem Weingartenfriedhof Eine Führung auf dem Weingartenfriedhof findet am Samstag, 2. Oktober, von 10 bis 12 Uhr statt. Hierzu sind alle Interessierten eingeladen. Treffpunkt ist bei der Aussegnungshalle. Die Friedhofsverwaltung informiert und erläutert die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten und Grabarten auf den Offenburger Friedhöfen. Schwerpunktmäßig sollen die BestattungsmöglichkeitenaufdemWeingartenfriedhof vorgestellt werden. Die Veranstaltung findet im Freien statt. Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung stehen gerne

auch für persönliche Fragen zur Verfügung. Voranmeldungen sind bei der Friedhofsverwaltung telefonisch 07 81/927 65 00 oder per Mail an friedhof@tbo-offenburg. de möglich. Die Teilnahme an der Führung ist kurzfristig auch ohne vorherige Anmeldung möglich. Aufgrund der derzeitigen Situation muss bei der Teilnahme eine Teilnehmerliste geführt werden. Auch im Freien ist eine medizinische Schutzmaske zu tragen. Auf die Einhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes wird verwiesen. Die Führung ist kostenfrei.

FUNDSACHE DES MONATS

Wer vermisst ein Armband? Am Mittwoch, 1. September, wurde auf der Toilette im Bürgerbüro am Fischmarkt ein goldenes Glieder-Armband gefunden und beim Fundbüro abgegeben. Seither wartet es auf seine Besitzerin, teilt das städtische Fundbüro mit. Rückfragen und Vereinbarung eines Abholtermins: Fundbüro im Bürgerbüro am Fischmarkt unter der Telefonnummer 07 81/82-20 00. Auf der Seite www.e-fund.eu/fundbueros.php kann auch im Internet nach verloren gegangenen Sachen geforscht werden. Foto: Stadt


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Stadtmauer-Sanierung geht weiter Noch bis Ende Oktober dieses Jahres laufen die Instandsetzungsarbeiten am Bahngraben und der Gustav-Rée-Anlage Die 2017 vom Gemeinderat beschlossene umfassende Sanierung der Offenburger Stadtmauer schreitet weiter voran. Seit Anfang Juni 2021 läuft die Umsetzung des zweiten Maßnahmenpakets am Bahngraben und der Gustav-Rée-Anlage auf Hochtouren; voraussichtlich Ende Oktober sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. Die historische Festungsanlage ist als besonderes Kulturdenkmal gelistet und rund 1,5 Kilometer lang. In den Jahren 2018 und 2019 wurden bereits drei der insgesamt 15 Teilabschnitte saniert. Dazu gehören die ersten 115 Meter am Bahngraben nördlich des Lindenplatzes, ein 35 Meter langer Abschnitt an der Gustav-Rée-Anlage

Erhebliche Schäden gegenüber dem Hauptzugang zum Rée-Carré und ein Teilabschnitt im Zwingerpark unterhalb des Vinzentiusgartens. Alle drei Abschnitte gehörten in die höchste Dringlichkeitsstufe des beschlossenen Sanierungskonzeptes. Die Schäden waren so erheblich, dass die Mauer aus Sicherheitsgründen schon vor Beginn der Arbeiten teilweise abgesperrt werden musste. Mit dem zweiten Maßnahmenpaket werden die Arbeiten nun am Bahngraben an zwei weiteren Mauerabschnitten nach Norden bis an die Einmündung zur Lange Straße auf einer Länge von fast 180 Metern weitergeführt. Damit dürfte voraussichtlich bis Ende Oktober der Gesamtverlauf der Stadtmauer vom Lindenplatz bis zur Einmündung der Gustav-Rée-Anlage in die Hauptstraße und damit rund ein Viertel der Offenburger Stadtmauer grundlegend saniert sein. Mit den Leistungen wurde die Firma Wolfsholz Ingenieurbau GmbH aus Leonberg beauftragt. Die Firma hatte bereits die Sanierung im Abschnitt Vinzentiusgarten durchgeführt. Hauptursachen für den dringenden Sanierungsbedarf der Stadtmauer sind stark ins Mauer-

Sanierung an der Gustav-Rée-Anlage: Bald ist insgesamt etwa ein Viertel der Stadtmauer wiederhergestellt.Foto: Würth

werk eingedrungene Efeu-Wurzeln und wohl in den 1970er-Jahren ausgeführte unfachmännische Verfugungen, die nun vollständig entfernt werden müssen. Dies macht den Rückbau und die Neuerstellung von Teilflächen der Mauer und der gesamten Krone erforderlich. Danach wird eine maschinelle Neuverfugung ausgeführt und der mangelhafte innere Verbund der Mauer, sichtbar an vielen Ausbrüchen und Ausbauchungen, mit dem Einbringen von Stahlnadeln

und Injektionsmörtel beseitigt. Während der Arbeiten wurde deutlich, dass die Schädigungen der Mauer noch stärker sind, als bisher vermutet. So ist das im Zwischenraum von äußerer und innerer Mauerschale eingebaute, sogenannte Füllmauerwerk extrem stark ausgewaschen und durchwurzelt. Der innere Verbund der Mauer ist in weiten Teilen nicht mehr vorhanden, so dass es zu großflächigen Abschalungen und Ausbrüchen kommt. Die Durchführung der Arbeiten

STICHWORT

Kurzdarstellung des Sanierungskonzepts Das Sanierungskonzept umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: •Entfernung des Bewuchses auf der Maueroberfläche, •Entfernung der Verwurzelungen innerhalb des Mauerwerks, •Entfernung nicht fachgerecht ausgeführter Zementverfugungen und defekter Reparaturstellen, •maschinelle Neuverfugung mit in der Härte angepasstem Trass-Kalk-Mörtel, •Neuaufmauerung von Ausbruchstellen, •Austausch von ausbrechenden oder nicht mehr tragfähigen Mauersteinen, •Abtragen schadhafter Mauerkronenabschnitte, •Wiederherstellen und Abdichten der Mauerkrone mit Gefälle, •Einbau von Stahlnadeln zur Verbindung der äußeren Mauerschalen, •Mauerwerksverfestigung durch Injizierung einer Trass-Kalk-Suspension, •Herstellen einer angepassten Steinsichtigkeit, •Herstellung von Drainagebohrungen in erdberührten Mauerbereichen.

ist mit der angrenzenden Klosterschule abgestimmt. Bei den kürzlich vorgenommenen Abschlussprüfungen wurden die lärmintensiven Arbeiten unterbrochen. Die Gesamtkosten für das zweite Maßnahmenpaket werden voraussichtlich rund 340 000 Euro betragen. Beim Landesamt für Denkmalpflege und bei der Denkmalstiftung Baden-Württemberg wurden bereits die entsprechenden Förderanträge gestellt.

