Offenblatt 01/2022

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Nr. 1, 15. Januar 2022

Amtsblatt der Stadt Offenburg

www.offenburg.de VORBEREITEN

Ambitioniertes Programm: So laufen die Heimattage 2022 in Offenburg ab. Am Donnerstag gab es dazu eine Pressekonferenz in der Reithalle. ❚ Seite 3 SANIEREN

Das Anna-von-Heimburg-Haus wird für 4,6 Millionen Euro saniert. Dies hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung 2021 beschlossen. ❚ Seite 5 ENTSORGEN Weihnachten ist vorbei – und damit auch die Hochzeit des geschmückten Tannenbaums. Wer sich trennen will, kann das entzierte Exemplar an ausgewählten Stellen ablegen. ❚ Seite 9

HEI T FREI MA Liebe Offenburgerinnen und Offenburger, Heimat. Freiheit. Europa. Diese Begriffe werden uns durch den Neujahrsempfang 2022 begleiten. Es sind Begriffe, die fest mit unserer Heimat, der Freiheitsstadt Offenburg im Herzen Europas, verbunden sind. Der Neujahrsempfang bildet auch den Auftakt für die Heimattage Baden-Württemberg 2022, die in Offenburg stattfinden werden. Darauf werden wir einen Ausblick geben. In diesem Jahr werde ich Sie online aus der Oberrheinhalle begrüßen. Seien Sie dabei, wenn wir am Sonntag, 16. Januar 2022 pünktlich um 11 Uhr starten. Den Online-Stream können Sie zu Hause mit Ihren internetfähigen Geräten empfangen.

Wir streamen die So., 16.01.22 Veranstaltung unter: 11 Uhr

Wir streamen die www.offenburg.de/ Veranstaltung unter: neujahr www.offenburg.de/ YouTube-Kanal neujahr (für Smart TV):

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Ihr

Marco Steffens Oberbürgermeister der Stadt Offenburg

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Baumfällungen Im Zuge der Baumschau 2021 wurde auch der Baumbestand auf den Vereinsgeländen und Sportanlagen der Kernstadt einer Regelkontrolle unterzogen. Dabei wurden bei insgesamt 99 Bäumen Mängel festgestellt. Aufgrund dieser Mängel kann die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden. Gerade auf solchen, potenziell stark genutzten Flächen, besteht aber ein gesteigerter Bedarf nach Verkehrssicherheit. Daher müssen die Bäume entnommen werden. Die Fällarbeiten beginnen in der dritten Kalenderwoche, also ab Montag, 17. Januar.

IBB-Sprechzeit Die Sprechstunden der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle für psychisch erkrankte Menschen und Angehörige (IBBStellen) finden bis auf weiteres telefonisch statt. Auf Augenhöhe stehen zum Austausch und zur Beratung Psychiatrie-Erfahrene, Angehörige von psychisch erkrankten Menschen und Personen mit professionellem Hintergrund aus dem psychosozialen Feld zur Verfügung. Das Telefon ist nicht immer besetzt. Deshalb wird auch die Nutzung der E-Mail-Adresse zur Anfrage empfohlen. Offenburg: 01 52/56 82 83 03, E-Mail: ibb.offenburg@ortenaukreis.de; Sprechzeit: vierter Mittwoch im Monat, 14 bis 16 Uhr. SONNTAGS- UND NACHTDIENST DER APOTHEKEN 15.01. Löwenapotheke Wilhelmstraße 9 16.01. Stadtapotheke Hauptstraße 43 17.01. Apotheke Haaß Ortenberger Straße 13 18.01. Schwarzwaldapotheke Hauptstraße 19 19.01. Staufenbergapotheke (Kirchplatz 2, Durbach) 20.01. Sonnenapotheke Caunes Marlener Straße 11 21.01. Apotheke am Ebertplatz 22.01. Hildaapotheke 23.01. Apotheke Haaß Heimburgstraße 1

Kulturförderung Kulturstiftung unterstützt in diesem Jahr vier Projekte Mit insgesamt 13 500 Euro unterstützt die Kulturstiftung Offenburg in diesem Jahr wieder vier Projekte. Um was es bei den Vorhaben aus den Bereichen Kultur, Kunst, Denkmal- und Heimatpflege geht und welche im vergangenen Jahr realisiert wurden, erläuterte der Stiftungsrat in seiner Jahressitzung im Dezember. Nach welchen Kriterien ausgewählt und in welcher Höhe gefördert wird, darüber sprach das OFFENBLATT mit Carmen Lötsch, Geschäftsführerin der Kulturstiftung.

Carmen Lötsch freut sich im Jahr der Heimattage über drei öffentliche Kunstprojekte. Foto: Rothe

Frau Lötsch, warum braucht eine Stadt eine Kulturstiftung? Carmen Lötsch: Eine Stadt, die eine eigene Kulturstiftung hat, setzt damit auch ein Zeichen für die Kultur. Ehrlicherweise muss man sagen, in einer Niedrigzinsphase wie wir sie seit einigen Jahren erleben, wird es für eine Stiftung wie die unsere schwierig. Denn wir schütten ausschließlich die Zinseinnahmen aus. Und die werden von Jahr zu Jahr weniger. So konnten wir 2015 noch rund 23 500 Euro ausschütten, jetzt sind es 13 500 Euro. Wie wird man Mitglied des Stiftungsrats? Lötsch: Da es sich um eine städtische Stiftung handelt, werden die Stiftungsratsmitglieder aus dem Gemeinderat heraus entsandt. Acht Projekte wurden in 2021 gefördert. Wie läuft das Prozedere von der Einreichung bis zur Zuschussvergabe? Lötsch: Das A und O ist der Antrag auf Förderung durch die Stiftung. Der sollte möglichst gut erkennen lassen, was die Antragstellenden vorhaben. Die Antragsteller*innen sollten aus Offenburg sein. An-

dernfalls muss der zu fördernde Inhalt einen sehr konkreten „Offenburgbezug“ haben. Die Anträge werden im Fachbereich Kultur geprüft. Ich ziehe dazu die Fachleute aus den unterschiedlichen Abteilungen zu Rate. Für die Sitzung bereite ich alle Anträge so vor, dass wir den Stiftungsräten genau erläutern können, was sie fördern und weshalb sie fördern. Vier Projekte stehen in diesem Jahr zur Realisierung an. Was gab den Ausschlag für sie? Lötsch: In jedem Jahr fördert die Kulturstiftung ein Projekt der Denkmalpflege. In diesem Jahr erhält der Ortsteil Bühl eine Förderung für die Restaurierung eines Wegekreuzes. Außerdem fördern wir drei öffentliche Kunstprojekte. Das Projekt „11 Räume“ fördert indirekt 11 junge Mentees, kreativschaffende Studierende und Berufseinsteiger*innen. Ihre Ergebnisse werden im Mai in einer Ausstellung im CANVAS22 zu sehen sein. Mit „mural_OG“ fördern wir Künstler*innen, die Wände in der Stadt gestalten. Und „Kunst an Säule“ richtet sich an Nachwuchskünstler*innen mit regionalem Bezug. Allen drei Projekten gemeinsam ist, dass sie unabhängig von der pandemischen Lage stattfinden können und für unsere Bürger*innen und Gäste sichtbar sein werden. Das freut uns im Jahr der Heimattage natürlich ganz besonders. Bis wann und wo können Anträge für das kommende Jahr eingereicht werden? Lötsch: Die Anträge sind formlos per E-Mail an fb.kultur@offenburg zu stellen. Neben einer möglichst guten Projektbeschreibung erwarten wir eine kurze Darstellung der (möglichen) Einnahmen und Ausgaben, eine konkrete Antragssumme und den Hinweis auf weitere Förderungen. Die nächste Sitzung findet am 7. Dezember 2022 statt. Der Antrag muss bis spätestens 30. September vorliegen. So haben wir Zeit, Fragen zu klären und die Unterlagen optimal vorzubereiten.

SITZUNGSPLAN 17.1. Haupt- und Bauausschuss 19.1. Verkehrsausschuss jeweils 18 Uhr, Konferenzraum 1+2 der Messe Offenburg, Schutterwälder Straße 3 Download unter ratsinfo.offenburg. de/buergerinfo/infobi.php Tagesordnungen auf Seite 12.

OB-Sprechzeit Die nächste Bürgersprechstunde von OB Marco Steffens findet am Montag, 24. Januar, nachmittags statt. Anmeldungen sind ab Montag, 17. Januar, unter Telefon 07 81/82-24 73 möglich. Eine Anmeldung per E-Mail geht nicht.