Attraktive Grünanlage Die Sanierungsmaßnahmen am Bahngraben stehen im Zusammenhang mit der im Jahr 2022 geplanten Aufwertung der Parkanlage im nördlichen Bahngraben. Aufbauend auf das Ergebnis des im vergangenen Jahr durchgeführten freiraumplanerischen Wettbewerbs zur Aufwertung des OffenburgerGrüngürtelsumdieAltstadt soll hier in der Parkanlage unter anderem auch der sogenannte „Freiheitsspielplatz“ entstehen. Ziel ist eine belebte, attraktive Grünanlage für Bewohner*innen und Besucher*innen der Innenstadt.


14 11.9.2021

Wissenschaftsmanager gewürdigt Winfried Lieber nach 25 Jahren als Rektor der Hochschule Offenburg in den Ruhestand verabschiedet Nach fast 25 Jahren als Rektor der Hochschule Offenburg hat Winfried Lieber das Amt Ende Mai an Stephan Trahasch übergeben. Prominenz aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft ehrte nun seine Verdienste. Es war ein besonderer Anlass für alle Beteiligten: Mit Winfried Lieber wurde in der Oberrheinhalle ein überaus erfolgreicher Wissenschaftsmanager in den Ruhestand verabschiedet. Als Rektor der Hochschule Offenburg prägte Lieber von 1997 bis 2021 eine Ära: Unter seiner Führung entwickelte sich die Hochschule Offenburg zu einer renommierten Lehr- und Forschungseinrichtung, deren Bedeutung weit über die Landes-

Hochschulpolitik grenzen Baden-Württembergs hinausreicht. Dies spiegelt sich in der Abschiedsveranstaltung für den dienstältesten Rektor Deutschlands, an der mehr als 30 Rektorinnen und Rektoren deutscher Hochschulen sowie Vertreter zahlreicher Unternehmen teilnahmen. Zudem engagierte sich Lieber in der Hochschulpolitik. Auf Landesund Bundesebene machte er sich einen Namen als Innovator der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Auf europäischer Ebene gestaltete er in der Trinationalen Metropolregion Oberrhein (TMO) grenzüberschreitende Hochschulstrukturen gemeinsam

den Worten: „Rektor Professor Lieber war für mich im Innovationsrat Baden-Württemberg ein wertvoller Ratgeber. Der Hochschulstandort Offenburg hat seine gute Entwicklung in starkem Maße seiner unbändigen Schaffenskraft und Kreativität zu verdanken. Die Begegnungen mit Herrn Lieber waren für mich immer sehr wertvoll.“

Schlüsselerlebnisse

Verabschiedung in der Oberrheinhalle. (V.l.) Theresia Bauer, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Winfried Lieber mit Ehefrau Petra und Thorsten Erny, Bürgermeister von Gengenbach. Foto: Weigand

mit Instituten aus Frankreich und der Schweiz. In einer Videogrußbotschaft zog Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble eine Parallele zum Universalgelehrten Gottfried Wilhelm Leibniz. Schäuble hob hervor, Lieber habe dessen Verständnis, der Sinn echter Wissenschaft bestehe in nützlichen Erfindungen, zum Markenzeichen der Hochschule Offenburg gemacht. In der Hochschulpolitik habe Lieber durch sein Credo „Kooperation nützt mehr als Abgrenzung“ etwa den Erfolg der TMO mitbegründet. Theresia Bauer, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Würt-

temberg, sagte in ihrer Festrede: „An der Hochschule Offenburg geht gewissermaßen eine Ära zu Ende, nachdem Professor Winfried Lieber fast ein Vierteljahrhundert als Rektor die Entwicklung der Hochschule maßgeblich – und mit großem Erfolg – geprägt hat. Er wird uns hierfür, aber auch für sein vielfältiges Engagement in regionalen und überregionalen Gremien, in bester Erinnerung bleiben. Für sein Engagement und Wirken danke ich ihm auch im Namen der Landesregierung und von Ministerpräsident Winfried Kretschmann von Herzen.“ Der ehemalige Vizepräsident der Europäischen Union Günther H. Oettinger würdigte Lieber mit

In einem abwechslungsreichen Programm ließen zahlreiche Weggefährten Liebers aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsame Schlüsselerlebnisse Revue passieren. Dabei stellten sie seine von Verantwortungsbewusstsein und Gestaltungswillen geprägte Persönlichkeit heraus. Nach einer sehr persönlich gefärbten Abschiedsrede von Winfried Lieber setzte sein Nachfolger Stephan Trahasch mit einer prägnant kurzen Antrittsrede den Schlusspunkt der Veranstaltung. An Lieber gerichtet sagte er: „Unsere Hochschule und die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften als Hochschulart – sie waren ohne dich undenkbar. Und dies wird auch so bleiben.“ Die Abschiedsfeier für Winfried Lieber war pandemiebedingt verschoben worden. Zur Sicherheit der rund 300 geladenen Gäste wurde in der Oberrheinhalle ein strenges Hygienekonzept umgesetzt.

Förderprogramm klimafit 2.0 ausgeschöpft Nach nur knapp zwei Monaten Laufzeit sind die für dieses Jahr freigegebenen 100 000 Euro aus dem städtischen Förderprogramm klimafit 2.0 ausgeschöpft. Es können daher keine weiteren Anträge mehr entgegengenommen werden. „Es ist sehr erfreulich, dass in unserer Stadt so viele Menschen bauliche Verbesserungen für den Klimaschutz vornehmen“, freut

sich Offenburgs Klimaschutzmanagerin Bernadette Kurte. Eine Neuauflage des Förderprogramms in der aktuellen Form werde es derweil voraussichtlich nicht geben, erklärt sie. Die Förderbedingungen der KfW und des BAFA für Maßnahmen der energetischen Sanierung seien so attraktiv, dass eine zusätzliche Förderung durch die Stadt kaum noch gerechtfertigt sei. Auch Photovoltaik sei ange-

sichts der steigenden Energiepreise und bei geschickter Ausrichtung der Module eine Investition, die sich für Hausbesitzer*innen auch ohne städtischen Zuschuss rentiere. „Wir haben den Auftrag aus dem Gemeinderat, die Förderbedingungen zu überarbeiten“, führt Kurte weiter aus. „Erste Ideen dazu haben wir im Zuge der Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts gesammelt.“

Ein neues Förderprogramm mit geänderten Förderbedingungen werde es voraussichtlich ab dem Jahr 2023 geben, stellt sie in Aussicht. Seit 2014 fördert die Stadt Offenburg die Beratung und Umsetzung energetischer Maßnahmen an Wohngebäuden. Bis 2019 lief das Förderprogramm „100 Häuser werden klimafit“, 2020 startete das Folgeprogramm „klimafit 2.0“.