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Impressum

Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Florian Würth Redaktion: Leitung: Gertrude Siefke, Telefon 07 81/822 572 Marie-Christine Gabriel, Telefon 07 81/822 333 Christoph Lötsch, Telefon 07 81/822 200 Anja Walz, Telefon 07 81/822 666 offenblatt@offenburg.de Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptstraße 90, 77652 Offenburg Veranstaltungskalender: marie-christine.gabriel@offenburg.de Austräger-Reklamation: Telefon 07 81/82 25 65, Telefax 07 81/82 75 82 Verantwortlich für Anzeigen: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Anzeigenverkauf: Barbara Wagner Telefon 07 81/95 50 45 Telefax 07 81/95 50 545 anzeigen.offenblatt@kresse-discher.de Herstellung: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Druck: Badisches Druckhaus Baden-Baden GmbH Flugstraße 9, 76532 Baden-Baden Vertrieb: ZSS Zustell-Service-Schwarzwald GmbH Auf Herdenen 44 78052 Villingen-Schwenningen Telefon 07721 9950 100 Telefax 07721 9950 110 info@zssw.de Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: jeweils Di., 17 Uhr Auflage: 30 515

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Heimattage mit Landes-Jubiläum Sachstand und Programm vorgestellt/Staatssekretär Würtenberger: Motto „Heimat – Freiheit – Europa“ gut gewählt Vorfreude ist die schönste Freude. Das gilt in besonderer Weise für die Heimattage Baden-Württemberg 2022, die demnächst in Offenburg beginnen. Zum aktuellen Stand äußerten sich in einer Pressekonferenz in der Reithalle am Donnerstag die Beteiligten aus Stadt und „Länd“. Oberbürgermeister Marco Steffens erläuterte die Bedeutung der Themenschwerpunkte „Heimat – Freiheit – Europa“ für die Stadt: „Offenburg ist die Heimat von über 61 500 Menschen aus mehr als 120 verschiedenen Nationen,

Diversität mit unterschiedlichen Religionen, aus unterschiedlichen sozialen Schichten und von unterschiedlicher sexueller Orientierung. Diese Diversität wird sich auch im Programm widerspiegeln.“ Freiheit habe in Offenburg ebenfalls eine große Bedeutung, so der Oberbürgermeister weiter. Im Offenburger Salmen verkündeten am 12. September 1847 die „entschiedenen Freunde der Verfassung“ die „13 Forderungen des Volkes“, sozusagen die Badische „Bill of Rights“, Deutschlands ers-

Pressekonferenz. In Person anwesend (von links): Heimattage-Geschäftsführer Marlon Grieshaber, Bürgermeister HansPeter Kopp, Oberbürgermeister Marco Steffens, Kulturchefin Carmen Lötsch. Weitere Teilnehmende waren auf der Videowand zugeschaltet. Foto: Würth

ten freiheitlich, demokratischen Grundrechtekatalog. Die Neueröffnung des historischen Schauplatzes „Der Salmen“ als moderner Erlebnis- und Erinnerungsort der Demokratiegeschichte ist deshalb einer der Höhepunkte im Heimattage-Jahr. Durch die Nähe zu Frankreich und die geografische Lage mitten auf dem Kontinent versteht sich Offenburg als Europastadt. Sympathischer Botschafter der Heimattage ist Maskottchen „Gustav“, benannt nach Gustav Rée, dem Offenburger Bürgermeister in der Umbruchzeit Ende der 1840er Jahre. Der Menschenvogel trägt neben dem Heckerhut und den 13 Forderungen auch die europäische Sternenkette.

70. Landes-Jubiläum

Maskottchen. „Gustav“ repräsentiert die Themen Heimat, Freiheit und Europa. Bild: Grafikteam Offenburg

„Heimat – Freiheit – Europa. Für uns als Land Baden-Württemberg, im Herzen Europas, ist dieser Dreiklang ganz besonders wichtig. So feiern wir neben den Heimattagen in Offenburg in diesem Jahr auch das 70-jährige Jubiläum unseres Landes Baden-Württemberg und unsere, nunmehr auch 65-jährige, europäische Einigungsgeschichte. Das Motto der Offenburger Heimattage ist daher klug gewählt und zeigt: In Baden-

Württemberg denken wir unsere Heimat gemeinsam. Wir übernehmen Verantwortung für unsere Heimat und gestalten damit unsere Zukunft“, so Julian Würtenberger, Staatssekretär im Innenministerium Baden-Württemberg. Hans-Peter Kopp, Bürgermeister für Kultur, Finanzen, Soziales und Bürgerservice der Stadt Offenburg, betont die Wichtigkeit der Unterstützung aus der Wirtschaft für die Heimattage. „Die Stadt Offenburg bedankt sich ganz

Sponsor*innen gewürdigt herzlich bei den Sponsor*innen und Partner*innen. Namentlich erwähnen möchte ich unseren Super Premium Sponsor E-Werk Mittelbaden. Ohne die finanzielle und tatkräftige Unterstützung der Heimattage durch unsere heimische Wirtschaft wäre dieses Jahr sicher nicht möglich.“ „Heimat in ihrer Vielfalt bietet auch immer wieder andere, neue Perspektiven, von daher freuen wir Ehrenamtliche uns auf die wegweisenden Heimattage 2022 in Offenburg“, betont Karlheinz Geppert, Vorsitzender des Landesausschusses Heimatpflege BadenWürttemberg. „Nicht zuletzt zeigt die gegenwärtige Pandemie, wie wichtig Zusammenhalt, wie wich-

tig Beheimatung für uns alle ist.“ Zum Auftakt des HeimattageJahres erscheint das Offenburger Kulturmagazin „Salmen“ als Programmvorschau. Carmen Lötsch, Fachbereichsleiterin Kultur der Stadt Offenburg und Projektverantwortliche der Heimattage 2022 in Offenburg: „Heute gibt es sozusagen erst einmal einen Appetizer. Das große Programmheft ist für April in Vorbereitung. Wir gehen davon aus, dass im Mai mit der Salmen-Eröffnung und den Baden-Württemberg-Tagen die Heimattage so richtig Fahrt aufnehmen können.“ Das Ausrichten der Heimattage ist eine Mammutaufgabe und lebt von Teamarbeit. „Ohne die zahlreichen Vereine, ehrenamtlichen

Dank an Vereine Helfer und die engagierten Ortsteile geht es nicht“, erläuterte Marlon Grieshaber, Geschäftsstellenleiter der Heimattage im Fachbereich Kultur. Auch innerhalb der Stadt Offenburg sind die Heimattage ein Gemeinschaftsprojekt, bei dem viele Akteur*innen vom Gemeinderat über ehrenamtliche Helfer*innen bis hin zu mehreren Abteilungen und Fachbereichen der Verwaltung an einem Strang ziehen.


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Gifiz- und Burgerwaldsee zum Baden Information zur Grundsteuer Alle Badegewässer werden EUweit in den Sommermonaten regelmäßig auf ihre Wasserqualität hin untersucht. In Offenburg und dem Ortenaukreis erfolgt dies durch das Gesundheitsamt des Landratsamts Ortenaukreis. Am Anfang des Jahres sollen deshalb die Gemeinden im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt vor Beginn der Badesaison die zu untersuchenden Gewässer bestimmen, damit bis zum 28. Februar des Jahres von dort Meldung an das Landesgesundheitsamt erfolgen kann. Die Stadtverwaltung beabsichtigt, den Gifiz- und den Bur-

gerwaldsee, die vor allem während der Badesaison zahlreich besucht werden, für das Jahr 2022 wieder als Badegewässer nach der Badegewässerverordnung an das Gesundheitsamt beim Landratsamt zu melden. Die Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Meldung von Seen als Badegewässer, die auf den Gemarkungen der Stadt Offenburg liegen, in Form von Vorschlägen, Bemerkungen und Beschwerden beteiligen und diese an die Abteilung Grünflächen und Umweltschutz, Gerhard Schöler, Telefon 07 81/82-23 26, richten.

KURZFÜHRUNG

Gurs 1940 – Aus dem Lager hinaus Zu einer Kurzführung am Mittwoch, 19. Januar, 12.30 Uhr, mit Stadtarchivarin Regina Brischle lädt das Museum im Ritterhaus ein. Anmeldung unter Telefon 07 81/82-25 77 oder per E-Mail: museum@offenburg.de erforderlich.