11.9.2021 15 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Einladung 27. Sitzung des Gestaltungsbeirats am 16.09.2021 Der Offenburger Gestaltungsbeirat tagt am Donnerstag, dem 16.09.2021. Der öffentliche Teil der Sitzung ist von 14.30 – 16 Uhr in der Messe Offenburg-Ortenau, Schutterwälder Straße 3, 77656 Offenburg, in den Konferenzräumen III + IV, angesetzt. Hierzu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Die geltenden Hygienrichtlinien sind zu beachten. Der Offenburger Gestaltungsbeirat ist mit vier Experten und Expertinnen aus den Fachrichtungen Architektur, Städtebau und Landschaftsarchitektur besetzt und soll wichtige Bauprojekte in der Stadt Offenburg begleiten. Dazu zählen insbesondere Bauvorhaben, die wegen ihrer Größe oder ihrer Lage und Nutzung für das Stadtbild bedeutsam sind. Als unabhängiges Sachverständigengremium unterstützt der Gestaltungsbeirat den Gemeinderat und die Verwaltung in Fragen der Architektur und des Stadtbildes. Dabei gibt das Gremium fachliche Empfehlungen als Entscheidungsgrundlage für politische Gremien und Verwaltung. Gleichzeitig befördert der Beirat die Diskussion mit Bauherren und Entwurfsverfassern sowie der interessierten Öffentlichkeit um die Frage der Baukultur in unserer Stadt. Folgende Projekte werden im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt: 1.) Bürogebäude mit Wohnung, Beim Alten Ausbesserungswerk 3 2.) Ergänzung/ Sanierung Büro- und Geschäftshaus, Englerstraße 4 3.) Umbau Wohn- und Geschäftshaus, Schlossergasse 6 Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Sitzungsteil herzlich eingeladen. Nähere Informationen zum Gestaltungsbeirat finden Sie im Internet unter www.offenburg.de/gestaltungsbeirat

weils die Namen der ersten fünf Bewerber/innen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kenzeichnung. Der/Die Wähler/in gibt seine/ihre Erststimme in der Weise ab, dass er/sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem/er Bewerber/in sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass sie/er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom/von der Wähler/in in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine/ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede/r hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler/innen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl

Wahlbekanntmachung 1. Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Stadt Offenburg ist in 50 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 16. August bis 5. September 2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15 Uhr in verschiedenen Räumen der Verwaltungsgebäude, Hauptstraße 75-77, Zugang Fischmarkt 2, Wilhelmstraße 12 und Hauptstraße 90, zusammen. 3. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist. Die Wähler/innen haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wähler/in erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jede/r Wähler/in hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und ihren/seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jede/r Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle der/des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Be werber/innen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurz-bezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jeder/jedes Bewerberin/Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

Offenburg, 11. September 2021

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und je-

Marco Steffens Oberbürgermeister


16 11.9.2021 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Öffentliche Bekanntmachung über die Einrichtung repräsentativer Wahlbezirke in Offenburg anlässlich der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 Welcher Wahlbezirk wird ein repräsentativer Wahlbezirk? Der Urnenwahlbezirk 16 ((Kath. Gemeindezentrum St. Martin, Zähringerstraße 38) und der Urnenwahlbezirk 36 (Sporthalle Zunsweier, Kleingässle 9) wurden als repräsentative Wahlbezirke durch das Statistische Landesamt bestimmt. Was ist der Zweck der Wahlstatistik? Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen beteiligt und wie sie abgestimmt haben. Zudem stellt sie dar, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden. Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung und wird bei Bundestagswahlen seit 1953 und allen Europawahlen sowie bei einigen Landtagswahlen durchgeführt. Wie werden die repräsentativen Wahlbezirke ausgewählt? Bei der Bundestagswahl 2021 sind deutschlandweit etwas 85.000 Wahlbezirke eingerichtet. Aus diesen Wahlbezirken werden für die repräsentative Wahlstatistik nach mathematisch-technischen Methoden knapp 2.600 Stichprobenwahlbezirke, darunter über 700 Briefwahlbezirke, zufällig ausgewählt. Dies entspricht einem Anteil von gut 3% aller Wahlbezirke. Alle Wahlberechtigten in diesen Wahlbezirken nehmen an der repräsentativen Wahlstatistik teil. Damit ist gewährleistet, dass die ausgewählten Wahlbezirke für die Gesamtheit des Wahlgebietes und für die einzelnen Bundesländer repräsentativ sind. Bei der letzten Bundestagswahl 2017 umfasste die Stichprobe rund 2,2 der 61,7 Millionen Wahlberechtigten. Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgt durch den Bundeswahlleiter im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern. Was und wie wird erhoben? In repräsentativen Wahlbezirken werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet. Zur Gewinnung der Daten werden die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel ausgewertet. Die Wahlbeteiligung wird durch Auszählung der Wählerverzeichnisse ermittelt. Hierzu wird festgestellt, wie viele Wahlberechtigte es im Wahlbezirk gab und wie viele von Ihnen sich an der Wahl beteiligt haben oder einen Wahlscheinvermerk hatten. Je Geschlecht bestehen zehn Geburtsjahresgruppen, die wie folgt sind: Unterscheidungsaufdruck auf dem Stimmzettel A. B. C. D. E.

männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren

F. G. H.

Weiblich geboren

Altersgruppe

1997 bis 2003

18 – 24 Jahre

1987 bis 1996

25 – 34 Jahre

1977 bis 1986

35 – 44 Jahre

1962 bis 1976

45 – 59 Jahre

1952 bis 1961

60 – 69 Jahre

1951 und früher

70 Jahre und älter

1997 bis 2003

18 – 24 Jahre

1987 bis 1996

25 – 34 Jahre

I.

1977 bis 1986

35 – 44 Jahre

K.

1962 bis 1976

45 – 59 Jahre

L.

1952 bis 1961

60 – 69 Jahre

M.

1951 und früher

70 Jahre und älter

Gewährleistung des Wahlgeheimnisses und des Datenschutzes Die wahlstatistischen Erhebungen finden ihre Grenzen im Wahlgeheimnis. Durch verschiedene Vorkehrungen bei der repräsentativen Wahlstatistik ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen. So enthält der für diese spezielle Auswertung verwendete Stimmzettel lediglich den Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen, wie jeder Stimmzettel also keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum, denn das würde ja im Widerspruch zum Wahlgeheimnis stehen. Außerdem dürfen ausschließlich Urnenwahlbezirke mit mindestens 400 Wahlberechtigten bzw. Briefwahlbezirke mit mindestens 400 Wählerinnen und Wähler berücksichtigt werden. Durch diese Maßnahmen ist sichergestellt, dass die zu untersuchenden Bevölkerungsgruppen so groß sind, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Wahlberechtigte sowie Wählerinnen und Wähler möglich sind. Wer wertet die Ergebnisse aus? Die Daten für die repräsentative Wahlstatistik werden von den Gemeinden und Statistischen Landesämtern und vom Statistischen Bundesamt ausgezählt. Die aus den Ländern gewonnenen Daten werden vom statistischen Bundesamt hochgerecht und als Bundes- und Länderergebnisse veröffentlicht. Gemeinden mit einer eigenen Statistikstelle dürfen die Ergebnisse auch auf Gemeindeebene auswerten und veröffentlichen. Gesetzliche Grundlagen Die „Repräsentative Wahlstatistik“ ist nach dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WStatG) zulässig. Auszug: § 1 Durchführung der allgemeinen Wahlstatistik Das Ergebnis der Wahl zum Deutschen Bundestag und der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland ist unter Wahrung des Wahlgeheimnisses statistisch auszuwerten; die Auswertung ist zu veröffentlichen. § 2 Art der Statistik (1) Aus dem Ergebnis der Wahlen gemäß § 1 sind unter Wahrung des Wahl geheimnisses in ausgewählten Wahl-bezirken repräsentative Wahlstatistiken über a) die Wahlberechtigten, Wahlscheinvermerke und die Beteiligung an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen, b) die Wähler und ihre Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen sowie die Gründe für die Ungültigkeit von Stimmen als Bundesstatistik zu erstellen. 2) In die Statistik nach Absatz 1 Buchstabe b sind ausgewählte Briefwahlbezirke einzubeziehen. Ein Briefwahlbezirk wird bestimmt durch die dem Briefwahlvorstand zugewiesene Zuständigkeit nach Wahlbezirken, die auf der Grundlage von § 2 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes oder von § 3 Abs. 2 des Europawahlgesetzes gebildet worden sind. § 3 Stichprobenauswahl Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke und der Stichprobenbriefwahlbezirke trifft der Bundeswahlleiter im Einvernehmen mit den Landeswahlleitern und den statistischen Ämtern der Länder. Es dürfen nicht mehr als jeweils fünf vom Hundert der Wahlbezirke und der Briefwahlbezirke des Bundesgebietes und nicht mehr als jeweils zehn vom Hundert der Wahlbezirke und der Briefwahlbezirke eines Landes an den Statistiken nach § 2 teilnehmen. Ein für die Statistiken nach § 2 Abs. 1 ausgewählter Wahlbezirk muss mindestens 400 Wahlberechtigte, ein für die Statistik nach § 2 Abs. 1 Buchstabe b ausgewählter Briefwahlbezirk mindestens 400 Wähler umfassen. Für die Auswahl der Stichprobenbriefwahlbezirke ist auf die Zahl der Wähler abzustellen, die bei der vorangegangenen Bundestags- oder Europawahl ihre Stimme durch Briefwahl abgegeben haben. Die Wahlberechtigten sind in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass der Wahlbezirk oder der Briefwahlbezirk in eine repräsentative Wahlstatistik einbezogen wird. § 4 Erhebungs- und Hilfsmerkmale sowie Bildung der Geburtsjahresgruppen Erhebungsmerkmale für die Statistik nach § 2 Abs. 1 Buchstabe a sind Wahl-


11.9.2021 17 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen berechtigte, Wahlscheinvermerk, Beteiligung an der Wahl, Geburtsjahresgruppe und Geschlecht. Hierfür dürfen höchstens zehn Geburtsjahres-gruppen gebildet werden, in denen jeweils mindestens drei Geburtsjahrgänge zusammengefasst sind. Erhebungsmerkmale für die Statistik nach § 2 Abs. 1 Buchstabe b sind abgegebene Stimme, ungültige Stimme, Ungültigkeitsgrund, Geburtsjahresgruppe und Geschlecht. Hierfür dürfen höchstens sechs Geburtsjahresgruppen gebildet werden, in denen jeweils mindestens sieben Geburtsjahrgänge zusammengefasst sind. Hilfsmerkmale für beide Statistiken sind Wahlbezirk oder Briefwahlbezirk und statistische Gemeindekennziffer, bei der Wahl zum Deutschen Bundestag auch Wahlkreis. § 5 Durchführende Stellen (1) Die Statistik nach § 2 Abs. 1 Buchstabe a wird von den Gemeinden, in denen ausgewählte Wahlbezirke liegen, unter Auszählung der Wählerverzeichnisse durchgeführt. Die Gemeinden teilen die Ergebnisse getrennt nach Wahlbezirken dem zuständigen statistischen Amt des Landes mit. (2) Die Statistik nach § 2 Abs. 1 Buchstabe b wird unter Verwendung von amtlichen Stimmzetteln, welche zudem Unterscheidungsmerkmale nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen enthalten, oder unter Verwendung hierfür zugelassener Wahlgeräte durchgeführt. Die Gemeindebehörden und andere Stellen, die Briefwahlvorstände berufen haben, leiten die ihnen von den Wahlvorstehern übergebenen verpackten und versiegelten Stimmzettel ungeöffnet und getrennt nach Wahlbezirken und Briefwahlbezirken zur Auswertung an das zuständige statistische Amt des Landes weiter; die Gemeindebehörden leiten Ergebnisaufzeichnungen von Wahlgeräten der für die Statistik ausgewählten Wahlbezirke entsprechend weiter. Gemeinden mit einer Statistikstelle, welche die Voraussetzungen des § 16 Abs. 5 Satz 2 des Bundesstatistikgesetzes vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 18 des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1857), erfüllt, können die Auswertung der Stimmzettel mit Zustimmung des Landeswahlleiters selbst in der Statistikstelle vornehmen; sie teilen die Ergebnisse getrennt nach Wahlbezirken und nach Briefwahlbezirken dem zuständigen statistischen Amt des Landes mit. Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel oder Ergebnisaufzeichnungen von Wahlgeräten dürfen nicht zusammengeführt werden. § 8 Veröffentlichung der Ergebnisse Die Ergebnisse der Statistiken nach § 2 dürfen nur für die Bundes- und Landesebene und die der wahlstatistischen Auszählungen nach § 6 nur für die Ebene der Gemeinde veröffentlicht werden. Ergebnisse für einzelne Wahlbezirke und einzelne Briefwahlbezirke dürfen nicht bekannt gegeben werden. Die Veröffentlichung von Ergebnissen oberhalb der Gemeindeebene ist dem Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder vorbehalten. Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht? Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2021 werden voraussichtlich ab Dezember 2021 vorliegen und stehen im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de im Bereich Bundestagswahl unter Ergebnisse „Repräsentative Wahlstatistik“ zum Download verfügbar. Offenburg, 11. September 2021 Marco Steffens Oberbürgermeister