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Ab 2025 kommen Neuregelungen im Bereich der Grundsteuer auf all diejenigen zu, die Eigentümer eines Grundstücks sind. Dazu hat das Land Baden-Württemberg ein eigenes Gesetz (Grundsteuerreformgesetz) verabschiedet. Das Finanzamt benötigt dafür die Mithilfe der Steuerpflichtigen (Grundstückseigentümer). Im Januar 2022 erhalten die Steuerpflichtigen die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2022. Diesen Bescheiden ist ein Merkblatt beigefügt. Darin ist beschrieben, welche Änderungen auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen. Die Neuregelung wirkt sich erstmals für das Jahr 2025 aus. Bis dahin müssen jedoch verschiedene Umsetzungsschritte ausgeführt werden. Momentan ist hierfür voraussichtlich folgende zeitliche Umsetzung vorgesehen: • Die Bodenrichtwerte, die zum Stichtag 1.1.2022 erhoben worden sind und die Basis für die künftige Grundsteuer bilden, können auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de voraussichtlich ab Juli 2022 abgerufen werden. • Im Jahr 2022 ist eine (digitale) Steuererklärung an das Finanzamt (Finanzverwaltung des Landes) – nicht an die Stadtverwaltung – abzugeben. Diese stellt die Grundlage für die künftige Hauptfeststellung für die neuen Grundsteuerwerte dar. Ab voraussichtlich 1.7.2022 ist die Abgabe der Steuererklärungen auf

elektronischem Wege über das Portal ELSTER der Finanzämter möglich. Nähere Informationen zur ELSTER-Registrierung finden Sie unter www.elster.de/eportal/ registrierung-auswahl. • Das Finanzamt beginnt im 2. Halbjahr 2022 mit der Bearbeitung und setzt im Anschluss wie bisher den Grundsteuerwert und den Steuermessbetrag im Grundsteuer-Messbescheid fest und gibt diese dem/der Eigentümer/in bekannt. • Die Städte erhalten voraussichtlich bis Mitte 2024 die Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt. Danach kalkulieren die Kommunen die neuen Hebesätze für die Grundsteuer. • Auf Basis dieses Hebesatzes werden für das Jahr 2025 neue Grundsteuerbescheide erstellt.

Nähere Informationen Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz können unter www.Grundsteuer-BW.de, auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg unter www.fm.badenwuerttemberg.de/de/ haushalt-finanzen/grundsteuer/ abgerufen werden. Für Fragen zur neuen Grundsteuer stellt die Finanzverwaltung des Landes einen virtuellen technischen Assistenten (Chatbot) unter www.steuerchatbot.de zur Verfügung. Dieser wird laufend aktualisiert und erweitert.

1. Stufe Finanzamt

Bewertungsverfahren Grundstücksfläche x Bodenrichtwert = Grundsteuerwert

2. Stufe Finanzamt

Messbetragsverfahren Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag

3. Stufe Gemeinde

Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer => frühestens ab 2024

Wichtig: Erster Ansprechpartner zur Steuererklärung wird das örtlich zuständige Finanzamt sein. Eine Auskunft seitens der Stadt Offenburg (Steuerabteilung) zu dem Bewertungs- und Messbetragsverfahren (Stufe 1 und Stufe 2) kann leider nicht erfolgen. Grafik: Offenblatt


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Es kann weitergehen

Wein-Verkostung

Anna-von-Heimburg-Haus wird für 4,6 Millionen Euro saniert/Knappe Entscheidungen Nachdem die Sanierungspläne für das Anna-von-HeimburgHaus zuletzt aus Kostengründen noch einmal überarbeitet wurden, soll es nun weitergehen: Der Gemeinderat hat am 20. Dezember den Baubeschluss gefasst. Durch Sparmaßnahmen wie den Verzicht auf die Nutzung des Dachgeschosses sowie die Vereinfachung der technischen Gebäudeausrüstung wurden die zu erwartenden Gesamtkosten von 5,5 Millionen Euro auf nun 4,6 Millionen Euro reduziert. Die Sanierung des Gebäudes an der Ecke Kornstraße/Kittelgasse muss die Belange der Nutzer – dazu zählt die Barrierefreiheit – mit denen der Denkmalpflege und des Brandschutzes vereinbaren. Künftig soll das Haus wie früher der Abteilung Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Beratung zur Verfügung stehen – dazu gehört auch das Seniorenbüro der Stadt. Neben Büroräumen

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Baubeschluss. Die Kosten werden um 900 000 Euro reduziert.

sollen verschieden große Räume ein umfangreiches Angebot an Aktivitäten ermöglichen, hinzu kommen eine Kochküche und drei Teeküchen. Der große Gewölbesaal im Kellergeschoss soll als Veranstaltungssaal wieder nutzbar gemacht werden. Sämtliche Sanitärräume müssen umgeplant und erneuert werden. Ferner muss im Zuge der Sanierung ein zweiter Rettungsweg hergestellt werden,

Foto: Würth

um das Gebäude uneingeschränkt nutzen zu können. Gespalten zeigte sich der Gemeinderat vor allem hinsichtlich der Pläne für die neue Fluchttreppenanlage, für welche das Nebengebäude ohne Dach erhalten werden soll. Dadurch ergibt sich Stauraum im Gebäude und eine neue Terrasse. Diese Lösung war einigen Rät*innen zu wuchtig. Doch letztlich setzte sich die ge-

„Ihr Wort hat Gewicht“

Rosa Rosen. OB Marco Steffens ehrt Ingrid Fuchs.

Hinzu kommt ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Kreisrätin und als Patientenfürsprecherin im Ortenau Klinikum. „Ihr Wort hat Gewicht, denn als langjährige Pflegedienstleiterin hat sie sich Respekt und

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plante Lösung in der getrennt vorgenommenen Abstimmung durch (26 zu 11 Stimmen). Diskutiert wurde zudem über das Vorhaben, einen Teil der Hofmauer durchzubrechen, um ein Sichtfenster zum Garten zu erzeugen. Auch das gefiel nicht allen Ratsmitgliedern. Mit 20 zu 17 Stimmen fiel der Beschluss letztlich zugunsten des Durchbruchs aus.

Weniger Biontech

Ingrid Fuchs (CDU) gehört seit 30 Jahren dem Gemeinderat der Stadt Offenburg an Stadträtin Ingrid Fuchs (CDU) gehört dem Gemeinderat der Stadt Offenburg seit dem 13. Mai 1991 ununterbrochen an und ist aus diesem Grund für 30 Jahre politisches Ehrenamt in Offenburg mit dem Verdienstabzeichen des Städtetags Baden-Württemberg in Gold geehrt worden. Oberbürgermeister Steffens nahm die Ehrung am 20. Dezember vor. Ingrid Fuchs sei schon Mitglied des Gremiums gewesen, als die jüngsten heutigen Stadträte noch gar nicht auf der Welt waren, sagte Steffens. Bereits drei Jahre später sei sie von Wolfgang Bruder zur ehrenamtlichen OB-Stellvertreterin ernannt worden – und ist es bis heute. In ihrer Fraktion sei sie „die gute Seele, die immer auch die Wogen glättet, wenn es mal ein bisschen kontroverser zugeht“.

• Täglich kostenlose Verkostung 14-19 Uhr, Sa. 11 – 17 Uhr • Weinproben ab 6 Personen • Weinwanderung am 3. März und 9. April

Foto: Würth

Anerkennung des Klinikpersonals erworben“, so OB Steffens. Ingrid Fuchs ist Trägerin des Bundesverdienstkreuzes und des silbernen Stadtsiegels der Stadt Offenburg.

Der tägliche Vorrat des BiontechImpfstoffes ist durch die rationierten Lieferungen des Bundes für alle Kreisimpfzentren auf eine bestimmte Menge begrenzt. Auch der Ortenaukreis hat inzwischen für seine vier Kreisimpfzentren eine stark gekürzte Biontech-Lieferung vom Land erhalten. Die täglichen Impfungen mit Biontech für Personen unter 30 Jahren seien durch die rationierte Lieferung deshalb begrenzt, teilt das Projektteam Impfen im Landratsamt am Dienstagnachmittag mit. Dies gilt nicht für die Impfung von Kindern zwischen 5 und 11 Jahren. Der Impfstoff von Moderna ist ausreichend verfügbar. Menschen über 30 Jahren werden daher grundsätzlich mit Moderna geimpft. Die Kreisimpfzentren sind werktags von 12 bis 20 Uhr geöffnet. Infos unter www.ortenaukreis.de/Informationen-zu-CORONA-Impfungen/Impfungen-im-Ortenaukreis/.


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„Gewalt hat bei uns keinen Platz“

KURZ NOTIERT

Wohnberatung Das Seniorenbüro bietet regelmäßig eine Wohnberatung an. Die nächste Sprechstunde findet am Montag, 17. Januar, zwischen 16 und 17.30 Uhr im Seniorenbüro im Marktcenter, Am Marktplatz 5, statt. So lange wie möglich selbstbestimmt und ohne Hindernisse in der eigenen Wohnung leben zu können, auch mit einer Behinderung oder im Alter, das wünschen sich viele Menschen. Die ehrenamtlichen Wohnberater geben Tipps. Das Angebot ist kostenlos. Eine Anmeldung im Seniorenbüro unter Telefon 07 81/82-22 22 ist erforderlich; Hausbesuche mit Terminvereinbarung sind auch möglich. Es gilt die aktuelle CoronaVerordnung.

Anlässlich des Jubiläums von Frauen helfen Frauen Ortenau e.V., lädt der Verein, zusammen mit dem Frauennetzwerk Offenburg, zum Kreativ-Wettbewerb „Gewalt hat bei uns keinen Platz!“ ein. Der Wettbewerb startet Mitte Januar und endet rund um den Internationalen Frauentag 2022 im März. Die Veranstalterinnen wollen mit dieser Aktion verschiedenste Menschen dazu bewegen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und gemeinsam in den kreativen Austausch zu gehen. Die Aufgabe: Die Gestaltung eines Stuhls zum Thema „Gewalt hat bei uns keinen Platz“. Mitmachen können Gruppen, Vereine, Schulklassen, Einzelpersonen

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und Familien. Teilnahmeberechtigt sind alle, die das sechste Lebensjahr vollendet haben. Pro teilnehmender Person oder Gruppe dürfen maximal zwei Stühle zum Wettbewerb eingereicht werden. Die Gewinnerteams dürfen sich auf Tagestickets für den Europapark Rust freuen. Eine Jury stimmt dann über die Ideen ab. Die Gewinner*innen werden am 12. März 2022 bei der Demonstration zum Internationalen Frauentag bekanntgegeben. Um beim Wettbewerb mitzumachen, ist Folgendes zu tun: Einen Stuhl zum Thema „Gewalt hat bei uns keinen Platz“ gestalten. Dieser muss nutzbar, also sitztauglich sein. Anschließend muss ein Foto des gestalten Stuhls zusam-

men mit dem Bewerbungsbogen per Mail oder Post an Frauen helfen Frauen Ortenau e.V. gesendet werden. Kontakt: info@fhf-ortenau.de oder Ortenberger Straße 2, 77654 Offenburg. Wichtig zu wissen ist: Die Stühle werden als Leihgabe für das Jubiläum von Frauen helfen Frauen Ortenau e.V. im Jahr 2022 genutzt und kommen so aktiv zum Einsatz. Teilnahmeschluss für den Wettbewerb ist Donnerstag, 3. März. Teilnahmebedingungen und weitere Informationen sind auf den Homepages von Frauen helfen Frauen e.V. unter www.fhf-ortenau.de oder von der Gleichstellungsstelle der Stadt Offenburg unter www.gleichstellung.offenburg.de zu finden.

Bis 7 Uhr passierbar Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad für den Arbeitsweg das ganze Jahr über – auch im Winter. Das ist gut für’s Klima und gut für die Immunabwehr. Dass die wichtigsten Radwege – ähnlich wie die Straßen – vor Beginn des Berufsverkehrs geräumt werden, dafür sorgen die Winterdienstmitarbeiter der Technischen Betriebe Offenburg. Momentan haben sie noch mehr mit Laub zu kämpfen, als mit Schnee oder Glätte, aber sie sind gut vorbereitet. Wie die Technischen Betriebe Offenburg berichten, stehen die Einsatzpläne, die Fahrzeuge sind aufgerüstet und das Salzlager für die Sole ist voll. Die Wetterdaten werden täglich aufmerksam von Raphael Lehmann, Geschäftsbereichsleiter der Technischen Dienste, verfolgt. Damit der Winterdienst in Offenburg effizient und den Bedürfnissen der Verkehrsteilnehmer und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend durchgeführt wird, ist er nach Dringlichkeitsstufen I bis III organisiert worden. Die Dringlichkeitsstufen geben an, in welcher Reihenfolge der Winterdienst versehen werden muss. Dies gilt natürlich nicht nur für die Straßen, sondern ebenso für die rund 50 km Radwege. Auch

hier prüft die Frühkontrolle ab 3 Uhr nachts, ob und welche Maßnahmen für die Verkehrssicherheit notwendig sind. Vier Gruppen mit jeweils drei Mitarbeiter*innen rücken aus und beseitigen auf dem Hauptradwegenetz mit Schmalspurgeräteträgern und auch manuell Schnee und Glatteis. Bis spätestens 7 Uhr sind die Radwege passierbar. Schneit es unaufhörlich, wird mehrmals am Tag geräumt.

Gefahrenstellen Aber trotz des unermüdlichen Einsatzes der Mitarbeiter des Winterdienstes kann es bei extremen Wetterlagen zu Gefahrenstellen kommen. Prinzipiell gilt, dass auch Radfahrende – wie alle Verkehrsteilnehmer – ihre Fahrweise den winterlichen Verhältnissen anpassen müssen. Wichtig dabei ist vorausschauendes Fahren. Ist die Fahrbahn von Schnee oder Laub bedeckt, heißt es langsam rollen und wenn möglich, nicht bremsen. Ist der Radweg unpassierbar, entfällt die ansonsten bestehende Benutzungspflicht auch bei entsprechender Beschilderung. Die Radfahrer*innen dürfen auf die Straße oder notfalls den Gehweg ausweichen.


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Roboter gegen den Pflegenotstand Hochschule Offenburg entwickelt sozial kompetente Maschinen/Praktische Untersuchungen in Pflegeeinrichtung Immer weniger Pflegekräfte müssen unter Zeitdruck immer mehr Kranke versorgen – so zumindest der aktuelle Trend. Könnte die Lösung im Einsatz von Pflegerobotern im Gesundheitsbereich liegen? An der Antwort auf diese Frage arbeitet derzeit die Hochschule Offenburg. Noch sind die aktuell verfügbaren Lösungen technisch nicht in der Lage, insbesondere die Emotionen der Patientinnen und Patienten adäquat zu erkennen. Aber das soll sich ändern: Damit sozial kompetente Robotiksysteme in Zukunft eine zentrale Rolle in der Pflege spielen können, forscht das Hochschul-Team des „Customer Experience Tracking Labors“ in Kooperation mit dem Softwarehaus Dr. Hornecker aus Freiburg im Rahmen der Trinationalen Metropolregion Oberrhein zum Thema „Emotionserkennung und -verarbeitung durch soziale Robotiksysteme in der Pflege“.

Prototyp Wissenschaftler*innen der Hochschule und des Projektpartners entwickeln im Rahmen des vom Bundeswirtschaftsministeriums geförderten Projekts „Emo-

„Das Robotiksystem EmoCare wird menschliche Pflegekräfte in ihrem Alltag durch eine sensorbasierte Erkennung von emotionalen Problemen der zu pflegenden Personen unterstützen,“ erklärt Professorin Andrea Müller von der Hochschule Offenburg.

Maschinelles Lernen

Versuchsanordnung. Mithilfe der auf dem Tisch aufgebauten Kamera für die Mimik- und Gestikanalyse sowie Mikrofon und Lautsprecher zur Stimmanalyse soll der soziale Roboter Misa im Labor lernen, die Emotionen einer ihm im Sessel gegenübersitzenden Person zu erkennen. Foto: Hochschule Offenburg

Care“ ein Robotiksystem, das die automatisierte Erkennung und Klassifizierung von mentalen Zuständen und Emotionen für den Pflegebereich ermöglicht. Ziel ist die Entwicklung eines Prototyps, dessen Funktionen und Aussehen

sich eng an den jeweiligen Anforderungen und Bedürfnissen der Nutzer*innen orientieren. Die Forscher*innen führen derzeit bereits erste praktische Untersuchungen in einer assoziierten Pflegeeinrichtung in Freiburg durch.

Sensoren erfassen Mimik, Stimme und Gestik der Patient*innen und interpretieren anhand der Messdaten aktuelle Gemütszustände wie Angst, Trauer oder Ärger. Dank der Methoden des maschinellen Lernens erfolgt die Auswertung in Echtzeit. Im Idealfall reagiert der Roboter richtig und alarmiert, wenn erforderlich, das menschliche Fachpersonal. Die Erkenntnisse des Projekts werden derzeit in einer Doktorarbeit mit dem Titel „Stimmbasierte Emotionsmessung“ ausgewertet, im Gefolge entstehen Projekt- und Abschlussarbeiten durch Studierende der Bachelorund Master-Studiengänge. Bis zur Marktreife dürfte es noch etwas dauern. Über den jeweiligen Stand der Entwicklung informiert derweil die Homepage https://www. emocare.org/.