Neues Programm der VHS Ortenau Programmstart für das neue Semester der VHS Ortenau mit mehr als 800 Weiterbildungsangeboten ist am Montag, 27. September 2021. Online wird das Programm am 10. September auf der Webseite der VHS Ortenau veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt sind Anmel-

dungen möglich. „Ein gedrucktes Programm wird es in diesem Jahr nicht geben, um so flexibel auf mögliche pandemiebedingte Änderungen in der kommenden Herbstsaison reagieren zu können,“ erklärt Karen Evers, die neue Gesamtleiterin der VHS Ortenau.

Satzungsänderung Der Gemeinderat als Stiftungsrat der René-und Camille-Meier-Stiftung hat am 05.10.2020 folgende Änderung der Stiftungssatzung vom 25.Juli 1995 beschlossen: § 2 Stiftungszweck Die „René-und-Camille-Meier-Stiftung“ führt die Arbeit des Vereinigten Armenfonds fort. Das Vermögen der Stiftung ist durch die Zustiftung von Käthe Meier und Camille Meier maßgeblich vergrößert worden. Stiftungszweck ist die Wahrnehmung sozialer Aufgaben neben und außerhalb der Sozialhilfe. Insbesondere sind dies die Förderung der Obdachlosenarbeit sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen in der Stadt Offenburg, insbesondere auch in den Ortsteilen Fessenbach und Zell-Weierbach. Dies gilt auch für Bürger/innen, die außerhalb des Stadtgebietes in Einrichtungen untergebracht und dort gemeldet sind. Marco Steffens Oberbürgermeister und Vorsitzender des Stiftungsrats

Fichteneinschlag endet Das Amt für Waldwirtschaft des Ortenaukreises informiert Waldbesitzende im Ortenaukreis, dass die Begrenzung des Einschlags gesunder Fichten zum Monatsende ausläuft. Die temporäre Beschränkung des zulässigen Fichtenrundholzeinschlags war auf Basis des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes auf 85 Prozent des mehrjährigen Mittels rückwirkend zum 1. Oktober 2020 in Kraft gesetzt worden und läuft noch bis zum 30. September 2021. „Hintergrund für den damit verbundenen Eingriff in den Rohstoffmarkt für Fichtenrundholz sind die großräumigen Schadereignisse in unseren Wäldern durch Borkenkäfer und Dürre in den Jahren 2019 und 2020“, erläutert Hans-Georg Pfüller, Leiter des Amts für Waldwirtschaft. „Ziel der Beschränkung ist es, zusätzliche Kapazitäten für die Fällung geschädigter Bäume zu schaffen und den Absatz des Schadholzes zu stärken.“ Über das Forstschäden-Ausgleichsgesetz wird der zulässige Einschlag von Fichtenrundholz auf 85 Prozent des steuerlich festgestellten Hiebsatzes eines Forstbetriebs begrenzt. Liegt kein Betriebsgutachten vor, wird als Bezugsgröße ersatzweise ein Hiebsatz von fünf Festmetern pro Jahr und Hektar angenommen. Am

Beispiel eines zehn Hektar großen reinen Fichtenbetriebes bedeutet dies, dass im Forstwirtschaftsjahr (FWJ 2021) maximal 42,5 Festmeter gesunde Fichte planmäßig eingeschlagen werden dürfen. Nicht angerechnet werden dabei Einschlagsmengen, die durch Schadereignisse wie Sturm oder Käferschäden entstanden sind. Die verordnete Einschlagsbeschränkung hat für alle bis Ende September aufgearbeiteten Holz-

Steuerliche Folgen mengen im FWJ 2021 wesentliche steuerliche Auswirkungen. Neben der weiteren Anmeldung von Kalamitätsnutzungen gilt dies vor allem für die pauschale Anerkennung von Hiebsaufwendungen. Das Amt für Waldwirtschaft kann die Holzmengen und Schadholzanteile für die steuerliche Verwendung, Anmeldung und Nachweisung bestätigen, wenn der örtlich zuständige Forstrevierleiter in die Aufarbeitung und Holzmengenerfassung einbezogen war. Forstbetriebe werden gebeten, sich an ihren örtlich zuständigen Forstrevierleiter für die Beratung des Privatwaldes oder das Amt für Waldwirtschaft unter Telefon 07 81/805-7255 oder E-Mail an waldwirtschaft@ortenaukreis.de zu wenden.


18 11.9.2021 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Stellenausschreibung

Stellenausschreibung

Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Familien, Schulen und Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit (31,2 Std./Woche) eine

Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Familien, Schulen und Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit (19,5 Std./Woche) eine/n

Pädagogische Fachkraft (m/w/d)

Sozialpädagogen/Sozialpädagogin oder Sozialarbeiter/in (m/w/d)

für das pädagogische Team an der Grund- und Gemeinschaftsschule EichendorffSchule Die Stelle ist dem Stadtteil- und Familienzentrum Albersbösch angegliedert.

Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Angebote der Ganztagsbetreuung wie Lernzeit, Projektarbeit, Mittagessen, Mittagsbetreuung und freizeitorientierte Angebote • im Rahmen der Lernzeit Arbeit mit Kleingruppen, Einzelförderung in der Klasse in Kooperation mit den Lehrkräften • Mitwirkung bei und Umsetzung von der Konzeption Gemeinschaftsschule • Gestaltung des Lebensraums Gemeinschaftsschule unter Einbeziehung der gemeinsamen und individuellen Bedürfnisse aller Beteiligten (Schüler/innen, Lehrer/innen, pädagogisches Personal) • Befähigung der Schüler/innen zur vielfältigen Mitgestaltung und Verantwortungsübernahme in den Schulalltag • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung der Schüler/innen, insbesondere der sozialen Fähigkeiten und des aktiven Freizeitverhaltens • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Ferienangebote im Rahmen der ergänzenden Betreuung Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz.

Wir erwarten von Ihnen: • eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher/in bzw. Jugend- und Heimerzieher/in (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung oder eine vergleichbare Ausbildung • eine selbstständige strukturierte Arbeitsweise sowie soziale und interkulturelle Kompetenz • EDV-Kenntnisse

Wir bieten Ihnen: • ein abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit Gestaltungsmöglichkeiten • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine voraussichtlich bis Ende März 2023 befristete Beschäftigung mit Aussicht auf Verlängerung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe S 8a. Die Stufenzuordnung erfolgt unter Berücksichtigung der bisherigen Berufserfahrung • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 05.10.2021 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Weitere Auskunft erteilt die Bereichsleiterin des Stadtteil- und Familienzentrums Albersbösch, Frau Veronique Noel, unter Telefon 0174 1608663.

Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

für die Soziale Gruppenarbeit ab der Sekundarstufe Die Stelle ist dem Stadtteil- und Familienzentrum Albersbösch angegliedert.

Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Gestaltung eines gruppenpädagogischen Settings zur Förderung sozialer Kompetenz und positiver Persönlichkeitsentwicklung • Unterstützung bei der Überwindung von Problemen des Verhaltens und der Selbstorganisation • Aufbau eines den Alltag stabilisierenden Netzwerks in Kooperation mit Eltern oder Sorgeberechtigten, der Schule, dem Kommunalen Sozialen Dienst und anderen Institutionen und Akteuren im Stadtteil • Erkennen individueller Hilfebedarfe und Mitgestaltung von Hilfeplänen • Entwicklung und Sicherstellung pädagogischer Standards durch fachlichen Austausch und Weiterentwicklung von Angeboten Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz.

Wir erwarten von Ihnen: • ein abgeschlossenes sozialpädagogisches Hochschulstudium oder ein vergleichbares abgeschlossenes Hochschulstudium • methodische Fähigkeiten zur Initiierung und Steuerung von Gruppenprozessen sowie zur Entwicklung und Umsetzung von Gruppenzielen • eine selbstständige strukturierte Arbeitsweise sowie innovatives und strategisches Denken • soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke, Konfliktfähigkeit, Kooperationsbereitschaft und interkulturelle Kompetenz • klaren und einfühlsamen Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Wir bieten Ihnen: • ein interessantes, abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten • die Arbeit in einem starken Team mit einem gut aufgestellten Netzwerk • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe S 11b • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 05.10.2021 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Weitere Auskunft erteilt die Bereichsleiterin des Stadtteil- und Familienzentrums Albersbösch, Frau Veronique Noel, unter Telefon 0174 1608663.

Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de


11.9.2021 19 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Stellenausschreibung Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Familien, Schulen und Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei teilzeitbeschäftigte (derzeit 29,25 und 19,5 Wochenstunden) Sozialpädagogen/-pädagoginnen oder Sozialarbeiter/-innen (m/w/d) für die Regionalteams Jugendarbeit Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • aufsuchende Jugendarbeit und Ermittlung der Interessen von jungen Menschen an allen relevanten Orten in der Region und im virtuellen Raum • Schaffung und Sicherung von Freiräumen, in denen junge Menschen ihre Interessen äußern und umsetzen können und die ihnen die Möglichkeiten bieten, sich selbst zu organisieren und auszuprobieren • projektbezogene Beteiligungen von Jugendlichen an allen Aktionen und Unternehmungen der Jugendarbeit sowie an sozialräumlichen oder stadtweiten Planungen und Vorhaben • Organisation von Angeboten und Aktionen der politischen Bildung • Öffentlichkeitsarbeit unter besonderer Berücksichtigung der virealen Interessen junger Menschen • Evaluation und Weiterentwicklung der Jugendarbeit in den Regionalteams Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz.

Wir erwarten von Ihnen: • einen pädagogischen Hochschulabschluss • Kenntnisse der Lebenssituationen von Jugendlichen • Erfahrungen in der sozialpädagogischen Arbeit mit Jugendlichen sind wünschenswert • Innovationsfähigkeit und Freude daran, etwas Neues mitzuentwickeln und zu begleiten • eine selbstständige strukturierte Arbeitsweise sowie konzeptionelles Denken • gute Kenntnisse im Umgang mit PC und virtuellen Medien • Planungs- und Reflektionsfähigkeit • soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke, Konfliktfähigkeit und Verhandlungsgeschick / interkulturelle Kompetenz • PKW-Führerschein

Wir bieten Ihnen: • ein abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit Gestaltungsmöglichkeiten • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine unbefristete Beschäftigung (29,25 Wochenstunden) und eine befristete Beschäftigung (19,5 Wochenstunden) nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe S 11b. Die Stufenzuordnung erfolgt unter Berücksichtigung der bisherigen Berufserfahrung • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 05.10.2021 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Weitere Auskunft erteilt Barbara Dike, Bereichsleitung Kinder- und Jugendarbeit beim Stadtteil- und Familienzentrum Buntes Haus, unter Telefon 0781 9481269.

Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Stellenausschreibung • • • •

Sie haben bereits Erfahrung im Reinigungsbereich? Sie sind teamfähig und zuverlässig? Sie sind offen gegenüber flexiblen Arbeitszeiten? Sie besitzen idealerweise einen Führerschein Klasse B?