Neues Dorfzentrum für den Ortsteil Bühl Am Standort der alten Kita in Bühl soll in Zukunft ein Dorfzentrum entstehen, das die örtliche Struktur und Entwicklung des Ortsteils stärkt ­– als gemeinsames Projekt der Stadt und der Kirchengemeinde. Ein Neubau soll zum Dorfzentrum bzw. Bürgerhaus mit Ortsverwaltung werden und kirchliche Nutzungen beinhalten. Wie das realisiert werden kann, soll ein Wettbewerb klären. Er soll zusätzlich Ideen erbringen, wie das kirchengemeindliche Grundstück „Pfarrareal“ städtebaulich entwickelt werden kann. Zwei Optionen werden geprüft: Erhalt und Ergänzung der Bestandsgebäude oder Abriss und Neubau.

Alte Kita Bühl.

Foto: Gabriel

Der Haupt- und Bauausschuss stimmte dem Auslobungstext für die Mehrfachbeauftragung der Gebäudeplanung auf dem Grundstück der „Alten Kita“ als Realisierungsteil in Verbindung mit einem Ideenteil für das „Pfarrareal“ am

6.12. einstimmig zu, der Beschluss soll am kommenden Montag im Gemeinderat gefasst werden. Am Verfahren nehmen fünf Offenburger Architekturbüros teil, wie der städtische Projektleiter Clemens Schönle im Ausschuss informierte. Dabei soll die Anordnung der einzelnen Baukörper auf den Grundstücken entwickelt werden sowie Baumassen, Gebäudelagen und Grundrisse geplant werden, welche durch adäquate Freiraumkonzepte ergänzt werden sollen. Die Mehrfachbeauftragung werde voraussichtlich von Dezember 2021 bis Ende März 2022 erfolgen. Die Sitzung

des Bewertungsgremiums ist für April 2022 vorgesehen. Dem Gemeinderat wird dann zunächst über die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung berichtet, bevor dann schließlich nach Abschluss des Vergabeverfahrens und der fortgeschriebenen Entwurfsplanung mit Kostenberechnung mit dem Baubeschluss die Entscheidung getroffen wird, wie die Bebauung des städtischen Grundstücks realisiert werden soll. Im weiteren Verlauf könnte der Baubeschluss durch den Gemeinderat um den Oktober 2022 gefasst werden, die Fertigstellung wäre dann voraussichtlich etwa Mitte 2024.


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„Wir kriegen das hin“ Finanzbürgermeister Hans-Peter Kopp stellt in der jüngsten Gemeinderatssitzung den Haushalt für 2022 und 2023 vor In der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres 2021 hat Finanzbürgermeister Hans-Peter Kopp den städtischen Haushalt für die Jahre 2022 und 2023 vorgestellt. „Wir kriegen es hin“ lautete eine der Kernbotschaften. Trotz der Corona-Pandemie, so Kopps Fazit, sei es gelungen, Verlässlichkeit, Stabilität und Sicherheit zu bieten. Die Finanzstrategien der vergangenen 20 Jahre hätten es Offenburg ermöglicht, aus einer Position der Stärke heraus zu handeln, die Folgen der Pandemie zu mildern und mit der Digitalisierungsoffensive sogar ein neues, großes Projekt zu starten und zu finanzieren (14 Millionen Euro in den

nächsten vier Jahren). Die Digitalisierung bildet eine Ausnahme, denn eine Vorgabe des im Sommer beschlossenen Konsolidierungsprogramms „IKO 2020“ (Investitionskraft Optimieren) war, dass keine neuen Projekte angegangen werden – während die bereits begonnenen weiterlaufen und nicht gestoppt werden. Um die wichtigen Zukunftsfragen in den Blick zu nehmen, kündigte Kopp das „Nachhaltigkeitskonzept 2040“ an und will hierbei bereits im Jahr 2023 mit ersten Vorschlägen aufwarten. Diese Strategie solle es unter anderem ermöglichen, die besonderen Herausforde-

rungen durch Großprojekte wie die Landesgartenschau 2032, den Sportpark Süd, die Bahnhofsentwicklung und CANVAS22, aber auch Themen wie den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen bezahlen zu können.

Gewerbesteuer Was der Stadt weiterhilft, ist das Gewerbesteuerergebnis des Jahres 2021. Die voraussichtlichen Einnahmen von 75 Millionen Euro sind deutlich höher als ursprünglich angenommen. Die Planansätze 2022 bis 2025 wurden nach oben korrigiert – netto soll das über alle fünf Jahre

hinweg eine Verbesserung von 10 Millionen Euro bedeuten. Die Verschuldung von 26 Millionen Euro zum Ausgleich der Corona-Delle – ursprünglich mit 29 Millionen Euro beziffert – bleibt im Griff und sogar knapp 5 Millionen Euro unterhalb der bisher avisierten Linie. „Durch die Verbesserungen bei der Gewerbesteuer und durch IKO 2020 wäre eigentlich noch deutlich mehr drin gewesen, allerdings haben wir diese Verbesserungen für die Digitalisierungsoffensive eingesetzt.“ Kopps Resümee dazu: „Auch wir können kein Geld drucken.“ Zusammengefasst ordnete der Finanzbürger-

meister den Doppelhaushalt 2022/23 als „Übergangshaushalt“ ein, dessen Ziel es sei, zu stabilisieren und zu konsolidieren, gleichzeitig aber auch Anlauf zu holen für große Chancen und Herausforderungen der nächsten Jahre und Jahrzehnte. Hans-Peter Kopp dankte der neuen Kämmerin Claudia Edler, die „quasi aus dem Stand und ohne große Vorlaufzeit eine tolle Arbeit gemacht“ habe. An ihrer Seite habe zudem die Leiterin der Haushaltsabteilung Simone Spinner dafür gesorgt, dass alle Strategien und Verhandlungsergebnisse auch haushaltsrechtlich und haushaltstechnisch verarbeitet werden.

KURZ NOTIERT

Notfallordner Das Seniorenbüro hat einen Notfall- und Vorsorgeordner erstellt, der Formulare, Verfügungen und wichtige Informationen enthält. Der nächste Termin für die Ausgabe ist Donnerstag, 20. Januar, im Seniorenbüro, Am Marktplatz 5. Die Ausgabe erfolgt nur nach Terminabsprache unter Telefon 07 81/82-22 22.

Versicherungsfragen

„NACHHALTIGKEIT IST UNSER GEMEINSAMES WERK. ZUKUNFT BEGINNT VOR ORT. MIT ENERGIE VON HIER.“ Erfahre mehr auf e-werk-mittelbaden.de

Wie melde ich einen Schadensfall? Wann muss ich eine Versicherung kündigen? Welche Versicherung brauche ich? Mit dem Versicherungskaufmann Peter Schäfer bietet das Seniorenbüro Hilfestellung bei Versicherungsfragen an. Der nächste Termin ist am Freitag, 21. Januar, von 9 bis 12 Uhr im Seniorenbüro, Am Marktplatz 5. Peter Schäfer ist nicht mehr berufstätig und stellt ausschließlich seine langjährige Erfahrung zur Verfügung. Das Angebot ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich unter Telefon 07 81/82-22 22.


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Parkplatz Am Unteren Mühlbach … citynah und günstig 7 Tage / 24 h Tageskarte bis 3 Std. Monatskarte

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City-Parkhaus … die Brücke zur City 7 Tage / 24 h bis 60 Min. 0,50 € je weitere 60 Min. 1,00 € Tageskarte 10,00 € 19 - 7 Uhr 1,00 €

Tiefgarage Marktplatz … im Herzen der City 7 Tage / 24 h bis 30 Min. 0,50 € bis 45 Min. 1,00 € je weitere 45 Min. 1,00 € Tageskarte 12,00 € 19 - 7 Uhr 1,00 €

S T R E S S F R E I PA R K E N - E N T S PA N N T E I N K A U F E N

15.1.2022 9

Achtung: Die Bäume müssen komplett abgeziert sein!

Foto: Walz

Wohin mit dem Baum? Für ausgediente Weihnachtsbäume gibt es bis 18. Februar Ablageplätze im gesamten Stadtgebiet (abrufbar auch über https:// geodatenportal.offenburg.de/ Osiris5/). Nordstadt: Franz-Volk-Straße – Abgang zum Oken-Gymnasium Oststadt: Kohlerplatz / Grünfläche Heinrich-Heine-Straße / Ebertplatz / Ecke Tagmess-Lonsstraße/ Gewerbeschule Hindenburgstraße / Augustaplatz / Spielplatz Ortenberger- Werderstraße / Kirchplatz Grimmelshausenstraße / Spielplatz Oswald-Boelcke-Straße Stegermatt: Kopernikusplatz Kinzig-Vorstadt: Ecke An der Wiede – Kronenstraße Altstadt: Ecke Wasserstraße – Am unteren Mühlbach Hildboltsweier: Spielplatz Resedenweg

Albersbösch Süd: Kinderspielplatz Schwalbenweg Albersbösch Nord: Seniorenheim Wichernstraße Kreuzschlag: Wendehammer Altenburger Allee / Parkplatz Ecke Dachsweg – Altenburger Allee Stockfeld: Margeritenweg U ffhofen: Hanjakobschule / Parkplatz Gifiz / Schranke Halbinsel Elgersweier: Turnhalle Zunsweier: Rathausplatz Fessenbach: Rathausplatz Zell-Weierbach: Spielplatz LukasMüller-Straße / Abtsberghalle Rammersweier: Rathaus / Feuerwehrhaus Bohlsbach: Hof Rathaus Windschläg: Stierstall / Bauhof Griesheim: Im Schießrain Bühl: Friedhof Weier: beim Rathaus Waltersweier: Feuerwehrhaus

KURZ NOTIERT

Marion Bekker stellt in der Online-Galerie aus In der Online-Galerie des Seniorenbüros „KUNSTkommt“ stellt die Ettenheimer Künstlerin Marion Bekker unter dem Titel „Sehnsucht“ ihre Werke aus. Die Gymnasiallehrerin für bildende Kunst und Geschichte trifft mit der Art der Darstellung den Gegensatz zwischen starkem Wollen und der Unerreichbarkeit. Die Ausstellung ist in der Online-Galerie auf der Homepage des Offenburger Seniorenbüros: www.seniorenbuero-offenburg.de zu sehen.

„Treffen in Telgte“ als Online-Kurs „Gestern wird sein, was morgen gewesen ist“: Über die Bedeutung der Literatur in schwierigen Zeiten geht es in Günter Grass‘ Roman „Das Treffen in Telgte“, das im Online-Seminar der Evangelischen Erwachsenenbildung besprochen wird. Grass zieht eine Parallele vom Treffen führender Schriftsteller während des 30-jährigen

Kriegs zur Situation von Autor*innen im Jahr 1945. Der Kurs beginnt am Mittwoch, 26. Januar, 19 Uhr. Vorgesehen sind vier Mittwochstermine bis 16. Februar. Die Leitung hat die Literaturwissenschaftlerin Renate Tebbel. Weitere Infos und Anmeldung: Telefon 07 81/93 22 29 30, E-Mail: eeb.ortenau@kbz.ekiba.de.


10 15.1.2022 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Stellenausschreibung

Stellenausschreibung

Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Finanzen, Abteilung Stadtkasse, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zunächst befristet bis zum 29.02.2024, in Teilzeit (19,5 bis 23,4 Std./Woche) eine/n Sachbearbeiter/in Einnahmebuchhaltung (m/w/d) Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Geschäftsbuchhaltung für die Einnahmen der Stadtverwaltung Offenburg • Verbuchung der Zahlungseingänge auf die entsprechenden Personenkonten • Bearbeitung von Überzahlungen und Mahnungen • Weiterentwicklung und Pflege von Systemeinstellungen in SAP und OWi • Beratung von Bürgern/Auskunftserteilung; Fachberatung von Kollegen • Geschäftspartnerpflege und Erfassung von SEPA-Mandaten • Durchführung von Abbuchungs- und Erstattungsläufen

Wir suchen Sie! Sie sind engagiert, zuverlässig und der Umgang mit Schulkindern bereitet Ihnen Freude? Sie möchten gerne einer sinnstiftenden Tätigkeit nachgehen? Außerdem sind Sie kommunikationsfähig, können selbstständig arbeiten und sich gut einbringen?

Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz.

im Fachbereich Familie, Schulen und Soziales, Stadtteil- und Familienzentrum Albersbösch, als Unterstützung für den Hausmeister.

Wir erwarten von Ihnen: • eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) • Erfahrung im kommunalen Rechnungswesen wünschenswert • gute Kenntnisse im Umgang mit der MS-Office Standardsoftware sowie idealerweise mit dem SAP-Finanzverfahren und OWi • eine selbstständige, kunden- und ergebnisorientierte Arbeitsweise • ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Kommunikations- und Teamfähigkeit

Ein Bundesfreiwilligendienst eignet sich ideal vor allem für Schulabgänger/ -innen (m/w/d), um eine erste Orientierung am Arbeitsmarkt zu finden oder um die Zeit bis zum Start einer Ausbildung oder eines Studiums sinnvoll zu überbrücken. Er ist jedoch für alle Altersgruppen offen.

Wir bieten Ihnen: • eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem eingespielten Team sowie Gestaltungsmöglichkeiten im eigenen Aufgabengebiet • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine zunächst bis zum 29.02.2024 befristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 8. • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • Fahrtkostenzuschuss für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente

Dann bewerben Sie sich bei der Stadt Offenburg für einen einjährigen Bundesfreiwilligendienst

Wir bieten Ihnen: Taschengeld und Verpflegungszuschuss in Höhe von insgesamt 684 Euro monatlich, 20 Urlaubstage und 25 Begleitseminartage, außerdem haben wir ein attraktives Gesundheitsförderprogramm. Altersabhängig besteht ggf. weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung unter www.offenburg.de/ stellenangebote. Weitere Informationen erhalten Sie von der Leiterin des Stadtteil- und Familienzentrums Albersbösch Barbara Klement unter Telefon 07 81 95 35 - 12. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 31.01.2022 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Weitere Informationen erhalten Sie von Teamleiterin Alisa Weinacker unter Telefon 07 81 82- 22 28 . Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Niederschrift zur 28. Gestaltungsbeiratssitzung vom 02.12.2021 Die Niederschrift zur 28. Gestaltungsbeiratssitzung vom 02.12.2021 ist auf der Website der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/gestaltungsbeirat einsehbar.

Bessere Behandlung von Gelenkserkrankungen Die Abteilung Strahlentherapie am Ortenau Klinikum in Offenburg wird durch den Einsatz eines neuen Gerätes die Behandlung gutartiger Erkrankungen weiter optimieren. Bis Februar 2022 wird die Abteilung ein sogenanntes Orthovolt-Gerät anschaffen und ein-

richten. „Mit dem neuen Gerät haben wir in Zukunft für Patientinnen und Patienten, die an entzündlichen Gelenkserkrankungen, Schmerzen bei Arthrose oder Erkrankungen wie Fersenspornen leiden, die jeweils technisch am besten angepasste, präzise berech-

nete und verträglichste Behandlungsmöglichkeit zur Verfügung“, so Chefarzt Felix Momm. „Mit dem Orthovolt-Gerät und den Linearbeschleunigern verfügen wir in Zukunft in unserer Abteilung über beide Möglichkeiten und können die jeweiligen Vorteile

nutzen.“ Die Strahlentherapie am Ortenau Klinikum OffenburgKehl bietet mit hochmodernen Geräten verschiedene Methoden der stationären und ambulanten Strahlentherapie an. Insgesamt werden mehr als 1900 neue Patienten pro Jahr behandelt.


15.1.2022 11 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Bachelor in Freiraumplanung, Landschaftspflege, Landschaftsbau oder Grünflächenmanagement (m/w/d) Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Sicherung einer nachhaltigen Pflege und Fortschreibung des städtischen Grünflächenkatasters • Leistungskontrolle der ausgeführten Arbeiten aus dem Pflege-LV Grün (GIS) • Zuarbeit für die Projektleiter/innen in der Entwicklung von Freiraumkonzepten (z. B. Pflegeextensivierungskonzept, Pflanzkonzepte etc.) • Fortschreibung des LV Grünflächen unter Beteiligung der Projektleiter/innen, der Technischen Betriebe Offenburg sowie weiterer Firmen • Unterstützung der Projektleiter/innen bei der Erstellung von technischen und Entwurfszeichnungen der Freiraumplanung in verschiedenen Maßstäben • Erstellung grafischer Dokumente und Visualisierungen der Planung sowie Vorbereitung von Präsentationen

Offenlagebeschluss Der Gemeinderat hat am 20.12.2021 für den Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet Waltersweier“ die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Geltungsbereich

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Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Hochbau, Grünflächen und Umweltschutz, Abteilung Grünflächen und Umweltschutz, zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit (39 Std./Woche) eine/n

Ziele der Planänderung Die Änderung des Bebauungsplans dient ausschließlich dazu, die Örtliche Bauvorschrift zur Zulässigkeit von Werbeanlagen zu ergänzen.

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Änderungsbeschluss Der Gemeinderat hat am 26.07.2021 den Aufstellungsbeschuss für die 7. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Waltersweier“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB

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Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet Waltersweier“, 7.Änderung, Gemarkung Waltersweier nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

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Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

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Weitere Informationen erhalten Sie von Abteilungsleiter Philip Denkinger unter Telefon 07 81 82- 22 94 .