Werden auch Sie ein Teammitglied von uns! Die Technischen Betriebe Offenburg sind ein modernes Dienstleistungsunternehmen mit den drei Geschäftsbereichen Liegenschaften, Technische Dienste und Finanzen/Personal. Diese beinhalten u. a. die Abteilungen Baumschau, Forst, Stadtreinigung, Stadtgrün, Parken, Friedhöfe, Gebäudereinigung und Energiebeteiligungen mit rund 320 Beschäftigten. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Geschäftsbereich Liegenschaften, Abteilung Gebäudereinigung, Reinigungskräfte in Teilzeit (m/w/d) Sie können sich für folgende Reinigungstätigkeiten bewerben: • Reinigungstätigkeiten für verschiedene Objekte sowie für feste Objekte in Offenburg sowie in den dazugehörigen Ortsteilen unter der Kennziffer O45.101.01 • Reinigungstätigkeiten im Freizeitbad Stegermatt für die Nachtschicht am Wochenende unter der Kennziffer O45.101.02 Was Sie bei uns erwartet: • ein sicherer, moderner, abwechslungsreicher und ausbaufähiger Arbeitsplatz • eine umfangreiche Einarbeitung • ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit einem vielfältigen, kostenlosen Betriebssportangebot • Zusatzleistungen des öffentlichen Dienstes (ZVK Rente, Leistungsentgelt, Fahrtkostenzuschuss etc.) • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Stundenlohn ab 12,92 € bis zu 14,13 € brutto in Abhängigkeit von Berufserfahrung und Einsatzbereich • im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme besteht die Möglichkeit zu einer Höhergruppierung • gerne geben wir auch engagierten Nachwuchskräften eine Chance! Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis spätestens 26.09.2021 in unserem Onlineportal unter Angabe einer der oben genannten Kennziffern: www.tbo-offenburg.de/stellenangebote Weitere Informationen erhalten Sie von Frau Christiane Maier, Abteilungsleiterin Gebäudereinigung, unter 0781 9276-239 oder auf unserer Homepage www.tbo-offenburg.de.

Jugendsinfonieorchester tritt auf Am Sonntag, 19. September spielt das Jugendsinfonieorchester Offenburg unter der Leitung von Rolf Schilli sein Jahreskonzert in der Oberrheinhalle. Das Konzert beginnt um 18 Uhr und wird um 20 Uhr wiederholt. Auf dem Programm stehen Solowerke von Joseph Haydn, Carl Reinecke und Ludwig van Beethoven. Als junge Solistinnen und Solisten treten

Fiona Dorn (Querflöte), Rebecca May (Violoncello), Daniel Faist (Trompete) und Tobias Thoma (Violine) auf. Abschluss ist die Filmmusik zu Jurassic Park von John Williams. Karten gibt es im i-Punkt in der Musikschule, auf reservix.de und an der Abendkasse. Der Eintritt ist frei, Eintrittskarten werden jedoch wegen der Nachverfolgbarkeit verlangt.


20 11.9.2021 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Stellenausschreibung

Die Technischen Betriebe Offenburg sind ein städtischer Eigenbetrieb und ein modernes Dienstleistungsunternehmen mit rund 320 Beschäftigten in den drei Geschäftsbereichen Liegenschaften, Technische Dienste und Finanzen/Personal. Wir planen, bauen und betreiben Parkierungsanlagen und ÖPNV-Infrastruktur. Für diese Aufgabe suchen wir Sie! Werden auch Sie ein Teammitglied von uns! Im Zuge der Geschäftsverteilung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Geschäftsbereich Liegenschaften für die Abteilung Parken/ÖPNV eine/-n staatlich geprüfte/n Techniker-/in (m/w/d) Sie haben Interesse und erste Erfahrungen im Bereich Elektrotechnik, Datenverarbeitung, Informations- und Kommunikationstechnik, Prozessautomatisierung oder Facility-Management? Sie entwickeln die Systeme entsprechend den Anforderungen weiter und kümmern sich um den technischen Betrieb. Zu Ihren weiteren Aufgaben gehören: Parken: • Facility-Management Parken • Betreuung des Parkleitsystems • Kundenmanagement ÖPNV: • Facility-Management ÖPNV (Bushaltestellen, ZOB usw.) • Betreuung der DFI - digitalen Fahrgastinformation • Kundenmanagement • Mitwirkung bei Fahrplanänderungen, Sonderverkehren und Umleitungsmanagement • Kundenmanagement, Marketing / Werbung Sie gestalten die zukünftigen Aufgaben mit uns. Die Änderungen des Aufgabenzuschnitts behalten wir uns vor. Sie passen perfekt ins Team, wenn Sie: • eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum staatlich geprüfte/n Techniker/in (m/w/d) in den Fachrichtungen Elektrotechnik, Datenverarbeitung, Informations- und Kommunikationstechnik, Prozessautomatisierung, Facility-Management oder eine vergleichbare Ausbildung haben • Interesse für die Bereiche öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Parkhausbewirtschaftung haben • gute IT-Kenntnisse (Microsoft Office, Internet etc.) besitzen • kontakt- und teamfähig sind • kunden- und dienstleistungsorientiert auftreten Was Sie bei uns erwartet: • ein sicherer, abwechslungsreicher und ausbaufähiger Arbeitsplatz • die Möglichkeit, die Position der stellvertretenden Abteilungsleitung zu übernehmen • Förderung von internen und externen Fortbildungsmöglichkeiten • ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit einem vielfältigen, kostenlosen Betriebssportange-bot • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Entgeltgruppe 9a • gerne geben wir auch engagierten Nachwuchskräften eine Chance! Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 26.09.2021 in unserem Onlineportal: www.tbo-offenburg.de/stellenangebote Weitere Informationen erhalten Sie von Frau Saskia Pfirrmann, Abteilungsleitung Parken/ÖPNV, unter 0781 9276-242 oder auf unserer Homepage www.tbo-offenburg.de.