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Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 31.03.2022 unter www.offenburg.de/stellenangebote.

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Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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Wir bieten Ihnen: • eine interessante, verantwortungs- und anspruchsvolle Tätigkeit • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 10 • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • Fahrtkostenzuschuss für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente

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Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz. Wir erwarten von Ihnen: • ein abgeschlossenes Studium zum Bachelor in Freiraumplanung, Landschaftspflege, Landschaftsbau oder Grünflächenmanagement oder einem vergleichbaren Studiengang • Umfassendes Know-how in gängigen Zeichenprogrammen (AutoCAD, GIS), idealerweise Kenntnisse in der Anwendung von AVA-Programmen sowie sicherer Umgang mit Standardsoftware (MS Office) • Fachwissen im Grünflächenmanagement und in Pflanzenkunde • Kenntnis in der VOB und der VgV • sehr hohe Kooperations- und Teamfähigkeit • Kommunikationsstärke sowie Fähigkeit zur Kritik und Selbstkritik

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Stellenausschreibung

Der Geltungsbereich ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich. Öffentlichkeitsbeteiligung Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit den örtlichen Bauvorschriften kann in der Zeit vom 24.01.2022 bis einschließlich 25.02.2022 (Auslegungsfrist) im Internet auf der Homepage der Stadt Offenburg unter www.offenburg. de/offenlage aufgerufen werden. Die Unterlagen können auch im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, eingesehen werden. Für die Einsichtnahme ist es derzeit auf Grund der Corona-Pandemie notwendig, dass Sie vorab im Bürgerbüro Bauen telefonisch einen Termin vereinbaren. Hierzu können Sie sich während der Öffnungszeiten unter Telefon 07 81- 82 30 00 anmelden. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Montag bis Donnerstag 8 – 17 Uhr, Freitag 8 – 13 Uhr. Eine persönliche Beratung kann leider derzeit nur telefonisch stattfinden. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme eine Mund- und Nasenbedeckung vorgeschrieben ist. Die zum Zeitpunkt der Durchführung der Offenlage gültigen Corona-Schutzvorschriften sind zu beachten. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen per E-Mail (stadtplanung@offenburg.de), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Offenburg, im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer von der Auslegung erfolgt nicht. Offenburg, den 11.01.2022 Marco Steffens Oberbürgermeister


12 15.1.2022 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Technischen Betriebe Offenburg Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000, zuletzt geändert am 02.12.2020 (GBl. S.1095,1098), und § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz - EigBG) in der Fassung vom 08.01.1992, zuletzt geändert am 17.06.2020 (Gbl. S. 403), hat der Gemeinderat der Stadt Offenburg am 20.12.2021 folgende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Technischen Betriebe Offenburg vom 15.12.2014, geändert am 18.06.2018, beschlossen:

Fachbediensteten für das Finanzwesen sind frühzeitig zu unterrichten, wenn sich für die Technischen Betriebe Offenburg ein Jahresfehlbetrag abzeichnet. Ihnen sind auch alle Vorschläge für die allgemeine Festsetzung von Abgaben und Tarifen rechtzeitig vor der Einbringung in ein Beratungs- oder Beschlussgremium zuzuleiten. Die Betriebsleitung hat sie ferner auf Aufforderung über die Tätigkeit der Technischen Betriebe Offenburg zu unterrichten, soweit sie für die Finanzwirtschaft der Stadt von Bedeutung ist.“

§ 1 Änderungen

18. § 9 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Über die Einstellung und Entlassung von Beschäftigten in der Ebene der Betriebsleitung und der Geschäftsbereichsleitung entscheidet der Betriebsausschuss im Einvernehmen mit der Betriebsleitung, sofern nicht der Gemeinderat zuständig ist.“

1. In der gesamten Satzung wird die Bezeichnung „Oberbürgermeister/-in“ ersetzt durch „Oberbürgermeister*in“; in § 7 Absatz 4 wird „Oberbürgermeister(s)/-in“ geändert in „Oberbürgermeister*in“.

19. In § 10 Absatz 2 wird „der/die erste Betriebsleiter/-in“ geändert in „die erste Betriebsleitung“, „seiner/ihrer“ wird geändert in „seiner“ und „der/die zweite Betriebsleiter/-in“ wird geändert in „die zweite Betriebsleitung“

2. I n den §§ 1 Absatz 3, 5 Absatz 2, 6 Absatz 3, 7 Absatz 1 und 4, 9 Absatz 3 und 10 Absatz 3 sowie der Überschrift des § 10 wird die Bezeichnung „des Eigenbetriebs“ jeweils ersetzt durch „der Technischen Betriebe Offenburg“; in § 7 Absatz 3 wird „den Eigenbetrieb“ geändert in „die Technischen Betriebe Offenburg“.

20. § 12 erhält folgende Fassung: „Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und dem/der Oberbürgermeister*in der Stadt Offenburg als örtliche Prüfungseinrichtung zur Prüfung vorzulegen.“

3. In § 1 Absatz 3 f) wird „im Auftrag des Landkreises“ geändert in „entsprechend der Beauftragung des Landkreises“.

§ 2 Inkrafttreten

4. In § 1 Absatz 1 g) wird das Wort „Bereitsteilung“ geändert in „Bereitstellung“. 5. In § 2 wird einer neuer Absatz 2 mit folgendem Wortlaut eingefügt. „(2) Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Technischen Betriebe Offenburg erfolgen ab dem 01.01.2023 nach der Eigenbetriebsverordnung HGB (EigBVO-HGB).“ Dem Absatz 1 wird die Nummerierung „(1)“ vorangestellt. In der Überschrift ist dem Wort „Stammkapital“ „und Wirtschaftsführung“ anzufügen. 6. In § 4 Nr. 2 wird im zweiten Halbsatz „sachkundigen Bürger/-innen“ geändert in „sachkundigen Bürger*innen“. 7. § 4 Nr. 4. erhält folgende Fassung: „ 4. Bestellung von Prüfenden für die freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer.“ 8. In § 5 Absatz 3 Nr. 3 wird nach den Eurozeichen (€) hinter den Beträgen jeweils das Wort „netto“ eingefügt. In § 5 Absatz 3 Nr. 3 wird im letzten Halbsatz „nach VOB/A“ ersatzlos gestrichen. 9. In § 5 Absatz 3 Nr. 8 wird der redaktionelle Fehler im Betrag „100.00 €“ berichtigt in „100.000 €“. 10. § 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Der/die Oberbürgermeister*in entscheidet insbesondere über Vergaben aufgrund öffentlicher Ausschreibung unabhängig von der Höhe des Auftragswertes.“ 11. In § 6 Absatz 4 wird „einem / einer Dezernent(en)/-in“ geändert in „einem/ einer Dezernent(en)*in“. 12. In § 7 Absatz 2 Satz 1 wird „2“ geändert zu „zwei“ und in Satz 2 wird „zum/ zur Ersten Betriebsleiter/-in“ geändert in „zum/zur ersten Betriebsleitenden“. 13. In § 7 Absatz 4 Satz 1 wird hinter den Beträgen das Wort „netto“ eingefügt. 14. Dem § 7 Absatz 4 wird sodann insgesamt ein neuer erster Satz vorangestellt. Dieser lautet: „4) Die Betriebsleitung entscheidet insbesondere über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen von nicht mehr als 150.000 € netto im Einzelfall.“

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Offenburg, den 20.12.2021 gez. Marco Steffens Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 GemO: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Einladung* Die nächste Sitzung des Haupt- und Bauausschusses der Stadt Offenburg findet am Montag, 17.1.2022, um 18 Uhr im Konferenzraum 1+2, Schutterwälder Straße 3, statt. Tagesordnung: 1. Änderung der Satzung über die Benutzung kommunaler Unterkünfte 2. Satzung über die Entschädigung von Erhebungsbeauftragten 3. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung von benachbarten Gemeinden auf die Stadt Offenburg und Bildung „Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal“

Einladung*

15. In § 7 Absatz 5 Satz 1 wird das Wort „schriftlich“ ersatzlos gestrichen. 16. Vor dem bisherigen § 7 Absatz 5 wird ein neuer Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt: „(5) Die Betriebsleitung ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.“ Der bisherige § 7 Absatz 5 wird damit zu § 7 Absatz 6 17. § 8 erhält folgende Fassung: „§ 8 Unterrichtung der Fachbediensteten für das Finanzwesen Die Betriebsleitung hat den Fachbediensteten für das Finanzwesen alle Maßnahmen mitzuteilen, welche die Finanzwirtschaft der Stadt berühren. Sie hat ihnen insbesondere den Entwurf des Wirtschaftsplans, des Jahresabschlusses sowie die Zwischenberichte nach § 7 Abs. 6 dieser Satzung zuzuleiten. Die