Stellenausschreibung Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Stadtplanung und Baurecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n vollzeitbeschäftigte/-n (derzeit 39 Wochenstunden) Bautechniker/-in (m/w/d) als Baukontrolleur/-in in der Abteilung Baurecht Mit seinen beiden Abteilungen Stadtplanung und Stadtgestaltung sowie Baurecht stellt der Fachbereich wichtige Weichen für die Stadtentwicklung und gestaltet das Baugeschehen tagtäglich mit. Neben der Funktion als untere Baurechtsbehörde übernimmt der Fachbereich auch die Aufgaben der Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirates sowie der unteren Denkmalschutzbehörde und kommunalen Denkmalpflege. Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Überwachung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung und Beseitigung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen • Feststellung und Prüfung von nicht genehmigten Baumaßnahmen im Außenbereich • Überprüfung der Bauausführung genehmigter Baumaßnahmen sowie Durchführung von Rohbau- und Schlussabnahmen • Durchführung von Gebrauchsabnahmen bei fliegenden Bauten • Bearbeitung und Durchführung von Brandverhütungsschauen und sonstigen wiederkehrenden Prüfungen Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Einsatz mit regelmäßigem Außendienst.

Wir erwarten von Ihnen: • Abschluss als Techniker/-in oder Meister/-in in der Fachrichtung Bautechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtun • Kenntnisse im Bereich des Bau- und Planungsrechts • idealerweise einschlägige Berufs- und Verwaltungserfahrung • soziale Kompetenzen, insbesondere Kommunikationsstärke, Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsfähigkeit • Führerschein (Klasse B) Wir bieten Ihnen: • eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem motivierten und engagierten Team • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine zunächst auf zwei Jahre befristete Vollzeitstelle nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 22.09.2021 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Bitte nennen Sie uns Ihre Gehaltsvorstellung und ab wann Sie bei uns tätig werden können. Weitere Auskunft erteilt der zuständige Abteilungsleiter Daniel Brugger unter Telefon 0781 82-2321.

Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de


11.9.2021 21 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Stellenausschreibung Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Familien, Schulen und Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt – zunächst bis zum 31.05.2024 befristet – eine/-n teilzeitbeschäftigte/-n (derzeit 19,5 Wochenstunden) Mitarbeiter/-in (m/w/d) für das Sekretariat der Abteilung Bildung – Kindertageseinrichtungen und sozialpädagogische Angebote an Schulen Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Zuarbeit in der Budget- und Haushaltsplanung • Führen von Statistiken • Verwaltung der Freiwilligendienste • Lotsenfunktion bei Fragen zu Verwaltungsabläufen und Finanzverwaltung • Sekretariatsarbeiten wie Aktenverwaltung, Terminkoordination, Tagungsmanagement Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz. Wir erwarten von Ihnen: • eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder eine vergleichbare kaufmännische Ausbildung • idealerweise Berufserfahrung in der Kommunalverwaltung oder im finanznahen Bereich • gute IT-Kenntnisse, insbesondere Excel, Outlook, Word • eine selbstständige, eigenverantwortliche und strukturierte Arbeitsweise • eine hohe Zahlenaffinität • Organisationsgeschick • soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke, Konfliktfähigkeit und Verhandlungsgeschick Wir bieten Ihnen: • interessante, abwechslungsreiche und entwicklungsfähige Arbeitsfelder • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine befristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für • den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 6 • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein und begrüßt ausdrücklich die Bewerbung qualifizierter Männer. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 20.09.2021 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Weitere Informationen erteilt die zuständige Fachbereichsleiterin Martina Köllner unter Telefon 0781 82-2463. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Dankbare Lebenshaltung einüben Die Evangelische Erwachsenenbildung veranstaltet am Samstag, 25. September von 9 bis 17 Uhr in Offenburg einen Workshop mit dem Titel „Dankbar leben – Einübung in eine dankbare Lebenshaltung.“ Die Kosten betragen 60

Euro. Die Leitung liegt bei Dietmar Krieger, Trauerpädagoge, Trauerbegleiter und Atem- und Körpertherapeut. Weitere Informationen und Anmeldung unter E-Mail eeb. ortenau@kbz.ekibe.de oder Internet www.eeb-ortenau.de.

Stellenausschreibung Die Stadt Offenburg sucht im Fachbereich Familien, Schulen und Soziales in Teilzeit (derzeit 23,4 Std./Woche) eine/-n Erzieher/-in für die offene Arbeit mit Kindern (m/w/d) bei den Stadtteil- und Familienzentren Innenstadt und Stegermatt Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Entwicklung, und Umsetzung attraktiver, abwechslungsreicher Freizeitangebote und Projekte für Kinder • Vorbereitung, Koordination und Durchführung von Ferienangeboten • Förderung und Entwicklung von Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder • Förderung und Unterstützung der Selbstorganisation von Kindern • Organisation und Durchführung von geschlechtsspezifischen Angeboten • Durchführung von Schulklassenvormittagen • Planung und Mitarbeit bei bereichsübergreifenden Projekten der Stadtteilund Familienzentren • Erstellung von Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Plakate etc.) • Unterstützung der Vernetzung und Zusammenarbeit in den Stadtteilen sowie mit anderen Einrichtungen der Offenen Schulkind- und Jugendarbeit der Stadt Offenburg • aufsuchende Arbeit in den Stadtteilen Innenstadt und Stegermatt Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz.

Wir erwarten von Ihnen: • eine Ausbildung als Erzieher/-in bzw. Jugend- und Heimerzieher/-in mit staatlicher Anerkennung • idealerweise Berufserfahrung in der Arbeit mit Kindern im Grundschulalter • Kenntnisse der aktuellen Fachdiskussionen • eine selbstständige strukturierte Arbeitsweise • soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke, Konfliktfähigkeit und interkulturelle Kompetenz

Wir bieten Ihnen: • interessante, abwechslungsreiche und entwicklungsfähige Arbeitsfelder in den Stadtteil- und Familienzentren Innenstadt und Stegermatt • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • die Stelle ist unbefristet und in Entgeltgruppe S 8b bewertet • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 30.09.2021 unter www.offenburg.de/stellenangebote.

Weitere Auskunft erteilt die Leiterin der offenen Arbeit mit Kindern beim Stadtteil- und Familienzentrum Innenstadt, Frau Elke Stark, unter Telefon 0781 932286-13. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Weitere Infos unter www.offenblatt.de


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Ihr Ansprechpartner seit 1987 GmbH

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Ebertplatz 19, 77654 Offenburg ☎ 0781 42322 Spießgasse 1, 77694 Kehl ☎ 07851 2283 ehemals Bestattungsinstitut Klein

Telefonisch Tag und Nacht erreichbar auch an Sonn- und Feiertagen info@bestattungen-kiechle.de www.bestattungen-kiechle.de



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