Die nächste Sitzung des Verkehrsausschusses der Stadt Offenburg findet am Mittwoch, 19.1.2022, um 18 Uhr im Konferenzraum 1+2, Schutterwälder Straße 3, statt. Tagesordnung: 1. mündlicher Bericht zum Masterplan Verkehr 2. Konzeption der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und Erhöhung der Gebühr für Bewohnerparken im Rahmen von IKO 2020 3. Sicheres Fahrradparken in der Innenstadt: automatische Fahrradtiefgaragen 4. Fahrradförderprogramm V+: Maßnahmenachsen 1 (Moltkestraße) und 8a Ost (Weingartenstraße), Ziele und Prioritäten 5. Beleuchtung Radweg zwischen Zunsweier und Elgersweier 6. Verlängerte Wilhelmstraße Umbaumaßnahmen und Sanierung


15.1.2022 13 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Flurbereinigung Oberkirch-Nußbach (B28) Schlussfeststellung vom 14.12.2021

Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Offenburg über die Höhe der zulässigen Miete für geförderten Wohnraum Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098) und § 32 des Landesgesetzes zur Förderung von Wohnraum und Stabilisierung von Quartiersstrukturen (Landeswohnraumförderungsgesetz-LWoFG) in der Fassung vom 11.12.2007 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GBl. S. 253) hat der Gemeinderat der Stadt Offenburg am 20.12.2021 folgende Änderungssatzung beschlossen: § 1 Änderungen 1. § 2 Höchstbeträge soll folgende Fassung erhalten: „Für geförderte Wohnungen gilt in Offenburg als Höchstbetrag im Sinne von § 32 Absatz 1 LWoFG der Betrag, der sich bei einem Abschlag von zehn Prozent gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete ergibt. Nebenkosten sind in den Höchstbeträgen nicht enthalten“ 2. § 4 Übergangsregelung erhält folgende Fassung: „Liegt die Miete höher als nach der Satzung zulässig, so gilt mit Inkrafttreten der Satzung der hier bestimmte Höchstbetrag als vereinbarte Miete.“

Das Landratsamt Ortenaukreis – untere Flurbereinigungsbehörde – erklärt das Flurbereinigungsverfahren Oberkirch-Nußbach (B28) für abgeschlossen. Hierzu wird festgestellt, dass

- d ie Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan (und seinen Nachträgen) bewirkt ist - den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen - die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist - die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind. Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft. Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546). Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/1869) eingesehen werden.

3. Die Anlage wird ersatzlos gestrichen. § 2 Inkrafttreten Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Ortenaukreis, Sitz: Offenburg einlegen.

Offenburg, den 21.12.2021 Marco Steffens Oberbürgermeister Hinweis: Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO zu Stande gekommen, gilt sie gem. § 4 Abs.4 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Stadt Offenburg geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Zusammenlegung Durbach (Gebirg) Ortenaukreis Ökologische Ressourcenanalyse im Zusammenlegungsverfahren Durbach (Gebirg) Im Zusammenlegungsverfahren Durbach (Gebirg) sollen in den nächsten Jahren wichtige Erschließungsmaßnahmen umgesetzt werden. Ein notwendiger Schritt für eine optimale und umsichtige Planung des Wegeausbaus ist die Ökologische Ressourcenanalyse. Sie dient der Abschätzung des vorhandenen Potentials der möglichen Schutzgüter hinsichtlich Boden, Wasser, Flora, Fauna und Biotope über eine komplette Vegetationsperiode. Hierfür sind durch das von der unteren Flurbereinigungsbehörde beauftragte Gutachterbüro ab Ende Januar über das ganze Jahr regelmäßige Begehungen der Untersuchungsgebiete entlang der möglichen Ausbautrassen notwendig. Wir bitten die Grundstückseigentümer um Verständnis, dass hierfür auch private Grundstücke bis 25 m neben den geplanten Wegtrassen betreten werden müssen. Es ist möglich, dass auf einigen Grundstücken sogenannte „Schlangenbleche“ ausgelegt werden. Diese dürfen auf keinen Fall verlegt oder entfernt werden, da sonst die Untersuchungen im nächsten Jahr wiederholt werden müssen. Sollte der gewählte Standort eines Schlangenblechs bei der Bewirtschaftung stören, kann frühzeitig Kontakt zur unteren Flurbereinigungsbehörde des Ortenaukreises aufgenommen werden. Offenburg, 20.12.2021 Landratsamt Ortenaukreis - untere Flurbereinigungsbehörde -

(Anschrift der Flurbereinigungsbehörde: Kronenstraße 29, 77652 Offenburg, oder jede andere Stelle des Landratsamts Ortenaukreis). gez. Jäger, Vermessungsdirektor D.S.

Einladung* Die nächste Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands „Raum Offenburg“ findet am Dienstag, 18. Januar 2022, 18 Uhr in der Aula der Gemeinschaftsschule Hohberg-Hofweier, Reisengasse 22, 77749 Hohberg, statt. Tagesordnung: 1. Wahl des/r stellvertretenden Verbandsvorsitzenden nach § 15 der Verbandssatzung 2. Geschäftsbericht 2020 3. Jahresabschluss 2020 des Abwasserzweckverbands „Raum Offenburg“ und Prüfbericht der Revision der Stadt Offenburg 4. Wirtschaftsplan 2022 5. Wahl des/r Vertreters/in des Abwasserzweckverbands „Raum Offenburg“ im Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Abwasser Ortenau 6. Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden

– Beitrittsbeschluss auf Grundlage der aktuellen Satzung –

7. Änderung der Verbandssatzung – Geschäftsführung – 8. Verschiedenes

* Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen im Sinne der CoronaVO in Verbindung mit der jeweils zum Sitzungszeitpunkt gültigen Stufe.


14 15.1.2022

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Der Volkshochschule Offenburg e.V. ist mit seinen drei Einrichtungen (Volkshochschule, Kunstschule und Institut für deutsche Sprache Offenburg) eine der großen Bildungseinrichtungen in der Ortenau. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

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Baugrundstücke – Viel Platz für Neues!

Offenburg, Zell-Weierbach – Optionsgrundstück zur Eigennutzung und Kapitalanlage! Wohnbaugrundstück mit vielen Optionsmöglichkeiten, Grundstück 1.181 m². Zusätzlich können mehrere angrenzende Wiesen- bzw. Baumgrundstücke in freier Feldlage (2.368 m²) erworben werden – hier: Kaufpreis auf Anfrage. Auf dem Wohnbaugrundstück befindet sich ein 1956/57 erbautes EFH/ZFH. Der technische Zustand des Gebäudes entspricht überwiegend den 60iger Jahren. 1979 und später wurden kleinere Modernisierungsmaßnahmen sowie Um-/Ausbauten und Renovierungsarbeiten vorgenommen. Insgesamt verfügt das Haus über ca. 111 m² Wohnfläche, aufgeteilt in 5 Zi., Küche, Bad/WC und einen Balkon. Zentrale WW-Heizungsanlage mit Kombinationskessel für Heizöl und feste Brennstoffe, Energiebedarfsausweis, Endenergiebedarf 461,3 kWh/(m²a), Energieeffizienzklasse H. Das Anwesen wird im Bieterverfahren angeboten (Details auf Anfrage). Kaufpreis: ab EUR 620.000,-

Offenburg, Bohlsbach – Platz für Ihr neues Zuhause! Das Wohnbau-Grundstück hat eine Fläche von 896 m². Maßgeblich für die Art und das Maß der baulichen Nutzung ist der geltende Bebauungsplan. Vom EFH bis MFH ist vieles möglich. Eine gute Basis für Ihr neues Zuhause oder als Kapitalanlage! Das Grundstück wird im Bieterverfahren angeboten. Das angrenzende Wohnbau-Grundstück mit einer Fläche von 1.071 m² wird ebenfalls im Bieterverfahren angeboten. Beide Flurstücke haben eine Größe von 1.967 m². Kaufpreis: ab Euro 300.000,-

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Offenburg, Bohlsbach – Bauherren aufgepasst! Das Wohnbau-Grundstück hat eine Fläche von 1.071 m². Maßgeblich für die Art und das Maß der baulichen Nutzung ist der geltende Bebauungsplan. Vom EFH bis MFH ist vieles möglich. Eine gute Basis für Ihr neues Zuhause oder Ihre Kapitalanlage! Das Grundstück wird im Bieterverfahren angeboten. Das angrenzende Wohnbau-Grundstück mit einer Fläche von 896 m² wird ebenfalls im Bieterverfahren angeboten. Beide Flurstücke haben eine Größe von 1.967 m². Kaufpreis: ab EUR 350.000,-

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